Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / h) Berechnung eines Versorgungsnachteiles

Rz. 71 Steht die Regelung zum Versorgungsausgleich einer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung des Versorgungsnachteils nicht entgegen, stellt sich die Frage, wie dieser Nachteil konkret zu bemessen ist. Rz. 72 Praxistipp Zu ermitteln sind dabei die fiktiven Versorgungsanwartschaften der Unterhaltsberechtigten in ihrem – hypothetischen – Lebensverlauf als ledige Erwerbstätig...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 532 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[550] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 826 I.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zumehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 2 Grenzüberschreitende Gestellungsverträge

Gestellungsverträge können auch grenzüberschreitend geschlossen werden. Wird ein Ordensangehöriger im Rahmen eines Gestellungsvertrags einem Dritten im Ausland überlassen und bleibt er weiterhin Angehöriger des in Deutschland ansässigen Ordens, gelten sozialversicherungsrechtlich keine Besonderheiten. Mitglieder ausländischer (z. B. indischer) Orden, die im Rahmen von Gestell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für Landwirte

Begriff Die Altersrente für Landwirte ist eine Versicherungsleistung für den Personenkreis der Landwirte. Sie ist der Rente für Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Altersrente für Landwirte zählt weder lohnsteuer- noch sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Sie gehört zu den sonstigen Einkünften des Einkommensteuerrechts. Früher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 4.1 Rechtliche Stellung

Der Franchisenehmer ist ein wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Kaufmann, dessen Tätigkeit keinesfalls arbeitnehmerähnliche Merkmale aufweist.[1] Die Selbstständigkeit des Franchisenehmers bestimmt sich nach § 84 HGB.[2] Wichtig Keine persönliche Abhängigkeit Er hat keinerlei Vertretungsberechtigung für den Franchisegeber, sondern er handelt im eigenen Namen und auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühverrentung im Bürgergeld / 1 Altersgrenze

Der Anspruch auf Bürgergeld endet spätestens mit Erreichen der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Für Geburtsjahrgänge bis 1946 ist die Altersgrenze das 65. Lebensjahr. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 steigt diese Altersgrenze stufenweise an, bis für die Jahrgänge ab 1964 schließlich generell das 67. Lebensjahr gilt. Liegt nach diesem Alter noch Hilfebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.4 Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Diese Vorschrift schränkt die Zulässigkeit der Überlassung von Daten seitens der Rentenversicherungsträger an die Datenstelle dadurch ein, dass wiederum auf die Erforderlichkeit zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben verwiesen wird. Zweck dieser Begrenzung war, die Einrichtung großer Zentraldateisysteme bzw. den extensiven Zugriff auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.8 Gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 115 Abs. 6 Satz 2 SGB VI

Rz. 11 Die Richtlinie lautet: Nach § 115 Abs. 6 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – sollen die Träger der Rentenversicherung die Berechtigten in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen. In Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund kann bestimmt werden,...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.4 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 7 Über- und zwischenstaatliches Recht geht nach dem gesetzgeberischen Willen, der den Vorrang entsprechend der Normhierarchie entspricht, den Regelungen in §§ 110 bis 114 vor (zu den Rangstufen des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts: BVerfG, Beschluss v. 30.1.2020, 2 BvR 1005/18). Als solches sind neben den zahlreichen Sozialversicherungsabkommen die Bestimmu...mehr

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Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.1 Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, wie der notwendige Datenaustausch in einem automatisierten Verfahren erfolgen kann, damit die Grundlagen für die Einkommensanrechnung nach § 97a durchgeführt werden kann. Nach Satz 1 werden die für die Ermittlung und Prüfung der Anrechnung des Einkommens nach § 97a benötigten Daten im Rahmen eines automatisierten Datenabrufverfahrens von den Trägern d...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.2 Inhalt der Stammsatzdatei

Rz. 4 Die Zweckbestimmung und damit auch der Inhalt der Stammsatzdatei bestimmt sich in erster Linie nach den in Ziff. 1 bis 10 im Einzelnen aufgezählten Aufgabenbereichen. Weitere personenbezogene Daten dürfen nur dann gespeichert werden, soweit sie zur Aufgabenerfüllung der Deutschen Rentenversicherung Bund erforderlich sind. Zuvor ist jedoch stets zu prüfen, ob nicht auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die keine Vorgängervorschrift hat, betrifft ausschließlich die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ergänzt somit § 146 und § 148 Abs. 4. Gesetzlich festgeschrieben wird die versicherungsnummernbezogene Speicherungspraxis der Datenstelle, wobei die sog. Stammsatzdatei im Mittelpunkt steht. Die datenschutzrechtliche Bedeutung ergibt sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

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Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.2 Sicherheitskonzept

Rz. 5 Zur Erhöhung der Datensicherheit hat die Deutsche Rentenversicherung Bund für ihren Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung und unter verbindlicher Beteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund fallende Quers...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 3 Literatur

Rz. 15 Göbel/Dünn, Die deutsche Rentenversicherung – ein Jahr nach der Organisationsreform, DRV 2007 S. 22. Kreikeboom, Renteninformation und Rentenauskunft als Serviceleistung der Rentenversicherung, LVA Mitt 2005 S. 250. Rische, Zum aktuellen Stand der Umsetzung der Organisationsreform, DRV 2006 S. 391. Schaer, Anmerkung zur Entscheidung des BSG vom 23.8.2005 – B 4 RA 21/04 R...mehr

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Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 151a soll einen automatisierten Datenzugriff der Versicherungsämter und/oder Gemeindebehörden auf die Stammsatzdatei der Rentenversicherung sowie auf das Versicherungskonto bei Leistungsträgern von Versicherten aus dem jeweiligen Bezirk ermöglichen. Dabei soll die Datensicherheit in der Informationstechnik speziell in der Rentenversicherung, bei der die Integrität de...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.7 Hinweispflicht

Rz. 10 Eine konkrete Ausprägung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers, auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrags hinzuweisen, enthält Abs. 6. Die Rentenversicherungsträger sollen den Leistungsberechtigten nach dem Willen des Gesetzgebers in weiteren Fällen auf seinen Anspruch hinweisen. Das ist dann der Fall, wenn es nahe liegt, dass er Leistungen in Anspruch nehme...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.2 Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Grundsatz, dass Berechtigte, die sich im Ausland aufhalten, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dabei werden für den Personenkreis, der sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, keine Einschränkungen gemacht. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt behalten die Berechtigten den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 148 regelt die Verarbeitung von Sozialdaten durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Der in Abs. 1 enthaltene Grundsatz ist praktisch identisch mit den Regelungen der §§ 67a bis 67d SGB X (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Es gilt jedoch, dass die bereichsspezifischen Regelungen des SGB VI zunächst vorrangig zu beachten sind und durch die Vorschriften...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.4 Datenschutzgewährleistung

Rz. 10 Abs. 4 erlaubt der Datenstelle neben den gesetzlich bestimmten Dateisystemen die Führung eines weiteren Dateisystems (sog. Datenschutzsicherungsdatei). Die Bestimmung ist notwendig, weil die Deutsche Rentenversicherung Bund nach Versicherungsnummern geordnete Dateien nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einrichten und ausführen darf. Die Datenschutzsicherungsdatei (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.2 Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer (Abs. 2)

Rz. 4 In Abs. 2 wird dem Rentenversicherungsträger die Berechtigung eingeräumt, die steuerliche Identifikationsnummer zu nutzen, jedoch ausschließlich um die Einkommensermittlung gemäß § 97a durchzuführen. Da allein durch die Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer des Berechtigten das gemeinsame Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten oder Lebenspartners n...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 3 Literatur

Rz. 12 Gagel, Der Vorrang des Europäischen Rechts und seine Anwendung, DRV 1993 S. 1. Göbel/Dünn, Die Deutsche Rentenversicherung – ein Jahr nach der Organisationsreform, DRV 2007 S. 22. Ebenhöch, Überblick über das über- und zwischenstaatliche Sozialversicherungsrecht (Rentenversicherung) nach dem Stand vom 1. Januar 1992, Kompass 1991 S. 495, 561 und 609. Schüßler, EDIS-Elekt...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.3 EU-Mitgliedstaaten/Vertragsstaaten

Rz. 7 Gemäß Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 a. F. unterlag eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt wird oder im Gebiet eines Mitgliedstaates eine selbständige Tätigkeit ausübt, grundsätzlich den Sozialrechtsvorschriften dieses Staates. Von diesem Grundsatz waren in der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 a. F. Ausnahmen vorgesehen. In A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 117a Beson... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.5 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 11 In gleichem Maße wie bei einem Austausch zwischen den Rentenversicherungsträgern (§ 148 Abs. 3) soll auch ein automatisiertes Abrufverfahren hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle genutzt werden können. Entsprechend galt es, den in § 148 Abs. 3 genannten Stellen eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit hinsichtlich der Dateisysteme der Datenstelle zu ermöglichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt. Abs. 3 wird mit Wirkung zum 1.1.2024 um einen weite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) erfolgte in Abs. 4 eine redaktionelle Änderung zum 1.7.2001. Das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) nahm mit Wirkung zum 1.10.2005 in Abs. 6 eine weitere Änderung vor. Durch das Gesetz zur An...mehr

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Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.2 Krankheitsdaten

Rz. 7 Abs. 2 konkretisiert für die Rentenversicherung die in § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB I und § 76 SGB X enthaltene Regelung des Sozialgeheimnisses hinsichtlich medizinischer Daten, die wegen ihrer hohen Sensibilität besonders schutzwürdig sind. Die Differenzierung zwischen besonders schützenswerten und normalen Sozialdaten stellt keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.2 Beitragszuschüsse

Rz. 4 Beitragszuschüsse zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung gemäß § 106 (sowie bis zum 31.3.2004 zur Pflegeversicherung) sind für Auslandsrentenbezieher generell ausgeschlossen. Der Gesetzgeber sieht es nicht als Aufgabe der deutschen Rentenversicherung an, für die im Ausland lebenden Rentner Leistungen zur Absicherung dieser Risiken zu erbringen (LSG Baden-Wü...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 ergänzt worden. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001. Eine weitere redaktionelle Bereinigun...mehr

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Jansen, SGB VI § 117 Abschluss / 2.1 Schriftform

Rz. 2 Nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 31ff. SGB X kann eine Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen, also ein Verwaltungsakt, gemäß § 33 Abs. 2 SGB X auch formfrei ergehen. Demgegenüber trifft § 117 eine Sonderregelung, da für Verwaltungsakte der Versicherungsträger ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist. Das Schriftformerfordernis gilt nicht nur für Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.3 Verwendung der Rentenbezugsmitteilungen (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 schafft die Rechtsgrundlage zur Verwendung der Rentenbezugsmitteilungen in den Fällen, in denen das Verfahren nach Abs. 2 nicht genutzt werden kann. Liegen der zuständigen Finanzbehörde keine Daten nach § 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 Nr. 1 und 3 vor, werden für die Ermittlung der Renten und der weiteren zu berücksichtigenden Leistungen nach § 97a Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 152 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Nr. 1 bis 5 entsprechen im Wesentlichen dem vor 1991 geltenden Recht. Auf dieser Grundlage sind die 2. DEVO v. 29.5.1980 (BGBl. I S. 593), die 2. DÜVO v. 29.5.1980 (BGBl. I S. 616) und die Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer (VNrV) v. 7.12.1987 (BGBl. I S. 2532) erlassen worden. Diese sind erst mit Wirkung zum 1.1.1999 durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.1 Stammsatzdatei

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass bei dieser Datenstelle eine Stammsatzdatei geführt werden darf. Gleichzeitig wird festgelegt, für welche Aufgaben dies zulässig ist. Bei der Aufzählung in Abs. 1 Satz 1 handelt es sich nicht um eine abschließende Regelung (a. A. Polster, in: Kasseler Kommentar § 150 Rz. 5), denn nach Satz 2 ist die Speicherung weiterer Sozialdaten zulässig, soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14

Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die beantragten Leistungen zuständig ist, § 14...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.6 Bearbeitungsfrist (Abs. 4)

Rz. 36 In der Regel hat der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger über den Antrag auf Teilhabeleistungen innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags (= Eingang des Antrags bei ihm) zu entscheiden. Beauftragt der Rehabilitationsträger einen Gutachter (MDK, Ärztlicher Dienst der Rentenversicherung, usw.) zwecks Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, hat der Rehabili...mehr