Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

Leitsatz 1. Das FG darf die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten, wenn der Zeuge sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Abweichung vom BFH-Urteil vom 14.02.1963 – V 102/60, HFR 1963, 379). 2. Wenn das FG Bareinzahlungen auf Bankkonten des Steuerpflichtigen als Ausgangsgröße für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Erörterung, § 93 Abs. 1 FGO

Rz. 1 Der Vorsitzende hat den der Streitsache zugrunde liegenden Sachverhalt und die durch sie aufgeworfenen Rechtsprobleme mit den Beteiligten zu erörtern.[1] Das bedeutet keinen Monolog des Vorsitzenden, sondern ein Gespräch mit den Beteiligten. Grundsätzlich beginnt der Kläger mit seinem Vortrag, es folgen der Beklagte, dann der Beigeladene und schließlich die beigetrete...mehr

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Versagung Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg hat dem EuGH die Frage zur Auslegung des Begriffs "Lieferkette" im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzugs in Missbrauchsfällen bei Kenntnis bzw. Kennenmüssen von einer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangenen Steuerhinterziehung vorgelegt. Sachverhalt Die klagende Getränkegroßhändlerin machte für die Streitjahre 2009 und 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.5.2 Voraussetzungen

Rz. 72 Der Abschluss durch eine Allgemeinverfügung setzt zunächst ein anhängiges und zulässiges Einspruchsverfahren voraus.[1] Dieses Einspruchsverfahren muss gemäß § 367 Abs. 2b S. 1 AO als Streitpunkt eine Rechtsfrage betreffen, die in einem Musterprozess vom EuGH, BVerfG oder BFH, einschließlich des Großen Senats, entschieden worden ist. Insoweit war für das anhängige Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.5.4.2 Zuständigkeit

Rz. 79 Nach § 367 Abs. 2b S. 2 AO ist für den Erlass der Allgemeinverfügung sachlich zuständig die oberste Finanzbehörde. Diese bestimmt sich nach §§ 1, 2 FVG . Für Steuern, für deren Verwaltung die Landesfinanzbehörden zuständig sind, ist dies die oberste Landesfinanzbehörde[1], für Steuern, die von der Bundesfinanzverwaltung verwaltet werden, ist dies das BMF.[2] Diese Reg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.3 Oder-Konten / Und-Konten / Gemeinschaftskonten

Rz. 141 Bei einem Oder-Konto (i. d. R. bei Ehegatten, Lebenspartnern) sind die Kontoinhaber hinsichtlich des Auszahlungsanspruchs als Gesamtgläubiger gesamtberechtigt im Sinne des § 428 BGB, sodass jeder aufgrund seiner eigenen Forderungsinhaberschaft Auszahlung des gesamten Kontoguthabens an sich verlangen kann (BGH, NJW 2018, 2632; BGH, WM 2002, 1683; BGH, NJW 1985, 1218 =...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Änderungen der Verhältnisse

Rz. 5 Als geänderte "Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens" i. S. d. § 850g Satz 1 ZPO kommen in erster Linie tatsächliche Veränderungen in Betracht. Beispiele hierfür sind die Geburt (KG Berlin, FamRZ 2018, 687) oder der Tod eines Unterhaltsberechtigten, der Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit eines Anspruchsberechtigten oder Erhöhun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 140 Wirtschaftliche Einheit und Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung von Milchlieferrechten vor dem Hintergrund der neuesten BFH-Rechtsprechung, INF 2000, 683; Eisele, Die Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Erbschaftsteuerzwecke nach dem JStG 1997, INF 1997, 225; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20...mehr

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AGS 02/2020, Keine Rechtsbe... / 1 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, damit der BGH die Frage klärt, ob der Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 788 Abs. 2 ZPO von der Zahlung eines Vorschusses von je 3,50 EUR für die Zustellung der Anhörung des Schuldners im Kostenfestsetzungsverfahren und des Kostenfests...mehr

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ZErb 02/2020, Mit oder ohne Quote?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich jüngst (abgedruckt in der aktuellen Ausgabe) mit der vorgenannten Frage befasst. Der aufgeweckte Leser weiß natürlich, dass hier nicht etwa die Frauenquote gerichtlich begutachtet worden ist, sondern vielmehr die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Erbschein ohne Quote erteilt werden kann. Über die Frage freut sich der Erbrechtl...mehr

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AGS 02/2020, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klage ist zulässig. Die Voraussetzungen der Prozessstandschaft liegen vor. Gem. § 126 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 VVG sind die Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung gegen das selbstständige Schadensabwicklungsunternehmen geltend zu machen. Unstreitig hat der Kläger bei der Alten Leipziger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Das zweite Merkmal, bei dessen Zusammentreffen mit einem mehrheitlichen AE-Wechsel § 8 Abs 4 S 2 KStG der Verlust-Kap-Ges die weitere Nutzung ihres noch nicht verbrauchten Verlustabzugs versagt, ist die Fortführung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Verlust-Kap-Ges unter Zuführung von überwiegend neuem BV. Wegen des Begriffs "Gesch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 0 Gegenüberstellung von Verwaltungsauffassung und BFH-Rechtsprechung

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Schlichte Änderung in Schätzungsfällen innerhalb der Klagefrist

Weist das Finanzamt einen Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid als unbegründet zurück, weil die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung immer noch nicht – zur Gänze – erstellt und beim Finanzamt eingereicht wurde, steht der Berater vor der insbesondere unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsamen Frage, ob er gegen die Einspruchsentscheidung Klage be...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6 Gestaltungsempfehlungen

In diesem Abschnitt werden einige praxisrelevante Fragen dargestellt und auch die speziell für die Körperschaftsteuer aktuelle Rechtsprechung mit anhängigen Rechtsfragen erläutert. 6.1 Mindestbesteuerung Ein Verlustvortrag ist seit 2004 nur noch bis zu 1 Mio. EUR uneingeschränkt möglich. Höhere Beträge sind nur zu 60 % abziehbar. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, wurde v...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.9 Verlustabzug II

Von der gesetzlichen Änderung nicht betroffen sind Anteilsübertragungen mit mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. In diesen Fällen kommt es zum vollständigen Verlustuntergang. Allerdings könnte darin ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip zu sehen sein. Hierüber hatte das BVerfG (noch) nicht zu entscheiden. Zudem hat es angedeutet, dass ab 2016 mit der Einführung des §...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Zeitwertkonten

Bei Arbeitnehmern, die Organ (Geschäftsführer) einer Körperschaft sind, soll bereits die Gutschrift eines zukünftig fällig werdenden Arbeitslohns auf einem Zeitwertkonto zum Lohnzufluss führen.[1] Das sieht das FG Münster anders, unabhängig davon, ob ein beherrschender oder nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben ist.[2] Im dagegen geführten und in zwei w...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Solidaritätszuschlag zum Körperschaftsteuerguthaben

Bestand am 31.12.2006 ein Körperschaftsteuerguthaben, wurde dies förmlich festgestellt und seit 30.9.2008 in 10 jährlichen Raten ausbezahlt. Es ist allerdings nur eine Feststellung des Guthabens für die Körperschaftsteuer erfolgt. Die Feststellung eines Guthabens für den Solidaritätszuschlag ist gesetzlich nicht vorgesehen, obwohl dieser in der laufenden Besteuerung zwingend...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Angrenzende Rechtsfragen

I. Mehrere Anfechtungsberechtigte Rz. 15 Enthält ein Testament mehrere letztwillige Verfügungen und sind diese anfechtbar, so sind die jeweiligen Anfechtungsberechtigungen voneinander unabhängig. Für den Fall, dass mehrere Personen zur Anfechtung einer Einzelverfügung berechtigt sind, steht jeder von ihnen ein selbstständiges Anfechtungsrecht zu.[37] Erklärt jedoch nur eine P...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Angrenzende Rechtsfragen

I. Entsprechende Anwendung des § 2077 BGB Rz. 22 Nach neuester Rspr. ist § 2077 BGB auf solche Fälle, in denen die Eltern den Ehegatten ihres Kindes in ihrer letztwilligen Verfügung bedacht haben, nicht analog anzuwenden.[58] Die Ehe mit dem eigenen Abkömmling ist oft nicht der Grund für die Zuwendung. Vielmehr sind andere Gründe ausschlaggebend, wie beispielsweise die Versor...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen

I. Verhältnis § 2085 BGB zu § 139 BGB Rz. 14 Die Regelungen der § 2085 BGB und § 139 BGB unterscheiden sich in der Darlegungs- und Beweislast. Gem. § 2085 BGB im Gegensatz zur Regelung des § 139 BGB trägt derjenige, der behauptet, dass die Unwirksamkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit des gesamten Testaments zur Folge hat, die Darlegungs- und Beweislast.[41] Der Wille zum Z...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen

Rz. 10 Aus § 2070 BGB kann nicht entnommen werden, wer zu den Abkömmlingen des Dritten zählt und zu welchen Quoten diese in der letztwilligen Verfügung bedacht werden sollen. Im Zweifel wird man sich hier an den Regeln der gesetzlichen Erbfolge orientieren können.[14] Der Dritte ist als fiktiver Erblasser anzusehen.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen

Rz. 9 Darüber, in welchem Verhältnis die einzelnen Personen bedacht sind, gibt § 2071 BGB keinen Aufschluss. Hier gelten die §§ 2091, 2157 BGB.[17]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen

Rz. 14 Wie bereits unter Rdn 7 ausgeführt, fallen die sog. Verwirkungsklauseln unter die Regelung des § 2075 BGB. Diese stellen einen wichtigen Anwendungsfall des § 2075 BGB dar. I. Definition Rz. 15 Eine Verwirkungsklausel oder auch Strafklausel, kassatorische bzw. privatorische Klausel genannt, liegt dann vor, wenn der Erblasser anordnet, dass derjenige, der gegen seinen Wil...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen – Verhältnis von § 2079 BGB zu § 2078 BGB

Rz. 39 Wie bereits dargelegt, schließen sich die §§ 2078 und 2079 BGB nicht aus (vgl. Rdn 1 ff.). Ob eine Anfechtung, die nur auf § 2079 BGB gestützt worden ist, auch als Anfechtung nach § 2078 BGB ausgelegt werden kann, hängt davon ab, welche Anforderungen an die Angabe des Anfechtungsgrundes gestellt werden. Es ist erforderlich, den Lebenssachverhalt darzustellen, nicht er...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Angrenzende Rechtsfragen; Abgrenzung § 2084 BGB zur Umdeutung

Rz. 91 Die Umdeutung hingegen lässt sich klar von der Vorschrift des § 2084 BGB abgrenzen. Die Umdeutung kommt nur dann zum Zuge, wenn alle Auslegungsmöglichkeiten zur Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung führen. Im Gegensatz hierzu greift § 2084 BGB dann ein, wenn eine der Auslegungsmöglichkeiten den Erblasserwillen rechtswirksam verwirklichen kann. In der Praxis sind ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen

Rz. 8 Der Hofübergabevertrag, §§ 7 Abs. 1, 17 HöfeO, weist als Rechtsgeschäft unter Lebenden auf, dass eine vorweggenommene Erbfolge eine Doppelnatur enthält. Als Verfügung von Todes wegen ist er daher unwirksam, wenn er den Vertragserben beeinträchtigt.[32] Keine Verfügung von Todes wegen ist dagegen die Löschung des Hofvermerks nach § 1 Abs. 4 HöfeO.[33] Im Übrigen gilt au...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen – Prinzip des sichersten Weges – Achtung Haftungsfalle

Rz. 23 Dass, wie bereits (vgl. Rdn 6) dargelegt, die Zustellung des Scheidungsantrages erforderlich ist, um die erbrechtlichen Folgen herbeizuführen, ist beim Beratungsgespräch zwischen Anwalt und Mandant zu berücksichtigen. Unter Umständen ist daher darauf zu achten, dass neben dem Scheidungsantrag noch andere Wege zu empfehlen sind.[68] Erhält demgemäß ein Rechtsanwalt den...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Angrenzende Rechtsfragen

Rz. 28 Die Regelung des § 2069 BGB greift auch dann ein, wenn ein Abkömmling, der als Nacherbe eingesetzt ist, zwischen Testamentserrichtung und Erbfall in Wegfall gerät.[80] Dies gilt auch, wenn der Nacherbe nach dem Erbfall durch Ausschlagung der Nacherbschaft oder durch Erbunwürdigkeitserklärung in Wegfall gerät. Beides wirkt auf den Erbfall zurück. Die Nacherbenanwartsch...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Entscheidung bei Meinungsverschiedenheit unter Gesamtvollstreckern

Rz. 4 Nach Abs. 1 S. 1 Hs. 2 entscheidet bei Meinungsverschiedenheit unter mehreren Testamentsvollstreckern das Nachlassgericht. Im Einzelnen ist zu differenzieren, welche Art von Meinungsverschiedenheit zwischen den Testamentsvollstreckern besteht. Zum einen kann es darum gehen, wie das einzelne Amt auszuüben ist, zum anderen kann auch die Beantwortung einer Auslegungsfrage...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Pflichtteilsklauseln

1. Allgemeines Rz. 27 Der Erblasser kann den Pflichtteil nur unter den Voraussetzungen der §§ 2333 ff. BGB wirksam entziehen. Weiterhin ist in §§ 2305–2307 BGB geregelt, dass ein Zusatzpflichtteil dann verlangt werden kann, wenn die Zuwendung wertmäßig unterhalb des Pflichtteils liegt. Diese gesetzlichen Regelungen können nicht durch Verwirkungsklauseln ausgehebelt werden.[69...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Teilunwirksamkeitsklauseln

Rz. 17 Dem Erblasser ist zu empfehlen, sog. Teilunwirksamkeitsklauseln aufzunehmen, die besagen, dass ein unzulässiger Teil des Testaments durch eine zulässige Regelung zu ersetzen ist, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.[58]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 25 Der Anfechtungsberechtigte kann sein Anfechtungsrecht nicht nur durch Verzicht oder Bestätigung verlieren, sondern auch dadurch, dass er gegen Treu und Glauben verstoßen hat. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn er einen Umstand arglistig herbeiführt, mit dessen Nichteintritt der Erblasser gerechnet hat.[63]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Wann greift die Verwirkungsklausel ein?

1. Objektive Voraussetzungen a) Eindeutigkeit der Verwirkungsklausel Rz. 18 Werden testamentarische Verpflichtungen, bspw. aus Vermächtnis, Auflage oder Teilungsanordnungen, nicht befolgt und wird deren Wirksamkeit vom Verpflichteten auch nicht bestritten, kann diese Nichtbefolgung zur auflösenden Bedingung der testamentarischen Zuwendungen gemacht werden. Hier liegt eine Verw...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Schenkungen, Versorgungszusagen und Lebensversicherungen

1. Schenkung Rz. 26 Gem. § 2301 BGB finden auf Schenkungsversprechen von Todes wegen die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Hierunter fällt auch die Vorschrift des § 2077 BGB. Wurde dagegen eine Schenkung bereits unter Lebenden vollzogen, handelt es sich um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, auf welches § 2077 BGB nicht anwendbar ist.[70] Unter Umständen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Objektive Voraussetzungen

a) Eindeutigkeit der Verwirkungsklausel Rz. 18 Werden testamentarische Verpflichtungen, bspw. aus Vermächtnis, Auflage oder Teilungsanordnungen, nicht befolgt und wird deren Wirksamkeit vom Verpflichteten auch nicht bestritten, kann diese Nichtbefolgung zur auflösenden Bedingung der testamentarischen Zuwendungen gemacht werden. Hier liegt eine Verwirkungsklausel vor. Eine Ver...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Eindeutigkeit der Verwirkungsklausel

Rz. 18 Werden testamentarische Verpflichtungen, bspw. aus Vermächtnis, Auflage oder Teilungsanordnungen, nicht befolgt und wird deren Wirksamkeit vom Verpflichteten auch nicht bestritten, kann diese Nichtbefolgung zur auflösenden Bedingung der testamentarischen Zuwendungen gemacht werden. Hier liegt eine Verwirkungsklausel vor. Eine Verwirkungsklausel wird auch dann ausgelös...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Findet § 2077 BGB auch auf ein gemeinschaftliches Testament Anwendung?

Rz. 25 Nach § 2268 Abs. 1 BGB ist ein gemeinschaftliches Testament in den Fällen des § 2077 BGB seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. Haben die Ehegatten im Testament verfügt, dass die getroffenen Regelungen auch für den Fall der Scheidung weiterhin Geltung haben sollen, erübrigen sich weitere Überlegungen.[65] Enthält das Testament jedoch keine diesbezüglichen Regelungen, is...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Vererblichkeit des Anfechtungsrechts

Rz. 23 Verstirbt der Anfechtungsberechtigte nach dem Erbfall, ist das Anfechtungsrecht in diesem Falle vererblich, sofern das Anfechtungsrecht auf einer vererblichen Rechtsposition beruhte.[58] Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein gesetzlicher Erbe berechtigt wäre, eine Erbeinsetzung anzufechten. In diesem Falle sind seine Erben anfechtungsberechtigt, weil eine wirksame Anfech...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Schenkung

Rz. 26 Gem. § 2301 BGB finden auf Schenkungsversprechen von Todes wegen die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Hierunter fällt auch die Vorschrift des § 2077 BGB. Wurde dagegen eine Schenkung bereits unter Lebenden vollzogen, handelt es sich um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, auf welches § 2077 BGB nicht anwendbar ist.[70] Unter Umständen kommt eine ...mehr