Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 10 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (AU-RL; Fundstelle Rz. 40) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der G...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.3 Ausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 67 Satz 1 gilt allerdings nicht, soweit ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu zahlen waren oder Arbeitsentgelt einem bestimmten Beschäftigten zugeordnet werden kann (Abs. 2 Satz 2). Das ist schon deswegen sinnvoll, weil es nicht darum geht, die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu pönalisieren. Diese ist nur M...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99). Er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ ...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 Das SGB IX stellt für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung eine Reihe von Leistungen zur Verfügung, die diese zur Verbesserung der Teilhabe im Bedarfsfall erhalten können. § 5 unterteilt die Teilhabeleistungen des 1. und 2. Kapitels des SGB IX in 5 Leistungsgruppen. Davon sind 4 Hauptleistungsgruppen, die i. V. m. § 6 auch die grundsätzlichen Zuständigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.4 Zuzahlungsbefreiung bei Übergangsgeldbezug (Abs. 3)

Rz. 30 Grundsätzlich hat der Rehabilitand bei stationären Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 bzw. bei den stationären Nach- und Festigungskuren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR täglich zu leisten (vgl. § 32 Abs. 1 und 2). Nach § 32 Abs. 3 sind jedoch die Rehabilitanden von der Zuzahlungspflicht befreit, deren Übergangsgeld nach § 66 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 32 Abs. 1 zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 in Anspruch nehmen, für jeden Kalendertag dieser Leistung den sich nach § 40 Abs. 5 SGB V ergebenden Betrag (10,00 EUR täglich). Diese Zuzahlung ist vom Rehabilitanden nicht nur bei stationären Leistungen zur medizinische...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.3 Zuzahlung bei "sonstigen Leistungen i. S. d. § 31" (Abs. 2)

Rz. 29 Nach § 32 Abs. 2 gelten die Zuzahlungsregeln des Abs. 1 auch für Versicherte oder Bezieher einer Rente, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Rz. 15) und für sich oder ihre Ehegatten oder Lebenspartner sonstige Leistungen einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung in Anspruch nehmen. Unter den "sonstigen Leistungen einschließlich der erforderlichen Unt...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anrechte aus Beamtenverhältnis auf Widerruf oder Soldatenverhältnis auf Zeit (Abs 4).

Rn 21 Personen im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im Soldatenverhältnis auf Zeit steht (noch) kein unter I fallendes Versorgungsanrecht zu, weil noch offen ist, ob sie nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes oder der Verpflichtungszeit in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein Soldatenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Kommt es nicht dazu, erfolgt für die i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vorteilsanrechnung und Schadensminderungspflicht.

Rn 17 Eine durch den Tod etwa angefallene Erbschaft sowie private Versicherungsleistungen mindern den Unterhaltsschaden idR nicht (s § 249 Rn 84 ff). Gesetzliche Renten werden zwar nicht angerechnet, führen aber idR wegen des gesetzlichen Forderungsübergangs des Ersatzanspruchs auf den Rentenversicherungsträger bis zur Höhe der Rentenleistung (§ 116 SGB X) zum wirtschaftlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausgleich über Auffangversorgungsträger (Abs 5).

Rn 6 Falls die Voraussetzungen der externen Teilung nach § 14 II vorliegen, der Ausgleichsberechtigte aber keine angemessene und aufnahmebereite Zielversorgung benennt oder im Fall des § 15 III der Ausgleichspflichtige seine Zustimmung verweigert, wird für den Ausgleichsberechtigten ein Anrecht bei einem der in V vorgesehenen Auffangversorgungsträger begründet (BGH FamRZ 18,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rn 4 Bei Anrechten der GRV berechnet sich der KoKa gem II nach den Beiträgen, die der Ausgleichspflichtige bei Ende der Ehezeit zur Begründung eines Anrechts iHd auf den Ausgleichsberechtigten zu übertragenden Entgeltpunkte zu zahlen hätte. Gem § 187 III 1 SGB VI ist für einen Entgeltpunkt der Betrag zu zahlen, der sich ergibt, wenn der zum Zeitpunkt der Beitragszahlung gelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Versorgungsausgleich von Amts wegen.

Rn 19 Art 17 IV (früher III) ist Grundlage für die Durchführung des VA. Die Vorschrift ist durch das AnpG zur ROM III geänd worden (Kemper FamRBint 13, 12, 14 ff; Gruber IPRax 16, 539 ff), s.o. Rn 1. Der VA unterliegt dem nach der ROM III-VO auf die Scheidung anzuwendenden Recht (IV S 1 Hs 1). Insoweit kommt es auf das Scheidungsstatut an (Campbell NZFam 20, 678, 681; krit G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Rn 1 § 44 enthält besondere Vorschriften für die Bewertung von Anrechten der Beamtenversorgung und beamtenähnlicher Versorgungen. In einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen alle Beamten, Richter und Soldaten. Ihr Dienstverhältnis kann auf Lebenszeit, auf bestimmte Zeit, auf Probe oder auf Widerruf begründet werden. Je nach Art des Dienstverhältnisses ergeben sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.3 Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit

Rz. 19 Eigenständige Regelungen für Beginn und Ende der Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung bestehen nicht. Die Versicherungsfreiheit einer Beschäftigung wegen Geringfügigkeit folgt vielmehr aus den Regelungen der Geringfügigkeit in § 8 SGB IV, nach dessen Abs. 2 Satz 2 Geringfügigkeit nicht mehr besteht, wenn die Voraussetzung der Entgelt- oder Zeitgeringfügigk...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.1 Krankenversicherungspflicht

Rz. 7 Krankenversicherungspflicht besteht, wenn der gesetzliche Tatbestand dafür erfüllt ist und keine Ausschlussgründe (Versicherungsfreiheit, Befreiung oder hauptberuflich selbständige Tätigkeit) vorliegen. Damit besteht die Versicherungspflicht aufgrund öffentlichen Rechts kraft Gesetzes. Weder wird dafür Kenntnis seitens des Versicherten noch der Krankenkasse oder des Me...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.5 Wiederherstellung privater Krankenversicherungsverträge (Abs. 9)

Rz. 375 Abs. 9 enthielt ursprünglich die Regelung zur Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung (zur Nichtanwendbarkeit, wenn der Vertrag neben einer gesetzlichen Versicherungspflicht abgeschlossen worden war, vgl. BSG, Urteil v. 29.11.2006, B 12 P 1/05 R, BSGE 97, 285 zur inhaltsgleichen Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.6 Rente oder Rentenantrag, Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4)

Rz. 36 Das Recht auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Rentner geht auf § 173a RVO zurück. Das Befreiungsrecht erfasst nicht nur die versicherungspflichtigen Rentenbezieher, sondern auch die Rentenantragsteller i. S. v. § 189, was sich aus der ausdrücklichen Erwähnung auch des Rentenantrages neben dem Bezug der Rente als Befreiungsrecht auslösendes Ereignis e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.7 Optionsrentner (Abs. 1 Nr. 6 i. d. F. bis zum 10.5.2019)

Rz. 63 Die durch Art. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 2 des 10. SGB V-ÄndG ab 29.3.2002 angefügte Regelung des Abs. 1 Nr. 6 gewährte bis dahin freiwillig versicherten Rentnern die Option (daher wird der Ausdruck Optionsrentner verwandt), statt der ab 1.4.2002 eintretenden Krankenversicherungspflicht als Rentner die freiwillige Versicherung durch Erklärung des Beitritts mit Rückwirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindererziehungsleistung / 2 Höhe

Der Anspruch auf die Kindererziehungsleistung besteht unabhängig von einer Rentenzahlung. Die Kindererziehungsleistung wird stufenweise nach Geburtsjahrgängen gezahlt. Begonnen wurde am 1.10.1987 mit den Jahrgängen vor 1907. Die letzten Jahrgänge (1917 bis 1920) schlossen am 1.10.1990 an; ist für alle Mütter gleich hoch und wird ebenso wie die Renten alljährlich angepasst. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5.2 Freiwillige Beiträge bei irrtümlicher Pflichtbeitragszahlung

Für zu Unrecht gezahlte Pflichtbeiträge können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: die Pflichtbeiträge als solche in der irrtümlichen Annahme einer Versicherungspflicht gezahlt worden; sie wurden nicht vom Rentenversicherungsträger beanstandet und erstattet. Die Nachzahlung kann innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die Beanstan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5 Wirksamkeit freiwilliger Beiträge

Freiwillige Beiträge sind nach § 197 Abs. 2 SGB VI wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen.[1] Fällt dieser Tag auf einem Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am folgenden Werktag.[2] Bei einer Überweisung gilt als Tag der Beitragszahlung der 8. Tag vor dem Tag der Wertstellung b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 3 Zuständiger Versicherungsträger

Für die Bearbeitung des Antrags auf freiwillige Versicherung ist grundsätzlich der Versicherungsträger zuständig, der das maschinelle Beitragskonto führt. Folgende Rentenversicherungsträger können zuständig sein: die Deutsche Rentenversicherung Bund, der jeweilige Regionalträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 7 Höhe der freiwilligen Beiträge

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist seit 1.1.2024 ein Beitrag in Höhe von 538 EUR (Geringfügigkeitsgrenze) monatlich (2023: 520 EUR). Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 7.550 EUR/West, 2023: 7.300 EUR/West). Zwischen diesen beiden Grenzen kann jeder Betrag als Beitragsbemessungsgrundlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 10 Beitragszahlung

Die Entrichtung freiwilliger Beiträge ist durch Abbuchung (Einzugsermächtigung), Überweisung, Einzahlung, Scheck oder Barzahlung unmittelbar an den zuständigen Versicherungsträger möglich. Zur Vermeidung von Fristversäumnissen bietet es sich an, für die monatliche Beitragszahlung das Abbuchungsverfahren zu wählen. Als Nachweis der Beitragszahlung erhalten Versicherte späteste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 3 Zahlungsfrist

Beiträge (Abfindungsbeträge) können nur innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abfindung beim Rentenversicherungsträger eingezahlt werden. Nach bindender Feststellung einer Vollrente wegen Alters dürfen die Beiträge grundsätzlich dann nicht mehr gezahlt werden, wenn auch der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Achtung Zahlung während Altersvollre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1 Frühere Zahlungsmöglichkeit

Zum 1.7.2017 wurde die Altersgrenze für die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen durch Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente von 55 auf 50 Jahre abgesenkt. Versicherte können sich demnach früher an den Rentenversicherungsträger wenden und eine entsprechende Auskunft über die Höhe der Rentenabschläge und der zum Ausgleich erforderlichen Beitragsza...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.2 Kein Abschlagsausgleich bei Nichtinanspruchnahme

Wurde eine Auskunft im Hinblick auf den Ausgleich von Rentenabschlägen eingeholt, können die Ausgleichsbeiträge ab 1.7.2017 nicht mehr gezahlt werden, sobald die vorzeitige abschlagsbehaftete Altersrente, für welche die Auskunft erteilt worden ist, nicht beansprucht wurde. Allerdings kann in diesem Fall eine neue Prognoseauskunft beim Rentenversicherungsträger für eine ander...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.1 Auskunft zum Abschlagsabkauf einholen

Um eine entsprechende Auskunft für den Abschlagsabkauf zu erhalten, muss nur die Absicht erklärt werden, eine Altersrente vorzeitig mit Rentenabschlägen beanspruchen zu wollen. Die Auskunft kann nicht erteilt werden, wenn zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente offensichtlich ausgeschlossen ist, weil Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 2.2 Verfahren (Prognose/Spitzabrechnung)

Der Hinzuverdienst des Jahres 2022, der neben der vorgezogenen Altersrente berücksichtigt wurde, war in der Regel noch nicht abschließend bekannt und wurde seinerzeit prognostiziert. Die Prognose erfolgte durch den Rentenversicherungsträger, der den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst bestimmte. Grundlage dafür waren grundsätzlich die Angaben des Versicherten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.2 Höhe der Beiträge

Die Höhe der Beitragszahlung kann der Auskunft des Rentenversicherungsträgers entnommen werden. Angegeben wird darin der Betrag, der notwendig ist, um den Rentenabschlag aufgrund der vorzeitigen Altersrente vollständig auszugleichen. Es besteht aber keine Verpflichtung den Maximalbeitrag zu zahlen, es können auch geringere Beiträge gezahlt werden. Dann erhöht sich die Rente ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / 3.2 Leitfaden Prävention: Ziele

Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 4.12.2023 vorliegt. Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 3 Pflichten des Arbeitgebers

Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.[1] Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.[2] Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 7 Beiträge

Für Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld werden in der Regel Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichtet. Beiträge vom Übergangsgeldmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.3 Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB III

Wurde bis zum Beginn der Rehabilitation oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld, Bürgergeld (auch als ergänzende Leistung zum Einkommen) oder Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung weitergezahlt.[1] Hinweis Bürger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 1.2 Vorausbescheinigte Beitragszeiten

Entgelte bzw. beitragspflichtige Einnahmen für Zeiträume bis zu 3 Monaten vor dem Rentenbeginn werden vom Rentenversicherungsträger aus den vom Arbeitgeber für die letzten 12 Kalendermonate gemeldeten Entgelten hochgerechnet.[1] Daraus sind die entsprechenden Entgeltpunkte zu ermitteln. Bei dieser Hochrechnung bleibt es auch (bei Altersrenten), wenn das später bekannte tatsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 6.2 Erwerbsersatzeinkommen

Für Bezieher kurzfristiger Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) stellt die zahlende Stelle eine entsprechende Bescheinigung aus. Wird ein dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen bezogen, beschafft sich der Rentenversicherungsträger die erforderlichen Daten selbst, vorausgesetzt der Rentenbezieher ist damit einverstanden. Der Rentenbezieher muss lediglich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 6 Einkommensnachweis

Der Rentner hat sein Einkommen nachzuweisen, wenn es erstmalig mit seiner Rente wegen Todes zusammentrifft. Die Rentenversicherungsträger bieten zu diesem Zweck spezielle Vordrucke an. 6.1 Arbeitsentgelt/-einkommen Erhält der Rentner Arbeitsentgelt, kann er von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über das für Einkommensanrechnung maßgebende Vorjahreseinkommen verlangen. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.3 Beitragszahlung nach dem 31.3. eines Kalenderjahres

In Fällen besonderer Härte ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für ein Kalenderjahr auch nach dem 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte dies beantragt, er an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert war und der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Wegfall des Hinderungsgrunds gestellt wird.[1] D...mehr