Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / 2. (Noch) nicht veröffentlichte Rechtsprechung

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Rspr., die bisher noch nicht veröffentlicht worden ist: – AG Frankfurt, Beschl. v. 13.6.2022 – 29 C 1123/20 (19): Zitat Aus den Gründen: "Da die Kosten des Terminsvertreters die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten noch nicht annähernd erreichen, bestehen gegen deren Festsetzungsfähigkeit auch der Höhe nach keine Bedenken". – AG Bo...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach der auch vom LG zitierten Entscheidung des OLG Dresden in AGS 2022, 130 = JurBüro 2022, 78 = StraFo 2022, 42 die zweite Entscheidung, die auf die Angleichung der Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG an den Wortlaut der Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG abstellt und u.a. damit jetzt auch den Anfall nur der Verfahrensgebühr Nr. 4301 Ziff. 4 VV für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbe...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / IV. Rechtsprechung zur Schriftsatzübermittlung per Papierform ist nicht übertragbar

Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rspr., die in diesem Zusammenhang zu den in Papierform eingereichten Schriftsätzen ergangen ist. Danach kann die Berechnung auch in einem vom Rechtsanwalt unterzeichneten prozessualen Schriftsatz enthalten sein (BGH NJW 2002, 2774, Rn 13, noch zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO). Hierzu zählt auch ein Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG (...mehr

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AGS 12/2022, Keine Abänderu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der erste Fehler des Prozessbevollmächtigten des Beklagten lag darin, dass dieser einen (unzulässigen) pauschalen Kostenfestsetzungsantrag gestellt hatten. Vertritt ein Anwalt mehrere Streitgenossen, dann muss er im Kostenfestsetzungsverfahren konkret angeben, zu wessen Gunsten er welche Kosten anmeldet. Wäre dies geschehen und hätte er für jeden der Beklagten 1/4 der Gesamt...mehr

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AGS 12/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit dieser neuerlichen Entscheidung bestätigt der VIII. ZS des BGH seine bisherige Rspr. (s. BGH AGS 2021, 506 [Hansens] = zfs 2021, 700 m. Anm. Hansens). Dieser Entscheidung lag ein Parallelrechtsstreit der Münchener Leasinggesellschaft, in dem sich diese ebenfalls durch die in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei hat vertreten lassen, zugrunde. Kernaussage dieser Rspr. ist ...mehr

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AGS 12/2022, Krause, Hate-Speech - Strafbarkeit und Strafverfolgung von Hasspostings

Von Dr. Benjamin Krause. 1. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XIII, 114 S., 39,00 EUR Mit den sozialen Medien haben sich auch deren Schattenseiten herausgebildet, darunter auch die sog. Hate-Speech. Die Verbreitung von Diffamierungen gegenüber Andersdenkenden nimmt hier zwischenzeitlich einen großen Raum ein. Das vorliegende Werk stellt die Möglichkeiten und Grenzen der...mehr

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AGS 12/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Vollstreckungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind selten, da die Behörde einer Verurteilung in der Regel nachkommt. Kommt es dennoch zur Vollstreckung, gelten für den Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3509, 3510 VV (Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 VV). Da in solchen Verfahren keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben werden oder – wie hier – gar keine Gebühren, gibt es folgl...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 2 Anmerkung

I) Mehrere Vollmachten können miteinander in Konkurrenz stehen. Das ist offensichtlich. Gleiches gilt auch für mehrere Testamentsvollstreckungen über denselben Nachlass. Aufgrund zeitlich (zumindest teilweise) überschneidender Anwendungsbereiche können aber auch das Institut der Testamentsvollstreckung und der trans- bzw. postmortalen Vollmacht miteinander in Konkurrenz tret...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 3 Der Praxistipp

Der inkonsequente Gesetzgeber § 130d gilt für den Rechtsanwalt in allen Verfahren. Das kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Gleichwohl zeigt allerdings gerade die Zwangsvollstreckung, wie inkonsequent der Gesetzgeber (noch) agiert. Außerhalb der vereinfachten Vollstreckungsanträge nach § 754a ZPO und § 829a ZPO ist nämlich (noch) stets ein hybrider Antrag gefordert,...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1. Grundsätzlich ausgeschlossen

Der Umfang der der erstattungsberechtigten Partei von der erstattungspflichtigen Gegenpartei zu erstattenden Kosten ergibt sich aus den §§ 91 ff. ZPO, die über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden sind. Zu diesen Kosten gehören gem. § 91 Abs. 2 ZPO grds. auch die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden ...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 4. Umsatzsteuer

Nach Nr. 7008 VV kann Rechtsanwalt B auf die ihm angefallenen Gebühren und Auslagen 19 % Umsatzsteuer berechnen.mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 6

Auf einen Blick Mit seinem Urt. v. 29.6.2022 hat der BGH bejaht, dass in der Anwendung englischen Erbrechts auf den Nachlass eines in Deutschland lebenden Erblassers ein Verstoß gegen den deutschen ordre public zu sehen ist, soweit hierdurch Kindern des Erblassers der ihnen nach der Rechtsprechung des BVerfG zustehende, unentziehbare und bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspr...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / I. Gebühren des Klägervertreters

Für das Betreiben des Geschäfts kann Rechtsanwalt B nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr abrechnen. In welcher Höhe diese Gebühr entstanden ist, ergibt sich aus den einschlägigen Nummern des VV. Nach Nr. 3101 Nr. 1 VV ist dem Rechtsanwalt die 1,3-Verfahrensgebühr bereits für das Einreichen der Klageschrift, später aber auch für die Wahrnehmung der beiden Termine ang...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 3. Parkgebühren

Die Parkgebühren gehören nach Nr. 7006 VV zu den sonstigen Auslagen, die dem Rechtsanwalt anlässlich einer Geschäftsreise angefallen sind. Da hier das Reiseziel des Rechtsanwalts B innerhalb der Gemeinde (Berlin) liegt, in der sich seine Kanzlei oder seine Wohnung befindet, liegt schon keine Geschäftsreise vor. Somit werden die Parkgebühren gem. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV als ...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Mitgliederversammlung

Jochem Schausten gab seinen Geschäftsbericht ab und er dankte den Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses und vor allem der Geschäftsführerin Rechtsanwältin Christine Martin für ihren Einsatz. Wie schon zuvor während der Tagung hob er noch einmal hervor, dass die Zeitschrift Forum Familienrecht in diesem Jahr ihr 25jähriges Bestehen feiert. Von einem kleinen Vereinsbl...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / a) Verweis auf BGH, Beschl. v. 13.7.2011 – IV ZB 8/11

Häufig wird auf die vorgenannte Entscheidung des BGH[9] Bezug genommen. Dabei wird verkannt, dass die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom Anwalt selbst beauftragten Terminsvertreters bislang gar nicht vom BGH entschieden worden ist. In dem der BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Fall war beantragt worden, die gesetzliche Vergütung für einen im Namen der Partei...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / b) OLG München: "Wer die Musik bestellt, bezahlt"

In seinem veröffentlichten Leitsatz hat das OLG München[11] plakativ ausgeführt: "Wer die Musik bestellt, bezahlt". Es glaubt offenbar, darauf seine Rechtsauffassung stützen zu können. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Auffassung des OLG München, "Wer die Musik bestellt, bezahlt", zutreffend ist. Dies ist aber nicht das Problem. Die dortige Kanzlei des Klägers hatte ...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man den Sachverhalt und die Begründung des OLG für die Absetzung der Gebühren Nrn. 4100, 4104 VV gelesen hat, muss man erst einmal tief Luft holen. Man fragt sich (verärgert), was eigentlich solche Entscheidungen sollen und warum es immer wieder das OLG Frankfurt ist, dass insbesondere im Gebührenrecht durch von der h.M. abweichende verteidigerunfreundliche Entscheid...mehr

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FF 12/2022, Keine Bewilligu... / Leitsatz

Eine rückwirkende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe scheidet nach dem Tode des Verfahrensbeteiligten aus, auch wenn das Verfahrenskostenhilfegesuch noch zu Lebzeiten des Beteiligten hätte beschieden werden können. Die Funktion der Verfahrenskostenhilfe, dem hilfsbedürftigen Beteiligten die beabsichtigte Rechtsverfolgung zu ermöglichen, kann nach dessen Tod nicht mehr err...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / Leitsatz

Auch in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, muss die sofortige Beschwerde eines Rechtsanwalts seit dem 1.1.2022 elektronisch eingereicht werden. Eine postalische Übersendung oder eine Übermittlung per Fax ist formunwirksam. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.7.2022 – 26 W 4/22mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / IV. Vergütungsberechnung

Rechtsanwalt B rechnet seine Vergütung somit wie folgt ab:mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / Leitsatz

Eine Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht übermittelt und dem Mandanten vom Gericht als Ausdruck zugeleitet wird. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2022 – I-3 W 111/22mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / II. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung

1. Kostengrundentscheidung Nach dem über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG entsprechend geltenden § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Vorliegend hatte das ArbG Schwerin in seinem Beschl. v. 23.3.2021 die Kosten des Rechtsstreits den Beklagten auferlegt. Damit lag eine Vor...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / Leitsatz

Hat der Rechtsanwalt einmal im Hinblick auf eine einvernehmliche, kostenneutrale Umbeiordnung auf ggf. entstehende Gebühren verzichtet, ist er an diesen Verzicht gebunden, auch wenn später eine Entpflichtung des früheren Pflichtverteidigers wegen Störung des Vertrauensverhältnisses erfolgt. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.11.2021 – 2 Ws 84/21mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / VI. Ausblick

Gegen die Entscheidung des OLG München ist zwischenzeitlich Rechtsbeschwerde zum BGH erhoben worden.[22] Eine weitere Rechtsbeschwerde[23] ist schon länger anhängig. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Rechtsfrage bald geklärt sein wird. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 12/2022, S. 529 - 534mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / I. Sachverhalt

Der Anwalt hatte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG gegen den eigenen Mandanten beantragt. Hierzu hatte er der Antragsschrift eine Kostenaufstellung beigefügt und diese mit einfacher Signatur versehen. Die Rechtspflegerin hat den Antrag zurückgewiesen, da der Anwalt bislang keine ordnungsgemäße Rechnung nach § 10 RV...mehr

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AGS 12/2022, Anrechnung der... / II. Vollständige Anrechnung

Das AG hat nach Auffassung des LG den Antrag des Verteidigers auf Festsetzung einer Wahlverteidigervergütung zu Recht zurückgewiesen. Die mit dem Festsetzungsantrag geltend gemachte Vergütung für den Berufungsrechtszug sei zwar tatsächlich angefallen, jedoch sei von dem geltend gemachten Betrag i.H.v. noch 233,24 EUR die dem Verteidiger bereits ausgezahlte Pflichtverteidiger...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Überzahlter Unterhalt – Strategien gegen die Entreicherung

Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel, Augsburg, erläuterte Strategien, wie überzahlter Unterhalt vermieden oder zurückgeholt werden kann. Das Problem sei verstärkt erst nach der Unterhaltsreform aufgetreten, weil seitdem die Gerichte die sofortige Wirksamkeit der festgesetzten Unterhaltsbeträge auch vor Eintreten der Rechtskraft einer Unterhaltsentscheidung anordnen können. Wenn...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / V. Bedeutung für die Praxis

Folgendes ist anzumerken: Die vom OLG gewährte Pauschgebühr ist grds. nicht zu beanstanden. Denn, wenn nicht in einem solchen Verfahren, wann soll dann noch eine Pauschgebühr gerechtfertigt sein. Das Verfahren hat sich rund vier Jahre hingezogen. Dafür wären rund 146.500,00 EUR gesetzliche Gebühren entstanden, also rund 36.600,00 EUR/Jahr oder rund 3.000,00 EUR/Monat. Die Pa...mehr

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AGS 12/2022, Anrechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der inzwischen h.M. in der Rspr. (vgl. OLG Braunschweig RVGreport 2014, 317 = NStZ-RR 2014, 263 = StRR 2014, 510; OLG Celle, Beschl. v. 21.4.2016 – 1 Ws 187/16; OLG Celle RVGreport 2016, 429 = RVGprof. 2016, 219 = Nds.Rpfl 2017, 18 = Rpfleger 2017, 179; OLG Düsseldorf StRR 2010, 276; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.1.2013 – 1 Ws 3...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Dankesworte für langjährige Arbeit im Geschäftsführenden Ausschuss

Zu Beginn der Herbsttagung hatte es einen außerordentlichen Tagesordnungspunkt gegeben: Verabschiedung der langjährigen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwältin Eva Becker, Berlin, und von Rechtsanwältin Dr. Undine Krebs, München, langjähriges Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss. Bereits bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Juni 2022 beim Deuts...mehr

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AGS 12/2022, Tätigkeiten de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der h.M. in Rspr. und Lit. Auf die wird, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen (s. auch noch die Kommentierung der Nr. 4143 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021). Nicht zutreffend ist es allerdings, wenn das OLG – nicht tragend – darauf verweist, dass es sich bei der Gebühr Nr. 4141...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 4. Dritte Fallkonstellation: Einzelne Gebühren sind nur vor der Trennung entstanden

Soweit einzelne Gebühren nur vor der Trennung entstanden sind, nicht aber auch nach der Trennung nochmals ausgelöst werden, können nur die Gebühren aus dem gemeinsamen Verfahren berechnet werden. Beispiel 10: Verfahrenstrennung, nachdem ein Termin stattgefunden hat, kein erneuter Termin im abgetrennten Verfahren Eine gemeinsame Klage (Az. 1/22) über 6.000,00 EUR Kaufpreis und...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / III. Fazit

Die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte zum Familienrecht birgt, was die zugrunde liegenden Fallkonstellationen und die (verfassungs-)rechtlichen Maßstäbe anbetrifft, keine Überraschungen. Grundsätzlich werden die in den Verfahren der Landesverfassungsgerichtsbarkeit von den Beschwerdeführern/Antragstellern zur Entscheidung gestellten familienrechtlichen Problematik...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1. Postentgeltpauschale

Der Anfall der Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV ist relativ unproblematisch, weil Rechtsanwalt B für die Übersendung der Klageschrift und ggf. weiterer Schriftsätze als elektronisches Dokument zumindest ein einziges Postentgelt angefallen ist, was die Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 VV ausgelöst hat. Dies gilt auch dann, wenn im Büro des Klägervertreters aufgr...mehr

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AGS 12/2022, Keine gestaffe... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Es gibt nur eine Gerichtsgebühr und damit nur einen Wert Die Entscheidung ist zutreffend. Auch im erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird nur eine einzige Gerichtsgebühr erhoben, sei es zu 3,0 (Nr. 5110 GKG KV) oder zu 1,0 (Nr. 5111 GKG KV). Wird aber nur eine einzige Gebühr erhoben, dann kann es auch nur einen einzigen Wert geben. Gestaffelte Wertfestset...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Weitere Themen aus der familienrechtlichen Praxis

Mit ähnlich praxisrelevanten Themen befassten sich weitere Referate der Tagung. Über Einkommensermittlung referierte Prof. Dr. Alexander Schwonberg, Vors.RiOLG Celle, über Stolperfallen im Verfahrensrecht sprach Rechtsanwalt Dr. Franz-Thomas Roßmann, Volkach am Main und Arndt Voucko-Glockner, Versorgungs- und Rentengutachter, Karlsruhe, informierte darüber, wie der Versorgun...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Reformbedarf beim Kindesunterhalt

Den Abschluss der Herbsttagung bildete wie gewohnt die Aktuelle Stunde, diesmal mit einer Diskussion über die "Zukunft des Kindesunterhalts im Lichte gewandelter Betreuungsformen". Ob die Eltern sich auf das Wechselmodell, das Stufen- oder das tradierte Residenzmodell einigen, immer kann Streit um die Unterhaltszahlungen entstehen. Außerdem verdreifache sich das Armutsrisiko...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / e) OLG Dresden

Auch das OLG Dresden[15] verkennt die Rechtslage. Es stützt seine ablehnende Auffassung darauf, dass sich die Vergütungsvereinbarung mit Terminsvertreter nicht nach den Vorschriften des RVG richte. Das ist zutreffend, aber unerheblich. Wenn ein Rechtsanwalt Hilfspersonen einschaltet, etwa einen Übersetzer oder einen Detektiv, dann rechnen diese Personen nicht nach dem RVG ab...mehr

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FF 12/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 21.9.2022 – XII ZB 264/22 a) Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern m...mehr

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AGS 12/2022, MüKo BGB - Allgemeiner Teil, §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG, Band 1

9. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. 3.011 S., 269,00 EUR Das Gesamtwerk besteht aus dreizehn Bänden, die allesamt ausführlich und verständlich die jeweilige Rechtsmaterie darstellen. Band 1 bildet den Auftakt der 9. Aufl. und umfasst sämtliche Gesetzesänderungen sowie Neukommentierungen zum Allgemeinen Teil §§ 1–240, Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ProstG und AGG. Zu...mehr

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AGS 12/2022, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Der Polizeipräsident in Berlin erließ gegen die Betroffene einen Bußgeldbescheid. Der Verteidiger hat Einspruch eingelegt und Akteneinsicht durch Übersendung eines Ausdrucks der Verfahrensakte beantragt. Der Polizeipräsident hat dem Antrag entsprochen und von dem Verteidiger eine Aktenversendungspauschale von 12,– EUR erhoben. Der Verteidiger hat diese der Betroffenen zzgl. ...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer von der Enkeltochter der am XX. April 2020 verstorbenen ursprünglichen Antragstellerin (im Folgenden: Erblasserin) erklärten Antragsrücknahme in einem Güterrechtsverfahren. In diesem Verfahren begehrte die Erblasserin von ihrem getrenntlebenden Ehemann (im Folgenden: Antragsgegner) die Übertragung von Miteigentumsanteilen...mehr

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AGS 12/2022, Streitwert bei... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Strafrechtler hat, da er i.d.R. nach Rahmengebühren abrechnet, mit der Streitwert/Gegenstandswertfestsetzung wenig tun. Einer der Fälle, in denen aber auch er sich damit befassen muss, ist neben den zusätzlichen Gebühren Nrn. 4142, 4143 VV die Vertretung des Verurteilten in Strafvollzugssachen. Denn sie werden nach Teil 3 VV abgerechnet (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff/V...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / f) Keine Auslagen

Darüber hinaus wird eingewandt, bei den Kosten, die der Hauptbevollmächtigte an den Terminsvertreter zahle, handele es sich nicht um Auslagen. Dies ist ebenso unzutreffend. Dass der Hauptbevollmächtigte Kosten für den Terminsvertreter in diesen Fällen aufwendet, ist unstreitig und wird jeweils belegt. Dass es sich insoweit nicht um allgemeine Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 ...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / c) OLG Köln

Soweit das OLG Köln[14] ausführt, ohne Einverständnis der Partei mit der Vertretung scheide der Ansatz ersparter Reisekosten bis zur Höhe der Gebühr Nr. 3401 VV aus, greift auch dieses "Argument" nicht. Die Entscheidung des OLG Köln offenbart leider Unkenntnisse des Kostenerstattungsrechts. Das OLG Köln ist offenbar der Auffassung, dass der Anwalt selbst die Kostenerstattung b...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 2. Erste Fallkonstellation: Einzelne Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Trennung entstanden

Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Trennung ausgelöst worden, kann der Anwalt wiederum frei entscheiden, ob er seine Gebühren einzeln nach der Trennung oder insgesamt aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 GKG) vor Trennung berechnet.[10] In aller Regel ist es in diesem Fall günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / I. Das Problem

Will der Prozessbevollmächtigte zum auswärtigen Gerichtstermin nicht selbst anreisen, muss ein Terminsvertreter beauftragt werden. Insoweit bestehen zwei Möglichkeiten: Während die Kostenerstattung im ersten Fall unproblematisch ist, ergeben sich im zweiten Fal...mehr