Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

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Sommer, SGB XI § 124 Wissen... / 2.2 Zielsetzung der wissenschaftlichen Begleitung (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 sieht zunächst die generelle Verpflichtung vor, im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung über die Analyse der Wirksamkeit, Qualität und Kosten in Bezug auf die einzelnen Modellvorhaben nach Abs. 1 hinaus zu untersuchen, welche Folgen eine Übernahme der jeweiligen Projekte in eine flächendeckende Regelversorgung hätte. Eine Untersuchung und Klärung dieser Frag...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.1 Privatrechtliche Vereinbarung

Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche Verträge (§§ 53 ff. SGB X), insbes...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zusammenhang mit einem Versicherungsverhältnis und der Erbringung von Sozialleistungen wird von den Leistungsträgern eine Fülle von persönlichen Daten (Berufsweg, Einkommen, Familienverhältnisse, Gesundheitszustand usw.) benötigt. Diesem umfassenden Informationsbedarf können sich die betroffenen Personen faktisch nicht entziehen, da ihnen eine gesetzliche Mitwirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.7 Terminvermittlung durch die Terminservicestelle

Rz. 88 Mit der Änderung des Abs. 2b Satz 3 ist durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zum TSVG geregelt worden, dass die Hausärzte und die ihnen gleichgestellten Kinder- und Jugendmediziner mit Wirkung zum 1.9.2019 bei einer schnellen Behandlungsübernahme nach Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (vgl. § 75 Abs. 1a Satz 3 Nr...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.6 Unterteilung in Leistungen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung (Abs. 2a)

Rz. 37 Die Vorschrift macht Vorgaben für die Gliederung des EBM im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich. Im Leistungsrecht der fachärztlichen Versorgung wird nach den einzelnen Facharztgruppen gegliedert und damit die Autonomie der Selbstverwaltungsgremien eingeschränkt. Die Vorschrift sorgt aber auch für Klarheit bei den abzurechnenden Leistungen. Entsprechend der in §...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.3 Vertragsinhalte

Rz. 6 Der Regelungsbedarf der Rahmenverträge ergibt sich zunächst aus den gesetzlichen Vorgaben in Abs. 2 und 3. Hierbei ist der in Abs. 2 aufgenommene Regelungskatalog zwar – wie bereits der Wortlaut des Satz 1 aufzeigt ("insbesondere") – nicht abschließend, beschreibt aber für die Vertragsparteien die aus Sicht des Gesetzgebers wegen ihrer besonderen Bedeutung zwingend reg...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.1 Lebenspartnerschaft

Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begründung einer Lebenspartn...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.2 Kraftfahrzeugtarife für Oldtimer

Die Besteuerung von Oldtimern stellt eine Besonderheit in der Systematik des Kraftfahrzeugsteuergesetzes dar. Um von der Besteuerung des Haltens abzugrenzen, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens der Kraftfahrzeugsteuer. Besteuert wird, anders als in den Fällen des § 1 Abs. 1 KraftStG nicht das persönliche Recht eines bestimmten Ha...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.1 Wirtschaftlichkeitsgebot (Abs. 1)

Rz. 4 Entsprechend dem Grundanliegen des Gesundheitsreformgesetzes – GRG, dem Kostenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den steigenden Beitragssätzen entgegenzuwirken (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 132), wurde der Grundsatz der "Wirtschaftlichkeit" und der "ausreichenden Versorgung" in den Vordergrund für die Leistungsgewährung gestellt. Dieser Grundsatz wird in...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.21 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 180 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgesta...mehr

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Sommer, SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung

Rz. 1 Diese Vorschrift prägt den Begriff der Solidargemeinschaft, auf der nach dem Willen des Gesetzgebers die gesetzliche Krankenversicherung beruht, d. h. die Leistungen der Krankenkassen an die Mitglieder sollen durch Beiträge finanziert werden, die von diesen Mitgliedern erhoben werden. Die Solidarität der sozialen Krankenversicherung wird durch das SGB V auf eine neue G...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002, 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009, 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006, 400. Dern/Wersig, Bürgergeld-Entwurf und Sozialgesetzbuch insgesamt benötigen ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, info also 2022, 243. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertra...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004, 1322. Bieback, Sozialrechtliche Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten und Europarecht, NZS 2017, 801 Bienert, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Mitgliedstaat der EU, Sperrzeit nach Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland, info also 2020, 147 Fenge, Der räumliche Geltungs...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.1 Elektronische Kommunikation

Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente ermöglicht. Dieser technischen...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.4 Verbindlichkeit der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 80 Als Bestandteil der Bundesmantelverträge gibt Abs. 1 Satz 1 je einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen für die zahnärztlichen Leistungen (EBM bzw. BEMA) vor, welche die KBV bzw. die KZBV mit dem GKV-Spitzenverband durch Bewertungsausschüsse, getrennt nach ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen, zu vereinbaren haben. Diese rechtliche Einbi...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4 Grundsatz der Sparsamkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Mit Abs. 4 war ursprünglich die schon nach § 69 Abs. 2 SGB IV bestehende Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wiederholt worden, was auf die Verwendung der Beitrags- und sonstigen Einnahmen zu beziehen ist. Diese Verpflichtung wird dabei sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Krankenversicherung als auch für die eigenen Verwaltungsangelegenheiten...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.1 Familienversicherung

Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und eigenständig Leistungsansp...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.2 Bewertungsmaßstab als Grundlage der ärztlichen Leistungen

Rz. 26 Der einheitliche Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen (EBM) bildet die Grundlage für die Leistungsabrechnung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Berufsausübungsgemeinschaften, angestellte Ärzte nach § 95 Abs. 9 Satz 1 oder § 1...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.2.2 Sonderfall Verstorbene (Abs. 5)

Rz. 17 Die DSGVO gilt nach deren EG 27 ausdrücklich nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten der EU können hierzu aber nationale Vorschriften erlassen. § 35 Abs. 5 ist eine derartige nationale Regelung für die Verarbeitung von Sozialdaten Verstorbener. Sie dürfen nach Satz 1 grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X (2. Kap...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.19 Erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 176 Falls wider Erwarten kein übereinstimmender Beschluss aller Mitglieder des Bewertungsausschusses zustande kommt, greift die Konfliktlösung über den erweiterten Bewertungsausschuss nach Abs. 4 und 5. Obwohl der jeweilige Bewertungsmaßstab Bestandteil des schiedsamtsfähigen BMV-Ä oder BMV-Z ist, setzt der erweiterte Bewertungsausschuss für die ärztlichen bzw. zahnärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.1 Zusammenarbeit der Krankenkassen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen und deren Verbände zu einer engen, auch kassenartübergreifenden Zusammenarbeit im Interesse der gesetzlichen Krankenversicherung, was in § 86 SGB X nochmals für die verwaltungsverfahrensmäßige Zusammenarbeit wiederholt wird. Diese Pflicht zur Zusammenarbeit geht über die Amtshilfe (vgl. §§ 3 ff. SGB X) hinaus. Rz. 17 Die Gesetzesbe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.2 Unterrichtung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Der zuständige Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter von der Antragstellung und über die erbrachten Sozialleistungen unterrichten. Bei den 15-Jährigen kommen als gesetzliche Vertreter die Eltern oder ein Elternteil (§§ 1626 ff., 1671 BGB), eine Pflegeperson (§ 1688 BGB) oder ein Vormund (§ 1773 BGB) in Betracht. Damit soll einerseits die elterliche Personens...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. o des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.1983 dahingehend geändert, dass der bisherige Vorbehalt zugu...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.3 Ausschluss der Vermutungswirkung bei entgegenstehenden Anhaltspunkten

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung nach Abs. 1 vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies eine Vertretungsbefugnis. An der Stellung des einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das einzelne Mitglied der Bedarfsgeme...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.2 Vertragsparteien und Beteiligte

Rz. 4 Vertragsparteien der Rahmenverträge sind nach Abs. 1 Satz 1 aufseiten der Kostenträger generell die Landesverbände der Pflegekassen und vorbehaltlich der Sonderregelung des Abs. 1 Satz 2 aufseiten der Leistungserbringer die Trägervereinigungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Abweichend von den Grundsätzen des Abs. 1 Satz 1...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmer Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts. Förderausschlüsse Von einer Förderung ausgeschlossen sin...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.1.2 Treu und Glauben

Rz. 41 Der Begriff "Treu und Glauben" ist neu im deutschen Datenschutzrecht. Er wurde auch in das BDSG (§ 47) übernommen, ist aber gesetzlich nicht definiert. Auch in den EG 39 und 45 der DSGVO wird lediglich wiederholt, dass die Verarbeitung rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgen soll. In Deutschland ist Treu und Glauben ein in der Rechtsprechung und Lehre beherrsche...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.5 Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)

Rz. 46 Personenbezogene Daten müssen "in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisa...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.2.2 Umsetzung

Rz. 50 Aus EG 77 DSGVO lässt sich entnehmen, dass die Umsetzung der geforderten Maßnahmen und Nachweise "insbesondere in Form von genehmigten Verhaltensregeln, genehmigten Zertifizierungsverfahren, Leitlinien des Ausschusses oder Hinweisen eines Datenschutzbeauftragten gegeben werden könnten. Der Ausschuss kann ferner Leitlinien für Verarbeitungsvorgänge ausgeben, bei denen ...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.4.3 Schriftform, Aufsichtsbehörde und Ausnahmeregelung

Rz. 58 Die Verzeichnisse durch den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter sind schriftlich zu führen; dies kann auch in elektronischer Form erfolgen ( Art. 30 Abs. 3 DSGVO). Auf Anfrage sind die Verzeichnisse der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen ( Art. 30 Abs. 4 DSGVO). Rz. 59 Art. 30 Abs. 5 DSGVO enthält eine Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Verzeichnis...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 3 Literatur

Rz. 28 Ehmann, Kein Mitbestimmungsrecht des örtlichen Personalrats bei der Umsetzung von zentral vorgegebenen IT-Nutzungsbestimmungen, jurisPR-ArbR 10/2016 Anm. 6. Gundermann/Koop, Datenaustausch zur Arbeitsvermittlung, DuD 2007, 326. Hebeler, Zum Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei einem Austausch von Computerhardware durch die Bundesagentur für Arbeit in einem Jobcenter,...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Mieter oder Pächter Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentüm...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.1 Nicht-öffentliche Dritte

Rz. 7 Der Begriff der nicht-öffentlichen Stelle ist in § 67 Abs. 5 SGB X definiert. Darunter fallen natürliche und juristische Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, mithin alle Privaten oder in privater Rechtsform Organisierten außerhalb der verantwortlichen Stelle (Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51 Rz. 7; Harich, in: Luik/Harich, S...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.9 Verwendung der übermittelten Daten (Abs. 3)

Rz. 31 Die Träger der Leistungen nach dem SGB II dürfen zur Durchführung des automatisierten Datenabgleichs die dafür erforderlichen Daten an die zuständigen Stellen übermitteln. Die durch den automatisierten Datenabgleich überlassenen Daten sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zu löschen (BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 64 Art. 1 zu § 52). Abs. 2a Satz 3 und Abs....mehr

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Sonderausgaben-ABC / Kirchensteuer

Zu den abziehbaren Kirchensteuern gehören die Geldleistungen, die eine steuerberechtigte Religionsgemeinschaft aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von ihren Mitgliedern erhebt. Zusätzliche freiwillige Zahlungen an die Religionsgemeinschaft können nicht im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag) abgezogen werden, sondern allenfalls im Rahmen ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt den personellen und räumlichen Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs nach dem Territorialitätsprinzip (Abs. 1). Sie ist auch mit der grundsätzlichen Geltung des Territorialitätsprinzips begründet worden (BT-Drs. 7/868 S. 27). Da die Vorschrift aber nicht alle sich auf dem Hoheitsgebiet befindlichen Personen erfasst, sondern nur solche mit Wohns...mehr

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Mentale Teamgesundheit: Ein... / 6.2 Kommunikation und gegenseitige Unterstützung

Dies sind zwar Ausprägungen, die auf der Teamebene passieren, auf die aber jedes einzelne Teammitglied maßgeblichen Einfluss hat. Geht es einer Person schlecht, ist sie nicht im Lot, so kommuniziert sie nicht oder unangemessen. Sie kann nicht oder schlecht zuhören, Missverständnisse sind an der Tagesordnung. Und andere zu unterstützen, wird ihr erst recht zu viel – ist sie d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.3 Sachleistungsprinzip (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 legt das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung fest, der schon zuvor für die RVO galt (zur Entwicklung vgl. Fischer, SGb 2008, 461). Dabei war in der Vergangenheit umstritten und ist auch nie abschließend geklärt worden, ob und in welchem Umfang dieser Sachleistungsgrundsatz nur für Versicherungspflichtige und auch für Ersatzkassen galt und ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.3.1 Wohnsitz (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 13 Mit der Definition des Wohnsitzes wird auf das Steuerrecht (§ 8 AO) zurückgegriffen, wonach einen Wohnsitz jemand dort hat, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die für das Steuerrecht aus § 9 AO für den gewöhnlichen Aufenthalt abgeleitete Zeitmoment auch für die Beibehaltung der Wo...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.3 Nachteil

Rz. 17 Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten führen. Es muss nicht zwingend ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen; auch ein verfahrensrechtlicher Nachteil ist ausreichend. Ein nur ideeller Nachteil ist jedoch nicht ausreichend, da dann keine Abweichung von einer durch das SGB eingeräumten Rechtsposition vorliegt. Ob sich die V...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816) musste die am 29.12.2003 verkündete Vorschrift des § 52 (BGBl. I S. 2954) im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens an die Pluralität der Trägerlandschaft angepasst werden. Es handelt sich um redakti...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2.3 Weitere Ersetzungsmöglichkeiten (Abs. 2a Nr. 1)

Rz. 21a Seit 1.1.2024 sind die weiteren Ersetzungsmöglichkeiten in Abs. 2a geregelt. Nach Nr. 1 kann die Schriftform auch ersetzt werden durch die unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird. Zu dieser Regelung führt die Gesetzesbegründung (zu d...mehr