Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung nur für einen Streitgenossen

Rz. 147 Auf § 48 Rdn 93 ff. wird zunächst verwiesen. Wird dagegen nicht allen Streitgenossen PKH bewilligt, stellt sich die Frage, welche Gebühren die Staatskasse an den beigeordneten Rechtsanwalt zu erstatten hat. Insoweit ist umstritten, ob der beigeordnete Rechtsanwalt die vollen, durch die Vertretung der bedürftigen Partei gem. § 49 entstandenen Gebühren aus der Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebührenbemessung

Rz. 48 Von einer Staffelung der Gebühren nach der Höhe der Sanktion, wie etwa bei den Gebühren nach VV Teil 5, hat der Gesetzgeber abgesehen. Die Höhe der Sanktion kann daher allenfalls im Rahmen des § 14 Abs. 1 bei der Bestimmung der im Einzelfall maßgebenden Gebühr von Bedeutung sein. Beispiel: Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem Bewilligungsverfahren vor der Behörd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Satzrahmengebühren Rz. 7 Die Vorschrift des Abs. 1 gilt insbesondere für Satzrahmengebühren. Dabei handelt es sich um gegenstandswertabhängige Gebühren, für die kein fester Gebührensatz vorgeschrieben ist. In erster Linie können hier die Geschäftsgebühr nach VV 2300 sowie die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels nach VV 2100 genannt werden. Bei di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Die Gebührenerhöhung nach VV 1008

Rz. 12 In VV 1008 ist die Gebührenerhöhung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber geregelt. Tatsächlich handelt sich hierbei gar nicht um eine Gebühr, sondern nur eine Erhöhungsvorschrift, die zur Erhöhung einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr führen kann. Ob sie auch Beratungen erfasst ist strittig (siehe VV 2508 Rdn 13; § 34 Rdn 116). Rz. 13 Auch die Gebührenerhöhung nach VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe des Steuersatzes

Rz. 63 Die Höhe der Umsatzsteuer beläuft sich zurzeit auf 19 %. Bis zum 31.6.2006 belief sie sich noch auf 16 % (zu Übergangsfällen siehe 7. Aufl., Anhang zu § 61). Nur in Ausnahmefällen kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Tragen, etwa dann, wenn der Anwalt eine Leistung erbringt, die ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk darstellt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Übersendung der Handakten

Rz. 127 Der Rechtsanwalt muss seine Handakten übersenden, die Übersendung anderer Akten, etwa der Gerichtsakten, die er zur Einsichtnahme angefordert hatte, reicht nicht aus.[95] Der Anwalt muss allerdings nicht seine kompletten Handakten übersenden. Es genügt, dass er Teile oder Kopien seiner Handakten übersendet, sofern sich der Anwalt des höheren Rechtszugs hieraus ein um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gesetzliche Vergütung

a) Gebühren aa) Grundsatz Rz. 55 Soweit der Anwalt antragsberechtigt ist, soweit er also in einem gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist, kann er die gesetzlichen Gebühren festsetzen lassen. Festsetzbar sind danach grundsätzlich alle gesetzlichen Gebühren, soweit sie im Verfahren angefallen sind. Auf die Erstattungsfähigkeit der Gebühren kommt es nicht an. bb) Einzelfälle R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachpfändung/Vermögensauskunft

Rz. 601 Hinsichtlich eines Auftrags zur Sachpfändung sowie zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) wird eine Beiordnung weitgehend abgelehnt, weil es sich dabei um einfache Materien handele und der Gläubiger zur Not die Rechtsantragsstelle aufsuchen könne.[650] Dabei wird die heutige Praxis der Gerichtsvollziehervollstreckung nicht richtig gesehen. Ein Durchsuchen der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Form der Abrechnung

1. Zeitpunkt der Abrechnung Rz. 13 Die Berechnung muss nach Fälligkeit erteilt werden. Eine vor Fälligkeit erteilte "Rechnung" ist der Sache nach ein Vorschuss, so dass darauf keine Klage gestützt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn sich der Anwalt im Prozess darauf beruft, die streitgegenständliche Rechnung sei als Endabrechnung i.S.d. § 10 zu verstehen.[8] 2. Schriftform...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebühren Rz. 4 Die Vorschrift enthält keine Regelung hinsichtlich der in dem Ausschlussverfahren entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Diese ergeben sich sowohl für den Anwalt des Antragstellers als auch für den des Antragsgegners aus den allgemeinen Vorschriften, sodass für das erstinstanzliche Verfahren vor dem LG die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 entstehen (VV 3100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc)3. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet kein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 19 Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein und gibt sie die Sache zur eventuellen Verfolgung an die zuständige Verwaltungsbehörde ab, sieht die Verwaltungsbehörde jedoch keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit einzuleiten, kommt es also gar nicht mehr zu einem Bußgeldverfahren, dann entsteht im Strafverfahren zwar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bestimmung einer Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG

Rz. 2 Wird das Arbeitsgericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien des Tarifvertrags einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft. Nach § 102 Abs. 2 ArbGG kann sich der Beklagte u.a. dann nicht auf den Schiedsvertrag berufe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 176 Nach § 599 ZPO ist dem Beklagten, der dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. Der Widerspruch muss zwar deutlich sein, liegt aber in jeder schlüssigen Handlung gegen eine unbedingte Verurteilung.[209] Dementsprechend ist allein die Erklärung, sich die Rechte im Nachver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausgangslage

Rz. 124 Abs. 2 der Anm. zu VV 1008 schreibt vor, dass die Erhöhung bei der Wertgebühr nach dem Betrag berechnet wird, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind (siehe dazu Rdn 60 ff.). Ist die Verfahrensgebühr nach einem zusammengerechneten Gegenstandswert zu ermitteln (verschiedene Gegenstände, § 22 Abs. 1) und gelten für Teile davon verschiedene Gebührensätze, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 19 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wie die Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Derselbe Gegenstand und gemeinschaftliche Beteiligung (Anm. Abs. 1, 2)

Rz. 60 Nach Abs. 1 der Anm. zu VV 1008 ist für die Erhöhung von Wertgebühren erforderlich, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Nach Abs. 2 der Anm. zu VV 1008 wird die Erhöhung dann nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Beispiel: Der Anwalt reicht für 4 Auftraggeber wegen eines gemeinschaftlichen Zahlungsanspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundgebühr (VV 6200)

Rz. 5 Nach VV 6200 erhält der Rechtsanwalt für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall eine Grundgebühr i.H.v. 44 EUR bis 385 EUR (Mittelgebühr 214,50 EUR). Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Grundgebühr 172 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebühr siehe BDG.[4] R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwendungsfälle

a) Beratung aa) Begriff Rz. 16 Die Legaldefinition der Beratung findet sich in Abs. 1 S. 1. Sie umfasst die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft und ist eine eigenständige Angelegenheit. bb) Abgrenzung Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerdeverfahren mit Gerichtsgebühren als Wertgebühren

Rz. 48 In Beschwerdeverfahren, in denen sich Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, gilt § 23 Abs. 1 S. 1. Der Gegenstandswert für die Gebühr VV 3500 bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Wird der Wert für die im Beschwerdeverfahren anfallende Gerichtsgebühr daher vom Gericht festgesetzt wird (§ 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG, § 79 G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Untergeordnetes Gericht

a) Grundsatz Rz. 10 Die Vorschrift des Abs. 1 regelt nur die Zurückverweisung an ein untergeordnetes Gericht, also die Verweisung innerhalb desselben prozessualen Rechtszugs. Das Empfangsgericht muss sachlich und örtlich im Instanzenzug dem verweisenden Gericht untergeordnet sein. Wird dagegen an ein Gericht eines anderen sachlichen oder örtlichen Rechtszugs verwiesen, ist ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Konkurrenz zu anderen Gebührenvorschriften

Rz. 72 Sind durch andere Gebührenvorschriften höhere Gebühren als 0,8 angefallen, erfolgt keine Reduzierung durch VV 3101 Nr. 1. Erledigt sich also z.B. im Mahnverfahren nach eingelegtem Widerspruch der Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens, bevor der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag beim zuständigen Gericht eingereicht hat, findet für den Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 65 Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt kann die Gebühren der VV 4136 ff. verdienen. Einer gesonderten Bestellung für das Wiederaufnahmeverfahren bedarf es für den Verteidiger des wiederaufzunehmenden Verfahrens nicht. Dagegen wirkt die Bestellung im wieder aufgenommenen Verfahren nicht auch auf das Wiederaufnahmeverfahren zurück.[42] Rz. 66 Für den ger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

1. Allgemeines Rz. 277 Die Entscheidung des Rechtspflegers oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann von jeder der Parteien angefochten werden, soweit sie beschwert ist. Der Auftraggeber kann einen Festsetzungsbeschluss sowohl mit der Begründung anfechten, dass der Festsetzungsantrag als unbegründet hätte zurückgewiesen werden müssen, als auch mit der Begründung, dass ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins

Rz. 84 Auch bei dieser Alternative gilt das zuvor Gesagte. Die Bestellung eines Sachverständigen wird im formalisierten Mahnverfahren nicht vorkommen. Dies ist erst beim Übergang vom Mahn- ins Streitverfahren der Fall.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 71 Kostenerstattung und Kostenfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem GWB richten sich nach § 78 S. 1 und S. 2 GWB und §§ 78 S. 3, 182 GWB i.V.m. §§ 91 ff. ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Tätigkeit im Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen nach dem Dritten Abschnitt des StrRehaG und enthält zwei Gebührentatbestände:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren nach § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO

Rz. 24 Gem. § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über den Widerruf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 33 Abs. 1 EuKoPfVO das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, ist dieses Beschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3c der Berufung in einem Arrestverfahren gl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenentscheidung

Rz. 26 Die Kostenentscheidung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, also den §§ 91 ff., 97 ZPO; §§ 80 ff., 84 FamFG. Rz. 27 Für den Fall der Rücknahme der Rechtsbeschwerde fehlt es infolge eines offensichtlichen Redaktionsversehens an einer gesetzlichen Regelung in der ZPO. Diese Lücke ist durch die analoge Anwendung des § 565 ZPO i.V.m. § 516 Abs. 3 ZPO zu schließe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

Rz. 94 Durch Anm. Abs. 4 zu VV 3104 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtsstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3305 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Rechtsanwalt um dieselbe Person handeln muss (vgl. auch Rdn 33)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

1. Allgemeines Rz. 1 § 55 ist eine zentrale Verfahrensvorschrift, damit die öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse infolge Beiordnung oder Bestellung des Anwalts nach einheitlichen Grundsätzen überschaubar abgewickelt werden können. § 55 regelt das Verfahren zur Festsetzung des öffentlich rechtlichen Vergütungsanspruchs des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Glaubhaftmachung

Rz. 124 Die Festsetzung der erstattungsfähigen gesetzlichen Gebühren und Auslagen für einen Terminvertreter setzt voraus, dass dieser von der Partei selbst beauftragt worden ist, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt. Deshalb reicht im Kostenfestsetzungsverfahren zur Glaubhaftmachung die Vorlage einer Kostenb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entscheidung

a) Beschluss Rz. 35 Die Entscheidung über die Bewilligung der besonderen Gebühr ergeht durch Beschluss. Sie kann auch mit dem Musterentscheid getroffen werden (§ 41a Abs. 3 S. 1). Die gesetzliche Formulierung "mit" lässt offen, ob die Entscheidung über die Bewilligung auch in dem Musterentscheid getroffen werden darf. Empfehlenswert ist dies jedenfalls nicht. Denn der Mustere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verrechnung auf die Vergütung

Rz. 40 Schließlich erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 5 auch dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Entnahme der Hebegebühr selbst. Beispiel 1: Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000 EUR mit seiner Honorarforderung aus dem Rechtsstreit und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Angelegenheit

Rz. 8 Welche Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung dieselbe, verschiedene oder besondere Angelegenheiten darstellen, ergibt sich insbesondere aus den §§ 18 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4–21, Abs. 2 und 19. Wegen der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zu diesen Vorschriften und auf VV 3309 Rdn 92 ff. verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Anrechnung der Geschäftsgebühr im gerichtlichen Verfahren

Rz. 84 Kommt es nach einem Widerspruchsverfahren oder unmittelbar nach einem Verwaltungsverfahren zu einem gerichtlichen Verfahren, dann ist künftig die Geschäftsgebühr bzw. die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr hälftig auf die Verfahrensgebühr nach Teil 3 anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4) (siehe dazu VV Vorb. 3 Rdn 218 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung auch über nicht anhängige Ansprüche

Rz. 84 Beispiel: Der Anwalt legt gegen einen Mahnbescheid über 10.000 EUR Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonisch Verhandlungen, wobei der Gegner noch eine Gegenforderung von 5.000 EUR einwendet. Es kommt zu einer Einigung über die gesamten 15.000 EUR. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3307 aus 10.000 EUR entsteht zusätzlich eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 111 Die Gebühr nach VV 5115 ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung mitversichert. Zu beachten ist hier allerdings, dass ggf. eine Obliegenheitsverletzung vorliegen kann, wenn der Anwalt, dessen Verhalten sich der Betroffene zurechnen lassen muss, einen Einspruch einlegt und diesen später wieder zurücknimmt. Rz. 112 Nach AG Gelsenkirchen[87] ist eine Obliegenheitsverle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kopien/Ausdrucke für das Zivilverfahren

Rz. 64 In einem Zivilverfahren kann es darüber hinaus erforderlich sein, die Akten eines vorangegangenen Straf- oder Bußgeldverfahrens zu kopieren. Dies wird in aller Regel in Verkehrsunfallsachen geboten sein, da sich in den Straf- und Bußgeldakten wichtige Unterlagen befinden, insbesondere Zeugenvernehmungen, Skizzen u.Ä. Das Gericht wird die Akten in aller Regel zu Inform...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auf Klägerseite

Rz. 70 Erfolgt auf der Klägerseite ein Parteiwechsel, fällt für den Rechtsanwalt des Beklagten die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nur einmal an.[80] Denn auch wenn er den Beklagten im Rechtsstreit gegen verschiedene Kläger vertritt, handelt es sich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, für die die Verfahrensgebühr nur einmal abgerechnet werden kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / jj) Anderer Rechtsanwalt

Rz. 106 Auch der Anwalt, der einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht beauftragt, kann gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen,[82] obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird. Der Anwalt hat keinen Anspruch darauf,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattung der Kosten

Rz. 256 Nach Abschluss des Rechtsstreits stellt sich dann häufig die Frage, ob der Versicherer die von ihm vorgelegten Kosten für den Aktenauszug erstattet verlangen kann. Die Rechtsprechung differenziert insoweit: Rz. 257 Wird der Aktenauszug nur zum Zweck der Regulierung eingeholt oder dient er nur als Entscheidungshilfe, ob der Rechtsstreit überhaupt aufgenommen werden sol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Terminsgebühr für den im Mahnverfahren nicht eingeschalteten Rechtsanwalt für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im Einspruchstermin

Rz. 43 Wird der Prozessbevollmächtigte erstmals nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren mit der Sache befasst und beantragt er in dem im nachfolgenden streitigen Verfahren anberaumten Einspruchstermin den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils, so fällt hierfür nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 an.[37]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren für Einzeltätigkeiten, VV 3400 ff.

Rz. 19 Ist der Anwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt und beschränkt sich der Auftrag auf eine Einzeltätigkeit in Verfahren vor dem FG, fallen die Verfahrensgebühren nach VV 3400 ff. an. Eine Terminsgebühr kann nach VV Vorb. 3.4 Abs. 1 nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (VV 3402 i.V.m. 3401).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgrenzung zur Angelegenheit

Rz. 52 Während der Gegenstand inhaltlich eine Rechtsposition umschreibt, die von dem Anwalt vertreten wird,[155] steht in Abgrenzung dazu der Begriff der Angelegenheit für den Vorgang, der den äußeren Rahmen bei der Wahrnehmung dieser Rechtsposition abgibt (im Übrigen siehe auch § 7 Rdn 24 f.).[156] Die Angelegenheit ist deshalb nicht identisch mit dem gebührenrechtlichen Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 92 Den Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Verkehrsanwalts legt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO fest. Danach sind nur solche Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 128 Gemäß Nr. 2. Buchst. e gelten in den aufgeführten Beschwerdeverfahren nach dem GWB die Vorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 gemäß VV Vorb. 3.2.2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen (vgl. §§ 68, 75 Abs. 4, 76 Abs. 5 GWB). a) Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 49 Die Terminsgebühr ist auch hier nicht gesondert geregelt. Sie bestimmt sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – gem. VV Vorb. 3.3.1 nach VV Teil 3 Abschnitt 1. Ihre Höhe beläuft sich gem. VV 3104 auf 1,2 und in den Fällen der VV 3105 auf 0,5. Rz. 50 Soweit hier eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergeht oder ein schriftlicher Vergleich geschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Teilerledigung vor Anhängigkeit

Rz. 20 Bekommt der Prozessbevollmächtigte den Auftrag, eine bestimmte Summe einzuklagen, zahlt der Beklagte jedoch vor Klageeinreichung einen Teil der Forderung, so entsteht die volle Verfahrensgebühr nur aus dem Wert der Restforderung. Nach dem Wert der Teilerledigung erwächst dem Prozessbevollmächtigten daneben eine reduzierte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1, wobei er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem LSG als Berufungsgericht

Rz. 34 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach § 86b Abs. 1, Abs. 2 SGG vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem Landessozialgericht als Gericht der Hauptsache durchgeführt wird, nicht die für ...mehr