Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 302 Wertpapiere

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 821 ZPO. S. Abschn. 37 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wertpapiere sind Urkunden, bei denen das Recht aus dem Papier nur durch Vorlage dieses Papiers ausgeübt werden kann. Einen Börsen- oder Marktpreis haben insbes. Aktien, Investmentanteile, Pfandbriefe, Kommunalobligationen und ausl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verpflichtung zu gesetzlicher Neuregelung (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine vorläufige Festsetzung ist zulässig in Fällen, in denen das BVerfG ein Steuergesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet hat, nicht aber im Fall seiner Nichtigerklärung, § 78 BVerfGG. Damit soll verhindert werden, dass Einsprüche allein deshalb eingelegt werden, um an der erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 § 6 KStG bestimmt, in welchem Umfang die nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG bestehende St-Freiheit überdotierter Pensions-, Sterbe-, Kranken- und UK eingeschr wird. Die Vorschrift, die durch das KStRG ohne Änderung aus dem früheren Recht übernommen wurde (s § 4a KStG 1975, der durch das BetrAVG eingeführt worden war), ist nicht als eigenständige Regelun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Finanzgerichtliches Verfahren

Tz. 66 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Klageverfahren ist die Schätzung voll nachprüfbar. Das FG hat im Klageverfahren eine eigene Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. § 162 AO; s. BFH v. 12.09.2001, VI R 72/97, BStBl II 2001, 775). Das FG darf seine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen an die Stelle der des FA stellen, ohne deshalb die Schätzung des FA als rech...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist bereits unzulässig, hätte jedoch auch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR gem. § 304 Abs. 3 StPO ist überschritten. Allerdings ist der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt den Grundsatz auf, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) nur dann verzinst werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist, und nimmt in Satz 2 diejenigen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die steuerliche Nebenleistungen i. S. des § 3 Abs. 4 AO betreffen, allgemein von der Verz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An die Geschäftsleitung (wie an den Sitz, § 11 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, juristischen Personen anderer Art, nichtrechtsfähigen Vereinen, Vermögensmassen u. a. im Bereich der Körperschaft- (§ 1 Abs. 1 KStG), Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG) an. Darüber hinaus richtet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Inhaber des Vermögens nicht rechtsfähiger Vermögensmassen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Haben nichtrechtsfähige Vermögensmassen keinen Vertretungsbefugten, kann sich die Finanzbehörde nach § 34 Abs. 2 AO an diejenigen halten, denen das Vermögen zusteht. Wem das Vermögen zusteht (Inhaber), richtet sich nach dem bürgerlichen Recht.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang und Beschränkungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ziel der Kassen-Nachschau darf lediglich die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sein. Zu diesem Zweck darf der betraute Amtsträger (vgl. hierzu: Dißars in Schwarz/Pahlke, § 146b AO Rz. 6) die Vorlage von Unterlagen und die Erteilung von Auskünften verlangen. Digital vorli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Änderung von Rechtsvorschriften (§ 207 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden die Rechtsvorschriften, auf denen die verbindliche Zusage beruht, geändert, tritt vom Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Rechtsvorschriften an die verbindliche Zusage außer Kraft (§ 207 Abs. 1 AO). Die Bindungswirkung entfällt automatisch, die Finanzbehörde muss die Zusage nicht widerrufen (BFH v. 21.03.1996, XI R 82/94, BSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Bedeutung der gesamtschuldnerischen Verpflichtung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesamtschuldnerische Verpflichtung i. S. des § 44 AO bedeutet wie im Zivilrecht (s. § 421 BGB), dass jeder Verpflichtete die ganze Leistung schuldet (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Abdingbarkeit im bürgerlichen Recht entspricht die ausdrückliche Beschränkung "soweit nichts anderes bestimmt ist". Wenn auch jeder Gesamtschuldner die gesamte L...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der FA gestellt ist (§ 5 AO). Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit des gesamten Steuerbetrags oder von Teilbeträgen (§ 220 AO). Sobald die Leistung gestundet ist, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Säumnisz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Amtliche Ermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat nach § 76 FGO ein selbständiges Ermittlungsrecht und eine selbständige Ermittlungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob und welche Ermittlungen die Finanzbehörde bereits angestellt hat. Das FG ist daher z. B. an die Feststellungen eines Strafgerichts nicht gebunden (BFH v. 07.07.1995, III B 8/95, BFH/NV 1996, 150; BFH v. 12.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Pfand- oder Vorzugsrechte Dritter

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht das Recht des Dritten in einem Pfand- oder Vorzugsrecht an einer Sache, die nicht in seinem Besitz ist (sog. besitzloses Pfandrecht), kann der Dritte der Pfändung nicht widersprechen, sondern lediglich vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös verlangen und zwar unabhängig davon, ob seine Forderung fällig ist oder nicht (§ 293 AO;...mehr

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FoVo 10/2018, Pfändung eines Vermächtnisanspruches

Der Schuldner wird mit einem Geldvermächtnis bedacht Nach dem Erbfall kann der Schuldner in drei verschiedenen Varianten profitieren: Er kann als Erbe eingesetzt werden, nach § 2303 BGB als Pflichtteilsberechtigter einen Zahlungsanspruch gewinnen oder Begünstigter eines Vermächtnisses werden. In allen drei Fällen kann der Gläubiger auf den Vermögenszuwachs zugreifen. Vermächtn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, die steuerliche Sach- und Rechtskunde der Finanzbehörde möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Steuerstrafverfahren nutzbar zu machen. Auch soll die Finanzbehörde in die Lage versetzt werden, verkürzte Steuerbeträge alsbald festzusetzen und nachzuerheben, wozu auch das Recht d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflichtung durch § 88 Abs. 1 Satz 2 und Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendbarkeit durch Verweis

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Darüber hinaus kann den Finanzbehörden aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Zuweisung die Vollstreckung wegen anderer Geldleistungen übertragen werden (§§ 12, 17 FVG); insoweit gelten ebenfalls die Vorschriften des Sechsten Teils. In Betracht kommen z. B. die Steuern der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, die Rückforderung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtliches Gehör

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allerdings dürfen der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten hinreichend äußern konnten (rechtliches Gehör, § 96 Abs. 2 FGO; siehe die Erläuterungen zu s. § 91 AO). Das Gericht darf seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt, den ein Beteiligter erkennbar übersehen ode...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Innenverhältnis

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu beantworten ist die Frage, ob und inwieweit die Gesamtschuldner einander im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet sind (s. § 426 Abs. 1 BGB; BFH v. 15.01.2003, II R 23/01, BStBl II 2003, 267). Das Steuerschuldverhältnis wird dadurch nicht berührt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Übergabe des verkündeten Urteils an die Geschäftsstelle

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 Abs. 4 FGO betrifft nur den Fall, dass das Urteil verkündet wurde (§ 104 Abs. 1 FGO), im Falle der Zustellung gilt § 104 Abs. 2 FGO. Sowohl § 105 Abs. 4 FGO als auch § 104 Abs. 2 FGO bezwecken, die möglichst zeitnahe Abfassung der Urteilsgründe sicherzustellen. § 105 Abs. 4 Satz 1 FGO bestimmt den Grundsatz, dass das bei seiner Ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das sog. AnhörungsrügenG v. 09.12.2004, BGBl I 2004, 3220 mit Wirkung ab dem 01.01.2005 in die FGO eingefügt worden. Sie dient der Umsetzung einer Plenarentscheidung des BVerfG (v. 30.04.2003, 1 PBvU 1/02 BVerfGE 107, 395), mit der der Gesetzgeber verpflichtet wurde, eine Regelung zu schaffen, die innerhalb der f...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemeine Regelung der Ordnungswidrigkeiten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf Steuerordnungswidrigkeiten finden gem. § 377 Abs. 2 AO und § 410 Abs. 1 AO die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Anwendung, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Das sind die §§ 1 bis 34 OWiG (Erster Teil) betreffend das materielle Recht und die §§ 35 bis 110 OWiG (Zweiter...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fürchtet jemand, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses sei gefährdet, kann er die vorbeugende Unterlassungsklage vor dem FG erheben (BFH v. 04.09.2000, I B 17/00, BStBl II 2000, 649; s. § 40 FGO Rz. 8). Vorläufiger Rechtsschutz wird ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO gewährt, die aller...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Nachprüfung von Ermessensentscheidungen – Ermessensfehler

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat – sofern der Tatbestand einer Ermessensnorm erfüllt ist – in jedem Fall ein subjektives öffentliches Recht auf eine fehlerfreie Ermessensausübung durch die Behörde (BVerfG v. 26.02.1985, 2 BvL 17/83, BVerfGE 69, 150). Demzufolge ist es geboten, dem Bürger die Überprüfung von Ermessensentscheidungen zu ermöglichen. Dies ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Völkerrecht und europäisches Unionsrecht

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Rechtsnormen i. S. des § 4 AO zählen auch Rechtsquellen des Völkerrechts (vgl. Art. 38 IGH-Statut). Dies sind neben den völkerrechtlichen Verträgen in engen Grenzen das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Kulturnationen (dazu Wernsmann in HHSp, § 4 AO Rz. 120 ff.). Von Bedeutung für das Steuerrecht sin...mehr

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zfs 10/2018, Neues Kürzungs... / E. Fazit

Deshalb möchte ich die grundlegende Entscheidung des BGH zu den Reparaturkosten in Erinnerung rufen:[9] Die Versicherung hatte geltend gemacht, die Werkstatt habe unnötige Arbeiten in Rechnung gestellt, zu hohe Preise berechnet und die Instandsetzungsarbeiten verzögert. Gleichwohl wurde die Versicherung zur vollen Zahlung verurteilt. § 249 Abs. 1 BGB regelt die Schadensbeseit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Begriff des Ermessens und der Ermessensentscheidungen siehe § 5 AO und die dort gegebenen Erläuterungen; dort auch zur Unterscheidung zwischen Ermessensübung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. Entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) und in mit Rücksicht ihrer auf Gewährung von Rechtsschutz bes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerschuldner – insbesondere von Betriebssteuern wie GewSt, USt, aber auch GrESt – sind u. a. folgende nichtrechtsfähige Personenvereinigungen: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB), OHG und KG (§§ 105, 161 HGB; die aber auch zivilrechtlich Träger von Rechten und Pflichten sein können, §§ 124, 161 Abs. 2 HGB) und der ni...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Text der Rechtsverordnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aufgrund der Ermächtigung ergangene Verordnung über die Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV – v. 07.09.1993, BStBl I 1993, 799), deren Anwendung für die Verwaltung durch BMF-Schreiben vom 25.03.2002, BStBl I 2002, 477, konkretisiert wurde, en...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 54 Kirchliche Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gibt eine Definition der kirchlichen Zwecke. Diese Zwecke müssen selbstlos gefördert werden. Die Selbstlosigkeit ist in § 55 AO geregelt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als kirchlicher Zweck wird nur die Förderung solcher Religionsgemeinschaften anerkannt, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Privatrechtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Auferlegung durch ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuer muss durch ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen auferlegt werden, also juristische Personen des öffentlichen Rechts, die mit der Befugnis ausgestattet sind, Steuern zu erheben (a. A. Drüen in Tipke/Kruse, § 3 AO Rz. 11; Neumann in Gosch, § 3 AO Rz. 11: jedwede juristische Person des öffentlichen Rechts). Dies sind zunächst ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Auslegungsmethoden

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auslegung von Rechtsnormen, insbes. von Gesetzen, bedeutet Klarstellung ihres Sinngehalts, der in der Wortfassung oft nur unvollkommen zum Ausdruck kommt (Drüen in Tipke/Kruse, § 4 AO Rz. 214), da der Gesetzgeber nicht umhinkommt, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden. Ziel ist es, den objektiven Sinn einer Norm – den objektivierten W...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen der Außenprüfung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Stpfl. im Außenprüfungsverfahren s. §§ 194–203 AO und die dortigen Ausführungen. Wird die Außenprüfung vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist begonnen, wird insoweit der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt (§ 171 Abs. 4 AO), Voraussetzung ist, dass eine wirksame Betriebsprüfungsanordnung erl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lemaire, Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung, AO-StB 2005, 183.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf ist zulässig, wenn er durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten worden ist. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch Rechtsvorschrift zugelassen ist der Widerruf z. B. in § 148 Satz 3 AO für den Fall der Buchführungserleichterung, in § 46 Satz 2 UStDV für die Dauerfristverlängerung, in § 44a Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Treuhandeigentum

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Treuhandverhältnis im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO liegt vor, wenn ein Vertragsteil (Treugeber) dem anderen Vertragsteil (Treunehmer oder Treuhänder) aus wirtschaftlichen oder sonstigen Zweckmäßigkeitsgründen in Bezug auf ein Wirtschaftsgut nach außen hin eine Rechtsstellung – insbes. das Eigentum an einer Sache oder die In...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsnachfolger

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtsnachfolge ist als Einzelrechtsnachfolge und Gesamtrechtsnachfolge möglich. Während bei der Einzelrechtsnachfolge nur die aus dem übertragenen Rechtsverhältnis entstehenden Rechte und Pflichten auf den Nachfolger übergehen, treffen bei der Gesamtrechtsnachfolge den Nachfolger sämtliche Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers (§ 19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Klagebefugnis von bestimmten Gesellschaftern (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 FGO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO stellt klar, dass auch ausgeschiedene Feststellungsbeteiligte klagebefugt sind, wenn sie von dem angefochtenen Feststellungsbescheid betroffen sind. Dies gilt auch, wenn die betreffende Personengesellschaft handelsrechtlich voll beendet ist (FG He v. 30.04.2003, 13 K 1481/00, EFG 2004, 129). Auch wenn § 48 Abs. 1 Nr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vollstreckung gegen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie folgt dem Gedanken, dass zwischen staatlichen Behörden auftretende Meinungsverschiedenheiten möglichst einvernehmlich ausgeräumt werden sollen. Bei den unter § 255 Abs. 1 Satz 2 AO fallenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Finanzbehörden, andere öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verweist § 2a Abs. 1 Satz 1 AO auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (s. Rz. 5 f.) durch die Finanzbehörden i. S. des § 6 Abs. 2 AO. Wegen der Einzelheiten s. § 6 AO Rz. 2 ff. Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Andere öffentliche Stellen sind die in § 6 Abs. 1a und Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Öffentlich-rechtliche Gebilde

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wieweit juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Gebilde Träger steuerrechtlicher Rechte und Pflichten sind, richtet sich allein nach den Steuergesetzen (s. § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG, § 2 Abs. 3 UStG).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vermögensbindung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO formuliert den Grundsatz der Vermögensbindung. Hiernach darf der nach einer "Abwicklung" i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO verbleibende Vermögensüberschuss nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Dabei ist für die Wertermittlung der in § 55 Abs. 2 AO genannte Zeitpunkt maßgebend und die sinngemäße Anwendung ...mehr