Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 9 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem VA nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rechtlich selbstständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 3 Ausgleich von Rentenabschlägen

Ein vorzeitiger Altersrentenbezug hat Abschläge in Höhe von 0,3 % pro Monat der früheren Inanspruchnahme zur Folge.[1] Diese Rentenabschläge können durch eine Beitragszahlung ausgeglichen werden. Die Beiträge können vom Versicherten aus eigenen Mitteln gezahlt werden. Aber auch Dritte – wie z. B. Arbeitgeber – können sich hieran beteiligen. Hinweis Steuerfreie Arbeitgeberbete...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 325 Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen gemäß § 166 SGB VI in Abhängigkeit von Pflegestufe und zeitlichem (wöchentlichem) Pflegeaufwand jeweils besti...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 333 Die Beiträge werden nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt (§ 44 SGB XI, § 166 Abs. 2 SGB VI). Die Höhe der von der Pflegekasse abzuführenden RV-Beiträge ist seit 1.1.2017 abhängig vom Pflegegrad und der bezogenen Leistung. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-erwerbsmäßig t...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 2 Aufstockung der Pauschalbeiträge

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die sich nicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen bzw. die bereits nach dem bis zum Jahr 2012 geltenden Recht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und somit weiterhin versicherungspflichtig sind, gelten keine Besonderheiten bei der Ermittlung der Entgeltpunkte, wenn sie den Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Aus den Pauschalbeiträgen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die hierin wegen Geringfügigkeit nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Versicherungspflicht befreit oder aufgrund von Übergangsrecht weiterhin versicherungsfrei sind[1], wird bei der Rente ein Zuschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt, der wie folgt ermittelt wird: Das erzielte Arbeitsentgelt wird durch das entsprec...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / hh) Beschützende Werkstatt, § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 450 Behinderte Menschen, die u.a. in anerkannten Einrichtungen für Behinderte tätig sind, sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert (§ 344 Abs. 3 SGB III, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V, § 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI, § 20 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI). Sobald ein Verletzter in einer beschützenden Werkstatt untergebracht wird, werden (nach fiktiven Werten berechnete) insbeson...mehr

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Altersteilzeit (rentenrecht... / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem A...mehr

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AGS 07/2024, Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden

Mitbegründet von Dr. Gerhard Küppersbusch, fortgeführt von Heinz-Otto Höher. 14. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 397 S., 49,00 EUR Das vorliegende Werk von Küppersbusch/Höher ist das Standardwerk zu Personenschäden in Haftpflichtfällen. Dargestellt werden alle mit dem Eintritt eines Personenschadens einhergehenden Rechtsfragen. Die Darstellung erfolgt komprimiert...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.5.1 Feststellung der Entgeltpunkte (Ost)

Die Entgeltpunkte für Beiträge in den neuen Bundesländern (Beitragszeiten im Beitrittsgebiet) sind ebenso wie bei "Bundesbeiträgen" aus dem individuellen Arbeitseinkommen und dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Versicherten zu berechnen. Allerdings werden die Individualverdienste zuvor mit den Faktoren der Anlage 10 zum SGB VI (Verhältniswerte Durchschnittsentgelte West...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.7 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4 Zu berücksichtigende Ost-Verdienste

Als Verdienste im Beitrittsgebiet, die bis zum 31.12.2024 mit den Werten der Anlage 10 hochgewertet werden, zählen überwiegend Arbeitsverdienste aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, für den Beiträge zur DDR-Sozialpflichtversicherung bzw. ab 1.7.1990 bis zum 31.12.2024 zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind, der Verdienst für freiwillige...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / J. Sozialversicherung

Rz. 1608 Hinweis: Siehe auch Rdn 1040 ff. Rz. 1609 § 342 SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße. Rz. 1610 § 14 SGB IV – Arbeitsentgeltmehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Gegen den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung wurden zahlreiche verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die ersten Bedenken wurden vom BFH ausgeräumt, als er mit Urteil vom 26.11.2008 (BFH v. 26.11.2008 – X R 15/07, BStBl. II 2009, 710) entschied, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen sei...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / e) Zusammenfassung und Praxishinweise

Da die Feststellungs- und Beweislast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung, aber auch für die frühere steuerliche Behandlung seiner Altersvorsorgeaufwendungen beim Steuerpflichtigen liegt, kann ihm nur dringend geraten werden, seine Erwerbsbiographie und seinen Rentenversicherungsverlauf anhand geeigneter Unterlagen festzuhalten. Sämtliche Re...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG war Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 5. Reaktionen des Gesetzgebers und weitere Erwartungen

Der Gesetzgeber musste auf die Rspr. des BFH reagieren, insb. aufgrund der Feststellung, dass spätere Rentnerjahrgänge immer deutlicher von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies gilt es durch gesetzgeberische Gestaltung zu vermeiden. Gutachten: Das BMF hat im Nachgang zu der genannten höchstrichterlichen Rspr. ein externes wissenschaftliches Gu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2024 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

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Sauer, SGB III § 173 Überna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung füllt eine Lücke bei der Sozialversicherung der Leistungsempfänger, die dadurch entsteht, dass bestimmte Personenkreise nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Leistungsbezieher sind grundsätzlich pflichtversichert auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt lediglich dann nicht, wenn im letzten Jahr vor Beginn d...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 8 Steuerbefreiung für Rentenbeiträge nach § 187a SGB VI

Durch eine Ergänzung des § 3 Nr. 28 EStG wurde die Steuerbefreiung für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ausgedehnt.[1] Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge i. S. d. § 187a SGB VI, durch die Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente nach Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand [...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.13 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.7 Hinweispflichten und Nebenpflichten des Arbeitgebers

Auch den geringfügig Beschäftigten ist ein Nachweis nach § 2 NachwG, der den wesentlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen enthält, zu erteilen. Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht, den vom Arbeitnehmer gestellten Antrag auf Weiterleitung des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht fristgerecht an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten, können Schadens...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.3 Brutto-/Nettovereinbarung, Pauschalsteuer, SV-Beiträge

Regelmäßig kommt bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ("Minijob") die vereinbarte Vergütung netto zur Auszahlung, da der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und die Pauschalsteuer trägt. Gleichwohl sollte man sich davor hüten, hier eine Nettolohnvereinbarung mit dem Arbeitnehmer zu treffen, sondern die tarifliche Vergütung als Bruttolohn vereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 3 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer unterliegen i. d. R. nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Auch wenn der versicherungsrechtliche Status des Crowdworkers als selbstständige Tätigkeit festgestellt wurde, kann im Einzelfall dennoch Rentenversicherungspflicht bei Ausüb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung

Tz. 44 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Geringfügig Beschäftigte können auch wie seither von der Aufstockungsoption in der gesetzlichen Rentenversicherung Gebrauch machen. Sie können den Beitragssatz von 15 % (durch den Arbeitgeber abzuführen) bis zur Höhe von 18,60 % (Beitragssatz in der Rentenversicherung), folglich um 3,60 % aufstocken, damit sie alle Leistungen der Rentenversi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Für Unterhalt (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 S 1 EStG ist enger als der in § 1610 Abs 2 BGB, der den gesamten Lebensbedarf umfasst, BFH vom 18.06.1997, III R 60/96, BFH/NV 1997, 755; BFH vom 05.09.1980, VI R 75/80, BStBl II 1981, 31; BFH vom 28.04.1978, VI R 145/75, BStBl II 1978, 456. Nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar sind dagegen n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.15.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 2 Rentenhöhe

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbezogene Leistungen. Daher ist die Höhe der Rente u. a. von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Da Rentenversicherungsbeiträge nur vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen sind, ergeben sich bei einer Vergütungsoptimierung auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer Minderung des Bruttogehalts m...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit / 3.2.2 Aufstockungszahlung des Arbeitgebers: Steuern und Sozialbeiträge

Die 20 %ige Aufstockungszahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Aufstockungsbeträge unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt, sie machen sich also bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes erhöhend bemerkbar. Mit anderen Worten: Das reduzierte Gehalt wird mit einem etwas höheren Steuersatz als "normal" besteuert. Hinsichtlich de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit / 3.2 Voraussetzungen der Altersteilzeit

Der Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit muss um die Hälfte reduziert werden. Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa 3 Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.4 Änderungen Rentenbesteuerung

Der vollständige steuerliche Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ist bereits seit 2023 möglich. Daraus folgt auch die volle Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Als weitere Maßnahme, um eine drohende Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern, soll der Anstieg der steuerpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 4 Abfindung bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen eines in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfreien geringfügig entlohnten Minijobs eine Abfindung, führt dies nicht zum Eintritt von Versicherungspflicht. Hinweis Keine pauschale Lohnsteuer für Abfindungszahlungen bei Minijob Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.2.3 Fehlende Vorpflichtversicherung

Liegt dagegen zwischen dem Ende der Rentenversicherungspflicht und dem Beginn der Entgeltersatzleistung ein Zeitraum der Rentenversicherungsfreiheit bzw. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vor oder wurden freiwillige Rentenversicherungsbeiträge nach § 7 SGB VI entrichtet, tritt Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes nicht ein. In diesen Fällen mangelt es an der erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachgelagerte Besteuerung / 2.1 Verlängerung der Übergangszeitraums bei Renten

Die Umstellung auf das neue Besteuerungssystem erfolgt sukzessive, in dem sich der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen sowie der prozentuale Besteuerungsanteil der Rente jährlich erhöht. Wichtig Rechtsprechung lässt mögliche Doppelbesteuerung offen Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ab dem Jahr 2005 dem Grunde nach be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 5 Rentenversicherungspflicht trotz Selbstständigkeit

Hat der Auftraggeber den Versicherungsstatus des Auftragnehmers gewissenhaft geprüft und gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei diesem um einen Selbstständigen handelt, fallen für den Auftraggeber keine Sozialversicherungsbeiträge an. Praxis-Tipp Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Um das Auftragsverhältnis nicht zu belasten, sollte der Auftragnehmer darauf hingewi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.6 Kein Solidaritätszuschlag bei Pauschsteuer von 2 %

Wird die Lohnsteuer für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen Beschäftigung mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % erhoben, ist kein Solidaritätszuschlag zusätzlich zur Pauschsteuer zu berechnen. In dem einheitlichen Pauschsteuersatz ist der Solidaritätszuschlag bereits mit einem Anteil von 5 % enthalten.[1] 5,5 % Solidaritätszuschlag bei Lohnsteuerpauschalierung mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.2 Zahlungsverpflichtung der Künstlersozialkasse

Rz. 5 Die KSK ist nach § 175 Abs. 2 zur Zahlung eines Beitrags unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173) nur insoweit verpflichtet, als der versicherte Künstler oder Publizist seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nach dem KSVG (§ 15 KSVG) an die KSK gezahlt hat. Eine Zahlungsverpflichtung der KSK besteht in diesem Fall nicht. Erfüllt der versicherte Kü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.10 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr