Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / B. Differenz zwischen Kostenanspruch des Anwalts und Kostenerstattungsanspruch des Mandanten

Rz. 5 Zahlt der Unfallverursacher die entstandenen Anwaltskosten nicht oder nur zum Teil, sind die verbleibenden Anwaltskosten vom Mandanten zu zahlen. Zu unterscheiden ist also zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Mandanten gegenüber einem Dritten einerseits und dem Gebührenanspruch des Anwalts gegenüber dem Mandanten andererseits. Der Mandant kann aus dem Vertrag vom...mehr

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§ 36 Einleitung

Rz. 1 Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist in hohem Maße durch die gerichtliche bzw. teilweise vorgerichtliche Praxis bestimmt, und nur in rudimentärem Umfang finden sich in den zugehörigen Gesetzen Hinweise und Hilfestellungen für die Verfahrensbeteiligten. Umso wichtiger ist es demnach für den Verteidiger, sich wenigstens zu bestimmten Eckpunkten an Formulierungshilfe...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Beziehungsdreieck Rechtsanwalt/Mandant/Rechtsschutzversicherer bestehen ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Daraus folgt, dass der Mandant auch nach erteilter Deckungszusage durch einen Rechtsschutzversicherer alleiniger Schuldner der Anwaltsgebühren ...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / D. Deckungszusage für eine negative Feststellungsklage

Rz. 10 Für den Fall der Unfallabwicklung hat der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Anders ist dies jedoch, wenn der Mandant beispielsweise ein Fahrzeug verkauft hat und sich der Käufer unberechtigter Ansprüche berühmt. In einem solchen Fall kann sich die Erhebung einer negativen Feststellungsklage empfehlen. Nur selten wird eine solche Klage auf erst...mehr

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§ 37 Vorverfahren / I. Eigener Sach- und/oder Personenschaden des Betroffenen

Rz. 70 Erleidet der Betroffene bei Verkehrsunfällen selbst einen beträchtlichen Schaden, sei es in Form des Sachschadens oder des Personenschadens, ist oftmals eine Einstellung des Verfahrens möglich. Wirtschaftlich ist es bspw. dann heikel, wenn für den Betroffenen keine Vollkaskoversicherung existiert und er einen erheblichen Eigenschaden tragen muss. Aber auch bei Vollkas...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

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§ 45 Korrespondenz mit dem ... / E. Rückwirkender Wegfall der Deckung bei Vorsatztat

Rz. 10 Kommt es zu einer Vorsatzverurteilung des Mandanten in einem Strafverfahren, kann rückwirkend die Deckung in der Rechtsschutzversicherung entfallen, § 2i aa) ARB 2010 bzw. 2.2.9 ARB 2012. In einem solchen Fall ist streitig, ob der Rechtsanwalt zur Auskunft über den Ausgang des Verfahrens gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist. Dies wird teilweise mit g...mehr

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§ 37 Vorverfahren / I. Bestellungsschreiben und Vollmacht

Rz. 1 Wird der Verteidiger vom Betroffenen mandatiert, geht es zunächst darum, sich gegenüber den zuständigen Stellen als Bevollmächtigter des Betroffenen zu erkennen zu geben, um einerseits dessen prozessuale Interessen und Rechte zu wahren, andererseits aber auch Informationen zum Geschehen über die Akteneinsicht oder sonstige Anfragen zu erhalten. Die Art, wie sich der Ve...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / G. Aufrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer

Rz. 18 Hat der Mandant mehrere Mandate erteilt, die teilweise unter den Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung fallen und teilweise nicht, kann der Anwalt für den Fall einer Zahlung eines Dritten in einer dem Deckungsschutz unterfallenden Sache die Aufrechnung mit einer Forderung gegenüber dem Mandanten aus einer nicht dem Deckungsschutz unterfallenden Sache erklären. G...mehr

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§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 430 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung

Rz. 205 Das OLG Nürnberg hat schon früh die Ansicht vertreten, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, vor Klageerhebung zu klären, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist, sowie den Mandanten nach Aufklärung über das Kostenrisiko entscheiden zu lassen, ob ein Klageauftrag unabhängig von einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt wird.[835] Gegen diese Auffa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VI. Beweislast

Rz. 131 Die Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Anwaltsvertrages trägt derjenige, der aus dem Vorliegen des Anwaltsvertrages für sich günstige Rechtsfolgen herleitet.[348] Deshalb muss der Mandant, der von einem Rechtsanwalt Schadensersatz verlangt, darlegen und beweisen, dass ein Anwaltsvertrag oder ein gleichstehendes vertragsähnliches Verhältnis zustande ge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Kosten

Rz. 192 In engem Zusammenhang mit der Aufklärung und Beratung des Mandanten über das Prozessrisiko steht die Aufklärung über die mit einem Prozess verbundenen Kosten (vgl. Rdn 433 ff.).[794] So hat der Rechtsanwalt den Mandanten vor der Führung aussichtsloser bzw. unsicherer Rechtsstreitigkeiten v.a. auch wegen der mit dem Prozessverlust verbundenen Kostenbelastung (§§ 91 ff...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 15 Um die Beteiligten vor ungewollten Haftungs- oder Gebührenrisiken zu schützen, kann ein stillschweigend (konkludent) geschlossener Anwaltsvertrag nicht ohne Weiteres angenommen werden.[52] Im Interesse der Rechtssicherheit sind an die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten erhöhte Anforderungen zu stellen.[53] So reicht für die Annahme des Angebot...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Inhalt und Form des Vergleichs

Rz. 297 Der Rechtsanwalt, der den Mandanten bei Vergleichsverhandlungen berät oder den Vergleich im Namen des Mandanten schließen soll, muss darauf achten, dass der Vergleich, auf den sich die Parteien geeinigt haben, auch tatsächlich abgeschlossen wird.[1154] Er muss dafür Sorge tragen, dass die prozessualen und materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vergle...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Beispiele

Rz. 135 Die vertragliche Pflicht zur Schadensverhütung verlangt von einem Rechtsanwalt z.B.,mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Umgang mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 281 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, entspricht es einer guten Kanzlei, für ihn eine Deckungszusage einzuholen, sofern dies der Mandant nicht bereits selbst getan hat. Grundsätzlich fallen für die Einholung der Deckungszusage Gebühren aus dem Wert der voraussichtlich entstehenden Kosten, von denen der Mandant befreit werden möchte, an. Sofern eine Kanzlei diese Ko...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Wesen der Rechtsschutzversicherung

Rz. 279 Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Verfahren und die vorhergehende Rechtsberatung. Dabei sind jedoch gravierende Einschränkungen zu beachten. Zum einen bestehen die meisten Rechtsschutzversicherungen aus sog. Leistungspaketen , d.h. sie gelten nicht für alle den Versicherungsnehmer betreffenden Rechtsstreitigkeiten, sonder...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / III. Rechtsschutzversicherungen

Rz. 278 Eine große Zahl der Mandanten, die den Anwalt aufsuchen, sind rechtsschutzversichert . 1. Wesen der Rechtsschutzversicherung Rz. 279 Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Verfahren und die vorhergehende Rechtsberatung. Dabei sind jedoch gravierende Einschränkungen zu beachten. Zum einen bestehen die meisten Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Kostenrecht und Gebührenrecht

Rz. 68 Rechtsanwaltsfachangestellte werden in der Regel nicht nur die Rechnungen an den Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung, sondern auch die Kostenfestsetzungs- und -ausgleichsanträge an das Gericht erstellen . Daneben obliegt ihnen auch die Abrechnung mit der Staatskasse, wenn dem Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt worden ist oder eine Beiordnung des Rechtsanwa...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / VII. Büromäßige Behandlung

Rz. 94 Geht in der Rechtsanwaltskanzlei ein Beweisbeschluss ein, muss sofort geprüft werden, ob hierauf irgendetwas und, wenn ja, in welcher Frist zu veranlassen ist, bspw. Kostenvorschüsse für die Durchführung des Zeugenbeweises oder der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder aber auch die Benennung eines Sachverständigen. Etwaige Fristen sind umgehend zu notieren....mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung

Rz. 258 Wird das Mandat persönlich, z.B. im Rahmen einer Besprechung, erteilt, muss der Anwalt ebenfalls entscheiden, ob er das Mandat annehmen möchte bzw. darf (siehe Rdn 254 u. Rdn 268). Ist dies nicht der Fall, muss dies dem Ratsuchenden wiederum unverzüglich mitgeteilt werden. Rz. 259 Möchte der Anwalt das Mandat übernehmen, ist es grundsätzlich sinnvoll, den Mandanten ei...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / A. Einführung

Rz. 1 Eine Rechtsanwaltskanzlei besteht in aller Regel aus einer Vielzahl von einzelnen Mitarbeitern, die jeweils die unterschiedlichsten Tätigkeiten und Funktionen ausüben. Diese verschiedenen Menschen und Tätigkeiten zu koordinieren , sie zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufassen, ist Aufgabe der Kanzleiorganisation. Durch die Kanzleiorganisation werden also dem Einzelnen...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Unpfändbarkeit kraft Gesetzes

Rz. 6 Absolut unpfändbare Forderungen kraft Gesetzes sind: Dienstleistungsansprüche (§ 613 Satz 2 BGB); die Übertragbarkeit des Anspruchs auf eine Dienstleistung ist nach § 613 Satz 2 BGB zwar nur "im Zweifel" ausgeschlossen. Der Anspruch kann übertragbar sein, wenn dies vereinbart ist oder es sich aus den Umständen ergibt (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547)...mehr

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AGS 11/2019, Looschelders/Paffenholz, Kommentar zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung

Herausgegeben von Prof. Dr. Dirk Loschelders und Dr. Christina Paffenholz. 2. Aufl., 2019. Carl-Heymanns-Verlag, Köln. XLI, 708 S., 129,00 EUR In zweiter Auflage erscheint der Kommentar zu den ARB, wobei die Musterbedingungen der ARB 2010 zugrunde gelegt werden. Ergänzend werden die Vorschriften der §§ 125–129 VVG erläutert. Den Kommentierungen vorangestellt ist eine gesonder...mehr

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zfs 11/2019, Der Verkehrsanwalt und die Rechtsschutzversicherung

Die Entscheidung des BGH vom 14.8.2019, AZ IV ZR 279/17, reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen, die das Verhältnis des im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten nachhaltig beeinflussen. In dem Urteil ging es zunächst um ein Bußgeldverfahren, in dem der Verteidiger für den Betr. ein Gutachten über die Ordnungsgemäßheit der M...mehr

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zfs 11/2019, Honorar des Sa... / Sachverhalt

Das LG Stuttgart hatte durch Beweisbeschluss vom 14.12.2018 die Beweiserhebung über vom Kl. behauptete Mängel eines von der Bekl. gekauften Fahrzeugs durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet und den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kfz-Schäden und Bewertung X zum Sachverständigen bestimmt. Dieser teilte dem Gericht u...mehr

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AGS 10/2019, Zeitpunkt des Versicherungsfalles in der Rechtsschutzversicherung

ARB 2012 § 1 Abs. 1 S. 1 Buchst d) Leitsatz Auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung ist bei der zeitlichen Festlegung des Rechtsschutzfalles (hier nach § 4 ARB 2012) nur auf denjenigen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner im Ausgangsrechtsstreit anlastet (Fortführung d...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung

I. Einleitung Rz. 1 Das Thema Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung hat nicht an Brisanz verloren und ""bietet nicht selten Anlass zu Konflikten"" (vgl. AnwBl. 3/2006, 200). Nach einer Umfrage des Soldan Institut für Anwaltsmanagement e.V. gaben nur 3 % aller Befragten mehr als 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an, ""dass sie überhaupt keine rechtsschutzversichert...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / I. Einleitung

Rz. 1 Das Thema Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung hat nicht an Brisanz verloren und ""bietet nicht selten Anlass zu Konflikten"" (vgl. AnwBl. 3/2006, 200). Nach einer Umfrage des Soldan Institut für Anwaltsmanagement e.V. gaben nur 3 % aller Befragten mehr als 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an, ""dass sie überhaupt keine rechtsschutzversicherten Mandate be...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / XI. Interview mit Klaus Kozik (ARAG SE) – Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Berliner Anwaltsblattes –

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / IX. Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren

Rz. 40 Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Amtsgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Mein Zeichen: _________________________ Klage2 des Angestellten Herrn _________________________ (Na...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / X. Interview mit Dr. Ulrich Eberhardt (seinerzeit HUK-Coburg, aktuell Roland Rechtsschutz­versicherungs-AG) – Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Berliner Anwaltsblattes –

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / VIII. Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 38 Muster 4.7: Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss Muster 4.7: Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom _________________________ weis...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / VI. Prüfung der Erfolgsaussichten und die Mutwilligkeit

Rz. 30 Muster 4.5: Prüfung der Erfolgsaussichten und die Mutwilligkeit Muster 4.5: Prüfung der Erfolgsaussichten und die Mutwilligkeit _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom _________________________ sind Sie bedin...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / III. Ablehnung der Deckungszusage und Anspruch auf Schadensersatz

Rz. 18 Muster 4.2: Ablehnung der Deckungszusage und Anspruch auf Schadensersatz Muster 4.2: Ablehnung der Deckungszusage und Anspruch auf Schadensersatz _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schr...mehr

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AGS 10/2019, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat einen Deckungsanspruch des Klägers verneint, weil der Versicherungsfall bereits vor Beginn der Rechtsschutzversicherung eingetreten sei. Der gem. § 4 (1) S. 1 Buchst. d ARB 2012 maßgebliche Verstoß, den der Kläger begangen haben solle, liege schon in der Übergabe des Fahrzeugs mit einem trotz entsprechender Zusage nicht...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XXIV. Abschlussschreiben an den Mandanten nach anteiliger Regulierung

Rz. 167 Muster 1.22: Abschlussschreiben an den Mandanten nach anteiliger Regulierung Muster 1.22: Abschlussschreiben an den Mandanten nach anteiliger Regulierung _________________________ (Name) _________________________ (Anschrift) Verkehrsunfall vom: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen zunächst das S...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / II. Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat

Rz. 2 Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Geschäftszeichen der RA-Kanzlei: _________________________ Hiermit erteile ich, _________________________ (Mandantschaft),1 Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Verteidiger/in),2 in der Angelegenheit: w.o. wegen _________________________ (Ver...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / V. Deckungsanfrage für die Verteidigung im OWi-Verfahren

Rz. 44 Muster 2.4: Deckungsanfrage für die Verteidigung im OWi-Verfahren Muster 2.4: Deckungsanfrage für die Verteidigung im OWi-Verfahren _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG1 _________________________ (Anschrift) Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________ _________________________ (Mandantschaft) wegen Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / II. Deckungsanfrage

Rz. 14 Muster 4.1: Deckungsanfrage Muster 4.1: Deckungsanfrage _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich kraft anliegender Vollmacht an, dass mich die o.g. Mandantschaft mit ihrer anwaltlichen Beratung und Ver...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / IV. Abrechnung der Erstberatungsgebühr

Rz. 22 Muster 4.3: Abrechnung der Erstberatungsgebühr Muster 4.3: Abrechnung der Erstberatungsgebühr _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit komme ich zurück auf Ihr Schreiben vom _________________________ und kann mich m...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / V. Vergütungsvorschuss und die Freistellung in Höhe der Mittelgebühren

Rz. 27 Muster 4.4: Vergütungsvorschuss und die Freistellung in Höhe der Mittelgebühren Muster 4.4: Vergütungsvorschuss und die Freistellung in Höhe der Mittelgebühren _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom ________...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / VII. Mitwirkung bei der endgültigen Verfahrenseinstellung

Rz. 35 Muster 4.6: Mitwirkung bei der endgültigen Verfahrenseinstellung Muster 4.6: Mitwirkung bei der endgültigen Verfahrenseinstellung _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom _________________________ darf ich Ihn...mehr