Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erstattung

Rz. 409 Beantragt ein im Erkenntnisverfahren noch nicht tätiger Rechtsanwalt die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, muss der Schuldner die dadurch angefallene Verfahrensgebühr VV 3009 nicht erstatten (§ 788 ZPO), wenn der Prozessbevollmächtigte des Erkenntnisverfahrens den Antrag hätte stellen können.[407]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Berufungsverfahren

Rz. 58 Die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 entsteht auch dann, wenn das Verfahren in der Berufungsinstanz eingestellt wird und der Anwalt hierbei fördernd mitgewirkt hat. Auch hier muss es sich um eine nicht nur vorläufige Einstellung handeln. Hinsichtlich der Mitwirkung gelten dieselben Grundsätze wie auch bei der erstinstanzlichen Einstellung (siehe Rdn 48 ff.). Eine Frist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsvereinbarung

Rz. 234 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit keine Geschäftsgebühr erhalten, sondern ein (Pauschal- oder Stunden-)Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung, greift die Anrechnungsvorschrift nicht ein.[272] Denn die Anrechnung wird in Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach VV Teil 2" beschränkt. Schließt der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren vor dem LSG oder BSG als erstinstanzliches Gericht

Rz. 37 Ist das BSG oder das LSG sachlich als Gericht der Hauptsache erster Instanz zuständig, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nach VV 3300 Nr. 2, 3301, da in diesem Fall das LSG nicht als Berufungsgericht, sondern als Gericht erster Instanz tätig wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Antragstellung nach – angekündigter – Klagerücknahme

Rz. 143 Wird der Prozessbevollmächtigte auf Beklagtenseite erst nach Zustellung der Klagerücknahme eingeschaltet, ist ebenfalls keine notwendige Maßnahme zur Rechtsverteidigung gegeben, da die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten nicht mehr erforderlich war. Dies hat in der Regel die Konsequenz, dass eine reduzierte Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 für den Rechtsanwalt des Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung Untätigkeitsklage

Rz. 17 Das Vorverfahren und eine Untätigkeitsklage haben ebenfalls nicht denselben Gegenstand, so dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Nachprüfungsverfahren auf die Verfahrensgebühr für die dazu parallel geführte Untätigkeitsklage (nach § 88 SGG) nicht in Betracht kommt.[18] Gegenstand der Untätigkeitsklage ist "allein" die Untätigkeit der Behörde im Verwaltungs-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Rechtsschutzversicherung

Rz. 137 Ist der Auftraggeber rechtsschutzversichert, so hat der Versicherer die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer grundsätzlich zu übernehmen, da sie Teil der anwaltlichen Vergütung ist (VV 7008). Soweit der Versicherungsnehmer allerdings zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, besteht nach den ARB Versicherungsschutz nur in Höhe der Nettogebühren.[95] Bei der Rechtsschut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Stufenklage

Rz. 207 Bei der Stufenklage wird für die Berechnung der Terminsgebühr jeweils der Wert desjenigen Anspruchs zugrunde gelegt, der Gegenstand des Termins war.[227] Beschränkt sich der Termin beispielsweise auf den Auskunftsanspruch, ist nur der Wert der Auskunftserteilung maßgeblich. Da aufgrund des weiten Anwendungsbereichs der Terminsgebühr die klare Abgrenzungsmöglichkeit a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Aufträge nach VV 3400, 3401 und 3403

Rz. 61 Erhält der Anwalt mehrere selbstständige Aufträge zu verschiedenen Einzeltätigkeiten nach den VV 3400, 3401 und 3403, so ist wiederum § 15 Abs. 6 zu beachten. Der Anwalt erhält zwar die Vergütung mehrmals, insgesamt jedoch nicht mehr als diejenige Vergütung, die er erhalten hätte, wenn er von vornherein mit sämtlichen Tätigkeiten beauftragt worden wäre (§ 15 Abs. 6). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 62. Pfändung beweglicher Sachen

Rz. 279 Bei der Pfändung beweglicher Sachen stellen wegen des inneren Zusammenhanges eine Angelegenheit u.a. dar:[280]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Schuldneranträge

Rz. 9 Unklar ist, ob bei Vollstreckungsschutzanträgen mehrerer Schuldner von mehreren Angelegenheiten auszugehen ist. In der Zwangsvollstreckung gibt es keine Streitgenossenschaft, so dass mehrere Vollstreckungsaufträge – auch gegen Gesamtschuldner – als eigene Angelegenheiten gelten und folglich auch mehrere Vollstreckungsschutzanträge – auch wenn es sich um Gesamtschuldner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verlängerung einer Räumungsfrist

Rz. 418 Eine besondere Angelegenheit liegt auch vor, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel droht und gemäß § 765a ZPO Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist gestellt wird. Es entsteht die Gebühr VV 3309, nicht die Gebühr nach VV 3334, weil es sich um eine Vollstreckungsangelegenheit handelt (VV 3334 Rdn 10).[418] Die Gebühr nach VV 3334 ist nur für das selb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 131 Ist die erstattungspflichtige Partei der Auffassung, die Umsatzsteuer sei zu Unrecht festgesetzt, weil entgegen der Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO eine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehe, wird hier eine Beschwerde oder Erinnerung kaum helfen, sofern nicht zu erwarten ist, dass die erstattungspflichtige Partei doch noch freiwillig zugibt, zum Vorsteuerabzug ber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Therapieunterbringung (ThUG)

Rz. 16 Anzuwenden sind die VV 6300 ff. darüber hinaus auch in Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG).[15] Dies folgt aus § 20 ThUG.[16] Insoweit stellt § 62 sicher, dass keine landesrechtlichen Vorschriften vorgehen. Rz. 17 Nach § 327 FamFG kann der Betroffene gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug der Unterbringung nach § 312 Nr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Beratungshilfe

Rz. 40 Bei den Gebühren für die Beratungshilfe wird die Aussöhnung nicht erwähnt (siehe Rdn 40). Nach VV 2508 wird dort eine Gebühr nur für eine Einigung oder eine Erledigung gewährt. Dies war im Übrigen schon zu BRAGO-Zeiten der Fall (§ 133 Abs. 3 BRAGO). Die Rechtsprechung hat daher eine Aussöhnungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe nicht gewährt.[45] Von daher dürfte es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Höhe der Gebühr

Rz. 6 Ebenso wie nach bisherigem Recht findet eine Staffelung der Gebühren je nach Zuständigkeit des Gerichts statt. Der Anwalt erhält danach im Verfahren vor dem Amtsgericht im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Genehmigungsbedürftige Einigung

Rz. 52 Schließen die Parteien eine Einigung, die einer Genehmigung bedarf, so entsteht die Einigungsgebühr erst mit Erteilung der Genehmigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Parteien auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten und dieser Verzicht nach § 1587o Abs. 2 S. 3 BGB vom Gericht zu genehmigen ist. A.A. ist allerdings das OLG Zweibrücken, wonach d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 3 Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (VV 1000 Anm. Abs. 1). Diese Einschränkung ist notwendig, damit nicht schon die Erfüllung des ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung

Rz. 10 Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 Abs. 1 ZPO). Dies kann unter Umständen auch das Berufungsgericht sein, wenn die Hauptsache dort zwischenzeitlich anhängig ist. Ist ein solcher Fall gegeben, findet das Verfahren vor dem Berufungsgericht statt (§ 943 Abs. 1 ZPO). Für diesen Fall ordnet Abs. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Richtet sich die Tätigkeit des Anwalts auf so entsteht die zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 4142.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 64 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostenerstattung

Rz. 48 Für die Vollstreckung aus den in Betracht kommenden Titeln gilt die Vorschrift des § 788 ZPO, wonach die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last fallen. Diese Kosten können zugleich mit der titulierten Hauptforderung beigetrieben werden. Einer gesonderten Festsetzung dieser Gebühren bedarf es nicht. Gleichwohl ist die Festsetzung möglich. Zus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschlussverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG bei Verschmelzungen

Rz. 8 Bei der Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister ist nach § 16 Abs. 1, 2 UmwG wie in den Fällen der §§ 319 Abs. 6, 327e Abs. 2 AktG zu verfahren (vgl. Rdn 4 ff.). Über den Antrag entscheidet ein Senat des OLG, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abgeltungsbereich der Hebegebühr

Rz. 48 Die Hebegebühr gilt im Falle der Anm. Abs. 1 alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten ab, insbesondere die Überwachung der Einzahlung, Kontrolle der Gutschrift, Berechnung anfallender Bankzinsen, Einlösung von Schecks sowie die Auszahlung selbst.[48] Hierzu zählt auch die Korrespondenz betreffend die Errichtung eines Anderkontos.[49] Rz. 49 Nicht abge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Entstehungstatbestände – VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 14 Die Entstehung der Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren richtet sich nach VV Vorb. 3 Abs. 3. Sie fällt daher sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen sowie für die auf die Vermeidung oder Erledigung des Prozesskostenhilfeverfahrens gerichteten Besprechungen an. Zur Entstehung dies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Rechtsanwalt Rz. 2 Die Vorschrift des § 44 ist unmittelbar für den Rechtsanwalt anzuwenden (vgl. § 1 Abs. 1). 2. Vertreter des Rechtsanwalts Rz. 3 Gewährt der Rechtsanwalt die Beratungshilfe nicht persönlich, sondern wird für ihn ein Vertreter tätig, so steht ihm die Vergütung aus der Staatskasse grundsätzlich nur dann zu, wenn es sich um ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung

Rz. 82 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht an die untere Instanz zurückverwiesen, ergibt sich die gebührenrechtliche Folge aus § 21 Abs. 1. Danach gilt das Verfahren nach der Zurückverweisung als neuer Rechtszug, was gemäß § 15 Abs. 2 zur Folge hat, dass der Anwalt – soweit er vor und nach der Zurückverweisung tätig wird – die Gebühren nebst Auslagenpauschale und U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussetzungen

Rz. 20 Nach VV 7002 kann der Anwalt an Stelle der konkreten Abrechnung auch eine Pauschale wählen. Voraussetzung für die pauschale Berechnung ist, dass tatsächlich Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind. Die Höhe ist dabei unerheblich, da pauschal abgerechnet wird; es muss lediglich bei Ausführung des Auftrags mindestens einmal Porto oder e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruch gegen die Staatskasse

1. Vergütung Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 6 Für eine Erhöhung der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr reicht es nicht, dass der Anwalt mehrere Personen als Auftraggeber (Vertragspartner) hat (zur Begrifflichkeit siehe § 7 Rdn 7). Aus den Anmerkungen zu VV 1008 folgt, dass eine Erhöhung (bei Wertgebühren) nur in Betracht kommt, wenn mehrere Personen an der anwaltlichen Tätigkeit gemeinschaftlich beteiligt sind. Der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Geschäftsgewandte Partei

Rz. 97 Bei geschäftsgewandten Parteien, insbesondere bei größeren Unternehmen, zumal mit eigenen Rechtsabteilungen, wird in aller Regel die Erstattungsfähigkeit abgelehnt mit der Begründung, dass der auswärtige Anwalt unmittelbar hätte unterrichtet werden müssen und keine Notwendigkeit bestand, für die Unterrichtung zusätzlich einen Verkehrsanwalt einzuschalten.[62] Insbeson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kopien oder Ausdrucke aus Beiakten

Rz. 77 Werden in einem umfangreichen Verfahren (z.B. Wirtschaftsstrafverfahren) auch Kopien z.B. aus Beiakten oder Fallakten, Beweismittelordern o.Ä. gefertigt, ist umstritten, ob zuvor zu prüfen ist, ob diese Unterlagen zu einem nicht den verteidigten Angeklagten betreffenden Anklagekomplex gehörten. Das OLG Düsseldorf hat die Erstattungsfähigkeit insoweit bejaht, wenn es j...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung

Rz. 6 Die schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO) gliedert sich in das seerechtliche sowie das binnenschifffahrtsrechtliche Verteilungsverfahren. Es beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. § 7 bzw. § 40 SVertO) und endet mit der Einstellung des Verfahrens (vgl. § 17 SVertO: wegen nicht rechtzeitiger Einzahlung der erhöhten Haftungssumme, Nichtleistung der Sicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Notwendigkeit der Protokollierung des Antrags

Rz. 31 Schwierigkeiten im Rahmen der Kostenfestsetzung treten regelmäßig dann auf, wenn sich aus dem Gerichtsprotokoll keine genauen Einzelheiten über den Verlauf der Verhandlung ergeben. Grundsätzlich ist in derartigen Fällen davon auszugehen, dass die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des VV 3105 auch durch andere Mittel als dem Terminsprotokoll nachgewiesen werden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Sonstige Verfahren

Rz. 50 Die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO ergeht nach § 572 Abs. 4 ZPO durch Beschluss. Da somit keine mündliche Verhandlung gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. § 128 Abs. 4 ZPO), kann auch die Terminsgebühr bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht entstehen. Gleiches gilt für die Erinnerung nach § 573 Abs. 1 i.V.m. § 572 Abs. 4 ZPO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung (Anm. Abs. 3)

Rz. 10 Wird dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung für das Verfahren übertragen, werden die nach VV 6500 entstandenen Verfahrensgebühren auf die für die Verteidigung oder Vertretung entstehenden Gebühren angerechnet (Anm. Abs. 3). Diese Bestimmungen in den Anm. zu VV 6500 stimmen mit VV Vorb. 4.3 überein. Auf die Erl. zu VV Vorb. 4.3 wird verwiesen. § 15a ist zu b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 14 Eine Umsatzsteuerpflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Anwalt eine Leistung im Inland ausführt (§ 1 Abs. 1 UStG). § 1 UstG Steuerbare Umsätze (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren nach § 31 AUG

Rz. 421 § 31 AUG beinhaltet die Möglichkeit, Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 stellen zu können. Da dieses Verfahren mit dem nach § 1084 ZPO vergleichbar ist, stellt die entsprechende Tätigkeit vergütungsrechtlich ebenfalls eine besondere Angelegenheit dar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sinn und Zweck

Rz. 582 Kosten der Zwangsvollstreckung können gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden; die Überprüfung der angemeldeten Kosten erfolgt in diesem Fall durch den Rechtspfleger. Eine Festsetzung empfiehlt sich u.a. dann, wenn über Jahre hinweg Vollstreckungsversuche stattgefunden haben, weil der Gläubiger es sich damit erspart, bei jeder neuen Vollstrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Verfahren

Rz. 273 Handelt es sich nicht um ein einheitliches Verfahren, lassen mehrere Anträge auf selbstständige Beweisverfahren die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert gesondert entstehen. Selbst wenn die Parteien eigenständig je ein selbstständiges Beweisverfahren mit fast gleichem Beweisthema beantragen, entstehen in jedem Verfahren die Gebühren gesondert nach dem jeweils...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mögliche Aufträge

Rz. 4 Hinsichtlich der Vergütung sind drei Fälle auseinanderzuhalten:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anträge zur Prozess- und Sachleitung

Rz. 12 Nach VV 3203 entsteht die 0,5-Gebühr auch dann, wenn lediglich ein Antrag zur Prozess- oder Sachleitung gestellt wird. Auch dies gilt wiederum nur dann, wenn der Berufungsbeklagte bei Säumnis des Berufungsklägers/Beschwerdeführers einen solchen Antrag stellt. Ist der Berufungsbeklagte/Beschwerdegegner säumig und stellt der Berufungskläger einen Antrag zur Prozess- ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vorangegangenes Verwaltungsverfahren

Rz. 143 Ist ein Verwaltungsverfahren oder ein Weiteres der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienendes Verwaltungsverfahren vorausgegangen, ist auch hier nach VV Vor. 3 Abs. 4 hälftig anzurechnen. Die bisherige Ermäßigung des Gebührenrahmens und des Höchstbetrages ist mit dem 2. KostRMoG aufgehoben worden. Rz. 144 Bei der Bemessung der Gebühren nach § 14 Abs. 1 ist dann allerdi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Terminsgebühren entstehen je Verhandlungstag, also je Kalendertag. Insoweit gilt nicht § 15 Abs. 1, wonach die Gebühren nur einmal anfallen können. Es wird nicht unterschieden zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, Fortsetzungstermin und erneutem ersten Verhandlungstermin. Für alle Termine gilt einheitlich derselbe Gebührenrahmen. Rz. 2 Für den gerichtlich bestell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 10 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zurückgewiesen, so findet hiergegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt. Dieses Beschwerdeverfahren ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff. erhält.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kein konkludenter Auftrag bei bloßer Entgegennahme des Beschwerdebeschlusses

Rz. 23 Keinesfalls reicht die bloße Entgegennahme des Beschlusses über die Beschwerde und seine Weiterleitung an die Partei aus, um die Vergütung nach VV 3500 zu verdienen (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9).[39]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Versicherungsprämie im Einzelfall

Rz. 7 VV 7007 erfasst nur die "im Einzelfall" gezahlte Prämie, also nur diejenige Prämie, die für eine ausschließlich das betreffende Mandat abdeckende Versicherung zu zahlen ist (sog. Objektversicherung).[2] Dabei ist unerheblich, wenn sich das Mandat auf mehrere Angelegenheiten erstreckt (außergerichtliche Vertretung, Rechtsstreit und anschließende Vollstreckung). Rz. 8 Une...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 26 Zu Erstattungsfragen betreffend Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen. Rz. 27 Wird ein fristwahrender Normenkontrollantrag eingereicht und stellt der Gegner den Antrag auf Zurückverweisung, so ist die volle 1,6-Gebühr nach VV 3300 Nr. 2 erstattungsfähig und nicht nur eine 1,0-Gebühr na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwertunabhängige Gebühren

Rz. 38 Wird das Einvernehmen für ein Verfahren hergestellt, in dem sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten, also insbesondere bei einem Einvernehmen für ein Strafverfahren oder ein sozialgerichtliches Verfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1, erhält der Einvernehmensanwalt ebenfalls eine Geschäftsgebühr in Höhe der Gebühr, die ihm zustünde, wenn er als Bevollmächtigte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr