Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / V. Wegfall der Hofeigenschaft vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 22 Eine landwirtschaftliche Besitzung, die beim Eintritt des erbvertraglich geregelten Vorerbfalls ein Hof im Sinne der Höfeordnung war, wird bei Eintritt der Nacherbfolge auch dann nach dem Sonderrecht vererbt, wenn die Hofeigenschaft vor Eintritt des Nacherbfalls weggefallen ist.[20]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / II. Erbrechtliche Rechtspositionen nicht Geborener

1. Erbenberufung a) Rückwirkende Erbenberufung Rz. 32 In Bezug auf den nasciturus gelten die Anforderungen des § 1923 BGB für alle Erbenberufungen, also auf Gesetz, Testament, gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag. Demnach wird auch die Einsetzung eines Erben durch Erbvertrag unwirksam, wenn der Bedachte vor dem Erbfall verstirbt. Beim Erbvertrag kann der noch nicht Geb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / VIII. Keine Eintragung eines ungeborenen Kindes als Kommanditist im Handelsregister

Rz. 43 Die Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden. Die Schenkung eines Kommanditanteils an einer wirtschaftenden KG an eine ungeborene Leibesfrucht dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Familiengerichts wirksam werden.[50]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbschaftsvertrag / A. Grundsatz: Nichtigkeit eines Vertrages über den Nachlass eines noch Lebenden Dritten

Rz. 1 Nach § 311b Abs. 4 S. 1 BGB ist ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten nichtig. Nach S. 2 gilt das Gleiche von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Das Gesetz missbilligt Verträge über den Nachlass, den Anteil am Nachlass oder den Pflichtteil aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das selbstständige Bew... / a) Kostentragung aufgrund Schadensersatzrechts

Rz. 49 Diese Fälle werden im Erbrecht eher selten sein, allenfalls nach Verzugseintritt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 1. Die Auseinandersetzung der Vorerbengemeinschaft

Rz. 27 Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB die Auseinandersetzung der Vorerbengemeinschaft verlangen. Einer Mitwirkung des Nacherben bedarf es hierfür nur, wenn zum Vollzug der Auseinandersetzung Verfügungen notwendig sind, die unter die Vorschriften der §§ 2113, 2114 BGB fallen.[23] Der Nacherbe kann nicht die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Vorer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 3. Verzicht zugunsten eines anderen

Rz. 21 § 2350 BGB eröffnet die Möglichkeit des Verzichts zugunsten eines anderen. Nach der Willensrichtung des Verzichtenden können unterschieden werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 6. Die personelle Eingrenzung der Vererblichkeit des Nacherben-Anwartschaftsrechts

Rz. 18 Ein Erblasser kann die Vererbung der Nacherbanwartschaft nicht nur ausschließen, sondern auch auf bestimmte Personen oder einen bestimmten Personenkreis beschränken, bspw. auf die Abkömmlinge des verstorbenen Nacherben.[16] Praxishinweis Ist ein abweichender Erblasserwille nicht beweisbar, so bleibt es bei der Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts des Nacherben.[17] D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 1. Formalien

Rz. 130 Der Verkauf und die Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts erfolgen nach den Regeln des Erbschaftskaufs und der Erbteilsübertragung (§§ 2371 ff., 2033 Abs. 1 BGB). Auch eine Übertragung der Anwartschaft auf den Vorerben ist möglich. Dieser erlangt damit die Rechtsstellung eines Vollerben. Eine Übertragung und Verpfändung des Nacherbenanwartschaftsrechts bedarf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Primärnacherbe, Ersatznacherbe und Nach-Nacherbe als Anwartschaftsrechtsinhaber

Rz. 6 Auch die Position des Ersatznacherben stellt bereits ein Anwartschaftsrecht dar, das ebenfalls – vorbehaltlich anderer Anordnungen des Erblassers – frei übertragbar und vererblich ist. Demnach bestehen von Anfang an zwei Anwartschaftsrechte: Damit erlischt mit einer wirksamen Übertragung des Anwartschaftsrechts von Se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 73 Dem Schutz des Vorerben vor Ersatzansprüchen[65] des Nacherben nach dem Eintritt des Nacherbfalls dient § 2122 S. 1 BGB. Danach kann der Vorerbe den tatsächlichen Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen – nicht auch etwaiger Rechte – auf seine Kosten durch einen oder mehrere Sachverständige feststellen lassen. Das Feststellungsverlangen kann sich auch auf einzelne ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / b) Auskunft über den aktuellen Nachlassbestand

Rz. 79 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadenersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / 2. Vermächtnisnehmer

Rz. 35 Ist der mit einem Vermächtnis Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt, so erfolgt gem. § 2178 BGB der Anfall des Vermächtnisses, also die Entstehung des Forderungsrechts (§§ 2174, 2176 BGB), im ersteren Falle mit der Geburt, im letzteren Falle mit dem Eintritt des E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / V. Unentgeltlicher oder entgeltlicher Erbverzicht

Rz. 17 Der Erbverzicht kann unentgeltlich sein, wenn der Verzichtende keinerlei Entschädigung, weder zu Lebzeiten noch von Todes wegen erhält. Der Verzichtende wird aber häufig nur zu diesem Schritt bereit sein, wenn er um seine Rechte abgefunden wird, dies ist in der Praxis am ehesten dann der Fall, wenn ein Pflichtteilsberechtigter auf seinen Pflichtteil verzichtet. Das Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / VI. Aufschub der Nachlassauseinandersetzung

Rz. 41 Soweit die Erbteile wegen der zu erwartenden Geburt eines nasciturus noch unbestimmt sind, ist die Nachlassauseinandersetzung bis zur Beseitigung der Unbestimmtheit gem. § 2043 BGB ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, soweit die Erbteile deshalb noch unbestimmt sind, weil die Entscheidung über einen Antrag auf Annahme als Kind (§ 1753 Abs. 2, 3 BGB), über die Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / I. Die noch nicht als rechtsfähig anerkannte Stiftung

Rz. 48 Erbe kann gem. § 1923 Abs. 1 BGB nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt; sinngemäß kann eine juristische Person nur Erbin werden, wenn sie zur Zeit des Erbfalls rechtsfähig besteht. Die Erbfähigkeit wird aber für Stiftungen durch § 84 BGB erweitert, wenn die Anerkennung als rechtsfähig erst nach dem Tode des Stifters ausgesprochen wird.[60] Auch wenn der Stifter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / c) Nasciturus und Erbschein

Rz. 34 Dem oder den bereits lebenden Erben kann über ihr Erbrecht ein Teilerbschein erteilt werden, der sog. Nasciturus-Erbschein.[46] Hat ein Erbe zunächst einen Teilerbschein erwirkt und stellt sich später heraus, dass er Alleinerbe ist, so kann er entweder einen weiteren Teilerbschein über den restlichen Erbanteil oder einen Vollerbschein über sein Alleinerbrecht beantrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / II. Der Nacherbe als Verfahrensbeteiligter

Rz. 104 Der Nacherbe ist damit gem. § 9 Nr. 1 ZVG von Amts wegen am Verfahren zu beteiligen. Ist die Person des Nacherben – noch – nicht bekannt, dürfte für eine Beteiligung am Verfahren die Bestellung eines Zustellungsvertreters nach § 6 ZVG nicht ausreichen, vielmehr bedarf es der Bestellung eines Pflegers nach § 1913 BGB (für unbekannte Beteiligte), die durch das Familien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / IV. Verteilung des Erlöses

Rz. 107 Der Versteigerungserlös ist an diejenigen auszuzahlen, die einen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer haben, §§ 114 Abs. 1, 117 Abs. 1 ZVG. Sind Eigentümerrechte – insbesondere Eigentümergrundschulden – für den Vorerben bzw. den Erblasser eingetragen, so gilt § 2114 BGB. Danach haben der Vor- und Nacherbe nur gemeinschaftlich Anspruch auf das Kapital. Der Erlös k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Der Nacherbe kann nach Eintritt des Erbfalls vom Vorerben die Errichtung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB. Rz. 60 Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände mitzuteilen. Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Vorerben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / b) Ausschlagung und Annahme der Erbschaft

Rz. 33 Die Rückwirkung des erbschaftlichen Rechtserwerbs ändert nichts daran, dass tatsächlich das Erbrecht erst mit der Geburt erlangt wurde. Für die Ausschlagungsfrist ist die tatsächliche Situation maßgebend, d.h. der Anfall der Erbschaft ist in dieser Hinsicht erst mit der Vollendung der Geburt des Erben eingetreten. Aber für das erzeugte, aber noch nicht geborene Kind k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / II. Kombination zwischen teilweiser Vor-/Nacherbschaft und teilweiser Vollerbschaft

Rz. 2 Der Erblasser muss nicht zwingend seinen gesamten Nachlass der Vor- und Nacherbfolge unterwerfen, vielmehr kann er auch nur bezüglich eines Erbteils Vor- und Nacherbfolge anordnen und bezüglich der anderen Teile eine Vollerbschaft anordnen. Solche Konstruktionen kommen vor allem in der Patchworksituation in Betracht. Beispiel Der Erblasser setzt seine zweite Ehefrau zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das selbstständige Bew... / b) Kostentragung aufgrund besonderer erbrechtlicher Anspruchsgrundlagen

Rz. 50 Das Erbrecht sieht für besondere Fälle materiellrechtliche Regeln darüber vor, wer die Kosten einer Wertermittlung zu tragen hat – teils gesetzlich normiert, teils richterrechtlich entwickelt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / a) Die Veräußerung an einen Dritten

Rz. 10 Das Anwartschaftsrecht kann veräußert werden, sofern der Erblasser die Veräußerbarkeit nicht ausgeschlossen hat. Die Verfügung über das Anwartschaftsrecht bedarf in analoger Anwendung von § 2033 BGB der notariellen Beurkundung.[6] Der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag ist in analoger Anwendung der §§ 2371, 2385 BGB ebenfalls formbedürftig.[7] Der Erwerber trit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Fehlende Kollisionsregel für gemeinschaftliche Testamente in der EuErbVO

Rz. 28 Das gemeinschaftliche Testament wird in Art. 3 Abs. 1 lit. c EuErbVO als "ein von zwei oder mehr Personen in einer einzigen Urkunde errichtetes Testament" definiert. Andererseits enthält Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO eine Legaldefinition für den Erbvertrag, als "Vereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung aufgrund gegenseitiger Testamente, die mit oder ohne Gegenle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / IV. Unwirksamwerden der Nacherbschaft durch Zeitablauf

Rz. 19 Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist, § 2109 BGB. Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / III. Die Vertretung nicht Geborener und nicht Gezeugter

Rz. 37 Zwischen Erbfall und Geburt des beim Erbfall bereits gezeugten Menschen besteht ein Schwebezustand, da unklar ist, ob der nasciturus lebend geboren wird. Das Gesetz sieht vor, dass die Eltern – wie bei einem geborenen Kind – für die Vertretung des nasciturus zuständig sind, § 1912 Abs. 2 BGB. Können die Eltern nicht handeln, so kann an ihrer Stelle ein Pfleger bestell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Feststellungsklage ... / IV. Die Ausübungskontrolle

Rz. 6 Soweit ein Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle standhält, ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Beim Tod des Erblassers nicht abgeschlossenes Adoptionsverfahren

Rz. 39 Da durch die Adoption rechtliche Verwandtschaftsbeziehungen begründet werden, treten dementsprechend erbrechtliche Wirkungen ein. § 1753 Abs. 2 und Abs. 3 BGB regeln die erbrechtlichen Wirkungen einer Adoption, die vor dem Erbfall beantragt wurde, aber erst nach dem Tod des annehmenden Erblassers ausgesprochen wird. Nach dem Tode des Annehmenden ist der Ausspruch nur z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / IX. Die Erhebung einer Erbunwürdigkeitsklage von einem Pfleger für unbekannte Nacherben

Rz. 44 Der unbekannte Nacherbe, vertreten durch einen Pfleger für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB) als gesetzlicher Vertreter kann vor Eintritt des Nacherbfalls aber nach dem Erbfall eine Erbunwürdigkeitsklage erheben.[51] Anfechtungsberechtigt ist gem. § 2341 BGB jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen, sei es auch nur beim Wegfall eines anderen, zustattenkommt. Im Gegens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Die Anerkennung eines in Deutschland erteilten ENZ in allen Mitgliedstaaten

Rz. 43 Aus Art. 69 Abs. 5 EuErbVO ergibt sich, dass das in einem Mitgliedstaat ausgestellte ENZ im Hinblick auf Eintragungen in ein nationales Register die vollen Legitimationswirkungen entfaltet, also auch in Bezug auf ein ausländisches Grundbuch bzw. Grundstücksregister. Damit überwindet das ENZ die innerhalb der Mitgliedstaaten ganz unterschiedlichen Systeme im Erbrecht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BVerfG: Kein vorläufiger Mi... / 2 Die Entscheidung

Das BVerfG wies den Eilantrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet und die den Mietendeckel teilweise aussetzen lassen wollte. In dem Verfahren ging es um die 2. Stufe nach dem Mietendeckelgesetz, die zum 23.11.2020 in Kraft tritt und verlangt, dass die Mieten auch bei laufenden Verträgen effektiv abgesenkt werden. Nach Inkrafttrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / VII. Der Unterhaltsanspruch der Mutter des ungeborenen Nacherben gegen den Nachlass

Rz. 42 Der Mutter eines im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls bereits erzeugten, aber noch nicht geborenen Nacherben steht nach §§ 2141, 1963 BGB ein Unterhaltsanspruch für die Zeit bis zur Entbindung zu. Der Anspruch richtet sich gegen den durch den Pfleger des Kindes vertretenen Nachlass. Die Vorschrift des § 2141 BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 1963 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / II. Abschichtung

Rz. 100 Auch in einer Vorerbenerbengemeinschaft kann sich die Frage nach einem Abschichtungsvertrag für den Vorerben stellen. Hierzu ist er jedoch auf die Zustimmung des Nacherben angewiesen. Der maßgebliche Unterschied zur echten Erbauseinandersetzung liegt in der Aufgabe der Miterbenrechte. Wer aus der Erbengemeinschaft ausscheidet, ist nicht mehr am Nachlass als getrennte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbschaftsvertrag / II. Vertragsbeteiligte eines Erbschaftsvertrages

Rz. 18 Der Vertrag muss "unter" den zukünftigen gesetzlichen Erben (§§ 1924 ff. BGB) geschlossen werden; demnach müssen alle Vertragschließenden als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[12] zum 1.10.2017 sind gleichgeschlechtliche Partner Eheleuten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietpreisbremse und höhere ... / 3 Die Entscheidung

Der BGH gibt der Mieterin recht. Die Vermieterin kann sich nicht auf die im zuletzt geschlossenen Wohnraummietverhältnis vereinbarte Miethöhe berufen, weil zwischenzeitlich ein gewerbliches Mietverhältnis bestand. Nach § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Vermieter eine im vorherigen Mietverhältnis vereinbarte Miete, die die nach der Mietpreisbremse an sich zulässige Miete von m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Die Rechtsposition des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 43 Wie die Rechtsposition des Schlusserben bei wechselbezüglichen Verfügungen ab dem Tod des erststerbenden Ehegatten zu qualifizieren ist, ist streitig. Der überlebende Ehegatte ist gem. §§ 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB an seine Verfügung gebunden. In der Literatur wird die Rechtsstellung des Schlusserben teils als Anwartschaft – nicht Anwartschaftsrecht – bezeichnet,[30...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Lebzeitige Feststellung... / 2. Aufhebung eines Ehegatten-Erbvertrags durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 10 Sowohl im Erbenfeststellungsprozess als auch selbst im Erbscheinsverfahren kann über die Testierfähigkeit noch lebender Beteiligter Beweis erhoben werden, wenn deren letztwillige Verfügungen von Einfluss auf die Erbfolge sein könnten. Haben sich Ehegatten (oder Verlobte) – auch gleichgeschlechtliche[10] – in einem Erbvertrag bindend gegenseitig zu Erben eingesetzt, so ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das selbstständige Bew... / III. Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit des Schenkers eines Grundstücks

Rz. 62 Das OLG Koblenz hatte über folgenden Fall zu entscheiden:[71] Die Parteien sind Geschwister. Die verwitwete und unter Betreuung stehende Mutter übertrug die ihr gehörende Eigentumswohnung unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts auf die Beklagte, die Schwester des Klägers. Diese sagte ihrerseits für den Fall von Krankheit oder Gebrechlichkeit Pflegedienste in ihrem Haus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Der Pflichtteilsverzicht als Alternative zum "klassischen" Behindertentestament

Rz. 45 Der Zugriff auf die Erbschaft eines behinderten Kindes durch den Sozialleistungsträger wird beim "klassischen" Behindertentestament im Wesentlichen durch zwei Rechtsinstitute verhindert: Die Kombination von Vor- und Nacherbfolge (§§ 2100 ff. BGB) mit der Verwaltungstestamentsvollstreckun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Erbteilung

Rz. 95 Hat der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben eingesetzt, so entsteht zwischen ihnen eine Vorerbengemeinschaft.[88] Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB die Auseinandersetzung der Vorerbengemeinschaft verlangen. Einer Mitwirkung des Nacherben bedarf es hierfür nur, wenn zum Vollzug der Auseinandersetzung Verfügungen notwendig sind, die unter die Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 2. Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 8 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[6] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforderungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 5. Die Vererbung des gesetzlich entstandenen Anwartschaftsrechts

Rz. 12 Die Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts ist der gesetzliche Regelfall. Hat der Erblasser die Vererblichkeit nicht ausgeschlossen, so ist das Anwartschaftsrecht auch dann vererblich, wenn der Erblasser gar nicht an die Möglichkeit gedacht hatte, dass der Nacherbe den Nacherbfall nicht erlebt. Das Anwartschaftsrecht geht auf die Erben des Nacherben über. Ob gesetzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / VI. Die gestaffelte Nacherbfolge

Rz. 23 Bei den sog. Fideikommisskonstruktionen werden typischerweise mehrere Personen nacheinander zu Nacherben eingesetzt ("weitere Nacherbfolge", "gestaffelte Nacherbfolge", "gestufte Nacherbfolge", "Nach-Nacherbfolge"). Der zunächst berufene Nacherbe steht in einem solchen Fall dem folgenden Nacherben zunächst wieder als Vorerbe gegenüber. Der Vorerbe soll nicht frei über...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einsicht in Kindergeldakten

Leitsatz 1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil sich in Kindergeldakten seltener...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 11/2020, Gespaltenes Recht bei Terminsvertretung

Für Hauptbevollmächtigten und Terminsvertreter kann unterschiedliches Recht gelten Im Falle einer Terminsvertretung kann es in Übergangsfällen zu "gespaltenem Kostenrecht" kommen, also dass der Terminsvertreter nach einer anderen Gesetzesfassung abrechnet als der Hauptbevollmächtigte. Auch wenn der Terminsvertreter die hälftige Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten erhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Recht eines Rechtsanwalts zur Zurückbehaltung von Vollstreckungstiteln

BRAO §§ 32 Abs. 1 S. 1, 43a Abs. 5, 50 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 u. 4 Leitsatz Auf der Grundlage des § 73 Abs. 2 Nr. 1, 4 BRAO ergangene belehrende Hinweise bzw. missbilligende Belehrungen sind namentlich dann, wenn sie ein Handlungsverbot oder ein Handlungs- oder Unterlassungsgebot aussprechen, als in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts eingreifende Verwaltungsakte anzusehen und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht - Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Walter Lindacher und Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer. 7. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 2670 S., 269,00 EUR Das All-Inclusive-Paket des AGB-Rechts geht in die 7. Auflage. Neben den einschlägigen Normen §§ 305–310 BGB werden auch internationale Aspekte berücksichtigt, insbesondere die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klause...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), insb....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Recht auf Anwesenheit bei Ermittlungshandlungen

Ergänzender Hinweis: Nr. 34 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 34). Rz. 159 [Autor/Stand] Nach § 168c Abs. 1 StPO ist bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten der StA und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Dieser hat ein Fragerecht (entsprechend § 240 Abs. 2 StPO); ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen können allerdings zurückgewiesen werden (§ 168c A...mehr