Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 76 Vertritt der Anwalt zunächst mehrere Auftraggeber gesondert, kommt es dann aber zu einer einheitlichen nachfolgenden Angelegenheit, sind alle Gebühren anzurechnen, nach Abs. 2 jedoch nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert, berechnet nach dem höchsten anzurechnenden Gebührensatz.[29] Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten A eine angebliche Forde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Ermäßigung bei hohen Forderungen und langer Vollstreckungsdauer

Rz. 47 Soweit demgegenüber vertreten wird,[65] bei "hohen Forderungen" sei in Anlehnung an § 42 Abs. 1 GKG aus Billigkeitsgründen ein geringerer Wert, nämlich der dreifache Jahresbetrag anzusetzen, begegnet dies zum einen schon Bedenken im Hinblick auf den anderslautenden Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1; zum anderen führt diese Ansicht zu Rechtsunsicherheit: Ab welchem Betrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vergütungsfestsetzung

Rz. 14 Da es sich um die gesetzliche Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren handelt, kann der Prozesspfleger seine Vergütung nach § 11 gegen den Beklagten festsetzen lassen.[9] Voraussetzung ist im Falle des § 57 ZPO allerdings, dass zwischenzeitlich ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, da anderenfalls noch nicht einmal die Kostenrechnung nach § 10 mitgeteilt, gesc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruch gegen die Staatskasse

Rz. 16 § 45 Abs. 1 regelt ausdrücklich, dass auch der nach §§ 57 oder 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung nach den Vorschriften der §§ 46 ff. aus der Staatskasse erhält. Rz. 17 Im Gegensatz zu dem nach § 124 FamFG oder § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellten Rechtsanwalt ist hier nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Staatskasse, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mahnverfahren und streitiges Verfahren (Nr. 2)

Rz. 17 Beim Mahnverfahren und dem sich anschließenden streitigen Verfahren handelt es sich um gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheiten. Dies hatte der BGH bereits vor Inkrafttreten des RVG zur doppelten Festsetzbarkeit einer Postentgeltpauschale nach § 26 BRAGO (jetzt VV 7002) entschieden.[2] Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber zur Klarheit in Nr. 2 festgeschrieben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz der vertretungsbezogenen Haftung

Rz. 44 § 7 Abs. 1 regelt die Gesamtvergütung oder obere Forderungsgrenze des Rechtsanwalts, der in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertritt. § 7 Abs. 2 regelt die Haftung der Auftraggeber im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt,[55] und zwar die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen.[56] Es wird bestimmt, in welcher Höhe der Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anwendung des GNotKG

Rz. 36 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG geändert. Die Norm verweist zur Anwendung bestimmter Wertvorschriften auf das GNotKG. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage sind damit nicht verbunden. Die Rechtsanwaltsvergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, also nach den Bestimmungen der KostO, wenn der unbedingte Auftrag z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Angelegenheit

Rz. 29 Nach § 20 Abs. 1 ThUG und der Anm. zu VV 6302 entsteht die Verfahrensgebühr für jeden Rechtszug des Verfahrens über die Verlängerung oder Aufhebung einer Therapieunterbringung. Für die Terminsgebühr VV 6303 gilt das ebenfalls (vgl. Rdn 24). Daraus ergibt sich zunächst, dass das Verfahren auf Verlängerung oder Aufhebung gegenüber dem Anordnungsverfahren (§§ 5 ff. ThUG,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslagen und Aufwendungen

Rz. 14 Zu den von § 47 erfassten Auslagen gehören die in VV Teil 7 aufgeführten Auslagen, z.B. die Reisekosten nach VV 7003 ff.[19] Ein Anspruch auf Vorschuss besteht aber auch für Aufwendungen i.S.v. § 670 BGB, VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2.[20] Aufwendungen i.S.v. VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2, § 670 BGB sind auch die in VV Teil 7 ausdrücklich aufgeführten (besonderen) Auslagen.[21] (VV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Stationsreferendar

Rz. 39 Auch dann, wenn der Anwalt die Tätigkeit einem zur Ausbildung zugewiesenen Referendar überträgt, erhält er nach § 5 die volle Vergütung. Erforderlich hierzu ist, dass sich der Referendar entweder in der Wahl- oder Pflichtstation bei einem Rechtsanwalt befindet.[15] Rz. 40 Nicht erforderlich ist dagegen, dass der Referendar gerade dem Anwalt zugewiesen ist, für den er a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenerstattung – Verhältnis zum Antragsgegner

Rz. 18 Für die Kostenerstattung bleibt es dagegen bei der Regelung nach Abs. 1 S. 3, da es sich insoweit um eine Schutzbestimmung zugunsten des erstattungspflichtigen Antragsgegners handelt.[18] Erteilt der Antragsteller also keine Auskünfte über die Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile, so könnte der Rechtsanwalt aufgrund seiner weitergehenden Kenntnisse den Anteilswert sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Frist

Rz. 20 Eine Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nicht vorgesehen. Der Antrag ist daher unbefristet zulässig. Rz. 21 In Betracht kommt ggf. eine Verwirkung.[2] Lässt man den Einwand der Verwirkung zu, so kommt eine Verwirkung frühestens nach einem Jahr seit Festsetzung in Betracht[3] oder sogar erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderjahre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Keine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den Anwalt

Rz. 23 Eine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den beigeordneten Anwalt ist dagegen nicht vorgesehen.[10] Selbst wenn eine entsprechende Kostenentscheidung ergehen sollte, kann der beigeordnete Anwalt seine Vergütung nicht gegen den Gegner festsetzen lassen. Weder findet sich eine entsprechende Ermächtigung in § 39, noch sieht § 126 Abs. 1 ZPO dies vor. Eine entsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 54 erfasst nicht nur die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte, sondern sämtliche Beiordnungen und Bestellungen, die unter das RVG fallen (vgl. § 45 Rdn 8–29). Dies ergibt sich zum einen aus der ausdrücklichen Erwähnung des beigeordneten und des gerichtlich bestellten Anwalts im Gesetzestext und zum anderen aus der Gesetzessystematik, da § 54 in den fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Besondere Umstände

Rz. 40 Ungeachtet dieser gesetzlich normierten Belehrungs- und Aufklärungspflichten sollte der Anwalt prüfen, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls eine zivilrechtliche Belehrungspflicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründen. Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis seines Mandanten erkennen konnte und musste.[60] Besondere Ums...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Glaubhaftmachung

Rz. 54 Erklärt die Staatskasse die Aufrechnung und macht der Anwalt daraufhin die Unwirksamkeit der Aufrechnung nach S. 1 geltend, so muss er die Voraussetzungen hierfür glaubhaft machen.[39] Allein die Angabe, dass ihm die Kostenerstattungsansprüche abgetreten sind und ihm noch Honorarforderungen zustehen, genügt hierfür nicht.[40] Umgekehrt ist ein Vollbeweis nicht erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Anspruch auf Abrechnung

Rz. 109 Dass dem Auftraggeber aus dem Anwaltsvertrag ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung zusteht, ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag selbst (§§ 675, 666 BGB).[99] Das RVG gibt hierzu keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern setzt diese als bestehend voraus. In Abs. 3 ist nur geregelt, wie lange der Auftraggeber seinen Anspruch auf Abrechnung n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzeltätigkeit

Rz. 175 Ist der Rechtsanwalt mit den in Abs. 2 genannten Tätigkeiten nur als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn insoweit VV 3403 für anwendbar gehalten wird (vgl. dazu VV 3403 Rdn 8),[139] beträgt die Verfahrensgebühr nicht 0,8, sondern 0,3 wie bei der Verfahrensgebühr VV 3309. Denn wegen § 15 Abs. 6 darf der Rechtsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmung der Vergütung

Rz. 93 §§ 612, 632 BGB sehen in ihrem Absatz 2 vorrangig die taxmäßige Vergütung vor. Zwar ist das RVG eine Taxe im Sinne dieser Vorschriften;[97] die zum 1.7.2006 erfolgte Deregulierung des Vergütungsrechts für die in Abs. 1 S. 1 genannten Tätigkeitsbereiche hat jedoch gerade eine ersatzlose Streichung der einschlägigen Gebührentatbestände des RVG bewirkt (siehe Rdn 2 ff.)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Räumungsschutz

Rz. 88 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag gegen eine Räumungsvollstreckung mit dem Ziel einer zeitlich begrenzten Weiternutzung kann das Interesse des Schuldners nach dem Mietwert der streitigen Zeit,[129] bei absehbarer, aber noch unbestimmter Zeit auf den Jahresbetrag[130] der Miete bemessen werden. Dabei dürfte es sich um den Maximalbetrag handeln, denn der Schuldner mu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erste Instanz

Rz. 30 Nr. 6 betrifft den Fall, dass eine vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 1 ZPVtrAUTAG) auf Antrag des Gläubigers in eine endgültige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 2 ZPVtrAUTAG) umgewandelt werden soll. Das Verfahren über die endgültige Vollstreckbarkeit bildet mit dem Verfahren über die vorläufige Vollstreckbarkeit gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit. Insofern könn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vertretung des Antragsgegners

Rz. 24 Für die Vertretung des Antragsgegners im Spruchverfahren gilt die Vorschrift des § 31 nicht. Für den Antragsgegner ist gemäß § 32 Abs. 1 allein der für die Gerichtsgebühren nach § 74 GNotKG festgesetzte Wert maßgebend.[23] Für ihn hat die Vorschrift des § 31 nur mittelbar Bedeutung, nämlich für die Kostenerstattung insoweit, als der jeweilige Antragsgegner die zu erst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Dem Antrag wird vollständig entsprochen

Rz. 110 Die Entscheidung über den Festsetzungsantrag erfolgt durch (Festsetzungs-)Beschluss (zur Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rdn 117).[220] Zugleich mit der Festsetzung trifft der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eine Auszahlungsanordnung, die von der Justiz- oder Landeskasse in einem automatisierten Verfahren bearbeitet wird. Eine Auszahlung ohne vorherige Festsetzung (Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vergütungsfestsetzung

Rz. 95 Soweit § 5 anwendbar ist, kann der Anwalt die Vergütung unter den Voraussetzungen des § 11 gegen den Auftraggeber festsetzen lassen, da es sich ungeachtet der Stellvertretung um den eigenen Vergütungsanspruch handelt. Zur Schlüssigkeit des Antrags gehört es gegebenenfalls, auf die Stellvertretung nach § 5 hinzuweisen, da sich diese nicht zwingend aus der Gerichtsakte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überprüfung der Gebührenbestimmung (§ 14 Abs. 1)

Rz. 176 Erhält der Anwalt Rahmengebühren (vgl. VV 3102, 3106, 3204, 3205, 3212, 3213), so hat der Urkundsbeamte nicht nur zu prüfen, ob der jeweilige Gebührentatbestand erfüllt ist, sondern er hat auch eine Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB) hinsichtlich der Bestimmung der Gebühr durch den Anwalt (§ 14 Abs. 1 S. 1) für die Staatskasse vorzunehmen. Die Staatskasse m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Antragsmuster

Rz. 93 An das OLG (…)[96] über das Amts-/Landgericht (…)[97] In der Strafsache (…) ./. Az: (…) beantrage ich, mir gemäß § 51 RVG eine Pauschvergütung in Höhe von (…) EUR zu bewilligen. Begründung: Durch Beschl. v. (…) bin ich vom (…)gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden. Vor der Bestellung war ich nicht/bereits ab dem (…) tätig.[98] Die Pflichtverteidigervergütung beläuft si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 13 Wegen § 15 Abs. 5 S. 2 kann allerdings etwas anderes gelten und bildet z.B. das der Hauptsache nachfolgende Überprüfungsverfahren gem. § 120a ZPO entgegen § 16 Nr. 2 eine neue Angelegenheit, wenn das Überprüfungsverfahren später als zwei Jahre nach Erledigung der Hauptsache beginnt (siehe dazu VV 3335 Rdn 31 ff.).[8]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslagen nach VV Teil 7

Rz. 64 Die Unsicherheit des beigeordneten oder bestellten Anwalts bei seiner Einschätzung, ob beabsichtigte Auslagen auch von der Staatskasse als erforderlich angesehen werden oder ob diese sich womöglich auf den Standpunkt stellen wird, diese Auslagen bräuchte sie mangels Erforderlichkeit nicht zu ersetzen, ist zwar in Abs. 2 S. 1 anhand der Reisekosten thematisiert worden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Versicherungsberater

Rz. 155 Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RbBerG) kann gem. § 2 RDGEG abweichend von § 1 Abs. 1 S. 2 RDGEG nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung erteilt werden. Diese rechnen deshalb nicht nach dem RVG ab.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Festsetzung einer Einigungsgebühr

Rz. 146 Der BGH hatte zur BRAGO – Vergleichsgebühr[306] und zur RVG-Einigungsgebühr[307] früher entschieden, dass deren Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO erfordert, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO). Diese Rechtsprechung h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umsatzsteuer

Rz. 21 Obwohl die Umsatzsteuer vom RVG als Auslagenposition bezeichnet wird (VV 7008), gilt insoweit eine Ausnahme zu Rdn 20. Soweit der Anwalt von dem Beschuldigten nach Abs. 1 eine Vergütung verlangen kann, schuldet der Beschuldigte hierauf auch die gesetzliche Umsatzsteuer.[15] Anderenfalls müsste der Anwalt diese selbst bezahlen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderators (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglieds des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG)

Rz. 380 Ist der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem StaRUG [692] als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderator (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglied des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG) tätig, richtet sich seine Vergütung gem. § 1 Abs. 2 S. 2 nicht nach dem RVG. Vergütungsregelungen für diese Tätigkeiten finden sich insoweit in §§ 80 ff. und § 98 StaRUG, §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren

Rz. 36 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden in Nr. 7 nicht geregelt. Die Gebühren im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO sowie im Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gem. § 1041 Abs. 3 ZPO richten sich nach VV 3327 (0,75 Verfahrensgebühr) und VV 3332 (0,5 Terminsgebühr).[15] Im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2, 3 ZPO geht es um die Vornahme einer so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Bewilligung einer Pauschgebühr

Rz. 42 Ist die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten festgestellt, kann der Anwalt auch einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 42 stellen.[26] Wird diese bewilligt, kann er den Vertretenen auch insoweit in Anspruch nehmen. Rz. 43 Die Möglichkeit der Bewilligung einer Pauschgebühr besteht auch dann, wenn dem Anwalt bereits eine Pauschgebühr nach § 51 bewilligt w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Zuständiges Gericht

Rz. 44 Sachlich und örtlich zuständig für die Festsetzung ist das Gericht der Hauptsache. Jede Instanz setzt nur für sich fest (Abs. 1: "das Gericht des Rechtszugs"). Eine dem § 63 Abs. 3 S. 1 GKG, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG entsprechende Befugnis des höherinstanzlichen Gerichts zur Änderung der vorinstanzlichen Wertfestsetzung ist nicht vorgesehen. Rz. 45 Wird das Verfahren an ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertreter im Flurbereinigungsverfahren

Rz. 415 Gem. § 119 Abs. 3 FlurbG hat der gerichtlich bestellte Vertreter im Flurbereinigungsverfahren gegen den Rechtsträger der Behörde, die um seine Bestellung ersucht hat, einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Erstattung seiner baren Auslagen. § 119 Abs. 3 FlurbG regelt diesen Vergütungsanspruch abschließend. Wegen der sachlichen Nähe einer Vertretung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Höhe der Pauschgebühr (Abs. 1 S. 3 und 4)

Rz. 40 Die Pauschgebühr kann ebenso wie beim Pflichtverteidiger für das gesamte Verfahren bewilligt werden oder auch für einzelne Verfahrensabschnitte. Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 51 verwiesen. Auch hier gilt, dass bei der Feststellung der Pauschvergütung für einzelne Verfahrensabschnitte die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis, an deren Stelle die Pauschgeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Zeitgebühr

Rz. 327 Alternativ zu einer wertbezogenen Bemessungsgrundlage wird für die Vergütung des Testamentsvollstreckers in der Literatur zunehmend eine Zeitgebühr favorisiert.[595] Das Tatbestandsmerkmal der Angemessenheit in § 2221 BGB impliziere eine Einzelfallprüfung, weshalb sich die Anwendung von Tabellen verbiete. Eine Zeitvergütung sei demgegenüber strikt einzelfallbezogen u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 343 Nach Abs. 2 S. 1 gilt das RVG nicht für die Vergütung des Insolvenzverwalters (zum Sonderinsolvenzverwalter vgl. Rdn 374 ff.).[631] § 63 Abs. 1 S. 1 InsO gibt dem Insolvenzverwalter freilich einen Anspruch auf die Vergütung für seine Geschäftsführung und auf die Erstattung angemessener Auslagen. Diesbezüglich ermächtigt § 65 InsO das Bundesministerium der Justiz, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Schuldner

Rz. 36 Schuldner des Vorschusses nach § 9 ist der Auftraggeber, der nicht unbedingt mit dem Mandanten identisch sein muss. So ist in einem Haftpflichtprozess in der Regel der Haftpflichtversicherer Auftraggeber (siehe 5.2 AHB und A.1.1.3 AKB). Daher ist er vorschusspflichtig, nicht der vom Anwalt vertretene Versicherungsnehmer. Dritte, die kraft Gesetzes oder kraft vertragli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vertretung eines sonstigen Beteiligten (S. 2, 2. Hs.)

Rz. 7 Vertritt der Anwalt andere Beteiligte als Antragsteller oder Schuldner (Anm. Nr. 5 zu VV 3311, also z.B. einen Beteiligten gemäß § 9 ZVG; zum Begriff vgl. § 26 Rdn 2 f.), so bestimmt sich der Gegenstandswert gemäß S. 2, 2. Hs. nach § 23 Abs. 3 S. 2, ist also nach billigem Ermessen durch das Vollstreckungsgericht zu bestimmen, wobei es auf das Interesse des jeweils vom ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 410 Neben seiner Vergütung hat der Schiedsrichter einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Art und Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs bestimmen sich nach den Regeln des Schiedsrichtervertrags bzw. der Vergütungsvereinbarung. Mangels vertraglicher Einigung sind dem Schiedsrichter nach §§ 670, 675 BGB diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die er den Umständen nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 220 Hinsichtlich der Geltendmachung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz gem. § 1835 Abs. 3 BGB ist zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auslagen

Rz. 20 Einen Anspruch auf Auslagenersatz gewährt § 52 nicht.[11] Dies gilt auch für das Abwesenheitsgeld nach VV 7003 (früher § 28 BRAGO).[12] Dies beruht darauf, dass erforderliche Auslagen in voller Höhe von der Staatskasse übernommen werden (§§ 45 Abs. 1, 46). Auslagen, soweit sie nicht erforderlich sind, kann der Anwalt entweder überhaupt nicht verlangen oder nur aufgrun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 23a bestimmt den Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe. Die Regelung war früher in der Anm. zu VV 3335 enthalten. Die Regelung ist entsprechend der allgemeinen Systematik des RVG im Gesetzesteil des RVG in den Abschnitt 4 "Gegenstandswert" eingestellt. Damit wird erreicht, dass diese Wertvorschrift auch für die Terminsgebühr anzuwenden ist.[1] Die W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zuständigkeit

Rz. 53 Zuständig für die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist das Gericht des ersten Rechtszugs (Abs. 2 S. 1). Dieses Gericht entscheidet über die Leistungsfähigkeit hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, auch soweit diese aus höheren Instanzen resultieren, und zwar auch dann, wenn das höhere Gericht den Anwalt bestellt hat.[35] Rz. 54 Bei Abgabe oder Verweisung ist das Gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorauspfändung/Dauerpfändung

Rz. 53 Die Pfändung wegen zukünftig erst noch fällig werdender Unterhaltsansprüche ist aber nicht nur in Arbeitseinkommen zulässig, sondern auch in Kontoguthaben.[74] Man spricht insoweit von einer Vorauspfändung oder auch Dauerpfändung. Es handelt sich dabei um eine aufschiebend bedingte Pfändung, die erst mit der jeweiligen Fälligkeit des Unterhaltsanspruchs wirksam wird. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Normzweck

Rz. 1 Nach § 83b AsylG (früher § 83b AsylVfG) werden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) in Streitigkeiten nach dem AsylG nicht erhoben. Die Regelung soll den Verwaltungsaufwand vermeiden, der durch die Erhebung von im Regelfall ohnehin nicht beizutreibenden (und deshalb meist niedergeschlagenen) Gerichtskosten entstehen würde.[1] Rz. 2 Für die Berechnung der dem Rechtsanw...mehr