Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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AGS 06/2023, Abgrenzung zwi... / II. Bedeutung für die Praxis

Sofern der Kläger für seinen Anspruch auf Freistellung von der Zahlung einer Geschäftsgebühr nicht mehr vorgetragen hat, als das OLG Koblenz anführt, ist dem Urteil des OLG jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Dabei erstaunt, dass die offensichtlich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle tätig gewordenen Rechtsanwälte die Voraussetzungen für den Anfall einer Geschäftsgebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermäßigter Anspruch.

Rn 8 Der ASt kann das streitige Verfahren auf einen geringeren Anspruch beschränken, als er im Mahnantrag beschrieben oder nach Teilwiderspruch im Streit verblieben ist, zB in einer gleichzeitig eingereichten Anspruchsbegründung. Für den Wert des Streitgegenstands ist maßgeblich, was in das Prozessverfahren übergeht. Gemäß amtl Anm S 1 Hs 1 zu KV 1210 entsteht die 3,0 Gebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwalts als Maßstab.

Rn 35 Grds kann ein auswärtiger Anwalt nur dann beigeordnet werden, wenn ansonsten die Beiordnung eines Verkehrsanwalts erforderlich wird und diese Kosten die Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erreichen oder sogar übersteigen würden (Frankf NZFam 22, 896). Im Rahmen der Prüfung, ob ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Anwalt ausnahmsweise beigeordnet werden darf, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Die Rechtsfortbildung.

Rn 43 Es ist heute allg anerkannt, dass jedes G notwendigerweise lückenhaft ist. Das betrifft insb die offenen Gesetzeslücken (Formulierungslücke) sowie die verdeckten Gesetzeslücken (planwidrige Wertungslücke). Solche Gesetzeslücken können im Normtext von Anfang an enthalten sein, sie können sich aber auch durch spätere Entwicklungen ergeben. Darüber hinaus ist nicht selten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung (Abs 1).

Rn 3 Die Zustellung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift erfolgt vAw (§ 166 II). Sie ist kein Erfordernis für die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Auch ohne Zustellung der Berufungsschrift ist die Berufung mit ihrem Eingang bei dem Berufungsgericht wirksam eingelegt. Die fehlende Zustellung des die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatzes hat keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermeidung divergierender Entscheidungen in Aktiv- und Passivprozess.

Rn 27 Da die Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung gem § 322 II in Rechtskraft erwachsen kann, besteht die Gefahr divergierender rechtskräftiger Entscheidungen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung zugleich in einem anderen Verfahren (Aktivprozess) eingeklagt wird. Dem ist durch Prozessaussetzung zu begegnen: Es ist praktikabel, den Rechtsstreit a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 12 Sachdienlich ist eine Änderung des Streitstoffs, wenn durch die Zulassung ein neues Verfahren vermieden werden kann und der prozessuale Aufwand bei Einbeziehung in das laufende Verfahren geringer ist, als bei Beginn eines neuen Verfahrens (BGH NJW 07, 2414, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]). Dies ist regelmäßig der Fall bei Entscheidungsreife der Klageerweiterung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Grundurteil des § 304 ist ausweislich der gesetzlichen Überschrift ein Zwischenurteil (zur Einführung Keller JA 07, 433). Anders als das Zwischenurteil des § 303 betrifft es nicht prozessuale (Vor-)Fragen, sondern die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden materiellen Verhältnisse. Im Unterschied zum Teil- und Endurteil erfasst es aber nicht einen eigenständigen Streit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nacherbfolge nach Rechtskraft.

Rn 4 Ist ein zwischen dem Vorerben und einem Dritten ergangenes Urt für den Vorerben günstig, so kann sich der Nacherbe hierauf nur dann berufen, wenn das Urt vor Eintritt der Nacherbfolge rechtskräftig geworden ist. Der Rechtsstreit muss weiterhin entweder eine Nachlassverbindlichkeit oder einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand betreffen. Hierzu gehören die Kosten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolge.

Rn 10 Der Prozess wird zwischen den bisherigen Parteien unverändert fortgeführt (Abs 2 S 1). Prozessual hat die Abtretung auf das laufende Verfahren keinen Einfluss; der Rechtsnachfolger ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Gegners den Prozess als Hauptpartei anstelle des Rechtsvorgängers zu übernehmen oder eine Hauptintervention zu erheben. Der Rechtsstreit wird vom Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 23 In Verfahren über nicht in besonderen Vorschriften geregelte Rechtsbeschwerden richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1820 ff KV Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 I 2, 3) entsteht eine 2,0-Gebühr (Nr 1820 KV). Diese ermäßigt sich auf 1,0, wenn sich das Verfahren durch Rücknahme der Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Umsatzsteuer.

Rn 76 Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Umsatzsteuer ist nach dem RVG ein Auslagentatbestand (Nr 7008 VV), so dass es also zunächst einmal darauf ankommt, ob bei einem bevollmächtigten Anwalt Umsatzsteuer angefallen wäre. Das wird grds der Fall sein, so dass sich dann die Frage des § 104 II 3 anschließt, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist. Handelt es sich u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift normiert eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, dass die Zuständigkeit des Prozessgerichts grds durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (sog perpetuatio fori, § 261 III 2) und erweitert insoweit für die in Abs 1 genannten Fälle die in § 281 I geregelte Möglichkeit der Verweisung an das (dann) zuständige Gericht. Dies soll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zeugnisse über die Rechtskraft der Urteile sind auf Grund der Prozessakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, solange der Rechtsstreit in einem höheren Rechtszug anhängig ist, von der Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszuges zu erteilen. (2) 1Soweit die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Aufwendungsersatz.

Rn 41 Der Nachlasspfleger hat, neben seiner Vergütung, einen Anspruch nach § 1888 iVm § 4 VBVG auf Ersatz seiner Aufwendungen. Danach sind ihm seine Auslagen, die Bürounkosten einschl vom Pfleger zu zahlender Umsatzsteuer (Frankf FGPrax 00, 111 [OLG Jena 03.03.2000 - 6 W 114/00]), die Aufwendungen solcher Dienste des Nachlasspflegers, die zu seinem Beruf oder Gewerbe gehören...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Verfahren vor dem Güterichter.

Rn 66 Dagegen hat der Gesetzgeber durch das MediationsG, in Kraft seit 26.7.12, ein neues Güterichterverfahren nach § 278 V eingeführt. Das erkennende Gericht kann den Rechtsstreit für die Güteverhandlung und weitere Termine an den Güterichter verweisen. Der Güterichter kann Vergleichsvorschläge unterbreiten (Funktion des Schlichters, nicht des Mediators), er muss kein Proto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Bundesamt für Justiz überprüft von Amts wegen, ob eine qualifizierte Einrichtung, die in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. ›Unvertretbare‹ Überschreitung des Beurteilungsrahmens.

Rn 16 Da es sich bei den beiden genannten Fallkonstellationen um eher seltene Extremfälle handeln dürfte, kommt der dritten in der verfassungsgerichtlichen Rspr aufgezeigten Fallkonstellation der ›unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens‹ bei ›unvollständiger Rspr‹ in der Praxis die wesentliche Bedeutung zu. Sie kennzeichnet die Fälle, in denen Rspr des EuGH für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 30 Für die Bewilligung zugunsten des ASt sind entscheidend allein die Aussichten des Beweisantrags und nicht die einer beabsichtigten Klage (Stuttg MDR 10, 169). Scheidet ein möglicher Anspruch nicht von vorneherein klar aus, liegt ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vor, sodass die Möglichkeit der Erbringung sachdienlicher E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift bezieht den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 153 I GVG) in den Bereich der ›Gerichtspersonen‹ ein. Wer zu diesem Personenkreis zu zählen ist, ist § 153 II–V GVG zu entnehmen. Die Vorschrift basiert auf dem Gedanken, dass der Urkundsbeamte, der bei der Herstellung und Berichtigung des Sitzungsprotokolls gem § 159 I hinzugezogen wird, in gewissem Umfan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erstattungsanspruch.

Rn 18 Befriedigt ein Gesamtschuldner den Gläubiger, so wandelt sich der Mitwirkungsanspruch um in einen Anspruch auf Ausgleich des Geleisteten, u zwar in Höhe des Teils, den er mehr geleistet hat, als er ggü den anderen Gesamtschuldnern verpflichtet ist (BGH NJW 86, 1097; Hamm NJW 02, 1054), berechnet nach dem fälligen Teil der Gesamtschuld (München MDR 72, 239). Mitbürgen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) 1Die Einspruchsschrift muss enthalten: 2Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion und Arten.

Rn 2 Die Sicherheitsleistung des Gläubigers iSv § 108 schützt den Schuldner vor den nachteiligen Folgen einer materiell nicht berechtigten Zwangsvollstreckung. Wird das Urt im Instanzenzug aufgehoben oder abgeändert, hat der Schuldner nach § 717 II einen Ersatzanspruch, zu dessen Befriedigung er sich an der Sicherheitsleistung des Gläubigers schadlos halten kann. Die Sicherh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung des Streitgenossen an fremdem Verfahren.

Rn 7 Der Streitgenosse, der nur in seinem eigenen Rechtsstreit Partei ist, kann im Prozess eines anderen Streitgenossen sowohl diesem als auch dem gemeinsamen Gegners als Streithelfer beitreten (BGHZ 8, 72, 78 f = NJW 53, 420; BGHZ 68, 81, 85 = NJW 77, 1013). Während der Dauer der Streitgenossenschaft kann ein Streitgenosse nicht im Verfahren eines anderen Streitgenossen als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Selbstständiges Beweisverfahren.

Rn 13 Bei gegebener Bindungswirkung nach § 493 kann das Gericht der Hauptsache den Rechtsstreit aussetzen, wenn zwischen denselben Parteien über eine im Hauptsacheprozess entscheidungserhebliche Tatfrage ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet worden ist (BGH MDR 07, 542 [BGH 26.10.2006 - VII ZB 39/06]; vgl BGH NJW 03, 3057). Ermessensfehlerhaft ist die Aussetzung ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat – schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich ›der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt.‹ Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angehörige ua (Abs 2 Nr 2).

Rn 4 Die Vorschrift betrifft eine Mischung verschiedenster Personen. Der Kreis der volljährigen Familienmitglieder ist durch die Bezugnahme auf § 11 LPartG und § 15 AO umschrieben: Verlobte, (ehemalige) Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen.

Rn 15 In den Fällen des Abs 2 kann das Berufungsgericht die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts weder auf Rüge einer Partei noch vAw prüfen; auch nicht, wenn das erstinstanzliche Gericht nach § 511 IV die Berufung wegen der Frage der Zuständigkeit zugelassen hat (vgl BGH NJW-RR 06, 930, 931 [BGH 07.03.2006 - VI ZR 42/05]). Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rücknahme.

Rn 26 Zurück an den Gesamtspruchkörper gerät der Rechtsstreit auch ohne Rückgabe, wenn das Kollegium die Zuweisung an den Einzelrichter zurücknimmt (Wieczorek/Schütze/Gerken Rz 6; Schneider DRiZ 78, 336). Eine solche Rücknahme ist jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen möglich (Musielak/Voit/Ball Rz 3). In Betracht kommt sie, wenn eine weitere Vorbereitung nicht mehr e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei berechtigter Zeugnisverweigerung.

Rn 11 Das Zeugnisverweigerungsrecht kann sich aus §§ 372a, 383, 384 sowie aus Art 47 GG oder anderen spezielleren Vorschriften (zB: Schweigerecht katholischer Geistlicher gem Reichskonkordat) ergeben. Ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zwischenstreit rechtskräftig festgestellt, so wird der Rechtsstreit ohne Vernehmung des Zeugen fortgesetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pflicht des Gerichts.

Rn 5 Das Gericht hat das Endurteil zu erlassen. Ein Ermessen steht ihm anders als bei § 301 nicht zu. Ist der Rechtsstreit nach der mündlichen Verhandlung zur Endentscheidung reif, so ist daher die Anordnung des schriftlichen Verfahrens (§ 128 II) nicht zulässig und verfahrensfehlerhaft (BGHZ 17, 118, 121). Erlässt das Gericht das Urt gleichwohl im schriftlichen Verfahren, h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) 1Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder abgeändert, so ist der Kläger zum Ersatz des Schadens verpflic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsbefugnis.

Rn 1 § 71 dient dem Zweck, einen Zwischenstreit (Interventionsstreit) über die Zulässigkeit einer Nebenintervention ohne Belastung des Hauptprozesses rasch beizulegen. Tritt ein Nebenintervenient dem Rechtsstreit bei, kann jede Partei des Hauptprozesses und jeder Streitgenosse mit Hilfe eines Sachantrags (§ 297) die Zurückweisung der Nebenintervention beantragen (Köln NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisführer.

Rn 15 Vereitelt der Beweisführer selbst den von ihm beantragten Augenscheinsbeweis, bleibt er schon nach allgemeinen Regeln beweisfällig (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 20). § 371 III stellt demgegenüber eine Beweislastregel zu Lasten derjenigen Partei auf, die den Augenschein vereitelt, also zB den Augenscheinsgegenstand zerstört oder beiseiteschafft (Zö/Greger § 371 Rz 7), d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Widerrechtliches Mittel.

Rn 37 Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn das angedrohte Mittel (Verhalten) gegen die Rechtsordnung verstößt, weil es strafbar, rechts- oder sittenwidrig ist. Widerrechtlich ist die Drohung mit einem Vertragsbruch (BGH NJW 95, 3053 [BGH 12.07.1995 - XII ZR 95/93]), selbst wenn eine wirksame und fällige Forderung durchgesetzt werden soll (BRHP/Wendtland § 123 Rz 29.1). Dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Verschiedene Prozesshandlungen wie Verzicht, Vergleich oder Prozessaufrechnung wirken über den Rechtsstreit hinaus und entfalten auch materiell-rechtliche Wirkungen. Deshalb umfasst die Prozessvollmacht auch solche Rechtshandlungen, soweit sie sich auf das Streitverhältnis zwischen den Streitparteien beziehen, die durch den Streitgegenstand gezogenen Grenzen nicht übers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 17 Versäumnisurteile können im vereinfachten Verfahren gem § 495a nach den hierfür einschlägigen allgemeinen Regelungen (§§ 330 ff) ergehen, jedenfalls wenn mit der Anordnung des vereinfachten Verfahrens gem § 495a auch die entsprechenden Belehrungen erfolgt sind. Dies gilt auch für ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren (aA MüKoZPO/Deubner Rz 45). Für den Amtsri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Stellung der Beteiligten.

Rn 5 Der Vertreter ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Gegen den Bekl und den zur Kostentragung Verurteilten hat er einen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz. Die Beiordnung des Prozesspflegers, der von dem Kl einen Kostenvorschuss verlangen kann, ist im Wege der Prozesskostenhilfe möglich. Im Verfahren hat er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 893 I stellt klar, dass die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung nicht die Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens entfallen lässt. Ein eigenständiger prozessualer Anspruch wird durch die Norm aber nicht begründet. Vielmehr richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den Vorschriften des materiellen Rechts (insb §§ 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Eintragung in die Liste.

Rn 6 Die Eintragung in die Liste findet nur auf Antrag statt. Die Eintragungsvoraussetzungen sind vom Bundesamt vAw zu überprüfen, denn es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren. Der Antragsteller kann bei Ablehnung des Antrags die Verpflichtungsklage gem § 42 I VwGO erheben. Rn 7 Das Gericht ist an die Eintragung gebunden. Jedoch kann der Rechtsstreit gem § 4a Abs 2 ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gegen ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 45 Brüssel Ia-VO(1) Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 4 Die funktionelle Zuständigkeit betrifft die gesetzliche Zuordnung von bestimmten Geschäften an bestimmte Rechtspflegeorgane eines Gerichts (OLGR Rostock 07, 287). Ist ein Spruchkörper nach der Geschäftsverteilung unzuständig, ein anderer Spruchkörper desselben Gerichts aber zuständig, erfolgt formlose Abgabe (ohne Bindungswirkung) an den nach der Geschäftsverteilung zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 17 Häufiger als eine Identität der Streitgegenstände ist der Fall, dass die in einem Vorprozess entschiedene Rechtsfolge präjudizielle Bedeutung für den nachfolgenden Rechtsstreit hat. Wenn die im ersten Prozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfolge im zweiten Prozess nicht die Hauptfrage, sondern eine Vorfrage darstellt, besteht die Wirkung der Rechtskraft in der Bindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenz.

Rn 13 Auch durch die Anordnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Partei wird der Rechtsstreit unterbrochen, §§ 239, 240. Die Unterbrechung erstreckt sich aber auf das PKH-Verfahren nur dann, wenn die PKH-Antrag noch nicht entscheidungsreif war (Zweibr FamRZ 06, 359; Saarbr OLGR 08, 567). Es ist streitig, ob in jedem Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Aufhebung des angefochtenen Urteils setzt voraus, dass der Rechtsstreit in der Revisionsinstanz überhaupt angefallen ist (vgl § 557 Rn 2) und entscheidungsreif ist. An der Entscheidungsreife fehlt es, wenn über die Begründetheit der Revision nicht abschließend entschieden werden kann, weil eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Berufungserweiterung.

Rn 28 Innerhalb der Frist zur Begründung der Berufung (Abs 2 S 1) kann der Berufungskläger sein Rechtsmittel durch neue oder weitergehende Anträge erweitern. Nach dem Ablauf der Begründungsfrist ist die Berufungserweiterung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zulässig, wenn die neuen oder erweiterten Anträge von dem übrigen Inhalt des fristger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vor der Annahme der Erbschaft soll der vorläufige Erbe nicht gezwungen sein, einen gegen den Nachlass gerichteten Prozess zu führen. Vom Anfall bis zur Entscheidung über die Annahme der Erbschaft bleibt das Eigenvermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt, ausgenommen jedoch Nachlasserbenschulden (NK-BGB/Ivo § 1958 Rz 3). Während dieser Zeit fehlt...mehr