Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Die grundsätzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feiertagsgeld ergeben sich – auch für den Bereich der Heimarbeit – grundsätzlich aus § 2 EFZG, da § 11 Abs. 2 EFZG nur hinsichtlich der Anspruchshöhe maßgeblich ist. Rz. 9 Gem. § 2 Abs. 1 EFZG besteht ein Anspruch auf Feiertagsgeld für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Der Feiertag mus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Verhältniswahl, Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten

Die Stimmabgabe Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Abgestimmt wird durch Abgabe von Stimmzetteln. Wahlvorschläge sind nur für Briefwahl vorgesehen (s.h. § 24 WO BetrVG). Bei der Präsenzwahl hat der Wähler seinen Stimmzettel so zu falten, dass nicht erkennbar ist, wie abgestimmt wurd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 1 § 11 BetrVG behandelt einen seltenen Sonderfall. Die Regelung lässt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen von der nach § 9 BetrVG an sich zwingenden Größe eines Betriebsrats zu. Danach soll von der nächstmöglichen Belegschaftsgröße ausgegangen werden, wenn am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb nicht "die ausreichende Zahl" von wählbaren Arbeitnehmern zur...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 4 Verweigerung der Auskunft

Eine Verweigerung der Auskunft ist in diesen Fällen möglich: Wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt.[1] In der Praxis dürfte das allerdings die Ausnahme sein. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter ständig Auskunft begehrt, den Geschäftsführer damit vollständig auslastet und den Geschäftsbetrieb lahmlegt, ohne dass tatsächlich ein berechtigtes Inf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geschützter Personenkreis

Rz. 11 Die Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat bezieht sich auf alle im Betrieb tätigen Personen.[1] Dazu gehören alle Arbeitnehmer des Betriebs i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei ist irrelevant, ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, als Auszubildende oder aushilfsweise beschäftigt werden (BAG, Beschluss v. 20.11.1990, AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG Gleichberechtigung). Auch ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.4 Unabdingbarkeit

Rz. 59 § 2 EFZG gilt zugunsten des Arbeitnehmers zwingend. Denn nach § 12 EFZG kann, abgesehen von § 4 Abs. 4 EFZG, nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von den Vorschriften des EFZG abgewichen werden. § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG enthält aber nur eine Tariföffnungsklausel für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb kann nicht einmal ein Tarifvertrag Rechte...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern

In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der nach den Regeln für die reguläre Wahl eingesetzte Wahlvorstand die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens zu vereinbaren. Die Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber ist freiwillig und nicht erzwingbar. Ist eine Seite nicht zu der Vereinbarung ...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.1 Facebook: Gefällt mir!

Facebook zählt nach wie vor zu den größten und bekanntesten Social Media Plattformen der Welt. Das soziale Onlinenetzwerk, das 2004 von Mark Zuckerberg gegründet wurde, verzeichnet heute weit über 2 Milliarden monatliche aktive Nutzer weltweit – und bietet damit auch für Steuerberater eine riesige Zielgruppe und eine Menge Potenziale. Facebook dient in erster Linie der Vernet...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 4 Fazit

Abschließend lässt sich also sagen, dass Steuerberater das Potenzial der sozialen Medien gut für sich und Ihre Ziele nutzen können. Da die Umsetzung allerdings recht zeitintensiv ist, sollte man entweder mit einem Kanal starten, anstatt sofort überall Profile anzulegen, oder sich nicht scheuen, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen – z. B. durch eine Agentur. Wer seine Mitarbe...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.13 Discord: Chatten, Sprechen & Schreiben

Der Onlinedienst Discord ist ein kleines Allround-Talent: Man kann ihn aktuell für Instant Messaging, zum Chatten und für Sprachanrufe- und Konferenzen sowie Videokonferenzen nutzen. Wurde Discord ursprünglich für Gamer entwickelt, um miteinander Videospiele zu spielen, sich zu verständigen und auf verschiedenen Servern in Kontakt zu bleiben, haben mittlerweile auch viele an...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Inhalt

Rz. 92 Die Förderpflicht nach Abs. 2 Satz 2 BetrVG besteht zum einen in Bezug auf den einzelnen Arbeitnehmer. Ihm soll es, soweit dies mit der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten und seinem Zusammenleben mit anderen Arbeitnehmern vereinbar ist, ermöglicht werden, kreativ, selbstgestaltend und eigenverantwortlich seine Arbeit zu erbringen.[1] Rz. 93 Sie gilt darübe...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 3.3 Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutzbeauftragte beraten auch bzgl. einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) (Art. 39 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Bei der Folgenabschätzung geht es um die Abschätzung und Minimierung möglicher Folgen, wenn eine risikobehaftete Verarbeitung geplant oder geändert wird (Art. 35 DSGVO). Beauftragte überwachen und beraten die verantwortliche Stelle bei der Durchführung der DS...mehr

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Aufgaben und Pflichten von ... / 5 Zusammenfassung

Die Aufgaben und Pflichten von Datenschutzbeauftragten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind umfangreich. Größere Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen; dies gilt auch für kleinere Unternehmen, wenn sie besonders sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der Datensch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Gemäß § 7 Abs. 2 AGG sind alle Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, unwirksam. Darüber hinaus räumt das AGG benachteiligten Beschäftigten verschiedene Rechte ein, angefangen beim Beschwerderecht (§ 13 AGG) über das Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehender Belästigung (§ 14 AGG) bis hin zum verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.11 Pinterest: Bilder sagen mehr als tausend Worte

Pinterest setzt sich aus den zwei Wörtern "to pin" für "Anpinnen" und "interest" für "Interesse" zusammen – und genau das ist auch der eigentliche Sinn und Zweck der Plattform, die neben einer visuellen Suchmaschine optional ein soziales Netzwerk integriert hat, in erster Linie aber vor allem eine Online-Pinnwand ist. Hauptsinn und Zweck hierbei ist, dass Nutzer nach allen m...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.4 Freiwilligkeitsvorbehalt

Das Entstehen einer betrieblichen Übung kann durch die Aufnahme eines entsprechenden Freiwilligkeitsvorbehalts im Arbeitsvertrag verhindert werden. Der Begriff "freiwillig" allein bringt allerdings regelmäßig lediglich zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Zahlung verpflichtet ist. Er genügt für sich genommen...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 5 Betreuer, Pfleger/Nachlasspfleger, Vormund, Vertreter gem. § 81 AO

Gem. § 15 Nr. 8 BOStB wird die Tätigkeit als Betreuer, Pfleger/Nachlasspfleger oder Vormund als vereinbare Tätigkeit qualifiziert. Für alle genannten Tätigkeiten ist die Bestellung durch das Familien-/Betreuungsgericht erforderlich. Ein Betreuer wird zur Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch behinderter oder psychisch kranker Erwachsener bestellt. Ein Pfleger wird nu...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.9 Abändernde Betriebsvereinbarung

Ansprüche, die durch eine betriebliche Übung begründet wurden, können nachträglich, soweit sie nicht unter einem Vorbehalt erbracht wurden, nur mit den allgemeinen vertragsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (einvernehmliche Vertragsänderung, Änderungskündigung) verändert werden. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung wird von einer für den Arbeitnehmer günstigeren Betriebsver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands

Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus 3 aktiv Wahlberechtigten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgericht) bestellt einen von ihnen zum Vorsitzenden. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgericht) kann...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Die Kosten der Wahl

Die für die Betriebsratswahl erforderlichen Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Unter die Kostentragungspflicht fallen alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und damit für den gesamten Sachaufwand für die Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Beschaffung von Wählerlisten, Stimmzetteln, Wahlurnen, Vordrucken, Portok...mehr

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Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.10 Clubhouse: Social App auf dem Vormarsch?

Haben Sie schon von Clubhouse gehört? Die App der Audio-Plattform gibt es seit Frühjahr 2020, sie befindet sich aber aktuell noch im Beta-Stadium. Die Nutzerzahlen stiegen zunächst rasant bis auf über 10 Millionen an, flachten zuletzt aber auch wieder deutlich ab – dennoch lohnt es sich, Clubhouse im Auge zu behalten – erst recht, wenn man ein Fan von Podcasts ist und auch s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.3 Überlassung von Rechten (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 124 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst die zeitliche Überlassung von Rechten. Die Vorschrift enthält keine abschließende Regelung.[1] Hierzu gehören insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Erfahrungen, Gerechtigkeiten und Gefälle. Es handelt sich nicht um die Verwertung eigener Rechte durch den Urheber selbst. Er erzielt z. B. bei schriftstellerischer Tätigkeit Einkünft...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 4.1.1 Kläger

Als Kläger einer Anfechtungsklage kommen seit Inkrafttreten des WEMoG nur noch die Wohnungseigentümer in Betracht und nicht mehr der Verwalter. Bereits nach alter Rechtslage hatte der Verwalter kein altruistisches Anfechtungsrecht. Anfechtungsklage konnte er nur insoweit erheben, als seine Rechtsstellung betroffen war, was insbesondere beim Beschluss über seine Abberufung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der grundlegenden Reformierung insbesondere des Verfahrensrechts in wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten der §§ 43 ff. WEG im Zuge des seit 1.12.2020 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG), haben sich massive Änderungen gegenüber der früheren Rechtslage auch im Bereich der Beschlussanfechtungsklagen ergeben. Die Übergang...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 6.2 Vorsorglich Eigentümerliste bereithalten

Altverfahren Auch hier gilt, dass in Beschlussanfechtungsverfahren, die vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig wurden, noch altes Recht gilt. Nach neuem Recht spielt zwar die Eigentümerliste keine Rolle mehr, da die Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten ist, für Altverfahren ist sie dennoch weiterhin von Bedeutung. Für den Fall, dass das Ge...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Alte vs. neue Rechtslage Die nachfolgende Rechtsprechung bleibt auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiter maßgeblich; aktualisiert wurden Gesetzesnormen im Klammerzusatz. Soweit sie lediglich noch für vor dem 1.12.2020 anhängig gewordene Altverfahren gilt, ist dies ausdrücklich vermerkt. Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtun...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.9 Streitgegenstand/Verhältnis zur Nichtigkeitsklage

Beschlussnichtigkeitsgründe konnten auf Grundlage des alten Rechts gemäß § 48 Abs. 4 WEG a. F. nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden, wenn die Gültigkeit eines Beschlusses gerichtlich bestätigt worden ist. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen wurde, erstreckte sich demnach auch auf Nichtigkeitsgründe. Somit war de...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.2.1 Klage und Klagebegründung übersenden

Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG hat der Verwalter den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Anfechtungsklage unverzüglich bekannt zu machen. Da die richterliche Entscheidung gemäß § 44 Abs. 3 WEG auch gegenüber allen Wohnungseigentümern wirkt, soll den Wohnungseigentümern die Gelegenheit gegeben werden, sich als Nebenintervenienten an dem Verfahren beteiligen zu können. Wie der ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.1.3 Streitwertvereinbarung mit Rechtsanwalt

Nach der Bestimmung des § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG a. F. war der Verwalter gesetzlich ermächtigt, mit einem Rechtsanwalt u. a. in einem Beschlussanfechtungsverfahren eine Streitwertvereinbarung zu treffen. Dieses Recht sieht das geänderte WEG nicht mehr ausdrücklich vor. Allerdings kam der früheren gesetzlichen Befugnis des Verwalters bereits keine gesteigerte Bedeutung zu, da St...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1 Dingliche Nutzungsrechte

Rz. 55 Dingliche Nutzungsrechte sind insbesondere der Nießbrauch sowie das dingliche Wohnrecht. Rz. 56 Nießbrauch ist das Recht, aus der belasteten Sache die Nutzungen zu ziehen (§ 1030 BGB). Dies ist bei der Belastung eines Mietwohngrundstücks mit einem Nießbrauch regelmäßig das Recht, den Mietzins als Rechtsfrucht des Grundstücks zu erhalten. Als weitere dingliche Nutzungsr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.2 Obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 84 Obligatorische Nutzungsrechte sind den dinglichen Nutzungsrechten gleichgestellt, d. h., der Nutzungsberechtigte erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern der Nutzungsberechtigte eine gesicherte Rechtsposition innehat und tatsächlich als Vermieter oder Verpächter auftritt. Eine gesicherte Rechtsposition ist gegeben, wenn der Eigentümer dem Nutzenden den...mehr

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ABC der Werbungskosten / Steuerberatungskosten

Literatur: Viebrock/van Lück/Szrubarski, DStR 2015, 391 Steuerberatungskosten sind danach zu unterscheiden, ob sie die private oder die berufliche Sphäre betreffen. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind ab Vz 2007 nicht abzugsfähig. Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerberatungskosten sind Honorarzahlungen an Steu...mehr

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Elementarschadenversicherun... / 6 Beendigung des Versicherungsvertrags

Die Beendigung des Versicherungsvertrags erfolgt in der Regel durch Kündigung. Die Kündigung ist 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres zu erklären. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Tag des Abschlusses der Versicherung. Einige Versicherungen sehen eine mehrjährige Mindestlaufzeit vor. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls besteht grundsätzlich ein außerordentliches K...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.4 Nebenintervention auf Klägerseite

Das Aktienrecht regelt in § 246 Abs. 4 AktG für Beschlussklagen die Nebenintervention auf Klägerseite. Die Bestimmung ordnet an, dass eine Nebenintervention nur innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Klage erfolgen kann. Eine hiermit korrespondierende Bestimmung findet sich im WEG nicht. Sie ist auch insoweit überflüssig, als § 45 Satz 2 WEG nach wie vor die Wiederei...mehr

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Größenklassen / 1 Folgen aus der Zuordnung zu einer Größenklasse

Von der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse hängen ab: die Frist, innerhalb derer der Jahresabschluss aufzustellen ist,[1] die Gliederung für den Jahresabschluss,[2] der Umfang der Pflichtangaben im Anhang und Lagebericht,[3] die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer[4] und die Offenlegung des Jahresabschlusses[5] Offenlegungspflichtige Unternehm...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.4 Bei Haftungsfall: Insolvenztourismus prüfen

Wer seine Einlage nicht zahlen kann, weil er insgesamt illiquide ist, kann den Weg einer privaten Insolvenz gehen. Eine private Insolvenz zielt auf die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners ab. Das Verfahren besteht aus insgesamt 5, jeweils aufeinander aufbauenden Phasen. Zunächst muss versucht werden, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ESt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Für die zeitliche Erfassung der Einnahmen und Werbungskosten gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Grundlage für die Auslegung der Begriffe ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 4.1.2 Beklagte

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann die Anfechtungsklage nur noch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtet werden und nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer. Nachfolgende Ausführungen bleiben aber für derzeit laufende Verfahren weiter maßgeblich, die vor dem 1.12.2020 anhängig wurden. Altverfahren Hat ein Wohnungseigentümer eine Anfechtungskl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf das Stammkapital von mindestens 25.000 EUR und die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehende Haftung für die Fälle, in denen Beträge an einen Ge...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausländische Einkünfte

Literatur: Andresen, IStR 2001, 497 Art und Höhe der ausl. Einkünfte sind stets nach deutschem Recht zu ermitteln. Betriebsausgaben und Werbungskosten (auch evtl. Pauschbeträge) sind zu berücksichtigen. Der Stpfl. muss den Nachweis über die Höhe der ausl. Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung ausl. Steuern durch entsprechende Unterlagen (z. B. Steuerbescheid, Zahlung...mehr