Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Vernehmung

Rz. 13 Die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO kann den Beschuldigten zur Vernehmung laden und ihm für den Fall des Ausbleibens nach § 133 StPO seine Vorführung androhen. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vernehmung ergeben sich im Einzelnen aus §§ 136, 163a StPO.[1] Anders als bei einer Ladung des Beschuldigten zur Vernehmung durch die Steuerfahndung k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Beteiligte

Rz. 4 § 408 AO gilt nur für die Erstattung der Kosten von Beteiligten im gerichtlichen Steuerstrafverfahren.[1] Bei Einstellung des Verfahrens durch die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft ist § 408 AO nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar.[2] Beteiligter ist der Angeschuldigte bzw. Angeklagte.[3] Zeugen und Sachverständige können nach dem JVEG Entschädigung verlang...mehr

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Kündigung / 19.12 Urteil

Kommt es nicht zum oben beschriebenen Vergleich, so entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Danach wird entweder das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses im Wortlaut des Antrags festgestellt oder die Klage wird abgewiesen. Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel gegeben. Ein Sonderfall stellt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil dar. Bei einer ordentlichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Rechtsbehelf

Rz. 13 Wird dem Entschädigungsbegehren von der Finanzbehörde dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist hiergegen nicht der Finanzrechtsweg[1] und auch nicht der Einspruch bei der Finanzbehörde[2] gegeben[3], sondern es ist entsprechend § 4 JVEG ein Antrag auf gerichtliche Festsetzung zu stellen.[4] Zuständig ist das Landgericht, bei dem die Staatsanwaltschaft er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Finanzbehörde

Rz. 2 Zu beteiligen ist die nach §§ 387–390 AO sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die das Ermittlungsverfahren selbstständig durchgeführt und abgeschlossen hat.[1] Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt, so ist zu beteiligen die "sonst zuständige" Finanzbehörde i. S. v. § 402 Abs. 1 AO, die Trägerin der im staatsanwaltschaftlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Rechtsstellung des Verteidigers

Rz. 4 Der Verteidiger ist nach ganz h. M. als ein dem Strafgericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege anzusehen.[1] Er handelt als Beistand des Beschuldigten und im Strafverfahren nicht als dessen Vertreter. Der Verteidiger handelt in seiner Stellung selbstständig in eigenem Namen, und ist an Weisungen seines Mandanten nicht gebunden.[2] Rz. 5...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, zu Beweiszwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Festsetzungsverfahren

Rz. 12 Die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung der Anspruchsberechtigten erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. [1] Eine Belehrungspflicht über den Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch sieht das JVEG nicht vor.[2] Zuständig für die Festsetzung und damit Adressat des Entschädigungsantrags ist die Finanzbehörde[3], die den Anspruchsberechtigten herange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Anwendung in den Fällen des § 404 AO (S. 2)

Rz. 12b § 405 S. 2 AO regelt die entsprechende Anwendung des JVEG auf die Fälle des § 404 AO. Damit gelten bei Tätigwerden der Steuerfahndung die gleichen Grundsätze wie bei Tätigwerden der Finanzbehörde i. S. d. § 386 Abs. 1 S. 2 AO. Dieser Anwendungsnorm bedarf es, da die Steuer- und die Zollfahndung keine Finanzbehörde in diesem Sinne ist, aber eine vergleichbare Kostenre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Umsatzsteuer

Rz. 11b Für die Frage, ob Entschädigungen nach § 405 AO umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind, kommt es auf den Grund der Entschädigung an. Die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter nach dem JVEG ist nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar. Es handelt sich um echten Schadenersatz, bei dem es an einem Leistungsaustausch feh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Sonstige strafprozessuale Regelungen

Rz. 22 Besondere Regelungen, die das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten[1] und gleichgestellter Straftaten[2] betreffen, enthalten:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.3 Akteneinsichtsrecht

Rz. 43 Eines der wichtigsten Rechte des Verteidigers ist die Möglichkeit, die das Verfahren betreffenden Ermittlungsakten einzusehen.[1] Dies ist in § 147 Abs. 1 StPO ohne Einschränkung garantiert. Nur durch die vollständige Kenntnis der in diesen Akten dokumentierten Vorwürfe ist eine optimale Verteidigung erst möglich. Rz. 44 Der Beschuldigte selbst hat kein entsprechendes ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 125 Die Leistungen einer Agentur, die Künstler zur Mitwirkung in Funk- und Fernsehsendungen zur Verfügung stellt, unterliegen unter folgenden Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG [1]: Der Künstler ist an die Agentur gebunden und hat dieser sein Recht der Funksendung und der öffentlichen Wiedergabe zur ausschließlichen Verwertung ü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.3 Vorschriften des ersten Rechtszugs (§§ 63–94a FGO)

Rz. 6 § 63 FGO: für das Revisionsverfahren gegenstandslos. §§ 64, 65 Abs. 1 FGO: ausgeschlossen durch die Sonderregelung in § 120 FGO; der BFH beruft sich für die Schriftform der Revision auf die entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 1 FGO.[1] § 65 Abs. 2 FGO: entsprechend anwendbar i. d. S., dass der Vorsitzende den Revisionskläger zur Präzisierung eines an sich schon ausreic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Zurückverweisung (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Ist die Sache nicht spruchreif (Rz. 15) und kann der BFH deshalb in der Sache nicht abschließend entscheiden, hebt er das angefochtene Urteil auf und weist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.[1] Sind mehrere Punkte im Streit, kann es sachgerecht sein, die Sache bereits dann zurückzuverweisen, wenn sicher ist, dass eine Zurückverw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 hat der BFH als Revisionsgericht grds. auch die Entscheidungen des FG zu überprüfen, die dem Urteil vorausgegangen sind und die vorweggenommene Teile des FG-Urteils darstellen (Abs. 2 Hs. 1). Für die Rechtmäßigkeit dieser Vorentscheidungen ist deren Ergebnis, nicht die Begründung maßgebend. Rz. 8 Die Regelung gilt für das Beschwerdeverfahren entsprechend.[1]...mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 3 Das Problem

Notar B beurkundet Verträge über den Erwerb eines Wohnungseigentums, die folgende Klausel enthalten: "Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt nach vollständiger Fertigstellung. Mit der Prüfung der vollständigen Fertigstellung und der Abnahmefähigkeit wird ein vom zukünftigen Verwalter noch zu benennender Sachverständiger auf Kosten der Wohnungseigentümer beauftr...mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint ja! Es gehöre zu den Pflichten eines Notars, AGB-Klauseln, die zu Zweifeln an ihrer Wirksamkeit Anlass geben könnten, einer näheren Prüfung zu unterziehen. Im Fall hätte der Notar darauf hinweisen müssen, dass das jedem einzelnen Wohnungseigentümer als Erwerber zustehende Recht zur Abnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum durch die Regelung unterlauf...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht es wie K und meint, dieser sei prozessführungsbefugt! Dies gelte auch, soweit K Rechte verfolge, die auf die mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtet seien. § 9a Abs. 2 WEG stehe der Geltendmachung dieser Rechte durch K nicht entgegen. Dabei könne offenbleiben, ob die Geltendmachung primärer Mängelrechte aus einem Bauträgervertrag (= N...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage nach einer Beweisaufnahme statt! Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.1 Der Verfahrensgang

Rz. 10 Das Verfahren ist eingeleitet, wenn eine der in § 397 AO erwähnten Behörden erkennbar wegen einer Steuerordnungswidrigkeit eine Maßnahme trifft, die darauf abzielt, gegen jemanden vorzugehen, § 410 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 397 Abs. 1 AO. Ist das Verfahren eingeleitet, so besteht abweichend vom Strafverfahren keine Verpflichtung der Behörde, den Betroffenen förmlich zu h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Verweisungen des § 410 Abs. 1 AO

Rz. 2 § 410 Abs. 1 AO erklärt zunächst die verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG für subsidiär anwendbar.[1] Die folgenden Sonderregelungen erklärt § 410 Abs. 1 AO im steuerlichen Bußgeldverfahren für entsprechend anwendbar, sodass sie gegenüber den Vorschriften des OWiG vorrangig sind: §§ 388–390 AO über die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde, die die §§ 37–39 OWi...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 615 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" unter Nr. 1010 VV RVG in Höhe von 0,3 aufgenommen. Rz. 616mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Sachverständigenkosten

Rz. 497 Erscheinen die vom Sachverständigen angesetzten Kosten zu hoch, kann das Gericht den angesetzten Zeitaufwand nachprüfen. Das OLG Frankfurt a.M. hält Sachverständige für verpflichtet, vorab darauf hinzuweisen, wenn sich in Kindschaftssachen die zu erwartenden Kosten voraussichtlich erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstands bewegen. Zitat "1. Anlass zu...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Allgemeines

Rz. 72 Verfahrenskostenhilfe kann nach § 114 ZPO beantragen, wer Rz. 73 § 114 ZPO gilt über §§ 113 Abs. 1 u. 76 ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 454 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" in Höhe von 0,3 unter Nr. 1010 VV RVG aufgenommen. Die Gebühr entsteht in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und neben dem Kriterium einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme mindestens drei gerichtliche ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / V. Bewilligungsverfahren

Rz. 175 Für den Antrag auf Bewilligung von VKH ist das Prozessgericht zuständig, § 117 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Damit das Prozessgericht überprüfen kann, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sowie die Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses sind, müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt werden:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Teilnahme am Ortstermin

Rz. 575 Auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins kann der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG erhalten. Die Terminsgebühr kann somit auch in selbstständigen Beweisverfahren entstehen, in denen kein Gerichtstermin, sondern ein vom Sachverständigen anberaumter Ortstermin stattfindet (...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VI. Erklärungspflichten der Rechtssuchenden und Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts

Rz. 31 Die bis zum 31.12.2013 gesetzlich geregelten Erklärungspflichten hat der Gesetzgeber als nicht mehr ausreichend empfunden, weshalb zum 1.1.2014 eine Ausdehnung dieser Pflichten einschließlich erweiterter Überprüfungsmöglichkeiten des Gerichts in § 4 BerHG erfolgen sollte. § 4 Abs. 2 S. 3 u. 4 BerHG a.F. wurde daher durch die folgenden Abs. 3 bis 6 ersetzt:[20] § 4 Ber...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. FamFG und Verweis auf ZPO

Rz. 1 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen, § 16 Abs. 1 BORA. Sobald ein Anwalt oder eine Anwältin daher die schlechten finanziellen Verhältnisse des Mandanten in Kenntnis gesetzt wird, ist der Hinweis auf die Möglichkeit zur Beantragung von VKH/PKH und die Tatsac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 516 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 517 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Unbedingter Verfahrensauftrag erforderlich, aber auch ausreichend

Rz. 578 Dies bedeutet, dass außergerichtliche Besprechungen während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens und auch solche Besprechungen, die mit dem Gegner oder Gegenanwalt erfolgen, wenn der Rechtsanwalt bereits Verfahrensauftrag hat, ein gerichtliches Verfahren aber noch nicht anhängig ist, mit dem RVG honoriert werden.[373] Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Rechtsanwalt zur Erledigung der Angelegenheit beschr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Anhebung des Wertes bei erhöhtem Aufwand

Rz. 476 Nach Otto/Klüsener/Killmann wird man in ca. 90 % der Fälle bei der Bewertung vom Regelwert (seinerzeit von 3.000 EUR) ausgehen können.[451] Das OLG Celle [452] hat in seiner Entscheidung vom 11.2.2011 ausgeführt, dass die Anhebung des Verfahrenswerts regelmäßig angezeigt erscheint, wenn in einem Sorgerechtsverfahren die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengu...mehr

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Güterrecht / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 312 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemein...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Grundstücksgeschäfte

Rz. 91 Bei Verfügungen über Grundstücke ist selbstverständlich eine Ausfertigung des notariellen Vertrages vorzulegen. Oft werden von Bevollmächtigten Grundstücke verkauft, deren Wert man vielleicht höher als den erzielten Kaufpreis eingeschätzt hätte. Um dies überprüfen zu können, darf der Auskunftsberechtigte vom Bevollmächtigten auch Informationen über die wertbildenden Fa...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Verfügung über den Pkw

Rz. 98 Hat der Bevollmächtigte den Pkw des Vollmachtgebers verkauft, kann der Erbe die Vorlage des Kaufvertrages verlangen. Da in den seltensten Fällen eine offizielle Schätzung des Wertes vorliegt, kann der Erbe anhand der Fahrzeugdaten im Kaufvertrag auch noch nachträglich über einen Sachverständigen feststellen lassen, ob der Kaufpreis im Rahmen des Angemessenen liegt. Au...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / b) Rechtsprechung zugunsten des Bevollmächtigten

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Informationspflichten für D... / 1 Für welche Dienstleistungen und Dienstleister diese Pflichten gelten

Der Begriff "Dienstleistung" umfasst jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die i. d. R. gegen Entgelt erbracht wird.[1] Dienstleistungserbringer i. S. d. DL-InfoV ist jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, und jede in einem Mitgliedstaat niedergelassene juristische Person, die eine Dienstleistung anbietet oder erbringt.[2] Di...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 39 Sachverständiger/Gutachter

Rz. 33 StB können nach § 57 Abs. 3 StBerG Gutachten erstellen; sie können als Sachverständige bei Gerichtsverfahren oder für Staatsanwaltschaften bestellt werden (§§ 404, 407 ZPO, §§ 73, 75 StPO). Die Vergütung bemisst sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, wobei insbesondere für StB in der Anlag...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Der Weg zum heutigen RVG

Rz. 83 Seit 1957 gab es die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), welche insbesondere im Rahmen des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 (BGBl. I 1994, 1325) eine massive Erhöhung der Tabellenwerte in § 11 BRAGO erlebte. Abgelöst wurde die BRAGO mit dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechtes vom 05. 05. 2004 (BGBl. I 2004, 718, 788) durch das bis heute gültige Recht...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 11 Ehrenamtlicher Richter

Rz. 9 Nach Einführung des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern werden die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter insbesondere im berufsgerichtlichen Verfahren sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschä...mehr

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BGH: Mieter muss Vermieter ... / 4 Die Entscheidung

Der BGH hebt das Urteil des Landgerichts auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück. Zwar ist während des Mietverhältnisses das alleinige und uneingeschränkte Gebrauchsrecht an der Wohnung dem Mieter zugewiesen. Zudem steht die Wohnung des Mieters als die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet, unter dem Schutz von Art. 13 Abs. 1 GG ("Wohnungsgrundrecht...mehr