Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Unternehmensbewertung: So s... / 7 Der Freie Cash-flow

Frei von Bilanzpolitik Der Vorteil einer Cash-flow-gestützten Unternehmensbewertung liegt u.a. darin, dass mit dem Cash-flow eine Kennzahl verwendet wird, die nicht durch buchhalterische oder bilanzpolitische Maßnahmen und kalkulatorische Ansätze beeinflusst ist. Bei der DCF-Methode wird vom freien Cash-flow ausgegangen. Er leitet sich aus dem Cash-flow ab und weist den Teil d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Der Businessplan: Der Weg i... / 2.7 Finanzplan

Der Finanzplan ist das Rückgrat des Businessplans: Darin werden alle Faktoren aufgezeigt, die auf die Rentabilität bzw. Wirtschaftlichkeit in den 3 bis 5 Jahren nach dem Start in die Selbstständigkeit einzahlen. In diesem Inhaltsbaustein entscheidet sich also, ob das Vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, zum Erfolg geführt werden kann. Der Finanzplan ist insbesondere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mindestgliederungstiefe

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 247, Rn. 17, erläutert, erfüllt die in § 266 für kleine KapG vorgeschriebene Bilanzgliederung die Anforderungen des § 247 Abs. 1 an die Gliederungstiefe von Bilanzen von Nicht-KapG, die weder haftungsbeschränkt sind, noch unter das PublG fallen. Wird die Bilanzstruktur gemäß § 266 Abs. 2f. gewählt, erfolgt die Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zuständiges Organ

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Beachtung des § 232 AktG und demnach zur Rückstellung von Beträgen in die Kap.-Rücklage ist dasjenige Gesellschaftsorgan verpflichtet, welches den betreffenden JA feststellt. Primär verpflichtet ist daher zunächst der Vorstand, der in allen Fällen einen Entwurf für den JA zu erstellen hat. Erfolgt die Feststellung gemäß § 172 AktG durch AR...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorgeschriebene Bilanzstruktur

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Kaufmann hat zunächst nach § 246 Abs. 1 in seine Bilanz alle seinem Geschäftsbetrieb – nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise – zuzurechnenden VG, Schulden und RAP (Vollständigkeitsprinzip) aufzunehmen, soweit keine anderweitigen Bilanzierungsverbote oder -wahlrechte nach § 248 bestehen. Im Vergleich hierzu ist der Inhalt der Bilanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrag

Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 232 AktG müssen Wertminderungen oder sonstige Verluste in der bei der Beschlussfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen worden sein. Ob dies der Fall ist, hängt von einem Vergleich der Vermögenslage im Zeitpunkt der Aufstellung des JA mit den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kap....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung bei mehrfacher Zugehörigkeit

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Bilanzgliederung des § 266 folgt nicht konsequent einem einzelnen Gliederungskriterium, sondern berücksichtigt verschiedene Gesichtspunkte: Art der VG bzw. Schulden (z. B. Verbindlichkeiten versus Rückstellungen); Dauer der voraussichtlichen Zugehörigkeit zum UN (z. B. Wertpapiere des AV versus Wertpapiere des UV); Verflechtungen mit Kontrah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Hinzufügungen zusätzlicher Posten

Rn. 76 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neue Posten dürfen nach § 265 Abs. 5 Satz 2 nur hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem der gesetzlich vorgesehenen Posten gedeckt wird. Damit kommt eine Hinzufügung zusätzlicher Posten nur für solche VG, Schulden, Aufwendungen und Erträge in Betracht, die unter keinen der vorgesehenen Posten subsumiert werden können. Die Hinzufüg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 16 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unter Beachtung der §§ 242, 246–249 sowie bei fakultativer Anwendung des § 274 ist eine individuelle Bilanzgliederung wie folgt zu entwickeln: Übersicht: Entwicklung einer individuellen Bilanzgliederung Die gezeigten und gemäß § 266 Abs. 2f. mit Buchstaben nummerierten Bilanzposten sind bei Wesentlichkeit hinreichend zu untergliedern (z. B. in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Analoge Anwendung des § 232 AktG

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG findet ebenfalls dann Anwendung, wenn bewusst ein höherer Herabsetzungsbetrag als zur Verlustdeckung erforderlich festgesetzt worden war, da auch und v.a. in diesem Fall eine unzulässige Gewinnabführung an die Aktionäre droht (vgl. MünchKomm. AktG (2021), § 232, Rn. 10; AktG-GroßKomm. (2012), § 232, Rn. 14; HB-GesR (2020/IV), § 62, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Als ein Modell einer Mitte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer inländischen stpfl Tätigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Zinn, Zur Frage der Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als BA bei einem StB, StBp 1990, 66; Felix, Rückstellungen für Nachbetreuung bei Sehhilfen, FR 1991, 221; Richter, Immer Ärger mit der Berufskleidung, typisch!, DStR 1991, 1413; Wolff-Diepenbrock, Zur Auss...mehr

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zfs 02/2022, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen: …

[12] I. Nach Ansicht des BG sind die Prämienerhöhungen wegen unzureichender Begründungen in den Mitteilungsschreiben bis zur Heilung durch die Angaben in der Klageerwiderung ab November 2018 nicht wirksam geworden. … [13] Der Kl. habe einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 7.899,84 EUR für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017. Die Rückzahlung weiterer Beitragszahlungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wahlrecht bei Gewinnermittlung

Rn. 412 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden als Gewinn erfasst (vgl § 2 Abs 2 Nr 1 EStG). Da die Gewinnermittlung nach § 5 EStG ausschließlich bei gewerblichen Einkünften anzuwenden ist, kommt für die Gewinnermittlung nur der Vermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG oder die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG in Betracht (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen der Betriebsaufgabe

Rn. 650 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebsaufgabe gilt als Veräußerung (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG). Sie führt zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, die ggf nach § 16 Abs 4, § 34 Abs 1 u 3 EStG begünstigt sind. Zur Realteilung s Rn 643c, 658 sowie s § 16 neu Rn 1651ff (Schacht)). Rn. 651 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch nach der Betriebsaufgabe können ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Wirkungen

Rn. 316 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte einer KapGes sind stets gewerblich, keine solchen nach § 18 Abs 1 EStG (§ 8 Abs 2 KStG; § 2 Abs 2 GewStG); sie kann nicht die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen (BFH BStBl II 2004, 303; 2008, 681; 2010, 40; 2013,79; BVerfG StEd 2004, 32; aA Kess, FR 2004, 1308). Zivil- und steuerrechtlich ist die juristische Per...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.2.1 Funktionsweise der DCF-Methode

Zur Unternehmensbewertung mit Hilfe der DCF-Methode werden also zuerst die bewertungsrelevanten Zahlungsströme (also die Free Cashflows der zukünftigen Perioden) benötigt. Ausgangslage zu deren Berechnung ist das operative Ergebnis des Unternehmens, welches im Englischen als EBIT ("earnings before interest and tax") bezeichnet wird und sich aus der Gewinn-und-Verlust-Planung...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.3 Festlegung der "richtigen" Bezugsgröße

Neben der Festlegung des Multiplikators liegt eine weitere Herausforderung in der Bestimmung der geeigneten Bezugsgröße. Da es – vergleichbar zur DCF-Methode – um die Wertermittlung auf Basis der (zukünftigen) Ertragskraft des Unternehmens geht, sollte bei Verwendung des Umsatzmultiplikators die Umsatzrendite bei Vergleichsgruppe und Bewertungsobjekt identisch sein. Alternat...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.5 Was spricht für das Multiplikatorverfahren?

Aswath Damodaran kam bei einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 85 % aller Aktienanalysen an der Wall Street (sog. "Equity Research Reports") und mehr als 50 % der Unternehmensbewertungen im Rahmen von M&A-Transaktionen auf dem Multiplikatorverfahren basieren. Auch die Daumenregel mittels nicht-finanzieller Bezugsgrößen erfreut sich großer Beliebtheit und ist nicht selten ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.3 Jahresabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 101 Für den Fall eines mehrjährigen Verfahrens ist nach Ablauf von 12 Monaten jeweils ein handelsrechtlicher Jahresabschluss und ggf. auch ein Lagebericht aufzustellen, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten.[1] Solange keine Betriebseinstellu...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.1 Bewertungseinheiten

Rz. 87 Obwohl Bewertungseinheiten aufgrund der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) schon seit Langem gebildet wurden, hat der Gesetzgeber die Bildung von Bewertungseinheiten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit Wirkung ab 2010 in § 254 HGB gesetzlich verankert. Änderungen der bisherigen Bilanzierungspraxis sollen mit dieser Vorschrift, die festsc...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

Für die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten genügt bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb – ohne das Hinzutreten weiterer Umstände – weder eine erst Jahre nach dem Bilanzstichtag durchgeführte Betriebsprüfung noch der Umstand, dass die Steuerbescheide der Streitjahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen. Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Rückstellungen für hinterzogene Steuerbeträge

Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen aus von ihm hinterzogenen Steuern dürfen erst zu dem Stichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss; also frühestens dann, wenn – im Falle einer Außenprüfung – der Prüfer eine bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten (Übernahmefolgegewinn, Abs. 4)

Rz. 124 Mit zivilrechtlicher Wirksamkeit der Verschmelzung erlöschen wechselseitige Forderungen/Verbindlichkeiten zwischen übertragender und übernehmender Körperschaft durch Konfusion; gleichsam fällt dann der Grund für gebildete Rückstellungen wegen ungewisser Verbindlichkeiten ggü. der jeweils anderen Körperschaft weg. In der steuerlichen Schlussbilanz sind die die übertra...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Pensionsrückstellung: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Eindeutigkeitsgebot

Eindeutigkeitsgebot: Verstößt eine Pensionszusage hinsichtlich der Möglichkeit des Bezugs der Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres gegen das Eindeutigkeitsgebot (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG), schließt dies auch eine Rückstellungsbildung in Teilhöhe unter Berücksichtigung des in der Pensionszusage festgeschriebenen Regelpensionsalters (hier: das 65. Lebensjahr) als Bezu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Wertverknüpfung, Begriff der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs. 1 S. 1)

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 UmwStG gilt steuerlich das Prinzip der Wertverknüpfung: Die übernehmende Körperschaft hat das übergegangene Vermögen (Rz. 7) zwingend mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz (Übertragungsbilanz) der übertragenden Körperschaft nach § 11 Abs. 1 oder 2 UmwStG ausgewiesenen (Buch-, Zwischen oder gemeinen) Wert zu übernehmen. Dies gilt bei auch einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Überblick über sonstige Gewinnauswirkungen

Rz. 43a Gibt die übernehmende Körperschaft als Gegenleistung an die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft eigene Anteile aus, wird dies seit Geltung des BilMoG v. 25.5.2009[1] wie eine Kapitalerhöhung behandelt (Rz. 42).[2] Vorher lag nach h. M. insoweit eine nach Tauschgrundsätzen zu beurteilende stpfl. Veräußerung der eigenen Anteile vor (unter Anwendung von § 8b KS...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 30. Instandhaltungsrückstellung

Rz. 31 Der Begriff "Rückstellung" ist nicht handelsrechtlich zu verstehen. Die Praxis verwendet (auch) deswegen oft die Formulierung "Rücklage".mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Macht die bisher berechtigte Person nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich von der nunmehr auch berechtigten Person aufgrund der § 30 Abs. 3 VersAusglG bestehenden Möglichkeit Bereicherungsansprüche geltend, handelt es sich hierbei um eine Familienstreitsache im Sinne des § 112 Nr. 3 FamFG. Sie ist damit gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als sonstige Familiensach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Schulden und sonstige Abzüge

Rz. 488 [Autor/Stand] Gemäß § 95 Abs. 1 BewG umfasst das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Nach § 103 Abs. 1 BewG werden Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören, grundsätzlich berücksichtigt, soweit sie mit der Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtschaftsgüter, wie z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 103 [Autor/Stand] Nach der aktuellen Rechtslage wird der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerrechtlichen und dem bewertungsrechtlichen (erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen) Betriebsvermögen insbesondere durchbrochen bei 1. Gewinnansprüchen gegen eine beherrschte Gesellschaft als sonstigem Abzug bei der beherrschten Gesellschaft (§ 103 Abs. 2 Bew...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] § 95 BewG in seiner vor 1993 maßgebenden Fassung entsprach in seinem Wortlaut § 54 BewG vom 16.10.1934.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Eine § 95 Abs. 1 BewG bis 1992 entsprechende Regelung war vor dem BewG 1934 schon in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1925 und in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1931 enthalten. Der Vorschrift des § 95 Abs. 2 BewG bis 1992 entsprachen § 26 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Umfang des Betriebsvermögens bei Einzelunternehmen

a) Rechtsentwicklung Rz. 282 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eigenständig darüber zu entscheiden, ob bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Zurechnung zum bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen erfüllt waren. Hierbei kam es darauf an, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck diente. Rz...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. A. Der Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2 vom 21.5.2021 gibt Veranlassung zu einer Vorbemerkung: In jenem Schriftsatz kritisiert der Verfahrensbevollmächtigte die Senatsentscheidung vom 27.4.2021. An zahlreichen Stellen erhebt er den Vorwurf, die an der Entscheidung beteiligten Senatsmitglieder hätten sehen...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.2.1 Ermessensspielräume bei Rückstellungen

Rz. 92 In der Handelsbilanz sind Rückstellungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB grundsätzlich i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen, wobei auch künftige Kosten- und Preissteigerungen bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen sind.[1] Dagegen sind in der Steuerbilanz gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG die Wertve...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.2 Rückstellungen i. S. v. § 5 Abs. 3 – 4 EStG und § 6a EStG

Rz. 85 Obwohl sämtliche handelsrechtlichen Passivierungsgebote generell in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sind,[1] existieren im Bereich von § 5 Abs. 3–4 EStG und von § 6a EStG Verben wie "dürfen" bzw. "darf" sowie restriktivere Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung, die auf einen bilanzpolitischen Spielraum hindeuten. Alle in Rede stehenden Rückstellungen verkörp...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung

Rz. 91 Gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 HGB besteht für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung [1] im laufenden Wirtschaftsjahr und Nachholung innerhalb von 3 Monaten im folgenden Wirtschaftsjahr eine Passivierungspflicht, welche auch für die Steuerbilanz Geltung erlangt (R 5.7 Abs. 11 Satz 1 EStR 2012). Jene Innenverpflichtung ist im Zuge der Sachverhaltsgestalt...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.2.2 Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 95 Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchst. e EStG herrscht in der Steuerbilanz ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr, soweit die Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht auf einer Anzahlung oder auf einer Vorauszahlung beruhen.[1] Dabei fungiert als Zinssatz unter Beacht...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.1 Unversteuerte Rücklagen

Rz. 79 Unversteuerte Rücklagen verkörpern rein steuerliche Wahlrechte (GoB-inkonforme Wahlrechte) und sind nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, analog zu den steuersubventionellen Abschreibungswahlrechten nicht in der Handelsbilanz nachzuvollziehen.[1] Innerhalb der Bilanz stellen unversteuerte Rücklagen einen Passivposten ei...mehr