Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe (Abs. 6)

Rz. 20 Will der Mieter (Schuldner), dem in der erstinstanzlichen Entscheidung eine Räumungsfrist bewilligt wurde, in erster Linie die Verurteilung zur Räumung angreifen und erst dann die Bemessung der Räumungsfrist, muss er Berufung einlegen. Will er dagegen lediglich die Versagung einer Räumungsfrist oder ihre Bemessung angreifen, muss er nach Abs. 6 Nr. 1 sofortige Beschwe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung gilt für Urteile und Beschlüsse nach § 522 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss v. 23.1.2018, VI ZR 453/17, juris). Sie will die Ergänzung des Urteils ermöglichen, wenn über die vorläufige Vollstreckbarkeit, über die von Amts wegen zu entscheiden ist, nicht entschieden wurde. Entgegen dem Wortlaut findet die Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit der Klage im Fall der Zusammenveranlagung

Leitsatz Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.10 Streichung aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 10)

Rz. 45 Der GKV-Spitzenverband kann vom Hersteller erforderliche Unterlagen anfordern, um das Hilfsmittelverzeichnis fortzuschreiben (Satz 1). Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen, die sich aus der Verfahrensordnung ergibt. Rz. 46 Legt der Hersteller die angeforderten Unterlagen nicht fristgemäß vor, verliert die Aufnahme des Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis ihre ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.7.6 Rechtsbehelfe (Satz 7)

Rz. 43 Die Bekanntmachungen und Bescheide des BAS sind Verwaltungsakte (Allgemeinverfügungen; BSG, Urteil v. 25.10.2016, B 1 KR 11/16 R), gegen die Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Entsprechende Entscheidungen können mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden (BSG, Urteil v. 24.1.2003, B 12 KR 19/01 R), die keine aufschiebende Wirkung hat. Ein Vorverfahren i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.6 Durchführung des Ausgleichs (Abs. 6)

Rz. 31 Der Risikostrukturausgleich und der Zahlungsverkehr werden vom BAS durchgeführt (Satz 1; § 16 Abs. 1 RSAV). Dazu wird die Höhe der Zuweisungen ermittelt und den Krankenkassen zugewiesen. Ein entsprechender Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der mit einer Klage angefochten werden kann. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung (Rz. 43). Rz. 32 Das BAS gibt neben de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Gebührenstreitwert und Rechtsmittel

1 Leitsatz Ist eine Anfechtungsklage vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG a. F. und nicht nach § 49 GKG. 2 Normenkette §§ 49, 49a a. F., 71 Abs. 1 Satz 2 GKG; §§ 44, 46 a. F. WEG 3 Das Problem Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde, die nach dem 1.12.2...mehr

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AGS 12/2021, Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren und Rechtsmittel

§ 91a ZPO; § 472a Abs. 2 StPO Leitsatz Die Entscheidung über die Kosten eines im Adhäsionsverfahrens geschlossenen Vergleichs unterliegt grundsätzlich der Disposition der Parteien. Unterbleibt eine Einigung der Vergleichsparteien über die Kosten, hat das Gericht hierüber gem. § 472a Abs. 2 StPO im Urteil zu entscheiden. OLG Celle, Beschl. v. 21.9.2021 – 2 Ws 270/21 I. Sachverhal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4 Rechtsmittel (Abs. 2 Satz 3)

Rn 56 Wird die Zustimmung im Beschlussweg durch das Gericht ersetzt, steht dem betroffenen Gläubiger die sofortige Beschwerde dagegen zu. Der Schuldner oder ein zustimmender Gläubiger sind beschwerdeberechtigt, wenn sie die Zustimmungsersetzung beantragt haben und das Gericht ihren Antrag ablehnt. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Beschwerdefrist von 2 Wochen bei ...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 1 Leitsatz

Ist eine Anfechtungsklage vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG a. F. und nicht nach § 49 GKG.mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 6 Entscheidung

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel ab dem 1.12.2020 (WEG-Reform) eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden ...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 2 Normenkette

§§ 49, 49a a. F., 71 Abs. 1 Satz 2 GKG; §§ 44, 46 a. F. WEGmehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 3 Das Problem

Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde, die nach dem 1.12.2020 (WEG-Reform) eingelegt worden ist, wird fraglich, ob nach § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG bereits der neue § 49 GKG anwendbar ist.mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Entsprechend § 48 Abs. 5 WEG sei noch § 49a GKG a. F. anwendbar. § 48 Abs. 5 WEG verdränge die (allgemeine) Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG, wonach in der Rechtsmittelinstanz neues Recht anwendbar ist. Hierfür spreche zum einen der Wortlaut des § 49 GKG. Zum anderen entspreche nur diese Sichtweise dem Willen des Gesetzgebers. Dieser...mehr

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FoVo 12/2021, Verzicht auf den Rechtsbehelf des Einspruchs schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheides

Widerspruch mit nachfolgender gütlicher Einigung Es gehört zur täglichen Praxis bei der Einziehung eigentlich unstreitiger Forderungen, dass der Schuldner jede Gelegenheit nutzt, um die Forderungseinziehung, insbesondere auch die Titulierung und Vollstreckung, zu verzögern. Nicht selten geschieht dies auch im gerichtlichen Mahnverfahren, in dem der Schuldner Widerspruch einle...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / bb) Rücknahme der Berufung/Revision der Staatsanwaltschaft vor deren Begründung

Legt die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision ein und beauftragt der Angeklagte daraufhin einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung, entsteht für diesen mit der ersten Tätigkeit im Berufungs- oder Revisionsverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 4124, 4130 VV.[35] Von der Entstehung der Gebühr ist jedoch die Frage zu unterscheiden, ob die Gebühr erstattungsfähig ist.[36...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.6 Beiordnung eines Anwalts Abs. 2 Satz 4

Rn 61 Im Falle eines Rechtsmittels eines Gläubigers gegen einen die Zustimmungsersetzung gewährenden, aber auch des Schuldners gegen einen ablehnenden Beschluss kann es wegen der sich aus Abs. 1 Satz 2 ergebenden schwierigen Sach- und Rechtslage geboten sein, dem Schuldner einen Rechtsanwalt beizuordnen.[134] Gemäß Abs. 2 Satz 3 kann § 4a Abs. 2 entsprechend angewendet werde...mehr

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FoVo 12/2021, Räumungsschut... / 2 Der Praxistipp

Rechtsmittel genügt nicht Der Entscheidung des AG ist zuzustimmen. Gerade bei einem Versäumnisurteil muss bei Schutzanträgen des Schuldners nach § 765a ZPO gefragt werden, weshalb es überhaupt zur Säumnis gekommen ist. Hat der Schuldner nicht seinerseits alles Erforderliche getan, um die Säumnissituation zu vermeiden, ist eine besondere Härte "wegen besonderer Umstände" schon...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Der Staatsanwaltschaft hat am 22.4.2021 Anklage gegen die Angeschuldigte wegen Bedrohung zum Jugendschöffengericht Osnabrück erhoben. Bei Übersendung der Anklageschrift an die Angeschuldigte wies das AG darauf hin, dass ihr ein Pflichtverteidiger zu bestellen sei und sie Gelegenheit zur Benennung eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin binnen einer Woche habe. Weiterhin wu...mehr

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AGS 12/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend und entspricht dem strafverfahrensrechtlichen Instanzenzug und dem System der Rechtsmittel im Strafverfahren. Daher war/ist zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde derzeit gem. § 464 Abs. 3 S. 3 StPO der BGH berufen, da der Angeklagte auch das Urt. v. 11.6.2021 angefochten hatte und über seine Revision noch nicht entschieden worden...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist bedauerlich, dass sich der Einzelrichter des BGH mit den Maßstäben für die Bemessung des Gegenstandswertes nur sehr kurz befasst hat und dabei nur auf eine einzige Gerichtsentscheidung verwiesen hat. 1. Ausgangspunkt der Wertermittlung Im Hauptsacheverfahren und auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geht es um verschiedene Ansprüche des Gläubigers. ...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / I. Sachverhalt

Die klagende Rechtsanwältin verlangt wegen einer überlangen Verfahrensdauer für die Festsetzung von erstinstanzlich angefallenen Pflichtverteidigergebühren die Zahlung einer Geldentschädigung. Das AG hatte das am 18.6.2018 die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten eröffnet und die Klägerin zur Pflichtverteidigerin bestellt. Der Angeklagte wurde am 30.4.2019 verurteilt. Am g...mehr

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AGS 12/2021, Kostenentschei... / II. BGH zur Entscheidung berufen

Das zulässige Rechtsmittel bestimme sich – so das OLG – nach dem sachlichen Inhalt der Entscheidung (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., 2021, § 296 Rn 11). Maßgeblich sei nicht die Form, in der die Entscheidung ergangen sei, sondern die Form, in der die Entscheidung hätte ergehen sollen (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn 166; LR/Jesse, StPO, 27. Auf., 2014, vor § 29...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger der Angeklagten in einem Verfahren, in dem der Angeklagten gemeinschaftlicher versuchter Diebstahl vorgeworfen worden ist. Die Angeklagte ist vom AG freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch der drei Angeklagten Berufung eingelegt. Das LG hat daraufhin zunächst Berufungshauptverhandlungstermin auf den 28.11.2019 be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Fehlerhafte Unterlassung der Anhörung

Rn 22 Fraglich ist, welche Rechtsfolgen eine fehlerhafte Unterlassung der vorgeschriebenen Anhörung des Schuldners hat. Rn 23 In allen Fällen, in welchen die Anhörung des Schuldners in der InsO vorgeschrieben ist, steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts zu. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kann die Anhörung des Schuldners ohn...mehr

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AGS 12/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 11.6.2021 wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. In der Hauptverhandlung schlossen die Nebenklägerin und der Angeklagte einen Vergleich, mit dem sich der Angeklagte zur Abgeltung eines Schmerzensgeldanspruches und eines geltend gemachten materiellen Schadensersatzanspruches zur Zahlung eines Betrages von 500,00 EUR verpflic...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / d) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts

Auf welchem Rechtsgrund die Zahlungspflicht der erstattungsberechtigten Partei gegenüber dem Rechtsanwalt beruht, ist ohne Bedeutung.[27] Da der Beschuldigte nach § 137 Abs. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger zuziehen kann, ist im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen, ob die Zuziehung des Rechtsanwalts notwendig oder der Bedeutung des Falles angemes...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / I. Wert der Beschwer i.S.d. § 61 FamFG

Nach § 61 Abs. 1 FamFG ist in vermögensrechtlichen Angelegenheiten die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Für die Bewertung des Beschwerdegegenstands ist nur auf den unmittelbaren Gegenstand der Entscheidung abzustellen. Das daneben auch bestehende Ziel des zur Auskunft Verpflichteten, den Hauptanspruch zu verhindern, geht da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Entscheidung des Gerichts

Rn 55 Das Insolvenzgericht entscheidet regelmäßig ohne mündliche Verhandlung über den Antrag auf Zustimmungsersetzung durch Beschluss. Dieser enthält keine Kostenentscheidung.[132] Gemäß § 310 haben die Gläubiger im Schuldenbereinigungsplanverfahren keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner. Sowohl bei einer stattgebenden als auch bei einer ablehnenden Entscheidun...mehr

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zfs 12/2021, Einsicht in di... / 3 Anmerkung:

Zwei Dinge sind interessant, die sich leider so nicht bzw. nicht eindeutig aus der Entscheidung des OLG Stuttgart ergeben. Zum einen handelt es sich um eine Messung mit Leivtec XV3 und die GenStA hat einer Einstellung nach § 47 OWiG, die selbst im Zulassungsverfahren jederzeit möglich wäre, nicht zugestimmt, sodass das AG im neuen Verfahren wohl sachverständig beraten über d...mehr

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ZErb 12/2021, Entlassung de... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin war verheiratet mit dem am 21.5.2007 vorverstorbenen R. O. Die Ehegatten hatten keine leiblichen Kinder und jeweils keine Geschwister. Die Beteiligten zu 2) und zu 3) waren ihre Pflegetöchter. Am 10.9.2002 errichteten die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament zu UR Nr. 1119/2002 des Notars T. Sch. in S. Darin setzten sie sich wechselseitig zu Alleinerbe...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / V. Beratungshilfe und der elektronische Antrag

Es wurde bereits früher vom Autor in AGS erörtert, dass die elektronische Antragstellung "streitbar" ist – jedenfalls bis zum 31.7.2021.[14] Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätze el...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Totenfürs... / 2 Gründe

II. Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Dur...mehr

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ZErb 12/2021, Entlassung de... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach § 58 Abs. 1 FamFG zulässig, insbesondere ist die nach § 61 Abs. 1 FamFG notwendige Mindestbeschwer überschritten. Die Beschwerdefrist des § 63 Abs. 1 FamFG ist gewahrt worden. Das Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtig...mehr

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zfs 12/2021, Einsicht in di... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat bereits (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Beschwerde ist zulässig und begründet. 1. Das Amtsgericht hat ausgeführt, dass die Beschwerde gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 OWiG und angesichts der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts Hagen unzulässig sei. Dies ist unrichtig. Zum einen findet § 62 Abs. 2 S. 2 OWiG [das LG Hagen dürfte sich auf § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG beziehen; d. Schriftl.] auf die vorliegende Fallkonst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Das Behindert... / III. Anspruchsüberleitung

Der Sozialleistungsträger kann auf das Vermögen des Hilfeempfängers zugreifen, sofern an diesen zuvor staatliche Leistungen geflossen sind. Kommt der Hilfeempfänger über einen Erwerb von Todes wegen zu verwertbarem Einkommen oder Vermögen, kann der Sozialleistungsträger Ansprüche des Hilfeempfängers auf sich überleiten, § 93 SGB XII. Die Vorschrift dient der Verwirklichung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Überlange Dauer in finanzgerichtlichen Verfahren

Gerichtlicher Rechtsschutz ist nur dann effektiv, wenn er nicht zu spät kommt. Deshalb garantieren die Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG und 6 Abs. 1 EMRK einen Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit. Gefährdungen oder Verletzungen dieses Anspruchs sind in der Praxis eine Ausnahme, aber sie kommen vor. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 3. Inhalt des Verwaltungsakts

Grundsätzlich muss ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein.[1] Das bedeutet, dass der Adressat des Verwaltungsaktes erkennen muss, was durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll bzw. gefordert wird. Konkretere Angaben zum Inhalt eines Verwaltungsaktes in der Steuerverwaltung sind den spezielleren Vorschriften zum Inhalt von Steuerbescheiden zu entnehmen.[2] Nach § 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 5. Fehlerhafte Verwaltungsakte

Ein Verwaltungsakt kann wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers oder wegen eines inhaltlichen (materiellen) Fehlers rechtswidrig sein. Er ist nur dann nichtig, soweit er an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Verfahrens- oder Formfehler können teilweise geheilt werden, nämlich wenn z. B. die erforderliche Begründung oder vorherige Anhörung des Steuerpflichtigen nachgeholt w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 61 Gegen Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsakts sowie gegen die Ablehnung eines Antrags auf Rücknahme oder Widerruf ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch gegeben. Die Vorschriften über Rücknahme und Widerruf sind auch während eines gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens anwendbar[1] sowie dann, wenn der Rechtsbehelf bereits durch eine außerger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung

Rz. 10 S. 2 ermöglicht es, einen von dem Belasteten angefochtenen Verwaltungsakt mit Drittwirkung ohne die Einschränkungen, die für begünstigende Verwaltungsakte nach §§ 130, 131 AO bestehen, zurückzunehmen oder zu widerrufen. Diese Regelung ist gerechtfertigt, da der durch den Verwaltungsakt Begünstigte wegen der Belastung des Dritten und dessen Anfechtungsmöglichkeit nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 11 Rechtsfolge des § 127 AO ist, dass der Betroffene die Aufhebung des Verwaltungsakts nicht verlangen kann. Damit ist der Betroffene mit Einspruch und Anfechtungsklage ausgeschlossen; diese Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel sind zwar zulässig, wegen Unbeachtlichkeit des Fehlers aber unbegründet.[1] Das Gesetz spricht nur von "Aufhebung"; sinngemäß ist die Vorschrift aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung eines streitbefangenen Verwaltungsakts

Rz. 2 Ein Verwaltungsakt kann auch dann noch zurückgenommen[1], widerrufen[2], aufgehoben oder geändert[3] werden, wenn gegen ihn ein Rechtsbehelf (Einspruch) eingelegt worden ist oder ein finanzgerichtliches Verfahren (einschließlich des Revisionsverfahrens) schwebt. Wird durch die Rücknahme, den Widerruf, die Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts dem Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Folgen der Nichtigkeit, Abs. 5

Rz. 11 Ein nichtiger Verwaltungsakt entfaltet keine Wirkung; er kann nicht bestandskräftig werden und ruft keine Wirkungen hervor, die mit einem wirksamen, wenn auch rechtswidrigen Verwaltungsakt bzw. Steuerbescheid verbunden sind. Ein nichtiger Verwaltungsakt wahrt auch nicht die Festsetzungsfrist und unterbricht nicht die Zahlungsverjährung.[1] Ein nichtiger Verwaltungsakt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4 Rücknahme des Verwaltungsakts

Rz. 24 Ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann ohne weitere Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) oder mit Wirkung auch für die Vergangenheit (ex tunc) zurückgenommen werden. Eine Rücknahme mit Wirkung ex nunc ist nur bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung[1] möglich, nicht bei einmaligen Verwaltungsakten.[2] Die Behörde kann den Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Nichtigkeit in Einzelfällen, Abs. 2

Rz. 8 Zur Erläuterung des Abs. 1 und zur Erweiterung auf gewisse Verwaltungsakte, deren Fehlerhaftigkeit nicht evident ist, enthält Abs. 2 Fallgruppen, in denen die Nichtigkeit ohne Rücksicht auf die Evidenz der Fehler zu bejahen ist. Nach Nr. 1 ist ein schriftlicher oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt nichtig, der die erlassende Behörde nicht erkennen lässt; wäre ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 127 AO entspricht § 46 VwVfG, § 42 SGB X; die Vorschrift soll verhindern, dass der Beteiligte allein wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers die Aufhebung eines Verwaltungsakts beantragt, obwohl die Entscheidung sachlich richtig ist. Es würde dem Grundsatz der Verfahrensökonomie widersprechen, wenn ein Verwaltungsakt wegen eines solchen Mangels aufgehoben, anschließ...mehr