Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 39. Gerichtsvollzieher/Sequester (Bestimmung, §§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1, 848, 855 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 209 Wird eine bewegliche Sache, der Anspruch auf Herausgabe einer beweglichen Sache (§§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1 ZPO) oder ein Anspruch auf eine unbewegliche Sache (§§ 848, 855 ZPO) mehrfach gepfändet, so kann auf Antrag ein anderer als der nach dem Gesetz eigentlich zuständige Gerichtsvollzieher bzw. Sequester bestimmt werden, an den die Herausgabe der Sache erfolgen soll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 72 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung und führt die früher in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Nr. 8 a.F. enthaltene Regelung fort. Beschwerdeverfahren nach dem EnWG wurden demgemäß auch zuvor nach den VV 3200 ff. vergütet. Allein systematische Gründe h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Verfahren nach dem IRG

Rz. 12 Zu den von VV 6101 und 6102 erfassten gerichtlichen Verfahren nach dem IRG zählen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Nebenintervention

Rz. 174 Auch Rechtsanwälten von Nebenintervenienten (Streithelfern) erwächst die Terminsgebühr in gleicher Weise wie den für die Parteien am Rechtsstreit beteiligten Prozessbevollmächtigten. Ein vorheriger Beitritt zum Verfahren ist für die Entstehung der Terminsgebühr nicht erforderlich.[207] Denn da die Terminsgebühr nur auf den Verfahrensauftrag und die Wahrnehmung eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anrechnung der Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren

Rz. 75 Kommt es nach einem Widerspruchsverfahren oder unmittelbar nach einem Verwaltungsverfahren zu einem gerichtlichen Verfahren, dann ist die Geschäftsgebühr bzw. die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr hälftig, höchstens mit 0,75 auf die Verfahrensgebühr nach VV Teil 3 anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4) (siehe dazu VV Vorb. 3 Rdn 218 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kombinationen

Rz. 16 Möglich ist auch, dass die Terminsgebühr sowohl nach VV 3203 zu 0,5 als auch nach VV 3202 zu 1,2 anfällt. Zu beachten ist dann § 15 Abs. 3. Beispiel: Auf die Klage über 20.000 EUR hat das Gericht den Beklagten auf Zahlung von 10.000 EUR verurteilt. Der Kläger legt gegen die Abweisung der Klage Berufung ein. Später erhebt der Berufungsbeklagte Anschlussberufung, mit de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beistand für mehrere Zeugen

Rz. 46 Der in einer Strafsache mehreren Zeugen als Beistand gem. § 68b Abs. 2 StPO beigeordnete oder sonst für mehrere Zeugen tätige Rechtsanwalt wird ebenfalls für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig und erhält deshalb die Gebühren gem. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 – mit der Erhöhung nach VV 1008 – nur einmal. Der Zeugenbeistand kann deshalb nicht für jeden Zeug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschwerde des Dritten gemäß § 793 ZPO

Rz. 498 Entsprechendes gilt, wenn die Mandatserweiterung die Einlegung einer sofortigen Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG bzw. die (sofortige) Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG (Rechtspflegererinnerung) gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers zum Gegenstand hat (§ 793 ZPO). VV 2300 findet insoweit keine Anwendung, weil es sich nicht mehr um eine außergerichtl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Kostenentscheidung bei PKH-Beschwerden

Rz. 65 Unstrittig dürfte dagegen wiederum der Fall sein, dass im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs erhoben wird. In diesem Fall ist die Vorschrift des § 127 Abs. 4 ZPO entsprechend anzuwenden, wonach eine Kostenerstattung in PKH-Prüfungsverfahren generell ausgeschlossen ist.[101]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG

Rz. 86 Der Gegenstandswert in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [21] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 47 GKG i.V.m. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GKG (§ 3 ZPO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungs- oder Kostenbescheid der Verwaltungsbehörde (Abs. 4 Nr. 1, 2. Alt.)

Rz. 8 Soweit die Verwaltungsbehörde das Verfahren einstellt und eine Kostenerstattung anordnet, entscheidet ein dortiger Verwaltungsangestellter der Verwaltungsbehörde über die Kostenfestsetzung (§ 106 Abs. 1 OWiG). Gegen dessen Festsetzungsentscheidung ist nicht die Erinnerung, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegeben (§§ 108, 62 OWiG). Die Entscheidung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Dieser weitere Gebührentatbestand erfasst Beistandsleistungen für den Beschuldigten oder im Falle der VV Vorb. 4 Abs. 1 für den Privat- oder Nebenkläger bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, ist aber auch auf die Vertretung in der Hauptverhandlung anzuwenden, wenn der Anwalt nicht mit der Vertretung im Verfahren insgesamt beauftragt ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3100 bestimmt nur die Höhe der Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,3. Die eigentlichen Tatbestandsmerkmale, die eine Verfahrensgebühr entstehen lassen, finden sich dagegen in VV Vorb. 3 Abs. 2, sodass auf die dortige Kommentierung zu diesen Tatbestandsmerkmalen verwiesen wird (siehe VV Vorb. 3 Rdn 12 ff.). Rz. 2 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensgebühr (Abs. 2)

Rz. 5 Eine Verfahrensgebühr kannte die BRAGO nicht, so dass es keinen unmittelbaren Vorgänger dieser Vorschrift gibt. Entsprechendes galt allerdings für die Gebühren nach §§ 83 ff. BRAGO. Auch dort entstand die jeweilige Gebühr bereits mit der Entgegennahme der Information. Rz. 6 Die hier in Abs. 2 eingeführte Vorschrift orientiert sich an VV Vorb. 3 Abs. 2, also an der Verfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Förderung

Rz. 55 Unerheblich ist, ob die Förderungshandlung selbst im gerichtlichen Verfahren entfaltet wurde. Es genügt daher, dass der Verteidiger schon im vorbereitenden Verfahren den Grundstein für die spätere Einstellung im gerichtlichen Verfahren gelegt hat.[78] Beispiel: Im vorbereitenden Verfahren gibt der Verteidiger eine umfassende Einlassung nebst rechtlicher Würdigung ab. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgerichte keine Sonderrege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung

Rz. 21 Wird die Berufung auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zugelassen, so wird das Beschwerdeverfahren als Berufungsverfahren fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. Die Kostenentscheidung im Berufungsverfahren erstreckt sich dann auch auf die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs bedarf. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtszug

Rz. 35 Mit Rechtszug i.S.d. § 16 Nr. 3 ist derjenige Rechtszug i.S.d. § 119 ZPO gemeint, für den die bewilligte PKH gilt. Soweit nach § 119 ZPO für eine neue Instanz ein neuer Antrag gestellt werden muss, löst dieser eine neue Angelegenheit aus, die allerdings nach § 16 Nr. 2 wiederum mit der Hauptsache eine Angelegenheit bildet. Bedeutsam wird dies etwa, wenn für ein Rechts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anspruch

a) Überblick Rz. 16 Abzustellen ist auf den Wert des "Anspruchs", über den die Zahlungsvereinbarung geschlossen wird oder über den eine Zahlungsvereinbarung geschlossen werden soll. Davon sind 20 % zu berechnen. Der Wert des Anspruchs kann je nach Fallgestaltung unterschiedlich zu beurteilen sein. b) Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung Rz. 17 Wird die Zahlungsverein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung

Rz. 439 Die Kosten der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO gehören zu den Zwangsvollstreckungskosten und sind grundsätzlich erstattungsfähig, es sei denn, ihre Erforderlichkeit ist vom Gläubiger zu vertreten.[427] Das ist z.B. der Fall, wenn an verschiedenen Orten gegen unterschiedliche Personen vollstreckt werden soll,[428] der Gläubiger gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zusätzliche Gebühr nach Einstellung oder Einigung

Rz. 35 Daneben kommt eine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 in Betracht, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 4141). Die anderen Varianten der Anm. zu VV 4141 sind im vorbereitenden Verfahren nicht einschlägig. Allerdings kann die zusätzliche Gebühr der VV 4141 nicht neben einer Einigungsgebühr nach VV 4147 anfallen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104

Rz. 89 Die Terminsgebühr kann für den Hauptbevollmächtigten aber auch nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 anfallen, wenn er an einer Einigung mitwirkt.[24] Beispiel: Der Terminsvertreter nimmt an der mündlichen Verhandlung teil. Die Sache wird zum Spruch genommen. Hiernach erlässt das Gericht einen Hinweisbeschluss mit einem Vergleichsvorschlag. Dieser wird angenommen und nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Europäische Titel

Rz. 18 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen im Inland nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6). In diesen Verfahren sowie durch die entsprechenden Anträge gemäß §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 51 Die Gebühr für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[36] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, so dass eine Beratung mutwillig erscheint (§ 1 ARB 1975; § 17 Abs. 1 ARB 1994/2000). Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Selbstständige Angelegenheit

Rz. 12 Nur dann, wenn der nicht angegriffene Teil weder anfangs noch später Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens war und auch nicht durch eine Einigung in das Rechtsmittelverfahren einbezogen worden ist, greift VV 3329. Das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung zählt dann als eigene gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1.[8]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b

Rz. 120 Nr. 1b der VV Vorb. 3.2.2 findet nur auf die dort genannte Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG Anwendung. Die Rechtsbeschwerde des § 20 Abs. 1 S. 1 KapMuG findet gegen den Musterentscheid im Anwendungsbereich des § 1 KapMuG statt. Weitere Bestimmungen zum Rechtsbeschwerdeverfahren sind in den §§ 20, 21, 26 KapMuG enthalten. Im Übrigen kommen die §§ 574 ff. ZPO zur Anwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500), der Rechtbeschwerde (VV 3502) und den besonderen B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ohne Vorbefassung

Rz. 16 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, entspricht die Einigungs- oder Erledigungsgebühr der Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1. Fällt die Mittelgebühr an, so gilt Folgendes:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abrechnungsfälle

Rz. 77 Eine stillschweigend geschlossene Einigung wird häufig diskutiert, wenn ein Versicherer die vom Geschädigten geltend gemachten Ansprüche teilweise erfüllt und sich der Geschädigte mit der Zahlung begnügt, etwa weil er das Risiko einer weiteren Rechtsverfolgung scheut. Ob in diesen Fällen eine Einigung i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 vorliegt, wird von der Rechtsprechung unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung beim Vollstreckungsschutz

Rz. 422 Vor der Entscheidung über die vorgenannten Anträge kann im Anwendungsbereich der §§ 765a, 851a und 851b ZPO eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

Rz. 126 Wird gegen eine sonstige Entscheidung, die das Verfahren nach dem KapMuG betrifft, die sofortige Beschwerde bzw. die Rechtsbeschwerde erhoben, entstehen nicht über VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die für das Revisionsverfahren geltenden Gebühren. Denn VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b bezieht sich nur auf die Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG. Rz. 127 Für die Vertretung im Verfahren über d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung bei Verfahren vor dem BVerwG

Rz. 19 Ebenso ist anzurechnen, wenn die Beschwerde oder die weitere Beschwerde vom Bundesminister der Verteidigung beschieden worden ist und sich gem. § 21 WBO das erstinstanzliche Verfahren gem. § 21 Abs. 1 WBO vor dem BVerwG anschließt. Beispiel: Über die Beschwerde nach § 1 WBO entscheidet der Bundesminister der Verteidigung. Hiergegen wird Antrag auf gerichtliche Entsche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 In VV 2200 ist nur die Vergütung für die Herstellung des Einvernehmens geregelt. Dies betrifft also ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem ausländischen Anwalt und dem deutschen Einvernehmensanwalt. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Einvernehmensanwalt und dem Mandanten kommt dagegen nicht zustande, sofern die Beteiligten nichts anderes bestimmt haben (§ 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

Rz. 74 Auf die Verkehrsanwaltsgebühr sind sämtliche Gebühren anzurechnen, die auch auf die jeweilige Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten anzurechnen wären, also eine eventuell zuvor verdiente Ratsgebühr (§ 34 Abs. 2), eine Geschäftsgebühr – allerdings nur zur Hälfte, höchstens zu 0,75 (VV Vorb. 3 Abs. 4) –, die Verfahrensgebühr im Mahnverfahren, gleich ob als Antragst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Begrenzung nach § 15 Abs. 5

Rz. 24 VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2 ordnet die entsprechende Anwendung des § 15 an, insbesondere also auch die Anwendung des § 15 Abs. 5. Soweit der Anwalt, nachdem er mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden war, den Auftrag erhält, in dieser Einzeltätigkeit weiter tätig zu werden, erhält er keine neuen Gebühren (Ausnahme: § 15 Abs. 5 S. 2). Es bleibt insgesamt bei einer Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hauptsacheverfahren

Rz. 81 Das Verwaltungsverfahren lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen: Das Verfahren bis zum Erlass bzw. zur Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes; das nicht gerichtliche Nachprüfungsverfahren (Vor-, Einspruchs-, Beschwerde- bzw. Abhilfeverfahren); das nicht gerichtliche Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie zur Sicherung von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb)2. Fallgruppe

Rz. 79 Die Zahlung des Gegners beruht nicht darauf, dass er nur den nach seiner Ansicht berechtigten Betrag zahlen will, sondern er zahlt einen Betrag, der nach seiner Auffassung im Bereich des Vertretbaren liegt, weil er die Sache abschließen will. In diesem Fall liegt keine reine Abrechnung mehr vor, weil der Versicherer nicht nur die von ihm für begründet erachteten Ansprü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 18 Nur ein Auftraggeber liegt vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[29] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts beraten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist aber schon anhängig. Eine Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Sachverständigentermine

Rz. 29 Strittig ist, ob die Teilnahme an einem Sachverständigentermin (insbesondere Kfz-Sachverständiger) unter VV 4102 fällt. Zum Teil lehnt die Rspr. eine Terminsgebühr ab,[24] zum Teil bejaht sie eine Terminsgebühr.[25]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis

Rz. 152 Im Gegensatz zu den anderen Auslagentatbeständen muss die Kopie bzw. der Ausdruck im Einverständnis mit dem Auftraggeber gefertigt sein. Diese Voraussetzung ist unproblematisch, wenn eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorliegt. Fehlt es hieran, so ist je nach Einzelfall zu unterscheiden. Der Auftrag als solcher enthält noch nicht das Einverständnis zur Fert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gegenstandswertverschiedenheit bei Mahnverfahren und streitigem Verfahren

Rz. 175 Zu beachten ist, dass eine volle Anrechnung der titulierten Geschäftsgebühr nur aus dem Wert zu erfolgen hat, der zugleich auch Gegenstand des Mahn- und Prozessverfahrens war. Es muss demnach Gegenstandsidentität bestehen. Bei unterschiedlichem Streitwert kann es daher zugunsten des RA bei zusätzlichen Gebührenanteilen verbleiben. Beispiel: Mandant M beauftragt Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten

Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem korrespondieren soll. Entgegen dem Wortlaut der VV 3400 ist es jedoch nicht erforderlich, dass ein Verfahrensbevollmächtigter bereits bestellt ist. Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn die Partei den Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Allgemeine Vorschriften

Rz. 23 Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes sinngemäß, also insbesondere: §§ 15 ff. (Begriff und Umfang der Angelegenheit), § 8 (Fälligkeit), § 54 (Verschulden des Anwalts). Es gelten dagegen nicht: § 4 (Vergütungsvereinbarung), § 9 (Vorschuss vom Auftraggeber; aber § 47: Vorschuss aus der Staatskasse), § 10 (Abrechnung), da der Gefangene nicht Auftraggeber ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gerichtliches Verfahren (Abs. 1) 1. Abgrenzungen Rz. 10 Erste Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist, dass ein gerichtliches Verfahren betrieben wird. Dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auch Gegenstand der Tätigkeit eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte (§ 23 Abs. 1 S. 3), reicht nicht aus. Nicht notwendig ist aber,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 7 Die Vorschrift der VV 5115 ist im Bußgeldverfahren in sämtlichen drei Verfahrensabschnitten anzuwenden, also:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Beiordnung oder Bestellung als Sonderrechtsverhältnis Rz. 5 Beiordnung und Bestellung sind rechtsgestaltende Verwaltungsakte. Durch sie werden öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse begründet zwischen dem Anwalt und der Körperschaft, welche die Beiordnung oder Bestellung vorgenommen hat. Diese Sonderrechtsbeziehung wird zwar einseitig geschaffen, ist aber vertragsähnlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung und Gebührenbegrenzung

Rz. 28 War der Anwalt zunächst nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt und hat er erst später den Auftrag zur (Voll-)Verteidigung erhalten, sind die nach VV 4301 bis 4302 verdienten Gebühren auf die Pauschgebühren der VV 4100 ff. anzurechnen (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Rz. 29 Der mit mehreren Einzeltätigkeiten beauftragte Anwalt darf auch nie mehr an Gebühren erhalten als der Verteid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 18 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 19 Die Begrenzung greift auch hier nur, wenn die Ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mehrere Auftraggeber (Abs. 2 S. 2)

a) Der Gegenstandswert richtet sich nach dem RVG Rz. 34 Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die Gebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Die Gebühren berechnen sich, sofern die Auftraggeber nicht wegen desselben Gegenstands den Anwalt beauftragt haben, nach Abs. 1. Die Gegenstände werden also zusammengerechnet. Rz. 35 Um hier Unbilligkeit...mehr