Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erledigung

Rz. 88 Bei der Frage, wie sich eine Erledigung des Rechtsstreits auf die anwaltliche Verfahrensgebühr auswirkt, ist zu differenzieren: Wird die Erledigung im Termin erklärt, so ist die Verfahrensgebühr für beide Anwälte bereits aus dem vollen Wert der Hauptsache entstanden und kann durch die nachträgliche Verringerung des Gegenstandswertes nicht mehr beeinflusst werden. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 17 Für die Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids erhält der Rechtsanwalt eine volle 1,0-Verfahrensgebühr gemäß VV 3305. Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einschließlich Familiensachen – § 113 Abs. 2 FamFG), sondern auch für das Mahnverfahren in Arbeitssachen (§ 46a ArbGG) sowie in Sozialangelegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Abrechnung der Umsatzsteuer

Rz. 81 Wie jeder andere Unternehmer muss der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer in seiner Rechnung gesondert ausweisen. Dem Mandanten steht unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und eine nach § 14 UStG ordnungsgemäße Rechnung benötigt, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.[48] Zu den Anforderungen an eine umsatzsteuerrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Geschäftsreise (Abs. 2)

Rz. 43 Eine Geschäftsreise liegt nach Abs. 2 vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Maßgebend ist also allein, ob der Anwalt in Erfüllung seines anwaltlichen Mandats das Gebiet der politischen Gemeinde verlassen muss. Auf die Entfernung kommt es nicht an. Der Anwalt kann daher selbst bei kürz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung

Rz. 52 Problematisch sind jedoch die Fälle, in denen bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die dann jedoch ausgesetzt werden musste und die an sich vorgesehene erneute Hauptverhandlung dann infolge Einstellung entbehrlich wird. Beispiel 1: Im ersten Hauptverhandlungstermin erscheint ein Zeuge nicht. Die Hauptverhandlung wird daher ausgesetzt und muss von neuem beg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung durch Versäumnisurteil

Rz. 179 Allein die schriftsätzliche Ankündigung des Widerspruchs reicht zwar aus, um sich die Rechte im Nachverfahren zu erhalten. Die Terminsgebühr fällt aber für den Beklagtenvertreter nur an, wenn er für seinen Mandanten den Termin wahrnimmt. Rz. 180 Ist der Beklagte selbst oder im Anwaltsprozess dessen Rechtsanwalt nicht anwesend und ergeht deswegen ein Versäumnisurteil, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beseitigung von Streit oder Ungewissheit

Rz. 70 Durch den Vertrag muss der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt worden sein. An dieser Voraussetzung hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis liegt dabei auch vor, wenn die Verwirklichung des Anspruchs unsicher ist (analog § 779 Abs. 2 BGB). Rz. 71 Zunächst einmal ist also Voraussetz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 548 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen des Vergleichsschlusses grundsätzlich auch notwendig. Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Kosten eines Anwalts grundsätzlich zu erstatten sind, findet in Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht unmittelbare, ansonsten entsprechende Anwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schriftliche Entscheidung im Einverständnis mit den Parteien

Rz. 16 Weitere Voraussetzung ist allerdings, wie sich aus der Verweisung in Anm. Abs. 1 auf Anm. Abs. 1 zu VV 3104 ergibt, dass wird. Rz. 17 Da eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO in Anm. Abs. 1 unter Verweis auf Anm. Abs. 1 zu VV 3104 nicht erwähnt wird und d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Versäumnisurteil

Rz. 25 Eine 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 erwächst nicht, wenn im schriftlichen Verfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ein echtes Versäumnisurteil erlassen worden ist. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung entsteht nicht die volle 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, sondern nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu VV 3105. Im Einspruc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Übereinstimmende Erledigungserklärungen erstmals im Termin

Rz. 186 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung reduziert sich der Streitwert erst, wenn beide Erklärungen dem Gericht vorliegen, denn erst dann ist die Erledigungserklärung wirksam. Erfolgt die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung, entsteht die Terminsgebühr nach dem vollen Streitwert der Hauptsache, da ein Termin wahrge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vergütung im wieder aufgenommenen Verfahren

Rz. 59 Wird das Verfahren wiederaufgenommen, so gilt dieses Verfahren als neue Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr. 13). Der Anwalt erhält hierfür die Gebühren der VV 4101 ff. erneut. Er kann diese Gebühren also insgesamt dreimal verdienen, nämlich im Ausgangsverfahren, im Wiederaufnahmeverfahren und in dem wieder aufgenommenen Verfahren. Eine Anrechnung der im Wiederaufnahmeverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstes Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 23 Ergeht das erste Versäumnisurteil mangels Verteidigungsanzeige des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 331 Abs. 3 ZPO und legt der Beklagte dagegen Einspruch ein, beurteilt sich die Gebührenfrage wie folgt: Für das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erhält der Anwalt des Klägers eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 Abs. 1 Nr. 2. Für seine Teilna...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 42 Der Gegenstandswert der Gebühr nach VV 3403 bemisst sich nach dem Wert des Auftrags. Soweit die Einzeltätigkeit den gesamten Streitgegenstand betrifft, ist dessen Wert maßgebend. Soweit die Tätigkeit nur Teile des Streitgegenstandes betrifft, ist nur deren Wert maßgebend. Rz. 43 So bestimmt sich der Gegenstandswert für einen Kostenfestsetzungsantrag nach dem Wert der f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4300 ff. regeln die Vergütung für Einzeltätigkeiten des Anwalts. Vergleichbar sind sie der Regelung der VV 3403, die für Einzeltätigkeiten innerhalb VV Teil 3 gilt. Bei den Gebühren nach VV 4300 ff. handelt es sich zum Teil um Einzelaktgebühren, wie etwa bei der Gebühr für die Einlegung der Berufung oder Revision (VV 4302 Nr. 1). Zum Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO bedarf der der Anwalt für seine Zulassung einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss auch weiterhin unterhalten werden. Anderenfalls wird die Zulassung widerrufen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Rz. 2 Die für diese Versicherung gezahlten Prämien sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftskosten i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 26 Die Kosten eines im Revisionsverfahren beauftragten Anwalts sind nach allgemeinen Grundsätzen erstattungsfähig. Rz. 27 Beauftragt der Revisionsbeklagte seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Revisionsverfahren, so sind nach der auch hier einschlägigen Rspr. zur Nichtzulassungsbeschwerde die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Kraftfahrzeug (VV 7003)

Rz. 14 Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten (VV 7003). Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, er hätte ein günstigeres Transportmittel benutzen müssen.[6] Nur dann, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs missbräuchlich war, sind die Kosten zu kürzen, also wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels deu...mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Doppelter Anfall der Zusätzlichen Gebühr

Rz. 148 Wird die Sache im vorbereitenden Verfahren zunächst nicht nur vorläufig eingestellt und kommt es zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens, das dann ins gerichtliche Verfahren übergeht, sei es durch Anklage oder durch Erlass eines Strafbefehls, so fällt die bereits entstandene Zusätzliche Gebühr nicht weg, sondern bleibt bestehen. Es entsteht dem Verteidiger dann ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ziel der Besprechung

Rz. 151 Nach der gesetzlichen Regelung in Abs. 3 S. 3 Nr. 2 muss die Besprechung auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sein. Ein entsprechender Erfolg des Gesprächs ist nicht Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr. Auch wenn das Gespräch erfolglos bleibt, das Verfahren also fortgesetzt wird, ist durch diese Besprechung eine Terminsgebühr i.H....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einlegung eines Rechtsmittels (Nr. 1)

Rz. 3 Nach Nr. 1 erhält der Anwalt die Gebühr nach VV 4302 für die Einlegung eines Rechtsmittels. Unter Einlegung eines Rechtsmittels ist die bloße Erklärung, dass das Rechtsmittel eingelegt werde, zu verstehen. Die Gebühr entsteht also auch dann, wenn keine Begründung eingereicht und auch kein konkreter Rechtsmittelantrag gestellt wird. Wird eine Berufung oder Revision glei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Rz. 29 Soweit das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 zum Rechtszug gehört, ist eine gesonderte Kostengrundentscheidung zur Festsetzung nicht erforderlich. Die Kosten – auch soweit sie nur die vorläufige Vollstreckbarerklärung betreffen – können vielmehr aufgrund der Hauptsache-Kostenentscheidung festgesetzt werden.[21] Rz. 30 Anders verhält es s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Identität der Gegenstände (sachliche Identität)

Rz. 290 Die Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens,[348] allerdings nur, soweit die Parteien und die Gegenstände identisch sind.[349] Grundsätzlich gilt, dass der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens und der Gegenstand des Hauptsacheverfahrens identisch sein müssen, wobei es zur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnismäßige Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.)

Rz. 18 Ist eine konkrete Abrechnung nicht möglich, so ist verhältnismäßig abzurechnen (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.). Es muss der Mehrbetrag ermittelt werden zwischen der Versicherungsprämie für Schäden bis 30 Mio. EUR und der Versicherungsprämie für Schäden in Höhe des versicherten Höchstbetrages. Dabei ist zu unterscheiden ob eine Grund- oder Anschlussversicherung abgeschlosse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Einigungsverhandlungen (Anm. Abs. 2)

Rz. 81 Führen die Parteien oder die Beteiligten in einem Termin auch Einigungsverhandlungen, die sich auf in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche beziehen, so lassen sich aus der Regelung in Anm. Abs. 2 zwei verschiedene Rechtsfolgen ableiten: Zum einen wird klargestellt, dass auch die in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüche bei der Berechnung der Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere gleichzeitig anhängige Anträge

Rz. 4 Haben mehrere Gläubiger gleichzeitig einen Antrag auf Versagung bzw. Widerruf der Restschuldbefreiung gestellt, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nach VV 3321 nur einmal, auch wenn er unterschiedlich zu den jeweiligen Anträgen Stellung nimmt. Insoweit kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf an, ob er den Schuldner oder einen Gläubiger vertritt. Das ergibt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 121 Ein Beweisaufnahmetermin liegt vor: Rz. 122 Grundsätzlich soll die Beweiserhebung vom Geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren nach § 495a ZPO

Rz. 32 Steht die Durchführung der mündlichen Verhandlung im Ermessen des Gerichts, so fehlt es im Regelfall an der für den Anfall der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 vorgeschriebenen Voraussetzung einer vom Gesetz vorgesehenen mündlichen Verhandlung. Eine Ausnahme bilden die Verfahren nach § 495a ZPO . Hier entsteht die volle Terminsgebühr, obwohl das Gericht das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Andere Verkehrsmittel (VV 7004)

Rz. 22 Nach VV 7004 sind bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Anders als bei den Kosten eines Kraftfahrzeugs findet hier also eine Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. Rz. 23 Die Kosten einer Bus- oder Bahnfahrt sind immer zu erstatten. Der Anwalt muss die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu ben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) BGH-Rechtsprechung

Rz. 357 Vor diesem Hintergrund habe ich in der Voraufl. noch die Auffassung vertreten, dass viel dafür spricht, dass die Einholung von Drittauskünften gemäß § 802l ZPO nicht als besondere bzw. ungleichartige Vollstreckungsmaßnahme i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1, sondern nur als einzelne Vollstreckungshandlung im Rahmen der Sachaufklärung anzusehen ist.[364] Die Drittauskünfte gemä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr

Rz. 28 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 Var. 3 i.V.m. VV 3104 kann eine 1,2-Terminsgebühr entstehen. Erforderlich ist allerdings, dass diese nicht bereits im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angefallen ist. Denn das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Umfang der zu erstattenden Entgelte

Rz. 6 Zu den vom Auftraggeber nach VV 7001, 7002 zu übernehmenden Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zählen zum einen die allgemeinen Portokosten für Briefe, Postkarten, Einschreiben, Rückscheine, förmliche Zustellungen, Päckchen und Pakete usw.[6] Darüber hinausgehende Kosten (z.B. für Expressgut-, Fracht- oder Funkbotenkosten) fallen nicht unter VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Identität der Parteien

Rz. 269 Die Anrechnung der Verfahrensgebühr aus dem selbstständigen Beweisverfahren auf die im Rechtsstreit anfallenden Verfahrensgebühr setzt weiter eine Identität der Parteien voraus. Die Verfahren müssen zwischen den Prozessparteien durchgeführt werden, der Prozessbevollmächtigte also für die gleiche Partei sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch im nachfolgend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Anwalts; Darlegungs- und Beweislast

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 2 ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit [des Anwalts] nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 regelt die Gebühren im Revisionsverfahren. Rz. 2 Ebenso wie die Gebühren des Berufungsverfahrens aus Teil 3 Abschnitt 2 für die in VV Vorb. 3.2.1 aufgeführten erstinstanzlichen Verfahren und Beschwerdeverfahren gelten, sind die Gebührenvorschriften für Revisionsverfahren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen (Nr. 4)

Rz. 10 Der Tatbestand der Nr. 4 erfasst die Verfahren vor sonstigen "gesetzlich eingerichteten“ Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen, also soweit sie nicht schon unter Nr. 1 bis 3 fallen. Ob eine derartige "gesetzlich eingerichtete" Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich betrieben wird, ist für den Tatbestand der Nr. 4 irrelevant. Maßgeblich ist vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht der durch die Entscheidung beschwerten Partei kein Rechtsmittel zu, etwa weil eine Berufung nach § 511 Abs. 2 ZPO nicht zulässig ist, kann sie Gehörsrüge erheben. Dem Gegner ist in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen. Rz. 2 Vergleichbar den Regelungen in anderen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen

Rz. 39 Sind in Anrechnungsfällen mehrere Pauschalen entstanden, so stellt sich die Frage, wie sich die Gebührenanrechnung auf die Höhe der Pauschale auswirkt. Rz. 40 Nach dem AG Pankow/Weißensee[58] sollen auch die Pauschalen aufeinander angerechnet werden. Dies ist jedoch unzutreffend. Die Pauschalen selbst werden nie angerechnet, da es hierzu an einer gesetzlichen Vorschrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 52 Wird gegen eine einstweilige Anordnung Beschwerde eingelegt, so entstehen hierfür ebenfalls die Gebühren der VV 6300 ff. erneut (§ 17 Nr. 1),[47] u.U. also neben den Gebühren für die spätere Beschwerde in der Hauptsache, da es sich um verschiedene Rechtmittel handelt (§ 17 Nrn. 1, 4). Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 157 Die Erstattung der Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner geführten Prozesses richtet sich nach der in diesem Prozessverfahren getroffenen Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt der Drittschuldner ganz oder teilweise, besteht insoweit ein Erstattungsanspruch gegen den Drittschuldner. Rz. 158 Die Kosten eines vom Gläubiger gegen den Drittschuldner gef...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. erhoben werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zeitpunkt der Aufforderung

Rz. 466 Da dem Schuldner Gelegenheit zur freiwilligen Leistung gegeben werden muss, darf die Vollstreckungsandrohung – und natürlich erst recht die Auftragserteilung zur Zwangsvollstreckung – nicht verfrüht erfolgen. Wie lange der Gläubiger zuwarten, also dem Schuldner Gelegenheit geben muss, die titulierte Leistung ohne Zwangsvollstreckung zu erbringen, lässt sich nicht gen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tatsächliche Zahlung der Geschäftsgebühr

Rz. 31 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat.[52] Dies gilt auch bei der Beratungshilfevergütung.[53] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostenerstattungsschuldner oder der Staatskasse he...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Angelegenheiten

Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassende Beschreibung ergibt, dass von der Beratungshilfe kein Rechtsgebiet ausge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragsprüfung

Rz. 53 Wenn der Anwalt auftragsgemäß lediglich einen ihm vorgelegten Vertrag bzw. Vertragsentwurf prüft, wird dies regelmäßig nur eine Beratung und keine Tätigkeit nach VV 2300 darstellen.[47] Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich der Auftrag darauf beschränkt, lediglich über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses zu informieren und ggf. zu prüfen, ob der Vertrag in...mehr