Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / VIII. Einigungen mit Mehrwert

Rz. 21 Werden im selbstständigen Beweisverfahren weitere Gegenstände in eine Einigung mit einbezogen, ist zu differenzierenmehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Einigung über anhängige Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 97 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel Rdn 96. Auch über den Versorgungsausgleich wird eine Einigung erzielt. Abzurechnen ist wie folgt:mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / A. Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 4124 ff. regeln die Vergütung im Berufungsverfahren. Ebenso wie die übrigen Vorschriften der VV 4100 ff. gelten die VV 4124 ff. unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Rz. 2 War der Anwalt dagegen nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, etwa mit der Einlegung der Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslegung

Rz. 39 Hat der Anwalt sich entschieden, trotz anderer Optionen oder daneben einen Antrag nach Abs. 1 S. 1 zu stellen, muss er dies eindeutig verlautbaren. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Möglichkeiten offensichtlich sind und der Anwalt zugleich andere Anträge stellt, die Verfahrenskosten zum Gegenstand haben. Für die Geschäftsstelle des Gerichts, die den Antrag entg...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 5

Rz. 1 In Unterabschnitt 5 (VV 4141 bis 4147) sind zusätzliche Gebühren geregelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verlegung der Kanzlei (Abs. 3 S. 2)

Rz. 58 Verlegt der Anwalt nach Entgegennahme des Auftrags seine Kanzlei, so kann er seine Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie auch vom früheren Kanzleisitz aus angefallen wären. Diese Regelung entspricht dem früheren § 30 BRAGO. Beispiel: Nach Erhalt des Mandats verlegt der Verteidiger seine Kanzlei von Köln nach Bonn. Für die Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitpunkt der Vorschussanforderung

Rz. 38 Ein Vorschuss kann grundsätzlich jederzeit angefordert werden. Das Vorschussrecht entsteht mit Auftragserteilung.[13] Rz. 39 Eine vor Eintritt der Fälligkeit erstellte Vergütungsrechnung ist in der Regel in eine Vorschussanforderung umzudeuten, da vor Eintritt der Fälligkeit die Vergütung nicht abgerechnet werden kann (§ 10 Abs. 1).[14] Rz. 40 Der Vorschuss wird mit sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zusammentreffen der Beschränkungen nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c (mehr als 100 Kopien)

Rz. 182 Fertigt der Anwalt Kopien oder Ausdrucke, die unter verschiedene Buchstaben der Nr. 1 fallen, ist getrennt zu zählen. Die nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c gefertigten Kopien und Ausdrucke dürfen für die Ermittlung der 100 Seiten übersteigenden Seiten nicht zusammengerechnet werden. Es ist sowohl für Nr. 1 Buchst. b als auch für Nr. 1 Buchst. c getrennt zu prü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsfolgen

Rz. 91 Die Darlegung der konkreten Gebühr durch den Anwalt darf sich allerdings nicht auf die Aussage beschränken, dass bei einer insgesamt durchschnittlichen Angelegenheit allein aufgrund des Toleranzbereiches eine um 20 % über der Mittelgebühr liegende Gebühr verlangt werden könne. Dies ist eine Überschreitung des dem Anwalt eingeräumten Ermessensspielraums, da der Toleran...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 173 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein ggf. anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Besondere Behandlung von Zahlungen der Partei gem. § 120 ZPO

Rz. 30 Soweit der Partei mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Raten und/oder Einmalzahlungen auferlegt wurden (§ 120 Abs. 1 ZPO), dienen diese zwar auch zur Befriedigung des Anwalts. Kostengläubigerin ist jedoch die Staatskasse (§ 120 Abs. 2 ZPO).[35] Der Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei erstreckt sich nicht unmittelbar auf diese Zahlungen; selbige finde...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / cc) Anteil des Auftraggebers

Rz. 30 Da das Interesse eines Beteiligten nicht mit dem Wert des gerichtlichen Verfahrens übereinstimmt, ist nach § 26 Nr. 2 der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ausgehend vom Verkehrswert (Rdn 7) nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil des Auftraggebers zu bestimmen (§ 26 Nr. 2, 2. Teils.). Beispiel: Gegenstandswert Teilungsversteigerung I Der Anwalt beantragt für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz (Abs. 1 S. 3)

Rz. 21 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (Abs. 1 S. 5). Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pflic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen

Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7 Abs. 2).[15] Aus § 46 Abs. 1 ergibt sich aber die zusätzliche Voraussetzung, dass eine Festsetzung vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausgangslage

Rz. 100 Bei erfolgreicher Prozessführung rechnen Anwälte häufig nicht mit ihren Auftraggebern, sondern direkt mit dem (teilweise) unterlegenen Gegner ab. Das bringt regelmäßig deutliche Erleichterungen, bedarf aber hinsichtlich der Umsatzsteuer insbesondere bei einer Mehrfachvertretung zusätzlicher Aufmerksamkeit. Rz. 101 Sind die Streitgenossen allesamt nicht vorsteuerabzugs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift der VV 3403 gilt nur für Verfahren nach VV Teil 3,[1] also nur für solche Verfahren, in denen sich die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten nach den VV 3100 ff. richten würde. Hierzu zählen auch Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren sowie einstweilige Anordnungsverfahren in Familien- oder FG-Sachen. Ebenso zählen hierzu verwaltungsgerichtliche...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / bb) Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr

Rz. 33 War der Anwalt bereits außergerichtlich hinsichtlich der Eigentumsauseinandersetzung tätig und hat er dort eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 verdient, so ist diese gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.[3] Da allerdings nie mehr angerechnet werden kann, als der Anwalt im nachfolgenden Verfahren an Verfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Vergütung ist aufgrund eines Formfehlers nach § 4b unverbindlich und damit nicht einforderbar

Rz. 74 In diesem Fall bleibt die Vergütungsvereinbarung wirksam.[52] Der Anwalt kann jedoch nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangen. Rz. 75 Im Gegensatz zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung, bei der der Anwalt darauf angewiesen ist, erst einmal eine ordnungsgemäße Berechnung der gesetzlichen Gebühren vorzulegen (siehe Rdn 73), braucht und darf er dies nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstes Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 23 Ergeht das erste Versäumnisurteil mangels Verteidigungsanzeige des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 331 Abs. 3 ZPO und legt der Beklagte dagegen Einspruch ein, beurteilt sich die Gebührenfrage wie folgt: Für das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erhält der Anwalt des Klägers eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 Abs. 1 Nr. 2. Für seine Teilna...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Umfang des Forderungsübergangs

Rz. 12 Der Wortlaut des Abs. 1 S. 1 lässt die Auslegung zu, dass der Vergütungsanspruch des Anwalts oder dessen Beitreibungsrecht gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner – soweit diese Ansprüche bestehen – stets in voller Höhe und nur dann auf die Staatskasse übergehen, wenn diese dem Anwalt in Höhe des Anspruchs "Befriedigung" verschafft hat. Ein solches Verständnis wür...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erforderliche Tätigkeiten

Rz. 40 Die Gebühr nach VV 6301 verdient der Anwalt nur, wenn er am Termin teilnimmt. Es genügt, wenn der Anwalt in dem gerichtlich anberaumten Anhörungs- oder Vernehmungstermin anwesend ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Anwalt sich aktiv an der Anhörung oder Vernehmung beteiligt, dass er Fragen stellt oder weitere Ermittlungen des Gerichts anregt oder Anträge stellt. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4300 ff. regeln die Vergütung für Einzeltätigkeiten des Anwalts. Vergleichbar sind sie der Regelung der VV 3403, die für Einzeltätigkeiten innerhalb VV Teil 3 gilt. Bei den Gebühren nach VV 4300 ff. handelt es sich zum Teil um Einzelaktgebühren, wie etwa bei der Gebühr für die Einlegung der Berufung oder Revision (VV 4302 Nr. 1). Zum Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erteilung des Auftrags

Rz. 10 Der Mandant muss dem Anwalt den Auftrag erteilt haben, dass er mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr führen soll. Im Regelfall wird sich dieser Auftrag leicht feststellen lassen, nämlich dann, wenn die Partei den Anwalt ausdrücklich damit beauftragt hat, neben einem bereits bestellten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten tätig zu werden oder vor einem auswä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Berechnung

Rz. 78 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 nicht.[43] Der Vorschuss kann nach dem RVG vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden. Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen ist die Auffassung des AG München,[44] die Vorschussan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeführer

Rz. 19 In Betracht kommt jedoch auch ein konkludent erteilter Auftrag. Ergibt sich im Verlaufe des Verfahrens, dass der Anwalt gehalten ist, eine Beschwerde einzulegen, so kann von einem konkludenten Einverständnis und Auftrag des Mandanten ausgegangen werden. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber im Nachhinein die Tätigkeit des Anwalts genehmigt oder wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 84 Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind Hebegebühren zwar grundsätzlich vom Deckungsschutz erfasst.[102] Nach h.M. begeht der Versicherte allerdings eine Obliegenheitsverletzung nach § 15 ARB 75 = § 17 Abs. 5c Buchst. cc ARB 1994/2000, wenn er Zahlungen über den Anwalt abwickelt, da dies nicht notwendig sei.[103] In dieser generellen Form ist diese Auffassung alle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rückgriff der Staatskasse auf den Kostenschuldner (GKG-KostVerz. 9007)

Rz. 69 Aufwendungen der Staatskasse für beigeordnete oder bestellte Anwälte entstehen jeweils in einem bestimmten Verfahren. Deshalb handelt es sich im Grundsatz um Verfahrenskosten, deren Zuordnung nach dem GKG und dem Prinzip vorgenommen wird, dass hierfür die Verfahrensbeteiligten als gesetzliche Kostenschuldner einzustehen haben. Leistungen der Staatskasse für die Durchf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. erhoben werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erforderlichkeit der Geschäftsreise

Rz. 8 Die Geschäftsreise muss auch erforderlich gewesen sein. Dies ist nicht nur eine Frage der Kostenerstattung nach § 91 ZPO, sondern auch schon eine Frage der Erstattungsfähigkeit innerhalb des Anwaltsauftrags. Geschäftsreisen, die nicht erforderlich sind, braucht der Mandant nicht zu vergüten, es sei denn, er hat der Reise zugestimmt oder sie sogar gewünscht. Eines ausdr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überwachungsaufgaben

Rz. 35 Sowohl der für die Vergütungsfestsetzung gem. § 55 zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1) als auch der für die Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO zuständige Rechtspfleger haben zu ermitteln, ob der beigeordnete Anwalt gem. § 49 eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und inwieweit diese Vergütung durch Zahlungen der Partei nach § 120 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 14 Nach den Grundsätzen des gesetzlichen Forderungsübergangs hat allerdings die erfolgreiche Durchsetzung eines der Ansprüche zur Folge, dass die Staatskasse den anderen wieder verliert, soweit dieser dem Betrag nach die verbleibende Deckungslücke – d.h. ihre noch ungedeckten Zahlungen an den Anwalt – übersteigt. Die Partei und der erstattungspflichtige Gegner sind also ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rückwirkung bei Beschlagnahme

Rz. 100 Bei einer Beschlagnahme der Gegenforderung verhält es sich dagegen anders. Hier kommt es nicht auf die Aufrechnungslage an, sondern nur auf den Erwerb und den Eintritt der Fälligkeit (§ 392 BGB). Der Anwalt kann daher auch noch nach Beschlagnahme aufrechnen, wenn er eine Kostenrechnung nachträglich erteilt.[90] Beispiel: Der Anwalt hat für seinen Mandanten nach Absch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschiedliche Beteiligung der Auftraggeber (verschiedene Gegenstände)

Rz. 16 Handelt es sich hingegen bei Rdn 17 um "unechte" Streitgenossen, werden also die Gebühren nach § 22 Abs. 1 durch Addition der Gegenstandswerte auf 150.000 EUR (3 x 50.000 EUR) berechnet, weil verschiedene Gegenstände anhängig sind, so würde sich die Verfahrensgebühr des beigeordneten Anwalts ungeachtet der Mehrheit von Auftraggebern gleichwohl nur auf die Höchstgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Schreiben

Rz. 57 Die Gebühr nach VV 3403 kann für mehrere Einreichungen, Anfertigungen oder Unterzeichnungen von Schriftsätzen auch mehrmals entstehen. Erhält der Anwalt mehrere Aufträge zu einzelnen Schreiben, so handelt es sich um mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15. Die Vergütung nach VV 3403 entsteht also mehrfach. Zu beachten ist allerdings § 15 Abs. 6. Der Anwalt kann keine höhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Anwaltsverträge gleichen Inhalts

Rz. 7 Voraussetzung ist, dass mehrere selbstständige Anwaltsverträge geschlossen worden sind. Der Mandant muss also jedem Anwalt einen eigenen selbstständigen Auftrag erteilt haben. Die Aufträge müssen dabei nicht zeitgleich erteilt worden sein. Sie können auch sukzessive erteilt werden. Beispiel: Im Verlaufe des Strafprozesses beauftragt der Angeklagte einen weiteren Vertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 121 Nr. 10, 1. Hs. gilt nicht nur für den Anwalt als Verteidiger und Pflichtverteidiger, sondern auch für den Anwalt als Vertreter eines Nebenklägers oder Privatklägers, als Beistand eines Verletzten, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, soweit diese Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen können und die Gebühren der VV Teile 4 bis 6 anzuwenden sind, VV Vorb. 4 Abs. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Kongruenz zwischen Beiordnung und geleisteter Tätigkeit – Umfang des Vergütungsanspruchs (§ 48)

Rz. 41 Die Staatskasse braucht nur für solche Vergütungsansprüche des Anwalts gegen die vertretene Person einzustehen, die unter den Geltungsbereich der Beiordnung oder Bestellung fallen. Die gebührenpflichtige Tätigkeit des Anwalts muss sowohl zeitlich als auch gegenständlich von dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis erfasst werden. Dieses Erfordernis ist einzelfallab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung gemäß Anm. zu VV 2100

Rz. 19 Nach VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 ist die Gutachtengebühr auf die Verfahrensgebühr, die im Rechtsmittelverfahren entsteht, anzurechnen (siehe hierzu VV 2100 Rdn 40 ff.). Rz. 20 Ungeachtet der Anrechnung handelt es sich bei der Gutachtentätigkeit um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt auch bei vollständiger Anrechnung der Gebühr eine voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein erneuter Forderungsübergang

Rz. 15 Zum Schicksal des Anspruchs, den die Staatskasse infolge Erfüllung des anderen Anspruchs (teilweise) wieder verliert, trifft das Gesetz keine Regelung. Ein (neuerlicher) Forderungsübergang auf den jeweils Leistenden entsprechend § 426 Abs. 2 BGB kommt nicht in Betracht. Hat der erstattungspflichtige Gegner gezahlt, scheidet eine Ausgleichung im Verhältnis zur bedürfti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Dritte

Rz. 18 Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnung, darf der Anwalt dem nicht ohne weiteres nachkommen. Vergütungsschuldner ist allein der Auftraggeber, nicht ein Dritter. Wenn der Anwalt also der Bitte nachkommt, die Rechnung auf einen Dritten auszus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 36 Maßgeblicher Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren nach VV 2200 ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung.[7] Auf den Wert, zu welchem dem ausländischen Anwalt der Auftrag erteilt worden ist, kommt es nicht an. Beispiel: Dem ausländischen Anwalt wird der Auftrag erteilt, eine Klage in Höhe von 30.000 EUR einzureichen. Bevor der ausländische Mandant das Einvern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 4 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt in Bußgeldsachen eine Terminsgebühr für jeden Kalendertag, an dem ein Termin stattfindet. Im Gegensatz zu den Strafsachen unterscheiden die Bußgeldsachen nicht zwischen Hauptverhandlungsterminen und sonstigen Terminen. Soweit der Anwalt für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung eine Gebühr er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Partei führt den Rechtsstreit, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist

Rz. 226 Häufig kommt es vor, dass das Gericht der Partei Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der beabsichtigten Prozessführung bewilligt. Soweit die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nämlich nur teilweise Aussicht auf Erfolg bietet, hat das Gericht die Bewilligung auf denjenigen Teil zu beschränken, der hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Im Übrigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verrechnungssperre

Rz. 38 Die Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hindert auch eine Verrechnung des übergegangenen Vergütungsanspruchs mit Gegenforderungen der Partei etwa aufgrund überhöhter Gerichtskostenzahlungen, solange der PKH-Beschluss nicht aufgehoben oder abgeändert wurde.[42] Sie greift hingegen dort nicht ein, wo auch der Anwalt berechtigt wäre, seinen Vergütungsanspruch durchzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 58 Abs. 2

Rz. 25 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung und Beratungshilfevergütung verbleiben. Der Gesetzgeber hat indes bei Einführung des § 15a die vergleichbare, im Rahmen der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mehrfacher Auftrag

Rz. 83 Wird der vormals als Terminsvertreter tätige Anwalt später zum Verfahrensbevollmächtigten oder wird der Verfahrensbevollmächtigte später zum Terminsvertreter, so fallen die Gebühren nach VV 3401, 3402 nicht gesondert neben denen der VV 3100 ff. an. Es handelt sich insgesamt um eine einzige Angelegenheit. Der Anwalt erhält keine höhere Vergütung, als wenn er von vornhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung

Rz. 59 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung des Abs. 1 eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstreit rechtskräftig abges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Auslagen

Rz. 64 Außer der vereinbarten Gutachtengebühr kann der Anwalt grundsätzlich auch die Erstattung seiner Auslagen verlangen. Die Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 erstreckt sich nur auf die Gebühr als Äquivalent der anwaltlichen Werkleistung, nicht auch auf die Auslagen (siehe Rdn 8). Wenn insoweit keine gesonderte Auslagenvereinbarung getroffen wurde, sind die dem Anwalt im Zuge ...mehr