Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für alle Auftraggeber

Rz. 61 Ist der Anwalt mehreren bedürftigen Auftraggebern beigeordnet, so ist die gesamte Vergütung aus der Staatskasse zu übernehmen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gehört auch die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu der von der Staatskasse zu übernehmenden Vergütung. Beispiel 31: Prozesskostenhilfe für mehrere Auftraggeber (ders...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (9) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 41 Der Verkehrsanwalt kann auch – ebenso wie der Verfahrensbevollmächtigte – zusätzlich mit nicht anhängigen Gegenständen beauftragt werden. Dann entsteht auch für ihn aus dem Mehrwert eine zusätzliche 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV. Beispiel 18: Verkehrsanwaltstätigkeit mit teilweiser vorzeitiger Erledigung nicht anhängiger Gegenstände In einem Rechtsstreit...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 2. Wahlrecht bei der Einforderung

Rz. 5 Der Anwalt kann nach § 15a Abs. 1 RVG frei wählen, welche der aufeinander anzurechnenden Gebühren er in voller Höhe einfordert und welche vermindert.[1] Er kann selbstverständlich nicht beide Gebühren zugleich unvermindert einfordern. Beispiel 1: Wahlrecht bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Gegenstandswert (I) Der Anwalt hatte nach einem Gegenstandswert von 8.0...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / III. Kostenerstattung

1. Überblick Rz. 14 Während § 15a Abs. 1 RVG regelt, wie mit dem Auftraggeber abzurechnen ist, regelt § 15a Abs. 3 RVG [3] die Kostenerstattung, also inwieweit sich ein Dritter auf die Anrechnung berufen kann. Streng genommen handelt es sich nicht um eine Frage des Vergütungsrechts, sondern um eine Frage der Kostenerstattung, sodass diese Regelung eigentlich in § 91 ZPO und ve...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / II. Die Abrechnung mit dem Auftraggeber

1. Selbstständigkeit der Gebühren Rz. 2 Mit § 15a Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gebühren, die aufeinander anzurechnen sind, zunächst einmal völlig unabhängig voneinander selbstständig entstehen, und zwar – unbeschadet einer späteren Anrechnung – in voller Höhe. Rz. 3 Ist zunächst eine Gebühr entstanden und entsteht später eine weitere Gebühr, auf die die er...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Einigung im gerichtlichen Termin

Rz. 262 Wird die Einigung im Termin erzielt, entsteht aus dem Wert der in diesem Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Rz. 263 Es entsteht darüber hinaus eine Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Rz. 264 Schließlich entsteht auch eine Einigungsgebühr aus dem Mehrwert. Deren Höhe hängt davon ab, ob die in die Einigung einbezog...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / 1. Überblick

Rz. 6 Alle übrigen Gebühren und Auslagen sind mit der Landeskasse abzurechnen (§ 8 Abs. 1 BerHG i.V.m. § 44 S. 1 RVG). Insoweit kann der Mandant nicht in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 7 Nach § 6a Abs. 2 S. 1 BerHG ist es allerdings möglich, dass die Beratungshilfe auf Antrag nachträglich aufgehoben wird. Den Antrag kann auch der Anwalt stellen, wenn ermehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, so erhält er seine "Vergütung" aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Streng genommen handelt es sich bei dem Anspruch gegen die Staatskasse nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch. Rz. 2 Entsprechendes gilt im Falle der Beiordnung nach § 4a InsO...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / I. Die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Nach § 10 RVG kann der Anwalt seine Vergütung nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung einfordern. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 18 BRAGO, sodass insoweit auch auf die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Rz. 2 Das RVG unterscheidet zwischen dem Entstehen der Vergütung, der Fälligkeit und der Einforde...mehr

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§ 28 Familiensachen / XV. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 351 Bei Aufhebung und Zurückverweisung gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 352 Eine Besonderheit gilt in Verbundverfahren allerdings nac...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Unbeschränkte Bewilligung

Rz. 59 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn unbeschränkt bewilligt worden ist. Drei Ansichten werden hierzu vertreten, wobei hierzu häufig Rspr. zitiert wird, die gar nicht die Frage der Abrechnung betrifft, sondern die Frage der Beiordnung. Das muss aber auseinander gehalten werden. Ist einmal fehlerhaft eingeschränkt beigeordnet worden, so lässt sich dies im Festsetzung...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Geldforderungen

Rz. 16 Bei Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag des Gläubigers aus einem Urteil über 3....mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / d) Die Vergütung in allgemeinen Beschwerdeverfahren

Rz. 18 Die sonstigen, nicht gesondert geregelten Beschwerdeverfahren werden nach Teil 3 Abschnitt 5 VV (Nrn. 3500 ff. VV) vergütet. Rz. 19 Danach erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 20 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht si...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Pauschale Abrechnung

Rz. 63 Anstelle der konkreten Abrechnung nach Nr. 7001 VV kann der Anwalt auch pauschal abrechnen. Voraussetzung ist, dass mindestens 0,01 EUR an Post- oder Telekommunikationsentgelten angefallen ist. Sind keine Post- und Telekommunikationsentgelte angefallen, besteht auch kein Anspruch auf die Pauschale, da dann nichts zu pauschalieren ist.[21] Rz. 64 Die Kosten für die Über...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Hilfeleistungen in Steuersachen nach der StBVV

Rz. 8 Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten in Steuersachen gilt nach § 35 RVG die StBVV entsprechend. Insoweit sind die Gebührentatbestände nach Teil 2 VV ausgeschlossen (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Die Regelungen der anderen Teile des VV sind dagegen anzuwenden, also z.B. auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 9 Soweit die StB...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 68 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. § 15a Abs. 3 RVG. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel 40: Anrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer (I) Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR....mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Vollständige Erfüllung

Rz. 22 Die Anrechnung einer Gebühr ist nach § 15a Abs. 3, 1. Var. RVG entgegen dem Grundsatz dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die erstattungspflichtige Partei die anzurechnende Gebühr bereits gezahlt oder anderweitig erfüllt hat. Erforderlich ist die Erfüllung bzw. Zahlung. Alleine die Rechnungsstellung führt noch nicht dazu, dass sich der Gegner ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / bb) Eindeutige Regelung

Rz. 53 Unproblematisch ist die Rechtslage, wenn sich aus dem Vergleich eindeutig ergibt, inwieweit die vorgerichtliche Geschäftsgebühr vom Vergleich erfasst und tituliert sein soll. Beispiel 29: Anrechnung bei Vergleich, eindeutige Regelung (I) Der Kläger hatte 8.000,00 EUR eingeklagt sowie eine daraus vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) in Höhe vonmehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (11) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 112 Werden nicht anhängige Gegenstände in das Verfahren mit einbezogen, entsteht unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine zusätzliche ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100, 3101 VV. Beispiel 68: Terminsvertretung mit Erörterung nicht anhängiger Gegenstände Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhan...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 382 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Rz. 383 Der Anwalt erhält aus dem Mehrwert also auch die Einigungsgebühr aus der Landeskasse. Soweit die Gege...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Anrechnung bei Überschreiten des Doppelten der Pflichtanwaltsgebühren

Rz. 31 Nach § 58 Abs. 3 S. 3 RVG sind Zahlungen und Vorschüsse des Beschuldigten oder eines Dritten unmittelbar auf die aus der Landes- oder Bundeskasse zu gewährende Vergütung anzurechnen, soweit der Anwalt insgesamt mehr als den doppelten Betrag der ihm nach § 44 Abs. 4 RVG aus der Staatskasse zustehenden Gebühren erhalten würde (§ 58 Abs. 3 S. 3 RVG);[10] In der Regel sin...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Ermittlung der Werte

Rz. 43 Ist danach festgestellt, hinsichtlich welcher Gegenstände der Anwalt tätig war, sind diese nach den §§ 22 ff. RVG jeweils einzeln zu bewerten. Dabei wird gem. § 23 Abs. 1 RVG vor allem auf die Wertvorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG abzustellen sein. Rz. 44 Die Werte mehrerer Gegenstände sind anschließend nach § 22 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1, 2 RVG i.V.m. §§ 3...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / cc) Volle und ermäßigte Verfahrensgebühr (Nrn. 3305, 3306 VV)

Rz. 31 Möglich ist auch, dass die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV sowohl in voller Höhe als auch in ermäßigter Höhe anfällt. Das ist z.B. bei einer nur teilweisen vorzeitigen Erledigung der Fall. Es entsteht dann die Gebühr der Nr. 3305 VV zu unterschiedlichen Teilen: eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV) aus dem Wert, nach dem der Mahnantrag oder ein Schriftsatz, der Sac...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / I. Verfahren nach gescheitertem Einigungsversuch in einem vorangegangenen Verfahren

Rz. 1 Haben die Parteien erfolglos versucht, sich in einem Rechtsstreit (auch) über nicht anhängige Gegenstände zu einigen, so entsteht aus diesem Mehrwert die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV nur zu 0,8 (Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV) sowie die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (siehe dazu § 13 Rdn 247 ff.). Wird hinsichtlich dieser Gegenstände später anderweitig noch ein Rec...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / d) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens nur im Rahmen der Bewilligung

Rz. 74 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung darauf, das Verfahren nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, verbleibt dem Anwalt der Mehrbetrag der Gebühren im Prüfungsverfahren aus dem höheren Wert. Insoweit greift die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht, da diese nur im Rahmen der Bewilligung gilt. Von der Wahlanw...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 9 Während sich im gerichtlichen Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens der Streitwert gem. § 54 Abs. 1 GKG nach dem vollen gem. § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) und, wenn ein solcher Wert nicht festgesetzt ist, gem. § 54 Abs. 1 S. 2 GKG nach dem Einheitswert oder einem davon abweichenden Wert richtet, enthält § 26 RVG abweiche...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Anrechnung anzurechnender Beträge

Rz. 110 Hat die bedürftige Partei, der ein Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr –, richtet sic...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 24 Vertritt der Anwalt den Gläubiger oder einen sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten, so bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG. Diese Vorschrift ist schwer verständlich. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Sonstige Mehrwertvergleiche

Rz. 385 Wird außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände geschlossen und die Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrwert der Einigung erstreckt, so war strittig, ob die Erstreckung auch die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2 VV und die Terminsgebühr greift. Nach der Grundsatzentscheidung des BGH[191] hat de...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / III. Revision

Rz. 25 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 VV geregelt. Der Anwalt erhält wiederum eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Daneben kommt auch hier eine Einigungsgebühr in Betracht. Rz. 26 Das Revisionsverfahren ist ein neuer Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 27 Wechselseitig geführte Revisionen, die miteinander verbunden werden, sind...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 3. Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[12] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 1...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Anrechnung von Zahlungen und Vorschüssen

Rz. 108 Soweit der Mandant Vorschüsse geleistet oder Zahlungen erbracht hat für anwaltliche Tätigkeiten, für die der Anwalt später beigeordnet wird, sind diese Zahlungen auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Verrechnet wird allerdings zunächst auf denjenigen Teil der Wahlanwaltsvergütung, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unte...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / aa) Grundsatz

Rz. 57 Hinsichtlich der Erinnerungsverfahren ist zu differenzieren:mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Aufrechnungsforderung ist nicht höher als die Klageforderung

Rz. 38 Soweit der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung nicht übersteigt, ergeben sich keine Probleme. Soweit über die Hilfsaufrechnung eine Entscheidung ergeht oder ein Vergleich geschlossen wird, erhöht sich der Wert, sodass sich auch die Anwaltsgebühren aus diesem höheren Wert berechnen. Beispiel 14: Hilfsaufrechnung mit Entscheidung über Hilfsaufrechnung ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / d) Verfahren mit Einigung auch über weiter gehende Gegenstände

Rz. 67 Wird im Verfügungsverfahren eine Einigung geschlossen, die auch weitere Gegenstände umfasst, entsteht daraus ebenfalls eine Einigungsgebühr, deren Höhe davon abhängt, ob die weiter gehenden Gegenstände anhängig sind oder nicht. Rz. 68 Daneben erhöht sich der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Es entsteht unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG aus ...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / IV. Berufungsverfahren

Rz. 22 Wird gegen ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil Berufung eingelegt, ergeben sich keine Besonderheiten (siehe hierzu § 15). Rz. 23 Bestätigt das Berufungsgericht ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil, so ist das Verfahren zunächst beendet, bis eine Partei dann in erster Instanz das Nachverfahren einleitet. Es gilt dann nichts anderes als bei einem gewöhnlichen ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 1. Überblick

Rz. 70 Die §§ 20 und 21 RVG regeln drei Fälle der Verweisung bzw. Abgabe und der Zurückverweisung. Insoweit gilt Folgendes:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 175 In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erhält der Anwalt gesonderte Gebühren, da es sich um eigene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 4 RVG). Die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV entstehen also gegenüber der Hauptsache gesondert in Verfahrenmehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Verfahren auf Aufhebung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO

Rz. 133 Nach § 927 ZPO kann ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung wegen veränderter Umstände aufgehoben werden. Auch in diesem Fall ist das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren eine Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 5 RVG, und zwar unabhängig davon, ob das Arrest- oder Verfügungsgericht oder gem. § 927 Abs. 2, 2. Hs. ZPO ein davon abweichendes Gericht der Hauptsache en...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Mahnverfahren mit Einigungsgebühr

Rz. 42 Neben der Mahnverfahrensgebühr kann auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) anfallen. Die Einigungsgebühr ist eine Allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (Vorbem. 1 VV). Rz. 43 Da die Forderung mit Einreichung des Mahnantrags anhängig wird, beläuft sich die Höhe der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV auf 1,0, soweit eine Einigung über di...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 59. Verbindung

Rz. 129 Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RV...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / cc) Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Rz. 15 Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / aa) Überblick

Rz. 19 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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§ 1 Einleitung / III. Die Gebührenarten

Rz. 7 Grundsätzlich gelten Wertgebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit, dem Gegenstandswert, richtet (§ 2 Abs. 1 RVG). Hier ist also zunächst der Gegenstandswert zu ermitteln. Aufgrund des gefundenen Wertes ist dann der Gebührenbetrag aus der Tabelle des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zum VV – bzw. im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Wer...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Einigungsgebühr

Rz. 72 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung, entsteht aus dem Wert der im Berufungsverfahren anhängigen Gegenstände eine 1,3-Einigungsgebühr (Nrn. 1000 Nr. 1, 1004 VV). Wird die Einigung auch über weiter gehende Gegenstände geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr auch aus deren Werten, gegebenenfalls mit anderen Gebührensätzen. Beispiel 31: Einigung im Berufung...mehr