Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 31 Kostenrecht / b) Kostenfestsetzung

Rz. 146 Generell können entstandene Gebühren auch dann im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Einigung nicht protokolliert oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt wird;[189] Glaubhaftmachung genügt. Die Protokollierung oder gerichtliche Feststellung erleichtert in der Praxis aber das Kostenfestsetzungsverfahren und empfiehlt sich insbeson...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 91 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 (unabhängig davon, mit welchem Satz der Rechtsanwalt die Ausgangsgebühr bestimmt hat), insgesamt höchstens um 2,0. Das gilt aber nur, soweit die Auftraggeber an dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Höhe

Rz. 104 Der Gebührensatz der Verfahrensgebühr beträgt im ersten Rechtszug gemäß Nr. 3100 VV RVG 1,3 und im zweiten Rechtszug gemäß Nr. 3200 VV RVG 1,6. Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die ­Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen ...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 6. Streitwert und Gegenstandswert

Rz. 84 Die Gebühren des Rechtsanwalts in Zivilsachen und mithin auch in Unfallsachen bestimmen sich nach dem Gegenstandswert, wobei in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammenzurechnen sind (§ 22 Abs. 1 RVG). In gerichtlichen Verfahren sind gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG die für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften anzuwenden (vgl. vorstehend Rd...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten beauftragten Terminsvertreters

Rz. 138 Ist der Terminsvertreter vom Prozessbevollmächtigten und nicht der Partei selbst beauftragt worden, richtet sich die Pflicht zur Entschädigung des Terminsvertreters nach der internen Vereinbarung zwischen dem Terminsvertreter und dem Prozessbevollmächtigten, der für die Ansprüche des Terminsvertreters einzustehen hat.[183] Ein Vergütungsverzicht gemäß § 49b Abs. 1 BR...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Satzrahmengebühr

Rz. 86 Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1 RVG,[106] ihr Rahmen beträgt 0,5 bis 2,5 der vollen Gebühr. Daraus errechnet sich eine Mittelgebühr von 1,5. Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG)[107] kann eine Gebühr von mehr als 1,3 (sog. Schwellengebühr...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Rechtsverfolgungskosten

Rz. 173 Der Geschädigte kann bei einem Unfallereignis die ihm entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten je nach den Umständen als adäquate Schadensfolge nach § 249 BGB ersetzt verlangen.[365] Allerdings ist zu differenzieren: Für die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Gegenstandswert der Geschäftsgebühr

Rz. 95 Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kommt es zu keiner gerichtlichen Festsetzung des Streitwerts gemäß § 63 Abs. 2 GKG, die gemäß § 32 Abs. 1 RVG für die Anwaltsgebühren maßgebend sein könnte. Weil für die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG ein Gegenstandswert erforderlich ist, ist dieser vom Rechtsanwalt nach billigem Ermessen selbstständig zu bestimmen und in der ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 8. Streitwert für die Gerichtsgebühr und Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren

Rz. 141 Den vom Rechtsanwalt seinen Gebühren zugrunde gelegten Gegenstandswert (§ 2 RVG) kann der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren überprüfen, solange insoweit noch keine gerichtliche Festsetzung gemäß §§ 32, 33 RVG erfolgt ist. Nach gerichtlicher Festsetzung ist der Rechtspfleger hieran gebunden. Nachdem der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gemäß § 63 Ab...mehr

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§ 31 Kostenrecht / aa) Anrechnungsvoraussetzungen

Rz. 106 Nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG wird eine wegen desselben Gegenstands entstehende Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Die Anrechnung erfolgt dabei nach dem Wert des Gegenstands, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / IV. Kostenfestsetzung gegen den Mandanten

Rz. 147 Gemäß § 11 Abs. 1 RVG können sowohl der Rechtsanwalt (auch: der Verkehrsanwalt) als auch der Mandant die gesetzliche Vergütung und die zu ersetzenden Aufwendungen des Rechtsanwalts durch das Gericht des ersten Rechtszugs festsetzen lassen, soweit Vergütung und Aufwendungen zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören; für die außergerichtliche Vergütung besteht...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Besprechungsterminsgebühr

Rz. 116 Es kommt für die Besprechungsterminsgebühr nicht darauf an, ob in dem gerichtlichen Verfahren, auf dessen Vermeidung oder Erledigung die außergerichtliche Besprechung gerichtet ist, eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Rz. 117 Schwierigkeiten bereitet zuweilen der Unterfall der Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahren...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Streitwert der Gerichtsgebühren ist maßgebend

Rz. 40 Für die Bemessung der Rechtsanwaltsvergütung (vgl. dazu unten Rdn 73 ff.) richtet sich der Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 22 Abs. 1 RVG) nach den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften, §§ 23, 32 RVG. Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gemäß § 63 Abs. 2 GKG von Amts wegen gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / bb) Mehrfachanrechnung, Kettenanrechnung

Rz. 107 Die Berechnung der Gebühren im Falle des nach außergerichtlicher Geschäftsbesorgung (Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG) zunächst im Mahnverfahren (Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG) und anschließend im Hauptverfahren in derselben Sache tätigen Rechtsanwalts wird in der Weise vorgenommen, dass auf die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahre...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Verfahren über die Prozesskostenhilfe

Rz. 114 Im Prozesskostenhilfeverfahren entspricht die Verfahrensgebühr der des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens aber 1,0 (Nr. 3335 VV RVG). Da das Prozesskostenhilfeverfahren nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 RVG und das nachfolgende Verfahren eine Angelegenheit bilden, kann der Rechtsanwalt gleichartige Gebühren beider Verfahren aber nur einmal verlange...mehr

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§ 31 Kostenrecht / ee) Anrechnung bei Mehrvergleich

Rz. 110 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden (Mehrvergleich: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, Differenz-Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG) und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenz...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Keine Beweisgebühr

Rz. 121 Das RVG sieht keine Beweisgebühr[151] vor. Durch das 2. KostRMoG wurde zum 1.8.2013 mit Nr. 1010 VV RVG für Verfahren nach Teil 3 VV RVG eine Zusatzgebühr eingeführt, die den durch besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallenden Mehraufwand abgelten soll. Der Gebührensatz dieser Zusatzgebühr beträgt in allen Instanzen 0,3. Voraussetzung für die Entstehung ist nach...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 128 Der Verkehrsanwalt, dessen Auftrag sich auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Prozessbevollmächtigten beschränkt, erhält gemäß Nr. 3400 VV RVG eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten, höchstens jedoch eine 1,0-Gebühr. Der Terminsvertreter (auch: Unterbevollmächtigter), dessen Auftrag sich auf die Vertretung in einem Termin im Si...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Auftrags- und Erledigungswert

Rz. 97 Es ist in Schadenssachen zwischen dem Gegenstandswert, aus dem der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten seine Gebühren fordern kann (Auftragswert), und dem Gegenstandswert, aus dem der Auftraggeber Ersatz der Rechtsverfolgungskosten vom Gegner verlangen kann (Erledigungswert), zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Wertberechnung ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Glaubhaftmachung von Terminsvertreterkosten in der Kostenfestsetzung

Rz. 135 Nach dem RVG berechnete und erstattungsfähige Terminsvertreterkosten fallen nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei beauftragt wird.[178] Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen den Terminvertreter, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit dem Prozessbevollmächtigten.[179] Ein Schrif...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Rechtszüge gerichtlicher Verfahren

Rz. 83 In gerichtlichen Verfahren bilden das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug gemäß § 17 Nr. 1 RVG verschiedene Angelegenheiten. Das gilt nach § 17 Abs. Nr. 2 RVG auch für das Mahnverfahren und das streitige Verfahren. Da die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens anzurechnen ist (vgl. Nr. 3305 ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / II. Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 85 Wird der Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen beauftragt, so entsteht grundsätzlich eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 f. VV RVG und im Falle der Einigung mit der Gegenseite auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG); daneben hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Auslagenersatz gemäß den Nr. 7000 bis 7008 VV RVG. 1. Geschäftsgebühr a...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Anwaltsvertrag

Rz. 73 Der Rechtsanwalt hat aufgrund seines Anwaltsvertrags mit dem Mandanten einen Vergütungsanspruch gemäß den §§ 611, 612 BGB. Hat der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber, so schuldet jeder Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 2 RVG nur die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre, also insbesondere nicht die Mehrv...mehr

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§ 31 Kostenrecht / cc) Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr

Rz. 108 In der Rspr. war bis 31.12.2020 umstritten, wie zu verfahren ist, wenn in verschiedenen Angelegenheiten Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV RVG entstanden sind und diese Angelegenheiten dann in ein einheitliches gerichtliches Verfahren und damit in nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit münden, in der nur eine einzige Verfahrensgebühr entsteht. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Erledigung einer Angelegenheit

Rz. 82 Auf bereits entstandene Gebühren ist es gemäß § 15 Abs. 4 RVG ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist; Bedeutung kann das aber für die Höhe der außergerichtlichen Geschäftsgebühr haben, für die der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ein Bemessungskriterium ist (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Höhe

Rz. 87 Die Geschäftsgebühr von 1,3 ist damit zugleich die Regelgebühr. Das gilt auch in (Verkehrs-)Unfallsachen. In Unfallsachen, die überdurchschnittlich umfangreich oder schwierig sind, ist eine Überschreitung der Schwellengebühr von 1,3 nicht nur zulässig, sondern auch angezeigt. Die Bestimmung des Gebührensatzes innerhalb des Gebührenrahmens von 0,5 bis 2,5 erfolgt durch...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Abgrenzung

Rz. 74 Die Gebühren des Rechtsanwalts entgelten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, gemäß § 15 Abs. 1 RVG die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. In derselben Angelegenheit kann der Rechtsanwalt die Gebühr nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 RVG). §§ 16 ff. RVG enthalten nicht abschließende Aufzählungen, in welchen Fällen...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Außergerichtliche Kosten

Rz. 4 Außergerichtliche Kosten sind die direkt auf den Prozess bezogenen, zunächst (bis zu einem eventuell entstehenden Erstattungsanspruch) von den Prozessbeteiligten selbst, insbesondere den Parteien, aber beispielsweise auch den Nebenintervenienten zu tragenden Aufwendungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Parteikosten (Aufwendungen, die der Partei in eigener Pers...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Einzelfälle zur Angelegenheit

Rz. 77 Um verschiedene Angelegenheiten handelt es sich aber bei der Unfallregulierung als solcher einerseits und der aufgrund gesonderter Aufträge erfolgten jährlichen Neuberechnung und Geltendmachung der Unterhaltsrente andererseits.[92] Mehrere Angelegenheiten sind mangels eines einheitlichen Rahmens der anwaltlichen Tätigkeit auch anzunehmen, wenn die Ansprüche mehrerer b...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Materieller Kostenerstattungsanspruch

Rz. 26 Da die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff. ZPO nicht festgesetzt werden kann[42] und sich durch die durch Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG vorgeschriebene teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr diese verringert,[43] ist der Anspruchsteller darauf angewiesen, die volle Geschäftsgebühr klageweise geltend zu m...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Gebührensatz

Rz. 122 Die allgemeine Einigungsgebühr entsteht auch in gerichtlichen Verfahren – einschließlich Prozesskostenhilfeverfahren, vgl. Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 1003 VV RVG –, allerdings mit einem Satz von nur 1,0 bzw. nur 1,3, wenn der Gegenstand der Einigung in der ersten bzw. der Berufungs- oder Revisionsinstanz anhängig ist (vgl. Nr. 1003 und Nr. 1004 VV RVG). Eine Ausnahm...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Rechtsschutzversicherung und Geschäftsgebühr

Rz. 30 Hat der Rechtsanwalt Ansprüche aus einem Verkehrsunfall zunächst außergerichtlich geltend gemacht und ist hierfür von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Postentgeltpauschale und Umsatzsteuer gezahlt worden, ist der dem Mandanten zustehende Ersatzanspruch gegen den/die Schädiger gemäß § 86 VVG auf die Rechtsschutzversi...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Endgültige Wertfestsetzung

Rz. 45 Soweit eine Entscheidung nach § 62 S. 1 GKG nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Prozessgericht gemäß § 63 Abs. 2 GKG (endgültig) den Wert für die zu erhebenden (Gerichts-)Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Die Festsetzung kann gemäß § 62 Abs. 3 GKG von Am...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Abrechnungsgrundsätze der Versicherer für Haftpflichtsachen

Rz. 100 Für die außergerichtliche Schadensregulierung auf dem Gebiet der Kraftfahrzeughaftpflicht und der allgemeinen Haftpflicht haben früher einige Versicherungsgesellschaften Abrechnungsgrundsätze entwickelt, die freilich nur gegenüber den Anwälten angewandt werden konnten, die sich mit ihnen in allen Fällen uneingeschränkt einverstanden erklären. Ausgeschlossen von den A...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Differenz-Verfahrensgebühr

Rz. 105 Eine Verfahrensgebühr von 0,8 (erste Instanz) bzw. 1,1 (Berufungsinstanz) fällt weiter an, soweit lediglich beantragt wird, eine Einigung der Parteien (auch: mit Dritten) über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO das Zustandekommen einer Einigung festzustellen, oder soweit vor Gericht lediglich Verhandlu...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Besonderheiten in Unfallsachen (Abrechnung)

Rz. 126 Voraussetzung für die Entstehung der Einigungsgebühr ist der Abschluss eines Einigungsvertrags. Der Bundesgerichtshof[158] hat entschieden, dass die in Verkehrssachen häufige Abrechnung der für vertretbar erachteten Beträge keine Einigungsgebühr auslöst. Die gegnerische Versicherung will dann durch ihre Zahlung gerade keine Einigung herbeiführen, sondern lediglich di...mehr

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§ 24 Vergleich / M. Kostenregelung

Rz. 47 Durch den Abschluss eines Vergleichs, an dem ein Rechtsanwalt beteiligt ist, sogar bei Abschluss eines Vertrages, durch den – ohne dass ein gegenseitiges Nachgeben vorliegt,[123] der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht – fällt für den Rech...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Gutachten der Anwaltskammer

Rz. 90 Besteht über den Gebührensatz Streit zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber, so ist gemäß § 14 Abs. 2 RVG ein Gutachten des Vorstands der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einzuholen; das ist nach herrschender Auffassung zwar zulässig, aber nicht geboten, wenn der Rechtsstreit mit einem erstattungspflichtigen Dritten geführt wird,[114] ebenso wenig,...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Einigungsgebühr

Rz. 93 Nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch denmehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Kein Anerkenntnis und kein Verzicht

Rz. 124 Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG fällt auch im gerichtlichen Verfahren nicht an, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Der von den Beteiligten geschlossene Vertrag darf deshalb nicht das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch a...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 103 Bei allen die gerichtliche Tätigkeit betreffenden Anwaltsgebühren handelt es sich um Gebühren mit einem feststehenden Gebührensatz, die in jedem Rechtszug nur einmal anfallen. Jeder Rechtszug eines gerichtlichen Verfahrens bildet eine eigene Angelegenheit, § 15 Abs. 2, § 17 Nr. 1 RVG.[127] Alle diese Anwaltsgebühren sind grundsätzlich festsetzungsfähig, auch wenn sic...mehr

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§ 31 Kostenrecht / dd) Anrechnung bei Teilregulierung

Rz. 109 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[138] kann die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangt werden, wenn die von dem Rechtsanwalt für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Voraussetzungen

Rz. 123 Voraussetzung ist unter Mitwirkung des Rechtsanwalts der Abschluss eines Einigungsvertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Honoriert wird damit jede vertragliche Beilegung eines Streits.[152] Nicht ausreichend sind rein prozessuale Gestaltungserklärungen.[153] Auch bloße Zahlungsvereinbarungen – bei denen kein Str...mehr

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§ 31 Kostenrecht / I. Rechtsverfolgungskosten und Prozesskostenrisiko

Rz. 1 Ehe ein Geschädigter oder ein sonstiger Anspruchsinhaber (Gläubiger) sich entschließt, seine Rechte außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich geltend zu machen, will er in aller Regel wissen, was ihn dies maximal kosten wird; Entsprechendes gilt für die Rechtsverteidigung eines in Anspruch Genommenen (Schuldners). Die Berechnung des Prozesskostenrisikos gesc...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Einklagen der vollen Geschäftsgebühr

Rz. 27 Die Parteien sind durch die Folge der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (Verringerung der Verfahrensgebühr, nicht der Geschäftsgebühr) darauf verwiesen, die volle Geschäftsgebühr klageweise geltend zu machen, zumal die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff. ZPO nicht berücksichtigt werden kann. Rz. 28 Für die klageweise Ge...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Mehrvergleich

Rz. 125 Werden in die Einigung in dem abzurechnenden Verfahren Ansprüche einbezogen, die dort nicht rechtshängig sind, spricht man von einem Mehrvergleich. Die Höhe des Gebührensatzes für die in den Mehrvergleich einbezogenen Gegenstände hängt davon ab, ob diese nirgendwo oder gegebenenfalls in einem anderen gerichtlichen Verfahren rechtshängig sind. Sind sie nirgendwo recht...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Einfach gelagerte Fälle

Rz. 18 Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall – z.B. bei Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge – die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherun...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Freistellungs- oder Zahlungsklage

Rz. 29 Ein Leistungsantrag setzt voraus, dass bereits ein Schaden entstanden ist, der Mandant die Geschäftsgebühr also an den Rechtsanwalt gezahlt hat. Ansonsten besteht nur ein Freistellungsanspruch des Mandanten. Der Leistungsantrag dürfte trotz fehlender Zahlung der Geschäftsgebühr durch den Mandanten jedoch dann möglich sein, wenn der Gegner die Zahlung der offenen Anwal...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und Anrechnung

Rz. 113 Auf die Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz ist gemäß der Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG die dort geregelte Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels anzurechnen, und zwar in voller Höhe. Diese Gebühr erhält der Rechtsanwalt im Ergebnis also nur, wenn er von der Einlegung eines Rechtsmittels abrät oder der Mandant mit der Durchführung des Re...mehr