Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / VII. Löschung einer Eintragung nach Überliegefrist (§ 29 Abs. 6 StVG)

Rz. 50 Eine Eintragung wird nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Während dieser Zeit darf der Inhalt der Eintragung nicht übermittelt und über ihn keine Auskunft erteilt werden, es sei denn, der Betroffene begehrt eine Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt. Die Überliegefrist ist auch nach dem neuen Fahreignungs-Bewertung...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rz. 252 Nach § 165 Abs. 1 S. 2 FamFG kann das Gericht die erstrebte Vermittlung ablehnen, wenn bereits ein früheres Vermittlungsverfahren oder eine anschließende Beratung erfolglos geblieben ist. Da es sich bei dem Vermittlungsverfahren um ein eigenständiges Verfahren handelt, ist die Ablehnungsentscheidung als Endentscheidung anzusehen, gegen die nach § 58 Abs. 1 FamFG das ...mehr

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§ 59 Streitwert und Streitw... / I. Grundsätze

Rz. 3 Grundsätzlich besteht keine Bindung an den Streitwertkatalog.[2] Grundgedanke des Katalogs ist es, zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung beizutragen. Der derzeit nach § 52 Abs. 2 GKG geltende Auffangwert beträgt 5.000 EUR. Rz. 4 Wie schon bei der Erstellung der Streitwertkataloge 1996 und 2004 orientiert sich die Kommission an der im Wege e...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / 1. Anwaltszwang für die Eheleute

Rz. 28 Für die im Verbund stehenden Verfahren in Versorgungsausgleichssachen (siehe Rdn 9–11) besteht für die Ehegatten Anwaltszwang; denn nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen vor dem Familiengericht und dem OLG durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren in Versorgungsausgleichssachen abgetrennt...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Begründungspflicht

Rz. 362 Jede Sorgerechtsentscheidung bedarf der Begründung, die so ausführlich sein muss, dass sie die Berücksichtigung der wesentlichen Argumente der Beteiligten erkennen lässt.[1293] Die Begründungspflicht folgt schon aus Art. 103 Abs. 1 GG, ist allerdings im neuen Recht in § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG auch einfachrechtlich niedergelegt worden. Kann daher etwa die Entscheidung d...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 57 FamGKG zulässig und begründet. Die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin kann gem. § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht Rechtsmittel gegen die Gebührenstreitwertfestsetzung des Gerichts einlegen, da die Festsetzung auch für die Höhe ihrer Gebühren maßgebend ist. Die Höhe des Verfahrenswertes bestimmt sich gem. § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG, § 38 GNotKG nach d...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung des Verfahrenskostenhilfeantrages

Rz. 66 Muster 13.61: Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung des Verfahrenskostenhilfeantrages Muster 13.61: Sofortige Beschwerde bei Zurückweisung des Verfahrenskostenhilfeantrages An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ________________________...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Entscheidung von Streitigkeiten über den Auskunftsanspruch

Rz. 211 Es gilt die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts zu allen Meinungsverschiedenheiten bezüglich Berechtigung, Häufigkeit oder Umfang des Auskunftsanspruchs (§ 1686 S. 2 BGB). Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit gilt § 152 FamFG. Ist danach eine Ehesache anhängig, so ist das hiermit befasste Familiengericht zuständig (§ 152 Abs. 1 FamFG). Wird während einer ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / IV. Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittstaat

Rz. 59 Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat – also einem solchen, der weder einer der Mitgliedstaaten der Brüssel IIa-VO noch ein Vertragsstaat des KSÜ oder des MSA ist – richtet sich die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach §§ 98, 99 FamFG.[140] Danach kommt eine Zuständigkeit der deutschen Gericht für eine Kindschaftssache (Legald...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / I. Beschwerde

Rz. 258 Gegen die Entscheidungen der ersten Instanz in Versorgungsausgleichssachen findet die Beschwerde statt (§ 58 Abs. 1 FamFG), gleichgültig, ob es sich um eine Folgesache oder um eine selbstständige Versorgungsausgleichssache handelt. Die Beschwerde umfasst auch alle nicht selbstständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind (§ 58 Abs. ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / k) Fristversäumung und Wiedereinsetzung

Rz. 87 Bei Fristversäumung ist die Möglichkeit der Wiedereinsetzung zu bedenken (§§ 70 Abs. 2, 60 VwGO; zunächst vgl. dazu auch § 58 Rdn 19 ff.).[124] Danach ist dann, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren (§ 60 Abs. 1 VwGO), wobei der Antrag binnen zwei Wochen nach Weg...mehr

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / X. Androhung von Zwangsmitteln und Zustellung des Bescheides nach dem VwZG

Rz. 50 Werden im Zusammenhang mit der Entziehung der FE Zwangsmittel angedroht (z.B. die mit der FE-Entziehung verbundene Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall, dass der Führerschein nicht bis spätestens … bei der FE-Behörde abgeliefert wird, §§ 3 Abs. 2 S. 3, 4 StVG, § 47 Abs. 1 FeV), so müssen die tatbestandlichen Voraussetzungen des angedrohten Zwangsmittels vorliegen...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 2. Formalien

Rz. 50 Die Beschwerde gegen die Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren – sei sie eine einstweilige Anordnung erlassend, sei sie dies ablehnend – ist binnen einer Frist von 2 Wochen (§ 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG n.F.) bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird (§ 64 Abs. 1 FamFG; Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 67). Rz. 51 Streitig ist...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Durchführung der Beteiligung im Verfahren

Rz. 89 Jeder, der meint, beteiligt werden zu müssen, kann einen Antrag auf Hinzuziehung zum Verfahren stellen (§ 7 Abs. 5 Satz 1 FamFG). Über die Hinzuziehung entscheidet das Gericht dann durch Beschluss, wenn es sie ablehnt. Dieser Beschluss ist mit der sofortigen Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO anfechtbar (§ 7 Abs. 5 Satz 2 FamFG). Hält das Gericht die Hinzuziehung für gere...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / c) Verfahren

Rz. 108 Grundsätzlich ist das Verfahren nichtförmlich (§ 10 VwVfG); aber auch hier Spezialregelungen beachten, insbesondere:mehr

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AGB-Richtlinie (RL) / B. Hinweise

Rz. 3 Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Die Richtlinie gilt nur für Verbraucherverträge.[2] Auch insoweit stellt diese nur einen Mindestschutz sicher, Art. 8 RL. Rz. 4 Eine richtlinienkonforme Auslegung kommt nur in Betracht, soweit diese Richtlinie den Verkehr mit Verbrauchern (B2C) betrifft, nicht dagegen im Rechtsverkehr unter Kaufleuten und Unternehmern und zwischen Ve...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / J. Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG)

Rz. 10 Gesetz zum internationalen Familienrecht vom 26.1.2005 (BGBl I 2005 S. 162), zuletzt geändert mit Wirkung zum 16.7.2014 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8.7.2014 (BGBl I 2014 S. 890) Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz dientmehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / VI. Die Änderungen des HKÜ durch die Brüssel IIa-VO

Rz. 150 Die Brüssel IIa-VO modifiziert – menschenrechtskonform[484] – das HKÜ-Verfahren im Verhältnis der Verordnungsmitgliedstaaten[485] zueinander (siehe Wortlaut von Art. 10, 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) bedeutsam.[486] Zwar bleibt ausweislich Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO die Rechtsgrundlage für die Rückführung des Kindes Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Die Verordnung ergänzt und verst...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VI. Keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 126 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache ist allerdings möglich, wenn auf andere Weise kein effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gewährleistet werden kann. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang ...mehr

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AGS 1/2017, Kosten des Erin... / 1 Sachverhalt

Im Kostenfestsetzungsverfahren hatte der Kläger versehentlich die Kosten seines Anwalts nach der alten Gebührentabelle angemeldet. Nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses bemerkte er seinen Irrtum und legte Erinnerung ein. Mit der Erinnerung machte er geltend, dass die Gebühren nach der neuen Gebührentabelle zu berechnen seien. Das Gericht wies den Kläger sodann darauf...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / I. Nach h.M.: kein isolierter Rechtsschutz gegen die Aufforderung, ein Gutachten beizubringen

Rz. 30 Häufig wird der Rechtsschutz bereits damit abgelehnt, weil es sich bei der behördlichen Aufforderung nicht um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG handele.[57] Die Anordnung, ein Gutachten beizubringen, ist nach der nach wie vor h.M. vor allem eine bloß vorbereitende Maßnahme (also gerade noch keine Regelung im Sinne eines Verwaltungsaktes). Als solche dient sie im ...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VIII. Faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes (§ 80 Abs. 5 VwGO entsprechend); Auslegung des Rechtsschutzbegehrens

Rz. 69 Stellt eine Fahrerlaubnisbehörde – ohne die sofortige Vollziehung anzuordnen – fest, dass eine FE (im Fall: EU-Fahrerlaubnis) nicht zum Führen von Kfz im Bundesgebiet berechtigt und weist in der Entscheidung auf die Strafbarkeit weiterer Verkehrsteilnahme hin, so liegt ein faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes vor. Rechtsschutz hiergegen ist in ents...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Bedeutung

Rz. 1 § 309 Nr. 12 BGB entspricht dem seinerzeitigen § 11 Nr. 15 AGBG und verbietet Beweislaständerungen zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders. Bedeutung hat diese Klausel daher vornehmlich in Gerichtsprozessen und im Schiedsverfahren. Der für derartige Verfahren zu beachtende allgemeine Grundsatz der Beweislastverteilung lautet: Jede Partei, die den Eintritt eine...mehr

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / VII. § 37 Abs. 2 VwVfG: Schriftform der behördlichen Verfügung nötig?

Rz. 42 Die FE ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen (§ 2 Abs. 1 S. 3 StVG, § 4 Abs. 2 S. 1 FeV). Der Führerschein hat konstitutive Bedeutung insofern, als die FE durch die Aushändigung des Führerscheins erteilt wird (§ 22 Abs. 4 S. 7 FeV). Der Führerschein wird nach Mustern 1 bis 4 der Anlage 8 zur FeV ausgefertigt (§§ 25 Abs. 1 S. 1, 26 Abs. 1, 4...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / bb) Feststellung einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit des VA

Rz. 75 Der VA ist offensichtlich rechtmäßig, zumindest ist eine Rechtsverletzung des ASt. offensichtlich nicht gegeben. (1) Fälle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO Rz. 76 Bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Hauptsacheklage überwiegt entsprechend der gesetzgeberischen Bewertung in § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO in der Regel das Vollzugsinteresse. Rz. 77 Bei unaufschiebbaren...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / 1. Grundverfügung: Wegfahrgebot

Rz. 2 Denkbar ist hier zunächst eine Vollstreckungsmaßnahme nach zuvor erlassener Grundverfügung. Danach kann der VA, der auf Vornahme einer Handlung gerichtet ist (hier: ein auf Wegfahren des Fahrzeugs gerichteter VA), mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf gegen ihn keine aufschiebende Wirkung hat.mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / b) Form

Rz. 100 Der Erlass eines VA erfolgt grundsätzlich formfrei, § 37 Abs. 2 VwVfG ; aber Spezialregelungen beachten, z.B.: § 10 Abs. 7 BImSchG; § 16 StAG; §§ 69 Abs. 2 S. 1 und 74 Abs. 1 i.V.m. § 69 Abs. 2 VwVfG. Rz. 101 Danach kann ein VA erlassen werden: Rz. 102 Ein VA ist in anderer Weise erlassen, wenn er durch Zeichen oder kon...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / IX. Vorbereitung auf die MPU und gezielter Einsatz der MPU

Rz. 104 Die MPU ist als "Idiotentest" verschrien. Ihre Durchführung und die abschließende Begutachtung sind legendenbehaftet. Die "Flucht" vor ihr ist einer der Hauptgründe für den "Führerscheintourismus". Obergutachtenstellen sind bundesweit erforderlich, weil dort strittige Fälle geklärt werden können; für die Stellen sind Qualitätsstandards festzulegen.[232] Die MPU ist g...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / bb) Fall des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO

Rz. 91 Die aufschiebende Wirkung ist wiederherzustellen, wenn das Vollzugsinteresse nicht hinreichend gewichtig und dringlich ist oder wenn es das vom Gesetzgeber in § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO angeordnete Suspensivinteresse nicht überwiegt. Dabei ist das Suspensivinteresse des Betroffenen umso stärker, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die behördlich...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / V. Entfallen deür aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO im Fahrerlaubnisrecht

Rz. 33 Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs durch ein Bundesgesetz gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO setzt ein formelles Gesetz voraus.[46] 1. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems Rz. 34 Die aufschiebende Wirkung ist ausgeschlossen (§ 4 Abs. 9 StVG) bei einem Widerspruch bzw. ein...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 1. Grundsätzlich keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 65 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Davon ist nur dann auszugehen, wenn dem ASt. ohne die begehrte Erteilung schwerwiegende Nachteile drohen, die ihm nicht zuzumuten sind. Hierfü...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / b) Nachträgliche Änderung rechtlicher oder tatsächlicher Umstände

Rz. 23 Die wichtigste Voraussetzung für die Abänderbarkeit einer Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung ist, dass sich rechtliche oder tatsächliche Umstände geändert haben, die für die Bewertung des Ausgleichswerts eines Anrechts maßgeblich sind. Diese Fallgruppe entspricht dem früheren Recht. Als derartige Umstände kommen etwa in Betracht:mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Verkündung und Bekanntgabe von Entscheidungen

Rz. 240 Der Beschluss in Versorgungsausgleichssachen ist zu verkünden. Allerdings gestattet es § 142 Abs. 3 FamFG, bei der Verkündung auf die Beschlussformel Bezug zu nehmen. Das soll die Verkündung erleichtern. Das Gericht kann die Verlesung des Tenors also auf den Scheidungsausspruch beschränken. Rz. 241 Ein Beschluss, der zugleich eine Entscheidung über die Scheidung und d...mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / 4. Vertretungszwang

Rz. 15 Vor dem BVerwG und dem OVG besteht – außer im Prozesskostenhilfeverfahren – für alle Beteiligten Vertretungszwang, § 67 Abs. 4 VwGO. Als Bevollmächtigte sind nur die in § 67 Abs. 2 S. 1 VwGO bezeichneten Personen zugelassen, § 67 Abs. 4 S. 3 VwGO. Für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Recht gilt eine Sonderregelung zur Vertretung ("Behördenprivileg", ...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / V. Kosten und Gebühren in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 40 Soweit die Versorgungsausgleichssache im Verbund entschieden wird, gilt nach § 150 Abs. 1 FamFG das Prinzip, dass die Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. Von diesem Prinzip kann aus Billigkeitsgründen abgewichen werden (§ 150 Abs. 3 FamFG). Rz. 41 Vom Verbund abgetrennte Versorgungsausgleichssachen bleiben Folgesachen, sodass für die Kostenentscheidun...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / I. Erlöschen der Fahrerlaubnis; Ablieferungspflicht

Rz. 35 Mit der Entziehung erlischt die FE. Bei einer ausländischen FE erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (§ 3 Abs. 2 S. 1 StVG; § 46 Abs. 5 FeV). Rz. 36 Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern [30] oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen (§ 3 Abs. 2 S. 2 StVG). Rz. 37 Die Verpflichtung zur Ablieferung oder z...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 3. Sonderproblem: Abänderungsmaßstab des Beschwerdegerichts bei vollzogenen erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungen

Rz. 53 Nicht wenige Obergerichte gehen – in Anlehnung an entsprechend vom BVerfG formulierte Maßstäbe – in Fällen vollzogener erstinstanzlicher einstweiliger Anordnungen[129] über das Aufenthaltsbestimmungsrecht davon aus, dass die Abwägung, ob eine Abänderung der einstweiligen Anordnung noch vor der Hauptsacheentscheidung angezeigt sei, nicht an einer Sanktion des Fehlverha...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Brüssel IIa-VO

Rz. 71 Die Art. 21–27 der Brüssel IIa-VO [171] regeln die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen; die Art. 28–36 Brüssel IIa-VO die Vollstreckbarerklärung.[172] Nach Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind Entscheidungen (zu öffentlichen Urkunden und Vergleichen s. Art. 46 Brüssel IIa-VO) der Mitgliedsstaaten grundsätzlich anzuerkennen – Grundsatz ...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / V. Kosten und Gebühren

Rz. 247 Soweit die Versorgungsausgleichssache im Verbund entschieden wurde, gilt nach § 150 Abs. 1 FamFG das Prinzip, dass die Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. Von diesem Prinzip kann aus Billigkeitsgründen abgewichen werden (§ 150 Abs. 3 FamFG). Rz. 248 Vom Verbund abgetrennte Versorgungsausgleichssachen bleiben Folgesachen, sodass für die Kostenentschei...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Widerrechtlichkeit des Verbringens/Zurückhaltens

Rz. 97 Wann das Verbringen oder Zurückhalten widerrechtlich ist, wird durch die Legaldefinition des Art. 3 HKÜ bestimmt. Danach liegt Widerrechtlichkeit vor (zu deren Nachweis im Wege der Widerrechtlichkeitsbescheinigung siehe eingehend Rdn 136 f.), wenn durch das Verbringen oder Zurückhalten das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person, Behörde oder sonstigen Stelle allge...mehr

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zfs 1/2017, Das strafrechtl... / B. Verhältnis von Haupt- und Nebenstrafe: Wechselwirkung

Im Hinblick auf die Anordnung eines Fahrverbots besteht eine Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe dergestalt, dass beide gemeinsam betrachtet die Tatschuld nicht überschreiten dürfen.[2] Das tatrichterliche Urteil muss so erkennen lassen, dass das Gericht diese Wechselwirkung berücksichtigt hat – das Fahrverbot darf nur verhängt werden, wenn die Hauptstrafe allein ...mehr

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / VII. Löschung einer Eintragung nach Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG a.F.)

Rz. 25 Eine Eintragung wird nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Während dieser Zeit darf der Inhalt der Eintragung nicht übermittelt und über ihn keine Auskunft erteilt werden, es sei denn, der Betroffene begehrt eine Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt. Rz. 26 Die Überliegefrist ist erforderlich, weil die tilgungshemm...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Zulässigkeit des Antrages

Rz. 73 Checkliste Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind:mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Kein Automatismus

Rz. 42 Liegt kein Fall des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO vor, bleibt der Verwaltung nur die Möglichkeit, die sofortige Vollziehung anzuordnen, wenn Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Anders als in den Fällen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO geht der Gesetzgeber bei dem dann aber einschlägigen § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO zunächst einma...mehr

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§ 10 Kostenrecht / IV. Verfahrenswertbeschwerde

Rz. 55 Nach § 59 Abs. 1 FamGKG kann der Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert eines Verfahrens abschließend festgesetzt wurde, mit der Verfahrenswertbeschwerde angegriffen werden.[181] Wurde ein Streitwert nur vorläufig festgesetzt, ist die Verfahrenswertbeschwerde unstatthaft; Einwendungen gegen den vorläufig festgesetzten Wert können nach § 55 Abs. 1...mehr

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zerb 1/2017, Erfordernis ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde erweist sich als erfolgreich. 1. Das Rechtsmittel gegen die den Antrag (§ 13 Abs. 1 GBO) auf Eigentumsumschreibung zurückweisende Entscheidung ist als unbeschränkte Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft, an keine Frist gebunden (Hügel/Kramer, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn 90) und auch im Übrigen zulässig (§ 73 GBO; § 10 Abs. 2 S. 1 FamFG). Der P...mehr

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zfs 1/2017, Bereicherungsan... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils sowie auf die Berufung der Kl. zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und zur Stattgabe der Klage." [4] I. Das BG hat ausgeführt, der Kl. stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Umsatzsteuerbeträge zu. Die Bekl. sei gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG nicht vorsteuerabz...mehr

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zfs 1/2017, Haftungsquote b... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die hier – wegen der bei Klageerhebung unstreitig noch in Fortentwicklung befindlichen Schadensentwicklung zulässigerweise – insgesamt im Wege des Feststellungsbegehrens verfolgten Ansprüche der Kl. auf anteiligen Ersatz der (unstreitig) von ihr getragenen bzw. noch zu tragenden Aufwendungen für die Behandlung unfallbedingter Verletzungen und Verletzungsfolgen ihr...mehr

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zfs 1/2017, Bemessung der S... / 2 Aus den Gründen:

"1. Hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruchs sowie der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist die Revision des Angeklagten unbegründet. Insoweit hat die Nachprüfung des angefochtenen Urt. aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Ergänzend zum Verwerfungsantrag des Generalbund...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 18 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es eines Antrags, wenn auch die Hauptsache nur auf Antrag eingeleitet werden könnte (§ 51 Abs. 1 FamFG; Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 51 sowie Rdn 56 ff.). Dies trifft etwa für das Verfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB zu.[42] Könnte das Hauptsacheverfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden, so kann d...mehr