Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber

Rz. 643 Mit erfolgtem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, d.h. er erhält die volle Arbeitgeberstellung. Konsequenz hieraus ist auch die Fortgeltung der beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegten Dienstzeiten. Den Betriebserwerber treffen mithin alle Pflichten, d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungsumfang

Rz. 242 § 6 BetrAVG regelt einen Versorgungsfall kraft Gesetzes. Dabei beschränkt sich die gesetzliche Bestimmung allerdings auf Regelung des Anspruchs dem Grunde nach. Über die Höhe des Anspruches auf vorzeitige betriebliche Altersversorgung hat der Gesetzgeber bewusst keine Regelungen getroffen, sondern dies grds. der Disposition der Vertragsparteien überlassen. Rz. 243 Sow...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 743 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber-Ehegatte kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten inklusive der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Eigenbeiträge (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG)

Rz. 96 § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG definiert zudem, dass eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (= Eigenbeiträge) leistet und der Arbeitgeber mit seiner Versorgungszusa...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Gesetzlicher Insolvenzschutz

Rz. 710 Betriebliche Versorgungsmaßnahmen sind nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen (Mindestalter 25 Jahre, Zusagedauer fünf Jahre) für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert (und zwar i.H.d. unverfallbaren Anwartschaften). Grundlage für die Einbeziehung bzw. den Ausschluss der Altersversorgung eines GGF in die Insolvenzsicherung ist wiederum § 17 BetrAVG . ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe der Rente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 5 ist durch Art. 2 Nr. 11 des Altersteilzeitgesetzes v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) und Nr. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) angefügt worden. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Pension

Die Vereinbarung einer Pension als alleinige Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer hält der BFH[1] für unangemessen und erkennt sie nicht an. Ein fremder Dritter hätte eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen, da sie für ihn zu riskant und ungünstig sei. Eine solche Vereinbarung lasse sich nur aus dem Gesellschaftsverhältnis erklären.[2] In einem weiteren Urtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.13 Sonstige Staatsangehörige

Rz. 13 Mit der Streichung von Abs. 3 und 4 wird erreicht, dass zukünftig die Rente aus Bundesgebiets-Beitragszeiten und den in § 113 genannten Bestandteilen einheitlich für alle Berechtigten ohne eine Kürzung auf 70 % in das Ausland gezahlt wird. Von der einschränkenden 70 %-Regelung des § 113 Abs. 3 a. F. wurde nur noch ein kleiner Personenkreis erfasst. Sie galt nur für Pe...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.11 Grundrente

Rz. 11 Da mit dem Grundrentengesetz § 66 Abs. 1 Satz 1 um "Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung" erweitert worden ist, war als Folgeänderung eine entsprechende Ergänzung für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Auslandsrenten erforderlich. Deshalb ist Nr. 12 in Abs. 1 Satz 1 aufgenommen worden. Mit der Einordnung der Zuschläge an Entgeltpunkt...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 ersetzt die Regelungen in § 138, § 1320 Abs. 2, § 1323 RVO und § 102 Abs. 2 AVG. Als Sondervorschriften sind §§ 114, 217, 272 sowie (übergangsrechtlich) §§ 317 bis 319 zu beachten. Die Vorschrift regelt, aus welchen Entgeltpunkten eine Rente gezahlt wird, wenn sich der Berechtigte gewöhnlich im Ausland aufhält.mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte

Rz. 2 § 113 trifft für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Auslandsrenten eine Regelung, die von § 66 und § 81 Abs. 1 abweicht. Die Rente wird also im Grundsatz wie bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten im Inland berechnet, jedoch mit den Modifikationen in § 113. Dabei wird nun nicht mehr differenziert zwischen Berechtigten, die Angehörige eines Mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.5 Beitragszahlung

Rz. 6 Die erstmalige Ergänzung der Vorschrift um Nr. 5 in Abs. 1 Satz 1 war wegen der Regelung in § 187a notwendig. Wenn man es einem Versicherten ermöglicht, bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente die Rentenminderung durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen, so ist es konsequent, die allein auf Eigenleistung beruhenden Anteile der Rente dem Berechtigten auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Persönliche Entgeltpunkte Rz. 2 § 113 trifft für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Auslandsrenten eine Regelung, die von § 66 und § 81 Abs. 1 abweicht. Die Rente wird also im Grundsatz wie bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten im Inland berechnet, jedoch mit den Modifikationen in § 113. Dabei wird nun nicht mehr differenziert zwischen Berechti...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.3 Leistungszuschlag

Rz. 4 Bei dem Leistungszuschlag handelt es sich um zusätzlich zu berücksichtigende Entgeltpunkte, die allein in der knappschaftlichen Rentenversicherung von wesentlicher Bedeutung sind, da sie für ständige Arbeiten unter Tage gewährt werden. Zu den Einzelheiten vgl. die Komm. zu § 85.mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.9 Altersrenten

Rz. 10 Die nach Beginn einer Teilrente (§ 42) aus der Beitragszahlung berechneten Zuschläge an Entgeltpunkten (§ 76d) sollen dem Versicherten beim Wechsel in die Vollrente in vollem Umfange zugute kommen (BSG, SozR 3 – 2600 § 263 Nr. 1). Dies soll auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht verlorengehen.mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.7 Arbeitsentgelt aus Wertguthaben

Rz. 8 Zusätzliche Entgeltpunkte für ein Arbeitsentgelt aus einem nicht gemäß einer Vereinbarung für flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben (sog. Störfall) werden auch bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte berücksichtigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Versicherte nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält (BT-Drs. 14/4375 S. 54).mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.6 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 7 Nr. 6 in Abs. 1 ist ebenfalls aufgrund einer anderen Modifikation des SGB VI erforderlich geworden. Nach der Ergänzung von § 172 um Abs. 3 sowie Einführung von § 76b ist erreicht worden, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung allein der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat, aus dem ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt wird. Seit 1.1.2013 kommt es ...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.8 Zuschlag bei Witwen-/Witwerrenten

Rz. 9 Aufgrund der Regelung von § 78a wird ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwen-/Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres berücksichtigt. Deshalb war die Erweiterung von § 113 Abs. 1 um Nr. 8 erforderlich, damit diese Regelung bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte umgesetzt werden kann.mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.2 Bundesgebiet-Beitragszeiten

Rz. 3 Eine Definition der Bundesgebiet-Beitragszeiten enthält Abs. 1 Satz 2. Danach sind es Beitragszeiten, für die nach Bundesrecht gemäß Art. 123, 125 GG nach dem 8.5.1945 (Ende des Zweiten Weltkriegs) Beiträge gezahlt worden sind. Zum Bundesrecht gehört auch das vor Gründung der Bundesrepublik im heutigen Bundesgebiet geltende Recht. Weiterhin sind Bundesgebiet-Beitragsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.4 Versorgungsausgleich

Rz. 5 Soweit es im Rahmen eines Versorgungsausgleichs gemäß §§ 76, 86 oder eines Rentensplittings zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten kommt, sind diese bei der Rentengewährung ins Ausland uneingeschränkt zu berücksichtigen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Anders verhält es sich jedoch bei Abschlägen an Entgeltpunkten wegen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs oder eines Rentensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.12 Waisenrenten

Rz. 12 Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei einer Waisenrente (vgl. §§ 78, 87) soll nur dann ins Ausland transferiert werden, wenn und soweit er aus Bundesgebiet-Beitragszeiten herrührt. Die früheren Sonderregelungen für Angehörige eines Vertragsstaates in § 114 Abs. 2 und § 272 Abs. 1 und 3 sind aufgrund der Streichung von Abs. 3 und 4 gegenstandslos geworden. Si...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.10 Auslandsverwendung

Rz. 10a Da gemäß § 76e Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung ("Afghanistan-Einsätze") ermittelt werden, ist es gerechtfertigt, diese aus einem besonderen persönlichen Einsatz des Versicherten beruhenden Entgeltpunkte auch bei einer Auslandsrente zu berücksichtigen. Rz. 10b Die Berücksichtigung von Zuschlägen für nachversicherte Soldaten au...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 5 ist durch Art. 2 Nr. 11 des Altersteilzeitgesetzes v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) und Nr. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) angefügt worden. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Invalidenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen hinsichtlich des Pensionierungsalters gelten, sind auf Invalidenrenten nicht anzuwenden. Wird der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsunfähig, hat er keine andere Wahl, als seine Tätigkeit und damit sein Gehalt aufzugeben und die Rente in Anspruch z...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Witwenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen gelten, sind auf Witwenrenten nicht anzuwenden. Hier liegt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür vor, dass die Rente bei Eintritt der Voraussetzungen in Anspruch genommen und die Kapitalgesellschaft daher belastet wird. Die Rückstellung ist daher entsprechend ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit und tatsächliche Durchführung der Pensionszusage

Die Pensionszusage muss ernsthaft erteilt worden sein. In der Praxis hat dieses Merkmal kaum eigenständige Bedeutung. Es ist selbstverständlich, dass eine nicht ernsthaft gemeinte Pensionszusage steuerlich nicht zu berücksichtigen ist. Nicht ernsthaft gemeinte Pensionszusagen werden aber praktisch kaum vorkommen, schon deshalb nicht, weil die beabsichtigte steuerliche Wirkun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Auflösung der Pensionsrückstellung

Ist die Pensionsrückstellung nach den Grundsätzen des § 6a EStG überhöht, ist sie aufzulösen. Es handelt sich insoweit nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern um eine Bilanzberichtigung. Die Prüfung hat also auf 2 Stufen zu erfolgen. Entspricht die Zusage nicht den Voraussetzungen des § 6a EStG, handelt es sich um einen unrichtigen Bilanzansatz, der durch Teilauf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung

Eine Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich anzuerkennen, mit der Folge, dass eine Pensionsrückstellung zu bilden ist, wenn zusätzlich zu den Merkmalen der betrieblichen Veranlassung, der Angemessenheit, der Finanzierbarkeit und der Erdienbarkeit die Voraussetzung einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung[1] erfüllt ist...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Waisenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen gelten, sind auf Waisenrenten nicht anzuwenden. Hier liegt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür vor, dass die Rente bei Eintritt der Voraussetzungen in Anspruch genommen und die Kapitalgesellschaft daher belastet wird. Die Rückstellung ist daher entsprechend ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rechtswirksamkeit und Verhältnis zu § 6a EStG

Die Zusage muss zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dazu ist es erforderlich, dass sie von dem zuständigen Gremium erteilt wird. Dies ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG die Gesellschafterversammlung, bei der AG nach den §§ 87, 112 AktG der Aufsichtsrat. Die Zusage muss, über die zivilrechtlichen Anforderungen hinaus, zusätzlich in einer steuerrechtlich wirksamen Weise ertei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.3 Einbeziehung der Position des Geschäftspartners

Rz. 189 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bedeutet, dass auch die Position des Geschäftspartners in gewissem Umfang in die Überlegungen einbezogen werden muss. Von der Gesellschaft kann in ihren Geschäftsbeziehungen zum Gesellschafter nicht mehr verlangt werden, als was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in Vertragsbeziehungen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.4 Korrekturen im Bereich der Passivposten

Rz. 226 Hängt die verdeckte Gewinnausschüttung mit Vorgängen im Bereich der Passivposten der Gesellschaft zusammen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Das bedeutet, dass bei der Gesellschaft eine außerbilanzielle Korrektur steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen ist, wenn und soweit der Steuerbilanzgewinn aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gemindert worde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Teilhaberversicherung

Literatur: Schwarz, DStR 1993, 1166; Reuter, GmbHR 1999, 61 Eine Versicherung, deren Kapital einen Gesellschafter in die Lage versetzen soll, bei dem Tod des anderen Gesellschafters dessen Anteil zu erwerben (also dessen Erben auszuzahlen) oder Abfindungen zwischen den Gesellschaftern zu finanzieren, ist nicht betrieblich veranlasst. Werden ihre Prämien von der Körperschaft g...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Begriff des beherrschenden Gesellschafters

Eine beherrschende Stellung liegt vor, wenn der Gesellschafter über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, also über mehr als 50 %.[1] Ist nach der Satzung für das fragliche Geschäft eine 3/4-Mehrheit erforderlich, liegt eine Beherrschung nur vor, wenn der Gesellschafter über diese 3/4-Mehrheit verfügt.[2] Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auch eine Mehrheit von weniger ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Die Gehaltsvereinbarung muss dem Grunde nach betrieblich veranlasst sein. Das gilt auch für Erhöhungen des Gehalts. Wird das Gehalt kurze Zeit nach Betriebsaufnahme (insgesamt 3,5 Monate) verdoppelt, indiziert dies eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung.[1] Gleiches gilt, wenn das Gehalt kurz vor der Pensionierung stark erhöht wird, um die künftige Pension, die von dem En...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 5 Die Höhe (Bewertung) der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 266 Da die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung besteht, ist ihre Höhe damit gleichzeitig festgelegt. Sie besteht in dem erlittenen Vermögensnachteil bzw. der verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Betrag der Vermögens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr