Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Normalherstellungskosten gemäß Anlage 42 zum BewG (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 259 Abs. 1 BewG lautet:[2] „... Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist nicht von den tatsächlichen, sondern von den gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart und Flächeneinheit auszugehen (vgl. § 22 ImmoWertV). Die unter Fortentwicklung des § 85 BewG ermittelten Normalherstellungskosten ergeben sich aus der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 260 BewG lautet:[2] „... Zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt einschließlich der regionalen Baupreisverhältnisse ist der im Wesentlichen nur kostenorientierte vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt anzupassen (Marktanpassung). Hierzu ist der vorläufige Sachwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz der Wertermittlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 1 BewG lautet wie folgt:[2] „... Bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer wird bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Der Ansatz der Bodenrichtwerte vereinfacht das Verfahren insofern, als die nachhaltige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Primat des Gutachterausschusses (Abs. 2)

Rz. 131 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 2 BewG lautet:[2] „... Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben, mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln (§ 196 Absatz 1 BauGB). Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Rz. 9 Eine spezielle erstinstanzliche und örtliche Zuständigkeit wird in Abs. 4 für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg begründet. Die örtliche Zuständigkeit dieses Landessozialgerichts ist primär aufgrund des Sitzes der entsprechenden Spitzenverbände zurückzuführen. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass die Partner der jeweiligen Verträge d...mehr

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 9 Folgebescheid, Festsetzungsfrist, Rechtsschutz (Abs. 5)

Rz. 97 Änderung des Bescheids über die Zuschlagsteuer, Festsetzungsverjährung und Rechtsschutz sind durch den Charakter des Bescheids über die Zuschlagsteuer als Folgebescheid determiniert. Rz. 98 Der Bescheid über die Zuschlagsteuer ist an die Festsetzung der Maßstabsteuer gebunden, ohne dass eine selbstständige Prüfung ergehen könnte (Rz. 47ff.); nach § 51a Abs. 5 EStG ist ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 15 Gegen die Zuziehung bzw. Nichtzuziehung eines Sachverständigen kann mit der Erinnerung (§ 766 ZPO) vorgegangen werden. Schätzungsfehler sind hingegen nur auf Antrag nach Abs. 1 Satz 3 zu rügen (AG Karlsruhe, DGVZ 2021, 267 m. w. N.; AG Schöneberg, DGVZ 2009, 45; LG Limburg, DGVZ 1988, 159; AG Limburg, Beschluss v. 31.3.1988, 8 M 3410/87 n. v.; LG Köln, DGVZ 1957, 122;...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Leitsatz 1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. 2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. 3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlic...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlich bei der Erbschaf...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.6 Einspruch gegen die Änderungsbescheide

Diskutiert wird, inwieweit ein Einspruch gegen Änderungsbescheide die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnte.[1] Nach zutreffender Ansicht zählt zu den Spielregeln im steuerlichen Verfahren, dass grundsätzlich Einspruch gegen den aufgrund der Selbstanzeige ergehenden Änderungsbescheid eingelegt werden kann, wenn diese unzutreffend ist. Soweit hierdurch nur Fehler des...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.1 Testamentsvollstrecker (Zeilen 10 und 11)

Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringt und den Nachlass verwaltet. Bei Bedarf kann das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Gleiches gilt, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn unbekannt ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Dies...mehr

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§ 2 Urheberrecht / VIII. Rechtsbehelfe, Missbrauch und Auskunftsrechte

1. Beschwerdeverfahren und Schlichtung Rz. 590 §§ 13 bis 17 UrhDaG setzen Art. 17 Abs. 9 DSM-RL um und sehen neben der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen durch Nutzer und Rechtsinhabern auch die Teilnahme an einem Beschwerdeverfahren nach §§ 14 und 15 UrhDaG vor, die allerdings freiwillig ist (§ 13 Abs. 1 UrhDaG). Für Nutzer, Rechtsinhaber und Diensteanbieter ist die ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Private und behördliche Schlichtungsstellen

Rz. 599 §§ 16 und 17 UrhDaG sehen die Möglichkeit der außergerichtlichen privaten (private Schlichtungsstellen) sowie behördlichen Schlichtung (durch das Bundesamt der Justiz) vor.mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Zwingendes Recht

Rz. 606 § 22 UrhDaG stellt klar, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes weder durch individualvertragliche Regelungen noch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen abbedungen werden können.mehr

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§ 2 Urheberrecht / 4. Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 605 Für die Verpflichtung des Diensteanbieters zur Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten für das gerichtliche Verfahren gilt § 5 Abs. 1 Netzwerkdurchsetzungsgesetz entsprechend (§ 20 UrhDaG).mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Maßnahmen gegen Missbrauch

Rz. 600 § 18 UrhDaG bezweckt die Verhinderung eines Missbrauchs durch vermeintliche Rechtsinhaber (Abs. 1 bis 3) sowie Nutzer (Abs. 5). Der Rechtsinhaber kann, wenn er wiederholt die Sperrung fremder oder gemeinfreier Werke (also zu Unrecht) verlangt, durch den Diensteanbieter für einen angemessenen Zeitraum von den Verfahren nach §§ 7 und 8 UrhDaG (Blockierung) ausgeschloss...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Externes Beschwerdeverfahren

Rz. 598 Beim externen Beschwerdeverfahren kann sich der Diensteanbieter zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 14 UrhDaG einer anerkannten externen Beschwerdestelle bedienen (§ 15 Abs. 1 UrhDaG). Die Entscheidung über die Anerkennung einer externen Beschwerdestelle trifft das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt. Für die Voraussetzungen...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Internes Beschwerdeverfahren

Rz. 595 Beim internen Beschwerdeverfahren ist Folgendes zu beachten: Der Diensteanbieter muss nach § 14 UrhDaGmehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Auskunftsrecht

Rz. 604 § 19 UrhDaG setzt Art. 17 Abs. 8 DSM-RL um und gewährt dem Lizenzgeber gegenüber dem Diensteanbieter ein Auskunftsrecht über die Nutzung des lizenzierten Repertoires. Unberührt bleiben zwischen den Diensteanbietern und Rechteinhabern getroffene Vereinbarungen über den Umfang der vom Diensteanbieter bereitzustellenden Informationen (§ 19 Abs. 1 UrhDaG).[786] Rechtsinh...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Beschwerdeverfahren und Schlichtung

Rz. 590 §§ 13 bis 17 UrhDaG setzen Art. 17 Abs. 9 DSM-RL um und sehen neben der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen durch Nutzer und Rechtsinhabern auch die Teilnahme an einem Beschwerdeverfahren nach §§ 14 und 15 UrhDaG vor, die allerdings freiwillig ist (§ 13 Abs. 1 UrhDaG). Für Nutzer, Rechtsinhaber und Diensteanbieter ist die Teilnahme an außergerichtlichen Streit...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Revidierte Berner Übereinkunft

Rz. 627 Der wichtigste urheberrechtsbezogene internationale Staatsvertrag ist die "Revidierte Berner Übereinkunft – RBÜ", der inzwischen 125 Vertragsstaaten angehören.[813] Rz. 628 Die dieser Übereinkunft angehörenden Staaten haben sich zum Berner Verband zusammengeschlossen (Art. 1 RBÜ). Allerdings wurden deren Aufgaben inzwischen durch die Weltorganisation für geistiges Eig...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 7. Was tun, wenn keine Aussetzung ausgesprochen wird?

Um diese Frage zu beantworten, ist zuerst einmal erforderlich zu klären, in welcher Form die Ablehnung ergehen muss. Hierbei gilt es zu unterscheiden: Handelt die Staatsanwaltschaft, so geschieht dies durch eine Verfügung (§§ 167, 171 StPO). Sie sollte, auch wenn dies als nicht verpflichtend angesehen wird, begründet werden. Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der einer...mehr

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§ 4 Medienrecht / 3. Sitz und Organisation der Bundesnetzagentur

Rz. 111 Die Bestimmungen über den Sitz und die Organisation der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen finden sich in §§ 191 ff., früher: 116 ff. TKG sowie dem Gesetz über die Bundesnetzagentur (BNAG).[120] Die BNetzA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / F. Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrungen

Rz. 52 Nach § 39 FamFG ist bei jedem Beschluss eine Belehrung erforderlich.[67]mehr

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§ 24 Rechtsmittel / K. Rechtsmittel bei Verzögerungen

I. Keine Untätigkeitsbeschwerde Rz. 79 Nach h.M. ist eine Untätigkeitsbeschwerde nicht mehr zulässig.[108] II. Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde Rz. 80 Seit dem 15.10.2016 gelten die Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde.[109] Durch diese Rechtsbehelfe soll dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG ein präventiver ...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / IV. Rechtsmittel gegen Verbundentscheidungen

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§ 24 Rechtsmittel / II. Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde

Rz. 80 Seit dem 15.10.2016 gelten die Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde.[109] Durch diese Rechtsbehelfe soll dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG ein präventiver Rechtschutz zur Seite gestellt werden. Mit der Beschleunigungsrüge nach § 155b FamFG kann ein Beteiligter des Verfahrens geltend machen, dass die bisherige Ver...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Rechtsmittel bei falschem Verfahrensrecht in der ersten Instanz

Rz. 76 Entscheidet das Familiengericht statt nach dem – noch fortgeltenden – alten Verfahrensrecht nicht durch Urteil, sondern fehlerhaft nach neuem Verfahrensrecht durch Beschluss, wird auch durch die Einlegung einer Beschwerde beim Ausgangsgericht die Rechtsmittelfrist gewahrt. Der Schutzgedanke der Meistbegünstigung soll die beschwerte Partei vor Nachteilen schützen, die ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Einlegung des Rechtsmittels beim falschen Gericht

Rz. 45 Wird die Beschwerde nicht beim Ausgangsgericht eingelegt, wird dadurch die Frist nicht gewahrt. Maßgeblich ist dann, wann die Beschwerde, die vom unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht weitergeleitet wird, dort eintrifft.[51] Nach der Rechtsprechung des BGH darf eine Partei zwar darauf vertrauen, dass der beim unzuständigen Gericht eingereichte Schriftsatz noc...mehr

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§ 24 Rechtsmittel

A. Beschwerdefähige Entscheidungen I. Endentscheidungen Rz. 1 Gegen Endentscheidungen, d.h. Beschlüsse, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (§ 38 Abs. 1 FamFG), kann eine Beschwerde eingelegt werden (§§ 58 ff. FamFG). Nach § 119 Abs. 1 GVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in den von de...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Rechtsmittel im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 206 Entscheidungen zum Unterhalt im Verfahren der einstweiligen Anordnung, die aufgrund mdl. Verhandlung ergangen sind, nicht beschwerdefähig (§ 57 FamFG). Ist die Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht beschwerdefähig, ist auch die ablehnende VKH-Entscheidung nicht beschwerdefähig, soweit diese Ablehnung auf sachliche Gründe gestützt worden ist. Rz. 207 Dagegen ist ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Arrestes

Rz. 22 OLG München, Beschl. v. 18.11.2010 – 33 UF 1650/10 [25] Zitat 1. Gegen die Ablehnung eines beantragten Arrests in einer Familienstreitsache ist die Beschwerde nach § 58 FamFG und nicht die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO eröffnet. 2. Der Verfahrenswert in einem Arrestverfahren als Familienstreitsache ist nach billigem Ermessen zu bestimmen, wobei in der Regel ein...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Endentscheidungen

Rz. 1 Gegen Endentscheidungen, d.h. Beschlüsse, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (§ 38 Abs. 1 FamFG), kann eine Beschwerde eingelegt werden (§§ 58 ff. FamFG). Nach § 119 Abs. 1 GVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in den von den Familiengerichten entschiedenen Sachen und in den An...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 3. Erfolgsaussichten der Beschwerde

Rz. 12 Für die Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe kommt es allein auf die Erfolgsaussicht in der Sache selbst an. Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist demgegenüber unerheblich.[9] a) Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe aa) Vorzulegende Unterlagen Rz. 13 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [10] Zitat...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Keine Untätigkeitsbeschwerde

Rz. 79 Nach h.M. ist eine Untätigkeitsbeschwerde nicht mehr zulässig.[108]mehr

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§ 24 Rechtsmittel / c) Verfahrenskostenhilfe für den Rechtsmittelgegner

Rz. 17 BGH v. 27.11.2012 – XII ZB 460/11 [16] Zitat Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenem Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst dann gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung nicht vorliegen. Der Antragstellerin ist die begehrte Verfahrenskostenhilfe zu versagen, weil die beabsichti...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Entscheidung und Rechtsmittel

Rz. 362 Da gem. § 38 FamFG eine Entscheidung nur durch Beschluss getroffen werden kann, werden die Entscheidungen über die Wohnungszuweisung erst mit Rechtskraft wirksam und können nicht mehr gem. §§ 704 ff ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Das Gericht soll im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 209 Abs. 2 FamFG deren sofortige Wirksamkeit anordnen. Anson...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / g) Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidung zur VKH in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Umgangsrecht

Rz. 126 Ist die Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht beschwerdefähig, ist auch die ablehnende VKH-Entscheidung nicht beschwerdefähig, soweit diese Ablehnung auf sachliche Gründe gestützt worden ist. Diese Sperre gilt jedoch allein für Entscheidungen zur Verfahrenskostenhilfe, die die Erfolgsaussicht in der Sache verneinen. Dagegen ist die sofortige Beschwerde in entsp...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Verbindung von Verfahrenskostenhilfe-Antrag und Beschwerde

Rz. 5 BGH, Beschl. v. 8.5.2019 – XII ZB 520/18 [4] Zitat Reicht ein mittelloser Verfahrensbeteiligter innerhalb der Rechtsmittelfrist nur einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag ein, ist seine Mittellosigkeit auch dann für die versäumte Rechtsmittelfrist kausal, wenn er trotz Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht Wiedereinsetzung in den vo...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / aa) Vorzulegende Unterlagen

Rz. 13 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [10] Zitat … b) Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kausal für die versäumte Recht...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Genaue Bezeichnung der Beteiligten!

Rz. 42 Erforderlich ist die Angabe des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass diese Entscheidung angefochten wird (§ 68 Abs. 2 Satz 3 FamFG) und muss vom Beschwerdeführer oder seinem Verfahrensbevollmächtigten zu unterzeichnen (§ 68 Abs. 2 Satz 4 FamFG). Rz. 43 Das OLG Celle hat eine Beschwerde als unzulässig verworfen, wenn das Formerfordernis, wonach in...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / C. Beschwerdefrist und Fristbeginn

Rz. 23 Die Frist für eine befristete Beschwerde beträgt: Rz. 24 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / bb) Bedürftigkeit

Rz. 14 BGH, Beschl. v. 11.9.2019 – XII ZB 120/19 [12] Zitat Begehrt der Rechtsmittelführer Verfahrenskostenhilfe, muss er in der Beschwerdeinstanz mit der Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuchs wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen, wenn sich nach der erstinstanzlichen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wesentliche Änderungen ergeben haben (Fortführung von BGH, Beschl. v...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Anwaltliche Pflichten

1. Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist Rz. 32 Der Anwalt muss die Einhaltung der Fristen sicherstellen. Beruht die verspätete Einlegung der Beschwerde auf einem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, ist dies dem von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten gemäß § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.[37] Rz. 33 Ein zur Einlegung des Recht...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / H. Verfahrensweise des Rechtsmittelgerichts

Rz. 66 BGH v. 24.7.2013 – XII ZB 40/13 [96] Zitat Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 24.2.2...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

Rz. 21 Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss [24] in einer fG-Sache, bei dem die Beschwer mehr als 200,00 EUR beträgt, kann binnen einer Frist von 2 Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden (§ 85 FamFG i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO /§§ 567–572 ZPO, § 11 RPflG).mehr

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§ 24 Rechtsmittel / a) Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

aa) Vorzulegende Unterlagen Rz. 13 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [10] Zitat … b) Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kau...mehr