Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / § 34 Rechtsmittel

(1) Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, so steht dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (3) 1Sobald eine Entscheidung, die den Eröffnungsbeschluss aufhebt, Rechtskraft erlangt hat, ist die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsmittel der betroffenen Gläubiger

Rn 35 Den von der Fiktion betroffenen Gläubigern steht gegen die gerichtliche Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 245 kein isoliertes Rechtsmittel zu. Eine Überprüfung im Rahmen des § 251 scheidet aus, da dieser nur den einzelnen von der Gruppe überstimmten Gläubiger schützen soll,[64] nicht jedoch den vom Gericht überstimmten Gläubiger, der der Mehrheit de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel

Rn 8 Bei rechtswidriger Fiktion der Planbestätigung kann mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 253 vorgegangen werden. Dies ist aber nur im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen von § 253 denkbar. Daran dürfte es zumindest bei Nr. 2 immer fehlen. Gegen die Zustimmungsersetzung ist kein Rechtmittel gegeben (§ 6 Abs. 1).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel (§ 248a Abs. 4)

Rn 5 Die Beteiligten können im Wege der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss vorgehen. Dabei nimmt Abs. 4 einschränkend auf Abs. 1 Bezug und spricht nur den Gläubigern, den Anteilsinhabern sowie dem Insolvenzverwalter das Recht der sofortigen Beschwerde zu. Um eine für die Sanierung äußerst bedeutsame, schnelle Umsetzung des Insolvenzplanes zu gewährleisten, gilt § 253 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Rechtsmittel

Rn 13 Gegen die Entscheidung, einen gesonderten Abstimmungstermin anzuberaumen bzw. nicht anzuberaumen besteht gemäß § 6 kein Recht zur sofortigen Beschwerde.[9]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel des Beteiligten gegen eine Ablehnung des Antrags

Rn 19 Wird von einem Beteiligten ein zulässiger Antrag gestellt, so hat das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen. Unabhängig davon, ob der Antrag unzulässig, unbegründet oder sachlich berechtigt ist, entscheidet das Gericht nur im Rahmen der §§ 248, 252 inzident über den Antrag. Eine gesonderte Entscheidung über den Antrag ist nicht vorgesehen. Wird der Insolv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Eintritt der Rechtskraft eines Insolvenzplans

Rn 24 Sobald der Insolvenzrichter oder eines der Beschwerdegerichte den Insolvenzplan bestätigt hat und die für den entsprechenden Rechtsbehelf gesetzte Frist verstrichen ist,[67] erwächst der Plan in Rechtskraft, und es treten die Wirkungen des § 254 ein. Die Rechtskraft beurteilt sich gemäß § 4 nach §§ 705 ff. ZPO.[68] Wird binnen der Beschwerdefrist kein Rechtsmittel eing...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 46 Büttner, Gegenvorstellung und beschränkte Restschuldbefreiung – Probleme im Zusammenhang mit dem sogenannten Zweitinsolvenzverfahren, ZInsO 2017, 1057; Casse, Rechtsmittel und Besonderheiten im Insolvenzantragsverfahren, InsbürO 2015, 133; Lütke, Eröffnung strategischer Insolvenzen und gesellschaftsrechtliche Konflikte, KTS 2019, 261 ff; Pape, Das Beschwerderecht des G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde (§ 253)

Rn 2 Grundsätzliche Voraussetzung für eine Beschwerde ist eine Beschwer. Hierfür muss der Plan in die Rechte des Beschwerdeführers eingreifen.[3] Durch das ESUG wurden darüber hinaus spezielle Anforderungen an die formelle und materielle Beschwer in das Gesetz aufgenommen. 2.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Rn 3 Für Frist und Form der sofortigen Beschwerde gelten § 56...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch § 253 Abs. 1 soll den Beteiligten die Anfechtung des gerichtlichen Beschlusses ermöglicht werden, der den Plan bestätigt oder die Planbestätigung versagt. Damit aber einzelnen Beschwerdeberechtigten nicht die Möglichkeit bleibt, den Eintritt der Wirkungen des Plans durch die mutwillige Einlegung der Beschwerde zu verzögern und damit eine Sanierung unter Umständen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung

Rn 15 Gegen diesen Beschluss kann als Rechtsmittel die Rechtsbeschwerde gegeben sein. Mit dem Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO wurde § 7 gestrichen, so dass die Rechtsbeschwerde nun nur noch nach den allgemeinen Regeln der ZPO eingelegt werden kann. Sie ist somit gemäß § 4 InsO, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nur noch nach Zulassung durch das Landgericht zulässig.[37]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Beschwerderecht gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung. Darüber hinaus wird normiert, dass für den Fall, dass das Beschwerdegericht den Eröffnungsbeschluss aufhebt, mit Rechtskraft dieser Entscheidung die Aufhebung des betreffenden Verfahrens öffentlich bekannt zu ma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Ziel der Beschwerde

Rn 28 Die Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kann sich stets nur gegen den Beschluss als Ganzes richten mit dem Ziel der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses. Die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ziel, den Eröffnungsbeschluss nur inhaltlich abzuändern, etwa hinsichtlich des Zeitpunkts der Verfahrenseröffnung,[32]...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Sofortige Zurückweisung der Beschwerde nach 253 Abs. 4

Rn 16 Durch das ESUG wurde dem Landgericht auch die Möglichkeit gegeben, die Beschwerde auf Antrag des Insolvenzverwalters unverzüglich zurückzuweisen, wenn die Nachteile, die sich aus einer Verzögerung des Planverfahrens ergeben, schwerer wiegen, als die Nachteile für den Beschwerdeführer. Damit soll verhindert werden, dass die mit der Planumsetzung beabsichtigte Sanierung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.5 Rechtsbehelfe

Rn 110 Obwohl die nach § 21möglichen vorläufigen Maßnahmen für den Schuldner einschneidende Eingriffe bedeuten, war zunächst nach Inkrafttreten der InsO grundsätzlich ein Rechtsbehelf gegen den Anordnungsbeschluss nicht gegeben.[295] Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.12.2001 dem Schuldner eine umfassende Beschwerdemöglichkeit verscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsbehelfe

ca) Umfang der Anfechtung Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Beschwerdebefugnis bei Eigenantrag

Rn 34 Fraglich ist, ob der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss auch dann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hat, wenn der Beschluss aufgrund eines Eigenantrags des Schuldners ergangen ist. Da mit dem Eröffnungsbeschluss dem Antrag des Schuldners entsprochen worden ist, fehlt es grundsätzlich an der Beschwer des Schuldners, sodass in diesen Fällen die Zulässigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu. (2) Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführermehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Keine Rechtsbeschwerde gegen sofortige Zurückweisung

Rn 23 Gegen die sofortige Zurückweisung ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.[62] Vertreten wird allerdings, dass die Rechtsbeschwerde gegen eine dem Antrag nach § 253 Abs. 4 stattgebende Entscheidung möglich sei, wenn sie vom Landgericht zugelassen wurde.[63] Im Rechtsbeschwerdeverfahren könnte die Entscheidung allerdings ohnehin nur darauf überprüft werden, ob der Tatr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Beschwerdebefugnis

Rn 22 Gegen den Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, steht allein dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. [28] Das entsprechende Beschwerderecht steht dem Schuldner selbst zu. Dieser ist trotz § 80 prozessführungs- und antragsbefugt und es bedarf keiner Bestellung eines Prozesspflegers. [29] Die Beschwerde eines Gläubigers gegen die Verfahrenseröffnung i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Begründung der Beschwerde

Rn 29 Die Beschwerde kann im Übrigen sowohl auf alle formellen als auch materiellen Gründe gestützt werden, welche die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses rechtfertigen, d.h. die Zulässigkeit und Begründetheit des Eröffnungsbeschlusses berühren. Rn 30 Die Beschwerde des Schuldners kann indes nicht darauf gestützt werden, dass ein ggf. vom Insolvenzgericht festgesetzter und ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Formelle Beschwer (§ 253 Abs. 2 Nr. 1, 2; Abs. 3)

Rn 6 Möchte ein Beteiligter gegen die Planbestätigung vorgehen, gelten bezüglich der formellen Beschwer die § 253 Abs. 2 Nr. 1 und 2. Das heißt, der Betroffene muss dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen haben (§ 253 Abs. 2 Nr. 1) und gegen den Plan gestimmt haben (§ 253 Abs. 2 Nr. 2). Nach früherer Rechtslage war dies unerheblic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Entscheidung über die sofortige Beschwerde

Rn 13 Über die sofortige Beschwerde entscheidet – soweit nicht das Insolvenzgericht abhilft – gemäß § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Beschwerdegericht (Landgericht). Es steht im freien Ermessen des Gerichts, ob es im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Verhandlung entscheidet. Allerdings dürfte es in Anbetracht der ihm obliegenden komplexen Abwägung sowie der weitreichen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Materielle Beschwer

Rn 9 Für eine materielle Beschwer muss der Beschwerdeführer im Falle der Planbestätigung gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 3 eine wesentliche Schlechterstellung glaubhaft machen. Dem Gesetzeswortlaut folgend ist die Schlechterstellung gegenüber der Regelabwicklung, nicht aber gegenüber einem Alternativplan maßgeblich.[16] Sind die Ansprüche des Beschwerdeführers bestritten, muss er Ums...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsfolgen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses

Rn 39 Der rechtskräftige Beschluss, mit welchem der Eröffnungsbeschluss aufgehoben wird, beendet das Insolvenzverfahren. Rn 40 Die Aufhebung des Verfahrens ist gemäß § 9 öffentlich bekannt zu machen. Sind zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eintragungen gemäß §§ 31–33 vorgenommen worden, hat das Insolvenzgericht die Registerstellen sowie das Grundbuchamt von der rechtskräft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1. Voraussetzungen

Rn 17 Voraussetzung der Zurückweisung ist zunächst, dass eine Beschwerde gemäß § 253 Abs. 1 noch bei dem Landgericht anhängig ist. Hat das Landgericht bereits gemäß § 253 Abs. 1 über die Beschwerde entschieden, ist eine zusätzliche sofortige Zurückweisung nicht möglich.[40] Rn 18 Weiterhin notwendig ist ein Antrag des Insolvenzverwalters. Wurde die Eigenverwaltung angeordnet,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Beschwerdebefugnis

Rn 5 Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, korrespondiert die Berechtigung zur Einlegung der sofortigen Beschwerde sowohl gegen den Eröffnungsbeschluss als auch gegen den Abweisungsbeschluss im Falle des Abs. 1 mit der Antragsberechtigung des § 15. Dies bedeutet, dass bei juristischen Personen jedes Mitglied des Vertretun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rn 3 Für Frist und Form der sofortigen Beschwerde gelten § 569 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 4 und § 6. Die Frist für ihre Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt gemäß § 6 Abs. 2 mit der Verkündung des Beschlusses (vgl. § 252 Abs. 1). Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ist die sofortige Beschwerde beim Insolvenzgericht einzulegen. Eine Wiedereinsetzung kommt in Betracht, wenn die zivilprozess...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / II. Verfahrensgebühr Nrn. 4124, 4125 VV

Fest stehe, so das AG, dass gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG die Einlegung von Rechtsmitteln bei dem Gericht desselben Rechtszuges durch den Verteidiger, der in dem Rechtszug tätig war, mit der Verfahrensgebühr des 1. Rechtszugs abgegolten ist. Auch die Beratung über die Aussichten eines noch nicht eingelegten Rechtsmittels durch den Verurteilten oder anderer Verfahrensbetei...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Das AG hat den ehemaligen Angeklagten am 10.2.2021 zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit am selben Tag eingegangenem Schreiben vom 17.2.2021 legte der Verteidiger Berufung ein. Ergänzend bat er für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt oder ein eingelegtes Rechtsmittel zurücknimmt, um "einen kurzen Hinweis per Fax oder Mail, damit hier neu überdacht w...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung, die auch für das Revisions- und das Rechtsbeschwerdeverfahren von Bedeutung ist, ist zuzustimmen. Es führt jede nach der Einlegung des Rechtsmittels erbrachte Tätigkeit zum Anfall der Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren. Das hat das AG zutreffend erkannt zur Nr. 4124 VV s. auch die Kommentierung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Nr. 4124 VV...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 1. Allgemeines

a) Wie bereits angesprochen ist das Bundesverfassungsgericht ein Bürgergericht, weil nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG "jedermann" beschwerdeberechtigt ist. Es besteht zudem grundsätzlich kein Vertretungszwang, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsbeschwerde unmittelbar selbst erheben können. Die Ausnahme einer gebotenen Vertretung in einer m...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 3 Der Praxistipp

Richtigen Rechtsweg einschlagen Der Rechtsanwalt hatte hier sowohl die Kostenansatzbeschwerde nach § 5 GvKostG als auch die Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Die beiden Rechtsmittel dürfen aber nicht vermischt werden. Das LG ist – zugunsten des Gläubigers – dem Weg über § 5 GvKostG gefolgt. Bei den Rechtsmitteln ist zwischen der Kostenerinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GvKostG...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Anforderungen an die Begründung

Ein weiterer, ebenfalls nicht immer hinreichend beachteter Umstand bei der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Akten des Ausgangsverfahrens zur Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht beizieht. Es müssen deshalb in der Begründung sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden. Die Anf...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 2 Aus den Gründen:

[8] … II. 1. Die Beschwerde des Klägers ist statthaft gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG. Unabhängig davon, ob dem Kläger zwischenzeitlich eine Kostenrechnung zugegangen und sein Antrag auf Niederschlagung der Sachverständigenkosten in eine Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG umzudeuten ist (vgl. hierzu BeckOK-KostR/Dörndorfer, § 21 GKG Rn 9 m.w.N. [Stand: 1.1.2022]), findet gegen ein...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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zfs 11/2022, Formgerechte N... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. "Das als Rechtsbeschwerde bezeichnete Rechtsmittel des Betroffenen ist als Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu werten (§ 300 StPO). Der so verstandene Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde erweist sich bereits als unzulässig, da er nicht den Vorgaben des § 110c OWiG i.V.m. § 32d S. 2 StPO genügt und dieser Vormangel zur Unwirksamkeit der Antragstellung u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtmittel

Rn 31 Gegen den Versagungsbeschluss besteht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 253.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Umfang der Anfechtung

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04.07.1986, BStBl II 1986, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Verjährung

Tz. 57 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die aus der AO bekannten Verjährungsregelungen, insbesondere diejenigen der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff. AO, finden im Zollrecht keine Anwendung. Das Zollrecht kennt vielmehr eine dreijährige Verjährungsfrist, die in Art. 103 UZK jedoch nicht als solche, sondern als Mitteilungsfrist für den Abgabebetrag beschrieben wird (in der nich...mehr

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AGS 11/2022, Zulässigkeit e... / III. Beschwerde dennoch unzulässig

Gleichwohl erweist sich die Beschwerde als offensichtlich unzulässig. Der Antragsgegner ist durch den von ihm angegriffenen Verfahrenswertbeschluss nicht beschwert, denn er begehrt keine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern fordert, dass der Wert heraufgesetzt werden soll. Mit der begehrten Heraufsetzung des Verfahrenswertes auf mehr als den doppelten Wert würde er jed...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3 Entschädigung des Gläubigers

Rn 86 Hat das Gericht eine Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 getroffen, führt dies zu einem beträchtlichen Eingriff in die Rechte des ab-/aussonderungsberechtigten Gläubigers. Trotzdem räumt das Gesetz dem betroffenen Gläubiger weder rechtliches Gehör, noch ein Rechtsmittel ein.[237] Er erhält jedoch einen wirtschaftlichen Ausgleich in Form einer Nutzungsausfallentschä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Beispiele für Anordnungen

Rn 13 Anordnungen gegen Dritte sind jedoch nicht von der Ermächtigung in § 21 Abs. 1 gedeckt. In Ermangelung einer Teilnahme am Eröffnungsverfahren dürfen Rechte unbeteiligter Dritter nicht aktiv verkürzt werden, sondern der passive Schutz des Schuldnervermögens darf allenfalls zu einer mittelbaren Beschränkung der Rechte Dritter führen.[34] Dies zeigt sich bereits darin, da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsschutz

Rn 19 Hat ein Richter über die Stimmrechtsfestsetzung entschieden, was nach der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Änderung der Normalfall ist[21], ist ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht gegeben. Vielmehr ist die Entscheidung des Richters abschließend, die Entscheidung kann weder mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 noch auf irgendeine andere Art angegrif...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenentscheidung muss immer ergehen Für die Frage, ob eine Kostenentscheidung zu ergehen hat, kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Die Frage, ob und welche Kosten angefallen sind, ist dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten. Diese Frage ist nicht bereits bei der Kostengrundentscheidung zu prüfen. 2. Erinnerungsverfahren löst Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

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zfs 11/2022, Tempo 10 km/h ... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der … Antrag … ist nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, da die Klage des Antragstellers gegen die streitgegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung (VG 11 K 401/22) nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist der Antragsteller antragsbefugt (§ 42 Abs. 2, 1. Alt. VwGO analog). § 45 Abs. 1 S....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Bestimmung des Umfangs der Stimmberechtigung

Rn 1 Die Ermittlung des genauen Umfangs des Abstimmungsrechts richtet sich – wie schon bei den einfachen Insolvenzgläubigern[1] – zunächst nach einem Konsensprinzip. Wenn weder der Insolvenzverwalter noch ein anderer stimmberechtigter Absonderungs- oder Insolvenzgläubiger die geltend gemachte Forderung bestreitet, so ist der Gläubiger im vollen Umfang der Sicherheit für sei...mehr