Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 3.1 Aktienarten

Die Aktiengesellschaft weist die größte Eignung für die Beschaffung großer Eigenkapitalbeträge auf. Eine Aktiengesellschaft besitzt ein nominell fixiertes Grundkapital, das in der Bilanz als "gezeichnetes Kapital" ausgewiesen wird. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen und wird in einzelne Anteile, d. h. in Aktien, aufgeteilt. Eine Aktie verbrieft die Teilhabe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überstunden/Mehrarbeit / 6.2 Bezahlung eines Zuschlags bei Mehrarbeit?

Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden erkennbar nicht synonym verwendet. Mit diesen unterschiedlichen Definitionen haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlagspflichtige Überstunde erst entstehen kann, wenn die Arbeitszeit für einen Vollbeschäftigten überschritten wird. Diese Differenzierung war bereits in der Vorgä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2.3 Beteiligungsfinanzierung bei Kommanditgesellschaften

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) muss die Anzahl der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) aus den bereits bei der OHG angeführten Gründen ebenfalls beschränkt bleiben. Durch das Recht, Kommanditisten aufzunehmen, ergeben sich bei einer KG jedoch im Vergleich zur OHG leichtere Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital. Dies liegt insbesondere daran, dass...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überstunden/Mehrarbeit / 2 Begriff der Überstunde

Der Begriff der Überstunde ist in § 7 Abs. 7 TVöD geregelt und wird unter dem Stichwort "Arbeitszeit" ausführlich erörtert. Kurz zusammengefasst kann eine Arbeitsstunde erst dann eine zuschlagspflichtige Überstunde sein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sind: Eine Arbeitsstunde geht über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2.2 Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) wie auch bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) können zunächst die Altgesellschafter zusätzliches Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere neue Gesellschafter aufzunehmen, wodurch sich jedoch die Machtverhältnisse im Unternehmen verändern und die Altgesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 355 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 356 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 346 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 320). Die Kirchensteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 375 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.4 Stammdokumentation (Master File)

Rz. 88a Überschreitet das Unternehmen, das Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist[1], die Umsatzschwelle von 100 Mio EUR jährlich, hat es gem. § 90 Abs. 3 S. 3 AO zusätzlich zum Local File (vgl. Rz. 80ff.) eine Stammdokumentation zu erstellen. Dieser Schwellenwert soll sicherstellen, dass nur Unternehmen von einem gewissen Gewicht im Konzernverbund und einem hiera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.7 Inkrafttreten

Rz. 103 § 90 Abs. 3 AO in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[1] und die GAufzV in der Fassung v. 20.7.2017[2] sind nach Maßgabe des Art. 97 § 22 Abs. 1 S. 4 EGAO erstmals für Wirtschaftsjahre anwendbar, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Unter Anrechnung der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 9.3 Wirtschaftsjahr

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben wie bisher unverändert grundsätzlich ihren Gewinn bei allen Gewinnermittlungsarten nach einem Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6., Betriebe mit einem Futterbauanteil von mindestens 80 % vom 1.5. bis 30.4. zu ermitteln. Für reine Forstbetriebe[1] gilt grundsätzlich das Wirtschaftsjahr vom 1.10. bis 30.9., für reine Weinbaubetriebe ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 6 Reitbetriebe

Zucht und Haltung von Reitpferden ist Landwirtschaft, wenn die Flächengrenzen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG eingehalten werden; dasselbe gilt für die Haltung sowohl von eigenen wie auch von fremden Reitpferden.[1] Unter diesen Voraussetzungen ist der Reitbetrieb auch Landwirtschaft, wenn den Reitern eine Reithalle zur Verfügung gestellt wird[2] und eigene Reitpferde jeweils kur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Vorlagepflicht/Vorlagefristen

Rz. 96 Nach § 90 Abs. 3 S. 5 AO soll die Finanzbehörde die Vorlage von Aufzeichnungen regelmäßig nur für die Durchführung, d. h. während und zur Vorbereitung einer Außenprüfung [1] verlangen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die wie jeder Eingriffsakt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen muss, aber gesetzlich in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.2 GAufzV/Verwaltungsgrundsätze-Verfahren

Rz. 72 § 90 Abs. 3 S. 11 AO enthält zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung eine Verordnungsermächtigung. Von dieser hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 der AO [1] umfangreich Gebrauch gemacht.[2] Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007, BGBl I 2007, 191...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.5 Versicherung an Eides Statt/Bevollmächtigung der Finanzbehörde

Rz. 50 Sollte sich ein Staat oder Gebiet in der Zukunft wider Erwarten doch als unkooperativ erweisen, so wird die Finanzbehörde ermächtigt, den Stpfl. zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt aufzufordern. § 90 Abs. 2 S. 3 AO ist lex specialis zu § 95 AO. Nach dem Wortlaut geht der Umfang der eidesstattlichen Versicherung über § 95 Abs. 1 S. 1 AO hinaus, weil nicht nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumentat...mehr

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Anlage R (Renten) 2019 – Le... / 2 Gesetzliche Renten, Rürup-Renten (Seite 1)

Rz. 203 [Rente nach ausländischem Recht → Zeile 4] Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag gezahlt liegen der Finanzverwaltung keine elektronischen Daten vor. Die Angaben zur Rente müssen Sie in den eZeilen 5 bis 10 erklären. Rz. 204 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 5–10, Zeilen 11–13] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vergessene AfA in der ESt-Erklärung als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz Eine vergessene Eintragung in der Steuererklärung, die sich aus den bei der Veranlagung vorliegenden Unterlagen ohne Weiteres als Fehler ergibt, ist als vom Finanzamt übernommenes mechanisches Versehen anzusehen. Sachverhalt Die Kläger versäumten es aus Unachtsamkeit, in der Anlage V die AfA zu erklären. Bei der Veranlagung berücksichtigte das Finanzamt die nicht erk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.4 Verweigerung/Erzwingbarkeit der Mitwirkung

Rz. 24 Das Steuerrecht sieht für Beteiligte i. S. d. § 78 AO keine Mitwirkungsverweigerungsrechte vor. Die §§ 101 bis 104 AO gelten ausdrücklich nicht für den Beteiligten. Andernfalls wäre eine Entscheidung zulasten des Stpfl. bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten schwerlich begründbar, wenn dem Stpfl. ein die Mitwirkung ausschließendes Recht zukäme. Die aus § 90 Abs. ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 249 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–42] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–44 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 250 [Außerordentliche Erträge → Zeile 43] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 2.2 Bodenunabhängige Tiere

Die flächenunabhängigen Sonderformen der Tiererzeugung und -haltung[1], die bewertungsrechtlich zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören[2], sind auch dann Land- und Forstwirtschaft, wenn daneben keine Bodenflächen bewirtschaftet werden. Ihre Erzeugnisse müssen aber der menschlichen Ernährung dienen. Binnenfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischzucht zur E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 6 Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.[1] Sie ermitteln den steuererheblichen Sachverhalt von Amts wegen.[2] Die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden sind jedoch begrenzt. Ohne die Mitwirkung des Beteiligten könnte sie dem Auftrag zur Ermittlung des steuererheblichen Sachverhalts nicht genügen. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 33 Nach allgemein anerkanntem Völkerrecht darf kein Staat außerhalb seiner Staatsgrenzen auf fremdem Gebiet hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben (Grundsatz der formellen Territorialität). Dieses Verbot gilt sowohl für Zwangsakte als auch für sonstige hoheitliche Maßnahmen, sofern nicht völkerrechtliche Vereinbarungen eine ausdrückliche Erlaubnis enthalten. Es ist den deu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 43 In § 90 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung[1] v. 29.7.2009, BGBl I 2009, 2302 ein neuer S. 3 eingefügt. Die Regelung wurde erheblich verschärft, indem zu den erweiterten Mitwirkungspflichten noch besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten hinzutreten, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte bestehen, dass der Stpfl. über Gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.1 Sachaufklärungs-/Beweismittelbeschaffungspflicht

Rz. 37 Nach § 90 Abs. 2 S. 1 AO trifft die Beteiligten bei Vorgängen mit Auslandsbezug eine Sachaufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht. Dabei haben sie alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.[1] Dies geht deutlich über die Regelung des § 90 Abs. 1 AO hinaus, der lediglich zu einer Mitwirkung bei der Sachaufklärung sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 5 Dienst- und Werkleistungen

Dienst- und Werkleistungen für andere Betriebe, auch unter Verwendung von eigenen Maschinen und Fahrzeugen, sind grundsätzlich gewerblich [1], gleichgültig ob sie der Land- und Forstwirt selbst oder mit seinem Personal, ggf. mit Wirtschaftsgütern seines Betriebsvermögens, für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe (einschließlich der Betriebe von Körperschaften des pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / Bürgerliches Recht

1 Voraussetzungen der Aufrechnung Voraussetzung für eine wirksame Aufrechnung ist das Vorliegen der sog. Aufrechnungslage. Sie ist gegeben bei Gegenseitigkeit der Forderungen, Gleichartigkeit der Forderungen, Erfüllbarkeit der Hauptforderung und Fälligkeit der Gegenforderung. 1.1 Gegenseitigkeit der Forderungen Der Schuldner der einen Forderung muss auch der Gläubiger der ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.2 Gleichartigkeit der Forderungen

Haupt- und Gegenforderung müssen gleichartig sein. Daher kann z. B. gegen eine Geldforderung nicht mit dem Anspruch auf Herausgabe von Wertpa­pieren aufgerechnet werden. Dadurch ­beschränken sich Aufrechnungen praktisch auf gegenseitige Geldforderungen. Der Schuldgrund muss nicht gleichartig sein. Daher können z. B. auch Geldforderungen des privaten und des öffentlichen Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1 Voraussetzungen der Aufrechnung

Voraussetzung für eine wirksame Aufrechnung ist das Vorliegen der sog. Aufrechnungslage. Sie ist gegeben bei Gegenseitigkeit der Forderungen, Gleichartigkeit der Forderungen, Erfüllbarkeit der Hauptforderung und Fälligkeit der Gegenforderung. 1.1 Gegenseitigkeit der Forderungen Der Schuldner der einen Forderung muss auch der Gläubiger der anderen Forderung sein und umgekehrt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.4 Erfüllbarkeit der Hauptforderung

Die Forderung, gegen die der Schuldner aufrechnet, muss erfüllbar sein. Nicht erforderlich ist, dass sie voll wirksam und fällig ist. Auch gegen anfechtbare oder mit der Einrede der Verjährung behaftete Forderungen kann aufgerechnet werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

Die Forderung, mit der der Schuldner aufrechnet, muss voll wirksam und fällig sein. Insbesondere mit aufschiebend bedingten und mit gestundeten Forderungen kann nicht aufgerechnet werden, während eine auflösende Bedingung der Aufrechnung nicht entgegensteht.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.1 Begriff der Abfindung

Unter Abfindungen sind solche Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die ein Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen durch den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.[1] Eine Abfindung ist danach gegeben, wenn mit ihr entgehende Verdienstmöglichkeiten abgegolten werden sollen. Es handelt sich bei einer Abfindung um eine Entsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 2 Form und Wirkung der Aufrechnung

Die Aufrechnung kann mündlich oder schriftlich erklärt werden. Sie wird mit dem Zugang wirksam. Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist kein Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch anfechtbar wäre.[1] Mit der Aufrechnungserklärung erlöschen die gegenseitigen Ansprüche, soweit sie sich betragsmäßig decken. Bezüglich der Rückwirkung auf den Zeitpunkt, in welchem Haupt- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 3 Aufrechnungsverbote

Aus verschiedenen Gründen gibt es zahlreiche gesetzliche Aufrechnungsverbote.[1] So darf die Forderung, mit der der Schuldner aufrechnet (Gegenforderung), nicht einredebehaftet sein. Die Verjährung der Gegenforderung schließt allerdings die Aufrechnung nicht aus, wenn die Verjährung zum Zeitpunkt der Auf­rechnungslage noch nicht eingetreten war.[2] Aufrechnungen gegen Ford...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.1 Gegenseitigkeit der Forderungen

Der Schuldner der einen Forderung muss auch der Gläubiger der anderen Forderung sein und umgekehrt. Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, nennt man Hauptforderung, die Forderung, mit der aufgerechnet wird, nennt man Gegenforderung. Nur der jeweilige Schuldner kann aufrechnen. Die Gegenforderung muss eine eigene Forderung des Schuldners sein. Umgekehrt muss sich die Geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 2 Erklärung und Wirkung der Aufrechnung

Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.[1] Die einseitige, empfangsbedürftige Erklärung kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln abgegeben werden. Sie ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Aufrechnung bewirkt, dass Haupt- und Gegenforderung, soweit sie sich decken, erlöschen, und zwar rückwirkend zu dem Zeitpunkt, in wel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.10 Vorzeitige Beendigungsoptionen für den Arbeitnehmer

Um dem Arbeitnehmer einen Anreiz zu schaffen, noch während des Laufs der Kündigungsfrist möglichst schnell eine neue Arbeitsstelle zu suchen, dadurch den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden und andererseits dem Arbeitgeber Kosten zu sparen, wird nicht selten im Auflösungsvertrag für den Arbeitnehmer eine einseitige Beendigungsoption (sog. Turboklausel) vereinbart. Die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.5 Ausgleichsquittung

Praxis-Beispiel Hiermit bestätige ich, nachfolgend aufgeführte Papiere und Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt erhalten zu haben: Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit Urlaubsbescheinigung Lohn-/Gehaltsabrechnung Urlaubsabgeltung Arbeitszeugnis Restgehalt Sonstiges ……………………… Ferner bestätige ich, dass die Abrechnung der restlichen Vergütung sowie evtl. Urlaubsabgeltung zut...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.7 Abgeltungsklauseln/Ausgleichsquittungen

Im Auflösungsvertrag wird häufig vereinbart, dass die Vertragsparteien mit Erfüllung des Auflösungsvertrags keine Ansprüche gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis mehr haben. Hier wird sich i. d. R. eine Auslegung ergeben, dass sich eine solche Klausel nicht bezieht auf Ruhegeldansprüche und Anwartschaften[1], Zeugnisansprüche[2], Ansprüche aus dem ArbNErfG [3] und Rechte au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.4 Mögliche weitere Klauseln

Praxis-Beispiel § … Unterlagen/Dienstwagen: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bis spätestens ………………… folgende Unterlagen zu Händen ……………………………… zurückzugeben: ……………………………………………………… Das überlassene Dienstfahrzeug, Marke ……………, Farbe …………, amtliches Kennzeichen …………… wird Frau/Herr ………… spätestens am …………………… zurückgeben. Hierüber wird ein gesondertes Übergabeprotokoll erstellt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.8 Klageverzichtsklauseln

Zudem wird in Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen gerne die Formulierung aufgenommen, dass die Vertragsparteien auf "die Einlegung von Rechtsmitteln" gegen den Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung verzichten. Ist ein solcher Verzicht wirksam, kann der Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, eine ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.4 Bedingte und befristete Auflösungsverträge

Auflösungsverträge sind unwirksam, wenn durch ihre Ausgestaltung zwingende Bestimmungen des Kündigungsrechts umgangen werden. Eine Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck zwingender Rechtsnormen objektiv dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden.[1] § 626 BGB kann als zwingende gesetzliche Regelung einem Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.5 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger in Betracht, wenn die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.[1] Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht i. S. v. § 38 AO ents...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Leitsatz Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Normenkette § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 10 Abs. 1, § 25a UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. d EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin erwarb Kapitallebensversicherungen von Privatper...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Begriff des "Sondervermögens" i.S.d. Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Richtlinie 77/388/EWG

Leitsatz 1. "Sondervermögen" i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Richtlinie 77/388/EWG sind Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i.S. der Richtlinie 85/611/EWG und diesen Organismen ähnliche Fonds. 2. Ähnlich in diesem Sinne sind Fonds, die gleiche Merkmale aufweisen wie OGAW und vergleichbare Umsätze tätigen oder diesen zumindest so weit ähnlich s...mehr