Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 26 Kartellrecht / 7. Beschwerdeverfahren

Rz. 31 Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung der Kartellbehörde sind Einspruch (§§ 67 ff. OWiG) und Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG). Abweichend vom OWiG ist nach §§ 83 f. GWB für diese Rechtsbehelfe das OLG zuständig, in dessen Bezirk die Kartellbehörde ihren Sitz hat; bei Entscheidungen des Bundeskartellamts ist dies das OLG Düsseldorf.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Die Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO ist ein Rechtsbehelf, der für das Verfahren der Zwangsvollstreckung vorgesehen ist. Rz. 25 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann nur die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren angegriffen werden. Insoweit ist sie abzugrenzen von der Vollstreckungsentscheidung, ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 39 Steuerrecht / c) Ausnahmen

Rz. 115 Ausnahmsweise kommt ein Prozess ohne Vorverfahren in Betracht: Untätigkeitsklage und Sprungklage. Die Sprungklage ist zulässig, wenn die Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht gegenüber zustimmt. Stimmt die Behörde nicht zu, ist die Klage als außergerichtlicher Rech...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Im Bußgeldverfahren

a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Rz. 99 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchs...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 96 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[159]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Revision, §§ 333 ff. StPO

Rz. 97 Mit der Revision gem. § 333 ff. StPO soll das Urteil und das ihm zugrunde liegende Verfahren auf Rechtsfehler überprüft werden.[160]mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 434 Der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er führt zur Beseitigung einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Wiedereinsetzung ist aber ausgeschlossen, wenn das Verfahren bereits zuvor durch eine vom Revisionsgericht nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 5 StPO erlassene Sachentscheidung abgeschlossen wurde. Durch die Wiederein...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Voraussetzungen

Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erinnerung allerdings ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Form

Rz. 699 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 700 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schriftsatz ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 78 Die VwGO sieht als Rechtsmittel die Berufung (§§ 124 ff. VwGO), die Revision (§§ 132 ff. VwGO) und die Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO) vor. Die gegen Gerichtsbescheide (§ 84 VwGO) gegebenen Rechtsmittel ergeben sich aus § 84 Abs. 2 VwGO. Durch diverse Gesetzesnovellen (6. VwGOÄndG, RmBereinVpG, 1. JuMoG) wurden die verfahrensrechtlichen, formellen und materiellen Vorauss...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufhin ein Klageverfahren eingeleitet und die Forderung tituliert. Nachfolgend ist ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 282 Durch das Anhörungsrügengesetz vom 9.12.2004 wurde die erst durch das Zivilprozessreformgesetz eingefügte Rüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gem. § 321a ZPO neu gefasst. Nunmehr ist in allen Fällen – und nicht mehr nur bei Urteilen – auf Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei das Verfahren fortzuführen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Rechtsmit...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VI. Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher auch die Gitarre des D und versah sie mi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / I. Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel

1. Typischer Sachverhalt Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufhin ein Klageverfahren eingeleitet und die Forderung tit...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VII. Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pf...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Einspruchsverfahren

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist in den Vorschriften des 7. Teils der Abgabenordnung (AO) in den §§ 347–367 geregelt. Gegen die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte ist der Einspruch bei der erlassenden Behörde, d.h. i.d.R. dem Finanzamt, der statthafte Rechtsbehelf. Die Oberfinanzdirektion ist als Aufsichtsbehörde des Finanzamtes mit dem Fall nur d...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 1. Anfechtungsklage ohne Vorverfahren

Rz. 77 Der Planfeststellungsbeschluss ist als Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage angreifbar (§ 42 Abs. 1 VwGO). Die für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte geltende Grundregel, wonach die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts auf den Widerspruch Betroffener durch die Verwaltung in einem Vorverfahren zu prüfen ist (§ 68 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 VwGO), gilt für Planfeststell...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Erinnerung gegen Gerichtsvollziehermaßnahme

1. Typischer Sachverhalt Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung g...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung gem. § 717 Abs. 2 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Erinnerung gegen Maßnahme des Vollstreckungsgerichts

1. Typischer Sachverhalt Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise...mehr

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§ 50 Vergaberecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die im Vergaberecht ergangenen gesetzlichen Regelungen seit Ende der 90er Jahre haben insbesondere die subjektiven Rechte des Bieters erweitert. Die letzte grundlegende Reform des auf europäischem Richtlinienrecht basierenden oberschwelligen Kartellvergaberechts erfolgte im Jahr 2016. Für die in diesem Kapital behandelten Rechtsbehelfe im EU-Vergaberecht sind die Verga...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO

Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[158]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einspruch gegen den Strafbefehl gem. §§ 410 ff. StPO

Rz. 98 In dem Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO) kann der Angeklagte gegen den Strafbefehl gem. § 410 StPO innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Beginn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 99 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchseinlegung ist auch durch ein Telefax m...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Wiedereinsetzung

Rz. 104 Wiedereinsetzung ist möglich gegen die Versäumung aller gesetzlichen und richterlich festgesetzten Fristen einschließlich der Versäumung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag. Im Strafbefehlsverfahren ist, wenn ein Einspruch verworfen worden ist und der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist, zweispurig zu verfahren, nämlich Wiedereinsetzung ...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / I. Grundsätze des Rechtsschutzes

Rz. 2 Die Individualbeschwerde ähnelt der deutschen Verfassungsbeschwerde. Wie diese dient sie dem Schutz von Individualrechten. Sie ist weder ein ordentlicher Rechtsbehelf noch setzt sie eine Superrevision in Gang.[19] Sie ist grundsätzlich subsidiär, mithin nur nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe zulässig.[20] Eine positive gerichtliche Entscheidung führt z...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Hier kann auf die Ausführungen oben (siehe Rdn 24 f.) verwiesen werden.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 39 Zum Antrag auf Anerkenntnisurteil gemäß § 307 ZPO: Eines förmlichen Antrages bedarf es zwar nicht. Gleichwohl erscheint es sachgerecht, ihn als "Anregung" zu formulieren, da in der Praxis sonst nach einem Anerkenntnis nachgefragt wird.mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / V. Anmerkungen zum Muster

Rz. 12 Bei der Wahl des Rechtsbehelfs ist nunmehr verstärkt darauf zu achten, ob die landesrechtlichen Regelungen die Möglichkeit der Anstrengung eines Widerspruchsverfahrens eröffnen. In Bayern entfällt z.B. in der dargestellten Konstellation die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gem. Art. 15 Abs. 2 BayAGVwGO. Daher muss der Baueinstellungsbescheid direkt vor dem VG...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 ZPO)

a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 7. Leistungsstörungen

Rz. 183 Haben die Parteien nichts näher vereinbart, so sind Waren gem. Art. 35 Abs. 2 lit. a UN-Kaufrecht dann vertragswidrig, wenn sie nicht den Abreden oder Gebräuchen der Parteien bzw. den Vorgaben des Art. 35 Abs. 2 UN-Kaufrecht entsprechen.[376] Art. 35 UN-Kaufrecht erfasst auch offene und versteckte Qualitätsabweichungen, Mengenfehler und Aliud-Lieferungen.[377] Die Be...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Erledigungsgebühr Nr. 1002 VV-RVG

Rz. 266 Diese Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes erledigt. Hat der Rechtsanwalt bei der Erledigung mi...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / IV. Sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 32 Der Gläubiger beantragte aufgrund eines vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und entsprechend zugestellt. Auf die Erinnerung des Schuldners nach § 766 ZPO – er wurde gemäß § 834 ZPO nicht angehört – ist dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufschiebe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Voraussetzungen Rz. 33 Der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO kommt in der Zwangsvollstreckung eine doppelte Bedeutung zu. Liegt nicht nur eine Vollstreckungsmaßnahme, sondern eine Vollstreckungsentscheidung vor (siehe dazu Rdn 23 ff.),[21] so ist die sofortige Beschwerde unmittelbar statthaft und tritt an die Stelle der Erinnerung. Während die Erin...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Zur Zuständigkeit des Gerichts: Zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Klausel erteilt hat (§§ 732 Abs. 1, 724 Abs. 2 ZPO). Liegt eine notarielle Urkunde vor, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 797 ZPO).mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 4. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 80 Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist nach § 52 Nr. 1 VwGO das Gericht der Belegenheit der planfestgestellten Anlage zuständig.[192]mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durchgeführten Zwangsvollstr...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 2. Antrag auf Planergänzung

Rz. 78 Kommt eine Planaufhebung wegen der Möglichkeit der Fehlerbehebung durch Planergänzung nicht in Betracht (s.o.), ist vom Kläger ggf. hilfsweise ein Antrag auf Planergänzung zu stellen, andernfalls wird die Klage als unbegründet abgewiesen.mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 4. VA mit Doppelwirkung

Rz. 55 Nach §§ 80a, 80 Abs. 1 S. 2 VwGO gelten die dargelegten Grundsätze auch bei VAen mit Doppelwirkung (Drittwirkung). Legt demnach ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden VA ein, können je nachdem, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat oder nicht, der Begünstigte oder der Dritte vorläufigen Rechtsschutz nach den...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 373 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[189] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster 41.6: Mandatsbedingungen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). 2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle le...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[98] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsbeschwerde

Rz. 100 Gem. § 79 Abs. 3 OWiG gelten für die Rechtsbeschwerde und das weitere Verfahren die Vorschriften der StPO und des GVG über die Revision entsprechend. Gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 1 StPO beträgt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde eine Woche nach Verkündung des Urteils. Gem. § 79 Abs. 4 OWiG beginnt die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwer...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Klausel

Rz. 4 Neben dem Titel ist für die Vollstreckung noch die Vollstreckungsklausel erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Sache die Entbehrlichkeit ergibt. Sie stellt eine amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit von Vollstreckungstiteln dar, bescheinigt die Vollstreckungsreife (vorläufige Vollstreckbarkeit oder Rechtskraft) u...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 17 Soweit ein Verwaltungsakt in formelle Bestandskraft erwachsen ist, d.h. mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbar ist, kann die Finanzbehörde nur noch in Ausnahmefällen einen berichtigenden Bescheid erlassen, soweit gesetzliche Vorschriften eingreifen. Die AO verfügt über ein zwar kompliziert anmutendes, aber ausdifferenziertes System von Korrekturvorschri...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _____ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _____ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufun...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 40 Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher auch die Gitarre des D und versah sie mit einer Pfandsiegelmarke...mehr