Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Rechtsstreit ist in der Regel in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) zu erledigen. (2) Der Vorsitzende bestimmt entweder einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung (§ 275) oder veranlasst ein schriftliches Vorverfahren (§ 276). (3) Die Güteverhandlung und die mündliche Verhandlung sollen so früh wie möglich stattfin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird durch Widerklage oder durch Erweiterung des Klageantrages (§ 264 Nr. 2, 3) ein Anspruch erhoben, der zur Zuständigkeit der Landgerichte gehört, oder wird nach § 256 Abs. 2 die Feststellung eines Rechtsverhältnisses beantragt, für das die Landgerichte zuständig sind, so hat das Amtsgericht, sofern eine Partei vor weiterer Verhandlung zur Hauptsache darauf anträgt, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtskosten und die Gerichtsvollzieherkosten können von dem Gegner erst eingezogen werden, wenn er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt ist. (2) Die Gerichtskosten, von deren Zahlung der Gegner einstweilen befreit ist, sind von ihm einzuziehen, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt oder der Rechtsstreit ohne Urteil über die Kosten beende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Klagehäufung ist der Oberbegriff für die subjektive (Streitgenossenschaft; mehrere Parteien am Rechtsstreit beteiligt) und objektive Klagehäufung (mehrere prozessuale Ansprüche/Streitgegenstände). Diese Norm dient der Prozessökonomie. Der Kl kann mehrere Ansprüche in einer Klage geltend machen. Diese Bestimmung hat keine große praktische, aber theoretische Bedeutung zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Vergleich (§ 98).

Rn 13 Wird das Verfahren durch Vergleich beendet, so ist zunächst danach zu differenzieren, ob der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt war oder nicht. aa) War der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt, so kommen wiederum zwei Möglichkeiten in Betracht: (1) Der Vergleich enthält auch eine Vereinbarung über die Kosten der Nebenintervention. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines Güteverfahrens.

Rn 78 Die Kosten eines vorgerichtlichen Güteverfahrens sind keine Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei dem Güteverfahren um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Da in vielen Fällen Güteverfahren vorgeschrieben sind, so zB nach § 15a EGZPO, ordnet Abs 3 an, dass die Kosten eines solchen Verfahrens als Kosten des Rechtsstreits gelten und je nach Kostenquote von der unt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rückfestsetzung (Abs 4).

Rn 79 Die Vorschrift des Abs 4 ist durch das JuMoG v 2.7.04 eingefügt worden. Eine entsprechende Verfahrensweise war bis dato bereits herrschende Praxis. Die Vorschrift dient letztlich der Entlastung der Gerichte. Sie stellt klar, dass zu den Kosten des Rechtsstreits iSd. Abs 1 auch solche Kosten gehören, die eine Partei der anderen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtshängigkeit.

Rn 14 Ebenso wie § 36 I Nr 5 setzt das Eingreifen des § 36 I Nr 6 das Vorliegen eines ›Rechtsstreits‹ voraus, so dass auch beim negativen Kompetenzkonflikt ein Bestimmungsverfahren grds erst in Betracht kommt, wenn Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH NJW 80, 1281 [BGH 05.03.1980 - IV ARZ 8/80]; Hamm Beschl v 18.9.19 – I-32 SA 57/19, Rz 15 – juris; Zweibr MDR 05, 1187 [OLG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Zur leistungsb... / 2 Aus den Gründen:

A. Die zulässige Klage ist nahezu vollumfänglich begründet. I. Dass die Klägerin am Schadenstag Eigentümerin des Fahrzeugs war und für dieses ein Leasingvertrag mit einer Firma R GmbH i.Gr. bestand, hat die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen (insbesondere Ankaufsrechnung der Klägerin vom 5.5.2021, Anlage K5 und Leasingvertrag samt Annahme durch die Klägerin, Anl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Form der Entscheidung.

Rn 4 Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention hat im Urteil zu ergehen oder, wenn über die Kosten gesondert durch Beschl entschieden wird (zB nach §§ 91a, 269 III 2), im Beschl. Sie kann ggf im Wege der Berichtigung (§ 319) oder Ergänzung (§ 321) nachgeholt werden (s Rn 24, 25). Haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, ohne darin die Kosten der Nebeninte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten der Nebenintervention.

Rn 22 Zu den Kosten der Nebenintervention zählen insb die dem Nebenintervenienten entstandenen Parteiauslagen sowie die Kosten seines Prozessbevollmächtigten. Es gilt insoweit § 91 II. Gesonderte Gerichtskosten fallen nicht an. Soweit durch Prozesshandlungen des Nebenintervenienten besondere Kosten entstehen, zählen diese ebenfalls zu den Kosten des Rechtsstreits und fallen d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Form der Entscheidung.

Rn 6 Die Entscheidung nach § 94 ergeht in der Kostenentscheidung über die Kosten des Verfahrens. Ein gesonderter Beschl ist weder vorgesehen noch zulässig. Die Austrennung der Mehrkosten kann im Fall einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 319 nachgeholt werden und im Falle, dass das Gericht die Kostentrennung übergangen hat, im Wege der Ergänzung nach § 321. Das Gericht kann di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten (Abs 4).

Rn 12 Abs 4 stellt klar, dass die Kosten der Gütestelle zu den Kosten des Rechtsstreits iSd § 91 I, II ZPO gehören. Welche Kosten (Gebühren und Auslagen) bei der Gütestelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens entstehen, bestimmen die Länder (vgl Abs 5). Die Anwaltskosten, die bei der Durchführung eines obligatorischen Güteverfahrens anfallen, sind keine erstattun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 11 Zu erstatten sind die Kosten des Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören nur prozessbezogene Kosten. Dazu zählen zunächst einmal sämtliche Kosten, die im gerichtlichen Verfahren angefallen sind. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art gerichtliches Verfahren es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzögerung.

Rn 9 Eine Verzögerung des Verfahrens liegt vor, wenn die Zulassung des verspäteten Vortrags die Erledigung des Rechtsstreits in 2. Instanz zeitlich hinausschieben würde (BGH NJW-RR 05, 669, 671 [BGH 16.12.2004 - VII ZR 16/03]; NJW-RR 04, 126 [OLG Schleswig 20.02.2003 - 5 U 160/01]). Zum Begriff der Verzögerung und dem bei der Beurteilung anzulegenden Maßstab § 296 Rn 14 ff. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wert der Hauptsache.

Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob eher ein Quoten-Anteil ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einschränkungen deutscher Rechtsprechungshoheit.

Rn 1 Die deutsche Gerichtsbarkeit beschränkt sich grds auf deutsches Hoheitsgebiet. Ungeachtet der jeweiligen Staatsangehörigkeit unterliegen alle sich in der BRD aufhaltenden Personen zunächst uneingeschränkt der den deutschen Gerichten übertragenen Rechtsprechungshoheit. Die §§ 18 bis 20 GVG regeln sich insoweit aus dem Völkerrecht ergebende personelle und sachbezogene Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unsachgemäße Behandlung.

Rn 14 Die Bindung des Rechtsmittelgerichts setzt eine ordnungsgem Behandlung der Rechtswegfrage auf der Grundlage des § 17a II und III GVG, insb was das Anhörungsgebot (IV 1) betrifft, voraus (BGH NJW-RR 05, 142 [BGH 29.07.2004 - III ZB 2/04]). Nur in diesen Fällen ist der Ausschluss der Berufung bzw Revision zu dieser Frage gerechtfertigt. Häufigster Fall der Nichtanwendbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einzelheiten zum Zeugenbeweis.

Rn 33 Im Rahmen des Zumutbaren (Rn 24) hat das Gericht auch verspätet vorgetragene, einfache und deutlich abgegrenzte Streitpunkte zu klären, wenn sich dies zB durch die Vernehmung telefonisch greifbarer Zeugen iRd mündlichen Verhandlung ohne unzumutbaren zeitlichen Aufwand bewerkstelligen lässt (BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]: ggf Vernehmung 6 statt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligte.

Rn 9 Der Prozessvergleich muss zwischen den Prozessparteien abgeschlossen werden; dies gilt auch dann, wenn eine dritte Person sich am Vergleich beteiligt. Der Prozessvergleich enthält neben materiell-rechtlichen Bestimmungen eine auf eine Prozessbeendigung gerichtete Regelung, die nicht allein von einer Partei getroffen und auch von einem Dritten nicht erklärt werden kann. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mischfälle.

Rn 16 Erstreckt sich das Anerkenntnis nur auf einen Teil der Streitgegenstände, während iÜ kontradiktorisch entschieden, ein Vergleich geschlossen oder die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wird, so bleibt die Kostenentscheidung insoweit anfechtbar, als sie auf dem Anerkenntnis beruht. Das Beschwerdegericht darf dann aber die Kostenentscheidung auch nur insowei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 16 Im Fall eines Rechtsstreits mit Klage und Widerklage ist der Erlass des Teilurteils nur über die Klage oder nur über die (Zwischenfeststellungs-)Widerklage oder jeweils über einen Teil des zugehörigen Streitgegenstands grds zulässig (BGH NJW 87, 441 [BGH 29.10.1986 - IVb ZR 88/85]). Unzulässig ist das Teilurteil, wenn Klage und Widerklage denselben Sachverhalt betreffe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausübung des Wahlrechts durch den Kläger.

Rn 3 Die Ausübung des Wahlrechts muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent durch die Einreichung einer Klageschrift bei dem angegangenen Gericht oder einer Widerklage oder durch die Bezeichnung eines Gerichts als für die Durchführung eines streitigen Verfahrens zuständig (vgl § 690 I Nr 5) im Mahnbescheidsantrag erfolgen (München MDR 07, 1154, 1155; Hamm MDR 12, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 17 Die dogmatische Einordnung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen (prozessuale Bewirkungshandlungen, Prozessvertrag zwischen den Parteien, Klageverzicht oder privilegierte Klagerücknahme) ist umstr (vgl bereits Habscheid JZ 63, 579), hat jedoch praktisch kaum Bedeutung. Es ist nahe liegend, die übereinstimmenden Erledigungserklärungen als Rechtsinstitut eigener A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kein Bindungswille.

Rn 43 Die Bindung geht nur so weit, wie das verweisende Gericht binden wollte und soweit es die Zuständigkeit erkennbar geprüft hat (BGH NJW 64, 1416). Der Bindungswille ergibt sich aus dem objektiven Inhalt des Verweisungsbeschl (BGHZ 63, 214). Dies ist nicht im Rahmen der Zulässigkeit der Vorlage zu prüfen, sondern bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts zu beachten (S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozesskostenhilfe.

Rn 3 Umstr ist die Anwendbarkeit des § 17a GVG auf selbstständige PKH-Anträge. Nach dem BGH sind bei Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs selbstständige PKH-Verfahren nach § 17a analog an das Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen (BGH MDR 21, 51 [BGH 21.10.2020 - XII ZB 276/20], so auch: OVG NRW Beschl v 20.8.20 – 4 D 137/20, 4 B 1169/20, juris; OVG Greifswal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtskrafterstreckung.

Rn 7 Entfaltet ein Urt gegen einen Dritten (§§ 76 IV 2, 325, 325a, 326, 327, 727, 129 I HGB, 407 II, 408 BGB, 248 AktG, 183 InsO) Rechtskraft, kann er sich auf ein rechtliches Interesse berufen (vgl BGH, WM 15, 1283 Rz 18). Ebenso verhält es sich in Fällen einer Gestaltungswirkung (BGHZ 166, 18, 20; BGH, WM 15, 1283 Rz 19). Ein Aktionär konnte im Anfechtungsrechtsstreit gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Tatsachenkenntnis.

Rn 13 Die geforderte Kenntnis ist vorhanden, wenn der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zumutbar ist (BGH 31.1.14 – III ZR 84/13; NJW 19, 2162 [BGH 19.03.2019 - XI ZR 95/17] Rz 35). Risikolos mus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsfolge: Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Rn 9 Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts muss das Gericht vorrangig prüfen, ob hinsichtlich bereits anhängiger Verfahren Bindungswirkungen gem § 281 II 4 oder Zuständigkeitsverfestigungen nach § 261 III Nr 2 eingetreten sind, die eine Zuständigkeitsbestimmung ausschließen (BGH NJW 06, 699, 700 [BGH 10.01.2006 - X ARZ 367/05]), oder ob eine gesetzliche Beschränkung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Untergang der juristischen Person.

Rn 18 Die juristische Person endet nicht mit ihrer Auflösung, die von den Gesellschaftern beschlossen oder in bestimmten Fällen gerichtlich angeordnet werden kann (vgl §§ 262 AktG, 60 GmbHG, 78 ff GenG, 131, 161 II HGB, 41, 49 II BGB), sondern tritt zunächst mit dem Zweck der Abwicklung in das Liquidationsstadium. In dieser Phase bleibt die Gesellschaft rechts- und parteifäh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbesserung.

Rn 5 Es kommen sowohl Verbesserungen des Einkommens oder Wegfall von Belastungen als auch der nachträgliche Erwerb von Vermögen in Betracht. Beim Einkommen kann das sein die Erhöhung des Arbeitseinkommens oder der Bezug von Arbeitseinkommen, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde. Durch die gesetzliche Definition der Wesentlichkeit beim Einkommen ist der zuvor bestehende ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Konzeption des Verjährungsrechts.

Rn 1 Die Bedeutung des Verjährungsrechts ergibt sich aus § 214 I: Die Verjährung als Ablauf einer bestimmten Frist wirkt sich nicht darauf aus, dass der anspruchsbegründende Tatbestand erfüllt ist. Auch bewirkt sie außer im Fall des § 901 keinen Untergang des entstandenen Anspruchs (vgl § 214 II als Ausnahme von § 813). Selbst seine Durchsetzbarkeit bleibt durch den Eintritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast.

Rn 10 Führt der Mangel der Vollmacht zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels oder ergeht sonst eine Endentscheidung gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, sind die Kosten abw von §§ 91 ff demjenigen aufzuerlegen, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlasst hat (hM BGH NJW 93, 1865; NJW-RR 98, 63; BAG NZA 05, 1076, 1077; Bambg OL...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geltendmachung.

Rn 17 Der Vollstreckungsschuldner hat nach seiner Wahl mehrere Möglichkeiten, den Anspruch aus § 717 II geltend zu machen. Keine Besonderheiten ergeben sich, wenn er sich entscheidet, eine eigenständige Klage über den Schadensbetrag zu erheben. Geklagt werden kann am Wahlgerichtsstand oder dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 (BGH NJW 11, 2518 [BGH 05.05.2011...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 21 Nach der Grundsatzentscheidung BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1056 ist die GbR – entgegen früherem Verständnis – rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig (ebenso BGHZ 154, 88, 94; 151, 204, 206; NJW 06, 2191; 03, 1445f). Falls sie im Außenrechtsverkehr täti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang der Aufhebung und Neuverhandlung (Abs 1).

Rn 2 Ist die Wiederaufnahmeklage zulässig und begründet, wird das angefochtene Urt aufgehoben, und das frühere Verfahren wird als Hauptsache wieder anhängig. Für das Verfahren gelten grds die allgemeinen Regeln (s.a. § 585). Die Parteien treten wieder in die Parteirollen der Hauptsache, gleichgültig welche von ihnen Kl oder Bekl der Wiederaufnahmeklage war. Zur Rechtsfolge d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Beweislast.

Rn 60 Die subjektive Beweislast oder Beweisführungslast betrifft die Frage danach, welche Partei im Rechtsstreit durch aktives Tun – etwa durch das Stellen von Beweisanträgen oder die Benennung von Beweismitteln – den Beweis einer streitigen Tatsache führen muss, um den Prozessverlust zu vermeiden. Sie ist nur denkbar in Verfahren unter Geltung der Verhandlungsmaxime – dh in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesuch.

Rn 1 Das Gesuch auf Zuständigkeitsbestimmung kann von den antragsberechtigten Parteien, die insoweit selbst postulationsfähig sind, durch eigenhändig unterzeichneten Schriftsatz oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (vgl Zö/Schultzky § 37 Rz 1). Der Gesuchsteller muss überdies antragsbefugt sein. Dies ist im Falle des § 36 I Nr 3 nur die Kläger- und nicht etw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Kosten des aus... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten Das OLG München hat die für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei maßgeblichen Umstände gut herausgearbeitet. a) Umstände des Einzelfalls Dabei hat sich das OLG München auf die grundlegende Entscheidung des BGH (AGS 2012, 493 = zfs 2012, 524 m. Anm. Hansens = RVGreport...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundlagen der Prüfung.

Rn 10 Die örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzung muss spätestens zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen (s § 56 Rn 2). Eine nach Rechtshängigkeit eingetretene Änderung des Gerichtsstandes ist nach § 261 III Nr 2 unschädlich (BGHZ 188, 373; s § 261 Rn 17; zur Möglichkeit abweichender nachträglicher Parteivereinbarung s § 38). Die Prüfung der örtlich...mehr