Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.6 Die Einräumung der Eintrittsberechtigung (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 295 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rz. 150 Die Vererblichkeit von Personengesellschaftsanteilen liegt in der Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter. Diese können im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass für den Fall des Todes eines Gesellschafters (1) die Gesellschaft aufgelöst ist und liquidiert wird – sog. Liquidationsklausel; (2) die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird – so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.6 Weitere Einzelfragen des Orts der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken nach § 3a Abs. 3 UStG

Rz. 188 Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG war schon in ihrer bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung von vielen Einzelfragen geprägt. Da auch die Bestimmung des Leistungsorts nach der Regelung ab dem 1.1.2010 von erheblicher praktischer Bedeutung ist, weil sie allen anderen Leistungsorten nach § 3a UStG vorgeht, werden alle bisher von der Rechtsprechung geklärten Fragen d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 300 Ein Vermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einem anderen einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen.[1] Das Gesetz gewährt dem Begünstigten bzw. dem Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstands.[2] Der Gesetzgeber hat sich damit für das sog. Damnationslegat und g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 496 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.1 Allgemeines

Rz. 350 Der Tatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG regelt allgemein gesagt die sog. Beratungsleistungen; unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 Buchst. c MwStSystRL . Diese Regelung war unter der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung des § 3a UStG ausgesprochen praxisrelevant, sie hat zu einer Vielzahl von Abgrenzungsfragen geführt. Heute kommt ihr diese Bedeutung (zum Glü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.6 Testamentsanfechtung

Rz. 50 Verfügungen von Todes wegen können durch Anfechtung ganz oder teilweise vernichtet werden. Die Anfechtung ist jedoch, anders als bei Rechtsgeschäften unter Lebenden, kein Gestaltungsrecht des Erblassers, um seine Testierfreiheit wieder herzustellen, weil er im Grundsatz letztwillige Verfügungen jederzeit widerrufen kann.[1] Beim Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 513 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Der Leistungsbezug durch juristische Personen, die sowohl nichtunternehmerisch als auch unternehmerisch tätig sind

Rz. 140 Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 1. HS 2. Alt. UStG gelten die S. 1 und 2 der Regelung zudem entsprechend bei sonstigen Leistungen an solche juristischen Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätig sind; dies – im Unterschied zu der im letzten Kapitel genannten Alternative - unabhängig von der Erteilung einer USt-IdNr. Auch diese Regelung ist nachtr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.3 Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG)

Rz. 180 Die Leistungsortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt des Weiteren nach dem in S. 2 Buchst. b genannten Regelbeispiel bei Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken. Dazu gehören insbesondere die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskau...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 310 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhalb der Gemeinschaft ansässig ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.6 Eintrittsklausel

Rz. 174 Im Personengesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters ein Erbe oder auch ein fremder Dritter nur schuldrechtlich berechtigt ist, in die Gesellschaft einzutreten. Diese Eintrittsklausel gewährt lediglich ein Recht zum Beitritt zur Gesellschaft als Gestaltungsrecht (Option) oder als Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Abfindungen für anstelle eines in Abs. 1 genannten Erwerbs (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 543 § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG regelt die Besteuerung der Abfindungen, die als Surrogate an die Stelle des Erwerbs nach § 3 Abs. 1 ErbStG treten. Dies kommt namentlich durch den durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] am Ende der Vorschrift aufgenommenen Auffangtatbestand ("anstelle eines anderen in Abs. 1 genannten Erwerbs") zum Ausdruck. Nach der früheren Rechtslage erklärte ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Lebensversicherungen

Rz. 515 Der aufgrund einer Todesfallversicherung ausgezahlte Betrag (Lebensversicherungssumme zzgl. Gewinnanteil und zzgl. Bonus) unterliegt grundsätzlich der ErbSt. Das Versicherungsvertragsrecht ermöglicht eine von der Beteiligung am Versicherungsvertrag getrennte Berechtigung bei der Lebensversicherung.[1] Dabei kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Bezugsberec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck

Rz. 26 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], meinen aber inhaltlich dasselbe. Der wesentliche Zweck der Regelung besteht in der Festlegung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen im Inland, in ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 170 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigenwerden sie auch ausdrücklich in Art. 31a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Zuwendungen durch Auflage oder Bedingung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 536 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet zudem, was jemand in Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage erwirbt. Auflage ist die in einer Verfügung von Todes wegen enthaltene Anordnung des Erblassers, die den Beschwerten zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.[1] Hierin lie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.3 Die Vermietung von Sportbooten

Rz. 210 Der Vermietung (Vercharterung) von Sportbooten kommt nicht erst seit der Neufassung des Art. 56 MwStSystRL (Rz. 200) besondere Bedeutung zu, auch weil bei der Vermietung dieser Gegenstände weitere steuerliche Probleme – wie Liebhaberei oder der Einsatz von Schwarzgeld – vorliegen können. Umsatzsteuerlich bedarf es dagegen zuerst der Abgrenzung zu einer Beförderungsle...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.2 Einziehungsklausel

Rz. 255 Anders als im Recht der Personengesellschaft kann die Rechtsfolge des § 15 Abs. 1 GmbHG nicht durch eine Sondererbfolge namentlich i. S. einer qualifizierten Nachfolgeklausel verhindert werden. Zwar finden sich in manchen GmbH-Satzungen Klauseln, die mit "Nachfolgeklauseln" überschrieben sind, doch handelt es sich dabei vor dem Hintergrund des § 15 Abs. 1 GmbHG um ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 68 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG wird eine sonstige Leistung - vorbehaltlich der Abs. 2 bis 8 des § 3a UStG und der §§ 3b und 3e UStG - an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Diese Regelung erscheint auch in ihrer Neufassung seit dem Jahr 2010 von ihrer Konzeption und ihrem Standort her als Grundtatbestand der Bestimmung des Orts der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungseinheit bei sonstigen Leistungen

Rz. 545 Eine wichtige Frage des Umsatzsteuerrechts ist seit jeher, wann mehrere Tätigkeiten einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in dem Sinne bilden, dass sie umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln sind; man spricht hier von "einheitlichen (sonstigen) Leistungen".[1] In der Praxis hat dies nicht nur bei der Frage einer möglichen Steuerfreiheit oder des anzuwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Im Drittlandsgebiet genutzte oder ausgewertete Umsätze (§ 3a Abs. 8 UStG)

Rz. 530 In § 3a Abs. 8 UStG findet sich eine weitere Sonderregelung für die Nutzung bestimmter sonstiger Leistungen im Drittlandsgebiet zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010[1] ist mWv 1.1.2011 in § 3a UStG die Regelung des Abs. 8 eingefügt worden. Diese Ergänzung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Leistungsort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Sonderfälle der Leistungsortsbestimmung in Fällen des § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 147 Die Regelung zur Begründung des Leistungsorts am Sitz des Leistungsempfängers des § 3a Abs. 2 UStG gilt grundsätzlich bei allen zwischenunternehmerischen Leistungen (B2B-Umsätzen), sofern nicht eine der Sonderregelungen des § 3a Abs. 3 oder der Abs. 5 bis 8 UStG zum Tragen kommt, wie z. B. die praxisrelevanten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.3 Die ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer

Rz. 370 Ähnliche Leistungen, wie die in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG aufgeführten Berufsgruppen, erbringen Unternehmer, welche rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung leisten. Anders als bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es dabei nicht auf eine Vergleichbarkeit der Qualifikationen der anderen Unternehmer mit denen der genannten Berufsgruppen an; maßgeblich is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36ff. RennwLottG i.d.F. vom 25.06.2021) zum 01.07.2021 keine ernstlichen Zweifel. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, §§ 36 ff. RennwLottG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG)

Rz. 425 Als Schenkung auf den Todesfall regelt § 2301 BGB ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung steht, dass der Beschenkte den Schenker überlebt – sog. Überlebensbedingung – und das erst nach dem Tode des Schenkers erfüllt bzw. die bereits zuvor erbrachte Leistung mit deren Eintritt endgültig wirksam werden soll. In seiner Rechtsfolge ordnet § 2301 Abs. 1 BGB an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Der Leistungsbezug durch nichtunternehmerisch tätige juristische Personen mit USt-IdNr.

Rz. 135 § 3a Abs. 2 UStG erweitert im Ergebnis den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG für die Zwecke der Leistungsortsbestimmung bei sonstigen Leistungen; die Regelung beinhaltet die Umsetzung des Art. 43 Nr. 2 MwStSystRL . Nach § 3a Abs. 2 S. 3 UStG (1 HS 1. Alt.) werden den Unternehmern zunächst bestimmte (ausschließlich) nicht unternehmerisch tätige juristische Persone...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Erbanfall

Rz. 100 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB gilt als Erwerb von Todes wegen der "Erwerb durch Erbanfall", wobei ausdrücklich auf § 1922 BGB verwiesen wird. Erbanfall ist der Übergang der Erbschaft auf den oder die Erben.[1] Nach § 1922 BGB i. V. m. § 1942 BGB geht das vererbbare Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes auf den oder die Erben über, d. h. der Erbe od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 336 Bei dem Katalogtatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 UStG ist zunächst von den unionsrechtlichen Vorgaben auszugehen. Die unionsrechtliche Grundlage in Art. 59 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL spricht nur von "Leistungen auf dem Gebiet der Werbung". Nach der zur 6. EG-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist dabei die Art der Leistung entscheidend.[1] Demnach bed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.5 Überlassung von Informationen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 388 Bei der Überlassung von Informationen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 5 UStG handelt es sich zum überwiegenden Teil um sonstige Leistungen, die den in der Nr. 1 des § 3a Abs. 4 S. 2 UStG genannten Leistungen ähnlich sind, die aber nicht durch eines der dort genannten Rechte (Patentrechte u. Ä.) geschützt sind; die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. c...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Erbschaftsteuer

Rz. 413 Erbschaftsteuerrechtlich gilt als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unter Bezugnahme auf die §§ 2303 ff. BGB. Dies bezieht sich auf den Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB, nach h. M.[1] einschließlich eines Zusatzpflichtteils nach § 2305 BGB (zur Kritik Rz. 424) und eines Pfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.1 Allgemeines

Rz. 510 Die Abs. 6 und 7 des § 3a UStG beinhalten eine Übernahme der Regelungen des bis zum 31.12.2009 geltenden § 1 UStDV in das UStG; es handelt sich um weitere Ausnahmeregelungen der Abs. 1 und 2 des § 3a UStG. Die Vorschrift des § 1 UStDV beruhte ursprünglich auf folgendem Hintergrund: Gemäß Art. 9 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie [1] durften die Mitgliedstaaten in den Fällen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 200 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt worden und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 24). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und sie bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 206). Der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG)

Rz. 275 Auch bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und bei deren Begutachtung werden die Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG grundsätzlich am Tätigkeitsort ausgeführt, mithin dort, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich ausführt.[1] Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG beruht auf Art. 54 Abs. 2 MwStSyStRL [2] und gilt nur für die in § 3 Ab...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5 Erfüllung unwirksamer Verfügung von Todes wegen

Rz. 20 Eine Verfügung von Todes wegen kann aus unterschiedlichen Gründen nichtig sein, insbesondere weil der Erblasser testierunfähig war[1] oder die Wirksamkeit an Bindungen scheitert, die sich aus wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten[2] oder aus Erbverträgen[3] ergeben. Der praktisch wichtigste Fall der Nichtigkeit im Erbrecht ist die Nichtigkei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 441 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 466 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.4 Einfache Nachfolgeregelung

Rz. 165 Wird für den Tod eines Gesellschafters eine einfache Nachfolgeklausel vereinbart oder kommt beim Kommanditisten das Regelstatut des § 177 HGB zum Zuge, rücken nach Auffassung des BGH der bzw. die Erben automatisch in die Position des verstorbenen Gesellschafters ein, wenn die gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelung mit der erbrechtlichen Rechtslage übereinstimmt....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Prüfungsschema zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG

Rz. 60 Aus der vorhergehenden Zusammenfassung der Regelung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (Rz. 46ff.) ist unschwer erkennbar, dass eine Feststellung des Leistungsorts allein nach dem Aufbau des Gesetzestextes nicht möglich ist, denn dieser Aufbau des § 3a UStG entspricht nicht der tatsächlichen Prüfungsreihenfolge und zusätzlich sind – je nach der gegenständliche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 421 Der Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsrestanspruch sind auf den Nachlass bezogen. Wirtschaftlich können diese Ansprüche dadurch entwertet werden, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen an Dritte den Nachlass verteilt. Dem will der Gesetzgeber mit dem sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB entgegenwirken, wonach der Pflich...mehr