Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das nachfolgende Kapitel zur anwaltlichen Vergütung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren dient vorrangig dazu, dem Neuling oder schwerpunktmäßig im Verkehrszivil- oder Verwaltungsrecht tätigen Praktiker, der mit Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten nur selten in Berührung kommt, einen ersten Überblick über Besonderheiten der Abrechnung zu vermitteln. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / III. Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer

Rz. 159 Der Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer im Schadensfall von der persönlichen Inanspruchnahme freizustellen. Diese Verpflichtung erfüllt er, indem er die begründeten Schadensersatzansprüche Dritter befriedigt und unbegründete Schadensersatzansprüche abwehrt, soweit diese Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / b) Vergütungsvereinbarung

Rz. 138 Beruht die nicht erstattungsfähige Differenz der Anwaltskosten darauf, dass der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat und die gesetzlichen Gebühren überschritten werden, so kommt eine Inanspruchnahme des Rechtsschutzversicherers nicht in Betracht. Denn dieser trägt nach § 5 Abs. 1a ARB 2010 bzw. 2.3.1.2 ARB 2012/2019 die Anwaltskosten nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 291 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Mitwirkung (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXIV. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 179 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[39] Rz. 180 Beispiel: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Zusätzliche Gebühr

Rz. 243 Auch bei der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5151 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte.[38] Damit ergeben sich jetzt folgende Beträge:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / ee) Einigung vor Anhängigkeit

Rz. 355 Unklar ist, ob die fiktive Terminsgebühr auch schon vor Anhängigkeit anfallen kann. Das LAG Hamburg hat dies verneint. Rz. 356 Hinweis 1. Die Terminsgebühr setzt nicht, wie ihre Bezeichnung eigentlich suggeriert, die Teilnahme an einem Termin, also an einer mündlichen Verhandlung, sei es eine Güteverhandlung oder einer streitige Kammerverhandlung, voraus, sondern die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Gegenstandswert im ... / a) Wertveränderungen

Rz. 64 Bei Erhöhung des Streitwertes durch Klageerweiterung nach der ersten mündlichen Verhandlung berechnet sich die zunächst entstandene Terminsgebühr nach erneuter Terminswahrnehmung nach dem Betrag, der sich aus dem erhöhten Gesamtbetrag des Streitwertes ergibt. Wird also eine Klage über 5.000 EUR nach mündlicher Verhandlung auf einen Betrag von 8.000 EUR erweitert und s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 3. Neutralitätsgebot

Ungeachtet bestehender Belehrungspflichten trifft den Notar das Gebot unparteiischer Tatsachenfeststellung. Hinweis § 14 BNotO: Der Notar hat sein Amt getreu seinem Eide zu verwalten. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 4. Folgen der Zahlung

Rz. 153 Soweit der Rechtsschutzversicherer Zahlungen geleistet hat, geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erstattung der gezahlten Beträge auf ihn über (§ 86 Abs. 1 VVG bzw. § 17 Abs. 9 ARB 2010 bzw. 4.1.8 ARB 2012/2019). Soweit Erstattungsbeträge an den beauftragten Anwalt geleistet worden sind, hat der Rechtsschutzversicherer einen unmittelbaren Anspruch aus überg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / d) Inanspruchnahme der Kaskoversicherung

Rz. 142 Nimmt der Mandant die eigene Kaskoversicherung in Anspruch – etwa, weil er den Unfall ganz oder teilweise mitverursacht hat –, so werden die dabei entstandenen Anwaltskosten (soweit sie nicht vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten sind – vgl. dazu Rdn 71 ff.) nur unter bestimmten Umständen vom Rechtsschutzversicherer getragen.[97] Dieser ist nämlich ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Sachlicher Zusammenhang

Rz. 233 Schließlich muss ein sachlicher Zusammenhang zwischen der vorprozessualen Tätigkeit und dem gerichtlichen Verfahren bestehen, d.h. der Streitstoff muss im Wesentlichen derselbe sein.[163] Rz. 234 Beispiel Fahrer F wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Da die konkreten Schäden noch nicht feststellbar sind, verlangt Anwalt A vom gegnerischen Versicherer V ein A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Gerichtliches Verfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 199 Entscheidend ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten bestellt wurde.[143] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle, der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann.[144] a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr Rz. 200 Wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Anrechnung nach Betragsrahmengebühren

Rz. 63 Die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG gilt aber nicht nur bei der Anrechnung von Wertgebühren, sondern auch bei der Anrechnung von Betragsrahmengebühren, nämlich dann, wenn im Verwaltungsverfahren mehrere Geschäftsgebühren angefallen sind und es anschließend zu einem einheitlichen Widerspruchsverfahren kommt oder wenn mehrere Widerspruchsverfahren in ein einziges Klagev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVIII. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 188 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[43] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 31 Für den Mandanten muss sich aus der Vergütungsvereinbarung bestimmt bzw. bestimmbar ergeben, welche Vergütung er zu zahlen hat. Soweit der Anwalt neben dem Pauschal- oder Zeithonorar die anfallenden Auslagen erstattet haben will, muss er auch für diese eine entsprechende Vereinbarung treffen. Denn im Zweifel sind diese – ebenso wie die Umsatzsteuer – von der Pauschale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 18. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung nach Vorb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 22. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[22] Beispiel 38 Der Anwalt hatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Allgemeine Gebühren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (2) Zweiter Rechtszug

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXI. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 105 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Rz. 106 Beispiel: Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2020 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat der An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsbeschwerde

Rz. 26 Die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren (Nrn. 5113, 5114 VV RVG) folgt wiederum der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur Abrechnung in Ordnungswidrigkeitenverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung, bei Unterbringung und bei sonstigen Zwangsmaßnahmen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 1. Überblick

Rz. 18 Die Vergütung des Anwalts wird im Gegensatz zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Einzeltätigkeiten und Verfahren auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIX. Rechtsmittelverfahren

Rz. 129 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 130 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, so dass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Rz. 131 Beispi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Allgemeine Gebühren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskostengesetz (GKG) / A. Überblick

Rz. 1 Auch im GKG sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Auch hier liegt das Erhöhungsvolumen bei ca. 10 %. Rz. 2 Die Erhöhung betrifft zum einen die Beträge der Tabelle des § 34 Ans. 1 GKG. So ist der Eingangsbetrag von 35,00 EUR auf 38,00 EUR heraufgesetzt worden. Auch sind die nachfolgenden Erhöhungsbeträge angehoben worden. Die Mindestgebühr im Mahnverfahren ist von 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 256 In Teil 7 VV RVG sind nur die Auslagentatbestände für die Reisekosten des Anwalts angehoben worden. Die Auslagenbeträge für Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG) sowie der Betrag der Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (Nr. 7002 VV RVG) sind dagegen unverändert geblieben. Zwar sind auch hier Forderungen nach einer Erhöhung gestellt worden. Aus Sicht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Inhaltliche Änderungen

Rz. 192 Die Übergangsregelung des § 60 RVG ist in Absatz 1 völlig neu gefasst worden. Aufgegeben worden ist die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren. Darüber hinaus stellt die Neufassung sicher, dass sich für den Anwalt die Wahl- und die Pflichtanwaltsgebühren immer nach demselben Recht richten. Das hatte die Rechtsprechung aufgrund der bisherigen Fassung zum T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Revisionsverfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 324 Der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Anwalt erhält die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG. Wiederum fällt sie für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information an und umfasst neben der Berufungseinlegung, der Berufungsbegründung oder -erwiderung auch alle weiteren Schriftsätze, die während der Berufungsinstanz anfallen. Hierzu gehört der Tatbesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / h) Strafvollstreckung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Aussetzung des... / II. Kostenfestsetzungsverfahren ist auszusetzen

Werde in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG vom Antragsgegner eingewandt, dass der vom Anwalt angesetzte Wert unzutreffend sei, liege darin konkludent der Antrag, dass der Gegenstandswert gerichtlich festgesetzt werden soll. Für die Festsetzung des Gegenstandswerts sei aber nicht der Rechtspfleger zuständig, sondern der erkennende Richter. Daher sei in einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Mehrere Verfahren

Rz. 300 Werden die verschiedenen Ansprüche – was möglich, in der Praxis jedoch eher selten ist – in verschiedenen Verfahren geltend gemacht und diese auch nicht vom Gericht verbunden, so erhält der Anwalt für jedes Verfahren gesonderte Gebühren. Problematisch ist in diesen Fällen nicht die Entstehung der Gebühren gegenüber den einzelnen Mandanten, sondern vielmehr die Frage,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 13. Selbstständiges Beweisverfahren

Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten. Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[17] Beispiel 27 Der Mandant hatte dem Anwalt im Mai 2020 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens erteilt. Nach Abschluss des Beweisverfahrens erteilt der Mandant im Januar 2021 den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 14 Im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten, das letztlich zum Massengeschäft vieler Anwälte gehört, dürfte der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen bis heute nicht der Regelfall, sondern eher eine Ausnahme bilden. Ein Großteil der Mandanten verfügt über eine Rechtsschutzversicherung, d.h. hier werden Gebühren oberhalb des gesetzlichen Rahmens nicht erstattet. Die Eff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 7. Erinnerung

Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[7] Soweit nach § 16 Nr. 10 Buchst a) RVG mehrere Erinnerungen als eine Angelegenheit gelten, kommt es auf den Auftrag zur ersten Erinnerung an. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB

Rz. 43 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wiederum kann seine Anwaltskosten, soweit sie nicht der Unfallgegner erstattet, bei seinem Rechtschutzversicherer geltend machen.[13] Dabei ist allerdings eine mögliche Einschränkung des Leistungsu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LVII. Verwaltungsverfahren

Rz. 169 Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst ­danach erteilt worden ist. Rz. 170 Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / a) Anspruch nur teilweise begründet

Rz. 134 Haften die Gegner nicht für sämtliche Schäden des Unfalls bzw. aufgrund Mithaftung des Mandanten nur nach einer Quote, so verbleibt ein Differenzbetrag an Anwaltskosten, der nicht vom Erstattungsanspruch erfasst wird. Rz. 135 Beispiel 1 Eigentümer E macht Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR geltend. Der gegnerische Versicherer V wendet ein Mitverschulden am Unfall e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Leitentscheidu... / IV. Hinterbliebenengeld

Dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung nicht die Forderung nach einem Schmerzensgeld für Angehörige aufgegriffen hat, war aus Sicht des Senats nicht zu beanstanden, wurde aber vielfach kritisiert[96] und führte nach umfangreichen Diskussionen und sowie einer Empfehlung des 50. VGT 2012 im Jahr 2017 zur Einführung eines Anspruchs auf das sog. Hinterbliebenengeld durch Einfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Einigung

Rz. 287 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich nach § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglichkeit aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Weitere Wertstufen

Rz. 134 Gegenüber der vorherigen Fassung sind zudem vier weitere Wertstufen eingeführt worden, nach denen der PKH-Anwalt höhere Gebühren erhalten kann. Während die Gebührentabelle des § 49 RVG bislang bei Werten von über 30.000,00 EUR abschloss, endet sie jetzt erst bei Werten von über 50.000,00 EUR. Rz. 135 Eine Tabelle nach den neuen Gebührenbeträgen zu den gängigen Gebühre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / ee) Zuständiges Gremium

Rz. 626 In der Abgrenzung zwischen Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat ist die Zuständigkeit genau zu prüfen. Ist der Anwalt vom falschen Gremium mandatiert, kann er insoweit keinen Verfügungsanspruch geltend machen. Die Zuständigkeit der Gremien für Interessenausgleich und Sozialplan kann auseinanderfallen.[1365]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / e) Rechtsbeschwerde

mehr