Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verschiedene Ansprüche und Wirtschaftliche Identität.

Rn 20 Verschiedene Ansprüche mehrerer Kl und verschiedene Ansprüche eines Klägers gegen mehrere Beklagte sind für die Gerichtsgebühren zu addieren; für die Anwaltsgebühren kommt es auf die Beteiligung der vertretenen Partei am Rechtsstreit an, so dass eine gespaltene Wertfestsetzung geboten sein kann (vgl auch § 3 Streitwert-Lexikon Familiensachen, Vaterschaftsanfechtung). F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Einziehungsprozess des Gläubigers gegen den Drittschuldner begründet keine Rechtskraftwirkungen ggü dem Schuldner (Anders/Gehle/Nober ZPO § 841 Rz 1). Dennoch berührt er auch Interessen des Schuldners, weil es von seinem Ergebnis abhängt, ob anderes Vermögen des Schuldners in Anspruch genommen wird (BGH NJW 78, 1914f [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]). Ein Unterliege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufigkeit.

Rn 2 Wegen dieser Beschränkung der Verteidigung des Bekl darf dessen Verurteilung, wenn er dem Anspruch widersprochen hat, freilich nur eine vorläufige sein. Ihm ist die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten, der Rechtsstreit bleibt im Nachverfahren als ordentlichem Verfahren anhängig (§§ 599, 600). Umgekehrt wird auch die Klage nicht endgültig, sondern nur als in der gewäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen.

Rn 18 Die Aufrechnung begründet keine Rechtshängigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderung. Dies hat zur Konsequenz, dass die Forderung entweder im selben Prozess – etwa im Wege einer Eventual-Widerklage – oder in einem selbstständigen Rechtsstreit eingeklagt werden kann. Zugleich finden die Prozessvoraussetzungen, die den Zugang zu dem angerufenen Gericht eröffnen, kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkenntnis.

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Klageforderung anerkannt wird, und zwar in prozessual wirksamer Weise, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen kann. Ergeht kein Anerkenntnisurteil, sondern erledigt sich nach dem Anerkenntnis die Hauptsache übereinstimmend, so ist nach § 91a zu entscheiden, wobei der Rechtsgedanke des § 93 zu beachten ist. Beispiel: Der Beklagte wird auf Zahlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Sanktionen.

Rn 11 Die Anordnung einer Sanktion nach Abs 3 ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 98, 892 [BVerfG 10.11.1997 - 2 BvR 429/97]). Die Verhängung eines Ordnungsgeldes setzt allerdings Verschulden der Partei voraus. § 85 II ist nicht anwendbar (Zapf MDR 17, 556). Bei späterer Entschuldigung kann ein festgesetztes Ordnungsgeld wieder aufgehoben werden (§ 381). Die Norm räumt dem Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zuständigkeit.

Rn 1 Die Vorschrift ist das Pendant zu § 100. Eine Beschwerde ›in einer Handelssache‹ liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine Handelssache iSd § 95 zum Gegenstand hat, auch wenn der Gegenstand der Beschwerde keine handelsrechtliche Streitfrage betrifft, so etwa bei Anfechtung eines KFB (LG Frankfurt/M 21.03.90 – 2/9 T 132/90). In Rechtssachen, die nicht zu den bürgerlichen Str...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. 2Die sofortige Zahlung würde auch dann zur Unzeit erfolgen, wenn sie die Wohnverhältnisse oder sonstigen Lebensverhältnisse gemeinschaftlicher Kin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 23 Ergeht ein Sachurteil, muss das Gericht anders als bei einem Prozessurteil ggü allen Streitgenossen einheitlich entscheiden (BGHZ 122, 211, 240 = NJW 93, 1976, 1983; BGH NJW 00, 291f). Bei einer prozessrechtlich notwendigen Streitgenossenschaft kann mangels eines Widerspruchs in der Sache die Klage gegen einen Streitgenossen als unzulässig und gegen den anderen als unb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten, so findet, wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein Rechtsstreit anhängig wird, zu Gunsten des Schuldners die Vorschrift des § 407 dem früheren Erwerber gegenüber entsprechende Anwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 11 Der Erbe muss die Erschöpfungseinrede in dem Rechtsstreit, den der ausgeschlossene Nachlassgläubiger gegen ihn führt, geltend machen in dem er die Erschöpfung des Nachlasses einwendet und Klageabweisung beantragt und darüberhinaus (hilfsweise) die Aufnahme des Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 I ZPO beantragt, das Unterlassen kann zu einer Haftung des Rechtsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sitz der Behörde.

Rn 3 § 18 bestimmt den allg Gerichtsstand des Fiskus nach dem Sitz der im Rechtsstreit vertretungsberechtigten Behörde. Entscheidend ist damit die Prozessvertretung (s § 51). Welche Behörde im Einzelfall vertretungsberechtigt ist, beurteilt sich nach den einschlägigen staats- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften (vgl BGHZ 40, 197, 199; BayObLGZ 95, 77 ff; Zö/Schultzky Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vermögen.

Rn 10 Nach dem Wortlaut und dem Sinn der Vorschrift gilt diese vorzeitige Festsetzung der Ratenänderung nur bei Raten aus dem Einkommen, nicht bei Raten aus dem Vermögen. In entsprechender Anwendung kann das Gericht auch die zukünftige Zuzahlung aus dem Vermögen bestimmen, aber nur dann, wenn Zeitpunkt und Höhe des Vermögenserwerbs gesichert sind, zB bei einem Sparbrief (Zim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der Beklagte wegen der Geldforderungen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, Sicherheit zu leisten hat, soweitmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Klagerücknahme, Rechtsmittelrücknahme und Rechtsmittelverzicht (Nr 8 und 9).

Rn 22 Sofern die Prozesshandlungen (§§ 269, 515, 516) in der mündlichen Verhandlung vorgenommen werden, ist nicht nur die Erklärung selbst, sondern auch die nach § 269 I uU erforderliche Einwilligung des Gegners zu protokollieren und nach § 162 zu genehmigen. Die Protokollierung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung dieser Prozesshandlungen, deren Vornahme bei fehlender Protok...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 2 Die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen ist funktionell dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugewiesen. Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle desjenigen Gerichts zuständig, das über die Rechtssache erstinstanzlich befunden hat (iudex a quo). Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung von einem örtlich oder sachlich nicht zuständigen Gericht stammt (Stuttg Rpfleger 79,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Zuständigkeit der ausl Gerichtsbarkeit (Abs 1 Nr 1).

Rn 8 Die Entscheidung eines ausl Gerichts wird nicht anerkannt, wenn die Gerichte des Staates nach deutschem Recht international unzuständig waren. Die Regelung soll sicherstellen, dass nur solche Entscheidungen im Inland Wirkungen entfalten, bei denen aus deutscher Sicht die Gerichte eines Staates entschieden haben, zu dem der Rechtsstreit eine hinreichende Nähe aufweist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verweisung.

Rn 8 Der gesamte Spruchkörper verweist die Parteien (nicht den Rechtsstreit!) durch Beschluss (§ 128 Abs 4) an den Güterichter. Die Verweisung innerhalb desselben Gerichts regelt die Geschäftsverteilung, während es sich bei der Verweisung an ein anderes Gericht um ein Rechtshilfeersuchen handelt, das der dortige Güterichter nicht ablehnen darf (§ 158 GVG). Die Verweisung kom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abwehr von Drittansprüchen.

Rn 11 Die Partei hat den Anspruch eines Dritten zu besorgen, sofern ihr bei Unterliegen eine eigene Schadensersatzpflicht droht. Dies ist in Situationen anzunehmen, in denen die streitverkündende Partei – gleich ob in eigenem oder fremdem Interesse – den Rechtsstreit über ein fremdes Recht führt und dem Dritten für den Ausgang des Prozesses verantwortlich ist. Beispiele sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verkehrsunfallprozess.

Rn 14 Werden die Schadensersatzklage gegen den Halter und der Direktanspruch gegen den Versicherer in getrennten Prozessen verfolgt, ist es aufgrund der wechselseitigen Rechtskrafterstreckung des § 124 I VVG nicht ermessensfehlerhaft, eines der beiden Verfahren auszusetzen. Hierbei wird die Ermessensentscheidung zugleich die Möglichkeiten einer Prozessverbindung in Betracht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthafte Klageart.

Rn 3 Die Klage nach § 731 ist ihrer Rechtsnatur nach eine prozessuale Feststellungsklage, die sich ihrem Begehren nach auf die Erteilung der Klausel richtet (BGHZ 72, 23, 28 f = NJW 78, 1975). Sie hat keinen Leistungscharakter, weil der beklagte Schuldner die Klausel nicht selbst erteilen kann. Auch fehlt ihr der Gestaltungscharakter, weil die Klauselerteilung nicht durch da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 7 Zur Entscheidung nach § 721 I ist das Prozessgericht berufen, das den Räumungstitel erlassen hat, ggf also auch das Rechtsmittelgericht, das freilich eine Entscheidung in der Sache nur treffen kann, wenn es auf neue Tatsachen nicht ankommt (sonst Zurückverweisung: St/J/Münzberg § 721 Rz 21). Zuständig für die Beschlüsse nach Abs 2 und 3 ist das Prozessgericht des ersten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 18 Es stellt einen grds zulässigen und beachtlichen Beweisantritt dar, die in einem Protokoll, bspw aus einem früheren Verfahren (gleich welchen Gerichtszweigs), festgehaltene Aussage eines Zeugen nicht durch dessen erneute Vernehmung, sondern als Urkundsbeweis in den aktuellen Prozess einführen zu wollen (zum Sonderfall der Verlesung einer früheren Aussage iRd Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlender oder fehlerhafter Zustellung.

Rn 16 Die fehlende Zustellung des Titels macht diesen ebenso wenig nichtig wie die fehlende oder fehlerhafte Bezeichnung der Vollstreckungsbeteiligten (s Rn 10). Vielmehr ist er nur anfechtbar und, solange er nicht aufgehoben wurde, rechtswirksam (allgM; BGHZ 66, 79 = NJW 76, 851; Fischer Rpfleger 07, 12, 18 mwN). Wird die Zustellung nachgeholt, was nach § 189 grds möglich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts an der Ausübung des Richteramts in einem einzelnen Fall (§ 36 I Nr 1).

Rn 2 Das ›verhinderte‹ Gericht muss ungeachtet der etwaigen Zuständigkeit auch anderer Gerichte für den konkret in Rede stehenden Rechtsstreit örtlich und sachlich zuständig sein. Eine Verhinderung eines ganzen Gerichts aus tatsächlichen Gründen, wie sie etwa im Kriegszustand, bei Ausbruch lokal beschränkter Epidemien oder im Falle schwerer Naturkatastrophen vorstellbar wäre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung.

Rn 7 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 36–57) geregelt (Durchführungsbestimmungen in §§ 4–10, 15–26 IntGüRVG). Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 36 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungserstreckung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Parteivernehmung trotz Prozessunfähigkeit.

Rn 4 Von der Grundregel des Abs 1 enthält Abs 2 eine Ausnahme für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und für prozessfähige Personen, die im Rechtsstreit durch einen Betreuer oder Pfleger §§ 1814 ff) vertreten werden. Auf andere prozessunfähige Parteien ist die Vorschrift nicht anwendbar (St/J/Berger Rz 15; Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 5). Beweisgegenstand mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Kostenausspruch.

Rn 24 Der Unterschied zur Klagerücknahme bedeutet, dass eine Kostenfolge wie in § 269 III nicht ausgesprochen werden kann (BGH NJW-RR 06, 201). § 269 III 2 ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Kl erst nach Abschluss des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf DsV zurücknimmt; § 269 III 2 greift für die Rücknahme des Streitantrags g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung außerhalb des Hauptsacheverfahrens.

Rn 7 Das im selbstständigen Beweisverfahren besorgte Gutachten kann im Rechtsstreit anderer Parteien gem § 411a verwertet werden (Hamm 12.8.14 – 26 U 35/13; MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 3; B/L/A/H 77. Aufl § 411a Rz 3); § 493 ist eine die Anwendung des § 411a ausschließende Sondervorschrift allein in dem Sinne, dass das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geständnis- und Vermutungsverträge.

Rn 109 Geständnisverträge sind Vereinbarungen der Parteien, mit denen eine Tatsache unwiderlegbar oder jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils als festgestellt gelten soll. Wie Vermutungsverträge, mit denen eine Tatsache – mit oder ohne die Möglichkeit ihrer Widerlegung – als bewiesen gelten soll, falls eine andere Tatsache bewiesen ist, dienen solche Abreden dazu, die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 26 normiert einen besonderen Gerichtsstand, der dem Kl die Wahl eröffnet (§ 35), den Bekl auch außerhalb seines allg Gerichtsstandes zu verklagen. Dabei bezweckt die Vorschrift, für bestimmte persönliche Klagen mit zwingendem Bezug zum Grundstückseigentum die Möglichkeit der Befassung eines ortsnahen Gerichts mit dem Rechtsstreit zu eröffnen (Rostock OLGR 98, 169; Fra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird vor der Zivilkammer eine vor die Kammer für Handelssachen gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen. 2Ein Beklagter, der nicht in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, kann den Antrag nicht darauf stützen, dass er Kaufmann ist. (2) Der Antrag ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensbeendigung ohne Sachentscheidung des Gerichts.

Rn 11 Ein der Klage stattgebendes VU wird ohne Aufhebung wirkungslos, soweit die Klage ganz oder tw zurückgenommen wird (§ 269 III 1). Diese Rechtsfolge ist auf Antrag (§ 269 IV) in einem klarstellenden Beschl auszusprechen (OLGR Celle 95, 216 – bei Teilrücknahme). Eine analoge Anwendung der Vorschriften zur Klagerücknahme kommt in Betracht, wenn der Rechtsstreit durch geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandtschaft, Schwägerschaft (Nr 3).

Rn 26 Die Feststellung dieser Beziehungen bemisst sich gem Art 51 EGBGB nach §§ 1589 f, 1591 ff, 1754 ff BGB. Umfasst werden daher auch die gem § 1594 BGB anerkannte oder gem § 1600d BGB gerichtlich festgestellte Vaterschaft (§ 1592 Nr 2, 3 BGB) oder die durch Adoption (Art 22 EGBGB iVm §§ 1741, 1754 BGB) begründete Verwandtschaft (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 10; Zö/Vollk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 127 Die auf den erledigten Teil entfallenden Kosten sind für den GeS zum Wert der verbleibenden Hauptforderung zu addieren, denn der str Erledigungsantrag ist ein Sachantrag, der einer Bewertung bedarf; Nebenkosten iSd § 4 I ZPO, § 43 I GKG liegen insoweit nicht vor (BGH NJW-RR 96, 1210; 99, 1385; Nürnbg JurBüro 06, 478; Bambg JurBüro 63, 488: Widerklage). Es ist auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung.

Rn 6 Tritt der rechtliche Stillstand kraft Gesetzes, dh ohne Antrag oder Anordnung, ein (§§ 239–245), spricht man von Unterbrechung. Diese ist vAw zu beachten (BGH NJW 02, 2107 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 235/01]; 20, 1973 [BGH 12.03.2020 - VII ZR 55/19] Rn. 23). Beendet wird die Unterbrechung durch Aufnahme des Verfahrens gem § 250 (zur Form vgl dort). Eine Teilaufnahme ist nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 7 Das Gesamtgut wird gemeinschaftlich verwaltet, wenn die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag getroffen haben. Dann müssen alle Verfügungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Möglich ist allerdings, dass die Ehegatten sich wechselseitig bevollmächtigen, um ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Ausreichend dafür ist auch eine konkludente Bevol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 26 VV 3335 Verfahrensgebühr 1,0. Bei Abschluss eines Vergleichs VV 1003 1,0. Eine Terminsgebühr im PKH-Verfahren entsteht nicht. Die im PKH-Verfahren entstandenen Gebühren werden auf gleichartige Gebühren angerechnet, die im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen (§§ 15 II, 16 Nr. 2 RVG). Im Beschwerdeverfahren VV 3500 Verfahrensgebühr 0,5, keine Anrechnung im Hauptverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die praktisch wenig bedeutsame Hauptintervention (Einwirkungsklage, Einmischungsklage) ermöglicht dem Hauptintervenienten während eines laufenden Prozesses (Haupt- oder Erstprozess), das umstrittene Recht gegen beide Parteien vor dem von ihnen angerufenen Gericht für sich in Anspruch zu nehmen. Da der Hauptintervenient seine Rechte in einem neuen, eigenständigen Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schutz des Erstehers in der Zwangsversteigerung (Abs 3 S 2).

Rn 58 Durch § 325 III 2 wird die Unterausnahme des § 325 III 1 wiederum zugunsten des Erstehers in der Zwangsversteigerung eingeschränkt. Hier tritt eine Rechtskrafterstreckung nur ein, wenn die Rechtshängigkeit, ähnl wie die Kündigung des eingetragenen Rechts nach § 54 ZVG, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet wird. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Prozess.

Rn 4 Die Streitverkündung setzt nicht anders als die Nebenintervention einen anhängigen, nicht rechtshängigen (BGHZ 92, 251, 257 = NJW 85, 328) Rechtsstreit voraus und kann bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss – also auch in den Rechtsmittelinstanzen und mithin iRe Nichtzulassungsbeschwerde (BGH WM 10, 372 Rz 18) – stattfinden. Wie die Nebenintervention kann eine Streitve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozess.

Rn 23 Der Erlass eines Versäumnisurteils ist – auch im schriftlichen Vorverfahren – vor Ablauf der Schonfrist zulässig (LG Berlin GE 04, 1395; LG Hamburg WuM 03, 375; LG Kiel WuM 02, 149 [LG Kiel 09.01.2002 - 13 T 263/01]). Ist die Kündigung unwirksam geworden, sollte der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache gem § 91a ZPO für erledigt erklären. Das Gericht kann, muss be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. (2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 21 Brüssel IIa-VO – Anerkennung einer Entscheidung.

Gesetzestext (1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) Unbeschadet des Absatzes 3 bedarf es insbesondere keines besonderen Verfahrens für die Beschreibung in den Personenstandsbüchern eines Mitgliedstaats auf der Grundlage einer in einem anderen Mitglie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gegen einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewiss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. (2) 1Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Revisionsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Revisionsgericht einzureichen. 2Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt zwei Monate. 3Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Bedeutung der prozessualen Ausgangslage.

Rn 7 Die materiell-rechtliche oder proz Ausgangslage ist für sich ohne Bedeutung. Es kommt nicht auf die Frage an, ob ein Anspruch im Wege der Zahlungsklage oder über eine negative Feststellungsklage, einen Freistellungsanspruch oder mit der Vollstreckungsabwehrklage in einen Rechtsstreit eingeführt wird (BGH NJW 70, 2025; NJW-RR 90, 958; FamRZ 91, 547; JurBüro 06, 428; MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Deutsche Gerichtsbarkeit.

Rn 70 Ein deutsches Gericht ist nur dann befugt, einen Rechtsstreit mit Auslandsberührung zu entscheiden, wenn die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist. Da jeder Staat für sich die Befugnis in Anspruch nimmt, auf seinem Staatsgebiet Recht zu sprechen, folgt daraus, dass keinem Staat die Gerichtsbarkeit über einen anderen Staat zusteht. Die Ausübung der Gerichtsbarkeit als Ho...mehr