Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäische Kontenpfändung

Rz. 19 Siehe zunächst die Vorbemerkungen zu VV Vorb. 3.3.3. Nach § 17 Nr. 4a bilden das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung[16] verschiedene Angelegenheiten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verfahrensgebühr nach Anm. zu VV 1000 ff. i.V.m. VV 4147

Rz. 38 Kommt es im vorbereitenden Verfahren zu einer Einigung über vermögensrechtliche Ansprüche, etwa Schmerzensgeldansprüche, Schadensersatzansprüche o.Ä., so entsteht (gegebenenfalls neben der Gebühr nach VV 4147) eine Einigungsgebühr, also nach den VV 1000 ff. Die Höhe dieser Gebühr hängt davon ab, ob die Ansprüche, über die man sich daher geeinigt hat, anhängig waren od...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Die VV 4300 ff. gelten sowohl für den Anwalt als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX RpflAnpG), nicht aber für einen sonstigen im Strafverfahren zugelassenen Vertreter, wie z.B. einen Hochschullehrer; dieser muss nach § 612 BGB abrechnen. Rz. 7 Entsprechend anwendbar sind die VV 4300 ff. für den Vertreter oder Beistand des Privat- oder Nebenklägers, eines Einziehungsbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ausschluss bei fehlender Fahrerlaubnis, Berechtigung, Zulassung oder fehlendem Versicherungskennzeichen

Rz. 137 In verkehrsrechtlichen Straftaten ist der Versicherungsschutz darüber hinaus ausgeschlossen, wenn war; hier besteht Versicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gegenstandswert im erstinstanzlichen Musterverfahren 1. Berechnung des Gegenstandswerts Rz. 2 Unmittelbarer Anwendungsbereich des § 23b ist das erstinstanzliche Musterverfahren. Rz. 3 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Musterverfahren bestimmt sich nach der Höhe des von dem Auftraggeber oder gegen diesen im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageverfahren mit Vorbefassung

Rz. 21 Auch im Gerichtsverfahren führt eine Vorbefassung – der Rechtsanwalt war zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren tätig, in dem es dann zu einer Einigung oder Erledigung kommt – nicht (auch) zu einer Kürzung der Einigungs- oder Erledigungsgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 4). Es ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den Gebührenbetrag, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstandes, also z.B. bei Gesamtgläubigern, dann erhöht sich die 0,5-Gebühr nach VV 1008.[9] Die Erhöhung beträgt 0,3 je weiteren Auftraggeber, so dass der Anwalt bei Vertretung von zwei Auftraggebern 0,8 erhält. Gleiches gilt für den Anwalt des A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beispielsfälle für das KapMuG betreffende sofortige Beschwerden bzw Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

Rz. 130 Seit dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.2012 sind der Beschluss des Prozessgerichts über die Verwerfung des Musterfeststellungsantrags nach § 3 Abs. 1 KapMuG [35] und der Beschluss des Prozessgerichts über die Zurückweisung des Musterfeststellungsantrags nach § 6 Abs. 5 KapMuG als unanfechtbar bestimmt worden.[36] Statthaft ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beistand oder Vertreter des Neben- oder Privatklägers

Rz. 8 Fraglich ist, ob die Vorschrift für den Beistand oder Vertreter eines Privat- oder Nebenklägers ebenfalls anwendbar ist. Dies wurde früher aufgrund der Verweisungen in den §§ 94 und 95 BRAGO angenommen, da pauschal auf § 88 BRAGO verwiesen wurde.[6] Entsprechendes muss auch nach VV Vorb. 4 Abs. 1 gelten, obwohl der Gesetzeswortlaut von einer Tätigkeit für den "Beschuld...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Für die Herstellung des Einvernehmens nach den §§ 28 Abs. 1 und 30 Abs. 1 S. 2 EuRAG erhält der Einvernehmensanwalt die Vergütung nach VV 2200. Wie sich die Gebühr berechnet, richtet sich nach den Gebühren, die der Einvernehmensanwalt erhalten würde, wenn er selbst als Prozess-, Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger vom Mandanten beauftragt worden wäre. Rz. 17 Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen

Rz. 26 Soweit der Anwalt den Auftrag zu mehreren Einzeltätigkeiten erhalten hat, kann er insgesamt nicht mehr an Gebühren erhalten, als wenn er von vornherein mit der Gesamtvertretung beauftragt worden wäre. Hier ist jeweils als Höchstgrenze diejenige Vergütung zu beachten, die der Verteidiger oder der Beistand oder Vertreter eines Neben- oder Privatklägers oder eines sonsti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet (VV 3328)

Rz. 10 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. In Verfahren nach VV 3328 hat VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen allerdings kaum Bedeutung, da hier tatbestandlich bereits eine abgesonderte m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6210)

Rz. 13 Nach VV 6210 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6208, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6210 beträgt mithin 282 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

Rz. 75 Durch VV 3104 Abs. 4 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3307 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Anwalt um dieselbe Person handelt (vgl. auch VV 3305 Rdn 94 ff.). Rz. 76...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ablichtung der erstinstanzlichen Akte durch Rechtsmittelanwalt

Rz. 238 Das Kopieren der Akte der ersten Instanz löst nach der Rechtsprechung des BGH grds. keine erstattungsfähigen Kopiekosten aus, da sich der Rechtsmittelanwalt die Unterlagen vom Mandanten oder dem vorinstanzlichen Anwalt (vgl. § 50 Abs. 1 BRAO) aushändigen lassen kann.[368] Die Fertigung eigener Kopien aus der Gerichtsakte kommt hier erst in Betracht, wenn und soweit v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht

Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung nicht stets mit dem gebührenrechtliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Termine zur Vernehmung eines Sachverständigen

Rz. 21 Termine zur Vernehmung eines Sachverständigen müssen solche nach § 411 Abs. 3 ZPO oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Verfahrensordnungen sein. Rz. 22 Schriftliche Gutachten zählen nicht hierzu, ebenso wenig Termine, die von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden sind,[3] da es sich insoweit nicht um gerichtliche Termine handelt. Das ergibt sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Disziplinarverfahren

Rz. 24 Im vorangegangenen Disziplinarverfahren – Vertretung des Soldaten im Verfahren vor dem Dienstvorgesetzten nach der WDO – bleibt es dagegen bei der Anwendung von VV Teil 6 Abschnitt 2, also der Vergütung nach VV 6200, 6201 und VV 6202. Eine Anrechnung ist hier nicht vorgesehen. Geht es aber um ein Verfahren nach der WDO vor einem Disziplinarvorgesetzten auf Aufhebung o...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr – vorzeitige Beendigung (VV 3301)

Rz. 23 Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3301 eine 1,0-Verfahrensgebühr. Zur vorzeitigen Beendigung des Auftrags gilt die Anm. Abs. 1 zu VV 3201 entsprechend (Anm. zu VV 3301). Auf die diesbezüglichen Erläuterungen wird verwiesen (siehe VV 3201 Rdn 1, VV 3101 Rdn 1 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 28 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensgebühr, die dem Anwalt als Verfahrensbevollmächtigtem oder Verteidiger zustünde. Insoweit wird die bisherige Rechtslage weiter gelten. Abzustellen ist also darauf, welche Gebühr der Einvernehmensanwalt erhalten hätte, wenn er selbst Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger gewesen wäre. Rz. 29 Vorgesehen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 56 Die neuere Rechtsprechung schließt aus der Formulierung in Nr. 1 Buchst. a "für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war", dass die Beweislast für die Erforderlichkeit der hergestellten Kopien und Ausdrucke aus der Gerichtsakte beim Rechtsanwalt liegt.[86]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Fehlerhaftigkeit der Vergütungsvereinbarung Rz. 4 Die Fehlerhaftigkeit der Vereinbarung muss auf einem Verstoß gegen die Erfordernisse des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 beruhen. Diese Aufzählung ist abschließend. Nicht von der Rechtsfolge des § 4b erfasst sind daher Verstöße gegen § 3a Abs. 3[7] und 4, § 4 und § 4a Abs. 3. Auch für eine Gebührenvereinba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gesonderte Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 1)

Rz. 3 Nach Anm. Abs. 1 erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gesondert für eine Tätigkeit in einem dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren. Dies entspricht der für das Verwaltungsverfahren in VV Teil 2 Abschnitt 4 eingeführten Systematik.[2] Die gegenteilige Auffassung,[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EU-VSchDG

Rz. 96 Der Gegenstandswert in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EU-VSchDG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [22] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 47 GKG i.V.m. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GKG (§ 3 ZPO).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO

Rz. 120 In eigener Sache kann der Anwalt zwar unmittelbar keine Reisekosten abrechnen, da es an einem Auftraggeber fehlt. Gleichwohl kann er gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO auch seine Reisekosten erstattet verlangen, allerdings auch nur in dem Umfang, in dem eine Partei an seiner Stelle eine Kostenerstattung erhalten hätte.[122] Auch hier gelten allerdings die neuen Grundsätze de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 492 Wird der Anwalt nicht für Gläubiger oder Schuldner, sondern für Dritte (zur Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern, die nicht zur Zwangsvollstreckung gehören vgl. Rdn 151 ff.) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung tätig, so ist Folgendes zu beachten: Dritter ist jede Person, die nicht Gläubiger oder Schuldner ist; der Dritte ist damit nicht Partei des Vollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckbarerklärung

Rz. 35 Die Tätigkeit in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, Schiedssprüchen oder Anwaltsvergleichen (z.B. §§ 796b, 1060, 1087 ZPO) dient erst der Schaffung eines Vollstreckungstitels, ist also mangels Vorliegens eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels noch keine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung. Im Vollstreckbarerklärungsverfahren richtet sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beratung über beiderseitige Rechtsmittel

Rz. 46 Soll der Anwalt sowohl über das von der Gegenseite bereits eingelegte Rechtsmittel und das eigene noch nicht eingelegte Rechtsmittel beraten, so gelten sowohl § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 hinsichtlich des eigenen Rechtsmittels als auch die VV 4124, 4130 bzw. VV 2102 hinsichtlich des gegnerischen Rechtsmittels. Beispiel: Der Angeklagte wird in Abwesenheit teilweise freigesp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebühr

Rz. 13 Für die Erstellung des Gutachtens erhält der Anwalt eine 1,3-Gebühr (auch dies entspricht dem früheren Recht nach der BRAGO: 13/10-Gebühr). Dies gilt auch dann, wenn ein am BGH zugelassener Rechtsanwalt die Erfolgsaussicht einer Revision zum BGH prüft. Die VV 2101 differenziert hier nicht. Eine der VV 3208 o.Ä. vergleichbare Vorschrift fehlt. Zudem erfordert die Erste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Vergütungsfestsetzung

Rz. 46 Nach h.M. ist eine Festsetzung der Prüfungsgebühr im Verfahren nach § 11 nicht möglich, da diese Gebühr nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens entstanden sei.[27] M.E. ist diese Auffassung zu eng.[28] Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, der die Festsetzung betreibt, nicht gegenüber dem Gericht entfaltet worden sein (siehe § 11 Rdn 53 f.). Daher kann z.B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verschiedene Einzelinteressen

Rz. 16 Hat der Anwalt mindestens zwei Auftraggeber, ist insoweit S. 1 Genüge getan und die Möglichkeit eröffnet, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr nach der Anzahl der Mandanten zu erhöhen, falls auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Ob nur eine Einzelvertretung vorliegt oder mindestens eine weitere Person hinzutritt und damit eine Mehrfachvertretung gegeben ist,...mehr

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AnwaltKommentar RVG / III. Umfang der Angelegenheit, §§ 15, 16 ff.

1. Begriff der Angelegenheit, § 15 a) Gebührensystem Festgebühr Rz. 49 Bei der Vergütungsberechnung im Rahmen der VV 2501 ff. stellt sich häufig die Frage, ob eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Frage wird zumeist im Rahmen der Beratungsgebühr nach VV 2501 diskutiert, hat aber ebenso auch Bedeutung für die Geschäftsgebühr nach VV 2503 und eine eventu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erweiterung des Gegenstands

Rz. 326 Schwieriger ist die Situation, wenn nach Zurückverweisung der oder die Gegenstände des Verfahrens erweitert werden. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Ersatz seines Sachschadens i.H.v. insgesamt 8.000 EUR. Die Klage wird abgewiesen. Das Berufungsgericht hebt das Urteil auf und verweist die Sache zurück. Nunmehr wird die Klage um 2.000 EUR für ein angemess...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Übermittlung eines Dokuments als elektronische Datei (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Das Einscannen eines Dokuments wird nur nach der durch das 2. KostRMoG eingeführten Anm. Abs. 2 bei der Berechnung der Dokumentenpauschale berücksichtigt: Wenn die Übermittlung eines Dokuments als elektronische Datei ausdrücklich beantragt wird, das Dokument aber nur in Papierform vorliegt, wird für das dann erforderliche vorherige Einscannen des Dokuments mindestens ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem BVerwG als Revisionsgericht

Rz. 30 Zuständiges Gericht ist das BVerwG, wenn die Hauptsache in der Revision oder der Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. Eine ausdrückliche Regelung fehlte, da Abs. 2 S. 2 nur von Berufungsverfahren sprach. Durch die Gesetzesänderung ist jetzt klargestellt, dass auch hier die für den ersten Rechtszug bestimmten Gebühren gelten, und zwar nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erneute Hauptverhandlung

Rz. 7 Muss mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden, gilt wiederum VV 4132. Für die erneute Hauptverhandlung gilt dieselbe Gebühr und derselbe Gebührenrahmen wie für die übrigen Hauptverhandlungstage. Rz. 8 Auch wenn die Gebühr der VV 4132 erneut entsteht, kann je nach Umfang für den zweiten Hauptverhandlungstermin allerdings eine geringere Gebühr anzusetzen sein, da d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere Einzelfälle

Rz. 602 Verneint wurde die Notwendigkeit der Anwaltsbeiordnung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines bereits bestehenden Unterhaltstitels nach §§ 722, 733 ZPO wegen der Mitwirkung des Generalbundesanwalts, solange das Verfahren nicht streitig geführt wird.[652] Ebenfalls wurde die Erforderlichkeit verneint für das Verfahren auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einigungsgebühr, VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006

Rz. 76 Der Terminsvertreter kann darüber hinaus auch eine Einigungsgebühr (VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006) verdienen.[21] Voraussetzung hierfür ist, dass er an dem Zustandekommen einer Einigung mitgewirkt hat und ihm hierzu ein Auftrag erteilt worden war. Der Auftrag kann im Voraus erteilt werden. Er kann dahin gehen, dass der Terminsvertreter innerhalb eines bestimmten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bei öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Abs. 1 und 2

Rz. 102 Zu Erstattungsfragen betreffend öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (Verwaltungszwangsverfahren, Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, isoliertes Vorverfahren) wird auf die entsprechenden Ausführungen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Terminsgebühr

Rz. 10 Für den Wahlanwalt sind wiederum Rahmengebühren vorgesehen (VV 4132). Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, steht dem Anwalt ein höherer Rahmen zu (VV 4133). Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält wiederum Festgebühren. Auch hier wird die Gebühr nach der Dauer der Verhandlung gestaffelt. Bei mehr als fünf und mehr als acht Stunden gib...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 28 Vor den Verwaltungsgerichten richten sich die Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts nach § 80 VwGO. Zuständig ist das Gericht der Hauptsache.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 35 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[61] Für di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Festsetzung nach § 126 ZPO

Rz. 111 Bei der Kostenfestsetzung des beigeordneten Anwalts im eigenen Namen nach § 126 ZPO kann er von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung der Umsatzsteuer fordern. Für die bedürftige, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.[67]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 24 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (z.B. nach § 52 JustG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren eine Gebühr nach VV 3500 aus dem Wert z.B. des Ord...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Protokollierung eines Vergleichs nach Anm. Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt.

Rz. 20 Beantragt der Anwalt, eine Einigung der Parteien oder mit Dritten über Gegenstände, die in diesem Berufungsverfahren nicht anhängig sind, zu Protokoll zu nehmen oder nach § 278 Abs. 6 ZPO feststellen zu lassen, erhält er aus dem Wert der nicht anhängigen Gegenstände ebenfalls eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. Unerheblich ist dabei, ob der Anwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrags- oder Beschwerderücknahme

Rz. 9 Werden der Verfügungsantrag oder die Beschwerde im Termin zurückgenommen, entsteht ebenfalls die erhöhte Verfahrensgebühr der VV 3514. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort nimmt der Antragstell...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 5115 ist aus dem früheren § 105 BRAGO i.V.m. § 84 Abs. 2 BRAGO hervorgegangen. Im Gegensatz zur früheren Regelung wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht. Vielmehr erhält der Anwalt stattdessen eine Zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr (str., siehe Rdn 104 ff.). Ungeachtet dessen kann die zu § 84 Abs. 2 BRAGO e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 54 Auch für Beschwerdeverfahren kann Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden.[81] Insoweit ist allerdings eine gesonderte Bewilligung erforderlich (siehe auch § 48 Abs. 2). Die Prozess-/Verfahrenskostenhilfebewilligung in der Hauptsache bzw. im Ausgangsverfahren erfasst nicht auch ein Beschwerdeverfahren. Soweit die bedürftige Partei im Ausgangsverfahre...mehr