Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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zfs 12/2024, Arglistige Ver... / 1 Aus den Gründen:

Der Kl. hat keinen Anspruch auf die begehrte Versicherungsleistung. Die Bekl. ist jedenfalls aufgrund einer arglistigen Obliegenheitsverletzung des Kl. leistungsfrei. 1. Das LG hat einen Anspruch des Kl. zu Recht verneint. a) Nach § 28 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 VVG ist der VR nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der VN eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 145 Soweit eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel bewirken soll, dass mit Hilfe des Gesellschaftsvertrages die Mitgliedschaft beim Tode eines Gesellschafters auf einen am Gesellschaftsvertrag nicht beteiligten Dritten automatisch übergeht und diesem daraus ein unentziehbares Recht erwächst,[223] wird sie durch die Rechtsprechung als unwirksam angesehen.[224] Dies resu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (i) Jährliche Sitzung

Rz. 102 Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 SEBG muss die Beteiligungsvereinbarung eine Aussage zur Häufigkeit der Sitzungen des SE-Betriebsrats enthalten. Nach der gesetzlichen Auffanglösung steht dem SE-Betriebsrat – oder dem geschäftsführenden Ausschuss – das Recht zu, vor den Sitzungen mit der Leitung der SE in deren Abwesenheit zu tagen, § 24 Abs. 2 S. 1 SEBG. Weitere Sitzungen sin...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / E. Teilzeitbeschäftigte in Sozialplänen

Rz. 22 Ein Sozialplan dient dazu, dem Arbeitnehmer die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder doch zu mildern, die ihm infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen werden.[23] Dabei haben die Betriebspartner gem. § 75 Abs. 1 BetrVG darauf zu achten, dass die Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass der Gleichh...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / II. Auflösend bedingte Ersatznacherbfolge

Rz. 108 Der Erblasser kann die Ersatzerbfolge auflösend bedingt anordnen.[191] Möchte der Erblasser den Eigenerwerb des Vorerben begünstigen, kann er die ausdrückliche und stillschweigende Anordnung der Ersatznacherbfolge mit Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben entfallen lassen.[192] Zu Recht empfehlen R. Kössinger/Zintl [193] folgende Formulierung: Formulier...mehr

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zfs 12/2024, Fahrraddemonst... / Leitsatz

1. Bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind (hier: Autobahnen), darf den Verkehrsinteressen größere Bedeutung beigemessen werden als bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der unge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Ergänzungsbilanzen allgemein

Rn. 64 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Beteiligung an einer PersGes ist in einer ggf zu erstellenden StB des Gesellschafters (nach der sog Spiegelbildmethode in Höhe seines Kapitalkontos) zwar zu bilanzieren, sie ist aber als solche kein WG mit eigenständiger Bedeutung, weil die PersGes zwar Subjekt der Gewinnermittlung, nicht jedoch Subjekt der Besteuerung ist (s Rn 12b), un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.13 Grunderwerbsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 680 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Besteht eine vGA darin, dass eine Kap-Ges ihrem Gesellschafter oder einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers ein Grundstück unter Preis verkauft, so dass eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG vorliegt, so unterliegt gleichwohl nur der tats vereinbarte Kaufpreis der GrESt. Eine dem § 3 Abs 1b UStG entspr Vorschrift gibt es im GrESt-Recht nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pachtvermögen: Substanzerhaltungsanspruch und -verpflichtung ("eiserne Verpachtung"), Instandhaltungsanspruch und -verpflichtung

Rn. 381 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das Verpächter-Besitzunternehmen ist bürgerlich-rechtlicher und idR auch wirtschaftlicher Eigentümer der Pachtgegenstände. Dies gilt auch dann, wenn die pachtende Betriebsgesellschaft die Verpflichtung(en) übernimmt, das Pachtvermögen nicht nur instand zu halten, sondern unbrauchbar gewordene Gegenstände durch neue zu ersetzen und die Pacht...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ii) Feiertagsruhe und Arbeitsschutz

Rz. 345 Zu beachten sind ausländische Feiertagsruheregeln, die regelmäßig eine Eingriffsnorm i.S.d. Art. 9 Rom I-VO darstellen.[930] Das Verbot der Arbeit an Feiertagen am Aufenthaltsort ist daher zu beachten, auch wenn nach dem inländischen Recht der Tag ein regulärer Werktag ist. Gleiches kann gelten für Regelungen, die den Arbeitsschutz betreffen und die nach den national...mehr

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§ 20 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 563a Abs. 2 BGB

Rz. 64 Den überlebenden Mietern steht nach § 563a Abs. 2 BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen Frist gem. § 573d Abs. 1 BGB zu, ohne dass die Kündigung weiter begründet werden muss. Sie muss jedoch der Form – Schriftform – des § 568 BGB genügen. Die Kündigung kann auch bei einem Mietverhältnis ausgesprochen werden, das für eine bestimmte Zeit eing...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VII. Erhöhter Bedarf an Gesetzen wegen größerer sozialer Mannigfaltigkeit?

Rz. 26 Lüscher formuliert die These, dass auch aufgrund der sozialen Mannigfaltigkeit der "Bedarf an rechtlichen Regelungen" steige.[54] Für das Recht der Erbengemeinschaft könnte argumentiert werden, dass bei abnehmender sozialer Kontrolle und dem Verlust gesellschaftlich akzeptierter Verteilungsmechanismen genauere gesetzliche Anordnungen erforderlich seien. Ob aber schon d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Die Befristung aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung kommt in verschiedentlicher Hinsicht in Betracht. Aus der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG leitet sich etwa das Recht der Rundfunkanstalten ab, programmgestaltende Mitarbeiter aus Gründen der Programmplanung lediglich für eine bestimmte Zeit zu beschäftigen (vgl. Rdn 84 f.).[271...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / III. Erbteilung aufgrund freier Vereinbarung der Miterben

Rz. 57 Die Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft, die ausschließlich nach den Regeln des Gesetzes (§§ 2038, 752 ff. BGB) erfolgt, ist selten, weil man die Versteigerung von Grundstücken und den Pfandverkauf von beweglichen Sachen zu Recht scheut. Die Erbteilung nach den gesetzlichen Regeln (siehe Rdn 40 ff.) kommt – eventuell in Verbindung mit Teilungsanordnungen des...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Umwandlung erfolgt nicht

Rz. 336 Ist eine Umwandlung mangels Vorliegens der Voraussetzungen oder Zustimmung der übrigen Gesellschafter nicht erfolgt, hat der Erbe das Recht, aus der Gesellschaft durch Kündigung auszuscheiden, sofern seit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft nicht mehr als drei Monate vergangen sind (§ 724 Abs. 2, 3 BGB n.F.). Bei fristgerechtem Ausscheiden haftet der Erbe für Alt- und ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Deutsche Gesellschaft

Unter Anwendung der in Deutschland im Verhältnis zu Malaysia als Drittstaat geltenden Sitztheorie richtet sich das auf die in Deutschland gegründete Gesellschaft für die Frage der Vererbbarkeit von Gesellschaftsanteilen anwendbare Recht danach, ob deren effektiver Verwaltungssitz weiterhin im Inland liegt (bzw. im Falle einer GmbH oder einer AG der Satzungs- bzw. Registersit...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / I. Vorrang staatsvertraglicher Regelungen

Rz. 4 Welches Erbrecht zur Anwendung gelangt, bestimmt sich anhand der Kollisionsnormen. Diese sind für Deutschland in der EuErbVO geregelt, soweit der Erbfall nach dem 17.8.2015 lag. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 finden die Regelungen des EGBGB a.F., insbesondere in den Art. 3, 3a, 4, 25 a.F. und 26 EGBGB a.F. Anwendung. Unabhängig von diesen Regelungen des internatio...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Verbotene Wahlbehinderung und Wahlbeeinflussung

Rz. 692 Nach § 20 Abs. 1 BetrVG ist es untersagt, eine Betriebsratswahl zu behindern. Hierdurch wird der äußere Ablauf einer Betriebsratswahl geschützt.[1551] Betriebsratsbehinderungen sind demnach solche Handlungen, welche die Einleitung oder die Durchführung von Betriebsratswahlen erschweren.[1552] Beispiele dafür sind: Verweigerung von Wahlunterlagen oder Wahlräumen; unge...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / I. Ausgangspunkt und Relevanz

"Transmortale Überraschungen einer Vorsorgevollmacht" titelte ein jüngst erschienener Aufsatz.[1] Überraschungen kann es eigentlich nur geben, wenn eine Situation nicht ausreichend bekannt und vorbereitet ist. Die klassische Juristenausbildung spielt solchen Überraschungen im Bereich von Vorsorgevollmachten und Testamentsvollstreckung in die Hände. Sowohl im Familienrecht al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw ist ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Tätigkeit von einigem Gewicht darin zu sehen, dass der Jahresumsatz iSv § 1 Abs 1 Nr 1 UStG (Nettoeinnahmen ohne USt) aus der wirtsch Tätigkeit den Betrag von 45 000 EUR nachhaltig übersteigt (s R 4.1 Abs 5 S 1 KStR 2022; bis einschl VZ 2021 betrug diese Umsatzgrenze 35 00...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4 Kein Mindest-Eigenkapital in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG

Tz. 216 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Regelung des R 8.2 Abs 2 S 3 KStR 2015, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen stlich nur anzuerkennen sind, soweit der BgA mit einem angemessenen EK ausgestattet ist, ist nach Auff der Fin-Verw in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG, dh in den Fällen, in denen der BgA selbst eine jur Pers d öff Rechts ist, nicht anzuwenden (s Vfg...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Doppelstaatler

Rz. 21 Da zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist, ist die Staatsangehörigkeit, gar der Besitz mehrerer effektiver Staatsangehörigkeiten des Erblassers prima Vista erst einmal unbeachtlich und für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ohne Belang. Interessant wird es jedoch, wenn der Doppelstaatler ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gem §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der v Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die t...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.1 Begriff des Regiebetriebs

Tz. 302 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ein Regiebetrieb ist eine rechtlich unselbständige Einheit der Träger-Kö, die finanzwirtsch nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellt. Er ist Teil des Haushalts der Gemeinde. Entsteht im Regiebetrieb ein Überschuss, geht dieser in den Abschluss des Gesamthaushalts ein und verbessert somit das Abschlussergebnis. Ergibt sich beim Regiebetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an einen Betrieb gewerblicher Art

5.2.2.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.5 Anwendung der Zusammenfassungsgrundsätze bei einem Betrieb gewerblicher Art in Gestalt der Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Tz. 162 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für den Fall, dass durch die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer oder mehreren Kap-Ges ein BgA begründet wird (s Tz 55), lässt der BFH es im Urt v 18.01.2023 (Az: I R 9/19) offen, ob für die Anwendung der Zusammenfassungsgrundsätze in diesem Fall auf die jeweilige wirtsch Betätigung der einzelnen Beteiligungsgesellschaft oder n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Verpachtung wesentlicher Betriebs-Grundlagen an eine Eigengesellschaft

5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Per...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Klagefrist

Rz. 212 Sowohl für die Geltendmachung des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit als auch für den Anspruch auf wunschgemäße Verteilung der Arbeitszeit existiert keine Klagefrist.[244] Rz. 213 Der Anspruch unterliegt tarifvertraglichen Ausschlussfristen nicht. Die Anwendung tarifvertraglicher Verfallsfristen passt nicht in das gesetzliche Fristensystem des § 8 TzBfG.[245] ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Besonderheiten bei einer Betriebsaufspaltung im Verhältnis zu einer Eigengesellschaft

5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.2 Rücklagenbildung im Falle der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Mit dem Abstellen auf den tats entnommenen bzw den entnahmefähigen Gewinnanteil soll evtl bestehenden Entnahmebeschränkungen auf der Ebene der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Nicht entnommen werden kann zB auch ein auf der Ebene der MU-Schaft/Pers-Ges in eine Rücklage eingestellter Gewinn. Anders als bei (sonstigen) Regiebetrieben, b...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 8. Digitaler Nachlass

Rz. 100 Als Teil des vom Erblasser hinterlassenen materiellen und immateriellen Vermögens ist auch der digitale Nachlass massezugehörig. Der Begriff des "digitalen Nachlasses" ist nicht einheitlich definiert;[86] vielmehr umfasst er eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtspositionen, wie dingliche Rechte an Hardware, Vertragsbeziehungen zu Anbietern (etwa von E-Mail-Diensten, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2 Einlage einer 100%igen Beteiligung

Tz. 157 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders war nach früherer Rechtsauff der FinVerw die stliche Beurteilung jedoch, wenn eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges in einen mit Verlust arbeitenden BgA eingelegt wurde. Eine solche 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges stellt nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG einen Teilbetrieb dar und erfüllt auch die Voraussetzungen des BgA gem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.1 Verlusttragung abweichend von der Beteiligungsquote

Tz. 62c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einem "Sachverhalt im Verkehrsbereich" war es nach Verw-Auff zulässig, die Verluste einer Kap-Ges, in der sich zwei Landkreise zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen im ÖPNV zusammengeschlossen haben, entspr des (unterschiedlichen) Umfangs der in den jeweiligen Kreisen erbrachten Verkehrsdienstleistungen (zB nach dem Verhältnis der i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG auf einen Betrieb gewerblicher Art, der Organträger einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist

Tz. 30 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG ist grundsätzlich nur auf Kap-Ges, nicht jedoch auf BgA anzuwenden. Ist der BgA jedoch OT einer (oder mehrerer) Eigengesellschaft(en) iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG, so soll nach Rechts-Auff der Fin-Verw auf das bei dem OT zusammengefasste Ergebnis der OG(en) und des OT – also auch auf das eigene Einkommen des OT-BgA – die Sparten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG idR nur ein (unselbständiger) Teil einer jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Verkehrsbetriebe

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zu den Verkehrsbetrieben gehören zB der ÖPNV mit Bussen und Bahnen, Flughafenbetriebe, Hafen- und Fährbetriebe (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 41). Der Begriff "öff Verkehr" iSd § 4 Abs 3 KStG umfasst zwar auch die Beförderung von Pers und Gütern, deckt aber in einem umfassenden dynamischen Sinn alle Bestrebungen der öff ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Dauerverlustgeschäft als wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt

Tz. 28 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt voraus, dass eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Nach Geißelmeier/Bargenda (s DStR 2009, 1333, 1338) ist insoweit eine Totalgewinnprognose auf Vollkostenbasis zu erstellen, die ua auch die AfA berücksichtigt. GlA s Meier (FR 2010, 169) und s Meier/Semelk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.6 Steuerliche Behandlung von gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art gehören

Tz. 189 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach in der Fach-Lit tw vertretener Rechts-Auff stellen Aufwendungen (einschließlich der Abschr) für ein gemischt-genutztes WG, das zum BV des BgA gehört, soweit sie anteilig auf die Nutzung des WG im Hoheitsbereich der jur Pers d öff Rechts entfallen, keine BA dar (s Wallenhorst, in W/H, 562; s Hüttemann, aaO – vor Tz 1 –, 143; ebenso s Urt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2 Organisationsformen der öffentlichen Hand

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für stliche Zwecke ist es tw erforderlich, die wirtsch Tätigkeiten der öff Hand nach ihren vd Organisationsformen zu unterscheiden. So wird zB unterschieden in BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Unterscheidung ist insbes für die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und b EStG entsch (hierzu s Tz 249ff). Tz. 17 Stand: EL 10...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Anordnung durch den Erblasser

Rz. 13 Der Erblasser kann nicht nur Testamentsvollstreckung für alle Miterben, sondern auch beschränkt auf den Erbteil eines oder die Erbteile mehrerer Miterben anordnen (Erbteilsvollstreckung oder auch Erbteilstestamentsvollstreckung).[24] Der Erblasser kann bspw. lediglich für sein minderjähriges oder behindertes Kind Testamentsvollstreckung anordnen und den übrigen Miterb...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr