Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 6 Auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vom Gesetzgeber als existenzielle Entscheidung für den Schuldner angesehen, wenn dieser rechtunkundig und nicht in der Lage ist, sich im Insolvenzverfahren angemessen mündlich und schriftlich zu äußern.[10] Wegen der ausdrücklich in § 4a Abs. 2 postulierten besonderen Fürsorge des Insolvenzgerichts für den Insol...mehr

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AGS 12/2020, Erinnerung geg... / 2 Aus den Gründen

Nach § 18 Nr. 3 RVG ist jedes Beschwerdeverfahren, jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten, eine besondere Angelegenheit. Diesen Grundsatz schränkt § 16 Nr. 10 RVG für das Kostenfestsetz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Abweisung des Antrags auf Verfahrenskostenstundung

Rn 1 Für den mittellosen Schuldner führt der Weg in die angestrebte Restschuldbefreiung nur über die Kostenstundung. Ihre Gewährung ist Prämisse für den wirtschaftlichen Neubeginn des Schuldners, sodass die Ablehnung oder Aufhebung einen massiven Eingriff in dessen Rechte darstellt.[1] Eine übermäßige wirtschaftliche Belastung des Schuldners nach Erteilung der Restschuldbefr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Beschluss über die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung

Rn 3 Auch die Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 207 mangels Masse hat für den Schuldner die Konsequenz, dass er das Restschuldbefreiungsverfahren nicht mehr erreichen kann, § 289. Rn 4 Die Entscheidung des Insolvenzgerichts zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führt zum Wegfall der Stundungswirkungen. Rn 5 Soweit über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Beschwerde der Staatskasse

Rn 8 Wird dem Schuldner die beantragte Verfahrenskostenstundung bewilligt, steht der Staatskasse ein Beschwerderecht nach Abs. 2 zu. Die Beschwerde kann indes nur darauf gestützt werden, dass dem Schuldner nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Stundung nicht hätte gewährt werden dürfen. Die Staatskasse kann die Beschwerde dementsprechend nur mit der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Frist

Rn 11 § 4d ordnet im Hinblick auf § 6 ausdrücklich und für bestimmte Entscheidungen des Insolvenzgerichts im Zusammenhang mit der Verfahrenskostenstundung die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde an. Die Beschwerdefrist (Notfrist) [16] beträgt gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwei Wochen. Der Fristbeginn richtet sich nach § 6 Abs. 2. Eine Aussetzung der Vollziehung des angefoch...mehr

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zfs 12/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… Die nach der teilweisen Rücknahme verbleibende Berufung ist zulässig und begründet." Denn die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festsetzung von Verwaltungskosten durch den Bescheid der Bekl. v. 8.12.2017 sind rechtswidrig und verletzen den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zutreffend und übereinstimmend setzen die Beteiligten voraus, dass im Anfechtungspro...mehr

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AGS 12/2020, Rechtspflegere... / Leitsatz

Die prozessuale Möglichkeit des Beschwerdegegners, sich einer sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers anzuschließen, schließt die Rechtspflegerinnerung des Beschwerdegegners gegen den gleichen Beschluss aus. Über beide Rechtsbehelfe ist einheitlich zu entscheiden. OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.5.2020 – 8 WF 80/20mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 10. Aufsatzliteratur

Rn 33 Lüke, Aus der Werkstatt des Gesetzgebers: Neues im Beschwerdeverfahren in Insolvenzsachen, ZIP 2001, 1661; Pape, G., Die Oberlandesgerichte werden arbeitslos!, ZInsO 2001, 777; Pape, I., Auswirkungen der ZPO-Reform auf das insolvenzrechtliche Beschwerdeverfahren, NZI 2001, 516; Stamer, Das System der Rechtsbehelfe im Insolvenzverfahren (2015).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Während nach dem Recht der Konkursordnung grundsätzlich jede Entscheidung des Konkursgerichtes mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden konnte, soweit nicht ausdrücklich die Unanfechtbarkeit der Entscheidung gesetzlich angeordnet war und gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts unter den Voraussetzungen des § 568 Abs. 2 ZPO a.F. die sofortige weitere Beschw...mehr

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AGS 12/2020, Streitwertbesc... / Leitsatz

Es gibt zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; den Umfang des Rechtsmittelzuges darf der Gesetzgeber bestimmen. Sieht die Prozessordnung jedoch ein Rechtsmittel vor, so gebietet die Garantie effektiven Rechtsschutzes (für den Zivilprozess: Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), den Zugang hierzu nicht unzumutbar zu erschweren. Mit diesen Anforderungen ist es unve...mehr

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zfs 12/2020, Versagung von ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BVerfG hat praktische Bedeutung für alle Gerichtsbarkeiten, in denen sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem höheren Rechtszug in direkter oder – wie hier – in entsprechender Anwendung nach § 119 Abs. 1 S 1 und 2 ZPO richtet. Hat der Gegner das Rechtsmittel eingelegt, ist gem. § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO in einem höheren Rechtszug nicht zu prüfen,...mehr

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AGS 12/2020, Streitwertbesc... / 1 Aus den Gründen

A. Die Beschwerdeführerin rügt, ihr sei verfassungswidrig Rechtsschutz gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss versagt worden. I. 1. Die Beschwerdeführerin hatte einem Arbeitnehmer gekündigt, der daraufhin beim Arbeitsgericht Chemnitz die Feststellung beantragte, dass die Kündigung unwirksam sei. Der Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet. In diesem wurde vereinbart, ...mehr

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AGS 12/2020, Unzulässige Er... / 2 Aus den Gründen

1. a) Die Verfahrenswertbeschwerde wurde zwar rechtzeitig angebracht (§§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG), aber sie erweist sich als unzulässig, da die Antragsgegnerin durch den von ihr angegriffenen Beschluss nicht beschwert ist: Denn von ihr wird nicht eine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern dessen – freilich nicht näher bezifferte – Heraufsetzung begehrt. Du...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Die Entscheidungen des Insolvenzgerichts unterliegen nur in den Fällen einem Rechtsmittel, in denen dieses Gesetz die sofortige Beschwerde vorsieht. Die sofortige Beschwerde ist beim Insolvenzgericht einzulegen. (2) Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. (3) 1Die Entscheidung des Beschwe...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2.4 Aufhebung der Anordnung

Wird der Beschluss über die Anordnung des Zwangsmittels später aufgehoben, z.B. aufgrund eines Rechtsmittels, so entfallen die Gerichtsgebühren rückwirkend, weil eine Anordnung nicht (mehr) vorliegt. Zudem dürfte dann die zugrundeliegende Entscheidungshaftung entfallen sein. Davon zu unterscheiden ist aber, dass das Gericht lediglich von der weiteren Beitreibung des Zwangsgel...mehr

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FoVo 12/2020, Erstattung vo... / Leitsatz

1. Sieht eine Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu aufgrund des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gewährten Rechts auf effektiven Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG, 4.7.2017 – 2 BvR 2157/15). 2. Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Rechtspflegererinnerung

Rn 27 Soweit gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde gegeben ist, gilt dies unabhängig davon, ob die Entscheidung des Insolvenzgerichts durch den Insolvenzrichter oder den Rechtspfleger getroffen worden ist.[38] Rn 28 Die Regelung des Abs. 1 lässt daneben die Möglichkeit der Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 1 Satz 2...mehr

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zfs 12/2020, Versagung von ... / Leitsatz

1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. 2. Es verstößt jedoch gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG,...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 4.2 Kostenhaftung

Für die Gebühren haftet derjenige, dem das Beschwerdegericht die Kosten auferlegt (§ 24 Nr. 1 FamGKG, § 27 Nr. 1 GNotKG). Daneben haftet der Beschwerdeführer als Antragsschuldner (§ 21 Abs. 1 FamGKG; § 22 Abs. 1 GNotKG). Im Geltungsbereich des GNotKG ist jedoch § 25 Abs. 1 GNotKG zu beachten. Danach erlischt die Antragshaftung des Beschwerdeführers, wenn das Rechtsmittel ganz...mehr

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AGS 12/2020, Anrechenbarkei... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte gegen den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe verhängt und ihn dazu verurteilt, der Nebenklägerin 4.000,00 EUR Schmerzensgeld nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin hat das...mehr

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FoVo 12/2020, Erstattung vo... / 2 II. Das wichtigste aus der Entscheidung des BVerfG

Verfassungsbeschwerde angenommen und für begründet erklärt Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt. Die Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG liegen vor. Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Das angegriffene Versäumnisteil- und Schlussurteil verstößt gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Ar...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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FF 12/2020, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass ihr Anrecht bei der X. Lebensversicherung AG nach dem angegriffenen Scheidungsverbundbeschluss des Familiengerichts intern geteilt und in Höhe von 10.780,70 EUR auf den Antragsgegner übertragen wurde. [2] Auf die beiderseitigen Anträge der beteiligten Ehegatten hat das Familiengericht deren Ehe auf die mündliche Anh...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 2. Angelegenheit

Die Frage der Angelegenheit ist eine bedeutende Frage im Rahmen der Beratungshilfe, denn hier entscheidet sich, ob der Rechtsanwalt, der das "Armutsmandat" annimmt, einmal oder ggf. mehrfach "Geld" erhält. Gem. § 2 Abs. 2 BerHG wird Beratungshilfe nicht für einzelne Tätigkeiten, sondern in "Angelegenheiten" gewährt. Die Beratungspersonen erhalten pro Angelegenheit für ihre T...mehr

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zfs 12/2020, Versagung von ... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die Verfassungsbeschwerde ist hinsichtlich der abgelehnten Prozesskostenhilfe zulässig und begründet. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers auf Rechtsschutzgleichheit angezeigt. Das kann die Kammer entscheiden (§ 93c Abs. 1 BVerfGG); die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassun...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 7. Gegenstandswert

In den Verfahren nach § 35 FamFG entstehen weder im erstinstanzlichen noch in den Rechtsmittelverfahren wertabhängige Gerichtsgebühren. Da Festgebühren zur Anwendung kommen, sind auch für die Anwaltsgebühren die Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens anzuwenden (§ 23 Abs. 1 S. 2 RVG).[16] Das gilt jedoch nur, wenn es sich um ein vom FamGKG erfassten Verfahren handelt....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Rechtsmittel

1. Die Revision Rz. 60 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Gegen Urteile der FG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Revision beim BFH (> Bundesfinanzhof) gegeben. Die gesetzlichen Grundlagen für das Revisionsverfahren enthalten die §§ 115ff FGO. Gegen andere Entscheidungen der FG als Urteile oder Gerichtsbescheide ist die Beschwerde zum BFH gegeben (> Rz 75 ff). a) Die Zulässigkei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Der außerordentliche Rechtsbehelf

I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Wiederherstellung der hemmenden Wirkung, Einstweilige Anordnung, Wiederaufnahmeklage, Anhörungsrüge Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerordentliche Rechtsbehelfe kennt sowohl die AO als auch die FGO. Als solche können beantragt werden, Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Der außergerichtliche Rechtsbehelf – Das außergerichtliche Vorverfahren –

I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Als förmlicher Rechtsbehelf im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist der Einspruch gegeben (§§ 347, 348 AO). Das der Überprüfung der Einspruchsentscheidung dienende steuergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Zu den nichtförmlichen Rechtsbehelfen > Rz 96 und > Petition. Zu dem ebenfalls vom förmlichen Rechts...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Der gerichtliche Rechtsbehelf

I. Die Klage 1. Rechtsweg, Zulässigkeit Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Zum Rechtsbehelf in Kirchensteuersachen

Rz. 98 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In Angelegenheiten der > Kirchensteuer ist in einzelnen KiStG der Rechtsweg zu den Finanzgerichten (FG/BFH) gegeben, und zwar in BY, HH, MV, NW, SL, SN und TH; in BW und HB, soweit die FÄ die KiSt verwalten (für ev KiSt in BW vgl BFH 184, 167 = BStBl 1998 II, 126). Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (VG/OVG/BVerwG) ist vorgesehen für ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsbehelfe

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Die Revision

Rz. 60 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Gegen Urteile der FG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Revision beim BFH (> Bundesfinanzhof) gegeben. Die gesetzlichen Grundlagen für das Revisionsverfahren enthalten die §§ 115ff FGO. Gegen andere Entscheidungen der FG als Urteile oder Gerichtsbescheide ist die Beschwerde zum BFH gegeben (> Rz 75 ff). a) Die Zulässigkeit der Revision ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Die Beschwerde beim BFH

a) Gegenstand der Beschwerde Rz. 75 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Entscheidungen des FG, gegen die nicht wie zB bei Urteilen oder einem Gerichtsbescheid die Revision (> Rz 60 ff) gegeben ist, und bestimmte prozessuale Entscheidungen des vorsitzenden Richters können im Rahmen des § 128 FGO mit der Beschwerde beim BFH angefochten werden. In Betracht kommen ua Beschlüsse des FG wie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Als förmlicher Rechtsbehelf im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist der Einspruch gegeben (§§ 347, 348 AO). Das der Überprüfung der Einspruchsentscheidung dienende steuergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Zu den nichtförmlichen Rechtsbehelfen > Rz 96 und > Petition. Zu dem ebenfalls vom förmlichen Rechtsbehelf abzugr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Die Klage

1. Rechtsweg, Zulässigkeit Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Gegenvorstellung und Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 96 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Neben dem förmlichen außergerichtlichen (> Rz 1 ff) und den gerichtlichen (> Rz 32 ff) Rechtsbehelfen gibt es sog formlose Rechtsbehelfe, die Ausdruck des allgemeinen Petitionsrechts sind (Art 17 GG; > Petition). Dazu gehören die Gegenvorstellung und die Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit der Gegenvorstellung wendet sich der Stpfl an die Behörde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einspruchsbefugter und Einspruchsadressat

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Einspruch kann nur einlegen (Aktivlegitimation), wer geltend macht, durch einen > Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein (§ 350 AO); zu den Rechtsfolgen vgl BFH/NV 2008, 9 = HFR 2008, 323. Zur Einspruchsbefugnis des ArbN in ArbG-Angelegenheiten > Rz 7–11. Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist an die Finanzbehö...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Rz. 94 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Verfassungsbeschwerde wird ebenfalls zu den außerordentlichen Rechtsbehelfen gezählt. Verfassungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4a GG) kann jeder Bürger beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erheben, der selbst durch die öffentliche Gewalt gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht verletzt zu sein glaubt. Ist gegen die Verletzung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Wiederherstellung der hemmenden Wirkung, Einstweilige Anordnung, Wiederaufnahmeklage, Anhörungsrüge

Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerordentliche Rechtsbehelfe kennt sowohl die AO als auch die FGO. Als solche können beantragt werden, Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 82 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 83 Stand: E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Gegenstand der Beschwerde

Rz. 75 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Entscheidungen des FG, gegen die nicht wie zB bei Urteilen oder einem Gerichtsbescheid die Revision (> Rz 60 ff) gegeben ist, und bestimmte prozessuale Entscheidungen des vorsitzenden Richters können im Rahmen des § 128 FGO mit der Beschwerde beim BFH angefochten werden. In Betracht kommen ua Beschlüsse des FG wie zB die Beiladung Dritter (>...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Die Durchführung des Beschwerdeverfahrens

Rz. 77 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der beanstandeten Entscheidung beim FG schriftlich oder – ausnahmsweise – zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen (§ 129 Abs 1 FGO). Zur Bekanntgabe vgl §§ 53, 54 FGO. Beschwerde unmittelbar an den BFH wahrt zwar die Frist (§ 129 Abs 2 FGO), verzögert aber d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

Rz. 95 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der EuGH ist ein gemeinsames Gericht der EU mit Sitz in > Luxemburg. Ihm zugeordnet ist ein Gericht erster Instanz, häufig als Europäisches Gericht (EuG) oder Gericht der Europäischen Union bezeichnet. Der EuGH entscheidet im Wege einer Vorabentscheidung ua über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der > Europäische Union. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Die Durchführung des Revisionsverfahrens

Rz. 66 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der BFH ist keine Tatsacheninstanz wie das FG, sondern Rechtsinstanz. Deshalb kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des FG auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (§ 118 FGO). Die Revision kann – etwa in Kirchensteuersachen – ausnahmsweise auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, wenn das maßgebliche Abga...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Die Zulässigkeit der Revision

Rz. 61 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das Urteil eines FG kann mit der Revision angefochten werden, wenn diese vom FG oder – auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin (> Rz 63) – vom BFH zugelassen worden ist (vgl § 115 Abs 1 FGO). Die Revision ist nur zuzulassen, wenn eine der vier Revisionsarten gegeben ist (Prinzip der Zulassungsrevision). Das ist gegeben (vgl § 115 Abs 2 FGO):mehr