Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / X. Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 58 Wird im Beschlussverfahren die Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG) nicht zugelassen, so ist nach § 92a ArbGG die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. Eine besondere Regelung dieser Nichtzulassungsbeschwerde hatte das VV ursprünglich nicht vorgesehen. Mit dem 2. KostRMoG ist der Tatbestand der Nr. 3506 VV dahingehend erweitert worden, dass diese Gebühr jetzt auch im Verfahren ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (g) Rücknahme der Anklage

Rz. 97 Beispiel 43: Rücknahme der Anklage und Einstellung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens aufgrund einer Einlassung des Verteidigers zurück und stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Im gerichtlichen Verfahren entsteht keine Zusätzliche Gebühr, weil die Sache mit Rücknahme der Anklage noch nicht erledigt ist und jederzeit eine ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (4) Anrechnung bei geringerem Wert

Rz. 43 Soweit das Nachprüfungsverfahren einen geringeren Wert hat als das Verwaltungsverfahren, wird nur nach dem Wert des Gegenstands angerechnet, der auch in das Nachprüfungsverfahren übergegangen ist (Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 4 VV). Beispiel 13: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (geringerer Wert im Nachprüfungsverfahren) Das Straßenverkehrsamt droht die ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (3) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 64 Zu beachten ist, dass die Anrechnung gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV auf einen Betrag von 207,00 EUR begrenzt ist. Diese Grenze greift immer dann, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr oberhalb von 414,00 EUR liegt. Beispiel 25: Begrenzung der Anrechnung Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspr...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 368 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweilig...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 5. Bußgeldverfahren

Rz. 80 In Bußgeldsachen lösen Anträge auf gerichtliche Entscheidung ebenfalls grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus (Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beauftragt. Dann wird diese Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vergütet (siehe hierzu § 36 Rdn 217 f.). Rz. 81 Ausnahmsweise erhäl...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (2) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 35 Auf die Gebühren für ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Gebühr der Nr. 2503 VV nur zu einem Viertel anzurechnen (Anm. Abs. 2 S. 2 zu Nr. 2503 VV). Rz. 36 Beispiel 19: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergl...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen

Rz. 320 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden seit dem 1.8.2013 wie Berufungen vergütet (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV), also nicht nach den Nrn. 3500 VV. Beispiel 117: Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Ehewohnung Gegen die aufgrund mündlicher Verhandlung ergan...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / f) Sonstige Beschwerden

Rz. 57 Für sonstige Beschwerden, die nicht den Hauptgegenstand betreffen, gelten die allgemeinen Regelungen der Nrn. 3500, 3513 VV (siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff.). Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung, gegen die Kostenfestsetzung, im Verfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, gegen eine Aussetzung u.Ä. Rz. 58 Der Anwalt er...mehr

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§ 28 Familiensachen / k) Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 268 Werden im Verbundverfahren über nicht anhängige Gegenstände – insbesondere über potentielle Folgesachen – lediglich Verhandlungen geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entstehen dem Anwalt dafür Gebühren, nämlich eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV sowie eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Das Ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 63. Vergleich

Rz. 137 Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[41] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich ...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / VI. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 29 Hebt das OLG auf die Rechtsbeschwerde hin die Entscheidung des AG auf und verweist es die Sache zur erneuten Entscheidung an das AG zurück (§ 87j Abs. 5 IRG), so gilt § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren vor dem AG ist eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren nach Nrn. 6101, 6102 VV erneut entstehen (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung der im Verfahren vor Zurückverweisun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / b) Außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden

Rz. 19 Für die außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden außerhalb des Anwendungsbereichs des § 35 RVG erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2300 VV (z.B. in einem Verfahren auf Grundbesitz-Bedarfswertfeststellung nach dem BewG oder in Kindergeldverfahren). Rz. 20 Anzuwenden ist jetzt auch Nr. 10...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / a) Überblick

Rz. 72 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3104 VV eine 1,2-Terminsgebühr. Diese Gebühr entsteht zum einen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Rz. 73 Sie entsteht aber auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist,mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / (1) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 56 Wird in einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht keine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Für Arrestverfahren folgt dies bereits aus § 922 Abs. 1 ZPO wonach das Gericht wahlweise durch Urteil oder durch Beschluss – und damit ohne mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) – entscheiden kann. ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / m) Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 76 Beispiel 48: Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird beauftragt, eine Forderung von 600,00 EUR außergerichtlich geltend zu machen. Die Tätigkeit ist weder umfangreich noch schwierig. Anschließend wird das Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO durchgeführt und hiernach Klage erhoben. Nach mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil. D...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VII. Übergangsrecht

Rz. 32 Da das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess nach § 17 Nr. 5 RVG eine gesonderte Angelegenheit darstellen, kann sich hier auch eine Änderung des Gebührenrechts auswirken (§ 60 RVG). So können sich insbesondere im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess einerseits und im Nachverfahren oder Verfahren nach A...mehr

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§ 28 Familiensachen / XIV. Rechtsbeschwerde

Rz. 347 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe hierzu § 16 Rdn 25 ff.). Rz. 348 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 46. Rechtsmittelverfahren

Rz. 110 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 111 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, sodass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Beispiel 56: Rechts...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Gesamtschuldner

Rz. 183 Zu beachten ist § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO: Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Jeder Schuldner haftet also nicht nur für die durch eine gegen ihn gerichtete Vollstreckung anfallenden Kosten, sondern auch für die Kosten, die bei der Vollstreckung gegen einen andere...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV

Rz. 279 Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV kommt nicht in Betracht. Hauptsacheverfahren und Aufhebungs- oder Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG verschiedene gebührenrecht...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / I. Überblick

Rz. 1 In den allgemeinen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhält der Anwalt grundsätzlich die gleichen Gebühren und Auslagen wie in allgemeinen Zivilsachen. Eine ausdrückliche Gleichstellung – wie noch vor Inkrafttreten des FGG-ReformG – ist im RVG nicht mehr angeordnet. Allerdings enthält das RVG für allgemeine Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in e...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / a) Überblick

Rz. 6 Für gerichtliche Verfahren gilt Teil 3 VV unmittelbar, auch wenn der entsprechende Hinweis in der Überschrift zu Teil 3 VV bereits mit Inkrafttreten des FGG-ReformG weggefallen ist. Es wird also nicht unterschieden zwischen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Anwalt erhält grundsätzlich die gleichen G...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (1) Überblick

Rz. 131 Abgesehen von den Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kann der Anwalt nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV auch eine (fiktive) Terminsgebühr erhalten. Voraussetzung ist, dass im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, was im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht immer der Fall ist (§ 124 Abs. 1 SGG). Die fiktive Terminsgebühr entsteht, ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / I. Überblick

Rz. 1 Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten haben ein breites Spektrum. Besondere Regelungen gelten fürmehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (4) Keine Terminsgebühr in "sonstigen Fällen"

Rz. 87 Soweit eine Terminsgebühr in sonstigen Fällen entsteht (siehe § 13 Rdn 137 ff.), gilt dies nicht für den Terminsvertreter. Er kann die Terminsgebühr nur in den Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen, nicht aber auch den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Beispiel 45: Terminsvertreter, schriftlicher Vergleich Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz

Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Vordergericht zurückverwiesen (siehe zur Zurückverweisung ausführlich auch § 14 Rdn 76 ff.), kann gegen das erneute erstinstanzliche Urteil wiederum Berufung eingelegt werden. Das neue Berufungsverfahren stellt dann wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). ...mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 103 Zunächst einmal kommt die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV in Betracht (ausgenommen in der Strafvollstreckung). Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit entstehen, später nicht mehr. Rz. 104 Befindet sich der Beschuldigte (oder der Vertretene) während der ersten Einarbeitung nicht auf frei...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 1. Außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 4 Wird der Anwalt außergerichtlich beauftragt, so gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten.mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 110 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als besondere Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 111 Welche Vorbereitungshandlungen und Nebentätigkeiten noch zur Vollstreckung zählen, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 RVG. Insbesonder...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Verweisung und Abgabe an ein Gericht derselben Instanz (Horizontalverweisung)

Rz. 72 Verweist ein Gericht an ein anderes Gericht derselben Instanz, so zählen nach § 20 S. 1 RVG das Verfahren vor dem abgebenden und dem empfangenden Gericht als eine Angelegenheit. Das Gleiche gilt im Falle einer Abgabe. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Beispiel 41: Verweisung Es wird Klage auf Zahlung von 10.000,00 EUR vor dem ArbG erhoben. Das ArbG v...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 17. Beschwerde

Rz. 60 Die Beschwerde ist grundsätzlich ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen unter Rdn 15 verwiesen wird. Beispiel 30: Beschwerde (I) Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen hat sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde eingelegt. Für den Rechtsstreit gilt altes Rec...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist

Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 RVG) abzurechnen ist, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Gegenstands, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt (Gegenstandswert – § 2 Abs. 1 RVG). Vorzugehen ist dann wie folgt:mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr

Rz. 280 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, erhält der Anwalt zusätzlich eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV. Rz. 281 Ausgelöst wird die Terminsgebühr in allen Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 Var. VV. Sie entsteht also sowohl für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) als auch für eine Besprechung mit der Behörde zur einvernehmlich...mehr

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§ 28 Familiensachen / XVIII. Fluranwalt

Rz. 361 Mitunter wird ein Anwalt lediglich zum Abschluss oder zur Protokollierung eines Vergleichs oder zur Abgabe eines Rechtsmittelverzichts hinzugezogen. Häufig wird dabei ein auf den nächsten Termin wartender Kollege gebeten, bei der Protokollierung mitzuwirken oder den Rechtsmittelverzicht zu erklären (sog. Fluranwalt).[179] Wird keine Vereinbarung über die Vergütung ge...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / VI. Zwangsvollstreckung

Rz. 28 Wird im Schlichtungsverfahren eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 13 SchlG BW; § 1 GüSchlG NRW; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung. Rz. 29 Die Beschaffung der vo...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / bb) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes

Rz. 36 Wird die Geschäftsgebühr lediglich zu einem geringeren Gebührensatz zugesprochen als eingeklagt, dann wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren auch nur nach dem Gebührensatz hälftig angerechnet, der zugesprochen worden ist. Beispiel 21: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Gesch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Anwendbare Vorschriften

Rz. 45 In den gerichtlichen Erkenntnisverfahren erster Instanz vor den Finanzgerichten erhält der Anwalt zwar auch die Gebühren nach Teil 3 VV, nicht jedoch nach Abschnitt 1, also nach den Nrn. 3100 ff. VV, sondern gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV die Gebühren nach Abschnitt 2, also nach den für die Berufung geltenden Gebührenvorschriften. Finanzgerichte sind auf der Ebene der Ob...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vorangegangene Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 245 Auch dann, wenn eine Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision vorangegangen ist, liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor (siehe Rdn 46 ff.). Auch hier ist wiederum anzurechnen (Anm. zu Nr. 2102 VV). Beispiel 136: Tätigkeit im Revisionsverfahren mit vorangegangener Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision Der Anwalt wird zunächst mit der Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 2. Revision und hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 62 Wird Revision eingelegt und hilfsweise wegen desselben Streitgegenstands das Berufungsurteil hilfsweise mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen, so sollen nach Auffassung des BGH[15] neben den Gebühren für das Revisionsverfahren keine weiteren Gerichts- oder Anwaltsgebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde anfallen, da es sich um ein einheitliches Verfahren han...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / ee) Abweichender Gebührenbetrag bei Forderungen bis 50,00 EUR

Rz. 31 In den vorgenannten Fällen einer außergerichtlichen Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, beträgt eine volle Gebühr bis zu einem Gegenstandswert bis 50,00 EUR abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 RVG lediglich 30,00 EUR (§ 13 Abs. 2 RVG). Aus dieser vollen Gebühr ist dann der jeweilige Satz nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV abzuleiten. In einem ei...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / aa) Überblick

Rz. 180 Der Anwalt erhält in den genannten Verfahren die gleichen Gebühren wie im erstinstanzlichen Rechtsstreit. Die Gebühren nach Teil 3 VV sowie nach Teil 1 VV gelten wie in einem Hauptsacheverfahren. Rz. 181 Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Aufhebung der Vollziehung oder Anordnun...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 108 Auch im gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV. Auf eine gemeinschaftliche Beteiligung am Streitgegenstand kommt es nicht an (siehe Rdn 49). Beispiel 49: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung, mehrere Auftraggeber Der Anwalt wird von zwei Auftraggebern nach Erlass des Widerspruchsbescheids be...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / dd) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 38 Möglich sind auch Kombinationen. Wird vom Gericht sowohl der Gebührensatz gekürzt als auch lediglich ein geringerer Gegenstandswert zugestanden, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig nach dem zugesprochenen geringeren Gebührensatz und Gegenstandswert anzurechnen. Beispiel 23: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz und geringerer Wert Der Anwalt klagt neben ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / dd) Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Kommt es im gerichtlichen Verfahren nicht zur Hauptverhandlung, sondern nur zu einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, entsteht die gleiche Gebühr wie für eine Hauptverhandlung (Vorbem. 5.1.3 Abs. 1 VV). Beispiel 42: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Das Amtsgericht Köln lässt im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen eine...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / I. Überblick

Rz. 1 Die Gebühren für das Mahnverfahren sind in den Nrn. 3305 bis 3308 VV und Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV enthalten. Die Gebührentatbestände sind dabei für den Anwalt des Antragstellers und des Antragsgegners unterschiedlich geregelt. Rz. 2 Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einschließlich Familiensachen – § 113 Abs. 2 FamFG),...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (d) Verfahrensgebühr in Höhe des Mindestbetrags

Rz. 163 Ist für die Verfahrensgebühr lediglich der Mindestbetrag anzusetzen, also 60,00 EUR, würde sich bei Ansatz eines Prozentsatzes von 90 % ein Betrag für die Terminsgebühr in Höhe von 54,00 EUR ergeben. Der Mindestbetrag der Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV beläuft sich aber bereits auf 60,00 EUR. Damit würde die fiktive Terminsgebühr rechnerisch unter dem Mindestbetrag l...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 58. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 128 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände im gerichtlichen Verfahren

Rz. 180 Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder Erledigung auch über nicht anhängige Gegenstände, bleibt die Anbindung an die Verfahrensgebühr bestehen (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1006 VV). Es kann hier also nicht zu Fällen unterschiedlicher Gebührenrahmen mit der Folge einer entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 3 RVG kommen. Rz. 181 In der Regel wird durch...mehr