Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Batt/Grunert, Das Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung, RVaktuell 2005, 525. Beckermann, Zur Erforderlichkeit einer Belehrung über die elektronische Form der Rechtsbehelfseinlegung – Ein Beitrag zur praktischen Wahrnehmung von E-Government, NVwZ 2017, 745. Berger, G., Beweisführung mit elektronischen Dokumenten, NJW 2005, 1016. Grunert, Das elektronische Verwaltu...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2 Zweckbindung

Rz. 12 Satz 2 regelt die Zwecke, zu welchen die Kundennummer verwendet werden darf. Die eindeutige und begrenzte Zweckbestimmung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung. Im Gesetz sind 2 Nutzungszwecke abschließend aufgezählt: als Identifikationsmerkmal oder zu den in § 51b Abs. 3 bestimmten Zwecken. 2.2.1 Identifikationsmerkmal Rz. 13 Die Kundennummer darf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Deckungszusagen

Gibt das Versicherungsunternehmen eine vorläufige Deckungszusage, gewährt es damit einen vorläufigen Versicherungsschutz vor Abschluss des endgültigen Vertrags. Nach herrschender Auffassung begründet die Deckungszusage ein Versicherungsverhältnis. Die daraufhin geleisteten Beiträge können sowohl in Altfällen als auch bei den nach neuem Recht begünstigten Versicherungen, etwa...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.2.1 Schadenersatz

Rz. 74 Ziel der DSGVO ist es, dass jede betroffene Person einen vollständigen und wirksamen Schadenersatz für einen erlittenen Schaden erhalten soll. Der Begriff des Schadens soll dabei weit und auf eine Art und Weise ausgelegt werden, die den Zielen dieser Verordnung (Art. 1 DSGVO) in vollem Umfang entspricht (EG 146 DSGVO). Art. 82 Abs. 1 DSGVO formuliert in diesem Sinn, da...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.4 § 63 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 15 Die Nr. 4 des § 63 Abs. 1 sanktioniert umfassend die Auskunftspflichten Dritter. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Tr...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Coester, Zur sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, FamRZ 1985, 982. v. Einem, Auswirkungen des Betreuungsgesetzes auf das Sozialrecht, SGb 1991, 477. Kunz, Zur Rechtsstellung des Minderjährigen im Sozialrecht, ZfJ 1984, 392. Mrozynski, Die Zurechnung des Vertreterverhaltens im Sozialrecht, SGb 1993, 13. Samartzis, Die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.3 Beauftragung nicht-öffentlicher Dritter abweichend von § 80 Abs. 3 SGB X

Rz. 9 Die Beauftragung Dritter kann im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge erfolgen (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 51 Rz. 13). Die Vorschrift hebt alle Beschränkungen des § 80 Abs. 3 SGB X auf, die nach dieser allgemeinen Vorschrift bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag von Sozialleistungsträgern b...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift normiert den Vorbehalt des Gesetzes für das SGB und erstreckt diesen auf Rechte und Pflichten. Zur Begründung ist in BT-Drs. 7/868 S. 27 f. Folgendes ausgeführt: Zitat Einer der hergebrachten Grundsätze des Rechtsstaats besteht darin, dass der Staat und seine Institutionen in Rechtspositionen des einzelnen nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.1 Gesetzesvorbehalt

Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz dient in erster Linie...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschrieb und beschreibt die gesetzlichen Grundzüge der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wurde und wird in Abs. 1 und 2 die bei Inkrafttreten des SGB V aufgrund der Vorschriften der RVO vorhandenen rechtlichen und organisatorischen Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung als gegliedertes Krankenversicherungssystem mit vers...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält für das Sozialgesetzbuch und für die als besondere Teile des Sozialgesetzbuches geltenden anderen Gesetze (vgl. Auflistung in § 68) eine allgemeine Definition und die Bestimmung darüber, was unter dem Begriff der Lebenspartnerschaft im SGB zu verstehen ist, indem im Sinn einer dynamischen Verweisung (so auch Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur Ko...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rates v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22), 2000/78/EG des Rates v. 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.3 Gesetzliche Grundlage

Rz. 11 Der Vorbehalt des Gesetzes fordert, dass Rechte und Pflichten durch Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind. Darunter zu verstehen sind nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern – jedenfalls durch die Formulierung "oder zulässt" klargestellt – auch Gesetze im materiellen Sinn, z. B. Rechtsverordnungen oder Satzungen. Letztgenannte untergesetzliche Regelungen mü...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.4 Behinderung: Ohne Altersgrenze (Nr. 4)

Rz. 70 Ab 1.7.2001 ist § 10 Abs. 2 Nr. 4 neu gefasst und an den Sprachgebrauch des SGB IX angepasst worden. Ohne Altersgrenzen sind Kinder danach familienversichert, wenn sie als Menschen mit Behinderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) außerstande sind, sich zu unterhalten. Nach der Definition des § 2 Abs. 1 SGB IX, auf die verwiesen wird, weisen Menschen eine Behinderung auf, ...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.11 Zurverfügungstellen von Daten

Rz. 21 Die Verweisung auf § 319 Abs. 2 Satz 1 SGB III entsprechend gibt den Trägern der Grundsicherung das Recht, vom Arbeitgeber auf Kosten der Träger der Grundsicherung die in automatisierten Dateien gespeicherten Daten auszusondern und auf maschinenverwertbaren Datenträgern oder in Listen zur Verfügung zu stellen. Angesichts des erheblichen Aufwands und der Pflicht zur akt...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.3 Schadenshöhe

Rz. 15 Als Schaden i. S. d. § 62 kommen alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen der Träger der Grundsicherung in Betracht, welche ursächlich auf der Pflichtverletzung beruhen. Zwischen der nicht richtigen oder nicht vollständigen Auskunft nach § 57 oder § 60 oder der Einkommensbescheinigung und dem Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Daran fehlt es nach der Rechtspre...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.2 Zugangseröffnung (Abs. 1)

Rz. 7 Die technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail-Adresse, Internet) sind nicht flächendeckend vorhanden. Eine generelle Verpflichtung zur Herstellung eines solchen Zustandes sieht § 2 des E-Government-Gesetzes (EGovG) vor, danach besteht die Verpflichtung zur Eröffnung auch eines Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit s...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.4 Schadenminderungspflicht

Rz. 17 Für die Träger der Grundsicherung besteht die allgemeine Schadenminderungspflicht, die in § 254 Abs. 2 BGB ihren Ausdruck findet (zum Recht der Arbeitslosenversicherung vgl. BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82). Konkret heißt dies, dass die Träger der Grundsicherung verpflichtet sind, bei Unstimmigkeiten, die sich aufdrängen, diesen nachzugehen. Angesichts der tats...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.2 Betriebskrankenkassen

Rz. 13 Die Betriebskrankenkassen hatten und haben einen betrieblichen Bezug. Nach dem Recht der RVO und dem SGB V gehörten bis Ende 1995 die versicherungspflichtig Beschäftigten des Betriebes, für den die Betriebskrankenkasse errichtet war, dieser Krankenkasse an. Mit der Einführung der Wahlfreiheit sind Betriebskrankenkassen nur noch für in den Betrieben Beschäftigte und eh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.2 Inlandswohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 22 Die Familienversicherung besteht nur für Angehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz über die Geltung des SGB nur für diesen Personenkreis. Für die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt gilt die Definition des § 30 Abs. 3 SGB I, so dass auf die Kommentierung und Rechtsprechung zu § 30 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2.2 Keine elektronische Signatur mit Pseudonym (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 21 Satz 3 wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 dahingehend neu gefasst, dass die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, nicht zulässig ist. Während § 7 Abs. 1 Nr. 1 SigG und auch der Anhang I der VO (EU) Nr. 910/2014 für das qualifizierte Zertifikat die Verwendung eines de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.3 Technikgestaltung und datenschutzrechtliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)

Rz. 52 Mit der Einführung des Datenschutzes durch Technikgestaltung (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) werden ausdrücklich Anforderungen an die Produktentwicklung und -implementierung gestellt. Nach Art. 25 Abs. 1 DSGVO sind von den Verantwortlichen sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.23 Aufsichtsbefugnisse (Abs. 6) und Rechtsschutz (Abs. 7)

Rz. 184 Klagen gegen Maßnahmen des BMG nach Abs. 7 haben keine aufschiebende Wirkung. Weiter in der Wirkung aufsichtsrechtlich ist das Recht des BMG, an den Sitzungen des Bewertungsausschusses, des Instituts oder eines beauftragten Dritten nach Abs. 3b sowie von diesen gebildeten Unterausschüssen und Arbeitsgruppen teilzunehmen (Abs. 6 Satz 1). Die Beanstandung beschränkt si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.3 Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II

Rz. 10 Die Vorschrift ist äußerst weit gefasst. Der Verwendungszweck ist allein mit der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II umschrieben. Zum Schutz der Sozialdaten bleiben daher nur 2 Beschränkungen übrig: Zum einen der gestattete Zweck, der nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift ein Handeln zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II erfordert und zum anderen die erlaubt...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.5 Präventives Einsichtsrecht

Rz. 13 § 319 SGB III soll den Trägern der Grundsicherung die Möglichkeit geben, präventiv tätig zu werden. Sie sollen die Angaben schon im Leistungsverfahren überprüfen können. Zu diesem Zweck wird den Trägern der Grundsicherung ein eigenständiges Einsichtsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass die Bediensteten der Träger der Grundsicherung vor Ort, d. h. im Geschäftsbetrieb, ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.2.1 Antragsteller oder Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

Rz. 14 In persönlicher Hinsicht ist die Auskunftspflicht Dritter umfassend geregelt. Sie knüpft allein an die Leistungserbringung an eine Person an, die Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht. Für die Auskunftspflicht ist es unerheblich, ob der SGB II-Antragsteller/Leistungsbezieher Geld- oder Sachleistungen oder Dienstleistungen bezieht oder beantragt hat (Mu...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Blüggel, Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005, 12. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass 2007, 22. Hammel, Das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 63 SGB II – eine eingehende Analyse, ZFSH/SGB 2017, 63. Knoblauch, Hartz IV – ein Vermögensbildungsprogramm für selbständig Erwerbstätige?, NDV 2006, 375. Rz. 44 BVerfG, B...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 17 Anders als in Art. 15 der Richtlinie 2000/43/EG vorgesehen und vorgeschrieben, enthalten weder § 33c noch § 19a SGB IV Rechtsfolgen oder Sanktionen für den Fall der Diskriminierung wegen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Behinderung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Da durch § 2 Abs. 2 AGG gerade auch der Rückgriff auf das AGG ausgeschlossen sein soll (v...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.3 Kündigung von Rahmenverträgen

Rz. 11 Abs. 5 ermöglicht den Vertragsparteien, Rahmenverträge nach § 75 mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise zu kündigen. Dies gilt auch für die von der Schiedsstelle nach Abs. 4 festgesetzten Verträge (zur Form der Kündigung vgl. Komm. zu § 74). Zur Abkürzung der Kündigungsfrist bleibt es den Vertragsparteien entgegen dem durch die Fassung des Abs. 4 Satz 2 ve...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.5.2 Zugangsbeschränkung für Beschäftigte

Rz. 64 Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichte.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.5 Beweislast

Rz. 18 Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzung nach § 62 hat der Grundsicherungsträger (allg. Meinung: Hlava, in: Gagel, SGB II, § 62 Rz. 14; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 62 Rz. 19). Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Schuldner darzulegen und zu beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch im öffentlichen Recht, soweit eine öf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.4 Auswahl der Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 knüpft an die Notwendigkeit der Zulassung von Leistungserbringern für die Sachleistungsgewährung an und schreibt für deren Zulassung und Vertragsabschlüsse die Beachtung der Vielfalt der potentiellen Leistungserbringer vor. Nur wenn verschiedene Leistungserbringer zugelassen sind, können Versicherte letztlich zwischen diesen wählen. Insoweit soll Abs. 3 der Wah...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.1 Jede natürliche Person

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unter das Sozialgeheimnis. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.11 Räumlicher Anwendungsbereich (Abs. 6)

Rz. 83 § 35 Abs. 6 regelt den räumlichen Anwendungsbereich, insbesondere die Anwendbarkeit des deutschen Sozialdatenschutzrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, wie z. B. Datenübermittlungen nach § 77 SGB X. Damit wird auch für den Sozialdatenschutz das Ziel der DSGVO umgesetzt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.6 Wahl der Krankenkasse der Familienversicherung (Abs. 5)

Rz. 87 Sind die Eltern von familienversicherten Kindern Mitglieder verschiedener Krankenkassen, wären grundsätzlich auch beide Krankenkassen für Familienversicherte leistungspflichtig. Unter Berücksichtigung auch von Stiefkindern und Enkeln können sogar mehr als 2 Krankenkassen potenziell für die Durchführung der Familienversicherung zuständig sein, da es an einer Rangfolge ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feedback als Schlüsselkompe... / 2.2 "Bloß nichts sagen!"

Ein anderes wahrnehmbares Phänomen in Unternehmen ist eine ausgeprägte "Beißhemmung". Aus einer starken Harmonieorientierung heraus werden kritische Themen nicht angesprochen und die Mitarbeiter im Unklaren über ihre Wirkung gelassen. Die Führungskraft versucht zwar indirekt Einfluss zu nehmen und unternimmt manchmal auch obskure Aktivitäten, nur um nicht direkt kritisches "...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.2.2 Haftung

Rz. 78 Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind nur dann von ihrer Haftung befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in keiner Weise für den Schaden verantwortlich sind ( Art. 82 Abs. 3 DSGVO). Hinweise, wie dieser Nachweis geführt werden kann, enthält z. B. Art. 24 DSGVO, nach dem ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren nach Art. 42 DSGVO als Faktor/Gesichtspunkt fü...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.3 Beauftragte Dritte

Rz. 8 Mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB II kann eine Vielzahl von Dritten durch die Bundesagentur oder kommunale Träger beauftragt werden. § 6 Abs. 1 Satz 2 sieht das Recht der Beauftragung Dritter ausdrücklich vor (Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 50 Rz. 4). Abs. 1 ist die Erlaubnisnorm für die Übermittlung von Sozialdaten durch die Jobcenter an beauftragte Dri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 65 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Ver...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.6 Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Rz. 66 Art. 35 DSGVO verpflichtet in Abs. 1 den Verantwortlichen, vorab eine Abschätzung der Folgen für den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen (Datenschutz-Folgenabschätzung), wenn die Art der Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten bedeuten wird. Ein Risiko wird als hoch eingestuft, wenn die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.2.3 Risikobewertung

Rz. 51 Nach Art. 24 DSGVO hat der Verantwortliche bei den zu treffenden Maßnahmen Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu berücksichtigen, d. h. er hat eine Risikobewertung vorzunehmen. Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.1.3 Transparenz

Rz. 42 Transparenz sollte für die betroffene Person dahingehend bestehen zu wissen, dass und in welchem Umfang ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Um dies zu erreichen, sollten nach EG 39 DSGVO "alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst" wer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.7 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO)

Rz. 69 Geht aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO (Rz. 66 f.) hervor, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, konsultiert der Verantwortliche vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde (§ 36 Abs. 1 DSGVO). Nach EG 94 DSGVO ist ein solches hohes Risiko "wahrscheinlich mit bestimmten Arten der Verarbeitung und dem Umfang und der Häufigkeit d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2.2 Vorrang von Vorschriften des SGB I (Satz 2)

Rz. 15 Der mit Wirkung zum 1.7.1983 eingefügte Satz 2 räumt nur noch den §§ 1 bis 17 und §§ 31 bis 36 unbedingten Vorrang gegenüber den besonderen Teilen des SGB ein, indem der Vorbehalt für abweichende besondere Regelungen für diese Vorschriften gerade nicht gelten soll. Durch die unveränderte und generelle Ausnahme für die §§ 31 bis 36 werden davon auch die später eingefüg...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.2 Gesetzesvorbehalt (Satz 2)

Rz. 15 Mit Satz 2 wird klargestellt, dass aus dem Benachteiligungsverbot wegen Rasse, ethnischen Herkunft oder einer Behinderung keine Sozialleistungsansprüche abgeleitet werden können, die nicht schon in den einzelnen Sozialgesetzbüchern vorgesehen sind (so Begründung BT-Drs. 16/1780 S. 28). Die Regelung soll wohl dahingehend zu verstehen sein, dass sich aus einer vermeintl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.3 Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Rz. 15a Mit Art. 2 Nr. 1, Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 20.7.2017 (BGBl. I S. 2787) wurde in das Lebenspartnerschaftsgesetz der § 20a eingefügt, der die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe vorsieht. Dies ist ab 1.10.2017 möglich. Mit der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe e...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.4 Bedeutung von § 33b

Rz. 15b Die Bedeutung des § 33b wird in Zukunft abnehmen, weil Lebenspartnerschaften nicht mehr neu begründet werden können. § 33b behält jedoch seinen Anwendungsbereich für das Sozialrecht für die in der Vergangenheit begründeten Lebenspartnerschaften und dabei insbesondere in den Fällen, in denen eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe (nach § 17a des Personens...mehr