Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

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Reisekosten / 21 Reisekosten bei sonstigen Reisen (§ 11 BRKG)

21.1 Fortbildungsreisen im ausschließlich dienstlichen Interesse Sie gelten als Dienstreisen und werden als solche abgefunden, sind aber als Fortbildungsreisen anzuordnen oder zu genehmigen. 21.2 Fortbildungsreisen, die teilweise (auch überwiegend) im dienstlichen Interesse liegen Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bemächtigten Behörde ist Reisekostenver...mehr

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Reisekosten / 25 Steuerliche Behandlung der Reisekosten

25.1 Vorbemerkung Seit dem Jahr 2014 sind die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013[1] in Kraft getreten, das das bisherige Verwaltungsrecht ablöst. Im Schreiben des BMF vom 30.9.2013[2] wird die Reform des Reisekostenrechts umfass...mehr

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Reisekosten / 25.3.3 Erstattungsfähige Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG), Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG), Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG) und Reisenebenkosten (R 9.8 LStR), wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit ist auch der Vorstellungsbesuch...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3 Unentgeltliche Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten

25.3.3.3.1 Ansatz des Sachbezugswerts (§ 8 Abs. 2 Sätze 8 und 9 EStG) Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten, sind diese ab dem Jahr 2014 grds. mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn der Preis der (üblichen) Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2 Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG)

25.3.3.2.1 Verpflegungspauschalen Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers im Inland oder Ausland können vom Arbeitgeber nur pauschal steuerfrei gezahlt werden. Eine Erstattung von einzeln nachgewiesenen (höheren) Aufwendungen ist nicht möglich. Soweit der in Betracht kommende Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber nicht ste...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.4 Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG)

25.3.3.4.1 Umfang der begünstigten Unterkunftskosten Die tatsächlichen Kosten für Übernachtung (ohne Frühstück) können in nachgewiesener Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden (R 9.7 Abs. 2 LStR). Wird in einer Übernachtungsrechnung nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung nachgewiesen und lässt sich der Pr...mehr

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Reisekosten / 25.1 Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2014 sind die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013[1] in Kraft getreten, das das bisherige Verwaltungsrecht ablöst. Im Schreiben des BMF vom 30.9.2013[2] wird die Reform des Reisekostenrechts umfassend erläutert. Na...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1 Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG)

Für die Fahrtkosten anlässlich von Auswärtstätigkeiten gilt die Entfernungspauschale nicht, somit sind diese in tatsächlicher Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähig. Als Reisekosten können die Aufwendungen für folgende Fahrten berücksichtigt werden (H 9.5 "Allgemeines" LStH): Fahrten zwischen Wohnung oder erster Tätigkeitsstätte und auswärtiger Tätigkeitsstätte oder ...mehr

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Reisekosten / 21.2 Fortbildungsreisen, die teilweise (auch überwiegend) im dienstlichen Interesse liegen

Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bemächtigten Behörde ist Reisekostenvergütung bis zu derjenigen bei Dienstreisen möglich (§ 11 Abs. 4 BRKG).mehr

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Reisekosten / 21.6 Reisen aus Anlass des Ausscheidens wegen Ablaufs des Arbeitsverhältnisses (einschl. Dienstunfähigkeit), § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BRKG

Es gelten die vorstehenden Ausführungen zu Einstellungsreisen vor Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses. Für Reisen ins Ausland wird Reisekostenvergütung nur für Reisen bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Ausreise-Flughafen gewährt.mehr

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Reisekosten / 21.8 Zusätzliche arbeitstägliche Fahrten zum Dienstort

Die bisherige Möglichkeit, Kostenersatz für zusätzliche Fahrten zur Arbeitsstätte zu gewähren, die der Erledigung von angeordneten Dienstaufgaben in der arbeitsfreien Zeit dienen, ist entfallen.mehr

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Reisekosten / 21.3 Ausbildungsreisen

Ersatz wie unter Fortbildungsreisen, sofern sie teilweise (auch überwiegend) im dienstlichen Interesse liegen.mehr

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Reisekosten / 21.1 Fortbildungsreisen im ausschließlich dienstlichen Interesse

Sie gelten als Dienstreisen und werden als solche abgefunden, sind aber als Fortbildungsreisen anzuordnen oder zu genehmigen.mehr

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Reisekosten / 21.9 Vorstellungsreisen

Angeordnete Vorstellungsreisen von Bewerbern aus dem eigenen Geschäftsbereich der jeweiligen obersten Behörde sind Dienstreisen (Tz. 11.2.2 BRKGVwW).mehr

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Reisekosten / 25.3 Reisekostenvergütungen von privaten Arbeitgebern (§ 3 Nr. 16 EStG)

25.3.1 Allgemeines Soweit es sich um keine Reisekostenvergütungen aus einer öffentlichen Kasse handelt, kann der Arbeitgeber anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinem Arbeitnehmer i. d. R. nur dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte (§ 3 Nr. 16 EStG). Der Arbeitgeber darf steuerfreie Reisekosten (§ 3 Nr....mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.2 Benutzung eines eigenen Kfz

Bei Benutzung eines eigenen Kfz gehören sämtliche Aufwendungen für die durch die berufliche Auswärtstätigkeit veranlassten Fahrten zu den Reisekosten. Anstelle der tatsächlich pro Kilometer nachgewiesenen Kosten für das Fahrzeug dürfen diese auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden. Neu ist, dass die amtlichen Kilometersätze nicht mehr durch Verwaltungsanweisung ...mehr

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Reisekosten / 25.3.1 Allgemeines

Soweit es sich um keine Reisekostenvergütungen aus einer öffentlichen Kasse handelt, kann der Arbeitgeber anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinem Arbeitnehmer i. d. R. nur dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte (§ 3 Nr. 16 EStG). Der Arbeitgeber darf steuerfreie Reisekosten (§ 3 Nr. 16 EStG) leisten,...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung des BFH fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in An...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.4 Fahrtkosten bei Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Eine steuerfreie Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Ein weiträumig...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.3 Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung

Wird dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Auswärtstätigkeit von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, wird die als Werbungskosten abzugsfähige Verpflegungspauschale (14 EUR bzw. 28 EUR) gekürzt, und zwar um 20 % für ein Frühstück und um jeweils 40 % für ein Mittag- und Abendessen der für die 24-stündige Abwesenheit g...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.4 Bescheinigungspflicht

Hat der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe "M" aufgezeichnet und in der elek...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.5 Reisenebenkosten

Entstehen dem Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Nebenkosten, so kann der Arbeitgeber diese in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzen. Die für die Erstattung erforderlichen Nachweise hat er als Belege zum Lohnkonto zu nehmen. Zu den begünstigten Reisenebenkosten gehören z. B. Aufwendungen für Beförderung, Aufbewahrung,...mehr

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Reisekosten / 3.1 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Das Reisekostenrecht des Bundes wird durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Erlassen geprägt und komplettiert. Eine allumfassende Aufzählung aller Bundesvorschriften, die zum Bundesreisekostenrecht ergangen sind, ist an dieser Stelle nicht möglich. Aus diesem Grund folgt nachstehend exemplarisch eine Aufzählung der für die Praxis relevanten Bestimmungen für die ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.1 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Kosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Taxi, Schiff, Flugzeug) können in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzt werden. Neben dem Fahrpreis gehören auch ggf. erforderliche Zuschläge sowie Aufpreise für eine höhere Tarifklasse (z. B. Business-Class im Flugzeug, 1. Wagenklasse bei der Deutschen Bahn AG) zu den Fahrtk...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt/Treffpunkt

Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) und hat er nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie Absprachen bzw. Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen oder sich dort einzufinden (z. B. Busdepot oder Treffpunkt für betrieblichen Sammeltransport), werden die Fa...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.4 Pauschalbesteuerung

Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungszuschüsse als die steuerlich zulässigen Pauschbeträge, so muss er die Differenz – ggf. nach Verrechnung mit steuerfrei bleibenden Übernachtungskosten und Fahrtkosten – dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzurechnen und versteuern. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Die pauschale...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.1 Ansatz des Sachbezugswerts (§ 8 Abs. 2 Sätze 8 und 9 EStG)

Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten, sind diese ab dem Jahr 2014 grds. mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn der Preis der (üblichen) Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 8 EStG). Hierbei sind auch die zur Mahlzeit eingenommenen Geträ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.3 Besteuerung von üblichen Mahlzeiten bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit bereits dem Grunde nach keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer ausscheidet, ist die vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten während einer ausw...mehr

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Reisekosten / 2 Maßgebliches Recht

2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach In...mehr

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Reisekosten / 15 Übernachtungsgeld (§ 7 BRKG)

15.1 Allgemeines Unbesehen (also ohne Nachweis der Übernachtungskosten oder wenn keine oder solche von unter 20 EUR entstanden sind) werden pauschal 20 EUR als Übernachtungsgeld gewährt, sofern eine Übernachtung zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) stattgefunden hat. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer unternimmt eine Dienstreise zu Vertragsverhandlungen. Seine Dienstreise beginnt um 15....mehr

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Umzugskosten / 7 Reisekosten (§ 7 BUKG)

Umzugsreisen Es werden die Fahrtkosten des Bediensteten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen sowie die nachgewiesenen Verpflegungs- und Unterkunftskosten wie bei Dienstreisen erstattet, unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen. Dabei wird das Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Tag des Ausladens des Umzugsguts gewährt, also auch bei mehrtägi...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der im EStG vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Insoweit wird dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können, gefolgt. Ein Hochse...mehr

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Reisekosten / 21.4 Reisen aus Anlass der Einstellung (§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BRKG)

Nach Inkrafttreten des Arbeitsverhältnisses Die Einstellungsreise kann wie eine Dienstreise abgegolten werden, allerdings darf die Reisekostenvergütung nicht höher als diejenige für eine Dienstreise von der Wohnung zur Arbeitsstätte sein. § 11 Abs. 1 BRKG ist entsprechend anzuwenden, was z. B. für den Fall bedeutsam ist, dass vom Tag nach Beendigung der Dienstreise an Trennun...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.5 Quantitative Zuordnungskriterien

Fehlt es an einer dauerhaften, dienst- oder arbeitsrechtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung oder ist sie nicht eindeutig, ist nach § 9 Abs. 4 Satz 4 EStG von einer ersten Tätigkeitsstätte an der betrieblichen Einrichtung auszugehen, an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche 2 volle Arbeitstage oder mindestens 1/...mehr

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Reisekosten / 21.7 Übernachtung außerhalb des Geschäftsorts (§ 11 Abs. 5 BRKG)

Übernachtet der Beschäftigte in seiner außerhalb des Geschäftsorts gelegenen Wohnung, wird für jede Hin- und Rückfahrt anlässlich dieser Übernachtung Ersatz der Fahrtauslagen in Höhe des pauschalen Übernachtungsgelds von 20 EUR gewährt. Dies gilt auch, wenn bei Übernachtungen am Geschäftsort während derselben Dienstreise höhere Übernachtungskosten zu erstatten wären. Die Rege...mehr

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Reisekosten / 7 Fahrt- und Flugkostenerstattung (§ 4 BRKG)

Die Dienstreisenden sind grundsätzlich in der Wahl der Beförderungsmittel frei. Dabei sind jedoch grundsätzlich die dem Bundesreisekostenrecht innewohnenden Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie der Fürsorge sowohl bei der Planung, der Genehmigung als auch bei der Durchführung wie auch im Erstattungsverfahren zu beachten. Die Bahnnutzung ist bei Reisen, auf die...mehr

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Reisekosten / 25.3.2 Erste Tätigkeitsstätte (R 9.4 Abs. 3 LStR)

In § 9 Abs. 4 EStG wird die erste Tätigkeitsstätte als ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist, definiert. Ein Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Durch die gesetzliche Festlegung erfährt der Arb...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.4 Dauerhafte Zuordnung im öffentlichen Dienst

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist Dienststelle/Dienststätte die Stelle, bei der die Beschäftigten (Arbeitnehmer) eingestellt oder zu der sie versetzt, abgeordnet, zugeteilt, zugewiesen oder abkommandiert worden sind. Jede dieser dienstlichen Maßnahmen führt dazu, dass diese Stelle zur neuen "dienstrechtlichen" Dienststelle/Dienststätte wird, unabhängig davon, ob die M...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Reisekosten / 26 Sozialversicherungspflicht

Soweit bei Beschäftigten Steuerpflicht von Reisekostenvergütung besteht, liegt auch die Beitragspflicht in der Sozialversicherung vor. Sie ist jedoch als Aufwandsentschädigung kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.mehr

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Reisekosten / 23.7 Klimagerechte Kleidung, Reinigung von Kleidung (§ 5 Abs. 2 und 3 ARV)

Bei Auslandsdienstreisen mit mehr als 5 Tagen Aufenthalt am Geschäftsort in einer Klimazone mit einem vom mitteleuropäischen Klima erheblich abweichenden Klima werden Kosten für klimagerechte Kleidung bis zur Höhe des Ortszuschlages der Tarifklasse Ic Stufe 1 der Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes erstattet. Bei Auslandsdienstreisen von mehr als 8 Tagen werden jetzt die na...mehr

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Reisekosten / 23.6 Längerer Aufenthalt im Ausland (§ 5 Abs. 1 ARV)

Bei Aufenthalt am ausländischen Geschäftsort (ohne Hin- und Rückreisetage) von über 14 Tagen ermäßigt sich das Auslandstagegeld ab dem 15. Tag grundsätzlich um 10 %. Es werden Reisebeihilfen für Heimfahrten nach § 13 der Auslandstrennungsgeldverordnung gezahlt, also grundsätzlich im Abstand von 3 Monaten.mehr

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Reisekosten / 23 Auslandsdienstreisen (§ 14 BRKG, ARV)

23.1 Allgemeines Für Auslandsdienstreisen (= Dienstreisen zwischen In- und Ausland sowie im Ausland) gilt das BRKG, soweit die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung [ARV]) vom 21.5.1991 (BGBl I S. 1140 [GMBl. 1994, 19]), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 6.10.2014 (BGBl I S. 1591) geändert wurde und die dazu...mehr

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Reisekosten / 7.4 Kombination von Fahrpreisermäßigungen

Wichtig Rabatte aufgrund des Einsatzes der BahnCard können wechselseitig und untereinander mit Sparpreisen 25 und 50, dem Mitfahrer-Rabatt sowie dem Großkundenrabatt kombiniert werden. Allerdings wird der Großkundenrabatt nicht auf Fahrpreise aus dem Sparpreis gewährt. Das Letztere gilt auch für Fahrpreise aufgrund der früheren BahnCard mit 50 % Ermäßigung.mehr

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Reisekosten / 15.3 Übernachtungsgeld von 20 EUR

Sofern höhere Übernachtungskosten nicht nachgewiesen werden, stehen pauschal 20 EUR als Übernachtungsgeld zu. Dies gilt nicht beim Vorliegen eines Ausschlussgrunds nach § 7 Abs. 2 BRKG, wobei hier insbesondere die Gestellung unentgeltlicher Unterkunft, Dienstreisen am oder zum Wohnort (für die Dauer des Aufenthalts an diesem) oder die Zeit des Benutzens von Beförderungsmitte...mehr

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Reisekosten / 15.8 Bettensteuer

In einigen deutschen Kommunen wird eine Aufwandsentschädigung für entgeltliche Übernachtungen, die sogenannte "Bettensteuer" erhoben. Eine Steuer für Hotelübernachtungen darf zwar erhoben werden, dies aber nur für Übernachtungen aus privaten Gründen. Somit dürfen geschäftlich bedingte Übernachtungen nicht mit einer solchen Kulturförderabgabe belegt werden. Hierbei ist beim A...mehr

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Reisekosten / 23.1 Allgemeines

Für Auslandsdienstreisen (= Dienstreisen zwischen In- und Ausland sowie im Ausland) gilt das BRKG, soweit die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung [ARV]) vom 21.5.1991 (BGBl I S. 1140 [GMBl. 1994, 19]), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 6.10.2014 (BGBl I S. 1591) geändert wurde und die dazu ergangene Allge...mehr

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Reisekosten / 3 Reisekostenrechtliche Bestimmungen Bund und Kommunen

Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten fehlt eine bundeseinheitliche reisekostenrechtliche Regelung. Maßgeblich sind daher die reisekostenrechtlichen Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Arbeitgebers gelten. Dieses führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im kommunalen Bereich differen...mehr

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Reisekosten / 3.2 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder, soweit vorhanden, die reisekostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder entsprechend.mehr

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Reisekosten / 7.7 Unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit

Bei unentgeltlicher Beförderungsmöglichkeit werden Fahrt- oder Flugkosten nicht ersetzt. Dies gilt auch, wenn ein Dienstfahrzeug – mit Fahrer oder zum Selbstfahren – bereitstand.mehr