Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Betrieb einer Personengesellschaft

Tz. 39 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Werden alle wes Betriebsgrundlagen (auch des Sonder-BV, s Tz 40) einer (mitunternehmerisch tätigen, gew infizierten oder gew geprägten) Pers-Ges iR einer Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG übertragen, handelt es sich um die Einbringung eines "Betriebs". Der Gegenstand der Sacheinlage bezieht sich uE auf die MU-Schaft als eigenständiges Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 158 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung bei Forderungen, Verpflichtungsve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Einbringung als schenkungsteuerpflichtiger Zuwendungstatbestand

Tz. Rz 49c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV iSd §§ 20 Abs 1, 25 S 1 UmwStG oder der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG erfolgt im Wege eines vollentgeltlichen tauschähnlichen Geschäfts (s Tz 52, 55), so dass in Bezug auf Einbringender und Übernehmerin sich eine SchenkSt-Problematik nicht stellt. Wird iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG BV in eine Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.2 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile alten Rechts

Tz. 150 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Hat der Einbringende einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 UmwStG aF oder iSd § 20 Abs 3 S 4 UmwStG iVm § 21 UmwStG aF verkörpern diese insoweit die stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands. Wird später bei der übernehmenden Gesellschaft eine Kap-Erhöhung gegen Bareinlage beschlossen, gehen stille Reserven von diesen speziell stvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.4 Tatbestand der Neuregelung

Tz. 224e Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des Regelansatzes gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG voraus. Denn wie auch hinsichtlich der Bestimmungen in § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 bis 3 UmwStG handelt es sich um eine betragsm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Gewinnmindernde Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 261 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Übertragung aufgedeckter stiller Reserven nach § 6b EStG Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch gewinnneutralen Abzug von den AK/HK bestimmter WG oder Bildung einer gewinnmindernden Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Pers oder Pers-Ges als Einbringende als auch für Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.4 Rückwirkende Anwendung des § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG und steuerliche Folgen

Tz. 184 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Neuregelungen zur verdeckten Sacheinlage gem § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG (ggf iVm § 56 Abs 2 GmbHG, dazu s Tz 181) sind gem § 3 Abs 4 EGGmbHG auch für vor dem Inkrafttreten des MoMiG (01.11.2008) bewirkte Einlageleistungen anzuwenden. Für das Aktienrecht gibt es eine vergleichbare Regelung (s § 20 Abs 7 EGAktG idF des ARUG). Diese Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 23 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.2 Rechtsfolgen der Betriebseinbringung mit Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 32 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird ein Betrieb mit dazugehörigen Anteilen an einer Kap-Ges/Gen durch eine bestimmte Umwandlungsmaßnahme oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung der einzelnen WG des BV des Betriebs eingebracht, liegt insges ein einheitlicher (Betriebs-)Einbringungsvorgang nach § 20 Abs 1 UmwStG vor (s Tz 30–31a). Diese Beur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Einbringender

Tz. 169 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die Person des Einbringenden ist in § 20 Abs 1 UmwStG nicht genannt. Der Kreis der in Frage kommenden "Personen" ergibt sich aus § 1 Abs 4 UmwStG (im Einzelnen s Tz 11–15). Im Gegensatz zu § 20 UmwStG aF, der einen Anwendungsbereich in Bezug auf die Person des Einbringenden nicht enthielt, ist damit die Anzahl der möglichen Einbringenden (hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116 – 118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Aufteilung der Anschaffungskosten auf einbringungsgeborene Anteile alten Rechts und übrige erhaltene Anteile

Tz. 300 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind im BV der Sacheinlage auch einbringungsgeborene Anteile alten Rechts (iSd § 21 UmwStG aF) enthalten, gelten diese insoweit weiterhin als "einbringungsgeboren" mit der Folge, dass die zukünftige Versteuerung dieser Anteile insoweit sich von der stlichen Behandlung der übrigen erhaltenen Anteile (iSd § 22 Abs 1 UmwStG) unterscheidet (s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.9 Verwendung des Betriebs durch die Übernehmerin

Tz. 67 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für die Frage der Anwendung des § 20 UmwStG ist es unerheblich, wie die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV weiterverwendet. Es kommt nämlich nur darauf an, ob aus Sicht des Einbringenden im Zeitpunkt der Einbringung ein nach § 20 Abs 1 UmwStG begünstigter Sacheinlagegegenstand vorliegt. Ob bei der Übernehmerin der Betrieb fortgefü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Gewinnausschüttungen (Dividenden) im Rückbezugszeitraum

Tz. 335 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das BV der eingebrachten Sachgesamtheit geht in seiner zum rückbezogenen Einbringungsstichtag vorhandenen Zusammensetzung auf die Übernehmerin für stliche Zwecke über (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Wird durch den Einbringenden nach diesem Einbringungsstichtag im Rückbezugszeitraum die Beteiligung an einer Kap-Ges von einem Dritten erworben, wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.5 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 153 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Wird bei einer Kap-Ges oder Genossenschaft, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap) vorgenommen, so gelten die jungen Anteile (ebenso) als Anteile, die durch eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG erworben worden sind (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Grundsatz: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Sacheinlagegegenstand

Tz. 301 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der stliche Übertragungsstichtag (in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG synonym als "Einbringungszeitpunkt" bezeichnet) hat entsch Bedeutung für die stliche Behandlung der Einbringung für alle beteiligten Stpfl. Mit Ablauf dieses Stichtags endet die letztmalige Zurechnung des eingebrachten Vermögens beim Einbringenden und beginnt die erstmalige Zurechnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 274 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der antragsgem Bewertung des eingebrachten BV gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG unter Fortführung der Bw ergibt sich kein (positiver) Einbringungsgewinn (ieS). Die Aufdeckung stiller Reserven kann sich hier nur aus der Überführung unwes WG in das PV anlässlich der Einbringung (durch (Vorab-)Entnahme oder Zurückbehaltung) ergeben (s Tz 255ff). E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Wirtschaftsjahr/Steuerliches Einlagekonto/latente Steuern, etc

Tz. 230b Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zu Fragen der Entstehung und Bestimmung des Wj der Übernehmerin, wenn diese durch die Einbringung neu entsteht (s Tz 240 und s § 24 UmwStG Tz 177 zu der vergleichbaren Problematik bei Einbringung in eine Pers-Ges; bei einer bestehenden Kap-Ges/Gen beginnt durch die Einbringung kein neues Wj; s Schober, in H/H/R, § 4a Rn 22), der Möglichkeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.11 Gemeinsam genutzte wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 110 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nicht selten werden WG – insbes Grundstücke, Maschinen oder Betriebsvorrichtungen – für mehrere Betriebsbereiche gemeinschaftlich genutzt (in Frage kommen aber auch immaterielle WG: zB Patente, Erfindungen, Marken, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren). Dies resultiert häufig aus der historischen Entwicklung eines Unternehmens, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart

Tz. 240 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbeziehung s Tz 319–321). Werden ein Einzelunternehmen, der Betrieb einer Pers-Ges oder alle MU-Anteile einer Pers-Ges (mit Beendigung der MU-Schaft) eingebracht und erfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.2 Einbringung mit Rücklagenbildung

Tz. 187a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Neben den neuen Anteilen kann die übernehmende Gesellschaft zB eine Zuführung zu den offenen Rücklagen veranlassen, soweit der Netto-Wert des übernommenen BV gem § 20 Abs 2 S 1 oder 2 UmwStG das Nenn-Kap der gewährten neuen Anteile an der Übernehmerin überschreitet. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gegenleistung iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.7 Teilbetriebe als Einbringungsgegenstand

Tz. 101 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG fordert: "Wird ein Teilbetrieb ... eingebracht ...". Es ist nur darauf abzustellen, ob Gegenstand der Einbringung ein Teilbetrieb ist. Es kann demnach nicht darauf ankommen, welche stliche Qualität das zurückbehaltene BV im "Restbetrieb" des Einbringenden hat; insbes, ob noch ein oder mehrere Teilbetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Teilbetrieb

Ausgewählte Literaturhinweise: Blumers, Die Teilbetriebe des UmwStR, DB 2001, 722; Pickl/Schneck, Die Qualifikation der Vertriebsfunktion als Teilbetrieb nach dem UmwStR, DStR 2003, 1813; Kofmann, Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umw-Vorgängen, SteuerStud 2007, 219; Blumers, Europäische Umw mit Teilbetrieben, BB 2008, 2041; Weier, Der dt Teilbetrieb wird europäisch, DStR 2008, 100...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 269 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 1 Abs 1 KStG aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen können als Einbringende an einer Sacheinlage beteiligt sein (inkl der optierenden Pers-Ges iSd § 1a KStG). Dies ist der Fall, wenn die Kö usw unmittelbar einen begünstigten Sacheinlagegegenstand einbringt oder eine Pers-Ges umgewandelt wird oder eine Pers-Ges sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.12 Teilbetriebseigenschaft beim Einbringenden (Blickwinkel und Zeitpunkt)

Tz. 111 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ob ein Teilbetrieb bei einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vorliegt, ist aus Sicht des Einbringenden zu beurteilen; maßgeblich ist also die Situation des Übertragenden (ständige Rspr zB s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 unter II. 4. c) aa) mwNachw zum inhaltsgleichen Teilbetriebsbegriff bei § 15 UmwStG, und s Urt des BFH v 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Tz. 252 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Literaturhinweise s vor Tz 233 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten) sind Aufwendungen, die ihr "auslösendes Moment" in der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG haben (dh in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Einbringungsvorgang stehen). Es sind Aufwendungen, die nach einer wertenden Selektion der Aufwandsursachen ganz oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 284 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, entsteht idR ein (positiver) Einbringungsgewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Einbringung zu Zwischenwerten

Tz. 275 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für Sacheinlagevorgänge, bei denen eine Minderbewertung auf Antrag ("freiwillig" oder aufgr ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts) zum Zwischenwert (zum Begriff s Tz 197 und 205ff) erfolgt ist, kommt eine Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn aus den aufgedeckten stillen Reserven nach § 34 Abs 1 und 3 EStG nicht in Betracht. § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.1 Einheitliche Betriebseinbringung

Tz. 30 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringungsgegenstände des § 20 Abs 1 UmwStG beziehen sich (allesamt) auf betriebliche Sachgesamtheiten. Dabei umfasst der Betriebsbegriff in gegenständlicher Hinsicht die Summe der Einzel-WG des BV (konstitutiv der funktional wes Betriebsgrundlagen, s Tz 40). Erst die Gesamtheit der Einzel-WG und die damit zum Ausdruck kommende Organis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.4 Unentgeltliche Bezugsrechtsausübung

Tz. 152 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Verzichtet der AE von einbringungsgeborenen Anteilen iSd § 21 UmwStG aF (iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) zugunsten eines Angehörigen darauf, neue Anteile zu übernehmen, oder überträgt der AE ein entstandenes Bezugsrecht unentgeltlich auf den nahen Angehörigen, ist kein Realisationstatbestand gegeben. Bei dieser Sachlage ist weder § 21 Abs 1 S 1 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Im Sacheinlagegegenstand enthaltene einbringungsgeborene Anteile aus einer "Alteinbringung"

Tz. 145 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören zum BV des nach § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils auch Anteile an Kap-Ges, rechnen diese Anteile grds als unselbständiger Bestandteil zum Sacheinlagegegenstand (s Tz 30ff). Dies gilt auch, wenn die Beteiligungen aus einer vorangegangenen Einbringung gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG idF vor dem SEStEG unterhalb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Einbringungsgeborene Anteile alten Rechts durch Infektion (Überspringen stiller Reserven)

2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie Tz. 149 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Einbringungsgeborene Anteile alten Rechts durch Infektion (Überspringen stiller Reserven)

2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie Tz. 149 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.2 Begriff und Merkmale der wesentlichen Betriebsgrundlage

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Wesentlichkeit eines (materiellen oder immateriellen) WG richtet sich zum einen danach, ob es in dem Unternehmen tats eingesetzt wird, aufgr seiner Funktion im Betriebsablauf zur Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich und auch von einem besonderen Gewicht für die Führung des Betriebs ist oder dem Betrieb das Gepräge gibt (sog fun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.2 Ausnahmen von der Tarifermäßigung

Tz. 278 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 oder 3 EStG kommt trotz des Ansatzes zum gW nicht in Frage, wenn für einen Teil des Einbringungsgewinns eine Rücklage gem § 6b oder 6c EStG gebildet worden ist (s Tz 262), wenn und soweit das Halb-/Teileink-Verfahren (s §§ 3 Nr 40 S 1 und 3c Abs 2 EStG) auf den Einbringungsgewinn anzuwenden ist (s Tz 265; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung sind gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahres-Bil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz ist gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Genossenschaft iSd § 20 Abs 1 UmwStG z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Einschränkung der Nutzung von Verlusten aus dem Rückbezugszeitraum in bestimmten Fällen (§ 20 Abs 6 S 4 UmwStG)

Tz. 239a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF ab JStG 2009 gilt (der gesamte) § 2 Abs 4 UmwStG sinngem (§ 2 Abs 4 UmwStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift für bestimmte Gestaltungen der rückwirkend generierten Verlustverwertung, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 46a). Als Folge der analogen Anwendung sind bei Einbringungen iSd § 20 UmwStG auf der Ebene ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.4 Rückwirkende Neuregelung des § 50i EStG ab erstmaliger Anwendung (§ 50i EStG idF BEPS-UmsetzungsG)

Tz. 227e Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das BEPS-UmsetzungsG ist § 50i Abs 1 und 2 EStG neu gefasst worden. Die überschießende Wirkung der Vorschrift ist durch Rücknahme der erfassten Fälle und Einschränkung der Rechtsfolgen beseitigt worden. Auch die grds Kritik an dem Billigkeitserlass der Fin-Verw (s Tz 227d) wird durch den Gesetzgeber aufgegriffen; "aus Gründen der Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.2 Ausschlussfrist für die Antragstellung (§ 20 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 211a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Nach der Ges-Begr soll durch § 20 Abs 2 S 3 UmwStG klargestellt werden, "dass der Antrag auf Bw- oder Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Mitunternehmeranteil als Sacheinlagegegenstand

Tz. 123 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der MU-Anteil ist ein eigenständiger Sacheinlagegegenstand nach § 20 Abs 1 UmwStG. Folglich ist es unerheblich, ob der MU-Anteil sich in einem BV des Einbringenden befindet oder nicht. Die Einbringung eines MU-Anteils liegt daher auch dann vor, wenn der Anteil zusammen mit einem ganzen (Teil-)Betrieb in eine Kap-Ges/Genossenschaft eingebrach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin

Tz. 209 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd der Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 20 Abs ...mehr