Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Regelung des § 31 GKG Vielen Anwälten sind nach wie vor die Regelungen des § 31 Abs. 3 u. 4 GKG nicht bekannt (in Familiensachen die des wortgleichen § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG). Soweit eine bedürftige Partei Entscheidungsschuldner ist, ist sie von den Gerichtskosten (dazu gehören auch Sachverständigenkosten) freigestellt (§ 31 Abs. 3 S. 1, 1. Hs. GKG). Soweit der Gegner solc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung der Zulage (§ 90 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ermittlung der Zulage erfolgt zunächst allein unter Berücksichtigung der Angaben des Zulageberechtigten. Die spätere Überprüfung der Angaben nach § 91 EStG stellt sicher, dass die Zulage zutreffend ist. Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Bearbeitung der Zulageanträge, aber auch zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens wird ein Ordnung...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / II. Verletzung der Bindungswirkung

Nach Auffassung des VerfGH hat das KG die Bindungswirkung des Beschlusses des VerfGH v. 22.4.2020 nicht hinreichend berücksichtigt und daher gegen Art. 1 Abs. 2 VvB i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Dies stelle eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 7 VvB dar. Nach § 30 VerfGHG binden die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes die Verfassungsorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkunftsartenbezogene Feststellungen ab 31.12.1999–31.12.2003

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Einführung der Mindestbesteuerung durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde es erforderlich, den Verlustabzug getrennt für jede Einkunftsart und für jeden StPfl (auch bei Ehegatten) festzustellen (§ 10d Abs 4 S 1 EStG aF); zum unbeschränkten vertikalen Verlustausgleich von Verlusten bis zu EUR 51 500 (bis 31.12.2001 DM 100 000) und den dies...mehr

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AGS 08/2021, Zustandekommen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig, in ihrer Begründung jedoch falsch. Das Gericht hat nicht zwischen dem Entstehen und der Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr differenziert. 1. Entstehen der Einigungsgebühr Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht, wenn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande kommt, bei dem der Rechtsanwalt mitgewirkt hat. Ein solcher Vertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Obere Proportionalzone

Rn. 16 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Vom VZ 1996 bis VZ 2006 gab es nur noch eine Proportionalzone, in der der Grenzsteuersatz gleichbleibt. Sie schloss sich an die Progressionszone an. In den Tarifen 2001–2003 betrug der Grenzsteuersatz 48,5 %, im Tarif 2004 betrug er 45,0 % und im Tarif 2005 und 2006 42 %. Verfassungsrechtlich ist die einkommensteuerliche Belastung in der ober...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die in § 222 geregelte Gruppenbildung geht zurück auf die Erfahrungen aus dem US-amerikanischen Reorganisationsrecht, das diese Form der Verwertungsentscheidung bereits seit Langem kennt. Für die Beteiligten kommt der Gruppenbildung deshalb ganz wesentliche Bedeutung zu, weil damit die Grundlage für die den Gläubigern durch den Plan im gestaltenden Teil angebotenen Quot...mehr

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zfs 08/2021, Leivtec-Messun... / Leitsatz

1. Bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 liegt derzeit kein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren mehr vor, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. 2. Die Richtigkeit des ermittelten Geschwindigkeitswertes ist bei Messungen mit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Absonderungsberechtigte

Rn 10 Die erste Gruppe bilden die absonderungsberechtigten Insolvenzgläubiger (§§ 49–51). Die ihnen zur Befriedigung ihrer Forderungen zugewiesenen Gegenstände führen zur besonderen Rechtsstellung dieser Gläubiger, sodass diese eine zusammengehörige Einheit bilden. Bestehen verschiedene Absonderungsrechte, ist es möglich und, wenn die Absonderungsgläubiger divergierende wirt...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Leitsatz

1. Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur Geltendmachung ihrer Nichtexistenz angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen (Anschluss an BGH NJW 2008, 527). 2. Eine nichtexistente Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die neben ihren vermeintlichen Gesellschaftern verklagt wird, ist gebührenrechtlich ein weiterer Auftraggeber im Sinne von Nr. 100...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Weitere Stiftungsorgane

Das Gesetz erlaubt es zukünftig in § 84 Abs. 4 BGB n.F., in der Satzung neben dem Vorstand weitere Organe vorzusehen, für die auch Bestimmungen über die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse in der Satzung enthalten sein sollen. In der Praxis kann das bspw. ein Stiftungsrat sein, der die Geschäftsführung durch den Stiftungsvorstand überwacht und mit entsprechenden Rechten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1. Begrifflichkeit: Gruppeninterne Drittsicherheit

Rn 7 Entsprechend der Legaldefinition in § 217 Abs. 2 handelt es sich bei gruppeninternen Drittsicherheiten um den Insolvenzgläubigern eingeräumte Rechte, die diesen von einem verbundenen Unternehmen i.S.v. § 15 AktG entweder aus einer als Bürge, Mitschuldner oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens zustehen. R...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.4 Anleihegläubiger

Rn 39 Für Anleihegläubiger ist die Bildung einer eigenen Gruppe möglich und im Regelfall auch angezeigt. Sind mehrere Anleihen im Umlauf, ist für jede eine gesonderte Gläubigergruppe zu bilden. Den Schuldverschreibungsgläubigern einer Anleiheserie sind im Insolvenzplan die gleichen Rechte anzubieten.mehr

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zfs 08/2021, Wirksamkeit de... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Abstandsverstoßes zu einer Geldbuße von 240 EUR sowie zu einem Fahrverbot mit Schonfrist verurteilt. Mit seiner gegen das Urteil gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung materiellen Rechts und macht insbesondere den Eintritt der Verfolgungsverjährung geltend. Das BayObLG hat das Urteil des Am...mehr

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zfs 08/2021, zfs Aktuell / Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Am 2.7.2021 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2363). Die Vorschriften des Gesetzes treten überwiegend am 1.8.2022 in Kraft. Vorgesehen ist eine umfas...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.3 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 39 Dem Schuldner kann grundsätzlich für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt nach § 121 Abs. 2 ZPO beigeordnet werden. Dies gilt auch, wenn ablehnende Stellungnahmen eingehen und ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Änderung seines Schuldenbereinigungsplans gegeben wird.[84] Aufgrund der Fürsorgepflicht des Insolvenzgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, dass d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.5. § 223a Satz 3 i.V.m. § 223 Abs. 2: Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes

Rn 19 Durch den Verweis in § 223a Satz 3 auf § 223 Abs. 2 wird normiert, dass dann, wenn durch den Insolvenzplan gruppeninterne Drittsicherheiten gestaltet werden sollen, der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten ist. Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans ist also konkret anzugeben, um welche Bruchteile die Rechte reduziert werden, wie lange Forderungen gestu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Sicherheiten

Rn 15 In § 308 werden keine besonderen Regeln für Sicherheiten im Schuldenbereinigungsplan festgelegt.[34] Es gelten mithin die allgemeinen Regeln des materiellen Rechts.[35] Es empfiehlt sich zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Plan eine Regelung bezüglich bestehender und unter Umständen auch bestrittener Pfandrechte, Bürgschaften und anderer Sicherheiten zu treffen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Deliktsgläubiger

Rn 38 Bei der Insolvenz einer natürlichen Person stellt sich die Frage, ob für Gläubiger, deren Ansprüche gem. § 302 von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, eine eigene Gruppe zu bilden ist. Das wird von der ganz h.M. jedenfalls dann als möglich angesehen, wenn den privilegierten Gläubigern andere Rechte als den übrigen Gläubigern zugewiesen werden sollen.[50] Einer Gr...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 1 Tatbestand

I. Mit notariellem Vertrag vom 21.12.2009 verkaufte der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass seines 1999 verstorbenen Vaters ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in Hamburg an eine Kommanditgesellschaft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zu einem Kaufpreis von 5 Mio. EUR. Der Kläger ist der einzig verbliebene Gesellschafter der Käuferin. Mitgli...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / X. Auflösung und Aufhebung

Sehr viel ausführlicher als bisher werden in den §§ 87 bis 87d BGB n.F. die Voraussetzungen der Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane sowie der Aufhebung durch die Stiftungsbehörde geregelt. Grundvoraussetzung ist jeweils, dass die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann und das auch durch eine Umgestaltung der Stiftung durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39c EStG trifft vor allem Regelungen für den Fall, dass der ArbG die ELStAM seines ArbN nicht abrufen kann. In diesen Fällen, in denen der ArbG also nicht über die für einen korrekten LSt-Abzug notwendigen elektronischen Informationen seines ArbN verfügt – wie etwa die Steuerklasse, ggf den Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, ein KiSt-M...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Die am Schuldner beteiligten Personen

Rn 19 Neben den verschiedenen Gläubigergruppen bilden die am Schuldner beteiligten Personen die vierte Gruppe. Auch diese Gruppe wird lediglich gebildet, sofern durch den Plan in die Rechte der Betroffenen eingegriffen wird. Rn 20 Die Einführung dieser vierten Gruppe durch das ESUG ist logische Konsequenz der Einführung von § 225a und der damit verbundenen Möglichkeit durch d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Nachrangige Insolvenzgläubiger

Rn 14 Als weitere Gruppe(n) nennt § 222 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 die einzelnen Rangklassen der nachrangigen Insolvenzgläubiger (§ 39), deren Rechtsstellung sich aufgrund des Anspruchs auf lediglich nachrangige Befriedigung von den übrigen Gläubigern unterscheidet. Es ist also nicht für die nachrangigen Forderungen eine gemeinsame Gruppe zu bilden; stattdessen ist in den Insolvenz...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Saarbrücken eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Beklagte zu 1 und deren vermeintliche Gesellschafter als Beklagte zu 2 bis 4 im Wege einer Stufenklage auf Zahlung von Maklerprovision in Anspruch genommen. In seiner für alle Beklagten abgegebenen Verteidigungsanzeige wies der Prozessbevollmächtigte der Beklagten darauf hin, dass die Beklagte ...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 3. Weitere Verfahrensbestimmungen

Personen, die Ansprüche aus der Satzung einer der betroffenen Stiftung herleiten, sind zu informieren, zu hören und auf die Folgen der Zu- oder Zusammenlegungsentscheidung hinzuweisen. Ihre Rechte sind nach Möglichkeit auch nach der Zu- oder Zusammenlegung durch geeignete Maßnahmen zu wahren (bspw. entsprechende Satzungsregelung in Satzung der aufnehmenden oder neu errichtet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 38 Bast/Deyda/Laroche/Schöttler/Siebert, Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in der Verbraucherinsolvenz – ein praxistaugliches Entschuldungsverfahren, ZInsO 2017, 2471; Foerste, Verzug bei Ansprüchen aus einem Schuldenbereinigungsplan, ZInsO 2020, 1000; Pape, Selbstkorrektur oder außerordentliche Beschwerde wegen "Greifbarer Gesetzwidrigkeit"?, NZI 2003, 12; R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39a EStG regelt das sog LSt-Ermäßigungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist es, dem ArbN zu ermöglichen, die durch den LSt-Abzug zu leistenden Vorauszahlungen bereits möglichst der voraussichtlichen Jahres-LSt anzupassen, sodass aus Sicht des ArbN keine ESt-Veranlagung notwendig ist bzw diese nicht zu einer hohen Erstattung oder Nachzahlun...mehr

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zfs 08/2021, Neuerteilung e... / 2 Aus den Gründen:

"… II" [13] 2. Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FeV gelten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung die Vorschriften für die Ersterteilung. Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG müssen Fahrerlaubnisbewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein … [14] 3. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts ist der Umstand, dass bei der Trunkenheitsfahrt des Kl. u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

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zfs 08/2021, Zu den Vorauss... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat in der Sache hinsichtlich des Anspruchsgrundes und hinsichtlich des Feststellungsantrags teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 3 PflVG ein Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall vom 21.10.2012 entstandenen Schadens unter Zugrundelegung eines 50 %igen Haftungsante...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Namenszusatz

Neu ist auch, dass die eingetragene Stiftung nach § 82c BGB n.F. einen entsprechenden Namenszusatz erhält, den sie führen muss, und zwar den Namenszusatz "eingetragene Stiftung". An die Stelle des vollständigen Namenszusatzes kann auch die Abkürzung "e. S." verwendet werden. Bei Verbrauchsstiftungen lautet der Namenszusatz "eingetragen Verbrauchsstiftung", abgekürzt "e. VS."...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Vom Gläubiger nicht berichtigte Forderungen (Abs. 3 Satz 2)

Rn 34 Waren Gläubiger in den zur Einsichtnahme niedergelegten Verzeichnissen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vom Schuldner benannt worden und wurde ihnen der Schuldenbereinigungsplan zugestellt, in dem ihre Forderungen jedoch zu niedrig oder teilweise gar nicht aufgenommen waren, bewirkt die nicht fristgerechte Ergänzung des Forderungsverzeichnisses durch den Gläubiger das Erlöschen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Speicherung der ELStAM beim BZSt (§ 39e Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 2 S 1 EStG ermächtigt das BZSt zum Zwecke der Bereitstellung automatisiert abrufbarer LSt-Abzugsmerkmale für den ArbG zur Speicherung der LSt-Abzugsmerkmale (s § 39 Rn 50ff (Mues)) unter Angabe der ID-Nr (§ 139b Abs 1 AO) sowie für jeden StPfl der in § 139b Abs 3 AO genannten Daten, der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebend...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39f EStG regelt verfahrensrechtliche Besonderheiten des LSt-Abzugs bei Ehegatten bzw eingetragenen Lebenspartnern (vgl § 2 Abs 8 EStG; seit dem 01.10.2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich, s Art 3 Abs 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – EheRÄndG – (B...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Ausdrückliche Erklärung

Rn 20 Will ein Gläubiger dem Angebot des Schuldners zustimmen oder dieses ablehnen, kann er dies gegenüber dem Gericht innerhalb der Monatsfrist ausdrücklich erklären, aber auch aus Gründen der Vereinfachung bis zum Ende der Monatsfrist schweigen. Allerdings obliegt dem Gläubiger die Überprüfung der Forderung, da eine nicht ergänzte Forderung nach § 308 Abs. 3 Satz 2 erlisch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Annahme des Schuldenbereinigungsplans (Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Der Schuldner hat mit seinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 dem Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Vertragsangebot über eine vergleichsweise Bereinigung seiner Schulden gegenüber allen Gläubigern enthält. Nur wenn alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden sind, ...mehr

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AGS 08/2021, Ersatz von Anw... / III. Erforderlichkeit

1. Grundsatz Nach dem insoweit anzuwendenden und auch vom Amtsgericht – jedoch mit einem anderen Ergebnis – angewendeten Maßstab, den der BGH zuletzt mit Urt. v. 29.10.2019 (NJW 2020, 144) weiter konkretisiert hat, kommt es darauf an, ob die durch das Schadensereignis entstandenen Rechtsverfolgungskosten aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich un...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / D. Haftungsprobleme des tätigen Rechtsanwalts

In der Haftpflichtschadenregulierung wird der mandatierte Rechtsanwalt regelmäßig beauftragt, für den geschädigten Mandanten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt nach der Erfahrung des Verfassers selten durch förmlichen Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern vielmehr – konkludent – dadurch, dass der ...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: … "II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG in dem von ...mehr

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zfs 08/2021, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Auch nach übereinstimmender Auffassung des Senats haftet die Beklagte dem Kläger unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung dem Grunde nach auf materiellen und immateriellen Schadensersatz nach einer Quote von mindestens 2/3. Zutreffend wurde erstinstanzlich dementsprechend folgerichtig zudem die Haf...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Die angegriffene Zwischenverfügung vom 24.2.2021 ist eine Entscheidung des Grundbuchamts im Sinne von § 71 Abs. 1 GBO, gegen welche die (unbeschränkte) Beschwerde statthaft ist (Demharter, GBO, 32. Aufl., § 71 Rn 34). Dem steht nicht entgegen, dass die Ernennung eines Testamentsvollstreckers gemäß § 52 GBO von Amts wegen bei der Eintragung ...mehr

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zfs 08/2021, Keine Gehörsve... / 2 Aus den Gründen:

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1 OWiG statthaft, und auch darüber hinaus zulässig, bleibt jedoch ohne Erfolg, weil ein Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht vorliegt. Die beanstandete Ablehnung einer Erweiterung der Beweiserhebung stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar (Art. 103 Abs. 1 GG, § 80 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bekanntgabe und Sperrung der ELStAM (§ 39e Abs 6 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 6 S 1 EStG gelten die ELStAM (§ 39 Abs 4 EStG) gegenüber dem ArbG mit dem Abruf durch diesen als bekannt gegeben. Rn. 71 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 6 S 2 EStG braucht den nach § 39e Abs 6 S 1 bekanntgegebenen LSt-Abzugsmerkmalen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt zu werden. Aufgrund dessen ist ein Einspruch ...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg von G. ist im Band X auf Blatt xxxxx der am 9.12.2017 verstorbene G. L. als Eigentümer der dort gebuchten Grundstücke vermerkt. Am 8.1.2018 stellte das Amtsgericht – Nachlassgericht – Nürnberg dem Beschwerdeführer ein Zeugnis über die Ernennung zum Testamentsvollstrecker aus. Dieser hatte mit Schreiben vom selben Tag gegenüber dem Nach...mehr

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AGS 08/2021, Verschmelzung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich sehe die Rechtslage nicht ganz so eindeutig in dem für die Prozessbevollmächtigte nachteiligen Sinn, wie es das OLG Dresden getan hat. Ich hätte es deshalb lieber gesehen, wenn das OLG die Sache durch den Senat in voller Besetzung entschieden und die Rechtsbeschwerde an den BGH zugelassen hätte. 1. Mehrere Auftraggeber Das OLG Dresden hat für seine Begründung auch auf die ...mehr