Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 5 Darstellung der Erhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan

Beiträge zur Erhaltungsrücklage führen in 1. Linie zu einer Einnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zwar stellen diese Beiträge für die zahlungsverpflichteten Wohnungseigentümer zunächst eine Ausgabe dar, weil sie ja die entsprechenden Beiträge tatsächlich zu zahlen haben. Allerdings ist dieses Geld nicht verloren, da es der Gemeinschaft zufließt. Die von den Wohnungsei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.5 Vermögensfreibetrag

Rz. 25 Gemäß Abs. 5 Satz 1 ist ein Vermögensfreibetrag von 200,00 EUR für den Leistungsberechtigten und für jeden seiner Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, zu berücksichtigen. Der relativ niedrige Freibetrag wird damit begründet, dass im Bereich des AsylbLG – anders als im Regelsatzsystem des SGB II und SGB XII – keine Rücklagen für die Anschaffung von Hausra...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 2.1 Ungeregelte Mehrhausanlage

Völlig unproblematisch ist die Ausgangslage dann, wenn die Mehrhausanlage ohnehin ungeregelt ist und keine Trennung der einzelnen Häuser bzw. Gebäudeteile vorsieht, insbesondere also die Kostenverteilung einheitlich unter sämtlichen Wohnungseigentümern erfolgt. Stets ist hier nur eine Erhaltungsrücklage für die Gesamtanlage zu bilden. Keine Beschlusskompetenz Die Wohnungseige...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 9 Darstellung in der Jahresabrechnung und im Vermögensbericht

Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 stellte die "Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage" einen zwingenden Bestandteil der Jahresabrechnung dar.[1] Wie die Bestimmung des § 28 Abs. 4 WEG verdeutlicht, hat der Verwalter nunmehr im Rahmen des Vermögensberichts den Stand der gebildeten Rücklagen mitzuteilen. Das Thema "Erhaltungsrücklage" ist also zu einem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.3 Ausweis und Ausschüttungssperre

Rz. 22 Ausweis in GuV und Bilanz Sofern Forschungskosten vorliegen und Entwicklungskosten nicht aktiviert werden, sind sie beim Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.[1] Beim Umsatzkostenverfahren ist für Forschungs- und Entwicklungskosten kein separater Ausweis gefordert. Dennoch sollte au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 3.1 Zufluss und Abfluss im selben Jahr

Denkbar einfach ist die Darstellung in all den Fällen, in denen Zufluss der Beiträge und Abfluss durch Finanzierung der beschlossenen Maßnahme im Abrechnungsjahr erfolgen. Die Beiträge sind als Einnahme darzustellen, die finanzierte Maßnahme ist entsprechend auf der Ausgabenseite zu berücksichtigen. Darstellung einer im Wirtschaftsjahr durch Sonderumlage finanzierten und ab...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 7.1 Keine Gewinnausschüttung

"Der Jahresüberschuss wurde laut Beschluss der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschüttet, sondern in die Rücklagen übernommen. Dadurch verbessert sich die Eigenkapitalsituation weiter. Das hat bei den Banken zu einer Verbesserung des Ratings geführt, woraus eine sichere Versorgung mit Krediten entstand."mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 6.3.3.3 Zuschuss vor oder nach der Anschaffung des Wirtschaftsguts

Rz. 85 Wird der Zuschuss erfolgswirksam behandelt, so hat das keine Auswirkung auf die Bewertung des Anlagegegenstands, ob er vor oder nach der Anschaffung des Anlagegegenstands gewährt wird. Im Zeitpunkt der Vereinnahmung des Zuschusses wird dieser als Betriebseinnahme und damit erfolgswirksam gebucht. Der Anlagegegenstand wird mit den ungekürzten Anschaffungskosten angeset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 4.2.3 Abzinsung

Rz. 52 Als Rückstellungen für Verpflichtungen sind auch Schadenrückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist zu beachten. Die Finanzverwaltung beanstandet jedoch nicht, wenn Erst- oder Rückversicherungsunternehmen bei der Abzinsung der Schadenrückstellungen ein durch ein BMF-Schreiben gereg...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 10 Verdeckte Einlage

Rz. 124 Bei einer verdeckten Einlage eines Wirtschaftsguts in eine Kapitalgesellschaft erhöhen sich die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts.[1] Die Vorschrift regelt unmittelbar die verdeckte Einlage aus einem Betriebsvermögen, in dem auch die Beteiligung gehalten wird. Der Einlegende entnimmt das Wirts...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 8.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 71 Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GenG liegt die Kompetenz über die Entscheidung der Verwendung des Jahresergebnisses bei der Generalversammlung. Ihr steht der ungeteilte Jahresüberschuss zur Verwendung zu. Sie ist allerdings an den festgestellten Jahresabschluss gebunden. Sofern im vorgelegten Jahresabschluss Vorwegzuweisungen zu den Rücklagen enthalten sind, die von der Mitgl...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.3.1 HGB

Rz. 153 Nach § 308a Satz 3 HGB sind Umrechnungsdifferenzen erfolgsneutral in das Konzerneigenkapital einzustellen und nach den Rücklagen in einem gesonderten Posten "Eigenkapital aus Währungsumrechnung" auszuweisen. Entsprechend dem der Stichtagskursmethode zugrunde liegenden Netto-Investitionskonzept wirken sich währungsbedingte Auf- und Abwertungseffekte zwischen der Beric...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.2 Feststellungskompetenz

Rz. 23 Die formelle Jahresabschlussfeststellung ist für die Kommanditgesellschaft nicht gesetzlich geregelt. Inzwischen gehen die herrschende Meinung im Schrifttum wie auch die Rechtsprechung davon aus, dass die Feststellung des Jahresabschlusses ein Grundlagengeschäft darstellt.[1] Damit sind sämtliche Gesellschafter, auch die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen, pers...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 14 Bei offenen Handelsgesellschaften gilt, sofern nichts Abweichendes im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, der Grundsatz der Vollausschüttung. Ein förmlicher Beschluss ist hierfür nach der Feststellung des Jahresabschlusses nicht erforderlich. Die Entnahme des Gewinnanteils muss bis zum nächsten Bilanzstichtag erfolgt sein, denn dann erlischt der Auszahlungsanspruch geg...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.4 Gliederung

Rz. 54 Ein Gliederungsschema ist für die Steuerbilanz nicht vorgeschrieben. Welche Posten in die Gliederung aufzunehmen sind, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsrechts und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.[1] Rz. 55 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es handelsrechtlich kein gesetzliches Gliederun...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.1.2.3 Abschreibungswahlrechte

Rz. 74 Steuerrechtlich gibt es folgende Abschreibungswahlrechte:[1] Abschreibung der abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegegenstände auf den niedrigeren Teilwert,[2] wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist[3] Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei abnutzbaren Anlagegegenständen[4] Abschreibung nach Maßgabe der Leistung be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.2.4 Minderung um den Nettoertrag des Eigenkapitals (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3-6)

Rz. 51 Nachdem das handelsrechtliche Jahresergebnis für das selbst abgeschlossene Geschäft (Rz. 44ff.) um die für Beitragsrückerstattungen und Direktgutschriften aufgewendeten Beträge erhöht wurde (Rz. 48ff.), ist diese Größe nach § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 KStG um den Nettoertrag des Eigenkapitals am Beginn des Wirtschaftsjahres zu mindern.[1] Grund für die Regelung ist, d...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 18 Bei der Kommanditgesellschaft müssen die Komplementäre als zur Geschäftsführung berechtigte und verpflichtete Gesellschafter den Jahresabschluss aufstellen. Dabei kann entschieden werden, ob Bilanzansatzwahlrechte wahrgenommen werden und wie die Vermögensgegenstände bewertet werden sollen. Den Komplementären kommt damit die Aufgabe zu, sämtliche Entscheidungen im Rahm...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.1 Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse

Über die auf Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans sowie der entsprechenden Einzelwirtschaftspläne festzusetzenden Vorschüsse beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 WEG mit einfacher Mehrheit. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des §...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.5 Zuführungen zur Erhaltungsrücklage

Da die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage keine Ausgaben oder sonstige Kosten, sondern Einnahmen der Gemeinschaft darstellen, sind diese auch nicht als Kostenposition im Wirtschaftsplan aufzuführen.[1] Allerdings kann eine Darstellung als Kostenposition eine Anfechtungsklage nicht mehr begründen. Gerade derartige Klagen, die allein wegen formeller Mängel des Wirtschaftsplans...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 3.2 Muster-Wirtschaftsplan

Muster: Wirtschaftsplan Jahresgesamt- und Jahreseinzelwirtschaftsplan 2025 (Planungszeitraum: 1.1.2025 bis 31.12.2025) – Wohnung 5 Erläuterung des Verteilungsschlüsselsmehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.2.4 Rechtsverfolgungskosten

Rechtsverfolgungskosten im Hinblick auf die Geltendmachung konkret feststehender und anstehender oder zu erwartender Verfahren[1] sind zu berücksichtigen und darzustellen. Im Zusammenhang mit den Kosten der Rechtsverfolgung ist zu beachten, dass Beschlussklagen gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten sind. Da es sich also um sog....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG: verfassungswidrig?

Der Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG bei Auflösung einer § 6b-Rücklage i.H.v. 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrags für jedes volle Wirtschaftsjahr des Bestehens der Rücklage ist auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Niedrigzinsniveaus in den in Streit stehenden Wirtschaftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht verfassungswidrig. FG Baden-Württemberg v. 18.9.2023 – 10 ...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.1.1 Rückwirkende Genehmigung

In aller Regel erfolgt die Genehmigung des Wirtschaftsplans in der bereits laufenden Wirtschaftsperiode. Regelmäßig wird die rückwirkende Geltung des Wirtschaftsplans zu Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode beschlossen. Beschlussmuster: Rückwirkende Genehmigung der Festsetzung von Vorschüssen auf Grundlage eines Wirtschaftsplans TOP XX Rückwirkende Festsetzung der Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.1.2 Nur künftige Genehmigung

Die Wohnungseigentümer können auch die künftige Geltung des für die Wirtschaftsperiode erstellten Wirtschaftsplans beschließen, also für rückwirkende Zeiträume auf entsprechende Anpassung verzichten.[1] Beschlussmuster: Künftige Genehmigung der Festsetzung von Vorschüssen auf Grundlage eines Wirtschaftsplans TOP XX Künftige Genehmigung der Festsetzung der Vorschüsse zur Kost...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.1.5 Zinseinnahmen

Zinseinnahmen sind stets als Einnahmen auszuweisen. Erzielt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer etwa Einnahmen aus der Verzinsung des gemeinschaftlichen Girokontos, sind diese entsprechend im Einnahmen/Ausgabenteil des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen und darzustellen. Entstammen sie aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage, ist zu differenzieren, ob eine A...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.3.4 Besteuerung bei den Gesellschaftern

Rz. 826 A wandelt die GmbH zu Buchwerten in die KG um; es stehen dem Buchwert des übergehenden Vermögens Anschaffungskosten für die Anteile gegenüber, in denen neben den offenen Rücklagen der Gesellschaft regelmäßig auch stille Reserven einschließlich eines Firmenwerts entgolten worden sind. Bei der Umwandlung ergibt sich daher ein Übernahmeverlust erster Stufe in Höhe der b...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Das WEG enthält keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Form des Wirtschaftsplans. Auch wenn der Gesetzgeber der Auffassung ist, dass gerade formelle Mängel oder gar die Nichtexistenz eines Wirtschaftsplans allein eine Anfechtungsklage nicht begründen kann, dürfte dem die Rechtsprechung allerdings nicht folgen.[1] So jedenfalls zwar Beitragsvorschüsse beschlossen werden, es alle...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2 Der Wirtschaftsplan

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG muss der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung, die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Erhaltungsrücklage und ggf. die Beitragsleistungen zu weiter gebildeten Rücklagen enthalten. 2.1 ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.3.1 Ausgangssituation

Rz. 823 Die A GmbH soll durch Formwechsel auf die A GmbH & Co. KG umgewandelt werden. Die Schlussbilanz der A GmbH auf den Tag des Formwechsels zeigt folgendes Bild (Buchwerte).[1] Der Fi...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.3.2 Besteuerung bei der GmbH

Rz. 824 Wertmäßige Verschiebungen in der Handelsbilanz ergeben sich nicht, da Buchwertfortführung gewählt wird. Steuerrechtlich ist das Eigenkapital umzugliedern. Aus dem Stammkapital und den Rücklagen der GmbH werden Fest- und variables Kapital der Kommanditisten. Die unentgeltliche Übertragung des Geschäftsanteils von 100 EUR auf die neu gegründete Komplementär-GmbH und des...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.3.1 Tilgungsbestimmung

Die monatlichen Hausgelder werden einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage und ggf. sonstiger gebildeter Rücklagen von den einzelnen Wohnungseigentümern in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 8 Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses

Im Hinblick auf die Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses der gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans festgesetzen Vorschüsse, muss man sich zunächst vor Augen führen, dass der Wirtschaftsplan das elementare Instrument der (Geld-)Mittelbeschaffung der Wohnungseigentümergemeinschaft darstellt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungseige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 6.1 Veräußerung und Entnahme

Bei Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber aus dem Betriebsvermögen aus. Es darf auch handelsrechtlich nicht mehr bilanziert werden.[1] Das gilt auch dann, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig auch ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 2.2 Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat folgende kennzeichnende Merkmale herausgearbeitet[1]: Wirtschaftsgüter sind die Sachen und Rechte i. S. d. § 90 BGB [2], Tiere sowie vermögenswerte Vorteile einschließlich rechtlicher und tatsächlicher Zustände, konkreter Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb.[3] Der Steuerpflichtige muss sich die Erlangung des Vermögenswerts etwas kosten lassen; es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut / 2.1 Unterscheidungskriterien

Wirtschaftsgüter werden danach unterschieden, ob sie beweglich oder unbeweglich, materiell oder immateriell, abnutzbar oder nicht abnutzbar sind, entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden, kurzlebig sind oder eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung, der Bilanzierung, der Bewertung, der Ab...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.4 Gemeinschaftsvermögen

Gemäß § 9a Abs. 3 WEG ist das Gemeinschaftsvermögen der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet und wird von ihr verwaltet, und nicht von den Wohnungseigentümern. Als Konsequenz folgt hieraus, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil am Verwaltungsvermögen haben. Sie haben also keine unmittelbaren, sondern über die Mitgliedschaft in der Gemein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.3 Steuerfreie Rücklagen

Rz. 72 Die übernehmende Gesellschaft tritt auch hinsichtlich der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden ein, und zwar auch dann, wenn sie die Voraussetzungen für ihre Bildung nicht erfüllt hat. Die steuerfreie Rücklage ist in der Steuerbilanz der übernehmenden Gesellschaft so fortzuentwickeln, wie dies beim Einbringen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.1 Grundsatz

Rz. 95 Trotz der teilweisen Aufdeckung der stillen Reserven tritt die übernehmende Gesellschaft nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG grundsätzlich auch in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden ein. Dies führt zur Anwendung der sog. Fußstapfentheorie mit der Folge, dass aus der Sicht der übernehmenden Gesellschaft kein Anschaffungsvorgang vorliegt.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1, 3 UmwStG)

Rz. 134 Nach § 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1 und 3 UmwStG kann die übernehmende Gesellschaft eine ihren steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden, wenn sich ihr Gewinn infolge des Erlöschens von Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen ihr und dem Einbringenden bestanden haben, oder infolge der Auflösung von Rückstellungen erhöht. Ein Gewinn entsteht insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 60 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden Anteils kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen und/oder es können dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 23 UmwStG

Rz. 1 Nach den §§ 20 bzw. 21 UmwStG kann die Einbringung von Unternehmensteilen bzw. der Anteilstausch grundsätzlich unter Fortführung der bisherigen Buchwerte oder Anschaffungskosten steuerneutral, unter Ansatz eines Zwischenwerts teilweise steuerneutral oder durch Ansatz des gemeinen Werts unter Aufdeckung aller stiller Reserven steuerwirksam durchgeführt werden. Die §§ 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steuerfreie Rücklagen (Sonderposten mit Rücklagenanteil)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Im Gegensatz zu den übrigen offenen Rücklagen stellen die steuerfreien Rücklagen nicht zur Gänze Bestandteile des Eigenkapitals dar. Sie werden zulasten des steuerpflichtigen Gewinns gebildet. Ihre Auflösung in späteren Jahren hat den umgekehrten Effekt, so dass sie partiell Steuer"rückstellungen" verkörpern.[2] Steuerlich wurden diese Rücklagen früher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auflösung von Rücklagen (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst d EStG)

Rn. 241 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs sowie Gebäuden sind gemäß § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG als Sondergewinn zu erfassen (s Rn 204 ff). Die sofortige Versteuerung dieser Gewinne kann auch bei LuF mit Durchschnittssatzgewinnermittlung gemäß § 6c EStG iVm § 6b EStG vermieden werden. Konsequenter...mehr