Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / 1. Ausdrückliche Bestimmung durch den Erblasser

Rz. 12 Wie beim Erbrecht kann der Erblasser über das Recht verfügen, es also einer bestimmten Person zuordnen.[6] Da es keine Formvorschriften gibt, ist dies formfrei möglich. Nach hier vertretener Ansicht kommt es weder auf die Geschäfts- noch auf die Testierfreiheit an. Ähnlich der Einwilligungsfähigkeit ist beim Betroffenen nur auf das Bewusstsein und das Verständnis hins...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 6. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 260 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstandes unstatthaft sein, nämlich wennmehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Vorrang staatsvertraglicher Regelungen

Rz. 3 Welches Erbrecht zur Anwendung gelangt, bestimmt sich anhand der Kollisionsnormen. Diese sind für Deutschland nunmehr in der EuErbVO geregelt, soweit der Erbfall nach dem 17.8.2015 lag. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 finden die Regelungen des EGBGB, insbesondere in den Art. 3, 3a, 25 a.F. und 26 a.F. EGBGB Anwendung. Unabhängig von diesen Regelungen des internatio...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 9. OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.6.2011: Einsichtsrecht in Nachlassakten zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Nichtehelichen-Erbrecht

Rz. 247 OLG Stuttgart: Zitat "Das auf § 13 Abs. 2 FamFG gestützte Gesuch auf Akteneinsicht in einer Nachlasssache erfordert die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, das sich nicht auf ein bereits vorhandenes Recht stützen muss, sondern schon dann vorliegt, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Aktenkenntnis beeinflusst sein kann – wie bspw. bei d...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / Literaturtipps

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 4. Sachmängelhaftung beim Vermächtnis

Rz. 19 Das Vermächtnisrecht unterscheidet eine Haftung für Rechtsmängel (§ 2182 BGB) und eine solche für Sachmängel (§ 2183 BGB). Die Sachmängelhaftung des Vermächtnisrechts differenziert nach Bei einem Stückvermächtnis haftet der Beschwerte nicht für etwaige Sachmängel. Die Sache wird in dem Zustand geschuldet wie sie ist. Dies gilt a...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 2. Anwendbarkeit des § 1371 BGB bei Auslandsbezug

Rz. 106 Es erscheint angebracht, deutsches Güterstatut und ausländisches Erbstatut als kombinationsfähig anzusehen und, soweit erforderlich, einer "anpassenden Reduktion" zu unterziehen.[225] Dies erhöht also den Erbteil des Ehegatten (pauschalierter Zugewinnausgleich) trotz des Umstandes, dass der § 1371 BGB derzeit noch als reine güterrechtliche Norm zu qualifizieren ist[2...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / C. Verhältnis zwischen Erbenfeststellungsklage und Erbunwürdigkeitsklage

Rz. 18 Dazu das OLG Rostock:[19] Zitat "Aussetzung des Erbenfeststellungsverfahrens bei anhängiger Erbunwürdigkeitsklage" § 21 FamFG begründet für das entscheidende Gericht ein Recht, das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auszusetzen, jedoch keine Aussetzungspflicht. Eine Erbunwürdigkeitsklage kann bei pflichtgemäßer Ermessensausübung nur dann die Aussetzung des Verfahrens...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.4 Gerichtsstandsvereinbarung, Art. 7 EuGüVO/EuPartVO

Liegt keine gerichtliche Zuständigkeit nach den Art. 4, 5 EuGüVO bzw. Art. 4, 5 EuPartVOvor, können die Parteien mittels formgebundener Gerichtsstandsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand wählen. Dabei ist der Kreis der wählbaren Gerichte eingeschränkt auf, das nach Art. 22 EuGüVO bzw. Art. 22 EuPartVO oder das nach Art. 26 Abs. 1 lit. a,b EuGüVO bzw. Art. 26 Abs. ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 6. Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 23 Die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und damit auch § 313 BGB ("Störung der Geschäftsgrundlage") finden grundsätzlich auf das Vermächtnisrecht keine Anwendung, vielmehr sind die Grundsätze über die (hypothetische) Auslegung von Verfügungen von Todes wegen heranzuziehen.[19] Allerdings dürfte für den Fall eines ergebnislosen Auslegungsversuchs doch in let...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Gebrauchsvorteile

Rz. 56 Zum Gebrauch der Nachlassgegenstände ist jeder Miterbe insoweit befugt, als er dadurch die anderen Miterben nicht in ihrem Recht auf Mitgebrauch beeinträchtigt (§§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB). In der Praxis regeln die Miterben den Gebrauch regelmäßig durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung. Solche Vereinbarungen entsprechen grundsätzlich einer ordnungsmäßige...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte nach dem Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 231 Da Entscheidungen des EGMR keine unmittelbar bindende Wirkung für bundesdeutsche Gerichte haben und das Urteil des EGMR nur inter partes wirkt, musste nunmehr in verschiedenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden, auf welche Weise das Urteil des EGMR umzusetzen sei.[215] Die Gerichte (OLG Stuttgart;[216] Kammergericht;[217] Hanseatisches OLG Hamburg;[218] OLG Köln;[...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Die Aufstellung des Teilungsplans durch das Schiedsgericht

Rz. 63 Einem Schiedsgericht kann durch Schiedsvertrag oder Schiedsverfügung die Auseinandersetzung eines Nachlasses übertragen werden.[92] Von besonderer Bedeutung ist hier, dass dem Schiedsgericht gem. § 1051 Abs. 3 ZPO vom Erblasser durch Schiedsverfügung gem. § 1066 ZPO oder aber durch Schiedsvereinbarung unter den Miterben die Befugnis zu einer Entscheidung nach Billigke...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / B. Die Verfügung zugunsten des nichtehelichen Lebenspartners

Rz. 2 Ein Erbrecht für den nichtehelichen Partner kann nach deutschem Recht nur im Wege einer letztwilligen Verfügung geschaffen werden. Hierbei kommt nur ein einseitiges Testament oder aber ein Erbvertrag in Betracht. Ein gemeinschaftliches Testament ist nur unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern möglich. Falls trotzdem ein gemeinschaftliches Testament errichtet ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / aa) Übergangsregelungen

Rz. 292 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 ist die Erbrechtsverordnung zur Bestimmung des Erbstatuts heranzuziehen, Art. 83 Abs. 1 EuErbVO. Hat der Erblasser bereits im Zeitraum ab Inkrafttreten der Verordnung am 16.8.2012 bis zum Ablauf des 16.8.2015 in einer letztwilligen Verfügung eine Rechtswahl getroffen, bleibt sie nach Art. 83 Abs. 2 EuErbVO wirksam, wenn die Voraussetzunge...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Nichteheliche Kinder

Rz. 213 Für nichteheliche Kinder gilt seit 1.4.1998 neues Recht: Sie haben volles Erbrecht an Vater und Mutter. Mit der Kindschaftsrechtsreform zum 1.7.1998 hat das BGB die sprachliche Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgegeben. Es kommt jetzt lediglich darauf an, ob die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet sind oder nicht. Das BGB folgt de...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Jederzeitige Fälligkeit

Rz. 267 Nach den gesetzlichen Vorschriften – also ohne entsprechende letztwillige Anordnungen des Erblassers oder Vereinbarungen unter den Erben – kann die Aufhebung der Gemeinschaft grundsätzlich jederzeit verlangt werden. Bewusst wurde keine Bestimmung aufgenommen, wonach die Aufhebung nicht zur Unzeit verlangt werden dürfe.[287] Im Gesetzgebungsverfahren hielt man es für ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Herausgabe des Nachlasses zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

Rz. 268 Nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede muss der Erbe den Nachlass an den Gläubiger herausgeben zur Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung. Deshalb ist der Erbe, sobald sich die Dürftigkeit des Nachlasses abzeichnet, gut beraten, frühzeitig eine tatsächliche Trennung des Nachlasses – bspw. durch Lagerung in einem gesonderten Raum – herbeizuführen, damit er dem Gl...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Form und Inhalt

Rz. 615 Die Rechtswahl ist grundsätzlich ausdrücklich vorzunehmen, Art. 22 Abs. 2 EuErbVO. Eine stillschweigende Rechtswahl ist zwar möglich, allerdings nicht empfehlenswert, da im Einzelfall geurteilt werden muss und die Kriterien unklar sind. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Widerruf dazu führt, dass in diesem Fall wieder...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Sicherung eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses

Rz. 113 Steht dem Mandanten ein aufschiebend bedingter Vermächtnisanspruch hinsichtlich der Übereignung eines Grundstücks zu, ist der Anwalt nach Ansicht des OLG Hamm[124] verpflichtet zu prüfen, ob die Vermächtnisanwartschaft durch eine einstweilige Verfügung mittels einer Vormerkung im Grundbuch gesichert werden kann. Mindestens wenn die Möglichkeit des Verlustes der wirts...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Betreuung und Erbfall

Rz. 27 Erben eines betreuten Erblassers haben nach dessen Tod gegen den Betreuer einen Anspruch auf Rechnungslegung (§§ 1908i, 1892 BGB). Diese Verpflichtung kann der Betreuer dadurch erfüllen, indem er Bezug nimmt auf den Vorgaben der §§ 1908i, 1840 BGB genügende Jahresabrechnungen und diese den Erben in Kopie überlässt.[40] Rz. 28 Eine Pflicht zur Schlussrechnung trifft auc...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Prüfungspflicht des Versteigerungsgerichts

Rz. 279 Ein formaler Nachweis des Auseinandersetzungsanspruchs durch Vorlage eines Vollstreckungstitels ist gem. § 181 Abs. 1 ZVG entbehrlich, das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die Teilungsversteigerung von Grundstücken der in Rede stehenden Gemeinschaftsart grundsätzlich zulässig ist. Dies folgt aus § 28 ZVG: Wird dem Gericht ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bek...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / B. Zur Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 4 Mit zwei Beschlüssen vom 19.4.2005[1] hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts für das Pflichtteilsrecht von Kindern des Erblassers bejaht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergänzt die in Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG verfassungsrechtlich verankerte Erbrechtsgarantie die Eigentumsgarantie und bild...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Formulierungsbeispiel: Isolierter Auskunftsantrag gegen Erbschaftsbesitzer

Rz. 176 Formulierungsbeispiel: Isolierter Auskunftsantrag gegen Erbschaftsbesitzer An das Landgericht (…) Klage der (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Auskunft Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / qq) Zuschlag

Rz. 332 & Zuschlagsbeschluss Die Entscheidung über den Zuschlag ergeht nach Anhörung aller Beteiligten durch Beschluss. Er ist dem Meistbietenden zu erteilen, wenn das geringste Gebot erreicht ist (§ 81 ZVG). Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann er versagt werden (§§ 33, 83, 85a ZVG). Die Zuschlagsversagungsgründe können in zwei Gruppen eingeteilt werden:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Die Sachmängelhaftung

Rz. 466 Der Verkäufer haftet nach § 2376 Abs. 2 BGB nicht für Sachmängel einer zur Erbschaft gehörenden Sache.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (b) Rechtswirkungen

Rz. 195 Da der Nießbrauch an einem Unternehmen gleichzeitig ein Nießbrauch an den dazugehörenden Sachen und Rechten ist, gelten die Vorschriften der §§ 1030 bis 1084 BGB. Sollte das Unternehmen jedoch das gesamte Vermögen des Nießbrauchsbestellers darstellen, so wären auch die Vorschriften über den Vermögensnießbrauch anzuwenden (§§ 1085 bis 1089 BGB). (aa) Umlaufvermögen des...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Begriff

Rz. 326 Dem ZVG liegt der Grundsatz zugrunde, dass der Zuschlag an den Ersteher nur erteilt werden darf, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, die dem das Versteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, gedeckt sind (Deckungsgrundsatz). Sie dürfen durch eine Versteigerung, die sie nicht selbst in die Wege geleitet haben, keinen Rechtsverlust erleiden,...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Beschwerdebefugnis

Rz. 190 Nach § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss des Nachlassgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Allerdings lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht ausschließlich aus Verfahrensfehlern herleiten. Vielmehr muss der Beschwerdeführer geltend machen, dass der Erbschein seine erbrechtliche Stellung nicht oder nicht richtig aus...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 20 Für die Berechnung des Pflichtteils ist neben der Feststellung der Quote der Bestand des Nachlasses festzulegen. Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall), wenn ein Be...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Beschränkung bei der Rechtsmängelhaftung

Rz. 465 Zur Hauptleistungspflicht gehört nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Freiheit der verkauften Sache von Rechts-(und Sach-)mängeln. Die Haftung für Rechtsmängel ist beschränkt. Der Verkäufer haftet gem. § 311a BGB für den Bestand des verkauften Erbrechts. Gem. § 2376 Abs. 1 BGB ist die Haftung für Rechtsmängel beschränkt aufmehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 3. Doppelstaatler

Rz. 18 Da zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist, ist die Staatsangehörigkeit, gar der Besitz mehrerer effektiver Staatsangehörigkeiten des Erblassers prima Vista erst einmal unbeachtlich und für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ohne Belang. Interessant wird es jedoch, wenn der Doppelstaatler ei...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei der Vererbung von Betriebsvermögen

Rz. 392 Auch nach der vom BVerfG[452] erzwungenen Neuregelung sieht das ErbStG weiterhin Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, die unabhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber gewährt werden:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Zweites Auseinandersetzungsprinzip: der Zwangsverkauf

Rz. 259 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: "Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes (Pfandverkauf), bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung, und durch Teilung des Erlöses." Bewegliche Sachen und Rechte sind durch Pfandverkauf (§§ 753 Abs. 1 S. 1, 754 BGB) zu versilbern. Es sind daher ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / VI. Die Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 15 Gemäß § 2222 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker zu dem Zweck ernennen, dass dieser bis zum Eintritt der Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Im Unterschied zur sonstigen Testamentsvollstreckung ergeben sich die hauptsächlichen (zusätzlichen) Rechte und Pflichten des Nacherbenvollstreckers aus den Vorschriften der ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 9. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 42 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Nießbrauch an einem Einzelunternehmen

Rz. 192 Eine besondere gesetzliche Regelung für einen Nießbrauch an einem Unternehmen fehlt. In § 22 HGB wird seine Zulässigkeit aber vorausgesetzt. Zu klären ist mit dem Erblasser zunächst, was im Einzelnen gewollt ist. Denkbar wäre ein Unternehmensnießbrauch, bei dem der Nießbraucher als Unternehmer auftritt oder ein Ertragsnießbrauch, bei dem der Nießbrauchbesteller selbs...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Grundsatz

Rz. 340 Sie erfolgt in einem besonderen Verteilungstermin aufgrund eines Teilungsplans (§§ 105 ff. ZVG). Die Aufteilung unter die Miteigentümer nimmt das Vollstreckungsgericht allerdings nicht vor. Notfalls wird der Erlös nach Abzug der abzudeckenden Verbindlichkeiten hinterlegt (§ 117 Abs. 2 ZVG). Bei der Verteilung des Erlösüberschusses (Übererlös) aus der Teilungsversteige...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs eines gutgläubigen Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 185 Verliert ein Vormerkungsberechtigter den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers zwischen der Eintragung einer Vormerkung und der Eintragung des hierdurch gesicherten Rechts, so hat dieser Verlust für den Erwerb des gesicherten Rechts keine Auswirkung.[104] Streitig ist jedoch, auf welche Weise der Erwerber seinen Anspruch auf Eintragung als neuer Rechtsinhaber...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Die Auseinandersetzung (Anordnung)

1. Vorbereitende Maßnahmen Rz. 34 In einem nächsten Schritt hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass abzuwickeln, das heißt i.d.R. bei Vorhandensein einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung zu betreiben. Bevor der Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des Nachlasses und somit mit der Auseinandersetzung unter den Miterben beginnt, sollte er in eigenem Interesse di...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (4) Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 206 Die Bestellung des Nießbrauchs am GmbH-Geschäftsanteil muss – anders als bei Aktien – notariell beurkundet werden (§ 1069 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 GmbHG). Enthält die Satzung eine Vinkulierungsklausel, bedarf er der Zustimmung der Mitgesellschafter.[232] Der Nießbrauch sollte der Gesellschaft angezeigt werden im Hinblick auf §§ 1070 Abs. 1, 407 BGB. Für den Umfang des ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Personengesellschaft

Rz. 107 Zum Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört nach § 718 Abs. 2 BGB auch, "was aufgrund eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstandes erworben wird." Über §§ 105 Abs. 2 und 161 Abs. 2 HGB gilt dies auch für OHG u...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 21 Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG) zum Bundesgerichtshof statthaft, wenn das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts od...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Anwendung auf die Teilungsversteigerung

Rz. 327 In der Teilungsversteigerung gibt es keinen Gläubiger, dem Rechte im Rang nach § 879 BGB vorgehen könnten. Infolge der Verweisung auf die Vorschriften der Vollstreckungsversteigerung wird der Antragsteller bei der Teilungsversteigerung wie ein Gläubiger behandelt. Die Interessenlage der dinglich Berechtigten ist aber bei der Teilungsversteigerung die gleiche wie bei ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 129 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / A. Allgemeines

Rz. 1 Selten, aber von erheblicher Bedeutung ist das Mandat, bei dem sich vor Eintritt des Nacherbfalls der Vor- bzw. Nacherbe Rat einholt. Oftmals weiß der Nacherbe gar nicht, welche Rechte ihm zustehen und gibt sich mit der Tatsache zufrieden, dass er einmal unbeschränkter Erbe werden wird. Die Probleme zwischen Vor- und Nacherben sind in der Praxis mannigfaltig. Das begin...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / V. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 175 In einigen europäischen Ländern entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit der Kenntnis über die Enterbung. Vielmehr ist es in einigen Ländern (Italien, Frankreich, Schweiz) erforderlich, eine Herabsetzungsklage zu erheben. Erst nach erfolgreich durchgeführter Klage gelangt der Enterbte in die Stellung eines Noterben/Pflicht...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / d) Schenkung unter Auflage

Rz. 34 Behält sich in einem Schenkungsvertrag der Schenker ein Wohnungsrecht oder den Nießbrauch vor, so werden diese vorbehaltenen Rechte vom BGH nicht als Gegenleistung bewertet, sondern als Schenkung unter Auflage angesehen.[49] Aber der Wert der vorbehaltenen Rechte mindert trotzdem den Wert der Schenkung.[50] Rz. 35 Die in ländlichen Gebieten häufig vorkommende Hofüberga...mehr