Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 24 Rechtsmittel / III. Beschwerde und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 4 Wird für eine Beschwerde Verfahrenskostenhilfe beantragt, sind einige Dinge besonders zu beachten. Da über den Verfahrenskostenhilfe-Antrag regelmäßig erst nach Ablauf der Beschwerdefrist entschieden wird, muss auch regelmäßig ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden.[3] Waren die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und erfolgversprechenden Verfahrenskostenhilf...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / A. Beschwerdefähige Entscheidungen

I. Endentscheidungen Rz. 1 Gegen Endentscheidungen, d.h. Beschlüsse, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (§ 38 Abs. 1 FamFG), kann eine Beschwerde eingelegt werden (§§ 58 ff. FamFG). Nach § 119 Abs. 1 GVG sind die Oberlandesgerichte zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, in den von den Familiengerichten entschiedenen ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist

Rz. 32 Der Anwalt muss die Einhaltung der Fristen sicherstellen. Beruht die verspätete Einlegung der Beschwerde auf einem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, ist dies dem von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten gemäß § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.[37] Rz. 33 Ein zur Einlegung des Rechtsmittels beauftragter Rechtsanwalt muss eigenverantwortlich d...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / b) Anwaltszwang und Verfahrenskostenhilfe im Beschwerdeverfahren

Rz. 16 BGH, Beschl. v. 25.10.2017 – XII ZB 251/17 [14] Zitat Versäumt ein mittelloser Beteiligter die Frist zur Begründung der Beschwerde, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist der Beteiligte bei einer unbeschränkten Einle...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / E. Begründung der Beschwerde

Rz. 49 Während in den fG-Verfahren auch eine Beschwerdebegründung beim Ausgangsgericht einzureichen ist, muss diese nach § 117 Abs. 1 S. 2 FamFG beim Beschwerdegericht eingereicht werden. Weitere besondere Vorschriften für die Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen finden sich in ebenfalls in § 117 FamFG, insbesondere ergibt sich hieraus die Frist von 2 Monaten für die...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / L. Wiedereinsetzung

Rz. 81 BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 329/20 [110] Zitat 1. Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläu...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / J. Feststellung der Verletzung des Rechtsmittelführers in seinen Rechten nach Erledigung der Hauptsache

Rz. 78 BGH, Beschl. v. 10.10.2012 – XII ZB 660/11 [106] Zitat Die Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme i.S.v. § 62 FamFG ist im Beschwerdeverfahren zu klären (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 20.1.2011 – V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn 6). Ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht ist demgegenüber nicht statthaft. BGH, Beschl. v. 8.6.2011 – ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Zurückverweisung gem. § 69 FamFG bei Verfahrensfehlern

Rz. 75 OLG Schleswig, Beschl. v. 20.11.2012 – 10 WF 187/12 [103] Zitat Die unterlassene Kindesanhörung begründet einen wesentlichen Verfahrensfehler. Die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung gem. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG sind allerdings nicht gegeben, da eine nachgeholte Verfahrensbeistandsbestellung sowie die persönliche Anhörung des Kindes keine aufwändige Beweisaufnahme d...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Vorlage der Rechtsmittelbegründung

Rz. 11 BGH, Beschl. v. 28.11.2012 – XII ZB 235/09 [8] Zitat a) Hat das Gericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen, weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingegangen ist, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist nicht entgegen, da bei Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Wiederein...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Fristbeginn bei Bekanntgabe

Rz. 30 Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe. Diese ist für die dem FamFG unterliegenden Verfahren in § 15 FamFG geregelt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 kann die Bekanntgabe durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 ZPO oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Adressaten zur Post gegeben wird. Rz. 31 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / D. Einlegung der Beschwerde

Rz. 39 Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird (Ausgangsgericht – 64 Abs. 1 FamFG). Beim Ausgangsgericht ist auch ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren einzureichen (§ 64 Abs. 1 S. 2 FamFG) Rz. 40 Praxistipp:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Zwischen- und Nebenentscheidungen

Rz. 3 Zwischen- und Nebenentscheidungen sind in aller Regel nicht selbstständig anfechtbar. Ausnahmen hiervon sind im FamFG ausdrücklich geregelt. Für diese wird in der Norm auf die Vorschriften der ZPO über die sofortige Beschwerde verwiesen (§§ 567–572 ZPO). Derartige Regeln finden sich z.B. bei Maßnahmen gegenmehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Anwaltszwang

Rz. 44 In Verfahren mit Anwaltszwang besteht auch für die Beschwerde Anwaltszwang. Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.[49] Somit erstreckt sich der Anwaltszwang auch auf die Einlegung der Beschwerde gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Maßnahmen zur Fristwahrung

Rz. 35 Ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Allerdings muss er sich auf einen krankheitsbedingten Ausfall nur durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er einen solchen...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Zweite Instanz als volle Tatsacheninstanz – mit Ausnahmen!

Rz. 67 Die Beschwerde kann gem. § 65 Abs. 3auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden (so schon § 23 FGG). Dies beruht darauf, dass das Beschwerdeverfahren als zweite vollwertige Tatsacheninstanz ausgestaltet ist. Neue Tatsachen sind auch solche, die bereits vor der erstinstanzlichen Entscheidung entstanden sind. Unerheblich ist ebenfalls, ob sie schon früher hätten...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Eingeschränkte Beweismöglichkeiten in der zweiten Instanz

Rz. 70 Eine weitere beachtliche Einschränkung enthält § 68 Abs. 3 FamFG:[99] Zitat … (3) Das Beschwerdeverfahren bestimmt sich im Übrigen nach den Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug. Das Beschwerdegericht kann von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorge...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Fristbeginn bei Zustellungen

Rz. 25 In Ehesachen und Familienstreitsachen ist die förmliche Zustellung der ordnungsgemäß verkündeten [29] Entscheidung maßgeblich. Rz. 26 BGH Beschl. v. 25.1.2017 – XII ZB 504/15 [30] Zitat 1. Der Lauf der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache setzt voraus, dass die Entscheidung ordnungsgemäß verkündet worden ist, was nur durch ein vom Richter unterzeichnetes Verkündung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Voraussetzung: – ein nicht zu ersetzender Nachteil durch die Vollstreckung

Rz. 176 Nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG kann das Gericht auf Antrag des Verpflichteten die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einstellen oder beschränken, wenn dieser glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Rz. 177 Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstellungsantrag ist also ein durch di...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Mit der Zustellung des Scheidungsbeschlusses beginnen die Rechtsmittelfristen. Der Verfahrensbevollmächtigte muss die gerichtliche Entscheidung überprüfen und ggf. Rechtsmittel einlegen.mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / III. Kostenentscheidung im Verbundverfahren

Rz. 66 Die Kostenentscheidung in Scheidungsverbundverfahren richtet sich nach § 150 FamFG. Danach sind die Kosten regelmäßig gegeneinander aufzuheben. Jedoch kann insbesondere im Hinblick auf den Erfolg oder das Unterliegen in einer Folgesache auch eine abweichende Kostenentscheidung ergehen (§ 150 Abs. 4 FamFG).[27] Rz. 67 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Anfechtbarkeit des Auskunftsverlangens § 236 Abs. 5 FamFG

Rz. 154 Die Beteiligten können die Auskunftsauflage an Dritte nicht anfechten.[238] Daraus wird hergeleitet, dass eine Anfechtbarkeit der Entscheidung für den nicht am Verfahren beteiligten Dritte durch Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG [239] bzw. analoge Anwendung des § 390 Abs. 3 ZPO [240] gegeben ist. Die Gegenansicht führt aus, dass Dritte nur gegen die Verhängung von Zwangs...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / II. Anspruchsberechtigter

Rz. 206 Das Auskunftsrecht stützt sich allein auf die rechtliche Elternstellung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auskunftsberechtigte das elterliche Sorgerecht innehat. Nur umgangsberechtigte Dritte haben jedoch keinen Auskunftsanspruch. OLG Hamm, Beschl. v. 31.8.2017 – II-13 WF 148/17, juris [279] Zitat 1. Bei dem Auskunftsrecht des rechtlichen Vaters nach § 1686 BGB ein...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / C. Verfahrensrechtliche Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 3 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch verfahrenstechnisch streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskraft de...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Besonderheiten zum Auskunftsanspruch beim Übergang vom Trennungsunterhalt zum Nachscheidungsunterhalt

Rz. 56 Wegen der fehlenden Identität zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt[46] (siehe Rdn 27) sind Ehegatten einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhaltes verpflichtet, wenn bereits eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereit...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Isoliertes Auskunftsverfahren

Rz. 70 Auch das Auskunftsverfahren ist als Unterhaltsverfahren ein Familienstreitverfahren (§ 112 Nr. 1 FamFG), bei denen die wesentlichen Regelungen der ZPO gelten (§ 113 FamFG). Auch der auf § 242 BGB gestützte Auskunftsanspruch zwischen unterhaltspflichtigen Eltern zur Ermittlung ihrer Haftungsquote nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine sonstige Familiensache im Sinne des...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Eintritt der Volljährigkeit während des laufenden Gerichtsverfahrens

Rz. 157 Der Wegfall der Verfahrensstandschaft oder der alleinigen gesetzlichen Vertretung hat zur Folge, dass der bisher berechtigte Elternteil weder laufenden Unterhalt noch die bisher aufgelaufenen Unterhaltsrückstände mehr geltend machen kann.[210] Ab der Volljährigkeit des Kindes ist daher kein Elternteil mehr zur Vertretung des Kindes berechtigt; das Kind kann seine Rec...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / I. BGH-Rechtsprechung zur fortgeltenden Anwaltsvollmacht

Rz. 30 Hier hat die jüngere Rechtsprechung des BGH[26] weitere Auswirkungen, nach der die Vollmacht des im ursprünglichen Verfahren bestellen Verfahrensbevollmächtigten auch im Überprüfungsverfahren fortwirkt.[27] Von der Bestellung für das Bewilligungsverfahren ist auszugehen, wenn der (ursprüngliche) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht vom Antragsteller selbst, sondern ...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / C. Risiko des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO im familiengerichtlichen Verfahren

Rz. 19 In Familienverfahren ist das Risiko, dass falsche Angaben auffallen, aber besonders hoch wegen der regelmäßig anwendbaren Vorschrift des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO: Zitat "Die Erklärungen und Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Amtsverfahren § 235 Abs. 1 FamFG)

Rz. 122 Die Auflage des Gerichts muss – schon im Hinblick auf die daran anknüpfenden Mitteilungspflichten aus § 235 Abs. 3 FamFG – möglichst konkret bezeichnet sein.[182] Bei der Auflage zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben w...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Einstellung in 2. Instanz

Rz. 189 Die Verweisung in § 120 Abs. 2 Satz 3 FamFG auf § 719 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass auch das Beschwerdegericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnen kann. Dem Beschwerdegericht ist also ein Entscheidungsermessen eingeräumt.[196] Rz. 190 Auch hier ist Voraussetzung, dass die Vollstreckung dem Verpflichteten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde....mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / C. Rechtsmittel

Rz. 21 Der Beschluss über die Festsetzung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Eine weitere Beschwerde ist unzulässig, § 74a Abs. 5 S. 3 ZVG. Beschwerdeberechtigt sind grundsätzlich neben dem Schuldner sowohl Gläubiger als auch alle anderen Verfahrensbeteiligten. Das Beschwerderecht des Gläubigers ist hierbei unabhängig davon, ob er mit seinem eigenen Anspruch inner...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / F. Zuschlagsbeschwerde

Rz. 45 Der Zuschlagsbeschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, § 11 Abs. 1 RPflG, § 96 ZVG. Die Zwei-Wochen-Notfrist beginnt für die Beteiligten, welche im Versteigerungstermin oder in einem besonderen Verkündigungstermin anwesend waren, mit der Verkündung. Der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter müssen nicht unbedingt während des gesamten Termins anwesend sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.3 Überblick über den Inhalt der Norm

Rz. 7 In seiner aktuellen Gesetzesfassung hat der § 284 AO insgesamt 11 Absätze, die zusammengefasst den folgenden Inhalt aufweisen: Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde[1], Angabepflicht von Geburtsdatum, Geburtsnamen und Geburtsort[2], zusätzliche Angabepflichten für juristische Personen und Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.4 Auseinanderfallende örtliche Zuständigkeiten

Rz. 45 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO kann jede natürliche oder juristische Person gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Datenschutzaufsicht einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen. Dieses Recht steht den betroffenen Personen neben einem "verwaltungsrechtlichen" Rechtsbehelf offen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass das gleiche Anliegen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Beschluss der Aufsichtsbehörde (Art. 78 Abs. 1 DSGVO)

Rz. 7 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO hat jede natürliche oder juristische Person – unbeschadet eines anderweitigen "verwaltungsrechtlichen" oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Dies betrifft insbesondere die Ausübung von Untersuchungs-, Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.2 Untätigkeitsklage (Art. 78 Abs. 2 DSGVO)

Rz. 10 Nach Art. 78 Abs. 2 DSGVO hat jede betroffene Person auch das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn die zuständige Datenschutzaufsicht sich nicht mit einer Beschwerde befasst oder die betroffene Person nicht innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis der erhobenen Beschwerde in Kenntnis gesetzt hat.[1] Bei den entsprechenden Strei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 8 Vorverfahren (§ 32i Abs. 9 AO)

Rz. 53 Eine Klage ist nach § 44 FGO i. d. R. nur dann zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist. Der in Art. 19 Abs. 4 GG angesprochenen richterlichen Überprüfung wird also ein Verwaltungsverfahren vorgeschaltet. Das teilweise erfolglose Vorverfahren ist somit grundsätzlich eine Prozessvoraussetzung. Fehlt es daran, darf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt. Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsanor...mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / E. Hinweis- und Belehrungspflicht

Rz. 13 Es ist völlig unbestritten, dass die Aufklärungs- und Hinweispflicht zu einer der wichtigsten Amtspflichten auch im Zwangsversteigerungsverfahren zählt.[24] Die Grenzen der Hinweis- und Belehrungspflicht werden durch die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht des Rechtspflegers gezogen.[25] Rz. 14 Wo, wann, wer zu belehren ist und welche konkreten Hinweise in welche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 9 Abweichungen zwischen alter und neuer Rechtslage

Rz. 98 Durch die seit dem 1.1.2013 geltende Rechtslage haben sich einige Änderungen ergeben, die sich nicht allein auf die neue Terminologie beschränken. An wesentlichen Unterschieden sind insbesondere zu nennen: Entgegen der bisherigen Rechtslage ist nunmehr kein Vollstreckungsversuch mehr erforderlich, damit die Verwaltung eine Vermögensauskunft in die Wege leiten kann; im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.1 Ladung

Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil des einheit...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / IV. Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 20 Wann genau das Versteigerungsgericht den Verkehrswert festsetzen soll, wird unterschiedlich beantwortet. In der Praxis erfolgt die Verkehrswertfestsetzung häufig gleichzeitig mit der Terminsbestimmung. Nach der Änderung seit dem 1.8.1998 in § 38 S. 1 ZVG soll die Terminsbestimmung u.a. auch den Verkehrswert des Grundstücks enthalten. Die Gesetzesänderung orientiert si...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / II. Eigentumsgarantie

Rz. 20 Nach Einfügung des § 85a ZVG mit Wirkung v. 1.7.1979 konnten die bis dahin ergangenen Entscheidungen des BVerfG zur Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG weitgehend kompensiert werden. Der Zuschlag muss von Amts wegen versagt werden, wenn das abgegebene bare Meistgebot unter Hinzurechnung der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte 50 % des Verkehrsw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsschutz

Rz. 25 Erfolgt eine Pfändung unter Verstoß gegen § 295 AO, ist die Pfändung nicht etwa nichtig, sondern nur anfechtbar.[1] Statthaftes Rechtsmittel für das Vollstreckungsverfahren nach der AO ist der Einspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist eine Anfechtungsklage zu erheben. Nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens verbleibt bei einem entsprechenden Interesse die Möglichk...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 1. Sofortige Auszahlung

Rz. 59 Das Meistgebot nebst Zinsen, § 49 Abs. 1 ZVG, hat der Ersteher spätestens im Verteilungstermin an das Gericht (Gerichtszahlstelle) unbar zu zahlen. Erscheint der Empfangsberechtigte im Termin nicht, erfolgt die Auszahlung von Amts wegen und der auszuzahlende Betrag wird an den nicht erschienenen Berechtigten überwiesen. Kann die Auszahlung oder Überweisung nicht erfol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / I. § 30a ZVG

Rz. 1 Auf Antrag des Schuldners kann das Zwangsversteigerungsverfahren einmal, und nach Fortsetzung ein weiteres Mal einstweilen auf die Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten eingestellt werden, §§ 30a, 30c ZVG. Wegen des Prinzips der Einzelverfahren muss der Schuldner gegenüber jedem betreibenden Gläubiger einen Einstellungsantrag stellen. Rz. 2 Nur unter Zahlungsauflage...mehr