Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 7 Die Vertretung von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts richtet sich nach den jeweiligen Organisationsvorschriften (GemO NRW: BGH NJW 1995, 3389 [BGH 06.07.1995 - III ZR 176/94]; umfassender Überblick bei Wieczorek/Schütze/Buchholz/Loeser Vor § 50 Rz 473). Kommunale Eigenbetriebe werden mitunter durch den Werkleiter und den Bürgermeister als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Schutz bei eingetragenen dinglichen Rechten (Abs 3 S 1).

Rn 57 Systematisch stellt § 325 III 1 eine Unterausnahme von der Ausnahme des § 325 II dar, welche dazu führt, dass eine § 325 I entsprechende Rechtskrafterstreckung eintritt. Für den Erwerber eines mit einer eingetragenen Reallast, Hypothek, Grund- oder Rentenschuld belasteten Grundstücks gilt die in § 325 II vorgesehene Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nicht. Er ist ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Betätigung für andere als juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG greift dann, wenn es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten für andere als für juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nur dann steuerfrei, wenn das Entgelt in einem Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für den Zeitverlust besteht. Dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 21 Nach der Grundsatzentscheidung BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1056 ist die GbR – entgegen früherem Verständnis – rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig (ebenso BGHZ 154, 88, 94; 151, 204, 206; NJW 06, 2191; 03, 1445 f). Falls sie im Außenrechtsverkehr tät...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Betätigung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird eine ehrenamtliche Person für eine öffentlich-rechtliche Person tätig, ist die Vergütung nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei, weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass es sich immer um einen angemessenen Auslagenersatz handelt. Das gilt jedoch nur für den hoheitlichen Bereich, der i. d. R. durch Gesetz ausdrü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfasste Kosten.

Rn 5 Nach Abs 1 darf nur die über Kosten des Rechtsmittelverfahrens entschieden werden. Hinsichtlich der Kosten der Vorinstanz bleibt es bei den für sie geltenden Kostenvorschriften der §§ 91 ff. Das Gericht kann allerdings vAw (§ 308 II) im Rechtsmittelverfahren die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern. An Anträge der Parteien ist das Gericht insoweit nicht gebunden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewährung rechtlichen Gehörs.

Rn 2 Als Verfahrensbeteiligtem ist dem Streithelfer, der zum Rechtsstreit zuzuziehen ist (§ 71 III), rechtliches Gehör zu geben. Dem Streithelfer sind die Schriftsätze der Parteien mitzuteilen, damit er im Interesse der von ihm unterstützten Hauptpartei auf den Prozess sachlich einwirken kann. Zwecks Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sind ihm die Termine bekanntzugeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfolge.

Rn 10 Auch nach Abs 2 ist ausschließlich über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden. Nur diese können abw vom Erfolg des Rechtsmittels verteilt werden. Über die idR neu zu entscheidenden Kosten der Vorinstanz ist nach §§ 91 ff zu befinden. Insoweit kommt jedoch auch § 96 in Betracht. Stellt sich aufgrund des neuen zweitinstanzlichen Vorbringens heraus, dass er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Lage des Hauptprozesses.

Rn 6 Der unselbstständige (§ 67) wie auch der streitgenössische (§ 69) Streithelfer hat den Rechtsstreit in der Lage anzunehmen, in der er sich zum Zeitpunkt seines Beitritts befindet (Hs 1). Der Nebenintervenient ist an die Prozesshandlungen der Hauptpartei und des Gerichts gebunden. Dies gilt für Geständnisse, Einwilligungs- und Verzichtserklärungen, den Beginn und Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel.

Rn 6 Nach Auffassung des BGH (Beschl v 3.4.13 – IV ZR 37/12) soll bei Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel jedes dieser Rechtsmittel kostenmäßig gesondert beurteilt werden. Diese Auffassung ist unzutreffend und verstößt gegen den Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung. Es vielmehr entsprechend § 92 zu quotieren oder gegeneinander aufzuheben. Sowohl für die be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Entgegen der Überschrift betrifft die Vorschrift nicht generell die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren. Die Vorschrift regelt nur die Entscheidung über die Kosten, soweit das Rechtsmittel erfolglos war (Abs 1), das Rechtsmittel erfolgreich war, allerdings auf Grund neuen Vorbringens, das in einem früheren Rechtszug bereits hätte geltend gemacht werden können (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 112 GVG – [Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext Die ehrenamtlichen Richter haben während der Dauer ihres Amts in Beziehung auf dasselbe alle Rechte und Pflichten eines Richters. Rn 1 Die Handelsrichter sind sachlich und persönlich unabhängig (§ 45 I 1 DRiG). Sie werden auf Zeit ernannt und können ihr Amt vor Ablauf der Zeit nur in Ausnahmefällen (vgl § 108 Rn 1, § 113) und durch gerichtlichen Beschluss oder a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungen an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Leistungen an andere jPöR ausgeführt, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere (nicht abschließende Aufzählung) nicht vor, wenn: 1.) die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von jPöR erbracht werden dürfen (zu weiteren Einzelheiten vgl. BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl I 2016, 1451, Rz....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechte des Betreuers.

Rn 3 Die Regelung des Abs 2 S 1 und 2 hat den Einzelfall im Blick, in dem die Gefahr besteht, dass eine Person, für die ein Betreuer bestellt ist, trotz fortbestehender Geschäfts- und Prozessfähigkeit in einem Rechtsstreit krankheitsbedingt Prozesshandlungen vornimmt, die den eigenen Interessen zuwiderlaufen und einen erheblichen Schaden zu verursachen drohen. Für einen solc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verletzung revisiblen Rechts (Abs 1).

Rn 2 Nur die Verletzung von Bundesrecht oder von solchem Landesrecht, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt, kann der Rechtsbeschwerde zum Erfolg verhelfen. Der Begriff ›Oberlandesgericht‹ ist – wie in § 545 I – wörtlich zu verstehen (vgl BTDrs 14/4722, 118). Die verletzte Rechtsvorschrift muss in mehr als einem OLG-Bezirk gelten. Es reicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechte und Pflichten.

Rn 5 Die Erwartung an den Musterkläger, dass er das Verfahren sachdienlich durchführt, ist rein faktischer Natur und enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die anderen Kläger (Bergmeister 214). Der Musterkläger ist also weder Vertreter noch treuhänderischer Sachwalter für alle anderen Kl, sondern er bildet mit ihnen nur eine Zufallsgemeinschaft im Mass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 870 ZPO – Grundstücksgleiche Rechte.

Gesetzestext Auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden. Rn 1 Auf die den Grundstücken gleichgestellten Berechtigungen finden die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke ebenfalls Anwendung. Sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIV. Dienstvertragsrecht oder (doch) Arbeits(vertrags)recht

Rz. 76 Geht man mit der bisherigen Rechtsprechung und bisher herrschender Meinung davon aus, dass es sich sowohl beim Vertrag des Vorstands der AG als auch beim Vertrag des Geschäftsführers einer GmbH um einen Dienstvertrag handelt, dann stellt sich im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandsbestellung des AG-Vorstands oder der Geschäftsführerstellung des GmbH-Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels.

Rn 7 Wird über ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel entschieden, so gelten dieselben Regelungen wie bei einer Entscheidung über das Hauptrechtsmittel. Soweit es keinen Erfolg hat, trägt der Anschlussrechtsmittelführer die Kosten. Soweit Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel keinen Erfolg haben, ist nach Abs 1 iVm § 92 II zu quoteln. Verliert das Anschlussrechtsmittel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfolglosigkeit des Rechtsmittels.

Rn 3 Das Rechtsmittel muss erfolglos geblieben sein. Dazu gehören zunächst die Fälle, in denen das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Eine Kostenentscheidung hat ausnahmsweise dann zu unterbleiben, wenn eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, etwa im Verfahren der Streitwertbeschwerde (§ 68 III 2 GKG) oder im PKH-Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 4 Der Streithelfer ist berechtigt, für bzw namens (BGH NJW 97, 2385 f [BGH 16.01.1997 - I ZR 208/94]; 95, 198 f [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93]; 90, 190) der Hauptpartei Rechtsmittel einschließlich des Einspruchs wie auch der Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren (Schleswig NJW-RR 15, 638 [OLG Schleswig 16.12.2014 - 9 W 182/14]; München NJW-RR 19, 512 [OLG München 22....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 8 Bei erfolgreichem Rechtsmittel hat grds der Rechtsmittelgegner nach § 91 die Kosten zu tragen. Eine Ausnahme hiervon enthält Abs 2. Danach sind die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dem obsiegenden Rechtsmittelführer ganz oder tw aufzuerlegen, soweit das Rechtsmittel aufgrund neuen Vorbringens Erfolg hatte, das die Partei im früheren Rechtszug hätte vorbringen können....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 8 Der Nebenintervenient ist nicht berechtigt, ein von der Hauptpartei eingelegtes Rechtsmittel zu beschränken oder zurückzunehmen. In dieser Weise kann er aber mit einem von ihm selbst für die untätig gebliebene Partei eingelegten Rechtsmittel verfahren (BGH NJW 84, 2480 [BGH 28.03.1984 - 3 StR 95/84]). Legen die Hauptpartei und der Streithelfer Rechtsmittel ein und nimmt...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Willensübereinstimmung.

Rn 11 Art 25 regelt zwar dem Wortlaut nach nur die Form von Gerichtsstandsvereinbarungen. Nach seinem Zweck (Rn 5) regelt die Vorschrift aber indirekt zugleich Mindestanforderungen an die Bemerkbarkeit des Konsenses. Insofern legt die Vorschrift ein europäisch-autonomes Konzept von Gerichtsstandsvereinbarungen zugrunde (EuGH C-543/10 Rz 21), das insbesondere eine reale Wille...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Begünstigende Wirkung der MwStSystRL für den Bürger in seinem Verhältnis zum Staat

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da die Wirkung einer europäischen RL für und gegen den Bürger erst mit deren Umsetzung ins nationale Recht eintritt, könnten Mitgliedsländer eine missliebige europäische Rechtslage dadurch vermeiden, dass sie eine RL pflichtwidrig nicht umsetzen. Ein wirksames "Druckmittel", mit dem die Europäischen Gemeinschaften das Mitgliedsland zu Umsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Frühere (in Bezug auf § 293 weiter geltende) Rechtslage.

Rn 2 Nach der bis zum 1.9.09 geltenden Fassung von § 545 konnte die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Ausländisches Recht war und ist (vgl Rn 6) danach nicht revisibel (BGH WRP 10, Tz 42; NJW-RR 04, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 16 EuBVO – Ablehnung der Erledigung.

Gesetzestext (1) Ein Ersuchen um Vernehmung einer Person wird nicht erledigt, wenn sich die betreffende Person auf ein Recht zur Aussageverweigerung oder wenn ein Aussageverbot besteht,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 13 EuZVO – Tag der Zustellung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet des Artikels 12 Absatz 5 ist für das Datum der nach Artikel 11 erfolgten Zustellung eines Schriftstücks das Datum maßgeblich, an dem das Schriftstück nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats zugestellt worden ist. (2) Erfordert jedoch das Recht eines Mitgliedstaats die Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist, so ist im Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 39 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform der Sach- aufklärung in der Zwangsvollstreckung].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung.

Rn 1 Die neue VO, sog Brüssel IIb-VO (Überblick bei Erb-Klünemann/Niethammer-Jürgens FamRB 19, 454; Finger FuR 19, 640; Schulz FamRZ 20, 1141; Gruber/Möller IPRax 20, 393; Brosch GPR 20, 179; Garber/Lugani NJW 22, 2225; Flindt NZFam 22, 669; Hüßtege FamRZ 22, 1591) beinhaltet statt vormals 72 Art der vormaligen Brüssel IIa-VO nunmehr 105 Art. Die Zahl der Anhänge hat sich fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung des Gesetzes.

Rn 1 Das FamFG ist das vorläufige Ergebnis, nicht der Endpunkt (Heinemann FGPrax 19, 145, 149; Holzer ZNotP 13, 294, 303) der Reformgeschichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit dem Erlass des früheren FGG beginnt. Da sich die wesentlichen Verfahrensvorschriften für die nichtstreitige Gerichtsbarkeit im BGB und HGB befanden, war dieses lediglich als Ergänzung konzipie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör und Äußerungsrecht (Abs 2).

Rn 8 Der Gesetzgeber hat in § 37 II und in den §§ 33, 34 Anhörungsrechte der Parteien und Anhörungspflichten des Gerichts niedergelegt. Er wollte insb durch § 37 II die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gem Art 103 I GG für die Beteiligten garantieren. Dabei blieb allerdings unberücksichtigt, dass das in Abs 2 genannte Äußerungsrecht nur einen Teil des rechtlichen Gehörs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224) am 1. Januar 1998 geschlossen worden sind, beurteilt sich nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht. (2) Für schiedsrichterliche Verfahren, die am 1. Januar 1998 noch nicht beendet waren, ist das bis zu diesem Zeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefoc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die widerlegbaren gesetzlichen Vermutungen.

Rn 3 Nach dem Gegenstand der Vermutung ist zunächst zu unterscheiden zwischen Tatsachen- und Rechtsvermutungen. Bei den Tatsachenvermutungen schließt das Gesetz von einem tatbestandsfremden Umstand auf das Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals, also etwa aus dem Besitz des Pfandes auf dessen Rückgabe durch den Pfandgläubiger (§ 1253 II BGB) oder aus dem Besitz des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.8 Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG)

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonstige Leistungen sind gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG mit dem ermäßigen Steuersatz zu versteuern, deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 (BGBl I 1965, 1273, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.09.1993, BGBl I 1993, 910) besteht. Die Steuerermäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UNÜ Art. V UNÜ

Art. V UNÜ(1) Die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruches darf auf Antrag der Partei, gegen die er geltend gemacht wird, nur versagt werden, wenn diese Partei der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Anerkennung und Vollstreckung nachgesucht wird, den Beweis erbringt,mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 MwStSystRL als europäische "Mehrwertsteuer-Verfassung"

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Rat der Europäischen Union hat am 28.11.2006 die RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2006 Nr. L 347, 1 – MwStSystRL) verabschiedet. Die neue RL ist am 01.01.2007 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige 6. RL 77/388/EWG vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ums...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 12 EuBVO – Allgemeine Bestimmungen über die Erledigung eines Ersuchens.

Gesetzestext (1) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Ersuchens. (2) Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen nach Maßgabe seines nationalen Rechts. (3) Das ersuchende Gericht kann unter Verwendung des Formblatts A in Anhang I beantragen, dass das Ersuchen nach einer besonderen Form erledigt wird, d...mehr