Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten nach dem SteuerreformG 1990, BB 1989, 122; Klöckner, LSt 1990, DB 1990, 448; von Bornhaupt, ArbN von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Donderer, Rabattbesteuerung und PreisangabenVO, DB 1994, 1159; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Unentgeltliche Nutzung von WG

Schrifttum: J. Bauer/von Werder, Die Überlassung von Firmenwagen – vorteilhaft für Unternehmer und Mitarbeiter?, DStR 1982, 250; Filges, Die steuerliche Behandlung von Einrichtungen zur persönlichen Sicherheit, DB 1983, 1166; E. Schmidt, Geldwerter Vorteil bei Kfz-Überlassung an ArbN, DB 1983, 2388; Polke, Gestellung eines Fahrers durch ArbG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überlassung von Nahrungsmitteln

Schrifttum: Scholz, Bewertung und steuerliche Behandlung von Sachbezügen, insbesondere von Werkswohnungen und Mahlzeiten, NSt Lohnsteuersachbezüge Darstellung I (01.03.1984); Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen zulässig?, DB 1985, 565; E. Schmidt, LStPfl des Essensfreibetrags?, BB 1985, 1709; Klüting, Ist die Geltung der SachBezV von der Höhe der Verkehrswerte der Sachbezüge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fürsorgemaßnahmen

ba) Ärztliche Betreuung Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Geschenk

Schrifttum: Offerhaus, Was gehört zum Arbeitslohn?, BB 1982, 1061, 1065; Späth, Gelegenheitsgeschenke nicht mehr steuerfrei, DStZ 1985, 557; Richter, Zur steuerlichen Beurteilung von Gelegenheitsgeschenken, BB 1986, 171; Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen im LSt-Recht?, in Stolterfoht (Hrsg), Grundfragen des LSt-Rechts, Jahrbuch der Deutschen Steuer­juristischen Gesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Lösungsansätze

Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Diese Grenzfälle wurden von der Rspr bis 1984 unter den Gesichtspunkten "Annehmlichkeit" und "Gelegenheitsgeschenk" abgehandelt, die durch den Begriff des "eigenbetrieblichen Interesses" abgelöst worden sind, s Rn 140–143. Die Bedeutung der Änderung liegt darin, dass nunmehr nicht mehr von der Rspr selbst geschaffene Begriffe wie gesetzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Betriebsversammlung

Rn. 244 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersatzleistungen des ArbG nach § 44 BetriebsverfassungsG gehören zum stpfl Arbeitslohn. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können für Pkw-Fahrten der ArbN die Kosten im Rahmen von R 9.5 LStR 2023 ersetzt werden, s auch Eisgruber in Kirchhof/Seer,§ 19 EStG Rz 73c (21. Aufl). Rn. 245–246 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sicherheitsmaßnahmen des ArbG

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vom ArbG getragene Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei sicherheitsgefährdeten ArbN (zB Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Privathäuser von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern) sind kein stpfl Arbeitslohn, da kein geldwerter Vorteil gegeben ist. Derartige Aufwendungen werden im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Was gehört zum Arbeitslohn?, BB 1982, 1061, 1065; Späth, Gelegenheitsgeschenke nicht mehr steuerfrei, DStZ 1985, 557; Richter, Zur steuerlichen Beurteilung von Gelegenheitsgeschenken, BB 1986, 171; Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen im LSt-Recht?, in Stolterfoht (Hrsg), Grundfragen des LSt-Rechts, Jahrbuch der Deutschen Steuer­juristischen Gesellschaft eV – JbDS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Gelegenheitsgeschenk

Rn. 248 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Von der ständiger Rspr und Verwaltungspraxis (Abschn 53 Abs 2 S 2–4 LStR bis 1984) wurden ­lohnsteuerfreie Gelegenheitsgeschenke anerkannt. Es musste sich um übliche, bei besonderen persönlichen nicht oft wiederkehrenden Anlässen dem ArbN gewährte Gaben handeln, die nach Art und Höhe nicht ungewöhnlich und übermäßig sind und bei denen der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Angemessenheit

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die betriebliche Veranlassung ist auch nur dann anzunehmen, wenn die Direktversicherung angemessen ist. Dh, die Direktversicherung darf beim Kapitalgesellschafter weder zu einer Überversorgung noch zu einer unangemessen hohen Gesamtvergütung führen. Eine Überversorgung wird angenommen, wenn die Versicherungsleistungen, die sich unter Berücksi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtslage ab Kj 2015

Rn. 243 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber hat durch das ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) in § 19 Abs 1 Nr 1a EStG die Grundsätze der Rspr des BFH (s Rn 236–242) gesetzlich normiert. Danach sind Zuwendungen des ArbG an seine ArbN und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Mahlzeiten im Betrieb

Rn. 216 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn bildet auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe von Essensmarken sowie die Gewährung von Barzuschüssen zur Verbilligung von Mahlzeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs. Zur Besteuerung der unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb bis VZ 1989 (Essensfreibetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Angemessenheit

Rn. 87 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Weiteres Indiz für die betriebliche Veranlassung ist die Angemessenheit. Die Direktversicherung darf nicht zu einer "Überversorgung" führen. Kriterium für die Prüfung einer Überversorgung ist nach Ansicht des BFH (BFH vom 10.11.1982, BStBl II 1983, 173; BFH vom 08.10.1986, DB 1987, 207), ob die zugesagten Versorgungsleistungen zusammen mit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Problemfälle

Rn. 206 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schwierigkeiten macht die Lösung derjenigen Fälle, in denen zweifelhaft ist, ob eine Einnahme vorliegt (keine Marktgängigkeit, aufgedrängte Vorteile, Bereicherung auf ideellem Gebiet, keine Möglichkeit den Vorteil weiterzugeben, keine individuelle Zurechenbarkeit eines Vorteils) oder ob der Vorteil für Dienstleistungen eingeräumt wird (kein B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Erholungsurlaub

Rn. 233 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kostenloser Erholungsurlaub im eigenen Erholungsheim des ArbG ist Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1958, 257; ebenso die Gewährung eines Ferienplatzes durch den ArbG, s BFH BStBl III 1957, 279; es liegt nicht nur eine Annehmlichkeit ohne objektive Bereicherung des ArbN vor. Leistet ein Unternehmer als Mitglied einer Gemeinschaft für Erholungshe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Freies Parken und Kostenersatz

Rn. 261 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kein geldwerter Vorteil und somit kein Arbeitslohn ist gegeben, wenn der ArbN auf dem Firmenparkplatz lediglich einen von den jeweils freien Plätzen nutzen kann, auch wenn es sich nicht um firmeneigene, sondern angemietete Plätze handelt. Es fehlt an einem konkretisierbaren geldwerten Vorteil. Mietet der ArbG Garagen- oder Stellplätze an un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Bausparverträge

Rn. 280 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Verzichtet eine Bausparkasse bei einem eigenen ArbN auf die Abschlussgebühr, so erblickte die FinVerw bis 1989 – FinMin NRW FR 1978, 506 – darin eine Annehmlichkeit, wenn die Vertragssumme der vom ArbN im Kj abgeschlossenen Bausparverträge 20 000 DM nicht überstieg. Wurde dieser Betrag überschritten, war Steuerfreiheit nur insoweit anzunehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Kostenloses Telefonieren/Internet

Rn. 262 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Lässt der ArbG im dienstlichen Interesse einen Telefonanschluss in die Wohnung des ArbN legen (Dienstanschluss), ist die private Nutzung des ArbN und seiner Familienangehörigen ab VZ 2000 steuerfrei (s § 3 Nr 45 EStG). Die Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte ist unabhängig vom Standort steuerfrei. Steuerfrei bleibt auch der Ersat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

J. Bauer/von Werder, Die Überlassung von Firmenwagen – vorteilhaft für Unternehmer und Mitarbeiter?, DStR 1982, 250; Filges, Die steuerliche Behandlung von Einrichtungen zur persönlichen Sicherheit, DB 1983, 1166; E. Schmidt, Geldwerter Vorteil bei Kfz-Überlassung an ArbN, DB 1983, 2388; Polke, Gestellung eines Fahrers durch ArbG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Restaurantschecks

Rn. 227a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Restaurantschecks, die ein ArbG seinen ArbN zur Verfügung stellt, damit diese ihr Mittagessen in bestimmten Restaurants oder Verkaufsstellen einnehmen können, sind als geldwerter Vorteil zu versteuern. Als Wert hierfür gilt grundsätzlich der Sachbezugswert für Mahlzeiten, s Rn 223. Kürzt der ArbG im Einverständnis mit seinen ArbN den zu zah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zum verbilligten Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis ein geldwerter Vorteil sein, der dem Steuerabzug unterliegt, wenn er zum Arbeitslohn gehört. Die steuerliche Behandlung von Personalrabatten war bis einschließlich 1989 im EStG nicht gesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Barzuschüsse für Verpflegung

Rn. 227 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen für Speisen und Getränke, die der ArbG macht, um dem ArbN einen Anreiz zum Besuch von außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Schulungsabenden zu geben, sollen nach FG Nds EFG 1972, 199 eine bloße Annehmlichkeit sein. Barzuschüsse zur Verbilligung des Mittagessens hingegen nach FG Nds EFG 1972, 383 sind auch dann stpfl Arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtslage bis Kj 2014

Rn. 238 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Den Teilnehmern einer Betriebsveranstaltung zuwendete Vorteile sind nur dann im weit überwiegend betrieblichen Interesse des ArbG, wenn sie einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Für die Jahre 1983–1992 hat der BFH die Freigrenze auf DM 150 pro Teilnehmer beziffert (BFH BStBl II 1997, 331). Mit Urteil vom 16.11.2005 (BFH BStBl II 2006, 43...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kinderbetreuung

Rn. 235 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind ab 1992 steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG), wenn es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wert der Mahlzeiten

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Zweck der Versteuerung sind bis Kj 2006 einschließlich die Werte der SachBezV in der jeweils für ein Jahr gültigen Fassung anzusetzen, § 8 Abs 2 S 6 EStG. Ab Kj 2007 gilt die SozialversicherungsentgeltVO. Danach beträgt der Wert von Mittagessen für 2023 monatlich nach § 2 Abs 1 Nr 1 SvEV 114 EUR, pro Tag 1/30 davon (s § 2 Abs 6 SvEV), d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Polke, Lohnsteuer bei Incentive-Reisen, DB 1984, 197; Polke, Fortbildung als Incentive?, FR 1987, 344; Albert, Zur Besteuerung von Incentive-Reisen als Arbeitslohn, FR 1990, 413; Albert, Bewertung von Sachzuwendungen, insbesondere von Incentive-Reisen, FR 2002, 712; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Belohnungen" (August 2021), "Diensterfindung" (April 2017). Rn. 172 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Lohn, DStZ 1975, 199; Dietrich, Entgeltlichkeit als Kriterium steuerbaren Arbeitslohns, DB 1976, 309; Labus, Steuerlicher Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Borggräfe, Betriebliche Sozialleistungen – ihre lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Überlegungen, DB 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff der Betriebsveranstaltung

Rn. 236 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben, zB Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom ArbG, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Die Veranstaltung muss ein gewisses Eigengewicht haben. Eine Betriebsveranstaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 238a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses kennzeichnet das Ergebnis der auf einer objektiven Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestehenden Wertung, dass ein vom ArbG an den ArbN zugewendeter Vorteil nicht Gegenleistung für die Dienste des ArbN ist. Dieser ist vielmehr notwendige Begleiterscheinung betriebsfunkti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Jahreswagen/Großkunden-Rahmenabkommen

Rn. 271 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Automobilwerke verkaufen innerhalb bestimmter Sperrfristen verbilligt Personenkraftwagen an ihre Belegschaftsmitglieder. Diese dürfen die mit Rabatt erworbenen Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen, sog Jahreswagen. Die FinVerw hat bis 1989 das Vorliegen eines geldwerten Vorteils verneint, wenn der ArbN...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Von dritter Seite gewährte Vorteile

Rn. 281a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit Schreiben vom 20.01.2015 (BMF BStBl I 2015, 143) hat der BMF die steuerliche Behandlung der Rabatte, die ArbN von dritter Seite eingeräumt werden, geregelt. Danach gehören Preisvorteile dann zum Arbeitslohn, wenn der ArbG an der Verschaffung der Preisvorteile mitgewirkt hat. Eine Mitwirkung liegt nach dem Erlass immer dann vor, wennmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 1.1 Geldleistung

Fällige Geldleistungen werden mit 4 % verzinst.[1] Dazu gehören auch Leistungen, die aufgrund einer Ermessensentscheidung anstelle einer Sachleistung in Geld erbracht werden (z. B. Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII) sowie Ansprüche auf Kostenerstattung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1 Pfändung von Geldleistungen

Ansprüche auf die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfändet werden. Anders verhält es sich bei den Geldleistungen der Sozialversicherungsträger. 1.1 Laufende Geldleistungen 1.1.1 Begriff Laufende Geldleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Geldleistungen in diesem Sinne werden laufend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / Zusammenfassung

Begriff Einmalige oder laufende Geldleistungen können gepfändet werden. Dazu ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Bestimmte Geldleistungen, wie z. B. Erziehungsgeld oder solche, die einen behinderungsbedingten Mehraufwand ausgleichen, sind beschränkt pfändbar. Ansprüche auf Dienst- oder Sachleistungen sind unpfändbar. Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Ehegatten oder Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren Zeitpunkt lautet (EFG 2002, 245). Die Grun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Rz. 72 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höhe der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des ArbN. Keine oder allenfalls sehr geringe Aufwendungen entstehen zB, wenn der ArbN zu Fuß geht oder ein (Elektro-)Fahrrad benutzt (BFH 240, 570 = BStBl 2013 II, 735). Entsprechendes gilt aber auch, wenn der ArbN betriebliche Leistungen erhält...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Tatbestandsmerkmal

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Reihe von Steuerbefreiungen und anderen Begünstigungen bei der Besteuerung des Arbeitslohns werden nur dann gewährt, wenn > Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hierbei handelt es sich zurzeit um die folgenden Bestimmungen: Die Steuerbefreiung von Corona-Beihilfen iSv § 3 Nr 11a EStG (> Steuerbefreiun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Leistungen aus der Sozialversicherung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit 2005 werden Renten, die von den Trägern der allgemeinen GRV oder der Knappschaftsversicherung ausgezahlt werden, aufgrund des AltEinkG als sog Basisversorgung mit dem Besteuerungsanteil aus der Tabelle in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG versteuert (zu den Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz 20 ff). Danach unterliegen bei Stpfl, die bis ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbbaurecht/Erbbauzinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Erbbaurecht ist in dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) geregelt (früher ErbbaurechtsVO). Es gibt dem Berechtigten das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (idR fremden) Grundstücks für eine bestimmte Zeitdauer ein Bauwerk zu haben. Verbreitet ist die Vereinbarung eines Erbbaurechts für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr