Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.5 Beschleunigungsgrundsatz

Dem Beschleunigungsgrundsatz kommt im arbeitsgerichtlichen Verfahren besondere Bedeutung zu. Das Verfahren ist in allen Rechtszügen zu beschleunigen.[1] Er wirkt sich dahingehend aus, dass die Einlassungsfrist gegenüber dem Zivilprozess auf eine Woche abgekürzt ist[2]; der Vorsitzende allein entscheidet, bei Zurücknahme der Klage, bei Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch, b...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 1.1 Grundsatz der Mündlichkeit

Grundsätzlich ist ein Rechtsstreit mündlich zu verhandeln und auf Grundlage dieser mündlichen Verhandlung zu entscheiden.[1] Das bedeutet, dass nur dasjenige Parteivorbringen zu berücksichtigen ist, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war. Lediglich gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind, mithin Beschlüsse und Verfügungen, können ohne mündliche Verhandlung ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 8 Berufungsschrift

Die Berufung ist durch Einreichung einer Berufungsschrift[1] bei dem Berufungsgericht einzulegen.[2] Sie kann nicht unter einer Bedingung eingelegt werden. Unzulässig ist daher auch die Berufung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Berufungsschrift muss von einem Rechtsanwalt oder einem nach § 11 ArbGG postulationsfähigen Vertreter unterzeichnet sein...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 10 Berufungsbegründung

Die Berufung ist zu begründen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung sämtlicher oberster Gerichtshöfe des Bundes muss die Berufungsbegründung als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlich Zeichnenden tragen. Die Unterschrift ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis. Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.2 Entscheidung des Gerichts

Liegt ein relevanter Zurückweisungsgrund aus § 335 ZPO vor, wird der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Beschluss des Arbeitsgerichts zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist nach § 336 ZPO i. V. m. § 78 Satz 1 ArbGG die sofortige Beschwerde statthaft. Die Notfrist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, auch wenn diese Verkündung in einem besonderen Termi...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.3 Juristische Personen

Juristische Personen sind nicht prozessfähig, sondern handeln über ihre gesetzlichen Vertreter, über die sie auskunftspflichtig sind. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus Gesetz, Satzung oder sonstiger Anordnung. Der Fiskus wird vertreten durch die zuständige Behörde, die wiederum von ihrem Leiter vertreten wird. Sozialversic...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VI. Rechtsschutz bei Ablehnung der (beschränkten) Akteneinsicht

Weiterhin stellt sich die Frage, über welche Rechtsschutzmöglichkeiten der Strafverteidiger verfügt, wenn – insb. im Ermittlungsverfahren – der Umfang der gewährten Akteneinsicht hinter der beantragten zurückbleibt. Hierzu besteht mit § 147 Abs. 5 S. 2 StPO ein eigenständiger Rechtsbehelf in Form einer einfachen Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO, durch den eine gerichtliche ...mehr

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Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / b) Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO (Dritter bzw. Zeuge)

Unstreitig können Durchsuchungen bei Dritten bzw. Zeugen durchgeführt werden, wenn der Täter eine Steuerhinterziehung begangen hat. Problematisch ist allein, ob und welche Daten und Informationen des Beschuldigten in einem Beschluss nach § 103 StPO zu offenbaren sind. Dies hängt von der Reichweite des Steuergeheimnisses und der damit verbundenen Durchbrechungswirkung des § 3...mehr

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Steuersatz / 3.5.4 Unverbindliche Zolltarifauskunft

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich also nach dem Zolltarif in der jeweils aktuellen Fassung. Bestehen Zweifel, ob die Lieferung eines bestimmten Gegenstands unter die Steuerermäßigung fällt, haben die Lieferer (bzw. Einführer und innergemeinschaftlichen Erwerber) die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs-...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich – Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen

Rz. 2 Die dargestellte Zielsetzung der Vollstreckungsabwehrklage macht es erforderlich, sie von anderen Rechtsbehelfen abzugrenzen. 2.1 Klauselerinnerung Rz. 3 Die Klauselerinnerung (§ 732 ZPO) ist der Rechtsbehelf für Einwendungen des Vollstreckungsschuldners gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel. Sie kann nur auf Fehler formeller Art gestützt werden (BGH, Rpfleger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.8 Klage auf Herausgabe des Vollstreckungstitels

Rz. 10 Zulässig bleibt die Klage auf Herausgabe des Titels nach § 826 BGB, wenn der Gläubiger befriedigt ist. Ist der Gläubiger unstreitig befriedigt oder hat die Schuld mit Sicherheit von Anfang an nicht bestanden (BAG NZA 2012, 1179), dann kann analog § 371 BGB auf Herausgabe des Titels geklagt werden (BGHZ 127, 146), andernfalls soll nur der Weg über die Vollstreckungsabw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Klauselerinnerung

Rz. 3 Die Klauselerinnerung (§ 732 ZPO) ist der Rechtsbehelf für Einwendungen des Vollstreckungsschuldners gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel. Sie kann nur auf Fehler formeller Art gestützt werden (BGH, Rpfleger 2006, 27; Rpfleger 2005, 33; 612). Demgegenüber geht es bei der Vollstreckungsabwehrklage um materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten An...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Die Vollstreckungserinnerung

Rz. 5 Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO ist derjenige Rechtsbehelf, mit dem formelle Mängel einzelner Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Eine nur gegen die Art und Weise der Vollstreckung gerichtete Vollstreckungsabwehrklage ist unzulässig (VG Saarbrücken, Urteil v. 5.10.2011, 3 K 556/11; KG, NJW-RR 1989, 638). Wo Einwendungen nach § 767 Abs. 1 ZPO mit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 2 Hebeberechtigung

Rz. 4 § 4 GewStG legt die Hebeberechtigung fest. Die Hebeberechtigung bedeutet die Gläubigerschaft der jeweiligen Gemeinde für die GewSt-Schuld.[1] Die Hebeberechtigung legt daher die Ertragshoheit der jeweiligen Gemeinde fest. Die Hebeberechtigung umfasst aber nicht nur die Stellung als (Steuer-)Gläubiger, sondern auch die Befugnis, den Steueranspruch geltend zu machen, d. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Drittwiderspruchsklage

Rz. 6 Die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO ist die Klage eines Dritten gegen den Vollstreckungsgläubiger mit dem Antrag, die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären. Im Unterschied dazu sind Parteien der Vollstreckungsabwehrklage der Vollstreckungsschuldner und der Vollstreckungsgläubiger und wird mit ihr angestrebt, die Zwangsvolls...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Klage gegen Vollstreckungsklausel

Rz. 4 Die Klage gegen die Vollstreckungsklausel nach § 768 ZPO ist zwar ein Spezialfall der Vollstreckungsgegenklage; sie richtet sich aber nicht gegen den titulierten Anspruch, sondern gegen die erteilte Vollstreckungsklausel. Der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage in zweiter Instanz stehen die Zuständigkeitsvorschriften der §§ 802 i. V. m. 76...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Wiederaufnahme des Verfahrens

Rz. 8 Von der Wiederaufnahme des Verfahrens durch Erhebung der Nichtigkeits- oder Restitutionsklage (§§ 578 ff. ZPO), die nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind, unterscheidet sich die Vollstreckungsabwehrklage durch das Rechtsschutzziel. Mit ihr soll nicht die Rechtskraftwirkung durchbrochen werden, sondern lediglich die Vollstreckbarkeit des Titels beseitigt wer...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.10 Vollstreckungsschutzantrag

Rz. 12 Der Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO dient dazu, die Unzulässigkeit einzelner Vollstreckungsmaßnahmen geltend zu machen. Er hat damit eine andere Zielrichtung als die Vollstreckungsabwehrklage. (Zur Abgrenzung der verfahrensrechtlichen Geltendmachung des Einwands des Rechtsmissbrauchs zwischen § 765a ZPO und § 767 ZPO vgl. OLG Koblenz, OLGZ 1985, 453 = Rpfle...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.9 Schadensersatzklage

Rz. 11 Neben der Vollstreckungsabwehrklage und gegebenenfalls unabhängig von ihr ist eine Schadensersatzklage zulässig, die auf den Ersatz des Schadens gerichtet sein kann, der durch schuldhaft fehlerhafte Vollstreckung oder durch die Vollstreckung eines sittenwidrig erschlichenen Urteils entstanden ist (BGHZ 74, 9 f.; 83, 280). Liegen die Voraussetzungen eines sittenwidrige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Feststellungsklage

Rz. 7 Mit der (negativen) Feststellungsklage nach § 256 ZPO kann der (Vollstreckungs-) Schuldner geltend machen, dass der titulierte Anspruch nicht mehr bestehe, weil dieser z. B. erfüllt worden sei. Mit einem entsprechenden Feststellungsurteil würde dem Vollstreckungstitel jedoch nicht seine Vollstreckbarkeit genommen. Das kann nur im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gesc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.13 Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG

Rz. 14a Einwendungen gegen Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der gerichtlichen Kostenforderung sind dem Erinnerungsverfahren nach nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zugänglich (vergleiche BeckOK/KostR-Laube, GKG § 66 Rn. 89 m. w. N., beck-online). In Bezug auf Einwendungen, die erst nach der Festsetzung des Anspruchs entstanden sind, übernimmt die Erinnerung die Funktion der Vollstre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Bereicherungsklage

Rz. 9 Neben einer Vollstreckungsabwehrklage bleibt die Bereicherungsklage auf Erstattung des zu Unrecht Beigetriebenen zulässig (BGHZ 99, 143). Bei gleichbleibendem Klagegrund ist die Umstellung der Vollstreckungsabwehrklage auf eine materiell-rechtliche Bereicherungsklage kraft Gesetzes (§ 264 Nr. 3 ZPO) nicht als Klageänderung anzusehen und dem Vollstreckungskläger mit der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.11 Berufung

Rz. 13 Der Vollstreckungsschuldner hat die Wahl, ob er zur Geltendmachung der erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor dem Eintritt der Rechtskraft entstandenen Einwendungen (i. S. v. § 767 Abs. 1 ZPO) Berufung einlegen oder Vollstreckungsabwehrklage erheben will (VGH Mannheim, VBIBW 1985, 185; so auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 31 und JurBüro, 1983, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.12 Abänderungsklage, §§ 323, 323a ZPO

Rz. 14 Die Abänderungsklage ist gelegentlich neben der Vollstreckungsgegenklage zulässig, da erstere in die Zukunft wirkt (zu den Unterschieden der beiden Klagearten vgl. BGH, MDR 1989, 340 und BGHZ 98, 353). Da sie aber häufig die gleiche Zielrichtung haben kann, kann nach der Erhebung der Abänderungsklage das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage fehlen. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Örtliche und sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 34 Richtet sich die Klage gegen eine gerichtliche Entscheidung, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs, also das Gericht des Verfahrens, in dem der nämliche Vollstreckungstitel geschaffen wurde, sachlich und örtlich ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Eine Änderung durch die Einführung des FamFG hat insoweit nicht stattgefunden. Das gilt auch dann, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9 Rechtsbehelfe

Rz. 42 Gegen den Zinsbescheid ist gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Gegen den Zinsbescheid einer Gemeinde ist der Widerspruch nach § 69 VwGO gegeben. Zu beachten ist, dass mit diesem außergerichtlichen Rechtsbehelf nur die sich gegen den Zinsbescheid selbst richtenden Einwendungen geltend gemacht werden können. Soweit Zinsen gem. § 239 Abs. 3 AO gesondert fes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.5 Aussetzungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 5)

Rz. 24 Für die Aussetzungszinsen beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren oder die Klage sich endgültig als erfolglos herausgestellt hat. Insoweit ist zwischen dem Ende des Zinslaufs nach § 237 Abs. 2 S. 1 AO und dem Beginn der auf zwei Jahr abgekürzten Frist des § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AO zu unterscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 2.2 Sanierungsklausel

Die sog. "Sanierungsklausel" des § 8c Abs. 1a KStG ermöglichte es bis zum Frühjahr 2010 Unternehmen, Verluste für steuerliche Zwecke weiter fortzuführen, obwohl diese aufgrund eines Gesellschafterwechsels eigentlich untergegangen wären.[1] Achtung Sanierungsklausel ist doch nicht europarechtswidrig Die EU-Kommission hatte entschieden, dass § 8c Abs. 1a KStG eine unerlaubte sta...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 2 Bedeutung der Postulationsfähigkeit

Rz. 4 Die Postulationsfähigkeit ist Prozessvoraussetzung und von Amts wegen zu prüfen. Der Vertretungszwang bezieht sich auf alle Verfahrensbeteiligten, also auf die Hauptbeteiligten und die Beigeladenen. Ausnahmen hiervon sieht Abs. 1 nur für die dort genannten Beteiligten vor. Auch der Revisionsbeklagte muss sonach einen postulationsfähigen Vertreter bestellen. Geschieht d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 166 Abs. 2 Satz 2 wurde eingefügt durch Art. 12 Nr. 2 des Gesetzes v. 31.8.1998 (BGBl. I S. 2600) mit Wirkung zum 8.9.1998. § 166 Abs. 2 Satz 1 ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2150) mit Wirkung zum 2.1.2002 geändert worden. Die durch das Gesetz v. 31.8.1998 vorgenommene Änderungen soll sicherstellen, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sich au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 9 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 15 Die Rechtsbehelfsbelehrung muss auf die Besonderheiten des § 166 hinweisen. Der fehlende Hinweis darauf, dass seit der Änderung des § 166 Abs. 2 auch Angestellte juristischer Personen, die im wirtschaftlichen Eigentum von Gewerkschaften oder anderen Organisationen stehen, als Prozessbevollmächtigte vor dem BSG zugelassen sind, macht die Rechtsmittelbelehrung nicht unr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Gesamtschuldverhältnisse

Rz. 22 Bei Gesamtschuldverhältnissen können Zinsen trotz der Regelung des § 44 S. 3 AO nur einmal gefordert und geschuldet werden. Dies ergibt sich bereits aus der engen Bindung der Zinsen an die Hauptschuld.[1] Wie die Hauptschuld regelmäßig mit den Zinsen gem. §§ 268ff. AO aufgeteilt werden kann, ist eine Aufteilung nach dem Erlöschen der rückständigen Hauptschuld auch iso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Festsetzung der Zinsen (Abs. 1 Halbs. 1)

Rz. 9 Die Zinsen werden nach §§ 155ff. AO wie Steuern durch Bescheid festgesetzt. Der Zinsbescheid muss in Form und Inhalt den Anforderungen des § 157 AO genügen.[1] Dieser muss schriftlich oder elektronisch erteilt werden und Art und Betrag der Zinsen (ggf. nach Steuerart, Zeiträumen, also Einzelbeträgen aufgeschlüsselt[2]) und den Zinsschuldner[3] angeben.[4] Von den Steue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtberücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte

Leitsatz 1. Die qualifizierte Rückfallklausel des Abschn. 16 Buchst. d des Protokolls zum DBA-Italien 1989, nach der die Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person (nur dann) als aus dem anderen Vertragsstaat stammend gelten, wenn sie im anderen Vertragsstaat in Übereinstimmung mit dem Abkommen effektiv besteuert worden sind, ist auch auf negative Einkünfte anz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zulässigkeit der Klageerhebung per Telefax

Rechtsanwalt R erhob im Jahr 2022 mittels Telefax Klage gegen den KSt-Bescheid 2018 seiner Mandantin. Streitig ist, ob diese Klage zulässig war. Das FG entschied: Die Erhebung einer Klage mittels Telefax genügt nicht den Anforderungen an ein elektronisches Dokument i.S.d. § 52a FGO. Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung muss keine Belehrung über die Form des Rechtsbehelfs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Allgemeines

Rz. 54 Der Arbeitgeber übt das Wahlrecht zur Pauschalierung in der LSt-Anmeldung aus; diese beinhaltet zugleich die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers (§ 40 EStG Rz. 53). Die LSt-Anmeldung führt gem. § 168 S. 1 AO zu einer Festsetzung der pauschalen LSt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Pauschalierung kann auch nach Vornahme des individuellen LSt-Abzugs nachgeholt we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 4 Rechtsbehelfe

Gegen einen die Stundung ablehnenden, sie nicht in der beantragten Höhe gewährenden Verwaltungsakt bzw. gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Stundung ist der Einspruch gegeben (§ 347 AO). Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, hat der Steuerschuldner die Möglichkeit, Verpflichtungsklage zu erheben (§ 40 FGO). Das Gericht prüft nach den Verhältnissen im Zeitp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zweifelsfragen bei der Grun... / c) Ruhen des Verfahrens (§ 363 AO)

Bei der Ruhe des Einspruchsverfahrens ist insb. zwischen der Zwangsruhe (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO) und der Verfahrensruhe aus Gründen der Zweckmäßigkeit (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO) zu unterscheiden. Zwangsruhe tritt kraft Gesetzes ein, soweit z.B. wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm ein Verfahren beim BVerfG oder beim BFH anhängig ist und der Einspruchsführer seinen Re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 3 Rechtsbehelfe

Gegen die Errichtung und/oder den Betrieb von Kitas, Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen stehen den Nachbarn unterschiedliche Rechtsbehelfe zur Verfügung. 3.1 Baunachbarklage Gegen die Baugenehmigung für eine dieser Einrichtungen kann man sich als benachbarter Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter und Nießbraucher nach Durchführung eines Widerspruc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 3.2 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb

Ist die Baugenehmigung für eine der genannten Einrichtungen bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Einrichtung, stehen gegen deren aus Sicht eines Nachbarn störenden Betrieb je nach Trägerschaft der Einrichtung entweder die öffentlich-rechtliche oder die zivilrechtliche Unterlassungsklage als Rechtsbehelfe zur Verfügung. 3.2.1 Öffentlich-recht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 3.2.2 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage kann man sich als Nachbar gegen wesentliche Lärmbelästigungen von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen zur Wehr setzen. Der dieser Klage zugrunde liegende Unterlassungsanspruch ergibt sich für benachbarte Grundstückseigentümer aus den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und für benachbarte Mieter oder Pächter aus den §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 3.2.1 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Mit der öffentlich-rechtlichen Unterlassungsklage kann man sich als Nachbar zur Wehr setzen, wenn es sich um die Abwehr erheblicher Lärmbelästigungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG durch eine schlicht-hoheitlich eingerichtete und betriebene kommunale Kinderbetreuungseinrichtung handelt. Der dieser Klage zugrunde liegende öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird von d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 3.1 Baunachbarklage

Gegen die Baugenehmigung für eine dieser Einrichtungen kann man sich als benachbarter Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter und Nießbraucher nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen) mithilfe der Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO zur Wehr setzen.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters (§ 726 BGB)

Rz. 308 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters nach § 726 BGB hat – in wesentlicher Übernahme von § 725 BGB alt – folgenden Wortlaut (wohingegen § 726 BGB alt die Auflösung der Gesellschaft wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes geregelt hatte): Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Auswahl und Schutz des Namens der eingetragenen GbR

Rz. 85 § 707b Nr. 1 BGB erklärt in Anlehnung an die Regelungstechnik des § 2 Abs. 2 PartGG – zur Sicherstellung, dass die für die Firma einer Personenhandelsgesellschaft geltenden Vorschriften und Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenbeständigkeit und der Firmenausschließlichkeit auch für den Namen der GbR beachtet werden[157] – hinsichtlich der Auswahl und des Schutzes ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Registerrechtliche Behandlung der eingetragenen GbR

Rz. 86 Nach § 707b Nr. 2 BGB finden auf die registerrechtliche Behandlung der eingetragenen GbR in Bezug aufmehr