Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

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Slowakei / d) Im Ausland errichtete Verfügungen von Todes wegen

Rz. 88 Eine Registrierung der Verfügungen mortis causa, die im Ausland errichtet wurden, sehen die betroffenen Rechtsvorschriften nicht vor. In die notarielle Verwahrung können nur die Testamente, Enterbungsurkunden und ihre Widerrufe gelegt werden, die die Anforderungen der slowakischen erbrechtlichen Rechtsvorschriften erfüllen. Erfüllt das holographe oder allographe Testam...mehr

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Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

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Schweden / 3. Testamentserrichtung

Rz. 30 Hinsichtlich der Form eines Testaments sowie des Widerrufs eines Testaments eines Erblassers ergeben sich aus den Rechtsvorschriften, die sich mit den innernordischen Erbrechtsverhältnissen befassen, keine Besonderheiten. Rz. 31 Dies gilt ebenso für die Fähigkeit, ein Testament zu errichten oder ein solches zu widerrufen. Rz. 32 Keine Besonderheiten gibt es ebenfalls in...mehr

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Dänemark / VII. Möglicher Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 113 Der Erblasser kann grundsätzlich durch Testament frei über sein Vermögen verfügen (freies Verfügungsrecht – Testierfreiheit), z.B. Erbeinsetzungen vornehmen und Vermächtnisse oder die Einbringung seines Vermögens in eine Stiftung anordnen. Rz. 114 Über den Pflichtteil kann der Erblasser gem. § 50 Abs. 1 ARL testamentarisch nicht verfügen, es sei denn, besondere Rechts...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / 3. Deutsch-Sowjetischer Konsularvertrag

Rz. 45 Eine weitere erbrechtliche Kollisionsnorm enthält Art. 28 Abs. 3 des Deutsch-Sowjetischen Konsularvertrages vom 25.4.1958.[43] Diese Bestimmung lautet wie folgt: Zitat Art. 28 Hinsichtlich der unbeweglichen Nachlassgegenstände finden die Rechtsvorschriften des Staates Anwendung, in dessen Gebiet diese Gegenstände belegen sind. Rz. 46 Zwar ist die Sowjetunion am 1.1.1992 u...mehr

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Ungarn / VI. Testamentsvollstreckung

Rz. 185 Die Testamentsvollstreckung ist im ungarischen Recht ausschließlich im Verfahrensrecht [168] geregelt, obwohl das Rechtsinstitut auch materiellrechtliche Aspekte hat. Das Institut des Testamentsvollstreckers kommt in der Praxis i.d.R. nur in grenzüberschreitenden Erbfällen vor, in denen die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers einem ausländischen Erbstatut unter...mehr

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Slowenien / Literaturtipps

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Irland / III. Möglichkeiten und Grenzen der Rechtswahl

Rz. 23 Das irische Erbrecht sieht keine Rechtswahlmöglichkeiten vor. Rz. 24 Nach deutschem (europäischem) Recht ist seit dem 17.8.2015 die Möglichkeit einer Rechtswahl gegeben (Art. 22 EuErbVO). Gewählt werden können nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO das Heimatrecht des Erblassers zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder zum Zeitpunkt des Todes. Ein Doppelstaater kann sich für das Recht j...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Gegenstand des internationalen Steuerrechts und Einfluss der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 4 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist zunächst einmal das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Das internationale Steuerrecht befasst sich dabei insbesondere auch mit den sich daraus ergebenden Konflikten, wenn verschiedene Staaten den gleichen Lebenssachverhalt besteuer...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Die einfache Rückverweisung auf das deutsche Recht

Rz. 51 Beispiel 1 Der Erblasser war Deutscher. Er lebte die letzten zehn Jahre seines Lebens mit seiner Lebensgefährtin in Sarajevo, wo er einen Kfz-Import betrieb. Testamentarisch hatte er seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin eingesetzt. Die in Schleswig lebenden Eltern des Erblassers erheben gegen die Lebensgefährtin Stufenklage auf Auszahlung des halben Nachlasswertes al...mehr

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Ungarn / b) Anpassung von unbekannten Rechten gem. Art. 31 EuErbVO

Rz. 22 "Fremde", d.h. nach dem ungarischen Grundbuchrecht nicht eintragungsfähige Rechte bzw. Tatsachen[30] können aufgrund eines ENZ auch dann nicht eingetragen werden, wenn diese nach dem lex successionis entstanden sind. Nicht eintragungsfähig wären nach hiesiger Meinung z.B. die im deutschen bzw. österreichischen Recht bekannten Nacherbenvermerke und Testamentsvollstreck...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Weiterverweisung auf das Recht eines Drittstaates

Rz. 81 Das IPR des Aufenthaltsstaates kann auch das Recht eines weiteren Drittstaates für anwendbar erklären. Gemäß Art. 34 Abs. 1 lit. b EuErbVO ist nach Verweisung auf das Recht eines Drittstaates die Verweisung des IPR dieses Drittstaates auf das Recht eines weiteren Drittstaates zu befolgen, wenn dieser sein eigenes Recht anwenden würde. Rz. 82 Beispiel 4 Der Erblasser is...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 23 Soweit sich eine Doppelbesteuerung ergibt, ist zu prüfen, ob und ggf. wie und inwieweit diese vermieden werden kann. Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können sich aus unilateralen und bilateralen Regelungen ergeben. Rz. 24 Unilaterale Regelungen sind nationale Rechtsvorschriften, in denen der Gesetzgeber sein Besteuerungsrecht bei internationalen Sachve...mehr

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Schweden / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das schwedische Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637) stellt bereits einleitend im ersten Kapitel in der dritten Vorschrift dieses Gesetzes klar: Ein ausländischer Staatsangehöriger kann im Königreich Schweden ebenso wie ein schwedischer Staatsangehöriger erben (ÄB 1:3).[1] Rz. 2 Bis zum Inkrafttreten der EuErbVO bestimmte die Staatsangehörigkeit des Erblassers das in Schweden...mehr

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Schweden / C. Nachlassbehandlung und Erbauseinandersetzung in internationalen Erbfällen

Rz. 193 Soweit nach der EuErbVO, ergänzt durch das Gesetz 2015:417 über das Erbe in internationalen Situationen, auf einen Erbfall schwedisches Erbrecht anzuwenden ist (nunmehr der Normalfall, wenn ein Erblasser mit Wohnsitz in Schweden verstirbt) bzw. soweit bei einer in Schweden gemäß diesen Vorschriften vorzunehmenden Nachlassabwicklung materielles ausländisches Erbrecht ...mehr

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Ungarn / 4. Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung

Rz. 324 Befreit [283] von der Erbschaftsgebühr sind:mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Zielrichtung des internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum IPR

Rz. 11 Die Zielrichtung des internationalen Steuerrechts ist grundverschieden von der des internationalen Privatrechts. Während es bei der Frage des internationalen Steuerrechts um die Frage geht, ob und in welchem Umfang in einzelnen (beteiligten) Staaten eine Besteuerung erfolgen kann bzw. darf, geht es im internationalen Erbrecht als Teil des internationalen Privatrechts ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Der Deutsch-Sowjetische Konsularvertrag

Rz. 218 Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25.4.1958 enthält eine erbrechtliche Kollisionsnorm:[167] Zitat Art. 28 (1) Der Konsul ist befugt, von den örtlichen Behörden die Übergabe der Nachlaßgegenstände einschließlich der Schriftstücke des Verstorbenen zu verlangen, wenn die Erben...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.1 Leitende Angestellte

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder reg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.1 Europarecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.1 Europarecht

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die bisherigen Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe hierzu zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.1 § 1 Abs. 2 Buchst. a TVöD – Leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG, Chefärzte

Leitender Angestellter i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (Nr. 1) oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist (...mehr

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Datenschutz (ZertVerwV) / 1 Grundsätze

Zunächst ist der Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Eigentümergemeinschaften grundsätzlich eröffnet,[1] da personenbezogene Daten der Eigentümer und auch Daten über Eigentumsverhältnisse erfasst und verarbeitet werden. Auch die Vermietung des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer unterfällt dem Anwendungsbereich der DSGVO.[2] Datenverarbeitu...mehr

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§ 18 Transportversicherung / f) Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern – CIM (Contrat de transport International ferroviaire des Marchandises) (Ziff. 3.6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 176 Die CIM gilt für grenzüberschreitende Eisenbahngütertransporte und enthält nach Art. 5 weitgehend zwingendes Recht, von dem grundsätzlich nur zu Lasten des Beförderers abgewichen werden kann. Der CIM sind alle europäischen Staaten, die Türkei, der Irak, Iran, Algerien, Marokko und Tunesien beigetreten. Durch Art. 23 CIM wird eine der CMR ähnliche, weitgehend verschul...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. "Europäische Aktiengesellschaft" und deren Konsequenzen für die D&O-Versicherung

Rz. 185 Die Europäische Aktiengesellschaft ist am 8.10.2004 Wirklichkeit geworden. Lange haben die europäischen und nationalen Institutionen gerungen und schließlich die Sociétas Europaea (SE) geschaffen. Inzwischen existiert die SE-Verordnung (SE-VO). Der deutsche Gesetzgeber hat auch die sie ergänzenden Richtlinien (SE-RL) umgesetzt. Am 29.12.2004 trat das deutsche Einführ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Prämienanpassung

Rz. 130 Der Versicherer ist gem. § 155 Abs. 3 VAG verpflichtet, für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die tatsächlich aufgewendeten Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Leistungen zu vergleichen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % hat der Versicherer alle Prämien dieses Tarifs zu prüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Informationspflicht nach § 6 VVG-InfoV

Rz. 93 Neben den allgemeinen Informationspflichten des Versicherers gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 VVG-InfoV besteht für den Versicherer bei Lebensversicherungsverträgen die Pflicht, den Versicherungsnehmer über Änderungen der Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 7 VVG-InfoV zu informieren, sofern sie sich aus Rechtsvorschriften ergeben. Mitzuteilen sind...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 5. Nachträgliche Ausdehnung der versicherten Risiken

Rz. 36 Da sich Lebenssachverhalte und auch Rechtsvorschriften regelmäßig ändern können, sehen A 1 Ziff. 8 und 9 AVB/Ziff. 3 und 4 AHB zur Vereinfachung die automatische Ausdehnung des Versicherungsschutzes für bestimmte Konstellationen vor. Rechtsfolge ist jeweils der Versicherungsschutz auch für die hinzukommenden bzw. sich ändernder Risiken. Hauptanwendungsbereich ist die B...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / c) Inhaltskontrolle

Rz. 33 Die AVB unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherer der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB. Unwirksam sind daher überraschende und solche Klauseln, die den Versicherungsnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Klauseln, mit denen sich der Versicherer ein uneingeschränktes Recht vorbehält, Prämien, Tarife und sonstig...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Bedingungsänderung

Rz. 266 Für den Fall, dass sich Änderungen bestehender oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf einzelne ("betroffene") Bedingungen der Hausratversicherung auswirken, außerdem dann, wenn ein Gericht die Unwirksamkeit einer Klausel feststellt oder sie durch die Aufsichtsbehörden für mit geltendem Recht nicht ve...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Rechtslage zur Überschussbeteiligung bis zum 31.12.2007

Rz. 251 Vor Inkrafttreten des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG am 29.7.1994 bedurften die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Genehmigung der Versicherungsaufsicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Versicherungsaufsicht auf eine sehr vorsichtige Beitragskalkulation der Versicherer geachtet, um eine langfristige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 5. Pflichtversicherung

Rz. 139 Die §§ 113–124 VVG regeln Besonderheiten der Pflichtversicherung, die in § 113 Abs. 1 VVG definiert ist. Danach muss die Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung durch Rechtsvorschrift (Beispiele siehe Rdn 5) bestehen. Die in einer berufsständischen Kammersatzung verankerte Versicherungspflicht genügt.[117] Zu beachten ist die Subsidiaritätsklausel des § 117 Ab...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Versicherungspflicht

Rz. 21 Das erhebliche Schadensrisiko seines Berufes erfordert vom Arzt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Eine solche Pflicht ergibt sich bereits rechtlich schon aus der Musterberufsordnung, auf die im Folgenden noch genauer eingegangen wird. Rz. 22 Im Zuge der Novellierung des VVG gab es in der Versicherungswirtschaft Sorge darüber, dass der Gesetzgeber den Pflicht...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 175 Der Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG erweckt den Eindruck, dass in Bezug auf eine die Versicherungspflicht erfüllende Krankheitskostenversicherung ausnahmslos nicht nur wegen Prämienverzuges, sondern auch wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen nicht gekündigt werden kann. Der Gesetzgeber hat die Formulierung "jede" in Abänderung des § 178i VVG a.F. verwendet...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verkehrsvertragliche Haftung nach Maßgabe der deutschen gesetzlichen Bestimmungen (Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 166 Gemäß Ziff. 3 und 4 DTV-VHV 2003/2011 ist allein die vertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe der ab Ziff. 3.1 DTV-VHV 2003/2011 aufgeführten gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen versichert, die Haftung aus unerlaubter Handlung nur, wenn sie nach Ziff. 3.12 DTV-VHV 2003/2011 neben oder anstelle von vertraglichen Ansprüchen geltend gemacht wir...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Arzthaftpflichtversicherung auf dem Weg zur Pflichtversicherung?

Rz. 23 Pflichthaftpflichtversicherungen sind nach § 113 Abs. 1 VVG solche, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht. Der Schutz des Geschädigten ist ein wesentlicher Bereich der Pflichtversicherung. Dieser erhält einen Direktanspruch gegen den Versicherer,[34] der Versicherer hat die Risiken eines gestörten Versicherungsverhältnisses zu tragen,[35...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XII. Allgemeine Regelungen zur Haftpflichtversicherung §§ 100–112 VVG und zur Pflichtversicherung (§§ 113 ff. VVG)

Rz. 177 Bis zum Inkrafttreten des neuen VVG galten ergänzend stets die allgemeinen Regelungen zur Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG a.F.). Dem entsprechen nunmehr die allgemeinen Regeln zur Haftpflichtversicherung, die §§ 100–112 VVG und die besonderen Vorschriften für die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). Die Regelungen des VVG gelten für Verträge, die ab dem 1.1....mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 1.3 EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern

Damit zukünftig auch innerhalb der EU eine rechtssichere Einordnung von Plattformarbeit und damit auch Crowdworking für die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, hatte die EU-Kommission bereits 2021 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie[1] vorgelegt, dessen Ziel es war, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für diejenigen zu gewährleisten, die ihr Einkommen aus der Arbeit f...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
AwSV 2017 und deren Umsetzu... / 3.2.3 Rechtsvorschriften

Welche Vorschriften sind relevant? Wie werden Änderungen von Vorschriften dokumentiert, umgesetzt und überwacht? Ein Verzeichnis der für das Unternehmen relevanten Vorschriften (Rechtskataster), das regelmäßig aktualisiert wird, schafft Rechtssicherheit. Und sowohl Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 als auch Arbeitsschutzmanagementsysteme nach DIN ISO 45001 fordern, dass b...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
AwSV 2017 und deren Umsetzu... / 3.3 Maßnahmen festlegen und umsetzen

Sind Anforderungen ermittelt und die Bestandsaufnahme durchgeführt, müssen im nächsten Schritt festgelegte Maßnahmen umgesetzt werden (vgl. Tab 1). Unternehmen können die Chance nutzen, alle Informationen zu Gefahrstoffen, Anlagen und Rechtsvorschriften zusammenzuführen, z. B. auf einer Plattform, auf die Verantwortliche im Umwelt- und Arbeitsschutz zugreifen können: Sowohl ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 5.4 Kein Erstattungsanspruch für Ausländer nach Rückkehr ins Heimatland

Für die Prüfung des Rechts auf freiwillige Versicherung ist auch eine Pflichtversicherung aufgrund von Rechtsvorschriften eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU zu berücksichtigen. Somit kann auch ein in der Bundesrepublik beschäftigter Ausländer nach der Rückkehr in sein Heimatland unter Umständen freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung leisten, auch wenn er...mehr