Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vornahme von Prozesshandlungen.

1. Angriffs- und Verteidigungsmittel. Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruch der Hauptpartei.

1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe. Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verletzung des Rechts.

1. Frühere (in Bezug auf § 293 weiter geltende) Rechtslage. Rn 2 Nach der bis zum 1.9.09 geltenden Fassung von § 545 konnte die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Ausländisches Recht war und ist (vgl Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendung und Auslegung des fremden Rechts.

Rn 12 Das Gericht darf die Anwendung des fremden Rechts nicht auf den reinen Gesetzeswortlaut beschränken, sondern muss die tatsächliche Rechtslage unter Berücksichtigung der ausländischen Rechtslehre, Rspr und Rechtspraxis ermitteln (BGH NJW 03, 2685, 2686 [BGH 23.06.2003 - II ZR 305/01]; 14, 1244, 1245 Rz 15 = MDR 14, 362 f [BGH 14.01.2014 - II ZR 192/13]; NJW 17, 338 [OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundstücksgleiche Rechte.

Rn 5 Wie Grundstücke anzusehen sind grundstücksgleiche Rechte, das sind Erbbaurecht, Teilerbbaurecht, sowie Bergwerkseigentum nach BBergG. Außerdem fallen hierunter auch noch einige landesrechtliche sonstige Rechte, wie Fischereirechte und Kohleabbaugerechtigkeiten. Des Weiteren fällt hierunter das selbständige Gebäudeeigentum in den neuen Bundesländern. Das Dauerwohnrecht u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts (Abs 1).

Rn 1 Soweit kein Beklagtenwohnsitz (Art 62 f) in einem Mitgliedstaat besteht, greift nationales Recht ein. Die Vorschrift (bis 2015: ex-Art 4) ist bei einer Klage gegen einen Unionsbürger anwendbar, dessen Wohnsitz nicht aufzuklären ist (EuGH C-292/10). Es kann sich um autonomes nationales Recht handeln, aber auch um das EuGVÜ (bei Wohnsitz in Dänemark) oder das Lugano-Übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Betroffene Rechte.

I. Grundstücke. Rn 2 Grundstücke sind von einer umlaufenden Grenzlinie umgebende Abschnitte der Erdoberfläche, die unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen sind. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Maßgeblich für die Klassifizierung als Grundstück und die Zuordnung zu einem bestimmten Schuldnervermögen ist demnach das G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung sowie der Fortbildung des Rechts.

Rn 15 Zur ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzbedeutung ist es grds erforderlich, die durch die angefochtene Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret zu benennen sowie ihre Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen im Einzelnen aufzuzeigen bzw die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit und das sich daraus ergebende Bed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Revisibilität ausländischen Rechts.

Rn 6 Unklar war zunächst, ob sich an der Beurteilung der Revisibilität ausländischen Rechts durch die Neufassung von § 545 I etwas geändert hat. Der BGH hat die Frage in einer Entscheidung v 12.11.09 (Xa ZR 76/07 Tz 21 – juris) zunächst ausdrücklich offengelassen (vgl auch BGH v 16.8.10 – IX ZR 181/08 – juris ›jedenfalls im vorliegenden Verfahren noch nicht zu überprüfenden ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Juristische Personen des öffentlichen Rechts i. S. dieser Vorschrift sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch Hoheitsakt errichtete, mitgliedschaftlich verfasste, unabhängig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einfluss des Europäischen Rechts.

Rn 7 Das UKlaG dient auch der Umsetzung der RL (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (ABl EU L 409/1 v. 4.12.20). Eine Reihe von Einzelnormen des UKlaG dient außerdem der Umsetzung einer Vielzahl weiterer EU-Richtlinien; dies ist ggf bei der jeweiligen Vorschrift vermerkt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.4 Rechte als Grundstücksbestandteile

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 96 BGB gelten zivilrechtlich auch die mit einem Grundstück zusammenhängenden Rechte als wesentliche Bestandteile des Grundstücks. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Würdigung ist zu differenzieren: Soweit dingliche Nutzungsrechte bestellt, übertragen oder überlassen werden, die dem Nutzungsberechtigten auf bestimmte Zeit gegen eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grundstücksbruchteile und Rechte an Grundstücksbruchteilen.

Rn 7 Bruchteile an Grundstücken, Berechtigungen, Schiffen und Luftfahrzeugen unterliegen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, wenn sie in dem ideellen Anteil eines Miteigentümers gem §§ 741 ff BGB bestehen. Steht ein Grundstück im Bruchteilseigentum, sind nur die Miteigentumsanteile Gegenstand einer Zwangsversteigerung. In der Terminsbestimmung müssen diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unveräußerliche Rechte (Abs 3 und 4).

Rn 13 Nach § 851 ist eine nicht übertragbare Forderung grds unpfändbar. Von dieser Regelung sieht § 857 III eine Ausnahme vor. Soweit keine abweichenden Regelungen bestehen, ist danach ein unveräußerliches Recht insoweit der Pfändung unterworfen, als seine Ausübung einem anderen überlassen werden kann. Bei der Zwangsvollstreckung in unveräußerliche Rechte, die pfändbar sind,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechte bei Beeinträchtigungen des Pfändungspfandrechts.

Rn 9 Wird das Pfändungspfandrecht beeinträchtigt, kann der Inhaber nach Abs 2, § 1227 BGB die Rechte wie ein Eigentümer geltend machen, insb den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gem § 1004 I BGB und bei Sachpfändungen den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, wobei der Gläubiger, da er nur mittelbarer Besitzer ist, nur Herausgabe an den GV verlangen kann (vgl § 986 I 2 BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Eine Vorlage an den Großen Senat zur Fortbildung des Rechts kommt bei der Ausfüllung von Gesetzeslücken in Betracht; das gilt auch für verdeckte Lücken (›Ausnahmelücken‹), bei denen eine Rechtsnorm nach ihrem Wortlaut Fälle erfasst, die vom Normzweck nicht gedeckt sind und bei denen daher eine teleologische Reduktion zu erwägen ist. Allein die Gesetzeskonkretisierung s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grenze der Befugnisse.

Rn 5 Wie in Hs 1 ausdrücklich geregelt, ist der Nebenintervenient an die Lage des Rechtsstreits im Zeitpunkt seines Beitritts gebunden. Er darf sich nach Hs 2 durch seine Prozesshandlungen nicht mit Erklärungen und Handlungen der unterstützen Partei in Widerspruch setzen. Der Streithelfer darf für die Partei mit oder ohne ihren Willen, aber nicht gegen ihren Willen handeln. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast trotz erfolgreichem Rechtsmittel.

I. Voraussetzungen. Rn 8 Bei erfolgreichem Rechtsmittel hat grds der Rechtsmittelgegner nach § 91 die Kosten zu tragen. Eine Ausnahme hiervon enthält Abs 2. Danach sind die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dem obsiegenden Rechtsmittelführer ganz oder tw aufzuerlegen, soweit das Rechtsmittel aufgrund neuen Vorbringens Erfolg hatte, das die Partei im früheren Rechtszug hätte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwingende Kostenfolge.

Rn 4 Die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels führt zwingend zu einer Kostenbelastung des Rechtsmittelführers. Das Gericht muss dem Rechtsmittelführer die Kosten auferlegen. Ihm steht kein Ermessen zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Befugnisse des Nebenintervenienten.

I. Gewährung rechtlichen Gehörs. Rn 2 Als Verfahrensbeteiligtem ist dem Streithelfer, der zum Rechtsstreit zuzuziehen ist (§ 71 III), rechtliches Gehör zu geben. Dem Streithelfer sind die Schriftsätze der Parteien mitzuteilen, damit er im Interesse der von ihm unterstützten Hauptpartei auf den Prozess sachlich einwirken kann. Zwecks Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. 2Für ihn gelten die §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat. (2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der obsiegenden Partei ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie auf Grund eines neuen Vorbringens obsiegt, das sie in einem früheren Rechtszug geltend zu machen imstande war.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 11 Die Kostenentscheidung nach § 97 ist unanfechtbar, unabhängig davon, ob nach § 97 I oder II entschieden worden ist. In Betracht kommt lediglich die Gehörsrüge nach § 321a.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Die Vorschrift des § 97 gilt für alle Rechtsmittelverfahren, also für Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde, ebenso für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566), obwohl es sich hierbei nicht um ein Rechtsmittelverfahren handelt. § 97 gilt auch entsprechend für Rechtsbehelfsverfahren wie zB die Erinnerung (AG Mönche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Güterstand.

Rn 12 Die Ausnahme gilt insb für die Anfechtbarkeit und Gültigkeit der Eheschließung; die Ehescheidung und Eheauflösung; den Personenstand, das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen und Geistesschwachen sowie die Adoption. Für einen Teil der damit ausgenommenen Verfahren ist die Brüssel IIa-VO maßgebend. Die Ausnahme gilt ferner unabhängig von der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortbildung des Rechts.

Rn 4 Dieser Zulassungsgrund ist inhaltlich praktisch identisch mit dem Begriff ›grundsätzliche Bedeutung‹. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Fortbildung des Rechts ist dann erforderlich, wenn durch die Entscheidung im Einzelfall für die Zukunft richtungsweisende Auslegungskriterien für Rechtsnormen formuliert oder Gesetzeslücken geschlossen werden können (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfasste Rechte.

1. Anwendbarkeit. Rn 3 § 7 gilt unmittelbar für Grunddienstbarkeiten iSd §§ 1018 ff BGB. Darüber hinaus erfasst die Norm auch sonstige Rechte, die eine Wertverschiebung von einem Grundstück zum anderen mit sich bringen (St/J/Roth § 7 Rz 3). Das sind namentlich: Fischereirechte (KG OLGZ 75, 138); Licht- und Fensterrechte (BGH RPfleger 59, 112); Notwegrecht iSd § 917 BGB (BGH N...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.3 Rechte des Fiskalvertreters

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte wie der vertretene ausländische Unternehmer. Dazu gehört es u. a., Fristverlängerungsanträge zu stellen, Einsprüche einzulegen und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren beim FG oder BFH i. Z. m. der Fiskalvertretung zu führenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entsprechendes gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere beru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Grundlagen des bisherigen Rechts und die Änderung der Rechtslage.

I. Ausgangspunkt Rn 2 In der Vergangenheit stellte § 736 aF eine Nahtstelle zwischen Personengesellschaftsrecht und Prozessrecht dar. Obgleich die Norm des § 736 aF seit 1898 (damals § 670b CPO) unverändert war, hat sie seit 20 Jahren durch die Rspr eine dramatische Umdeutung contra legem hinnehmen müssen. Rn 3 Ausgangspunkt der Norm war der Grundsatz des § 750 I 1, dass eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Sonstige Rechte.

1. Versicherungsforderungen. Rn 15 Versicherungsforderungen gehören unter den gleichen Voraussetzungen wie das Grundstück selbst zum Haftungsverband der Hypothek gem § 1127–§ 1130 BGB. Sobald der versicherte Gegenstand wieder hergestellt ist oder Ersatz beschafft ist, wird die Forderung gem § 1127 III BGB frei. Die Enthaftung der Forderung tritt ein durch die Verfügung über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnberg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem beru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortbildung des Rechts.

Rn 47 Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder tw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fortbildung des Rechts (Abs 2 Nr 2 Fall 1).

Rn 10 Eine höchstrichterliche Entscheidung ›zur Fortbildung des Rechts‹ ist nach der Vorstellung des Reformgesetzgebers dann erforderlich, wenn der zu entscheidende Fall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BTDrs 14/4722, 104). Dies setzt voraus, dass fü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Unternehmereigenschaft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27 Abs. 22 UStG beinhaltet eine fünfjährige Übergangsfrist für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit § 2b UStG wird die Frage nach der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst und der inhaltlich schon lange nicht richtlinienkonforme § 2 Abs. 3 UStG beerdigt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Änderung (§ 882e IV) als Beschränkung des Rechts auf Berichtigung nach Art 16 DSGVO.

Rn 4 Das Recht auf Berichtigung in Art 16 DSGVO sieht vor, dass die betroffene Person von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten verlangen kann; dabei kann sie auch die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen. § 882i II sieht hier mit seinem Verweis auf das bereits existente Verfahre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem durch das Steueränderungsgesetz 2015 eingefügten § 2b UStG wurde die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Bindung an das deutschen Körperschaftssteuerrecht gelöst und weitgehende den Regelungen des Unionsrechtes angepasst (vgl. Kommentierung zu § 2b UStG). Aufgrund der Übergangsregelung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (vgl Ahrens/Bornkamm Der Wettbewerbsprozess 9. Aufl, Kap 29 Rz 18; MüKo/Krüger § 543 Rz 11). Zur Fortbildung des Rechts (§ 543 II 1 Nr 2 1. Alt) ist die Zulassung der Revision geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verletzung materiellen Rechts und (sonstiger) Verfahrensmängel.

Rn 3 Ist der Klage unter Verletzung materiellen Rechts stattgegeben worden, so bleibt die Revision gleichwohl ohne Erfolg, wenn sich der Klageanspruch aus einer anderen Anspruchsgrundlage ergibt oder die Verteidigung des Beklagten sich aus vom Berufungsgericht nicht erörterten oder anders beurteilten Gründen als unerheblich erweist (Musielak/Voit/Ball § 561 Rz 2). Bei Verfah...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

Literatur Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtsstandsvereinbarungen, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 I).

I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung. Rn 5 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 I anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882i ZPO – Rechte der Betroffenen.

Gesetzestext (1) 1Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Schuldnerverzeichnis und in den an das zentrale Vollstreckungsgericht übermittelten Anordnungen der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis enthalten sind, dadurch gewährt...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / G. Sonstige Rechte der Arbeitnehmervertretungen

Rz. 68 Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates gem. §§ 92, 111 ff. BetrVG sind zu beachten. Der Wirtschaftsausschuss ist gem. § 106 BetrVG zu beteiligen. Die Anhörung des Betriebsrates gem. § 102 BetrVG ist bei jeder einzelnen Kündigung durchzuführen. Nach § 30 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EBRG ist der Europäische Betriebsrat bei Massenentlassungen rechtzeitig unter Vorlage der erforde...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 2b Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Literatur Belcke/Westermann, Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Die Umsatzsteuerreform und weitere aktuelle Praxishinweise zum Jahresbeginn 2016, BB 2/2016, 87 ff. Burret, Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis – Aussicht auf eine verlängerte Übergangsfrist und die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft, NWB 2020, 1411. Burret, Reform der Umsatzbesteuerun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Pflege- und Betreuungseinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (z. B. kommunales Altersheim) sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 736 ZPO – Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechte am Erlös.

Rn 2 Bis zur Ablieferung des Erlöses steht entsprechend § 1247 S 2 BGB dem Eigentümer der versteigerten Sache das Eigentum am Erlös zu, da dieser an die Stelle der Sache getreten ist (BGH ZInsO 13, 1353, 1354 f). Auch sonstige Rechte an der Sache setzen sich am Erlös fort. Dieser ist verstrickt und kann wegen weiterer Forderungen gegen den Schuldner nach § 826 gepfändet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechts- oder Sachmängel des Ersatzes.

Rn 13 Die Überlassung eines Ersatzstücks begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, auf das bei Rechts- oder Sachmängeln des gelieferten Ersatzstücks die Vorschriften über den Kauf (§§ 437 ff BGB) anwendbar sind (Zö/Seibel Rz 11), soweit die Besonderheiten der Austauschpfändung dem nicht entgegenstehen (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 15)....mehr