Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag bzw. der Errichtungsakt muss zumindest folgende Angaben enthalten (Art. 115 TZ):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / b) Bezugsrechte bei der Anteilsausgabe

Rz. 176 Zu berücksichtigen sind die gesetzlichen Bezugsrechte, die in Sec. 561 CA 2006 verankert sind. Der Begriff "rights issue" umschreibt den gesetzlichen Normalfall, nämlich dass die auszugebenden Anteile den bereits vorhandenen Gesellschaftern in Relation ihrer Beteiligungsrechte zuerst angeboten werden müssen, wenn es sich um eine Anteilsausgabe gegen Bareinlagen hande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 1. Überblick

Rz. 25 Statt einem Gesellschaftsvertrag wird bei der Gründung einer OÜ ein notariell zu beglaubigender Gründungsvertrag geschlossen (siehe oben Rdn 11). Die Gesellschafter können untereinander zusätzlich auch einen zivilrechtlichen Vertrag schließen, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und der Gesellschaft gegenüber festsetzt. Das Gesetz sieht dazu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 52 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem Gesetz und der Satzung, diese sind. u.a. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters beschränkt sich auf den Betrag seines geleis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 63 Auf jeden Geschäftsanteil ist eine Einlage zu leisten. Die Höhe der zu leistenden Einlage richtet sich nach dem bei der Errichtung der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Nennbetrag des Geschäftsanteils. Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach seinem Nennbetrag (Art. 409 ZTD). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / 1. Allgemeines

Rz. 70 Die Rechtsstellung der Gesellschafter ist getrennt von derjenigen der Gesellschaft zu betrachten, da diese eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Bei der proprietary limited company ist die Haftung auf die von den Gesellschaftern gezeichneten und eingezahlten Anteile begrenzt. Damit sind auch die Rechte der Gesellschaft getrennt von denen der Gesellschafter.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Grundbuch

Rz. 243 Eine englische private limited company kann Eigentümer eines in Deutschland belegenen Grundstücks (oder Inhaber dinglicher Rechte an einem solchen Grundstück) sein. Beschränkungen für den Erwerb von ausländischen Gesellschaften bestehen heute nicht mehr (siehe Art. 86 EGBGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / (2) Ausnahmen vom generellen Klageverbot eines Minderheitsgesellschafters

Rz. 284 Nur in eng umgrenzten Fallgruppen werden nach dem Fallrecht Ausnahmen vom generellen Klageverbot eines Minderheitsgesellschafters zugelassen. Rz. 285 (a) Zum einen müssen das Memorandum oder die Articles einem Gesellschafter bestimmte persönliche Rechte (personal rights) einräumen. Selbst wenn dies der Fall ist, können Nichtbeachtungen von personal rights nicht verfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / III. Liquidation der Gesellschaft

Rz. 141 Die Liquidation der Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft tritt zum Tage der Eintragung des Liquidators in das Handelsregister in die Liquidation ein. Während der Liquidation wird der Handelsname der Gesellschaft mit dem Nachsatz "in Liquidation" (v likvidácii) benutzt. Durch die Eintragung der Liquidation der Gesellschaft in das Handels...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / cc) Einheitliche Prinzipien des Common Law für derivative action und personal action

(1) Klagebefugnis nach der Regel in Foss vs. Harbottle Rz. 281 Um eine Klagebefugnis entweder gegenüber einem Dritten oder gegenüber der Ltd. selbst zu haben, müssen nach dem Common Law die hohen Anforderungen aus der Entscheidung Foss vs. Harbottle [49] überwunden werden, die zwei unabhängige Wertungen enthält und beide Fallgruppen zu einer Regel verbindet: Rz. 282 Zum einen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Japan / E. Schicksal der bestehenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts bestehenden yūgen gaisha wurden kraft Gesetzes zur sog. Ausnahme-GmbH (tokurei yūgen gaisha). Als solche bieten sich ihnen zwei Möglichkeiten: Sie können in dem Status verharren oder sich in eine andere Rechtsform umwandeln. I. Ausnahme-GmbH kraft Gesetzes Rz. 14 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 3. Ausgründung aus einer Gesellschaft

Rz. 94 Eine Ausgründung aus einer Gesellschaft (Art. 56 GmbHG der RF) erfolgt durch die Errichtung einer oder mehrerer Gesellschaften unter Übergabe eines Teils der Rechte und Verpflichtungen ohne die Auflösung der Gesellschaft. Die vorzunehmenden Schritte entsprechen im Wesentlichen denen bei der Teilung durch Neugründung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / a) Grundaussagen der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 29 Die EuGH-Entscheidungen in Sachen Centros,[57] Überseering [58] und Inspire Art [59] betrafen Sachverhalte, bei denen eine Gesellschaft, die in einem EU-Mitgliedstaat wirksam gegründet worden war, ihre Hauptverwaltung in einem anderen Staat ansiedeln wollte und daran von den betreffenden Aufnahmestaaten gehindert wurde (vgl. auch § 1 Rdn 17 ff.).[60] Die Rechts- und Par...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / VII. Haftungskonzept des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 195 Das Haftungskonzept des existenzvernichtenden Eingriffs (auch "Existenzvernichtungshaftung") weist Bezüge sowohl zum Gesellschaftsrecht, zum Insolvenzrecht als auch zum Deliktsrecht auf. Ihm kommt dadurch für die hier zu behandelnde Fragen ein besonderes Interesse zu, ist es doch geradezu Musterbeispiel für eine Rechtsfigur auf der Schnittstelle besagter Rechtsgebiet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / II. Fakultativer Inhalt

Rz. 26 Die Satzung einer Gesellschaft kann nach Wunsch der Gesellschafter auch andere Angaben enthalten, die der Gesetzgebung der Russischen Föderation nicht widersprechen. Dies können z.B. allgemeine Regeln für die Gesellschaft und ihr Handeln oder zusätzliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 22 Der Director legt als Registrierungsstelle die Form der Schriftstücke, die lt. CBCA und den Canadian Business Corporations Regulations zu verwenden sind, fest. Weitere Formvorschriften, insbesondere die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung, sind nicht zu beachten, so dass die Gründung grundsätzlich auch vom Ausland her erfolgen kann. Rz. 23 Im Hinblick auf diese rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / III. Geschäftsführung

Rz. 75 Die Pflichten und Rechte der Geschäftsführer einer SRL sind Gegenstand des Art. 59 LSC. Nach Art. 59 LSC verpflichtet sich der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft mit der Treue und Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu handeln. Soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung trifft, ist jeder Geschäftsführer allein zur Vertretung der SRL bef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 3. Haftung vor Eintragung im Firmenbuch (Handelndenhaftung)

Rz. 71 Wird vor Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch im Namen der Vorgesellschaft gehandelt, haften die Handelnden im Außenverhältnis persönlich als Gesamtschuldner (§ 2 Abs. 1 GmbHG).[41] Als Handelnder kommt nach neuer Auffassung der für die Vorgesellschaft als Geschäftsführer Tätigwerdende in Betracht.[42] Jene Rechtsgeschäfte, die im Namen der GmbH vor ihrer Registr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 1. Geschäftsanteile

Rz. 59 Die Gesellschafterrechte stehen den Gesellschaftern im Verhältnis zu dem von ihnen geleisteten und gehaltenen Geschäftsanteil zu, sofern in der Gründungsurkunde keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Demzufolge ist es möglich, Gesellschaftern besondere Rechte bezüglich der Geschäftsführung oder der Gewinnverteilung anzuerkennen und Geschäftsanteile zuzuweisen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Sonstige Gesetze

Rz. 6 Im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Grundlagen sind ebenfalls nennenswert:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 83 Allgemeine Bestimmungen zur Umwandlung sind in Art. 1113 bis 1115 CC geregelt. Handelt es sich bei der ursprünglichen oder der neuen Rechtsform um eine sociedade anônima, so richtet sich die Umwandlung nach Art. 220 bis 222 der Lei 6.404/1976 als lex specialis. Nach Art. 1113 CC kann die Gesellschaft unabhängig von Auflösung und Liquidation ihre Rechtsform wechseln; d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 3. Gesellschaftszweck

Rz. 46 Nach Art. 6 Abs. 1 lit. e G. 3190/1955 gehört die Bestimmung des Gesellschaftszweckes zum Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags. Unter den gesetzlichen Begriff "Gesellschaftszweck" fallen sowohl der Zweck der Gesellschaft (i.d.R. die Gewinnerzielung) als auch der Unternehmensgegenstand. Eine EPE kann jeden zulässigen Zweck verfolgen und jede Handelstätigkeit ausüben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / 2. Rechtsformen

Rz. 2 Das lettische HGB stellt folgende fünf Organisationsformen für eine kaufmännische Betätigung zur Verfügung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / IV. Eigene Anteile

Rz. 55 Den Gesellschaftern bzw. ihren Strohmännern sowie etwaigen Tochtergesellschaften und deren Strohmännern ist es verboten, eigene Anteile zu zeichnen (Art. 5:6 GGV). Von diesem Verbot besteht allerdings eine Ausnahme für die Tochtergesellschaft in ihrer Eigenschaft als professioneller Wertpapierhändler, Börsenmakler oder Kreditinstitut. Die Rechtsfolgen bei Übertretung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / J. Mitbestimmung

Rz. 218 Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist in §§ 89 ff. Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt. In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist ein Betriebsrat zu bilden. Unter Betrieb versteht man jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der mit technischen oder immateriellen Mitteln die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 158 Das Konkursgesetz enthält die allgemeinen Regeln über das Konkursverfahren.[190] Einzelheiten zum schwedischen Konkursverfahren würden den Rahmen dieser Darstellung sprengen, jedoch sei auf einige Besonderheiten hingewiesen.[191] Rz. 159 Das schwedische Konkursrecht kennt als Konkursgrund nicht die Überschuldung des Gemeinschuldners; lediglich eine nicht nur vorüberge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Das AGG regelt die Kapitalaufbringung der Aktiengesellschaft und der geschlossenen Aktiengesellschaft. Art. 2 T. 3 und 4 AGG bestimmen, dass die Mindeststammkapitalsumme in der geschlossenen Aktiengesellschaft 2.500 EUR und in der Aktiengesellschaft 25.000 EUR) beträgt. Wenn sich das Stammkapital auf die Mindestsumme beschränkt, ist dieses vor Gründung vollständig als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein, wobei bei der Gründung einer j.d.o.o. nur Geld eingebracht werden darf. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 3. Unterlagen zur Anmeldung

Rz. 46 Der Anmeldung sind unter anderem beizufügen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / 1. Höhe des einzuzahlenden Kapitals

Rz. 29 Das Stammkapital ist in Art. 145 ZPD geregelt. Das Mindeststammkapital muss 100 RSD betragen. Die Stammeinlage kann auch in Form von Sachen oder Rechten eingebracht werden (siehe Rdn 31). Die Einlagen sind gemäß den Bestimmungen des Gründungsaktes oder einer anderen diesbezüglichen Vereinbarung, längstens aber binnen fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Sacheinlage und Sachübernahme

Rz. 53 Sacheinlagen und Sachübernahmen bergen die Gefahr, dass das den Gläubigern als Haftungssubstrat dienende Stammkapital nicht von Anfang an wertmäßig voll gedeckt ist. Aus diesem Grund haben die Gründer in einem Bericht Rechenschaft über Sacheinlagen, Sachübernahmen, Liberierungen durch Verrechnung und eingeräumte Vorteile zu geben (Art. 777c OR i.V.m. Art. 635 OR). Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / (2) Duty to disclose secret profits, duty to avoid conflicts of interest, not to accept benefits from third parties

Rz. 440 Die zweite Untergruppe von Pflichten (duty to disclose secret profits; duty to avoid conflicts of interest) zielt auf den Erhalt des Vermögens der Gesellschaft ab. Die Gerichte haben anhand des Fallrechts Verbote entwickelt, nach denen die Geschäftsführer an Geschäften der Gesellschaft kein wirtschaftliches Eigeninteresse haben dürfen und Interessenkollisionen zwisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Voraussetzungen

Rz. 42 Das Stammkapital kann erhöht werden durch: Zur Kapitalerhöhung ist stets ein Gesellschafterbeschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrags ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Gesellschaftsformen

Rz. 2 Das französische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen folgende Gesellschaftsformen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Grundlagen

Rz. 7 Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden. Schließen sich mehrere Beteiligte zwecks Gründung einer GmbH zusammen, entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist im Regelfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder – bei Betrieb eines Handelsgewerbes – eine OHG. Mit der – zwingenden – no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / a) Informations- und Überwachungsrecht

Rz. 84 Jeder Gesellschafter hat ein gem. Art. L 223–26 Abs. 5 C.com. durch den Gesellschaftsvertrag nicht beschränkbares Informationsrecht über die Angelegenheiten der Gesellschaft, das wie folgt ausgestaltet ist: Rz. 85 Mindestens 15 Tage vor der jährlichen ordentlichen Gesellschafterversammlung müssen gem. Art. L 223–26 Abs. 2, Art. R 223–18 C.com. den Gesellschaftern der J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / J. Mitbestimmung

Rz. 122 Gemäß Art. 221 des rumänischen Arbeitsgesetzbuches[23] ("AGB") kann die Belegschaft von Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern Arbeitnehmervertreter (reprezentanţii salariaţilor) wählen. Die Zahl der Arbeitnehmervertreter wird im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt und hat im Verhältnis zur Arbeitnehmerzahl zu stehen (Art. 222 Abs. 2 AGB). Rz. 123 Die Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 2. Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf einen Gesellschafter

Rz. 97 Bei der Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf einen Gesellschafter wird das Vermögen der erlöschenden Gesellschaft von einem einzigen Gesellschafter, dem sog. Hauptgesellschafter, übernommen. Dieser Hauptgesellschafter übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschaft. Er ist verpflichtet, die übrigen Gesellschafter abzufinden. Die Übertragung auf einen G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Haftung der Gesellschafter

Rz. 61 Die GmbH wird als eine Gesellschaft definiert, in welcher Gesellschafter in beschränkter Zahl lediglich eine bestimmte Einlage einbringen (Art. 710–1 LSC). Also haften die Gesellschafter lediglich für ihre Einlage, die prioritär benutzt wird, um die Schulden der Gesellschaft zu tilgen. Die Gründer der Gesellschaft haften solidarisch (Art. 710–7 Abs. 2 LSC):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Rechtsfolgen der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft

Rz. 172 Im Anschluss an die (freiwillige oder unfreiwillige) Auflösung der Gesellschaft bzw. in Kalifornien im Anschluss an die Mitteilung der Auflösungsabsicht ist diese zu liquidieren (liquidation oder winding up). Die Auflösung hat noch nicht das Erlöschen der Gesellschaft zur Folge; diese bleibt vielmehr zum Zwecke ihrer Abwicklung während des Liquidationszeitraumes weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pakistan / I. Organe der Geschäftsführung

Rz. 99 Als juristische Person kann die private limited company by shares nicht selbstständig tätig werden. Nach sec. 183 obliegt die Geschäftsführung allein dem Board of Directors. Die Rechtsgrundlage der Tätigkeiten der directors ist in dem Companies Ordinance festgeschrieben. Erweiterungen ergeben sich aus den Articles of Association. Rz. 100 Die Anzahl der directors ist in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Unterlagen zur Anmeldung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 11 Ansprechpartner für die Gründung einer GmbH sind die zugelassenen Rechtsanwälte. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist insoweit ratsam, aber letztlich nicht zwingend. Am 1.1.2020 trat das am 3.10.2019 beschlossene Notariatsgesetz in Kraft (LGBl 2019 Nr. 306) mit der das Notariat in Liechtenstein eingeführt wurde. Aufsicht führt eine Notarkammer. Rz. 12 Seit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 102 Eine Gesellschaft kann Zweigniederlassungen eröffnen, wenn dies im Gründungsakt vorgesehen ist. Sie werden durch Beschluss des zuständigen Organs der Gesellschaft gegründet. Die Zweigniederlassung wird in das Handelsregister eingetragen. Die Tätigkeit der Zweigniederlassung muss ihr die Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglichen; es darf sich nicht lediglich um Hilfstäti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Deutsch-US-amerikanisches Kollisionsrecht

Rz. 176 Für das Gesellschaftskollisionsrecht ergibt sich im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA eine Sonderregelung in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags vom 29.10.1954.[15] Danach gelten Gesellschaften, die gemäß den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des einen Vertragsteils, in dessen Gebiet sie errichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 1. Möglichkeit des Rechtsformwechsels einer Gesellschaft

Rz. 97 Dieses Umwandlungsverfahren ist in den §§ 478–504 HGB geregelt. Dabei wird eine Handelsgesellschaft in eine andere Rechtsform umgewandelt. Der Rechtsformwechsel bietet sich als relativ einfache und kostengünstige Variante insbesondere dann an, wenn es darum geht, die Vorteile einer anderen Rechtsform unter Beibehaltung der Firma zu nutzen. Da lediglich eine Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 1. Eintragung im Handelsregister

Rz. 20 Nach Abschluss und notarieller Beurkundung des Gründungsvertrags und der Satzung wird beim zuständigen Handelsregister ein Antrag auf Eintragung der Gesellschaft vorgelegt. Das Handelsregister wird von der Registerabteilung des Kreisgerichts Tartu geführt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage. Rz. 21 Die Registereintragung ist notwendig, damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Japan / f) Gründungsorgane

Rz. 67 Die Personen, die die Organe der Gesellschaft nach Erlangung der Rechtsfähigkeit besetzen sollen, heißen seit der Reform des Jahres 2005 "Gründungs-Organmitglieder" (setsuritsuji yakuin). Sinn dieser Begriffsneuprägung ist es, deutlich zu machen, dass es sich um Organmitglieder einer Gesellschaft in Gründung handelt, deren Aufgaben sich von denjenigen Aufgaben untersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Vorgesellschaft

Rz. 26 Es ist möglich, dass die Gründer oder ein Dritter schon vor der tatsächlichen Gründung Rechtsgeschäfte im Namen der noch zu gründenden B.V. abschließen. Man spricht in diesem Fall von der B.V. i.o. (besloten vennootschap in oprichting). Eine derartige Vorgesellschaft hat aber keine Rechtspersönlichkeit. Rz. 27 Aus Rechtsgeschäften, die vor der Gründung von dem Gründer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 15 Gemäß § 92 des Gesetzes über Wirtschaftsgesellschaften müssen in der Satzung einer GmbH folgende Punkte geregelt sein:mehr