Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 783 Nachfolgend wird das Muster eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages vorgestellt, das als Basis für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen des Geschäftsführers einer GmbH mit inländischem Verwaltungssitz[1663] zu der Gesellschaft dienen kann. Bei diesem Vertragsmuster handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, weil der Geschäftsführer in den allermeis...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / I. Zeit der Vorerbschaft

1. Rechtstellung der Vor- und der Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls a) Echte Erben auf Zeit: Die Mitvorerben Rz. 10 Aus § 2100 BGB folgt, dass der Vorerbe echter Erbe ist. Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen (§ 1922 BGB), der Besitz des Erblassers (§ 857 BGB) sowie dessen Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB) im Wege der Universalsukzession auf ihn über.[26] Im Unterschie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 41 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zwecks Vermeidung europarechtlicher Probleme (vgl EuGH v 03.10.2006, BStBl II 2007, 352) enthält § 50a Abs 3 EStG für das Steuerabzugsverfahren in Bezug auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (s Rn 42ff) sowie die Höhe des einschlägigen Abzugsteuersatzes (s Rn 46ff) eine Sondervorschrift für EU- und EWR-Fälle. Rn. 42 Stand: EL 177 – ET: 12/2...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Schuldner

Rz. 67 Während in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer (lebenden) natürlichen oder juristischen Person bzw. einer rechtsfähigen Personengesellschaft in der Regel eindeutig ist, wer der Schuldner des Insolvenzverfahrens ist (vgl. §§ 1, 11 InsO), stellt sich im Nachlassinsolvenzverfahren die Frage, ob der Erbe oder der Nachlass als Schuldner anzusehen ist. In den §§ 315 ...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / III. Immobilie im Nachlass

Rz. 8 Gehört eine Immobilie zum Nachlass, tritt die Erbengemeinschaft im Zeitpunkt des Erbfalls in alle Rechte und Pflichten ein, die sich aus dem Eigentum an der Immobilie ergeben. 1. Gefahr, Haftung und Verkehrssicherungspflichten Rz. 9 Mit dem Erbfall gehen die Gefahr, die Haftung und die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Verkehrssicherungspflichten auf die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum zur Partnerschaftsgesellschaft (PartG obB lt Gesetz von 1994):

Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Müller, Die Partnerschaftsgesellschaft – Eine Rechtsform für freie Berufe aus der Sicht der freiberuflichen Leistung, FR 1995, 402; Knoll/Schüppen, Die Partnerschaftsgesellschaft – Handlungszwang, Handlungsalternative oder Schubladenmodell?, DStR 1995, 608; Eggesieker, Die Partnerschaftsgesellschaft für freie Beru...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Standardklausel zum Urheberrecht mit im Wesentlichen klarstellendem Charakter

Rz. 1509 Formulierungsbeispiel Für die Behandlung von Diensterfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in ihrer jeweiligen Fassung sowie die hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst. Für die übrigen Schutzrechte, insbesondere für alle etwaigen nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Eine organisatorische Zusammenfassung der Betriebe gewerblicher Art ist nicht erforderlich

Tz. 138 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 1) setzt eine stliche Zusammenfassung nach § 4 Abs 6 S 1 KStG (entgegen der früheren Rechtslage, s Urt des BFH v 11.02.1997, BFH/NV 1997, 625 und s Urt des Hess FG v 28.02.2001, Az: 4 K 7013/98) keine organisatorische Zusammenfassung der BgA durch die jur Pers d öff Rechts (...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / c) Teilweise Rückverweisung

Rz. 68 In der Praxis recht häufig anzutreffen war die teilweise Rückverweisung. Diese erfolgte, wenn für das bewegliche und unbewegliche Vermögen unterschiedliche Regelungen im Heimatrecht des Erblassers getroffen worden sind. Während das unbewegliche Vermögen zum Beispiel dem Grundsatz der lex rei sitae unterworfen wird, also dem Belegenheitsrecht der Sache, wurde nach alte...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 39 Durch einen Pflichtteilsverzicht wird dem Erblasser ermöglicht, sein Vermögen frei zu verteilen.[11] Ein Erbverzicht ist nicht notwendig. Der auf sein Erbrecht Verzichtende wird bezüglich anderer – ggf. erst später hinzutretender – Pflichtteilsberechtigter nicht mehr mitgezählt, so dass sich deren Quoten erhöhen und der Erbverzicht schädlich war. 1. Grundformel Rz. 40 D...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / C. Anspruchsausschluss

Rz. 11 Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitgeber gegen den Anspruch letztlich nur die eigene Überforderung einwenden. Die Hürde ist hoch; für den Arbeitgeber muss nämlich die Erfüllung des Anspruchs nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein. Das ergibt sich aus dem Verweis in § 164 Abs. 5 S. 3 Hs. 2 SGB IX auf Abs. 4 S....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 346 Für Arbeitnehmererfindungen gilt die umfassende und zwingende Regelung im Arbeitnehmererfindungsgesetz (AErfG). Dessen Regelungen sind gemäß § 22 AErfG unabdingbar;[931] zulässig sind lediglich Vereinbarungen über Diensterfindungen nach ihrer Meldung, über freie Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge, ebenfalls nach ihrer Meldung. Diese Ausnahme eröffnet ...mehr

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§ 1 Grundlagen / B. Wesen und Zweck

Rz. 8 Dem deutschen Erbrecht ist der Grundsatz des Vonselbsterwerbs immanent: Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben im Wege der Universalsukzession über, es sei denn, dass der Erbe sich innerhalb der Ausschlagungsfrist hiervon befreit.[23] Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB werden auch sämtliche mit dem Nachlass verbundenen Verbindlichkeiten auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung

Rz. 1507 Möglicher Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird weniger die Frage der Rechteübertragung als solche sein, sondern vielmehr die Frage der Vergütung. Der Arbeitgeber sieht mit dem vereinbarten Entgelt die vollständige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und damit auch die Übertragung der Rechte als abgegolten an. Der Arbeitnehmer und Urheber wird dagegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / I. Primäranspruch

Rz. 17 Vorrangig gewährt § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, also auf Teilzeitbeschäftigung. Es handelt sich um einen echten Anspruch, der keiner weiteren Mitwirkungs- oder Umsetzungshandlung bedarf. Äußert der Anspruchsberechtigte das Verlangen, so resultiert daraus unmittelbar die Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen

Rz. 18 Sofern auf das Berufsausbildungsverhältnis Tarifverträge und/oder Dienst- oder Betriebsvereinbarungen anzuwenden sind, ist hierauf ebenfalls in der Vertragsniederschrift nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 BBiG hinzuweisen. Dieser Hinweis soll den Vertragsparteien Rechtssicherheit durch Kenntnisse der Rechte und Pflichten verschaffen, was vor allem bei einem im Rechtsverkehr ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 2. Insolvenzverwalter

Rz. 80 Der Insolvenzverwalter übt ein privates, kein hoheitliches Amt aus.[44] Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH[45] ist der Insolvenzverwalter nicht Vertreter des Schuldners, sondern Partei kraft Amtes und als solcher in Bezug auf die Insolvenzmasse aktiv- und passivlegitimiert. Rz. 81 Der Insolvenzverwalter ist nicht weisungsgebunden. Er unterliegt jedoch der...mehr

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§ 6 Haftung / II. Gesamthandsklage

Rz. 247 Bis zur Teilung ist der Nachlass in der Erbengemeinschaft gebundenes Sondervermögen. Will der Nachlassgläubiger vor Teilung des Nachlasses direkt in dieses Sondervermögen vollstrecken, steht ihm die Gesamthandsklage nach § 2059 Abs. 2 BGB zur Verfügung. Hierbei sind die Erben notwendige Streitgenossen, da ein Urteil ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann.[462] ...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 70 Treten beim Tod eines Mieters keine Mieter in das Mietverhältnis ein oder wird das Mietverhältnis nicht nach den Vorschriften des §§ 563, 563a BGB fortgesetzt, so wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Insoweit greift der Grundsatz der Universalsukzession ein und die Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1 schließt sich an. Die Erben treten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.3 Zurechnung der Leistungen im Falle der Organleihe

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Organleihe ist dadurch gekennzeichnet, dass das Organ eines Rechtsträgers ohne Verlagerung von Kompetenzen ermächtigt und beauftragt wird, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen und dabei in eigenem Namen zu handeln. Das entliehene Organ wird als Organ des Entleihers tätig. Hierzu s Urt des BVerf...mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / B. Voraussetzungen der Umlage

Rz. 2 Die Voraussetzungen der Teilnahme am Umlageverfahren ergeben sich nunmehr aus § 1 Abs. 1 und 2 AAG. Hiernach nehmen am Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft/Mutterschaft (U2) alle Arbeitgeber – unabhängig von ihrer Betriebsgröße – teil. Von dieser Teilnahme am Ausgleichsverfahren U2 sind nur ganz wenige Fälle ausgenommen (§ 11 Abs. 2 AAG). Dagegen ist das Ausgleichsv...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, § 4

Rz. 662 § 4 Abs. 1 vereinbart klarstellend die Anwendung des EFZG auf das Arbeitsverhältnis auch während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Die Anwendung der Regelungen des EFZG ergibt sich ansonsten bereits aus der Wahl des deutschen Rechts. Rz. 663 Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte der Arbeitnehmer mit seiner Krankenversicherung abklären, wie er einen ausreichenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 267 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unter § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG fallen nur die BgA, die selbst eine eigene Rechtspersönlichkeit nach den Grundsätzen des öff Rechts besitzen (s § 4 Abs 2 KStG), zB Zweckverbände oder (rechtsfähige) AöR (Versorgungsbetriebe, Sparkassen, Landesbanken, Versicherungen usw). Hierzu s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 6). Tz. 268...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / aa) Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 32 Während der Zeit der Vorerbschaft sind die Vorerben verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten (arg. ex. § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB). Ordnungsgemäße Verwaltung erfordert die Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[65] Die Vorerben müssen bei Maßnahmen nicht nur die Interessen der Miterben nach billigem Ermessen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.9 Stellungnahme zu § 4 Abs 6 KStG

Tz. 145 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die ges Festschreibung der Voraussetzungen zur stlichen Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitl BgA ist uE zu begrüßen. De facto bedeutet die ges Regelung jedoch – für den durch sie erfassten Teilbereich – eine Aufgabe des Grundsatzes, dass die jur Pers d öff Rechts St-Subjekt wegen jedes einzelnen BgA ist (s T...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 BDSG)

Rz. 773 § 26 BDSG ist der zentrale Erlaubnistatbestand des Arbeitnehmerdatenschutzes. § 26 BDSG regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten der Arbeitnehmer dann verarbeitet werden, wenn dies (bb) für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigu...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / B. Versicherungsvertragsrecht

Rz. 4 Das Privatversicherungsrecht ist Spezialgebiet des Zivilrechts, im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen. Gegenstand des Privatversicherungsrechts sind somit die Rechte und Pflichten der Versicherer einerseits und der Versicherungsnehmer sowie der mitversicherten Personen andererseits. Grundlage des Privatversicherungsrechts ist daher zunächst das Bürgerliche Ge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Schadensersatz

Rz. 1157 Auf zivilrechtlicher Ebene kann der Verstoß von Nachweispflichten zu einem Schadensersatzanspruch führen. Der Arbeitnehmer ist bei einem Verstoß schadensrechtlich so zu stellen, als hätte der Arbeitgeber die Nachweispflicht erbracht. So kann sich beispielsweise ein Schaden in Höhe eines wegen des fehlenden Nachweises nicht geltend gemachten Anspruchs ergeben.[2741] ...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / IV. Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung

Rz. 35 In so manchem Arbeitsvertrag sind schriftlich wirksame nachvertragliche Wettbewerbsverbote verankert. Danach erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe des hälftigen zuvor erzielten Bruttogehaltes und enthält sich dafür einer Wettbewerbstätigkeit. Das Wettbewerbsverbot richtet sich im Wesentlichen nach den §§ 74 ff. HGB....mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 193 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.15: Revisionsbegründung An das Bundesarbeitsgericht Hugo-Preuß-Platz 1 99084 Erfurt In dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbek...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Rechtsfolge eines Unter- oder Überschreitens der angemessenen Eigenkapitalquote

Tz. 213 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit das zur Verfügung gestellte EK die EK-Quote von 30 % nicht erreicht, ist das von der Träger-Kö dem BgA gewährte Darlehen als EK zu behandeln. Die auf das als EK behandelte Darlehen gezahlten Zinsen sind als vGA anzusehen (s Urt des BFH v 01.09.1982, BStBl II 1983, 147). Die Angemessenheit des EK ist für jeden VZ am Anfang des Wj neu ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 474 Der Spruch der Einigungsstelle beendet gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG die Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Wirkung, die eine Einigung der Betriebsparteien gehabt hätte.[1109] Da er sowohl Rechte und Pflichten für Betriebsrat und Arbeitgeber begründet als auch normativ auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer einwirkt, besteht häufig ...mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Anwendungsbereich

Rz. 72 Damit § 564 BGB überhaupt angewandt werden kann, ist zuvor sicherzustellen, dass in das Mietverhältnis keine natürliche Person nach den Regeln der §§ 563, 563a BGB eingetreten ist, um insoweit die systematische Rangfolge des Gesetzes zu beachten. Voraussetzung für die Anwendung des § 564 S. 1 BGB ist weiter, dass der Mieter gestorben ist. Der Tod des Vermieters schlie...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Besonderheiten bei Doppelstaatlern/Mehrstaatlern

Rz. 63 Besitzt ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist bei der Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit abzustellen, mit welcher der Erblasser am engsten verbunden war.[134] Besaß der Erblasser neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die deutsche, so geht diese bei der Bestimmung des Erbstatuts stets vor.[135] Zu beac...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VIII. Krankenversicherung

Rz. 56 Mit dem Tod des Versicherungsnehmers entfällt dessen Risiko der Erkrankung, so dass insoweit der Versicherungsvertrag beendet wird. § 207 BGB, der inhaltlich mit § 15 Abs. 1 MB/KK übereinstimmt, enthält folgende Regelung: Zitat "Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des Versicherungsnehmers, sind die versicherten Personen berechtigt, binnen zwei Monaten nach d...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Herausgabeanspruch

Rz. 53 Mit Eintritt des Nacherbfalls haben Nacherben einen Anspruch auf Herausgabe der gesamten Erbschaft – einschließlich hinzugetretener Surrogate – gegen den Vorerben bzw. dessen Nachfolger (§ 2130 BGB). Herauszugeben ist die Erbschaft in dem Zustand, der bei Annahme fortgesetzter ordnungsgemäßer Verwaltung vorläge.[91] Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz macht sich der Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art in einer Kap-Ges (insbes GmbH)

Tz. 153 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ein BgA kann in die Rechtsform einer Kap-Ges gekleidet werden (Einbringung des Betriebs in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – § 20 UmwStG). Die Kap-Ges, als Eigengesellschaft bezeichnet, wird nach den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften besteuert (s R 4.1 Abs. 7 KStR 2022). Durch die Einbringung weiterer BgA in ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Person des Kündigenden

Rz. 2 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 7 KStG gilt für dauerdefizitäre BgA iSd § 4 KStG und für entspr Betätigungen der öff Hand in privatrechtlichen Gesellschaftsformen (Kap-Ges). § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG ist in Zusammenhang mit § 8 Abs 1 S 2 KStG zu sehen, in dem geregelt ist, dass bei BgA die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtsch Verkehr n...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / c) Kosten der Verwaltung

Rz. 56 Die Kosten der Verwaltung während der Zeit der Vorerbschaft verteilen sich wie folgt: Mitvorerben müssen die gewöhnlichen Erhaltungskosten tragen, selbst wenn sie den Wert des Nachlasses übersteigen (§ 2124 Abs. 1 BGB). Darunter fallen alle Kosten, die nach rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses regelmäßig aufgewendet werden müssen, um das Vermögen t...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Rz. 281 Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.[871] Mindestens sind die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit zu regeln.[872] Für eine normative Wirkung müssen in einer Betriebsvereinbaru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Anwendung des § 8a KStG bei Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 217 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Anwendung des § 8a KStG idF des URefG 2008 (Zinsschranke) auf BgA s § 8a KStG Tz 48; s § 8a KStG Tz 80; und s Paetsch (in R/H/N, KStG, § 4 Rn 64ff). Nach Döring (in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 4 Rn 229) verdrängt die ges Regelung zur Zinsschranke die oa Verw-Regelung zum Mindest-EK eines BgA.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 199 Bei der Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge sind gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen. Diese Vorschrift bewirkt eigene, genuin arbeitsrechtliche Ergebnisse bei der Kontrolle vorformulierter Arbeitsvertragsbedingungen. (1) Geltungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB Rz. 200 Die Vorschrift ist bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Goldhandel

Rn. 135a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Entgegen der Auffassung des FG München v 28.10.2013, EFG 2014, 180 und in Übereinstimmung mit dem FG Münster v 11.12.2013, EFG 2014, 753 können die in s Rn 135 dargestellten Rspr-Grundsätze zum Wertpapierhandel, wonach die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig noch nicht den Rahmen der privaten Vermögens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Obwohl der Wortlaut des § 8c Abs 1 KStG nur Kö anspricht, soll die Vorschrift nach angreifbarer Verw-Auff (s Rn 1 des BMF-Schr v 28.11.2017) auf alle in § 1 Abs 1 KStG genannten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen anzuwenden sein, wobei ausdrücklich auch Stiftungen und AöR (zB Sparkassen) erwähnt werden. Die Einbeziehung von Stiftunge...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / VII. Verein

Rz. 250 Gemäß § 38 S. 1 BGB ist die Mitgliedschaft im Verein nicht vererblich. Gemäß § 40 BGB kann die Vereinssatzung hiervon abweichend eine Vererblichkeit regeln. Wird die Mitgliedschaft vererblich gestellt, wirft das die Frage auf, ob die Erbengemeinschaft Mitglied sein kann. Rz. 251 Nach übereinstimmender Auffassung der Landgerichte Köln und Bonn[408] aus dem Jahr 1988 ka...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Haftung

Rz. 1087 Aufgrund des mit dem Betriebsübergang einhergehenden Eintritts des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen haftet dieser gem. § 613a Abs. 2 BGB auch für die Verbindlichkeiten, die vor der Umwandlung zwischen dem alten Arbeitgeber und den Arbeitnehmern begründet wurden. Eine zusätzliche Haftung des alten Arbeitgebe...mehr