Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 12 Elektronische Dokumente / V. Beratungshilfe

Rz. 139 Fraglich ist, ob dem Gericht bei Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung der Original-Berechtigungsschein vorgelegt werden muss (in Papier) oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung hält die Vorlage des eingescannten Berechtigungsscheins für ausreichend: Zitat "Der Antragsteller muss bei einem elektronisch eingereichten Antrag auf Festsetzung der Beratungshil...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / A. Dokumentenprüfung vor Signatur

Rz. 1 Bevor eine Postausgangskontrolle durchgeführt wird, sind weitere Prüfschritte bereits vor dem Signieren und vor dem Versand erforderlich. Wer mit den Arbeitsabläufen in Anwaltskanzleien und der bisherigen Rechtsprechung des BGH vertraut ist, hatte schon geahnt, dass der BGH möglicherweise bei der Versendung elektronischer Dokumente teilweise andere Maßstäbe anlegen wür...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (1) Verschiedene Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4 Buchst. B RVG

Rz. 63 Einstweilige Anordnungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b RVG zu den eigenen Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG , sodass der Anwalt in den einstweiligen Anordnungsverfahren eine gesonderte Vergütung verlangen kann. Rz. 64 Da zwischenzeitlich der Wortlaut des § 17 Nr. 4 RVG dahingehend geändert worden ist, dass jegliche An...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / b) Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

aa) Unbedingter Auftrag Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1: Klageauftrag Der Anwalt ist im De...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / d) Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

aa) Überblick Rz. 19 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. bb) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG) Rz. 20 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen d...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / IV. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 27 Ist dem Mandanten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur gegen Ratenzahlung bewilligt worden, so kann der Anwalt darüber hinaus auch den weiter gehenden Betrag bis zur vollen Höhe seiner Wahlanwaltsgebühren nach § 50 RVG gegen die Staatskasse festsetzen lassen. Die Staatskasse zieht dann von der bedürftigen Partei solange weitere Raten ein, bis auch die Wahlanwaltsge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 20 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 8: Pflichtverteidiger wird Wahlve...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (2) Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 23 Soweit durch die 0,8-Verfahrensdifferenzverfahrensgebühr eine 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert überschritten wird, muss nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt werden. Anzurechnen ist dann nur der nach Kürzung verbleibende Mehrbetrag. Beispiel 7: Anrechnung bei Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG

I. Überblick Rz. 1 Die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr soll das Gesamtaufkommen der Gebühren in denjenigen Fällen begrenzen, in denen sich nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Umfang der Tätigkeit in einer Angelegenheit erheblich verringert, weil der Anwalt in einer anderen Angelegenheit bereits vorbefasst war. Besonders deutlich wird dies bei den Anrech...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / cc) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / e) Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Rz. 24 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Rz. 25 Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Ausnahme: Zeitgleiches Geltendmachen (§ 15a Abs. 3, 3. Var. RVG)

a) Grundfälle Rz. 59 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 60 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nic...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / II. Übergangsrecht BRAGO/RVG

Rz. 2 Übergangsfälle von der BRAGO zum RVG haben heute keine praktische Bedeutung mehr. Insoweit wird auf die 3. Aufl. verwiesen.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 2. Die Grundsätze des § 60 RVG

a) Überblick Rz. 6 Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG spielt für das KostRÄG 2021 keine Rolle. b) Wahlanwaltsvergütung: Unbedi...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / h) Konkurrenz von Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 59 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt und sowohl eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV als auch eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG in Betracht kommen. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Rz. 60 Nach fast einhelliger ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / III. Vorschuss (§ 47 RVG)

Rz. 24 Im Gegensatz zur Beratungshilfe ist der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt berechtigt, nach § 47 RVG einen Vorschuss zu verlangen. Das Recht auf Vorschuss erstreckt sich allerdings nur auf solche Gebühren, die bereits entstanden sind. Im Gegensatz zu § 9 RVG kann auf zukünftige Gebühren kein Vorschuss verlangt werden. Wohl kann...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (1) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 21 Beispiel 6: Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über 5.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weiter gehende 10.000,00 EUR, die in einem anderen Verfahren (2/22) anhängig sind, und schließen einen Gesamtvergleich...mehr

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§ 1 Einleitung / (e) Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG

Rz. 64 Sind danach die Gebührensätze festgestellt und eventuelle Anrechnungen vorgenommen worden, so ist § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG zu beachten. Sofern unterschiedliche Gebührensätze angefallen sind, also im Fall einer teilweisen vorzeitigen Erledigung oder bei Protokollieren oder Verhandeln nicht anhängiger Ansprüche oder auch bei teilweiser Vertretung mehrerer Auftraggeber, i...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach dem RVG

Rz. 52 Ist im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese zur Hälfte anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Sind dem gerichtlichen Verfahren mehrere anzurechnende Gebühren vorausgegangen, ist nur die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / c) Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 17 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Beispiel 6: Wahlverteidiger wird P...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / f) Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Rz. 27 Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der "Verbindung" (siehe unter Rdn 129). In allen anderen Fällen ("Klageerweiterung" (...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 4. Ausnahme: Titulierung (§ 15a Abs. 3, 2. Var. RVG)

a) Grundsatz Rz. 31 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach § 15a Abs. 3, 2. Var. RVG im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist nicht erforderlich. b) Vollständige Titulierung Rz. 32 Wird die anzurechnende Gebühr in voller Höhe tituliert, dann ist sie auch im vol...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 3. Ausnahme: Erfüllung (§ 15a Abs. 3, 1. Var. RVG)

a) Vollständige Erfüllung Rz. 22 Die Anrechnung einer Gebühr ist nach § 15a Abs. 3, 1. Var. RVG entgegen dem Grundsatz dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die erstattungspflichtige Partei die anzurechnende Gebühr bereits gezahlt oder anderweitig erfüllt hat. Erforderlich ist die Erfüllung bzw. Zahlung. Alleine die Rechnungsstellung führt noch nicht da...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / aa) Grundsatz

Rz. 35 Wird die eingeklagte Geschäftsgebühr nur teilweise zugesprochen, so wird sie auch nur insoweit angerechnet als sie gezahlt oder zugesprochen worden ist.mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / g) Gesamtvergleich

aa) Grundsatz Rz. 50 Sind neben der Hauptsache auch vorgerichtlich anzurechnende Kosten mit eingeklagt und schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten, dann können sich Probleme bei der Anrechnung ergeben. Es kommt dann auf den Inhalt des Vergleichs bzw. seine Auslegung an. Rz. 51 Soll in einem Vergleich die Geschäftsgebühr berücksichtigt ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / c) Teilweise Titulierung

aa) Grundsatz Rz. 35 Wird die eingeklagte Geschäftsgebühr nur teilweise zugesprochen, so wird sie auch nur insoweit angerechnet als sie gezahlt oder zugesprochen worden ist. bb) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes Rz. 36 Wird die Geschäftsgebühr lediglich zu einem geringeren Gebührensatz zugesprochen als eingeklagt, dann wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsver...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Grundsatz

Rz. 31 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach § 15a Abs. 3, 2. Var. RVG im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist nicht erforderlich.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / III. Übergangsrecht bei verschiedenen Fassungen des RVG

1. Überblick Rz. 3 Die Frage, welche Fassung des RVG anzuwenden ist, hat dagegen erhebliche praktische Bedeutung, da sich im RVG im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen ergeben haben, insbesondere zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG und zuletzt durch das KostRÄG 2021. Dabei wirkt sich insbesondere die jeweilige Anhebung der Gebühren- und Auslagenbeträge aus. Rz. 4 Bei der letz...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 1. Überblick

Rz. 14 Während § 15a Abs. 1 RVG regelt, wie mit dem Auftraggeber abzurechnen ist, regelt § 15a Abs. 3 RVG [3] die Kostenerstattung, also inwieweit sich ein Dritter auf die Anrechnung berufen kann. Streng genommen handelt es sich nicht um eine Frage des Vergütungsrechts, sondern um eine Frage der Kostenerstattung, sodass diese Regelung eigentlich in § 91 ZPO und vergleichbaren...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / V. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 70 Die Frage, inwieweit eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr bei bewilligter Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe anzurechnen ist, richtet sich nicht nach § 15a Abs. 3 RVG, sondern nach § 58 Abs. 2 RVG. Insoweit wird auf § 3 Rdn 110 ff. verwiesen.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorbefassung richtet sich nach dem RVG

Rz. 33 Hatte der Anwalt im Besteuerungs- oder Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient, ist diese nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig anzurechnen, höchstens zu 0,75. Beispiel 9: Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Verwaltungs-/Besteuerungsverfahren auf die nachfolgende Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens Die Kindergeldkasse hatte von der Ma...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung mit GVG und anderen Nebengesetzen, 80. Auflage 2022 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RENOKommentar RVG, 16. Auflage 2014 (zit.: Baumgärtel/Hergenröder/Bearbeiter) Beutling, Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen, 2004 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Ke...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Grundsatz

Rz. 16 Grundsätzlich kann sich ein Dritter nach § 15a Abs. 3 RVG nicht auf eine Anrechnung berufen. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer eventuell zuvor entstandenen Geschäftsgebühr. Rz. 17 Das gilt auch, wenn nicht die Pa...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 6. Kombinationen

Rz. 67 Möglich sind auch Kombinationen verschiedener Anrechnungstatbestände.[24] Beispiel 39: Kombination mehrerer Anrechnungstatbestände Im Rechtsstreit klagt der Kläger die Hauptforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie eine vorgerichtlich entstandene 1,3-Geschäftsgebühr ein. Der Gegner ist der Auffassung, es sei nur eine 1,0-Geschäftsgebühr angemessen, und zahlt diese währe...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / II. Abrechnung mit der Staatskasse

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse. Soweit er durch ein Gericht des Landes beigeordnet worden ist, erhält er die Vergütung aus der Landeskasse; soweit er durch ein Gericht des Bundes beigeordnet worden ist, aus der Bundeskasse. Rz. 18 Nach Eintritt der Fälligkeit hat de...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / f) Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 49 Möglich ist auch, dass die nachfolgende Gebühr tituliert wird, bevor über die anzurechnende Gebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[19] Beispiel 28: Anrechnung bei Titulierung der nachfolgenden Gebühr Der K...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / I. Überblick

Rz. 1 Die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr soll das Gesamtaufkommen der Gebühren in denjenigen Fällen begrenzen, in denen sich nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Umfang der Tätigkeit in einer Angelegenheit erheblich verringert, weil der Anwalt in einer anderen Angelegenheit bereits vorbefasst war. Besonders deutlich wird dies bei den Anrechnungsvorschr...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 1. Selbstständigkeit der Gebühren

Rz. 2 Mit § 15a Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gebühren, die aufeinander anzurechnen sind, zunächst einmal völlig unabhängig voneinander selbstständig entstehen, und zwar – unbeschadet einer späteren Anrechnung – in voller Höhe. Rz. 3 Ist zunächst eine Gebühr entstanden und entsteht später eine weitere Gebühr, auf die die erste Gebühr anzurechnen ist, dann ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / dd) Titulierung der Geschäftsgebühr lässt sich im Wege der Auslegung ermitteln

Rz. 58 Anzurechnen ist auch dann, wenn sich im Wege der Auslegung entnehmen lässt, inwieweit die die Geschäftsgebühr in dem Vergleichsbetrag enthalten sein soll.[21] Beispiel 33: Anrechnung bei Vergleich, fehlende Regelung Der Kläger hatte mit seinem Klageantrag zu 1) 8.000,00 EUR eingeklagt sowie mit dem Klageantrag zu 2) eine daraus vorgerichtlich entstandene 1,5-Geschäftsg...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / cc) Titulierung nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 37 Wird die Geschäftsgebühr zwar nach dem vollen Gebührensatz, jedoch nach einem geringeren Gegenstandswert zugesprochen, wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren hälftig nach dem Wert angerechnet, nach dem sie zugesprochen worden ist. Beispiel 22: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Wert Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (Wert: 8.000,00 EUR) eine 1,...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / e) Abtretungsfälle

Rz. 46 Nach Auffassung des BGH[18] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensgeb...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Vollständige Titulierung

Rz. 32 Wird die anzurechnende Gebühr in voller Höhe tituliert, dann ist sie auch im vollen Umfang der gesetzlichen Regelung in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen. Rz. 33 Hauptanwendungsfall ist auch hier wiederum die Geschäftsgebühr. Beispiel 19: Anrechnung bei Titulierung Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klageforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie die vorgerich...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 4. Postentgeltpauschale

Rz. 11 Die Selbstständigkeit der aufeinander anzurechnenden Gebühren hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV. In Anrechnungsfällen war bislang streitig, ob sich die Postentgeltpauschale aus dem Gebührenaufkommen vor oder nach Anrechnung ermittelt. Beispiel 5: Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen Außergerichtlich str...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / cc) Fehlende Regelung

Rz. 56 Schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten und ergibt sich aus dem Vergleich nicht eindeutig, inwieweit die Geschäftsgebühr dabei in der Vergleichssumme enthalten sein soll, kommt eine Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht in Betracht.[20] Beispiel 32: Anrechnung bei Vergleich, fehlende Regelung Der Kläger hatte 8.000,00...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / bb) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes

Rz. 36 Wird die Geschäftsgebühr lediglich zu einem geringeren Gebührensatz zugesprochen als eingeklagt, dann wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren auch nur nach dem Gebührensatz hälftig angerechnet, der zugesprochen worden ist. Beispiel 21: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Gesch...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 6. Schadensersatz

Rz. 13 Auch dann, wenn Schlechterfüllung eingewandt wird oder der Mandant aus anderen Gründen Schadensersatz verlangt, wirkt sich § 15a Abs. 1 RVG ebenso aus wie bei der Verjährung. Beispiel 7: Schadensersatz bei anzurechnenden Gebühren Der Anwalt war außergerichtlich und anschließend im gerichtlichen Verfahren tätig. Außergerichtlich rechnet er eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / dd) Titulierung eines geringeren Gebührensatzes nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 38 Möglich sind auch Kombinationen. Wird vom Gericht sowohl der Gebührensatz gekürzt als auch lediglich ein geringerer Gegenstandswert zugestanden, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig nach dem zugesprochenen geringeren Gebührensatz und Gegenstandswert anzurechnen. Beispiel 23: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Gebührensatz und geringerer Wert Der Anwalt klagt neben ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / aa) Grundsatz

Rz. 50 Sind neben der Hauptsache auch vorgerichtlich anzurechnende Kosten mit eingeklagt und schließen die Parteien einen Vergleich über Hauptsache und vorgerichtliche Kosten, dann können sich Probleme bei der Anrechnung ergeben. Es kommt dann auf den Inhalt des Vergleichs bzw. seine Auslegung an. Rz. 51 Soll in einem Vergleich die Geschäftsgebühr berücksichtigt werden, so em...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / cc) Vorbefassung richtet sich nach der StBVV

Rz. 35 Aufgrund der Umstellung durch das 2. KostRMoG von einer ermäßigten Rahmengebühr nach Nr. 2301 VV a.F. bei Vorbefassung auf eine Gebührenanrechnung war in § 35 RVG eine ergänzende Regelung für die Fälle erforderlich, in denen sich die Gebühren in einer dem Nachprüfungsverfahren (Einspruchsverfahren) vorangehenden anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem RVG richten, sonde...mehr